Familienrechtsreform in Frankreich

Die französische Nationalversammlung hat den französischen code civil (bürgerliches Gesetzbuch) in wesentlichen Teilen, die das Familienrecht betreffen, geändert und damit eine seit vielen Jahren anhaltende Reformtätigkeit abgeschlossen. Mit dem Gesetz vom 8. Januar 1993 hat die Französische Republik ihren code civil nicht nur an die Kinderrechtekonvention angepaßt, sondern auch der alten Forderung der gleichen Rechte und Pflichten gegenüber den Kindern auch bei Scheidung Anerkennung verschafft sowie die Gleichstellung der ehelichen und der nichtehelichen Kinder vollendet, indem vom Prinzip der gemeinsamen elterlichen Verantwortung von Eltern (geschieden, getrennt lebend oder unverheiratet) nur noch im Einzelfall auf Anordnung eines Familienrichters abgewichen werden kann, wenn das Wohl der Kinder es erforderlich macht.

Die Kinder haben unabhängig vom Alter ein Recht auf Anhörung in allen sie betreffenden Verfahren und ihr Recht auf lebendige Beziehungen zu beiden Eltern wird durch großzügige Umgangsregelungen mit dem Elternteil gesichert, bei dem sie nicht ihren festen Wohnsitz haben. Verletzung von gerichtlich bestimmten Umgangsregelungen durch einen Elternteil wird als strafrechtlicher Tatbestand (!) verfolgt und mit einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von FFr 100.000 bestraft. Verletzt ein alleinsorgeberechtigter Elternteil seine Pflicht, jede Änderung des Wohnsitzes der Kinder innerhalb eines Monats per Einschreiben mit Rückschein dem anderen Elternteil mitzuteilen, wird dies ebenfalls als strafbarer Tatbestand verfolgt und mit 6 Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von FFr 50.000 geahndet. Damit wird die hohe Bedeutung fortdauernder Bindung der Kinder an beide Eltern den kooperationsunwilligen Elternteilen in unmißverständlicher Weise klar gemacht.

Schon das Reformgesetz von 1987 (la loi Malhuret) enthielt Anpassungen an den UN-Zivilpakt. Die Diskussionen um das Familienrecht verstärkten sich ganz dramatisch mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtekonvention durch die Republik im Jahre 1990. Diese Konvention hat in ganz erstaunlicher Weise die Diskussionen um das Familienrecht in Frankreich beflügelt und die kindzentrierte Betrachtung ungemein befördert. Darüberhinaus hat sie auch die älteren Menschenrechtsdokumente erneut ins Bewußtsein gehoben. Durch das Gesetz vom 8.1.93 gilt zukünftig in Frankreich folgendes:

V.i.S.d.P. Prof. Dr. M. Reeken


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