Zu Kindesanhörungen: Auszug aus einem Interview in Focus 3/1997, Seite 130.

Aus den Augen, aus dem Sinn 

Rechtsexperte Peter Koeppel über den Umgang deutscher Gerichte mit elterlicher Kindesentführung

Dr. Peter Koeppel ist Kindschaftsrechtsexperte und Herausgeber des Bandes ,,Kindschaftsrecht und Völkerrecht", erschienen im Verlag Luchterhand.
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FOCUS: Auf was sollten Richter bei der Kindesanhörung grundsätzlich achten?
Koeppel: Es gibt sprichwörtliche Grunderfahrungen: 1) Aus den Augen, aus den Sinn - wie soll denn insbesondere das kleine Kind sich einen starken Bezug wünschen zu dem Elternteil, den es schon lange nicht gesehen hat?
2) Der Mund spricht anders, als das Herz schreit - eine wichtige psychologische Erfahrung, die auch noch für größere Kinder gilt.
Und vor allem: 3) Die Verlustängste der Kinder - sie haben bereits einen Elternteil verloren, nun sollen sie gegen den verbliebenen Elternteil aussagen?
  Schlußendlich: Wir sollen uns hüten, uns zu sehr auf den Kindeswillen zu kaprizieren. Vielmehr die Kinder, die ja nicht überblicken können, welche langfristigen Folgen von ihrer Aussage abhängen, davor schützen, daß der Kindeswille
in Sorgerechtsentscheidungen instrumentalisiert wird.
 

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