Wir freuen uns selbstverständlich über die große Zahl von Zuschriften die uns (größtenteils per e-mail) erreichen. Sie sind nicht nur eine erfreuliche Bestätigung für unsere Arbeit, sondern wir wollen aus diesen Zuschriften für unsere Öffentlichkeitsarbeit auch weitere Anregungen ableiten und erfahren, wo es am meisten "brennt". Gerade bei den vielen persönlichen Hilfeersuchen müssen wir aber leider Einschränkungen machen, die hier dargestellt werden sollen, um Enttäuschungen zu vermeiden.
Diese Einschränkungen ergeben sich aus rechtlichen, praktischen und finanziellen Gründen, aber auch schon daraus, dass Väter für Kinder e.V., entsprechend seiner Satzung, sich primär der Öffentlichkeitsarbeit und Information zu Themen verschrieben hat die die Eltern-Kind-Beziehung betreffen, statt sich als Selbsthilfegruppe Betroffener zu verstehen. Hilfe im Einzelfall können wir nur sehr beschränkt anbieten. Wir sind daher eher umgekehrt auf Fallgeschichten angewiesen, um hoffentlich, wenigstens langfristig, zu einer Verbesserung der generellen Situation beizutragen.
Alle Zuschriften an uns werden stets streng vertraulich behandelt. Das bedeutet auch, dass selbst dann, wenn anzunehmen ist, dass eine Veröffentlichung auf unseren Webseiten erwünscht ist, z. B. bei der Nennung von Teilnehmern für Reportagen etc., dies ausdrücklich mitgeteilt werden muss. Wir wissen auch, dass dabei oft die Nennung der (uns bekannten) vollen Information über den Absender unerwünscht ist. Es sollte daher auch ausdrücklich die erwünschte Form der Kontaktadressse angegeben sein.
Zu den häufigsten Zuschriften, bei denen wir Einschränkungen machen müssen gehören:
Bitten um Zusendung von
Informationsmaterial über den Verein:
Hier müssen wir leider aus finanziellen
Gründen auf unsere Webseiten verweisen, die sowohl
die Vereinssatzung, einen
Mitgliedsantrag, als auch
genügend weitere Informationen enthalten, um die
Ziele der Vereinsarbeit zu erkennen. Lediglich an
Mitglieder versenden wir von Zeit zu Zeit interne
Mitteilungen und weiteres Informationsmaterial.
Ein Tip zum Ausdrucken unserer Webseiten: In
gedruckter Form mag das Schriftbild vielen zu
groß erscheinen. Wenn es Ihr Drucker erlaubt,
besteht eine einfache Abhilfe darin, zwei Seiten des
HTML files auf einer Seite Papier (ev. auch
doppelseitig), wie eine Broschüre zu drucken.
Ansonsten kann die Schrift mittels Editor oder eines
speziellen Programms vor dem Ausdrucken verkleinert
werden.
Nennung von Kontaktpersonen oder Kontaktbüros des Vereins: Den Wunsch nach persönlicher Aussprache oder Kontakten mit ähnlich Betroffenen verstehen wir sehr wohl. Wir wissen, dass es hilft z. B. zunächst einmal zu erfahren, dass der eigene Fall gar nicht so einzigartig ist, sondern sich die Verhaltensmuster in zunächst erstaunlicher Weise vielfach gleichen. Unsere Mitglieder sind jedoch durchwegs voll berufstätig. Sie oder andere müssten zunächst von sich aus Zeit anbieten, um solche Kontakte zu ermöglichen. Bei deren Herstellung könnten wir dann behilflich sein.
