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Väter für Kinder e.V.
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Die Tagung ist der Initiative von Franz Dickmeis zu verdanken, Richter am Amtsgericht Kamen und Präsident des Bundesverbandes "Anwalt des Kindes". Er legte in seiner Einführung dar, daß die jetzt im Gesetzgebungsverfahren befindliche Kindschaftsrechtsreform nicht durch Einsicht der Politiker in Gang gekommen ist, sondern durch Nachhilfe des Bundesverfassungsgerichts und durch die das Kindeswohl berührenden, von der Bundesrepublik ratifizierten Menschenrechtskonventionen.
Ingrid Baer, Direktorin des Internationalen Sozialdienstes in Frankfurt/M., machte in ihrem Beitrag deutlich, daß im romanischen Rechtskreis Väter nichtehelicher Kinder deutlich mehr Rechte haben als bei uns. Ähnliches ergab sich aus dem Vortrag von Dieter Henrich, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht und Rechtsvergleichung an der Universität Regensburg. Sein Beitrag über die Regelung nichtehelicher Kindschaft im europäischen Vergleich zeigte, wie weit der deutsche Gesetzgeber dabei ist, lediglich das nachzuholen, was in unseren Nachbarländern schon verwirklicht ist.
Rechtsanwalt Peter Koeppel trug über eine bedenkliche Entwicklung in der Rechtsprechung zum Namensrecht vor. Zunehmend gelingt es geschiedenen, sorgeberechtigten Müttern, eine Namensänderung des Kindes auch gegen den Willen des Vaters durchzusetzen, und zwar auch ohne Wiederheirat. Diese Praxis widerspricht dem Sinn des Art. 8 der Kinderrechtekonvention (KRK), die ausdrücklich den Namen als Teil der kindlichen Identität bestimmt.
Einer der wichtigsten Beiträge der Tagung kam wieder einmal von Achim Brötel, dem gründlichsten Kenner der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Er wies zahlreiche Verstöße des deutschen Kindschaftsrechts gegen die EMRK als auch gegen die KRK nach. Ein Teil davon wird durch dei anstehende Reform beseitigt, andere bleiben erhalten.
Es waren bei der Tagung Politiker der CDU/CSU, FDP, SPD und PDS zugegen.
Bemerkenswert war die Feststellung, daß die SPD anstrebt, das bestehende
Unterhaltsrecht für Väter weiter zu verschärfen. Sie möchte
die unterhaltsrechtlichen Regelungen für Mütter nichtehelicher
Kinder denen für Mütter ehelicher Kinder angleichen. Mütter
nichtehelicher Kinder hätten dann nicht mehr einen dreijährigen,
sondern je nach Umständen lebenslangen Unterhaltsanspruch gegen den
Vater. Eine solche Regelung hätte kein Vorbild in irgendeinem anderen
Land.