Aktuelles im Überblick:

Wenn Sie unsere Informationen nützlich und hilfreich finden, aber nicht Mitglied werden wollen, freuen wir uns auch über Ihre Unterstützung unserer Arbeit durch eine Spende an Väter für Kinder e.V. (Konto 88 31 500, BLZ 700 205 00, Bank für Sozialwirtschaft). Sie ist steuerlich absetzbar. Ab 50 DM senden wir unaufgefordert eine Spendenquittung.
 

23.12.2002: DIE ZEIT 01/2003

Familie

Nicht ohne meinen Papa

Trotz Patchwork-Familie und Scheidungswut: Kinder brauchen ihre Väter

Von Christine Brinck

Wer braucht Väter? Sie gebären nicht, sie stillen nicht, sie wickeln selten. Sind sie überhaupt zu etwas gut? Seit die Fernwärme ins Haus kommt und die Kohlen nicht mehr in den fünften Stock geschleppt werden müssen, seit Kinderwagen faltbar wie Regenschirme sind und Frauen ihr Geld selbst verdienen, gelten Väter als entbehrlich.  ......

15.12.2002: ZDF Mona Lisa 18h u.a: Kinderraub durchs Jugendamt. 
Sechs Kinder, mit dem siebten schwanger war Cornelia Hase, als sie das Jugendamt für die letzten Monate ihrer Schwangerschaft um eine Haushaltshilfe bat. Die Hilfe bekam sie nicht, aber das Jugendamt holte ihre Kinder ab und nahm ihr nach einer Woche auch das Baby. Trotz aller Beteuerungen von Kinderärzten, Nachbarn und Gemeindemitgliedern, Frau Hase sei eine hingebungsvolle Mutter, durften die Eltern ihre Kinder bis heute nicht wiedersehen.

14.12.2002: Um die Handhabung unserer Webseiten zu erleichtern wird das Format (nach und nach) umgestellt: Ein Menu erlaubt ein einfaches Aufsuchen unserer verschiedenen Themen. Die Homepage erreichen Sie auch durch Klicken auf das Logo. Einzelne Links werden in neuen Fenstern geöffnet. Im übrigen wollen wir das Format bewusst einfach halten, damit mit allen Browsern der neueren Generation nicht nur Anzeigen, sondern auch Speichern und (mit den üblichen Einschränkungen) Drucken ohne Probleme möglich ist. Wir bitten um eine e-mail, falls doch Schwierigkeiten auftreten sollten (unter Angabe der Browser Version). 

14.12.2002: STERN Nr. 51 vom 12.12.2002, Deutschland: SORGERECHT
Wenn Eltern sich nach der Trennung streiten, sind die Kinder die Verlierer. Kampf ums Kind. Mit
Online Forum. Zu dem im Bericht erwähnten Fall Alteck gibt es eigene Webseiten.

12.12.2002: Wegen der inzwischen auch für die nationale Rechtspraxis herausragenden Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der darauf beruhenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) haben wir dazu eine eigene Rubrik eingerichtet (Gestern, 11.12. war Tag der Menschenrechte).  Den Bemühungen der Europäischen Union und des Europarates um eine Vereinheitlichung des Ehe- und Kindschaftsrechts und die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsentscheidungen sind jetzt ebenfalls eigene Seiten gewidmet. Entprechend wurden auch die Seiten zu internationaler Kindesentführung überarbeitet.

9.12.2002: Wir wurden um folgenden Aufruf gebeten:
Gesucht werden für einen Artikel in der Zeitschrift WOMAN Hausmänner, die mehr oder weniger freiwillig (auch durch Arbeitslosigkeit) in das häusliche Tätigkeitsfeld hineingerutscht sind. Im Vorfeld würden kurze Interviews geführt, die Bereitschaft zum Fotografieren muss gegeben sein. Kontakt: tuchel@context-journalisten.de

9. 12.2002: Euronews bringt als Bericht aus dem Europäischen Parlament ein Video das ausführlich den Hintergrund des EU Ministerbeschlusses vom 29.11.2002 zu internationaler Kindesentführung darstellt: Englisch      Französisch       Deutsch   Achtung: Die Texte unterscheiden sich in einigen Punkten. Wir empfehlen daher sich auch die französiche / englische Version anzusehen.  

