Die Programme können Mediation, Beratung, Erziehung, Entwicklung von Sorge/Umgangsplänen, Umgangsdurchsetzung und die Entwicklung von Richtlinien für Umgang und alternative Sorgeregelungen enthalten. Darüber werden wir noch im Detail berichten.
Der Zweck der Pilotprogramme war herauszufinden, wie sich solche
Programme auf die Zeitdauer zur Lösung von Umgangskonflikten, die
Zahl solcher Konflikte, die Zahlungsmoral bei Kindesunterhalt und die Förderung
der emotionellen Anpassung der betroffenen Kinder [Anm.: in dieser Reihenfolge!]
auswirken. Auch das Ausmaß und die Art der Konflikte, sowie die Zufriedenheit
der Eltern mit diesen Programmen wurde festgestellt.
Als Hauptergebnisse wurden festgestellt:
Die Art der Umgangsdispute war sehr unterschiedlich; Konflikte
wurden sowohl von sorgenden als auch nichtsorgenden Eltern berichtet.
Beide Eltern dazu zu bringen Mediation anzunehmen wird als entscheidend
und schwierig angesehen. Wenn beide Eltern an der Mediation teilnehmen,
nahm der Umgang zu, die Wiederholung von Auseinandersetzungen war gering,
und es gab eine erhöhte Befolgung der Unterhaltsverpflichtungen im
Vergleich zu Kontrollgruppen. Andere Interventionen (z.B. Elternklassen,
Beratung) welche für hochgradig konfliktreiche Fälle, oder nach
einem zeitlichen Abstand von der Scheidung/Trennung erfolgten, zeigten
keine besondere Wirkung. Auch der Zeitpunkt der Kontaktprobleme war nicht
von den Versuchen beeinflußt.
Zur Begründung wurde angeführt:
Neue Forschungsergebnisse in der Kinderpsychologie zeigen allgemein,
daß enger, häufiger und positiver Kontakt mit dem Vater nach
Scheidung und Trennung dem Kindeswohl dient.
Zugang zum Kind ist auch wichtig für die Durchsetzung von Kindesunterhaltsforderungen.
Neue statistische Erhebungen und Forschungsergebnisse deuten darauf hin,
daß nichtsorgeberechtigte Eltern mit Umgangsrechten oder gemeinsamer
Sorge ihren Unterhaltsverpflichtungen eher nachkommen, obwohl ws schwierig
ist Ursache und Wirkung zu zeigen, weil Eltern die ihre Kinder sehen wollen
auch die besseren Zahler sein könnten. Der Wunsch nach zusätzlichen
Kontakt mit den Kindern mag auf Unterhaltszahlungen folgen, statt umgekehrt.
Aber, Umgangsverweigerung wird als Hauptursache angesehen warum nichtsorgeberechtigte
Eltern, die das Geld dafür hätten, keinen Unterhalt zahlen.
Es gab einen beachtlichen Druck zur Unterstützung der Nöte nichtsorgeberechtigter als auch sorgeberechtigter Eltern. Über 43 Staaten unterstützen das gemeinsame Sorgerecht. [Sorgeberechtigt bedeutet dann den Elternteil bei dem die Kinder hauptsächlich wohnen. Es gibt aber eine auch eine stark zunehmende Zahl von Fällen wo der Wohnsitz gleichmäßig alterniert]. Es gibt gegenwärtig [1996] über 200 Programme zur Mediation am Familiengericht bei Scheidung und über 280 Vaterrechtsorganisationen im ganzen Land die sich um die Verbesserung des Zugangs zum Kind durch nichtsorgeberechtigte Eltern kümmern.
Der Kongreß hat auf die fortgesetzte öffentliche Debatte zum Problem der Nichtbeteiligung nichtsorgeberechtigter Eltern und die daraus resultierenden Streitfälle reagiert, indem er das das Department of Health and Human Services (HHS) anwies Pilotprogramme zu durchzuführen die eine Reihe von Möglichkeiten zur Verbesserung der dauerhaften Beteiligung nichtsorgeberechtigter Eltern untersuchen.
Die Ergebnisse zeigten, daß Kontaktprobleme geschiedener oder getrennter Eltern im Bereich von niedrigen 4 % bis fast 30% der Fälle auftraten, je nach Projekt. Das ist in Übereinstimmung mit anderen Studien. Die Natur der Probleme variierte und mag für beide Eltern bereits von langer Dauer gewesen sein. Einige häufige Probleme waren ungenügende Besuchszeiten, die Ausgrenzung aus dem Leben der Kinder, die Terminabsprache für Besuche, Auseinandersetzungen bei der Übergabe, Sorgen über die Sicherheit des Kindes, Sorgen über den Erziehungsstil und negative Einstellung des anderen Elternteils, und fortgesetzte Probleme mit der Beziehung zwischen den Eltern.
Es gibt das große Problem der Nichtteilnahme des einen oder des anderen Elternteils an der Mediation oder ähnlichen Interventionen; Anstrengungen sollten daher unternommen werden die Teilnahme zu erzwingen. Wenn jedoch beide Eltern daran teilnehmen, ist der Prozentsatz der Fälle hoch (60-70%) in dem ein Sorge/Umgangsplan zustandekommt.
Mediation löste den Konflikt in vielen, aber nicht in allen Fällen, und die Probleme nahmen nach der Intervention ab. Die Zahl der Umgangstage nahm bei den meisten Projekten zu, ebenso die Befolgung der Unterhaltsverpflichtung zu über 20 %. Die Mehrheit der Eltern waren mit der Intervention zufrieden. Die Geschwindigkeit der Konfliktlösung und die Häufigkeit einer neuerlichen Auseinandersetzung wurde aber nicht beeinflußt. Nichtmediationsexperimente schienen nichts zu bewirken. Die Beurteilung des Einflusses auf die emotionelle Entwicklung der Kinder erwies sich als schwierig, sofern dies überhaupt versucht wurde.
Die Resultate sollen den Staaten, lokalen und privaten Einrichtungen dienen um Programme zur Förderung der andauernden Beteiligung nichtsorgeberechtigter Eltern zu schaffen. Mediation zum Zeitpunkt der Scheidung --wenn beide Eltern dazu gebracht werden können daran teilzunehmen--ist am wirksamsten. Bei hochgradigen Konflikten, oder wenn schon viel Zeit vergangen ist, ist es schwieriger etwas zu bewirken. Die Resultate dieser Pilotprojekte sind relevanter für Scheidungs- und förmliche Trennungsfälle, als für nichteheliche Fälle.
Beispiel: Programmbeschreibung aus Louisiana