DER AMTSVORMUND
II. PAS aus Psychologischer Sicht
1. Vom Kontakt zum Kontaktabbruch.
2. Psychodynamik
2.1. Psychodynamik des programmierenden Elternteils
2.2. Psychodynamik der Kinder
3. Symptomatik der Kinder
3.1. Zurückweisungs- und Herabsetzungskampagne
3.2. Absurde Rationalisierungen
3.3. Fehlen normaler Ambivalenz
3.4. Reflexartige Parteinahme
3.5. Ausweitung der Feindseligkeit auf die erweiterte Familie
3.6. Das Phänomen der ,,eigenen Meinung"
3.7. Abwesenheit von Schuldgefühlen
3.8. Geborgte Szenarien
4. Diagnostik und Befragung
5. Therapie- und Interventionsmöglichkeiten
III. PAS im Recht
1. PAS in der US- amerikanischen und kanadischen Rechtsprechung
2. Weitere Hinweise auf US-amerikanische Rechtsentwicklungen
3. Die Beachtung von PAS in der deutschen kindschaftsrechtlichen Praxis
4. Gedanken zur Rechtsfortentwicklung
4.1. Rechtliche Subsumption von PAS
4.2. PAS und das deutsche familienpsychologische Gutachterwesen
4.3. Zur Frage einer Pflichtberatung von Eltern bei Trennung/Scheidung
4.4. Die Anhörung des Kindes (Jugendlichen) vor Gericht
4.5. Gemeinsame elterliche Sorge und PAS
IV. Eine Schlußbemerkung
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Cour d'Appel
No.: 200- 09- 00440- 948 (200- 12- 042928- 904)
vom 17. November 1994
1. Die falsche und arglistige Anzeige eines sexuellen Mißbrauchs des Vaters durch die Mutter veranlaßt das Gericht, die Sorgerechtsentscheidung neu zu überdenken und zu entscheiden.
2. Die Eltern- Kind- Entfremdung (PAS) ist ein wohlbekanntes Phänomen und war - bereits seit einigen Jahren - Gegenstand einer Reihe von Untersuchungen
3. Von herausragender Bedeutung für das Kindeswohl ist, daß es ausgewogene Beziehungen mit beiden Elternteilen leben kann und daß es nicht herausgerissen wird durch ein Gezwungensein zu einer einzigen Zugehörigkeit, einer Einschließung und Abschließung, welche durch starke Beeinflussung (Gehirnwäsche) eines Elternteils zu lasten des anderen hervorgerufen wird.
4. Die Entscheidung der Erstinstanz, die das Sorgerecht aus o.g. Gründen dem Vater zuwies, wird bestätigt. Die hiergegen erhobene Berufung der Berufungsklägerin wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
(Leitsätze des Einsenders)
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