5.12.2002: Wir haben jetzt weitere Einzelheiten (Vorläufige Pressemitteilung der EU; Anfrage im französischen Parlament, auch zur deutschen Haltung) zum EU Ministerrat in Brüssel vom 28-29. November gefunden, auf dem es zu einer Einigung über die Vorgangsweise bei internationaler Kindesentführung kam. Demnach soll, entgegen dem Eindruck der sich aus den Pressemeldungen ergab (Vgl. unsere Meldung vom 30.11.2002), das Haager Übereinkommen von 1980 innerhalb der EU dahingehend erheblich erweitert werden, dass die Ablehnung eines Rückführungsantrag durch den Zielstaat immer nur vorläufig gilt, die endgültige Entscheidung also auch darüber vom zuständigen Gericht am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes zu treffen ist und diese Entscheidung, ohne zusätzliche Formalitäten (Exequaturverfahren), im anderen Staat vollstreckbar ist. Außerdem soll eine Rückführung nur abgelehnt werden können, wenn vorher der Antragsteller (zurückgelassener Elternteil) gehört wurde. Wie im Haager Übereinkommen soll eine Frist von sechs Wochen eingehalten werden. 
An den Grundprinzipien des Haager Übereinkommens, dass über eventuelle Sorgerechtsfragen allein im Land des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes zu entscheiden ist und (dafür) zunächst eine möglichst prompte Rückführung erfolgen soll, hat sich also nichts geändert. Sie sollen innerhalb der EU nur wirksamer umgesetzt werden. Gerade Deutschland ist ja in erhebliche internationale Kritik geraten, weil im Vergleich zu anderen Staaten zu häufig eine Rückführung unter Berufung auf Ausnahmebestimmungen verweigert wurde, oder überhaupt von den Gerichten (und offensichtlich immer noch der Presse) die erheblichen prinzipiellen Unterschiede zwischen einem Verfahren nach dem Haager Übereinkommen und Sorgerechtsverfahren, einschließlich der Priorität Rückführung vor Sorgerechtsentscheidungen, nicht immer richtig erkannt wurden.

12.2002: DER SPIEGEL 49/2002 - 02. Dezember 2002, Schule Direkter Weg ins Abseits. 
Die Zahl der Schwänzer nimmt dramatisch zu, viele von ihnen driften in die Kriminalität ab. Mit zunehmend rabiaten Methoden versuchen die Behörden, Schulverweigerer zu disziplinieren.

......In einem Land, das sich dem Pisa-Schock zum Trotz noch immer einiges auf seine Bildungsstandards zu Gute hält, sind Schulschwänzer zu einem erschreckenden Massenphänomen geworden. Etwa eine halbe Million Schüler, hat jüngst die Bertelsmann Stiftung geschätzt, meidet regelmäßig den Unterricht. Schon sehen die Experten ein "gesellschaftliches Problem massiven Ausmaßes...
......Die Folgen sind dramatisch. Fast zehn Prozent aller deutschen Schüler schaffen keinerlei Abschluss - und so haben sie nur noch minimale Chancen, überhaupt jemals den Einstieg ins Berufsleben zu packen.......

VfK Kommentar: Verantwortung zu übernehmen und Pflichten nachzukommen, auch, wenn sie nicht immer Spass machen, lernt man als Kind von seinen Eltern. Hier, in der Familie, oder was von ihr übrig blieb, sind unserer Meinung nach die primären Ursachen für dieses gesellschaftliche Problem zu suchen. 

30.11.2002: Frankfurter Rundschau: Sorgerecht: EU will Entführungen von Kindern beikommen.

