Aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 25.1.2000
KOPENHAGEN, 24. Januar (dpa).
Ein neues Gesetz soll allein erziehende Mütter zur Nennung des biologischen Vaters ihres Kindes zwingen. Der Gesetzentwurf sieht Freiheitsstrafen für Frauen vor, die den Namen des Vaters nicht preisgeben wollen. Mit der neuen Regelung soll vor allem das Recht des Kindes durchgesetzt werden, die eigene Herkunft zu kennen. Wenn der biologische Vater nicht eindeutig feststehe, sollten die Mütter verpflichtet werden, alle Kontakte während der Befruchtungsphase anzugeben. Die Behörden könnten dann mit Einverständnis der in Frage kommenden Männer DNA Tests vornehmen, um die Vaterschaft festzustellen.
Ein Vertreter der sozialliberalen Regierungskoalition sagte, die Gesetzesiniative sei ein Schritt zu mehr Gleichberechtigung für Männer im Verhältnis zu ihren Kindern. ,,Heute kann die Mutter einfach behaupten, sie wisse nicht, wer der Vater ist", sagte eine Sprecherin der Sozialdemokraten. Der Vorschlag wird dem Bericht nach auch von weiblichen Abgeordneten meherer Oppositionsparteien und vom dänischen Kinderschutz-Rat unterstützt. Dagegen protestierte eine Sprecherin des dänischen Fraueneverbandes: ,,Es geht zu weit, wenn Frauen ihre intimen Verhältnisse offen legen müssen." Nach Angaben der Zeitung ,,Berlingske Tidende" bleibt die Vaterschaft bei einem Prozent der außerehelich geborenen Kinder in Dänemark ungeklärt.
vgl. dazu auch: OLG Bremen 6W21/90).
DPA, Dienstag, 10.
August 1999, 14:52 Uhr :
Uneheliches Kind kann Benennung des Vaters erzwingen. Zwangsgeld von 2.000 Mark gegen widerstrebende Mutter verhängt |