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DER CHEF DER STAATSKANZLEI
Kinderschutzorganisationen in Rheinland-Pfalz und Deutschland
Initiative des Landes
Rheinland-Pfalz zur Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik
Deutschland vom 6. März 1992 zur UN-Kinderrechtskonvention
Sehr geehrte Damen and Herren,
mit der UN-Kinderrechtskonvention wurden erstmals
völkerrechtlich verbindlich politische Bürgerrechte and soziale
Menschenrechte formuliert, die ihren Ausdruck in der Festschreibung von
Mindestanforderungen an die Versorgung, den Schutz und die Beteiligung
von Kindern am gesellschaftlichen Leben finden.
Die Bundesrepublik Deutschland hat 1992 bei der
Ratifikation des Übereinkommens über die Rechte des Kindes eine
Erklärung hinterlegt, die unter anderem feststellt, dass das
Übereinkommen in Deutschland nicht unmittelbar angewandt, sondern als
völkerrechtliche Staatenverpflichtung durch innerstaatliches Recht
erfüllt werde.
Aufgrund der Völkerrechtskonformität, der deutschen
Rechtslage sowie zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen,
insbesondere durch die Kindschaftsrechtsreform, besteht inzwischen
jedoch kein Bedürfnis mehr, an dieser Erklärung weiter festzuhalten.
Eine Initiative, die das Land Rheinland-Pfalz deshalb mit
dem Ziel der Rücknahme dieser Erklärung schon im Jahre 2008 initiiert
hatte, war leider nicht erfolgreich.
Damit die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention endlich
auch in Deutschland vorbehaltlos gewährleistet ist, hat das Land
Rheinland-Pfalz zusammen mit den Ländern Berlin, Brandenburg and Bremen
nun erneut einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht
(Drucksache 829/09), der die Bundesregierung auffordert, die am 6. März
1992 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegte Erklärung
der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Rechte des
Kindes zurückzunehmen.
Unser Antrag auf sofortige Sachentscheidung fand in der
Sitzung des Bundesrates am 27. November 2009 bedauerlicherweise keine
Mehrheit. Die Vorlage wurde dem Ausschuss fiir Frauen und Jugend, dem
Innenausschuss und dem Rechtsausschuss zur Beratung zugewiesen.
Die Ausschussberatungen sind noch nicht abgeschlossen.
Rheinland-Pfalz hat jedoch in der Sitzung des Bundesrates am 18.
Dezember 2009 wegen der Wichtigkeit dieser Fragen nochmals beantragt,
eine sofortige Entscheidung in der Sache herbeizuführen. Leider hat
dieser Antrag wiederum keine Mehrheit gefunden. Die Beratungen in den
Ausschüssen werden fortgesetzt.
Darüber hinaus wird eine zweite Initiative des Landes zu
einem verwandten Thema im kommenden Jahr im Bundesrat weiter verhandelt
werden. Mit unserem Antrag „Kinderlärm: kein Grund zur Klage —
gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von
Kinder- und Jugendeinrichtungen", den wir im vergangenen November in
den Bundesrat eingebracht haben, setzen wir ein weiteres bewusstes
Signal fiir eine kinderfreundliche Gesellschaft. Denn Lärm und
Geräusche gehören zu den typischen Lebensäußerungen von Kindern und
dürfen im Streiffall vor Gericht nicht wie Rasenmäher- oder
Verkehrslärm behandelt werden. Es darf nicht sein, dass eine
Rechtsunsicherheit dazu führt, dass Kindereinrichtungen in Wohngebieten
in ihrer Existenz bedroht sind, weil Anwohner Klage einreichen. Auch
hier setzen wir dringend auf eine rechtliche Klarstellung zum Wohle der
Kinder.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie den
Diskussionsprozess zu diesen wichtigen Themen in Ihrem
gesellschaftlichen Einflussbereich weiterhin engagiert führen und auch
der Öffentlichkeit vermitteln. Ich hoffe mit Ihnen, dass diese
Initiativen des Landes Rheinland-Pfalz dann zu einem guten Abschluss
kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Stadelmaier