Information von Väter für Kinder e.V.:

Wie würden Sie auf eine derartige finanzielle Forderung reagieren, wenn Ihnen gerade alle Ihre Kinder weg genommen wurden, einschließlich eines Neugeborenen? 

Über den Fall der Familie H., die sich ähnlich wie die Familie Kutzner ( Kutzner gegen Deutschland, Europ. Gerichtshof für Menschenrechte, 26.2.2002, Verletzung des Art. 8, Recht auf Respektierung des Privat- und Familienlebens) an das Jugendamt um Familienhilfe gewandt hat und der dann prompt alle sieben Kinder weg genommen wurden, einschließlich eines gerade erst 6 Tage alten Neugeborenen (!!), wurde inzwischen schon mehrfach in Presse und Fernsehen berichtet. Es werden sicher noch weitere Berichte folgen und viele neue Fragen aufgeworfen worden, hoffentlich mit dem Resultat einer baldigen für die Eltern und Kinder doch noch zumutbaren, menschlichen Lösung. Zeit ist gerade bei so jungen Kindern, ein wichtiger, unwiederbringlicher Faktor.

Eine Frage, die bisher anscheinend noch nicht aufgeworfen wurde, und die nicht nur die Steuerzahler sehr interessieren sollte, ist die nach der wirtschaftlichen Seite dieser Art von Jugendhilfe. Dazu möchten wir in Auszügen und anonymisiert (und deshalb auch nicht exakt formgetreu) ein amtliches Schreiben der Stadt Münster wiedergeben, von dem wir gerade Kenntnis erhalten haben. Wir meinen dazu, man sollte zunächst einmal von den zuwahr erstaunlichen Zahlen absehen und dann nur versuchen aus der Position der Mutter oder des Vaters heraus diesen Text im bestem Amtsdeutsch auf sein Gemüt einwirken zu lassen. Das Schreiben ist einen Tag nach dem Tag datiert an dem die Kinder aus ihrer gewohnten Kindergarten- und Schulumgebung herausgerissen wurden und der Säugling der Mutter im Wochenbett abgenommen wurde, mit auch jetzt noch immer unbekannten Aufenthaltsorten.

DER OBERBÜRGERMEISTER

STADT MÜNSTER

AMT FÜR KINDER, JUGENDLICHE UND FAMILIEN

Auskunft erteilt Herr S.

Münster, 19.12.01

Gegen Postzustellung

Frau Cornelia H.

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Münster.

Rechtwahrungsanzeige:
Heimerziehung gem. § 34 Achtes Buch Sozialgesetzbuch -KJHG-

Gewährung der Jugendhilfe für Ihre Kinder

Name Geburtsdatum
H.,A. 28.08.1995
H., S. 11.06.1998
H.,M. 07.03.2000
M.,T. 31.07.1990
M.,N. 04.05.1992
M.,L. 04.05.1992
   
H., L. 11.12.2001

Sehr geehrte Frau H.,

für Ihre Kinder gewähre ich seit dem 18.12.2001 die o.g. Jugendhilfe durch Übernahme der Kosten in Höhe von monatlich jeweils 4000,00 Euro.

Zu diesen Kosten haben Sie in zumutbaren Umfang beizutragen.

Ich muss nunmehr prüfen, ob Sie nach §§ 91 ff Achtes Sozialgesetzbuch -Kinder-und Jugendhilfe zu den Kosten beitragen können.
Ob Ihnen ein Kostenbeitrag zugemutet werden kann, hängt von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab.

Damit ich den Ihnen zumutbaren Kostenbeitrag ermitteln und festsetzen kann, bitte ich Sie, auf dem beigefügten Erklärungsbogen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen.

Fügen Sie bitte die entsprechenden Belege zu Einkommen, Miete und Versicherungen, Unterhaltsverpflichtungen, Beschlüsse über Unterhaltszahlungen und evtl. besonderen Belastungen bei.
Ich möchte Sie bitten, den Erklärungsbogen ausgefüllt und unterschrieben und mit den notwendigem Unterlagen versehen innerhalb von vier Wochen an mich zurückzusenden.

