Information von Väter für Kinder e.V.:

VfK Rezension:

Siegfried Bäuerle / Helgard Moll-Strobel
unter Mitarbeit von Joël Binckli, Wilfrid von Boch-Galhau, Wera Fischer, Ursula Kodjoe, Peter Koeppel, Hans-Martin Pawlowski.

Reihe Schule und Unterricht
Herausgegeben von Jörg Petersen und Gerd-Bodo Reinert

Auer Verlag GmbH (2001)

ISBN 3-403-03596-4.  180 Seiten. Preis 34,80 DM (17,79 Euro)

Eltern sägen ihr Kind entzwei. Trennungserfahrungen und Entfremdung von einem Elternteil.

Der Titel des Buches sagt schon auf drastische und deshalb recht einprägsame Weise was passiert, wenn Eltern nicht imstande sind die Konflikte aus ihrer zu Ende gegangenen Paarbeziehung von ihrer bleibenden Elternrolle zu trennen. Auch nach Trennung / Scheidung brauchen Kinder beide Eltern. Sie wollen beide Eltern gleichermassen lieben dürfen. Wenn ihnen das durch den Elternkonflikt erschwert oder gar verwehrt wird, werden sie, über die hohe seelische Belastung hinaus die Trennung / Scheidung der Eltern in jedem Fall bedeuten (vgl. z. B. Einführung des Buches von Siegfried Bäuerle und Helgard Moll-Strobel), in einen schweren Loyalitätskonflikt gestürzt, verbunden mit der Angst auch noch den einen, verbleibenden (Wohn-) Elternteil zu verlieren. Dazu kann es auch schon kommen, ohne dass die Kinder offen in den Elternkonflikt hineingezogen werden - gleichermaßen als Waffe, gegen den anderen Elternteil "programmiert" werden, oder (bei kleineren Kindern) sie am Umgang mit dem anderen Elternteil direkt gehindert werden. Es genügt schon, wenn die Kinder in eine Beziehungsfalle (double-bind) geraten, weil der Umgang mit dem anderen Elternteil nicht aktiv gefördert wird und die (etwas älteren) Kinder dann meist sehr rasch erkennen müssen, dass dieser Umgang auch nicht erwünscht ist (vgl. Klenner, Rituale der Umgangsvereitelung). Klarerweise kommt dem Wohnelternteil, der ja vor allem die "Macht" über das Kind hat, eine besondere Verantwortung zu, aber auch der andere, ausgegrenzte Elternteil sollte sich immer wieder selbstkritisch fragen, was er zu dem Konflikt möglicherweise beiträgt und wie eine Verbesserung der Situation erreicht werden könnte.

Kinder reagieren auf diesen Konflikt auf vielfältige Weise. Entkommen können sie ihm aber nicht, auch wenn sie verzweifelt versuchen ihn zu verdrängen. Eine mögliche, nicht seltene Reaktion des Kindes ist, sich von einem Elternteil abzuwenden, ja sich gegen ihn mit dem verbleibenden Elternteil in seiner Ablehnung zu verbünden. In seiner ausgeprägten Form bezeichnet man dieses an sich schon lange bekannte Verhalten heute als Parental Alienation Syndrome, nach dem Kinderpsychiater R. A Gardner, der diesen Begriff etwa 1984 prägte, die typischen Verhaltensmuster zusammenfasste und die verschiedenen Stadien der Entfremdung von einem Elternteil klassifizierte. Im vorliegenden Buch werden diese Verhaltensmuster und Stadien der Entfremdung von Ursula Kodjoe (Kapitel 2.2) und Wilfried von Boch-Galhau (Kapitel 2.3) ausführlich erläutert, insbesondere auch die Rolle des weiteren Familienverbandes im Entfremdungsprozess und die Auswirkungen des Konflikts auf das spätere Erwachsenenleben. 

