Dr. Peter Koeppel ist Kindschaftsrechtsexperte und Herausgeber des Bandes
,,Kindschaftsrecht
und Völkerrecht", erschienen im Verlag Luchterhand.
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FOCUS: Auf was sollten Richter bei der Kindesanhörung grundsätzlich
achten?
Koeppel: Es gibt sprichwörtliche Grunderfahrungen: 1) Aus
den Augen, aus den Sinn - wie soll denn insbesondere das kleine Kind
sich einen starken Bezug wünschen zu dem Elternteil, den es schon
lange nicht gesehen hat?
2) Der Mund spricht anders, als das Herz schreit - eine wichtige
psychologische Erfahrung, die auch noch für größere Kinder
gilt.
Und vor allem: 3) Die Verlustängste der Kinder - sie haben
bereits einen Elternteil verloren, nun sollen sie gegen den verbliebenen
Elternteil aussagen?
Schlußendlich: Wir sollen uns hüten, uns zu sehr
auf den Kindeswillen zu kaprizieren. Vielmehr die Kinder, die ja nicht
überblicken können, welche langfristigen Folgen von ihrer Aussage
abhängen, davor schützen, daß der Kindeswille
in Sorgerechtsentscheidungen instrumentalisiert wird.
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