Sie können den Erklärungsbogen und die Unterlagen auch persönlich bei mir während der Sprechzeiten oder nach Terminabsprache abgeben,

Originalunterlagen gebe ich Ihnen nach Einsichtnahme zurück.,

Gleichzeitig gebe ich Ihnen hiermit gem. § 24 Abs. 1 SGB X Gelegenheit sich zu Ihrer Kostenbeteiligung aus Ihrer Sicht zu äußern.

Sollten Sie bis zur genannten Frist nicht geantwortet haben, bin ich berechtigt, bei Ihrem Arbeitgeber nach Ihrem Arbeitsverdienst zu fragen,

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung,

Mit freundlichen Grüßen
i. A.
.....

Anlage
Erklärungsvordruck über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Würden Sie als Mutter oder Vater, dieses Schreiben, obwohl wir davon ausgehen, dass es korrekt nach amtlichen Vorschriften abgefasst ist und sogar bürgernah mit der Möglichkeit der persönlichen Abgabe der Unterlagen nach Terminabsprache, unter den gegebenen Umständen nicht doch als sehr zynisch empfinden, insbesondere den Ausdruck ,,Gewährung der Jugendhilfe für Ihre Kinder" ? 

Die Öffentlichkeit und speziell auch die Steuerzahler sollte aber auch die Frage nach den Kosten solcher Massnahmen interessieren, zunächst einmal natürlich wie derartig hohe Pflegesätze überhaupt gerechtfertigt werden können (die sich aber unseres Wissens nach auch anderswo in einem ähnlichen Rahmen bewegen). Nicht nur für die Eltern mit ihrem äusserst bescheidenen Einkommen, mit dem sie trotzdem bereit waren liebevoll für ihre Kinder zu sorgen, ist ein Betrag von 7x4000=28000 Euro/monatlich an Pflegekosten kaum vorstellbar. Um sie irgendwie einordnen zu können, haben wir uns die Pflegesätze angesehen die Tagesmütter erhalten und die zum Teil auch von den Kommunen amtlich festgelegt und im Rahmen der Jugendhilfe bezuschusst werden. Einzelheiten zu dem wahrscheinlich für viele berufstätige Eltern wichtigen Thema Tagesmutter kann man auf mehreren Webseiten finden, insbesondere bei  http://www.laufstall.de/ . Auch die lokalen Jugendhilfestellen sollten über Voraussetzungen (Pflegeerlaubnis), Pflegevertrag, Kosten, Steuer-und Versicherungsfragen, sowie ev. Kostenzuschüsse Auskunft erteilen können. [Übrigens hatte Frau Kutzner, der die Behörden ihre beiden Kinder angeblich wegen ihrer mangelnden Intelligenz wegnahmen und die deshalb eine Verurteilung Deutschlands wegen Menschenrechtsverletzung erreichte, laut Presseberichten entsprechende Kurse für Tagesmütter erfolgreich absolviert.]. Wir fanden im Internet zumeist Angebote mit frei zu vereinbarenden Stundensätzen, die sich  in etwa zwischen 2.5-10 Euro bewegen. Als Beispiel für Webseiten die auch amtlich anerkannte Pflegesätze (und weitere wichtige Informationen) enthalten, seien hier nur zwei herausgegriffen:

Bezuschussbare Tagespflegegeldsätze. für die Jugendamtsbezirke Neustadt an der Weinstraße und Bad Dürkheim

und Fachdienst Tagespflege, Sozialdienst katholischer Frauen SkF Essen-Mitte e.V.

mit dem vom Jugendamt der Stadt Essen anerkannten Tagessätzen. Demnach beträgt der Stundensatz in Neustadt 2,17 Euro für ein Kind von 0-6 Jahren, und 2,39 Euro bei 6-14 Jahren. In Bad Dürkheim gelten Pflegesätze von monatlich zwischen 59 Euro bei 2h an 5 Tagen/Woche und 353 Euro bei 12 Stunden täglich. Für die Stadt Essen werden (noch in DM) Stundensätze zwischen 6-10 DM und Monatssätze zwischen 290 DM bei 11-20 Stunden pro Woche bis 560 DM bei 31h und mehr genannt. Einnahmen aus Tagespflege müssen nach Abzug von Selbstkosten für Verpflegung etc. nach bestimmten Sätzen zudem noch versteuert werden. Auf Einzelheiten können wir aber hier nicht eingehen   