Fast immer reagieren Kinder auch außerhalb des Familienverbandes auf die Trennung / Scheidung der Eltern. Aggressivität und ein deutlicher Leistungsabfall in der Schule sind bei "Scheidungskindern" besonders häufig. Manchmal wird aber auch berichtet, dass Kinder dem Scheidungskonflikt durch besondere Anstrengungen in der Schule, als dem oft einzig verbleibenden Hort der Geborgenheit und Möglichkeit zur Selbstbestätigung, zu entkommen versuchen. Deshalb halten wir es für besonders signifikant, dass dieses Buch im Rahmen eines Hauptseminars für Studierende einer pädagogischen Hochschule entstanden ist. Bei den heutigen Scheidungsraten, besonders in den Städten, werden Lehrer / Lehrerinnen immer häufiger mit den Problemen von zahlreichen "Scheidungskindern" konfrontiert. Es ist wichtig, dass sie diese Probleme verstehen und dann Empathie aufbringen und gezielt helfen können. Lehrer können sehr wichtige Bezugspersonen der Kinder werden und ihre Entwicklung dann nachhaltig fördern. Das Buch enthält dazu, neben Kapitel 2, das die Vorträge von Fachleuten zum Entfremdungsprozess und juristischen Aspekten von Ehe und Partnerschaft (Hans Martin Pawlowski, Kap. 2.1) wiedergibt, weiteres wichtiges Material, zusammengefaßt von Helgard Moll-Strobel. Grundlegend dafür ist Kapitel 3, das sich mit dem Triangulierungskonzept Kind-Mutter-Vater der heutigen Entwicklungspsychologie und der Geschwisterbeziehung befasst. Kapitel 4 geht auf das Schulverhalten von "Scheidungskindern"  ein und betont, dass Schulen neben Bildung (Didaktik) auch einen zunehmend wichtiger werdenden Erziehungsauftrag haben. Nicht nur für Lehrer / Lehrerinnen, sondern auch für alle Eltern interessant sind die Materialien für Kinder (Bücher, Filme etc.) die in Kapitel 8 zusammengestellt wurden, getrennt nach Altersstufen, und in einer Auswahl im Kapitel 5 besprochen werden. Dazu gehört auch Kapitel 6, das über Beratungsstellen informiert und das ausführliche Literaturverzeichnis in Kapitel 7. Bei einem Umfang des Buches von knapp 180 Seiten kann in die gesamte Thematik nur eingeführt werden. Deshalb sind Hinweise auf weiterführende Literatur besonders nützlich. 

Aus unserer Sicht und der betroffener Eltern die sich oft an uns wenden, interessieren aber neben den theoretischen Konzepten besonders die praktische Umsetzung dieser Konzepte, d.h. wie ganz konkret Kindern in der Trennungs / Scheidungssituation geholfen werden kann und wie Eltern damit am besten umgehen. Dazu ist es, neben einer möglichst guten Einsicht in die verschiedenen Prozesse, unumgänglich sich auch mit der realen Machtsituation, der Gesetzeslage und und der tatsächlichen Umsetzung dieser Gesetze und Vorschriften zu befassen. Es ist ja leider so, dass der Konflikt für die Kinder dann besonders belastend ist, wenn er nicht mehr innerhalb des Familienverbandes gelöst werden kann, sondern die Hilfe von Trennungs / Scheidungsbegleitern in Anspruch genommen werden muss, oder gar ein erbitterter Kampf um den "Besitzstand" Kind vor Gericht ausgetragen wird. Dabei interessieren hier natürlich besonders die Verhältnisse in Deutschland, obwohl sich ein Blick in das Ausland immer lohnt, der aber leider auch sehr frustrierend sein kann.

