Information von Väter für Kinder e.V.:

3 Aufsätze zu den Auswirkungen des KindRG, aus richterlicher Sicht und aus der Sicht des ASD ZfJ  7/8, 1999.

1. VRiOLG Dr. Harald Oelkers, Rostock, Das neue Sorge- und Umgangsrecht - Grundzüge und erste Erfahrungen, S. 263 -  268.

2. Dr. Dieter Wilhelm Weychardt, Vors. Richter des 6. Senats für Familiensachen, OLG Frankfurt am Main, Die familiengerichtliche Regelung der elterlichen Verantwortung. Eine Handreichung für den Praktiker, S. 269-277. Fortsetzung im nächsten Heft.

Das gründliche Studium beider Aufsätze ist dringend empfohlen. Sie enthalten nicht nur eine Zusammenfassung des KindRG, mit Erläuterungen, sondern auch eine Vielzahl von Quellenhinweisen. In der zweiten Arbeit geschieht dies in besonders hilfreicher Weise durch viele Textzitate aus Urteilen und anderen Quellen.
Der erste Aufsatz ist Verfechtern der gemeinsamen elterlichen Sorge (trotz Kopfschüttelns des anderen Elternteils) ebenfalls empfohlen, obwohl er an der Haltung zu diesem Thema kaum Zweifel läßt, vgl. dazu auch unseren Hinweis vom 28.7.99 auf den Aufsatz des Autors, Gründe für die Sorgerechtsübertragung auf einen Elternteil, FPR 1999, 123 ff.
Zumindest weiß man dann, welche Argumente von der Gegenseite zu erwarten sind.

3. Elisabeth Kleber und Anke Tschierschwitz, Mannheim, Neues Kindschaftsrecht: Konsequenzen für die Arbeit des ASD, S. 281-283.

Diesen angeführten Leitlinien in der Beratung können wir nur voll zustimmen:

--> "Eltern bleiben Eltern"
In diesem Sinne ist unsere Beratung als ein "zielorientierter Prozeß" zu sehen.

Beschrieben wird u.a. wie eine "Elternvereinbarung" zur einvernehmlichen Wahrnehmung der Elternverantwortung/elterlichen Sorge aufgebaut sein könnte.

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