Im Vergleich (der zugebenermaßen in manchem hinken mag) zu einem monatlichen Pflegesatz von 4000 Euro/pro Kind (auch bei einem Säugling) nehmen sich die Tagesmüttern gewährten Pflegesätze geradezu beschämend aus. Man muss davon ausgehen, dass bei diesen Sätzen das Hauptmotiv für eine Tagesmutter in erster Linie Kinderliebe ist, statt wirtschaftlicher Überlegungen. Umgekehrt wird sich zumindest der Normalbürger doch vielleicht die bange Frage stellen, wie groß bei 4000 Euro / Monat der Anreiz noch ist die vom Jugendhilfegesetz geforderte Reeintegration in die Herkunftsfamilie so rasch wie möglich zu vollziehen und ob dann nicht eher der Anreiz für die zahlreichen Heime und Pflegefamilien (mit nicht selten mehreren Pflegekindern) etc. Gewicht bekommt ihren Belegstatus auf hohem Niveau aufrechtzuerhalten?   Zudem befürchtete ja selbst der "Vater" des Jugendhilfegesetztes, Ministerialrat Dr. Reinhard Wiesner schon: ,,Soll die Pflegekindschaft sich nicht zu einem Rechtsinstitut verfestigen, das mit der Weggabe des Kindes regelmäßig und automatisch zu dessen Verbleib in der Pflegefamilie führt, so kommt dem Jugendamt unbeschadet der sorgerechtlichen Verantwortung der Eltern eine wichtige gestaltende Funktion zu. Die Herstellung oder Wiederherstellung positiver Rahmenbedingungen in der Herkunftsfamilie hängt nicht allein vom Verhalten der Eltern, sondern in entscheidender Weise von der Haltung des Jugendamtes zur Rückführung von Kindern ("Philosophie"), aber auch von der Art der Hilfestellung im Einzelfall ab. Da es für das Jugendamt viel aufwendiger und belastender ist, die Herkunftseltern bei der Verbesserung der Gesamtsituation und bei der Pflege beständiger Kontakte ausreichend zu unterstützen, als die Herkunftsfamilie "ihrem Schicksal" zu überlassen und Kontakte zum Kind zu erschweren, wird befürchtet, dass viele Jugendämter gewollt oder ungewollt die Voraussetzungen für dem dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie schaffen." (In epd-Dokumentation, Nr. 6/97, S. 73, ,,Wir sind doch keine Kinderklaubehörde." ,,Kindeswohl"- Dilemma und Praxis der Jugendämter, vgl.dazu auch unseren Aufsatz aus 1998, ,,Jugendhilfe und Trennungsberatung" ).  

 Ein entsprechender Fall (OLG Hamm -11UF 13/2000)  einer dadurch bewirkten vollständigen Entfremdung von den Herkunftseltern ist in dem Aufsatz von W. Klenner (Zentralblatt für Jugendrecht, 2, 2002, S. 48-57) ,,Szenarien der Entfremdung im elterlichen Trennungsprozess" u.a. beschrieben.

Im Fall H. muss man sich auch die sehr besorgte Frage stellen ob eine solche Entfremdung von den leiblichen Eltern gar gewollt ist, weil  doch zumindest für ein Baby von sechs Tagen, dass sich sogar noch im Krankenhaus befindet eine Gefährdung kaum vorstellbar ist? Anderseits ist es aber eine inzwischen unbestrittene Erkenntnis der Entwicklungspsychologie, dass der Bindungsprozess an die Mutter und sehr wohl auch an den Vater schon sehr früh einsetzt, deren intensive Wechselwirkung mit dem Kind also von absolut entscheidender Bedeutung für seine Entwicklung ist.  

  Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Fall der besonderen Jugendhilfe in Münster (Familie H.Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 57/2002 vom 21. Juni 2002 

Kommentar: Wir empfehlen in diesem Fall dringenst zumindest die ausführliche Pressemitteilung des BVerfG zu lesen. Dem Beschluss ist u.a. zu entnehmen, dass, wie üblich, die Entscheidungen des AG Münster  (17.12.2001, 18.12.2001, 7.1.2002) und des OLG Hamm vom 1.3.2002 lediglich aufgehoben wurden und die Sache an das AG Münster zurückverwiesen wurde. Dieses könnte, wie ausdrücklich betont wird, sogar vor dem Hauptverfahren, das allerdings zu beschleunigen sei, eine weitere Eilentscheidung erlassen: Es wird dabei sorgfältig prüfen, ob die Aufrechterhaltung der Trennung der Kinder von den Beschwerdeführern auch vor dem Hintergrund des zwischenzeitlichen Ermittlungsergebnisses gerechtfertigt ist. Dabei wird es auch die Gefahren einbeziehen, die sich bei einem gegebenenfalls notwendig werdenden mehrfachen Umgebungswechsel für das Wohl der Kinder ergeben könnten. Hält das Amtsgericht die Aufrechterhaltung des jetzigen Zustandes für erforderlich, dann wird es zugleich darüber befinden, ob die durch die Trennung der Kinder von ihren Eltern beziehungsweise ihrer Mutter bewirkte Intensität des Grundrechtseingriffs dadurch zu mildern ist, dass den Beschwerdeführern ein - gegebenenfalls begleiteter und unter Auflagen stehender (vgl. § 1684 Abs. 4 BGB) - Umgang mit den Kindern gewährt wird. Darüber hinaus wird es prüfen, ob die Intensität des Grundrechtseingriffs in strikter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit danach verlangt, eine etwaige erneute Eilentscheidung in ihrer Geltungsdauer zu befristen... 

Verbunden ist diese Aufhebung der früheren Entscheidungen allerdings mit einer sehr deutlichen Rüge am Verfahren, bei dem sich AG und OLG, ohne jede eigene Ermittlung, lediglich auf die Angaben des Jugendamtes und des vom ihm beauftragten Gutachters gestützt hätten und auch angesichts der Schwere des Grundrechtseingriffes nicht abgewogen hätten, ob nicht mildere Mittel zum Einsatz gebracht werden könnten:  Im Bereich des Sorgerechts sind bereits vorläufige Maßnahmen in der Regel mit einem erheblichen Eingriff in das Grundrecht der Eltern verbunden. Sie können Tatsachen schaffen, die - insbesondere auf Grund der Dauer des Hauptsacheverfahrens - später nicht oder nur schwer rückgängig zu machen sind (vgl. BVerfG, FamRZ 1994, 223 <224>; NJW 2001, S. 961 f.). Soweit der Erlass einer Eilentscheidung erforderlich ist, müssen daher jedenfalls die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (vgl. BVerfGE 67, 43 <60>; 69, 315 <363 f.> ). ...

Es ist schon nicht ersichtlich, dass die Gerichte die Bedeutung des Elternrechts für ihre Entscheidung zutreffend erkannt und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinreichend beachtet haben. Das Oberlandesgericht beschränkt sich in seiner Begründung der Entscheidung im Wesentlichen darauf, auf den Bericht des Jugendamtes und das familienpsychologische Gutachten zu verweisen. Feststellungen dazu, ob die vom Gutachter gefundenen Ergebnisse auf einer hinreichend sicheren Tatsachenbasis beruhen, fehlen ebenso wie die Würdigung des Beschwerdevorbringens der Beschwerdeführer und die Prüfung, ob nicht mildere Mittel zur Abwendung einer eventuellen Gefahr ausreichen. Weitere Feststellungen erübrigten sich auch nicht im Hinblick auf den Beschluss des Amtsgerichts. Denn auch dieses nimmt zur Begründung seiner Entscheidung lediglich auf den Antrag des Jugendamtes und das Gutachten Bezug. Die Fachgerichte haben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 GG auch bei der Ausgestaltung ihres Verfahrens nicht hinreichend Rechnung getragen. Die angegriffenen Eilentscheidungen sind nicht auf der Grundlage eines ermittelten Sachverhalts ergangen, der die getroffene staatliche Maßnahme rechtfertigen könnte. Das Oberlandesgericht hat die Verfahrensbeteiligten nicht persönlich angehört, obwohl schon das Familiengericht eine Anhörung sowie weitere Ermittlungen unterlassen hatte und ersichtlich war, dass eine weitere Aufklärung des Sachverhalts erforderlich gewesen wäre.

