Information von
Väter für Kinder e.V.:
Der Fall Joseph Cooke
Seit die amerikanische Außenministerin Madelaine
Albright den deutschen Außenminister Joschka Fischer mit
einem Bericht der Washington Post (
A Family Kept
Apart,
7.5.2000) über das Schicksal
der nach Deutschland verbrachten Kinder des New Yorker
Lehrers Joseph Cooke konfrontierte, gibt es eine
derartige Fülle von Presseberichten,
dass wir es für nötig halten, eine
Zusammenfassung der für die rechtliche Beurteilung
wesentlichen Fakten zu versuchen (selbstverständlich
sorgsam, aber ohne jede Gewähr), nicht zuletzt, weil
es andere Fälle mit ähnlicher Vorgangsweise
gibt..
- Der Vater, Joseph Cooke war von 1985 - 1989 in
Deutschland bei der U. S. Army stationiert. Er und seine
deutsche Frau heirateten in 1989 in New York.
- Im Juli 1992 reisten die Mutter und die beiden Kinder
(damals 2 und 1 Jahr alt) nach Deutschland, mit
Einverständnis des Vaters, weil es sich um einen auf
drei Wochen beschränkten Urlaub beim mütterlichen
Großvater der Kinder handeln sollte. Der Vater
meinte, es würde seiner Frau helfen, Depressionen zu
überwinden und Eheprobleme lösen..
- Frau Cooke begab sich wegen ihrer psychischen
Erkrankung in eine Klinik, nachdem sie sich wegen ihrer
Kinder an das Jugendamt um Hilfe gewandt hatte. Die Mutter
sagt jetzt, sie war zu diesen Schritten wegen ihrer
Erkrankung genötigt und meinte damals damit
das Richtige getan zu haben. Nach ihrer Entlassung (1/93)
übersiedelte sie, ohne die Kinder, nach Kalifornien,
wo sie heute noch lebt. Die Scheidung wurde im Jan. 1994 in
New York vollzogen.
- Das Jugendamt übergab die beiden Kinder ( beide US
Bürger) am 22.10.1992 an Pflegeeltern, bei denen sie
heute noch wohnen. Der Vater wurde nicht
verständigt, geschweige denn
angehört. Er hatte nur einige sehr unklare
Andeutungen über den Verbleib der Kinder von seiner
Frau erhalten. Der Schwiegervater verweigerte jede
Auskunft.
- Erst am 14.9.1993, also nach fast einem Jahr nach der
Übergabe der Kinder durch das Jugendamt an
Pflegeeltern, teilte ihm seine Frau, nicht das Jugendamt,
mit, dass die Kinder bei einer Familie seien. Sie gab ihm
auch die Telefonnummer. Es wurde aber von dem Mann der
antwortete behauptet, es gäbe bei ihnen keine
Kinder.
- Tatsächlich hatte diese Familie aber neben ihren
eigenen fünf Kindern noch
fünf Pflegekinder aufgenommen,
einschließlich der Kinder von Joseph Cooke [Das ist
nicht so ungewöhnlich, wie das zunächst
erscheinen mag, und es wird in diesem Zusammenhang nicht
selten auch vom "wirtschaftlichen Faktor" Pflegegeld
gesprochen.]
- Die Pflegeeltern wandten sich am nächsten Tag an
das Gericht und erhielten innerhalb von zwei (2!!)
Tagen eine Anordnung, die dem Vater untersagten,
die Kinder zu sich zu nehmen. In den Gerichtsakten
heißt es dazu (lt. Washington Post) ,,Der
Vater wurde von der Entscheidung nicht
benachrichtigt".
- Dem Vater wurde vom amerikanischen Gericht das
Sorgerecht zugesprochen, für das er zu diesem
Zeitpunkt auch eine Zustimmung seiner Frau hatte (Scheidung
1/94).
- Am 23. März bestätigte ihm die Pflegefamilie,
dass die Kinder bei ihr wären, drohte aber mit der
Einschaltung der Polizei, wenn er sie abholen wollte. Im
April 1994 hat das New Yorker Höchstgericht (Supreme
Court) die sofortige Rückführung der Kinder,
entsprechend dem Haager Übereinkommen über
Internationale Kindesentführung, angeordnet.
Entsprechend Art. 3
dieses Übereinkommen, ist es auch auf widerrechtliches
Zurückhalten von Kindern anwendbar. Strittig scheint
hier allerdings zu sein, ob auch die Jahresfrist für
den Rückführungsantrag eingehalten wurde.
- Der Vater fuhr mit seinem Anwalt nach Deutschland um
die Kinder abzuholen. Es vergingen aber drei Wochen, bevor
ihm erlaubt wurde, die Kinder in Begleitung des deutschen
psychologischen Sachverständigen für nur eine
Stunde zu sehen (vgl. Schilderung der Begegnung in der
Washington Post). Es wurden weitere kurze Besuche am 6.5.94
und dann erst wieder am 24.5.94 gestattet. Seither hat er
die Kinder nicht mehr gesehen. Lediglich seiner Mutter
werden jetzt, unter Aufsicht, kurze Kontakte mit den
Kindern in Deutschland gestattet.