Es ist das besondere Verdienst des Kindschaftsrechtsexperten Peter Koeppel, zusammen mit der Psychotherapeutin Ursula Kodjoe, das an sich im Ausland längst bekannte und in die Gerichtspraxis eingegangene Parental Alienation Syndrome (PAS) aus Sicht der deutschen Gesetzeslage und Rechtspraxis kritisch beleuchtet zu haben und damit endlich auch hier eine Befassung mit diesem Thema bewirkt zu haben, obwohl, wie Koeppel im vorliegenden Aufsatz deutlich macht, die Diskussion nicht immer als konstruktiv bezeichnet werden kann. Die praktische Arbeit von Therapeuten ist weitgehend auch durch die Rechtspraxis bestimmt, wenn, wie bei einem fortgeschrittenen Stadium von PAS, praktisch per definitionem nicht mit Freiwilligkeit gerechnet werden kann. In diesen Fällen müsste sich das Gericht seiner Autorität und Macht bewußt sein. Diese sollten dann voll ausgeschöpft werden, um zunächst zu vermitteln, aber auch um gegebenenfalls verpflichtend Beratung und Therapie anzuordnen und zu überwachen. Anordnungen müssen notfalls auch mit Sanktionen durchgesetzt werden. Blosse Ermahnungen, oder die Androhung von Sanktionen  gegen einen Elternteil, wenn dieser damit rechnen kann, dass sie nicht durchgesetzt werden und deshalb getrost ignoriert werden können, nützen in einem fortgeschrittenen Stadium des Konflikts überhaupt nichts. Obwohl es auch in Deutschland Richter gibt (einzelne "Leuchttürme", wie das Peter Koeppel nannte), die versuchen die auch hier vorhandenen Möglichkeiten, insbesondere auch die einer engen Zusammenarbeit mit dafür besonders qualifizierten psychologischen Fachleuten / Therapeuten voll auszuschöpfen, so ist der Vergleich mit dem Ausland doch weitgehend ernüchternd und frustrierend. Ähnlich wie Kodjoe / Koeppel haben das Team aus Psychologin und Juristin,  P. Ward and C. Harvey, die Problematik (Familienkriege - die Entfremdung von Kindern ) dargestellt und dabei besonders die koordinierende und überwachende Rolle des Familiengerichts im Team der Scheidungsbegleiter (Juristen und Therapeuten) betont, und an Hand der amerikanischen Gerichtspraxis illustriert. Auch aus anderen Veröffentlichungen und Gerichtsurteilen wird die Wichtigkeit dieser Zusammenarbeit deutlich, z.B. in dem Buch "In the Name of the Child" der Psychotherapeutinnen J. R. Johnston & V. Roseby über Hilfe für Kinder aus konfliktreicher Scheidung. Die Therapie in solchen Fällen erfolgt praktisch immer auf gerichtliche Anordnung. Selbst wenn dies, oder eine vorsorgliche, wirklich verpflichtende Beratung aller Trennungseltern mit minderjährigen Kindern, wie in den USA längst üblich, bei der Gesetzeslage in Deutschland noch nicht möglich sein sollte, so kann doch auch ein entsprechend breit angelegtes, ausführliches psychologisches Sachverständigengutachten eine Intervention bedeuten, die sich sehr positiv für die weitere Entwicklung für die weitere Entwicklung des Kindes auswirkt (Eine sehr breite Diskussion darüber erfolgte auf einer Fachtagung in Bad Boll, 1998 ).

Entzug des Sorgerechts, völlige Aussetzung des Umgangs und andere drastische Sanktionen sollten selbstverständlich das letzte Mittel sein, nachdem alle Vermittlungsbemühungen gescheitert sind. Sie sind aber in hartnäckigen, gravierenden Fällen auch nötig, um emotionalen Kindesmissbrauch wirksam zu beenden. Mit praktischen Erfahrungen (an Hand von 99 Fällen) beim Wechsel des Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht zum ausgegrenzten Elternteil befasst sich z. B. eine neuere Arbeit von R. A. Gardner, auf deren deutsche Übersetzung wir schon kurz hinwiesen. In Deutschland ist es leider oft so, dass gerichtliche Anordnungen so lange verzögert oder ignoriert werden, bis sich das "Problem" rein juristisch gesehen von selbst erledigt, weil entweder ein nicht mehr umkehrbarer Entfremdungsprozess ("point of no return") eingetreten ist, oder das Kind Volljährigkeit erreicht hat. Die verheerenden psychischen Folgen für das Kind reichen aber dann praktisch immer bis weit in das Erwachsenenleben (vgl. dazu den im Buch wiedergegebenen Vortrag von W. von Boch-Galhau und die entsprechenden Literaturhinweise, z. B. auf Franz und Petri ). In Deutschland wird eine Befristung und besonders eilige Behandlung von kindschaftsrechtlichen Verfahren, wie sie auf Grund des besonderen kindlichen Zeitempfindens unbedingt nötig wäre ( Heilmann, 1998 ), meist mit dem in unseren Augen absurden Argument abgelehnt, sie würde der richterlichen Unabhängigkeit widersprechen. Sind Richter in Ländern mit einer weit längeren, ununterbrochenen demokratischen Tradition, wie in den USA, weniger auf ihre Unabhängigkeit bedacht?. Selbst deutsche Familienrichter müssen, oder müssten sich wenigstens, an die Vorschriften des Haager Übereinkommens über Internationale Kindesentführung halten, wonach möglichst innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden ist. Wie Koeppel betont, sollten solche Fristen aber auch für die Erstellung von psychologischen Gutachten gelten. Koeppel geht im vorliegenden Aufsatz auch sehr kritisch auf die mangelnde interdisziplinäre Ausbildung der deutschen Richterschaft und Juristen ein, die deshalb die bei PAS besonderes kritische Unterscheidung zwischen kindlichen Äußerungen und dem wahren, unbeeinflusstem Kindeswillen in ihren Anhörungen oft nicht vollziehen können und sich auch allzu leicht auf "Expertisen" von zweifelhafter Qualität stützen.  