Zur Schwere des Eingriffs erklärt das BVerfG weiter: 

Für die leiblichen Eltern ist die Trennung von ihrem Kind der stärkste vorstellbare Eingriff in ihr Elternrecht, der nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BVerfGE 60, 79 <89, 91>; 79, 51 <60> ).....Hinzu kommt, dass dem Familiengericht keine Erkenntnisse über mögliche mit seiner Eilentscheidung verbundene Auswirkungen auf die Kinder vorgelegen haben, da weder der Jugendamtsbericht noch der Gutachter hierzu Stellung genommen hatten. Im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung der Vor- und Nachteile einer familiengerichtlichen Maßnahme ist aber zu berücksichtigen, dass eine Trennung der Kinder von ihren Eltern ihrerseits die kindliche Entwicklung zu gefährden vermag, weil ein Abbruch der Eltern-Kind-Beziehung in den ersten Lebensjahren dem Kind in der Regel die Basis für seine Orientierung über die Welt und sich selbst entzieht...

Dennoch: 6. Der Antrag auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld ist ebenfalls abzulehnen, da es insoweit an einer Rechtsgrundlage fehlt.

 

Zusammenfassung von Medienberichten zum FallH.:

15.12.2002: ZDF Mona Lisa 18h u.a: Kinderraub durchs Jugendamt. 
Sechs Kinder, mit dem siebten schwanger war Cornelia Hase, als sie das Jugendamt für die letzten Monate ihrer Schwangerschaft um eine Haushaltshilfe bat. Die Hilfe bekam sie nicht, aber das Jugendamt holte ihre Kinder ab und nahm ihr nach einer Woche auch das Baby. Trotz aller Beteuerungen von Kinderärzten, Nachbarn und Gemeindemitgliedern, Frau Hase sei eine hingebungsvolle Mutter, durften die Eltern ihre Kinder bis heute nicht wiedersehen.

8.5.2002: Die ARD (MDR) hat heute, wie angekündigt, in "BRISANT" über die besondere Jugendhilfe in Münster ausführlich berichtet, vor allem über den besorgniserregenden psychischen Zustand der Mutter. Frau H. hatte sich ursprünglich wegen der prognostizierten Risokoschwangerschaft an das Jugendamt um Familienhilfe gewandt. Das Jugendamt, auf Grund dessen "Gutachten", wie es im Bericht hieß, dann alle sieben Kinder, einschließlich des Neugeborenen, den Eltern prompt weggenommen wurden (18.12.2001), sei zu keinerlei Stellungnahme bereit gewesen. Auch der Aufenthaltsort der Kinder werde den Eltern immer noch verschwiegen. Wie schon vorher in den Medien berichtet, wurde vom Gericht inzwischen der bisherige psychologische Sachverständige entbunden und ein neues Fachgutachten in Auftrag gegeben. Der Sender kündigte aktuelle Berichte über die weitere Entwicklung dieses tragischen und auch für die Allgemeinheit besorgniserregenden Falles an.

