KIND - FAMILIE - MENSCHENRECHTE

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                                 Väter für Kinder e.V.
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Nummer 6/97
verantwortlich i. S. d. P.: Dr. A. Schneider / Vorsitzender

Deutsches Nichtehelichenrecht konventionswidrig

In Heft 7/97 des Amtsvormunds (Sp. 638-640) ist ein bemerkenswertes Urteil eines französischen Appellationsgerichts veröffentlicht. Das französische Gericht entschied, daß das deutsche Nichtehelichenrecht der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) widerspricht.

Der Rechtsstreit richtete sich gegen den Beschluß eines französischen Familiengerichts, das beiden Eltern das Sorgerecht über ihr nichteheliches Kind zugesprochen hatte. Die Mutter klagte auf Anwendung des deutschen Rechts, das nach § 1705 BGB ihr allein die elterliche Sorge (und überdies erheblich höhere Unterhaltsansprüche) zuerkannt hätte. Das Gericht entschied, daß zwar nach dem französischen code civil deutsches Recht anzuwenden wäre, weil beide Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Zugleich stellte es aber fest, daß die EMRK Vorrang vor nationalen Gesetzen hat. Aus Art. 8 der EMRK ergibt sich, daß jeder Elternteil die gleichen familiären Rechte hat. Nach § 14 der EMRK muß die Ausübung der Rechte und Freiheiten, die sich aus der Konvention ergeben, jedem ohne Unterschied ermöglicht werden, vor allem auch ohne Unterscheidung nach dem Geschlecht. Auch das Recht der Mutter, nach § 1711 BGB über das Besuchsrecht des Vaters zu entscheiden, ist nach dem Urteil des Appellationsgerichts mit der EMRK unvereinbar. Aus diesen Gründen bestätigte es den Beschluß des Familiengerichts und beließ es damit bei der Anwendung französischen Rechts.

Zu diesem mutigen Urteil ist noch zu bemerken, daß das deutsche Nichtehelichenrecht auch nach der Kindschaftsrechtsreform konventionswidrig bleiben wird. Zwar wird das gemeinsame Sorge-recht als Regelfall eingeführt, doch wird der Mutter dagegen ein Vetorecht zuerkannt, das mit den Vorgaben der EMRK kollidiert. Nach dem in Deutschlend herrschenden Zeitgeist ist es politisch unerwünscht, an der Vormachtstellung der Mütter etwas zu ändern.
 

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