Nennung von Rechtsanwälten, Sachverständigen etc.: Hier ergeben sich Einschränkungen schon dadurch, dass wir ein gemeinnütziger Verein sind, also keine kommerzielle Werbung betreiben. Selbst wenn wir an jedem Ort X. entsprechende Personen benennen könnten, wäre noch lange nicht garantiert, ob z. B. auch die "Chemie" für eine gute Zusammenarbeit stimmt. Es lohnt sich meistens das zunächst in einem Erstberatungsgespräch zu ergründen, selbst wenn es dann nicht zu einer Mandatserteilung kommt. Die Gebührenordnung für Anwälte (BRAGO bzw seit 5.5.2004 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -RVG) begrenzt in diesem Fall das Honorar.
Rechtsberatung im Einzelfall: Diese und erst recht rechtliche Vertretung ist laut Rechtsberatungsgesetz einem damit beauftragten, zugelassenen Anwalt vorbehalten (der dann auch für die Ausführung entsprechend den Standesregeln haftet). Trotz der Diskussion um dieses Gesetz, schon wegen seines historischen Ursprungs, halten wir uns selbstverständlich daran, solange es in dieser Form besteht. Dazu kommt als rein praktischer Grund schon, dass auf Grund einer Zuschrift einer der Parteien, und ohne Rückfragen, kaum genügend Information über den Fall, für eine umfassende, dem Einzelfall voll angepasste Beratung vorhanden ist. Ähnlich einem verantwortungsbewußtem Arzt, bei den zahlreichen medizinischen Informationssendungen etc., müssen wir uns schon deshalb auf generelle Hinweise zu hoffentlich relevanten Informationen auf unseren Webseiten oder anderswo beschränken.
Wir bitten von Anfragen um Übersendung von Kopienvon Aufsätzen, Zeitungs-, und Zeitschriftenartikeln etc. abzusehen. Wir können diesen Ersuchen meist nicht nachkommen, nicht nur aus Kostengründen, sondern auch weil wir selbstverständlich das Copyright strikt beachten wollen. Wir müssen das Copyright sogar eher konservativ auslegen, weil wir es uns auch nicht leisten können, möglicherweise auf rechtlich abschüssiges Gelände zu geraten, selbst wenn wir einzelne Kopien kostenlos oder nur gegen Kostenersatz abgeben würden. Daher können wir auch, zu unserem Bedauern, Volltexte von Aufsätzen etc., ausser als link, nur bringen, wenn wir dafür die ausdrückliche Genehmigung des Autors und Verlages haben, was meist einige Mühe erfordert. Es würde meist sogar für uns weit weniger mühsam sein, einen Artikel einfach auf unseren Seiten vollständig wiederzugeben, als zu versuchen daraus sinnvoll wesentliches zu zitieren. Auch wenn die Artikel dann bei uns vorhanden sind (Einzelkopien aus dem Internet, Zeitschriften etc. für den persönlichen Gebrauch), weil Zitate von Zitaten, ohne eigenes Studium, möglichst vermieden werden sollten, bitten wir auch in diesen Fällen von Ersuchen um Zusendung von Kopien abzusehen. Wir wissen, dass inbesondere bei Zeitungsartikeln links oft nur kurze Zeit funktionieren. Aber auch in diesem Fällen bitten wir, sich direkt an den Verlag zu wenden oder eine der Datenbanken im Internet zu benützen, die dann allerdings meist kostenpflichtig sind. Wünschen würden wir uns allerdings, wenn mehr Gerichte ihre Entscheidungen für profund genug hielten und sie den Bürgern, die schließlich als Steuerzahler dafür den Grossteil der Kosten tragen, leichter, d.h. heutzutage via Internet, zugänglich machen würden, selbstverständlich unter voller, bei uns üblicher Wahrung der Privatsphäre. Als ein sehr positives Beispiel dafür möchten wir hier nur das Oberlandesgericht Nürnberg erwähnen, hoffen aber bald eine erweiterte Liste besonders nützlicher URLs (links) bringen zu können.
Webmaster Väter für Kinder e.V.
eMail an VfK e. V. : Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Adresse (als Graphik) nicht mehr direkt anklickbar ist. Wir wollen damit versuchen, das Auffinden dieser Adresse für neue Spam Mailer zu erschweren.