3.5.2002: Zum Fall  H. der Jugendhilfe in Münster (und Ahaus) und dem daran beteiligten "Kinder-weg Gutachter" (BILD und andere) ist diese Woche weiter berichtet worden, unter anderem über den erschreckenden Zustand der Kinder, aber auch mit umfangreichem Bildmaterial und  vollen Namensnennungen. Die Namen brauchen uns als Unbeteiligte und außerhalb der Region nicht zu interessieren. Wir können auch die presserechtlliche Situation dazu nicht überprüfen und wollen / müssen uns deshalb, wenigstens im Sinne des bekannten "Interneturteils", von solchen Berichten sogar ausdrücklich distanzieren. Zugleich müssen wir aber auch unserer Enttäuschung darüber Ausdruck geben, dass soweit wir wissen, wenigstens überregional, bisher nur Berichte in Medien erschienen sind die sonst überwiegend über das berichten was die Republik wirklich bewegt, bis hinauf zum Rechtsstreit um des Kanzler's Haarfarbe. Andere Medien sind sich dafür entweder zu fein, oder haben, abgesehen von den darin wirklich tragischen Einzelschicksalen, die weitreichende Brisanz dieses Themas nicht zu erkennen vermocht wie es scheint, obwohl sehr begründet befürchtet werden muss, dass es über die bisher bekannten Einzelfälle hinaus, weitere erhebliche Problemfälle bei Fremdunterbringung gibt denen möglicherweise sogar gefährliche Ideologien oder Interessen zu Grunde liegen könnten. Auf jeden Fall wird die sehr dringende Frage nach einer wirksamen Kontrolle aufgeworfen, vor allem zur Arbeit der Jugendämter und der Qualität von Gutachten. Es ist allgemein immer noch nicht bekannt, dass Jugendämter in Deutschland keinerlei übergeordneter Kontrolle unterliegen, auch nicht durch die Landesjugendämter, abgesehen von (kommunaler) Selbstkontrolle. Lediglich, wenn es sich um einen eindeutigen Verwaltungsakt handelt (dazu zählt aber immerhin auch eine verweigerte Akteneinsicht) besteht eine Beschwerdemöglichkeit bei der Regionalregierung und dann beim Verwaltungsgericht. Davon sind aber die Stellungnahmen der Jugendämter, oder wie es in einem entsprechenden Bescheid einer solchen Regionalregierung heißt, "Gutachten",  in familiengerichtlichen Verfahren ausdrücklich ausgenommen, obwohl diese Stellungnahmen meist weit über die im Gesetz verlangte Berichterstattung über angebotene Hilfen, das soziale Umfeld, offensichtliche Vernachlässigung oder Misshandlung hinausgehen und so auch überwiegend von deutschen Familiengerichten übernommen werden (das selbst sogar immer noch in Fällen einer Kindesentführung aus dem Ausland, obwohl es nur auf das dortige soziale Umfeld ankommen kann und in Deutschland allein über eine prompte Rückführung zu entscheiden ist). In den USA, wo Kinderschutzbehörden nicht diese "Gutachterfunktion" in Familienangelegenheiten wie bei uns haben, ist es jedenfalls schon zu sehr erheblichen Schadensersatzansprüchen bei unberechtigter Kindeswegnahme oder Falschbeschuldigungen von Misshandlung/Missbrauch gekommen.

Unserem Eindruck nach ist die Brisanz dieses Themas auch von Trennung/Scheidung direkt Betroffenen noch nicht richtig erkannt worden, obwohl  sie exakt derselben Schiene von Jugendamt, Gutachter und Familiengerichten ausgesetzt sind. Übrigens, der Beitrag der ARD zum Fall H. war bis zuletzt für die "BRISANT" Sendung vom 27.4. angekündigt,  fiel aber dann wegen der Tragödie von Erfurt aus. Wir meinen allerdings, dass dazu ohnehin auf sämtlichen Kanälen den ganzen Tag über berichtet wurde und deshalb zunächst stille Trauer und Besinnung über diesen entsetzlichen Vorgang mehr in den Vordergrund getreten haben könnten, auch wenn das nicht "News" ist.

26.4.2002: Zum Fall der besonderen Jugendhilfe in Münster berichtet Bild Neues: Der bisherige psychologische Sachverständige sei vom Gericht entbunden und ein neues Gutachten in Auftrag gegeben worden. Es wurde zugleich ein zweiter sehr ähnlich gelagerter Fall bekannt, in dem unter Mitwirkung desselben Sachverständigen sechs Kinder (1-11) einer Familie weggenommen und in Heime gesteckt wurden. Davon sei eines dort sogar schon sexuell missbraucht worden (!!), berichtet BILD.:  Ein Familienrichter am Amtsgericht Ahaus (NRW) entschied jetzt: „Das Gutachten grenzt in seiner Methode und im Ergebnis an schwarze Magie. Alle Kinder müssen zur Familie zurück, sofort!“ (Mit Video).

22.4.2002:Der Beitrag zum Fall H. in Münster wird vermutlich in der heutigen "BRISANT" Sendung um 17h15 gebracht. RTL berichtete heute in der Sendung Punkt 9 und vermutlich auch in Punkt 12 weitere Einzelheiten (Gutachter, Verfassung der Kinder).

6.4.2002: Bild.de News: Die Behörden rissen sie den Eltern weg. Sehen so sieben unglückliche Kinder aus? Von ULLA BOHN und MARKUS BREKENKAMP.

Münster Hunderte Fotos haben Cornelia und Josef H. (beide 34) von ihren sieben Kindern. Fotos, auf denen die Kleinen glücklich lachen, fröhlich herumtoben. .......