Das seit Juli 1998 geltende neue deutsche Kindschaftsrecht hat viele wichtige Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie aufgenommen, auch wenn ein entsprechendes Umdenken in vielen Köpfen der Scheidungsbegleiter noch nicht erfolgt ist und dem Gesetz vielfach auch die notwendigen "Zähne" zur Durchsetzung fehlen. Besonders bedeutsam ist die explizite Feststellung, dass Kinder beide Eltern brauchen und ein regelmässiger Umgang daher nicht nur, wie es zuvor hieß, ein Elternrecht, sondern vorrangig ein Recht des Kindes und die Pflicht der Eltern ist. Dem Kind sollte daher auch ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt werden, wenn die Gefahr besteht, dass dessen Interessen durch die Eltern nicht ausreichend vertreten werden. Mit den Aufgaben von Verfahrenspflegern und den entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen befasst sich sehr ausführlich der Aufsatz der Sozialpädagogin und Mediatorin Wera Fischer. Dabei geht sie speziell insbesondere auf PAS Fälle ein, die besonderer Unterstützung bei der Herstellung eines normalen Umgangs bedürfen (vgl. auch Fischer, 1998 ).

Wenn an diesem sehr empfehlenswerten Buch Kritik angebracht ist, so ist es vielleicht, dass nicht diskutiert wird, wie die deutsche Schulgesetzgebung und Schulpraxis selbst zur Entfremdung der Kinder von einem Elternteil beiträgt. Während man sich etwa in den USA aktiv um die Einbindung auch des Nichtwohnelternteils in das Schulgeschehen bemüht, wird er hier praktisch ausgeschlossen. Das ist selbst dann vielfach der Fall, wenn, wie nach der Kindschaftsrechtreform weit häufiger, ein gemeinsames Sorgerecht weiter besteht. Einzig, Ursula Kodjoe macht im vorliegenden Buch auf diesen Umstand aufmerksam und fordert die Information beider Eltern und ihre Einbeziehung in das Schulgeschehen. Soweit ein gemeinsames Sorgerecht nicht besteht, wie besonders bei nichtehelicher Geburt immer noch überwiegend die Regel, oder weil es auf Betreiben eines Elternteils in einer konfliktreichen Scheidung aufgehoben  wurde, besteht in Deutschland die wohl ziemlich einmalige gesetzliche Situation, dass der nichtsorgeberechtigte Elternteil nur indirekt, über den anderen Elternteil, Auskünfte über das Kind erlangen könnte. Das bedeutet in der Praxis fast immer seinen totalen Ausschluss, selbst bei expliziten gerichtlichen Anordnungen, wie der Berechtigung auf ein Bild des Kindes alle sechs Monate oder auch gar nur einmal im Jahr. Solche Massnahmen sind nur bei extremer Kindeswohlgefährdung durch diesen Ellternteil verständlich, bei der aber dann selbstverständlich auch der Begriff der Entfremdung (PAS) nicht zutreffend ist. In den USA gibt es klare Gesetze (FERPA) über staatliche Sanktionen gegen Schulen die der Auskunftspflicht gegenüber beiden Eltern nicht voll entsprechen. Auch in unseren Nachbarstaaten (Schweiz, Frankreich) besteht ein entsprechend wirksames Auskunftsrecht. Dazu kommt noch, wie wir aus Zuschriften erfahren, dass sich in deutschen Schulbüchern Väter diffamierende Feststellungen finden (rein zahlenmässig sind ja überwiegend Väter von  Entfremdung / Ausgrenzung betroffen), oder sie bei  Veranstaltungen, wie der Einschulung des Kindes, des Platzes verwiesen werden, obwohl sie keinerlei Störung verursachten. 

