Das neue Kindschaftsrecht setzt nach §§ 52, 52a FGG vermehrt auf gerichtliche Vermittlung und außergerichtliche Beratung, allerdings ohne Versöhnungsversuche, Beratung und Mediation, wie z.B. in den USA, zur Pflicht zu machen und konkrete Sanktionen bei mangelnder Kooperation vorzusehen. Gerade bei Umgangsproblemen wäre dies unbedingt nötig, oft sogar die Anordnung und gerichtliche Überwachung einer Therapie für alle Familienmitglieder. Es ist ja geradezu ein Charakteristikum des Parental Alienation Syndroms (PAS), daß dem entfremdenden (programmierenden) Elternteil meist jede Einsicht in den dadurch den Kindern zugefügten Schaden fehlt, sich dieser Elternteil also kaum von sich aus einer entsprechenden Therapie unterziehen wird. Es ist einer der Kernpunkte des kürzlich auch hier (ZfJ 6/98) unter dem Titel ,,Familienkriege - die Entfremdung von Kindern" erschienenen Aufsatzes des Therapeutin/Anwältin -Teams Ward & Harvey, daß bei PAS eine systemische gemeinsame Therapie aller Familienmitglieder erfolgen soll und dazu eine enge Zusammenarbeit von Gericht, Anwälten, Anwalt des Kindes und Therapeuten erforderlich ist. Das sind jedenfalls die Erfahrungen aus dem langjährigen Umgang mit PAS in den USA.
Solange hier nicht die entsprechenden Einrichtungen und rechtliche Situation geschaffen sind, vgl. Kodjoe&Koeppel, ,,The Parental Alienation Syndrome (PAS)" in DaVorm 1/98, wird der meist therapiewillige und gesprächsbereite, entfremdete Elternteil auf Selbsthilfe angewiesen sein um den früheren Partner in Richtung gemeinsamer Elternverantwortung zu bewegen. Obwohl diese eigentlich nicht verhandelbar ist, können dabei die oben erwähnten Tips hilfreich sein, soweit überhaupt noch ein Rest von Kommunikation zwischen den Eltern besteht. Es zeigt sich nämlich, und das geht auch aus einzelnen Leserbriefen hervor die zum Aufsatz von Christine Brink ,,Guter Papa, böse Mama oder auch umgekehrt. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern und das Recht, beide zu lieben -PAS, ein Begriff für ein Trauma", erschienen sind, daß die Eltern-Kind Beziehung sehr häufig nicht von der Eltern-Eltern Beziehung und der Regelung praktischer Fragen (die z.B. gut durch Mediation erfolgen kann), getrennt werden. Statt einer unbedingt erforderlichen klaren Trennung dieser Problemkreise werden Kinder nicht selten geradezu als Faustpfand bei der Regelung praktischer Fragen und als "Waffe" beim Ausleben von Rachegefühlen gegenüber dem/der früheren Partner/in eingesetzt.
Zum Umgang mit PAS im Rahmen der Eltern-Kind-Beziehung, sofern diese überhaupt noch praktiziert werden kann, haben wir bereits Ratschläge in Form einer Übersetzung aus dem Amerikanischen gebracht.
Wir würden uns über Erfahrungsberichte, Anregungen und Meinungen freuen, insbesondere über Erfolge Betroffener bei der Wiederherstellung einer guten Eltern-Kind-Beziehung.