Information von Väter für Kinder e.V.:


Le Monde 8.6.2000: Auszugsweise Übersetzung-Zusammmenfassung.

Ein Vater im Hungerstreik um seine Kinder zurückzugewinnen, die von der Mutter in Deutschland zurückgehalten werden.  Ein erster Fall mit dem die französisch-deutsche parlamentarische Vermittlungskommission befaßt wird.

Xavier Tinel ist seit einem Monat im Hungerstreik, um gegen die Entführung seiner Kinder im Juni 1999 nach Deutschland durch die Mutter zu protestieren. In diesem Fall, dem ersten mit dem die französisch-deutsche parlamentarische Vermittlungskommission befaßt wird, hat die französische Justiz dem Vater das Sorgerecht für die Kinder `zugesprochen, während ein deutsches Gericht sich gegen ihre Rückführung nach Frankreich ausgesprochen hat.

Die Mutter ist nach zehnjähriger Ehe mit den beiden Kindern (9 und 7 Jahre) nach Deutschland zurückgekehrt. Der Vater stellte einen Antrag auf Rückführung nach dem Haager Übereinkommen. Am 5.Juli 1999 erhielt er per einstweiliger Anordung des Gerichtes von Pontoise das alleinige Sorgerecht.
Das Amtsgericht München hat am 14.7.1999 die Entführung und die alleinige Zuständigkeit des französischen Gerichts festgestellt und den Sorgerechtsantrag der Mutter zurückgewiesen, aber es unterlassen die Rückführung der Kinder anzuordnen. Zwei Monate später hat sich das OLG München gegen die Rückführung der Kinder nach Frankreich ausgesprochen, die nicht dem Kindesinteresse [wohl] entspräche. ..Im Januar, als Xavier Tinel seine Kinder besucht, macht er für 17 Stunden die Bekanntschaft eines deutschen Gefängnisses, ,,wie ein Hund, wie ein Mörder".

Dieser Fall hat den Beigeschmack eines Mißerfolgs für die  französisch-deutsche parlamentarische Vermittlungskommission, welche im Oktober 1999 durch die Justizminister beider Staaten ins Leben gerufen wurde, auf außergreichtlichtlichen Wege nach Lösungen in Streitfällen zu suchen, die schon seit vielen Jahren die französich-deutschen Beziehungen vergiften.
Pierre Cardo, Abgeordneter (DL) von Yvelines, Pervenche  Bérès, Europaabgeordneter (PS), und die Senatorin (PS) Dinah Derycke, die drei französischen Parlamentarier dieser binationalen Kommission mußten zunächst lange warten, bis ihre deutschen Partner nominiert wurden. Dann wurde am ,,Verständnis, der Schaffung eines Beziehungsnetzes und der Annäherung der Kulturen" gearbeitet, erklärte Pierre Cardo. In Deutschland kann zum Beispiel das Kind sehr leicht den Names seines Stiefvaters annehmen. Das traumatisiere französische Väter, die eines schönen Tages davon per Post erfahren.

Nach sechs Monaten unermüdlicher Arbeit mahnt Mme Bérès eine « reele (Einstellungs)änderung der deutschen Behörden » an, die während der ersten Treffen der Kommission sogar die Benützung des Wortes « Entführung » ablehnten.
Am 31.3. konnte Xavier Tinel ein dreiminütiges Telefongespräch mit seinen Kindern führen. Für den 13. Mai wurde ihm ein eintägiger Besuch bei seinen Kindern zugestanden, unter der Bedingung dass er unter Aufsicht erfolge, ein Angebot das Xavier Tinel "anwidert"  und dass er ablehnt. Die Parlamentarier befürchten, dass dadurch die ersten Früchte harter Arbeit in Frage gestellt sind.  «Die Kommission kann nur bedauern, dass der Vater den Besuch bei seinen Kindern abgelehnt hat, eine Ablehnung die riskiert, eine Reihe anderer Fälle zu beeinträchtigen ». In einigen Wochen wird die Kommission ihre erste Bilanz ziehen.  « Derzeit zählt man etwa 60 Fälle von Kindesentführung nach Deutschland, erläutert Pierre Cardo. Sie werden sich mit der Zunahme binationaler Ehen nur vervielfachen. Nun sind aber gegenwärtig Rückführungen von Kindern aus Deutschland sehr selten ».