- Das Amtsgericht Singen (23.3.95) und das OLG Konstanz
(13.6.95) beriefen sich jedoch auf die Ausnahmebestimmung
Art.13b des Übereinkommens. Entsprechend auch dem
psychologischen Sachverständigengutachten würden
die Kinder,,schwere psychologische Schäden"
davontragen, wenn sie von ihren Pflegeeltern getrennt
würden und in die USA zurückkehren
müßten. Das AmtsG erklärte dem Vater auch
er müsse erst wieder mit seinen Kindern bekannt
werden. Der Vater blieb dazu in Deutschland, aber die
Pflegeeltern verhinderten alle Kontakte. Der Vater hatte
sogar einen Deutsch sprechenden Sprachtherapeuten und einen
Familientherapeuten engangiert, um den Kindern den
Übergang zu erleichtern. Vergebens! Das OLG Konstanz
befand sogar, dass ,,der Sprachenschock" dem Kindeswohl
ganz erheblich widersprechen würde, und selbst ein
Besuch in den USA beim Vater nicht möglich sei.
Außerdem hätten sich ja die damals 3 und 5
jährigen (!!) Kinder gegen eine Rückkehr
ausgesprochen.
- Als letzte Instanz verblieb das
Bundesverfassungsgericht, das im Oktober 1995 eine
Rückführung ebenfalls ablehnte, weil die
Pflegeltern gleiche Rechte wie der leiblicheVater
hätten und außerdem die Kinder bei einer
Rückführung schweren psychologischen Schaden
erleiden würden, besonders weil sie schon 2 1/2 Jahre
bei ihren Pflegeeltern lebten. [Das berühmt-
berüchtigte Kontinuitätsprinzip, erzwungen durch
lange Verfahrensdauer].
- Dem Vater werden zwar keine Kontakte zu seinen Kindern
erlaubt, er erhielt aber vom Jugendamt eine Aufforderung
zur Unterhaltszahlung. Er muß jetzt mit seiner
Verhaftung rechnen, sollte er nach Deutschland
einreisen..
- Die deutschen Behörden versichern zu diesem Fall
stets nur, dass das "Kindeswohl" immer
oberste Priorität habe. Das war u.a. auch die einzige
Aussage des Sprechers des AmtsG, im SPIEGEL TV Bericht vom
21.5.2000. Nach einem
Bericht der Stuttgarter Nachrichten vom 19.5.2000 hat
aber inzwischen die Bundesjustizministerin Herta
Däubler-Gmelin in Singen die Gerichtsentscheide
angefordert. Dass der Fall erneut vor Gericht verhandelt
wird, sei nicht ausgeschlossen.
vgl. Berliner Zeitung, 27.5.2000, Seite 3:
Der fremde Vater. Seit Jahren kämpft Joseph Cooke um
seine Kinder - sie leben im Schwarzwald, er lebt in New York.
Eine Geschichte, die nicht nur Gerichte beschäftigt.
Regine Sylvester
Wir versuchen, diesem Vorgang auch die relevanten
Bestimmungen aus dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
gegenüberzustellen, entsprechend dem u.a. die
Möglichkeit einer Rückführung von Pflegekindern
zu den leiblichen Eltern regelmäßig zu
überprüfen ist. Eine Gegenüberstellung der
Handhabung zu den Bestimmungen (und dem
Geiste) des Haager Übereinkommens
über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler
Kindesentführung haben wir schon anhand anderer
Fälle versucht, darunter aus
neuerer Zeit auch sehr positive deutsche
Entscheidungen.
vgl auch unseren Kommentar zur aktuellen Berichterstattung über
Kindesentführung nach Deutschland.
23.6.2000: Jugendamt reagiert
prompt im Fall Cooke:. Drei Wochen nach dem
Clinton Besuch reduziert es das
Besuchsrecht der Großmutter auf einen verkürzten,
begleiteten Umgang im Büro eines Psychologen (der alles
beobachten werde), weil sie und der Vater ihre Meinungen und
Wertungen sehr emphatisch an die Öffentlichkeit gebracht
hätten. Der "Medien-Tumult" hätte die Kinder (8 und
10) verwirrt und aus dem Gleichgewicht gebracht.- Ein Bericht
der Washington Post vom 22.6.2000, Seite
A22:
U.S. Family Is Dealt a
Blow.
Three weeks after German
Chancellor Gerhard Schroeder promised to help arrange
visitation for American families embroiled in custody
disputes, local German authorities have curtailed the
visiting rights of the family in a celebrated case,
apparently in retaliation for speaking to the
press. ...
Auf
welcher gesetzlichen
Basisdieser "Vergeltungsschlag"
(retaliation) beruht, ist nicht erkennbar. Von einer
entsprechenden gerichtlichen Entscheidung wird jedenfalls
nicht berichtet.
24.6.2000: Zwei deutsche Pressemeldungen zur Reaktion des
Jugendamtes im Fall Cooke:
Frankfurter Neue Presse, 24.6.2000:
Scharfe Töne aus USA im Streit um
Sorgerecht.
Laut
Südkurier (Lokalteil Konstanz) vom 23.6.2000 weist das
Jugendamt alle Vorwürfe zurück. Ein Psychologe und
eine Dolmetscherin seien eingeschaltet worden. "Wir
haben diese Begleitung eingebaut, weil sich die Kinder gar
nicht mit der Oma treffen wollten." .."Wenn sich die Frau ein bisschen zurücknehmen
würde, könnte vieles einfacher laufen."
U.S. Reaktionen zu den neuen Maßnahmen des Jugendamtes
Konstanz im Fall Cooke: Senator Mike DeWine: INTERNATIONAL
PARENTAL KIDNAPPING AND GERMANY (Senate - June 23,
2000)
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