Aufgrund eines Gutachtens des Jugendamtes Münster wurden diesen Eltern die Kinder weggenommen. Baby Laura, erst 6 Tage alt, wurde sogar aus dem Kinderbett im Krankenhaus geholt (BILD berichtete). Nach BILD-Informationen hat der Gutachter nur mit zwei der sieben Kinder gesprochen. 20 Zeugen, die für die Familie aussagen wollten, wurden vor Gericht gar nicht gehört. 

Der BILD Bericht enthält einige dieser Aussagen und eine Fotogalerie mit den ,,unglücklichen Kindern". Nach unseren Informationen werden voraussichtlich am Montag den 8.4 weitere Berichte über diesen Fall zu sehen sein und zwar in den Programmen: RTL Punkt 12 (12.00h) und Guten Abend (18h) Pro 7 SAM (13h) und TAF (17h). 

2.4.2002: Nach den Eltern die nach Meinung der deutschen Behörden zu "dumm" für ihre Kinder waren ( Kutzner gegen Deutschland , Europ. Gerichtshof für Menschenrechte, 26.2.2002, s.u.) nun schon wieder ein Fall von Kindeswegnahme, diesmal weil die Kinder angeblich ,,nicht genug geliebt wurden" (laut BILD von heute, 2.4.2002, Seite 10). Ähnlich wie im Fall Kutzner hatten sich die Eltern an das Jugendamt um Familienbetreuung gewandt. Sie erwarteten ihr siebtes Kind. Resultat: Der Familie wurden die Kinder im Alter von 2, 3, 6, 9 (Zwillinge), 11, und zumindest für Normalbürger wohl unter keinerlei Umständen vorstellbar, auch das Baby aus den Armen der Mutter im Wochenbett(!!) weggenommen. (Beschluss des Familiengerichtes Münster). Seit nun vier Monaten wissen die absolut verzweifelten Eltern nicht einmal wo die Kinder untergebracht wurden. Die Eltern haben inzwischen Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. 
Es kann nur gehofft werden, dass wenigstens dort mit angemessener Eile gehandelt wird, damit nicht unweigerlich und auf Dauer eintritt, was der Gutachter schon im voraus geschrieben haben soll:,,Keines der Kinder verfügt über eine tragfähige Bindung an die Mutter oder den Vater".  Online Bericht: Wie konnte das Jugendamt nur so grausam sein? Diesen Eltern wurden sieben Kinder weggenommen . von MARKUS BREKENKAMP

Münster – „Ich denke jede Sekunde an meine kleinen Mäuse“, sagt Cornelia H. (34) weinend. Sie ist Mutter von sieben Kindern. Jahrelang tobten sie durchs Haus, im Garten. Jetzt ist es leer, ganz still. ....(Jetzt mit VIDEO).

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Kutzner gegen Deutschland:

 

26.2.2002: Erneutes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Deutschland in Sachen Kindschaftsrecht:

CHAMBER JUDGMENT IN THE CASE OF KUTZNER v. GERMANY

In a judgment [fn] delivered at Strasbourg on 26 February 2002 in the case of Kutzner v. Germany (application no. 46544/99), the European Court of Human Rights held unanimously that there had been a violation of Article 8 (right to respect for private and family life) of the European Convention on Human Rights.
Under Article 41 (just satisfaction) of the Convention, the Court awarded the applicants 15,000 euros (EUR) for non-pecuniary damage and EUR 8,000 (less EUR 350.63) for legal costs and expenses. (The judgment is in French only).

1.  Principal facts .........

Diesmal handelt es sich um eine Inobhutnahme (Mai 1997) von 2 Kindern, weil eine Sozialarbeiterin, Jugendamt und sehr kontrovers psychologische Sachverständige befanden, dass die Eltern nicht über die nötigen geistigen bzw. emotionalen Fähigkeiten verfügten. Anderslautende private Gutachten veranlasst durch den Kinderschutzbund etc und die von Ärzten der Familie. wurden nicht berücksichtigt, die Kinder auch nie von den Gerichten angehört. Die damals etwa 4 und 6 jährigen Kinder wurden nicht nur von den Eltern getrennt sondern sogar bei unterschiedlichen Pflegefamilien untergebracht. Den Eltern wurden für 6 Monate die Aufenthaltsorte der Kinder ganz verschwiegen, dann nur ein Besuchsrecht von einer Stunde im Monat in der Anwesenheit von 8 (in Worten acht!!) familienfremden Personen gewährt etc. etc. 