Der früher in der Presse häufiger zitierte "Fall Binckli"  wird im Buch vom nun erwachsenen, ältesten Sohn der Familie sehr berührend dargestellt. Er betrifft zwar nicht das Kernthema des Buches, Entfremdung von Kindern bei konfliktreicher Trennung / Scheidung der Eltern, sondern eine für die kindliche Entwicklung sicher auch sehr kritische und tragische Geschwistertrennung nach einer Inobhutnahme durch öffentliche Stellen. Da wir keinerlei sachlichen Grund haben, an dieser Darstellung einer zwar für viele sicher wenigstens im heutigen Stadium der deutschen Geschichte völlig unglaublich erscheinenden Tragödie zu zweifeln, werden durch sie zumindest äußerst besorgniserregende Fragen aufgeworfen, die vermutlich auch für andere Fälle des Umgangs öffentlicher Jugendschutzstellen, Gerichte und Gutachter mit Kindern relevant sind. Man erinnere sich etwa aus noch jüngerer Zeit an den "Fall Cooke ", der im Zusammenhang mit dem Umgang deutscher Stellen bei internationaler Kindesentführung weltweit kritisch diskutiert wurde. In beiden Fällen stellt sich zumindest die Frage, inwieweit der gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen wurde, Massnahmen des Jugendschutzes, wie Einweisung in eine Pflegefamilie, regelmäßig zu überprüfen und aufzuheben, sobald eine Gefährdung nicht mehr besteht (sofern sie überhaupt je bestand) und auch die, ob diese Jugendschutzstellen selbst einer ausreichenden Kontrolle unterlagen. Zwei der Autoren des vorliegenden Buches, S. Bäuerle und H. -M. Pawlowski  haben zu dieser Problematik und dem "Fall Binckli" ein Buch mit dem bemerkenswerten Titel  ,,Rechtsschutz gegen staatliche Erziehungsfehler. Das Vormundschaftsgericht als Erzieher", Nomos Verlag, Baden-Baden, 1996, herausgegeben.

Webmaster, Väter für Kinder e. V.

 

Umschlagtext:

Die Trennung der Eltern wird von fast allen Kindern als belastend und bedrohlich erlebt. Hilflos treiben die Kinder im Zentrum der Auseinandersetzungen, ohnmächtig zusehend, wie ihre Eltern sich mit Wut, Hass, Demütigungen und Rache bekriegen und verfolgen. In vielen Familien beginnen die Eltern einen erbarmungslosen Kampf um die Kinder, um sie zur Ablehnung gegen den anderen Elternteil zu bewegen. Neuere Forschungen bezeichnen die Folge dieses Prozesses als Parental Alienation Syndrome (PAS).
PAS bedeutet einen Zustand von unbegründeter, kompromissloser, feindseliger Abwendung von einem Elternteil (in der Regel dem, mit dem das Kind nicht zusammenlebt). Bei PAS setzt der entfremdende Elternteil das Kind unter Missbrauch seiner meist uneingeschränkten Einfluss- und Verfügungsmacht - bewusst oder unbewusst- einer gezielten Beeinflussung aus -mit schwer wiegenden Folgen für das Kind.

Im vorliegenden Band beleuchten Experten dieses neu erkannte Problemfeld aus juristischer, psychologischer, therapeutischer, sozialpädagogischer und soziologischer Perspektive. Weitere Kapitel zeigen ausführlich pädagogische Handlungsperspektiven und schulische Interventionsmöglichkeiten auf. Ein Serviceteil zur Information und Hilfe rundet den Band ab.

