2. Dr. Dieter Wilhelm Weychardt, Vors. Richter des 6. Senats für Familiensachen, OLG Frankfurt am Main, Die familiengerichtliche Regelung der elterlichen Verantwortung. Eine Handreichung für den Praktiker, S. 269-277. Fortsetzung im nächsten Heft.
Das gründliche Studium beider Aufsätze ist
dringend empfohlen. Sie enthalten nicht nur eine
Zusammenfassung des KindRG, mit Erläuterungen, sondern
auch eine Vielzahl von Quellenhinweisen. In der zweiten Arbeit
geschieht dies in besonders hilfreicher Weise durch viele
Textzitate aus Urteilen und anderen Quellen.
Der erste Aufsatz ist Verfechtern der gemeinsamen elterlichen
Sorge (trotz Kopfschüttelns des
anderen Elternteils) ebenfalls empfohlen, obwohl er an der
Haltung zu diesem Thema kaum Zweifel läßt, vgl. dazu
auch unseren Hinweis vom 28.7.99 auf den Aufsatz des Autors,
Gründe
für die Sorgerechtsübertragung auf einen
Elternteil, FPR 1999, 123 ff.
Zumindest weiß man dann, welche Argumente von der
Gegenseite zu erwarten sind.
3. Elisabeth Kleber und Anke Tschierschwitz, Mannheim, Neues Kindschaftsrecht: Konsequenzen für die Arbeit des ASD, S. 281-283.
Diesen angeführten Leitlinien in der Beratung können wir nur voll zustimmen:
Beschrieben wird u.a. wie eine "Elternvereinbarung" zur einvernehmlichen Wahrnehmung der Elternverantwortung/elterlichen Sorge aufgebaut sein könnte.