BRÜSSEL, 29. November (dpa/ap). Bei grenzüberschreitenden Streitfällen um das Sorgerecht bekommt der Richter am üblichen Wohnort des Kindes das letzte Wort. Mit dieser Entscheidung vom Freitag wollen die Justizminister der 15 EU-Länder die zunehmende Zahl von Entführungen von Scheidungskindern in Europa in den Griff bekommen. Die Vorsitzende des Ministerrats, Lene Espersen, sprach von einem Durchbruch nach zweieinhalbjährigen Verhandlungen: "Da haben wir wirklich die härteste Nuss geknackt", sagte die dänische Justizministerin.Belgiens Justizminister Marc Verwilghen erläuterte die Lösung an einem Beispiel. Werde ein Kind aus einer geschiedenen deutsch-belgischen Ehe von einem Elternteil aus Belgien nach Deutschland entführt, so entschieden bisher die deutschen Behörden endgültig über die Frage einer Rückkehr.......
SÜDDEUTSCHE ZEITUNG 30.11.2002, S.6: EU einig über Sorgerecht nach Kindes-Entführung.  
Brüssel(dpa)........

VfK Kommentar: Wir registrierten diese Agenturmeldungen mit erheblicher Verwunderung. Das ,,Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung" vom 25. Oktober 1980  regelt diese Fragen eigentlich recht eindeutig, und das auch über die EU hinaus. Zusätzlich wurde schon seit längerem vom Haager Büro und insbesondere der U.S. Organisation NCMEC an einen "Best Practice Guide" gearbeitet, der insbesondere neuen Signatarstaaten bei der Implementierung des Abkommens helfen soll. In Deutschland ist das Übereinkommen seit dem 1. Dezember 1990 in Kraft und sollte deshalb eigentlich allgemein bekannt sein.

Der Kernpunkt des  Abkommens ist die prompte Rückführung (möglichst innerhalb von 6 Wochen) eines entführten Kindes an den ,,Ort seines gewöhnlichen Aufenthaltes".  Nur dort sind dann eventuelle Fragen zum Sorgerecht zu entscheiden. Das zuständige Gericht im Zielstaat der Entführung hat also im Normalfall lediglich festzustellen, dass es sich um eine widerrechtliche Entführung im Sinne des Abkommens handelt und dann die prompte Rückführung zu veranlassen.  

Weniger erstaunt sind wir allerdings über das vom belgischen Justizminister gewählte Beispiel. In der Tat ist Deutschland in ganz erhebliche internationale Kritik geraten, weil deutsche Gerichte Kindesentführung nach Deutschland, statt prompter Rückführung, zu oft mit der raschen Zuerkennung von Aufenthaltsbestimmungsrecht / Sorgerecht "belohnten" und damit auch endgültig machten, einschließlich der fehlenden Durchsetzung eines Umgangrechtes für den im Ausland zurückgelassenen Elternteil, wenn nicht sogar dessen Aussetzung. Obwohl das Haager Übereinkommen eine Sorgerechtsregelung im Zielstaat der Entführung ausdrücklich untersagt, blieb die Vorgangsweise also oft praktisch dieselbe wie bei rein inländischen Sorgerechtsfällen, einschließlich der Anhörung sogar von Kleinkindern und Einschaltung des Jugendamtes, obwohl das Jugendamt in einem deutschen Provinznest wohl kaum kompetente Auskunft über das soziale Umfeld des Kindes, beispielsweise in London oder Washington, geben kann, auf das es bei einer Entführung von dort nach dem Haager Übereinkommen allein ankommen sollte, wenn tatsächlich einmal zu Recht vom Ausnahmeartikel (Art. 13) des Abkommens Gebrauch zu machen ist (abgesehen davon, dass die Abwendung einer ev. Kindeswohlgefährdung am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes primär in den Verantwortungsbereich der dortigen Behörden fällt und zusätzlich durch wechselseitigen Kontakt zwischen den Gerichten, etwa in Form einer "safe harbor order", gesichert werden kann).  Vgl. dazu die Statistik der deutschen zentralen Behörde (aus 1999) und die anderer Staaten.. 

