Angesichts des hier noch vorherrschenden Erkenntnisstandes, scheint es interessant, daß Parental Alienation explizit in einer offiziellen, regierungsamtlichen Definition der seelischen Kindesmißhandlung erscheint. Bei der uns vorliegenden Mitteilung handelt es sich um einen Auszug aus dem Entwurf für ein neues Regelwerk (Dienstanweisungen) der Kinderschutzbehörde von Utah, der für eine öffentliche Anhörung am 27. Juli, 1997 vorgesehen war. Wir werden uns bemühen, die endgültige Version zu erhalten.
Es muß hier erwähnt werden, daß sich Kinderschutzbehörden in den USA ganz wesentlich von unseren Jugendämtern unterscheiden, indem sie nur bei Kindesmißhandlung, sexuellem Kindesmißbrauch und Kindesvernachlässigung tätig werden, also normalerweise nicht, wie bei uns, bei Sorge/Umgangsrechtsentscheidungen mitwirken oder beraten. Der Name für diese Behörde ist von Staat zu Staat verschieden. Am geläufigsten ist "Child Protective Service" (CPS).
Der PAS betreffende Teil ist:
POLICY #200: DEFINITIONS
Emotional Maltreatment: Subjecting a child to a pattern of psychologically destructive behavior such as: (a)
demeaning or derogatory remarks which impact a child's development of self and social competence, (b) a systematic process of parental alienation where parents or caretakers cause emotional distress to the child, and/or (c) the perception of or actual threatened harm to the child including, but not limited to, rejecting, isolating, terrorizing, ignoring, or corrupting. Emotional maltreatment also includes domestic violence related child abuse and providing harmful materials to a child.
was etwa so zu übersetzten ist:
REGEL # 200: DEFINITIONEN
Seelische Mißhandlung: Ein Kind einem psychologisch destruktiven Verhaltensmuster aussetzen wie: (a) erniedrigende oder abfällige Bemerkungen die die Entwicklung der Selbst- und sozialen Kompetenz eines Kindes beinträchtigen, (b) ein systematischer Prozeß elterlicher Entfremdung in dem Eltern oder Betreuer seelische Leiden des Kindes verursachen, und/oder (c) den Eindruck von oder der tatsächlich angedrohten Schädigung des Kindes einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zurückweisung, Isolation, terrorisieren, ignorieren oder korrumpieren. Seelische Mißhandlung schließt auch ein, mit häuslicher Gewalt zusammenhängende Kindesmißhandlung und dem Kind schädliches Material zur Verfügung stellen.Zur PAS Übersicht