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den Kindern zuliebe....
VÄTER FÜR KINDER
Initiative für Kind, Familie, Menschenrechte |
Bayerischer Landtag
Väter für Kinder e.V.
- Petitionsausschuß -
Postfach 380 268
Maximilianeum
D-80615 München
81675 München
18. Januar 1999
E-Mail: vfk@aol.com
Internetadresse:
http://members.aol.com/vfk
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den durch wissenschaftliche Untersuchungen zweifelsfrei dokumentierten
Erkenntnissen der Scheidungsforschung gehört der Umstand, daß
ein Jahr nach Trennung oder Scheidung der Eltern über 50% der Kinder
den Kontakt zu einem Elternteil verloren haben und daß dieser Elternteil
in der überwältigenden Mehrzahl der Fälle der Vater ist.
Die einzige verfügbare deutsche Langzeitstudie (Anneke Napp-Peters:
Familien nach der Scheidung, München 1995) kommt sogar zu dem Ergebnis,
daß zwölf Jahre nach Trennung oder Scheidung nur noch knapp
20% der Kinder gelegentlich Verbindung zu dem nichtsorgeberechtigten Elternteil
hatten.
In den Medien werden diese Forschungsergebnisse immer wieder in der
Weise interpretiert, daß die Väter sich angeblich um ihre Kinder
nicht kümmern, Lieblosigkeit und Egoismus an den Tag legen und nur
wenig Neigung zeigen, ihrer Elternverantwortung nachzukommen. Diese Deutungen
sind indessen vorschnell und möglicherweise durch politische Interessen
diktiert. In Wahrheit sind die Gründe, die zu einem derart hohen Anteil
der Kontaktabbrüche führen, unbekannt und niemals untersucht
worden. Eine wenig bekannte Studie der Universität Freiburg (Ursula
Ofuatey-Kodjoe und Simone Wiestler: Die psychosoziale Situation nichtsorgeberechtigter
Väter. Diplomarbeit am Psychologischen Institut der Albert-Ludwigs-Universität
Freiburg, Freiburg 1994) kommt zu dem Ergebnis, daß 96% der Väter
nach Trennung oder Scheidung ihre Kinder gern öfter sehen würden
und unter den spärlichen Kontakten leiden.
Die Bedeutung des fortbestehenden Kontakts minderjähriger Kinder
zu beiden Eltern steht außer Frage und hat Eingang in das neue Kindschaftsrecht
gefunden. Indessen gibt es bisher keine Initiative, die Ursachen des hohen
Anteils der Kontaktabbrüche zu untersuchen. Als denkbare Ursachen
erscheinen
-
Umgangsvereitelung durch den betreuenden Elternteil (vgl. hierzu:
Prof. Dr. Wolfgang Klenner: Rituale der Umgangsvereitelung bei getrenntlebenden
oder geschiedenen Eltern. FamRZ 1995, Heft 24, S. 1529-1535)
-
Verzweiflung (über den Verlust des Partners, der Kinder, des
Arbeitsplatzes, über die Behinderung der Kontakte zu den Kindern,
über die eigene Mitschuld am Scheitern der Partnerschaft usw.)
-
Armut (Nach der deutschen Rechtsprechung hat der umgangsberechtigte
Elternteil die Kosten des Umgangs notfalls aus seinem Selbstbehalt von
z.Z. 1500 DM monatlich zu bestreiten. Dem Verfasser sind Fälle bekannt,
in denen der sorgeberechtigte Elternteil allein dadurch, daß er vom
Ehewohnort weit genug wegzog, die Verbindung des anderen Elternteils zu
den Kindern zum Erliegen gebracht hat. In vielen Staaten der USA werden
in solchen Fällen dem betreuenden Elternteil die Kosten für die
Aufrechterhaltung des Kontakts auferlegt.)
-
Gerichtlicher Ausschluß des Umgangsrechts (Über die Zahl
solcher Urteile ist nichts bekannt. Es wird aber immer wieder von Fachleuten
berichtet, daß die Gerichte die Tendenz haben, das Umgangsrecht des
nichtbetreuenden Elternteils auszuschließen, wenn der betreuende
Elternteil den Umgang nur hartnäckig genug verweigert und sich einem
Zusammenwirken beider Eltern verschließt.)
Es wäre einfach, die wahren Gründe für die hohe Zahl der
Kontaktabbrüche zu untersuchen. Über die Gerichtsakten ließen
sich die betroffenen Eltern ermitteln und befragen. Es würde sogar
eine geeignet ausgewählte Stichprobe genügen, um zu repräsentativen
Aussagen zu gelangen. Daß eine solche Untersuchung bisher nicht angestellt
worden ist, legt die Vermutung nahe, daß bestimmten gesellschaftlichen
Gruppen daran gelegen ist, die Ursachen der Kontaktabbrüche unerforscht
zu lassen.
Wir petieren daher: Der Freistaat Bayern gebe eine Untersuchung des
dargestellten Inhalts in Auftrag.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Albrecht Schneider
gez. Hans Stötzel
Eingetragen beim AG München
Als gemeinnützig und besonders
Beitrags- und Spendenkonto
Vereinsregister VR 12 541
förderungswürdig anerkannt vom
Bank für Sozialwirtschaft
Vorsitzender: Dr. A. Schneider
FA München für Körperschaften
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