M. Cardo räumt ein, dass die Langsamkeit der französischen Justiz , die es erlaubt in Deutschland Tatsachen zu schaffen zum Teil für diese Blockade verantwortlich ist. Er stellt aber auch die Organisation der deutschen Justiz in Frage, die den Ländern einen großen Handlungsspielraum einräumt, die Nichtbeachtung gerichtlicher Entscheidungen, ohne jede Sanktion [Hervorhebung VfK], oder die sehr extensive Auslegung des Art. 13 des Haager Übereinkommens.

 «Sobald ein Kind mindestens sechs Monate in Deutschland gewohnt hat, nehmen die Richter eine psychologische Gefahr für das Kind bei einer Rückkehr nach Frankreich an. Das Grundproblem ist, meint M. Cardo, ist das keine Justiz für die Beurtelung der richtigen Anwendung des Haager Übereinkommens zuständig ist,  und dass die deutsche Justiz nicht wirklich den Begriff der Internalität aufgenommen hat.»

Die Regelung die von den Jutizministern der 15 Unionsländer am 29. 5 in Brüssel beschlossen wurde, könnte hier helfen. Ab 1. 3. 2001 entscheidet nur das Gericht am gewöhnlichen Aufenthaltsort der Ehegatten vor der Trennung, über die Scheidung und das Sorgerecht. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung ist die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes möglich.

L'Express vom 08/06/2000: Das französisch-deutsche Wirrwarr. Hunderte von Kindern geschiedener Eltern werden jenseits des Rheins zurückgehalten. Die eurpäischen Übereinkommen haben daran nichts geändert.

Bild von X. Tinel mit Fotos seiner Kinder. Zusammenfassung des Falles (s. o.)
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Bezugnehmend auf die gute Anpassung des Kindes an seine neue germanische Umgebung und die Annahme einer Gefahr für das Kind durch die Begegnung mit einem ausländischen Elternteil, zögern die lokalen [deutschen] Gerichte nicht, diesem Elternteil jeden Besuch zu verbieten, oder das Verbot einer Ausreise des Kindes anzuordnen. Und der Fall Tinel ist weit davon entfernt eine Ausnahme zu sein.  Die französisch-deutsche parlamentarische Vermittlungskommission, eingerichtet Ende 1999, behandelt derzeit 64 ähnliche Fälle. Aber die Association SOS-Enlèvements internationaux d'enfants, welche bestätigt mehr als 150 Fälle dieser Art zu verwalten, schätzt dass ungefähr 2000 Kinder französisch-deutscher Paare unter Verletzung internationalen Rechts jenseits des Rheins zurückgehalten werden.

....Dann wird auf die EU Regelung vom 29.5.2000 eingegangen und der Fall Lancelin rekapituliert bei dem der französische Präsident von einen "holdup" und den "Gesetzen des Dschungels" sprach.......

Der Fall Tinel  sorgt auf jedem Fall für erhebliche Aufregung jenseits des Rheins, wo die Regierung Schröder zunehmenden Druck von Elternvereinigungen, der lokalen und sogar der ausländischen Presse, insbesondere der amerikanischen, ausgesetzt ist. Die Vereinigten Staaten zeigen offiziel 63 Entführungsfälle von jungen Staatsbürgern durch Deutsche auf. An diesem Punkt hat der Kongress am 23. März einer Resolution zugestimmt, die sehr scharf die Haltung der Bundesrepublik verurteilt...
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Es wird dann der Besuch Clintons und die Bezugnahme Schröders auf die sakro-sankte Unabhängigkeit der Justiz von der Politik rekapituliert.
 

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