Das Buch richtet sich an Studierende und Lehrende der Pädagogik oder Psychologie, an Lehrerinnen und Lehrer in der Schulpraxis sowie an alle, die beruflich mit dem Thema befasst sind (Sozialarbeiter, Familienrichter, Anwälte).

Dr. Siegfried Bäuerle

Akademischer Oberrat für Pädagogische Psychologie an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe

Prof. Dr. Helgard Moll-Strobel

Professorin für Schulpädagogik mit Schwerpunkt Grundschule an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe

Auer ISBN 3-403-03596-4

Inhaltsverzeichnis

1. Einführung .................................................................................................................................................................................................................5

2. Vortragsreihe ............................................................................................................................................................................................................9

HANS MARTIN PAWLOWSKI:
2.1. Zum Verhältnis von Ehe, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften -
Abschied von der bürgerlichen Ehe (juristischer Aspekt) ....................................................................................................................................10

URSULA KODJOE:
2.2. Die feindselige Ablehnung eines Elternteils durch sein Kind (psychologischer Aspekt) ....................................................................... 26

WILFRID VON BOCH-GALHAU:

2.3. Trennung und Scheidung im Hinblick auf die Kinder und die Auswirkungen auf das Erwachsenenleben, unter besonderer
Berücksichtigung des Parental Alienation Syndrome (PAS) (psychotherapeutischer Aspekt).................................................................... 37

PETER  KOEPPEL:
2.4. PAS und das deutsche Kindschaftsrecht (juristischerAspekt) .....................................................................................................................65


WERA Fischer:
2.5. Funktion des Verfahrenspflegers bei Umgangsstreitigkeiten (sozialpädagogischer und mediatorischer Aspekt) .............................79


JOËL BINCKLI:
2.6. Trennung von Kindern und Geschwistern (soziologischer und politischer Aspekt) -Eine Fallgeschichte......................................... 96

HELGARD MOLL-STROBEL:

3. Die Bedeutung von Mutter, Vater und Geschwistern für das heranwachsende Kind und das Triangulierungskonzept ..............108

3.1. "Die Mutter als Schicksal"........................................................................................................................................ .. ..................................108

3.2. Die Bedeutung des Vaters für den Entwicklungsverlauf eines Kindes . ................................................................................................109

3.3. Die Bedeutung von Geschwisterbeziehungen ............................................................................................................................................113


HELGARD MOLL-STROBEL:

4. Pädagogische Handlungsperspektiven und schulische sowie unterrichtliche Interventionsmöglichkeiten . ...............................116


4.1. Trennungserfahrungen und Entfremdung von einem Elternteil (PAS) -- (k)einTherna für die Schule?........................................... 116
4.2. Schlussbemerkung .........................................................................................................................................................................................123


HELGARD MOLL-STROBEL- (Zusammenstellung):

5. Materialien zur Thematik
Trennung - Scheidung - Entfremdung .............................................................................................................................................................. 124

5.1. Materialien für die Grundschule
. ...................................................................................................................... 126

5.2. Materialien für den Sekundarbereich I und II......................................................................................................................
................ 136


HELGARD MOLL-STROBEL (Zusammenstellung):

6. Informations- und Beratungsstellen
Beratung, Hilfe und Vermittlung
. . ........................................................................................................................ 146

6.1. Vereine init Engagement für eine aktive Vaterschaft............................................................................................................................... 146

6.2. Kontaktstellen und Ortsgruppen................................................................................................................................................................ 147
 
6.3. Zeitschriften
. ................................................................................................................................................149

6.4. Väter irn Internet . . .........................................................................................................................................149

6.5. Gemeinsame Elternverantwortung
...................................................................................................................... 150

7. Literatur ........................................................................................................................................................................................................ . 154


8. Bücher und Filme
..........................................................................................................................................................................................168

8.1. Kinder- und Jugendbücher ..........................................................................................................................................................................168

8.2. Filme und Fernsehsendungen
........................................................................................................................... 169


9. Autorenverzeichnis........................................................................................................................................................................................ 170

Eine Rezension des Buches ist in Vorbereitung

Informationen zum Parental Alienation Syndrome (PAS)

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