Obwohl wir als Aussenstehende möglicherweise nicht alle nötigen Details kennen, so wird man doch an eine Reihe wahrlich beängstigender Parallelen erinnert, wie etwa die Inobhutnahme der Kinder des Amerikaners Cooke , dem Fall Binckli etc. Es drängen sich viele Fragen auf, z. B. wer kontrolliert die Arbeit der Jugendämter, insbesondere soweit sie nicht Verwaltung und Angebote zur Jugendhilfe oder offensichtliche Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern (Vorwürfe dieser Art wurden im vorliegenden Fall nicht erhoben) betrifft? Wer und wie wird die Qualifikation für psychologische Gutachten oder die entsprechenden Stellungnahmen des Jugendamtes zu den so schwierigen Fragen kindlicher Entwicklung und zu Sorgerecht und Umgang kontrolliert (die sogar immer wieder auch in Fällen von internationaler Kindesentführung nach Deutschland eingeholt werden, obwohl laut Haager Abkommen allein über die sofortige Rückführung in das Land des gewöhnlichen Aufenthalts zu entscheiden ist und ausdrücklich nur dort über Fragen des Sorge-und Umgangsrechts im Sinne des Kindeswohls, vgl. z. B.  unsere Meldung vom 23.2.2002 ).

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall Kutzner v. Deutschland ist eine ausgezeichnete Analyse des Verfahrens erschienen:  Christoph Brückner, Die Überprüfung von Sorgerechtsentziehungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.Das Verfahren bei Einlegung einer Individualbeschwerde und der Fall Kutzner-FuR 9/2002, Seiten 385-392. 
Daraus nur ein Zitat: Des weiteren bekräftigt der EGMR einen von ihm bereits in einer früheren Entscheidung aufgestellten Grundsatz von zentraler Bedeutung: Allein die Tatsache, daß ein Kind in einem für seine Erziehung günstigeren Umfeld untergebracht werden könne, rechtfertige noch nicht, daß es der Betreuung seiner biologischen Eltern gewaltsam entzogen werde." Es gelten insofern besonders strenge Anforderungen an die Angemessenheit der gewählten Mittel. Zu beachten sei, daß jede staatliche Maßnahme primär zum Ziel haben müsse, Eltern und Kinder zu vereinen bzw. bestehende Bindungen zu fördern und zu festigen. Nur in Extremfällen sei diese positive staatliche Verpflichtung durch das Kindeswohl begrenzt.

18.11.2002: Erneuter Fall von Jugendhilfe bei dem sich zwangsläufig Vergleiche mit dem Fall Kutzner und anderen Fällen aufdrängen:  Ausführlicher Bericht (2 Teile):  DER SPIEGEL 47/2002. JUSTIZ  Drei mal vier ist elf. Ein Wolfsburger Richter hat einer jungen Frau noch vor der Geburt ihrer Tochter das Sorgerecht entzogen - weil sie angeblich zu dumm ist, das Kind zu erziehen. Gegen die rechtlich fragwürdige Entscheidung wehren sich die Mutter und ihr Ehemann.

9.3.2002: Bevor Sie sich in Neue Revue Nr. 11 vom 7.3.2002 über die goldenen Tränen von Mette-Marit und ähnliches informieren, besteht auf Seiten 14-18 Gelegenheit weiteres über den Fall Kutzner zu erfahren: ,,Im Namen des Volkes: Sie sind zu dumm für Ihre Kinder." Wir sind wirklich erstaunt darüber, dass das neuerliche, sogar einstimmige Urteil aus Straßburg (26.2.2002) und die sehr ernsten und dringenden Fragen die es zum Umgang mit dem Kindeswohl in Deutschland aufwirft, soweit wir wissen bisher nur Bild und der Neuen Revue einen Bericht wert waren.

28.2.2002 Bericht von BILD, der einige weitere Details (und natürlich Bilder) enthält: Die ”dummen Eltern”, denen die Behörden die Kinder wegnahmen. Wann dürfen sie ihre Töchter wieder umarmen? Von M. BREKENKAMP.

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