Trotz erheblicher Verbesserungen, wie der Konzentration von Entführungsfällen auf eine wesentlich reduzierte Zahl von Familiengerichten und damit hoffentlich in Richtung von mehr Fachkompetenz, hat laut Justizministerin Zypries die Zahl der internationalen Sorgerechtsstreitigkeiten in den letzten Jahren noch zugenommen, mit allein 150 Fällen anhängig zwischen Deutschland und Frankreich. Wenn, wie es der Meldung der Süddeutschen Zeitung heißt, sich Frankreich und Belgien mit der Regelung durchgesetzt haben, ,,wonach ein Entführer keinen Vorteil aus der Mitnahme des gemeinsamen Kindes in sein Heimatland ziehen soll", so ist das sehr zu begrüßen, auch wenn es nur verdeutlicht, was schon mit dem Haager Übereinkommen von 1980 gilt. 
Obwohl dies aus den Pressemeldungen nicht hervorgeht, handelt es sich ziemlich sicher um die Zusammenfassung und Erweiterung der Verordnung Brüssel II und dem Vorschlag Frankreichs zum Umgangsrecht an der seit mehreren Jahren von der EU gearbeitet wird.  (Gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen über die Elterliche Verantwortung). Ganz allgemein, auch außerhalb des Kindschaftrechts, wird eine Vereinfachung der grenzüberschreitenden Anerkennung und Vollstreckbarkeit von Entscheidungen (Abschaffung von Exequaturverfahren) innerhalb der EU angestrebt.

28.11.2002: DIE ZEIT Nr. 49 Seite 5 POLITIK: ZEUGER DER ANKLAGE. Noch immer bleibt unehelichen Kindern der Vater vorenthalten, wenn die Mutter dies will. Jetzt entscheidet Karlsruhe./Von Christine Brinck.  
Wie immer bei dieser Autorin, ein empfehlenswerter, ausgezeichneter Aufsatz (nicht online). 

Ein Vater ist ein Vater, ganz gleich, ob er mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder nicht. Ebenso wenig hat es mit seinem Familienstand zu tun, ob er ein guter Vater ist. Manchem Kind freilich wird von Anfang an der Vater vorenthalten - nicht etwa weil der tot oder böse wäre, sondern weil die Mutter ihn nicht will. Das ist sogar rechtens in Deutschland, solange die Mutter mit dem Vater nicht verheiratet ist.....

28.11.2002: Erneuter Fall von Jugendhilfe bei dem sich zwangsläufig Vergleiche mit dem Fall Kutzner, dem Fall H. in Münster und anderen Fällen aufdrängen:  Ausführlicher Bericht (2 Teile) in  DER SPIEGEL 47/2002. JUSTIZ  Drei mal vier ist elf. Ein Wolfsburger Richter hat einer jungen Frau noch vor der Geburt ihrer Tochter das Sorgerecht entzogen - weil sie angeblich zu dumm ist, das Kind zu erziehen. Gegen die rechtlich fragwürdige Entscheidung wehren sich die Mutter und ihr Ehemann.
Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall Kutzner v. Deutschland ist eine ausgezeichnete Analyse des Verfahrens erschienen:  Christoph Brückner, Die Überprüfung von
  Sorgerechtsentziehungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Verfahren bei Einlegung einer Individualbeschwerde und der Fall Kutzner-FuR 9/2002, Seiten 385-392. 
Daraus nur ein Zitat: Des weiteren bekräftigt der EGMR einen von ihm bereits in einer früheren Entscheidung aufgestellten Grundsatz von zentraler Bedeutung: Allein die Tatsache, daß ein Kind in einem für seine Erziehung günstigeren Umfeld untergebracht werden könne, rechtfertige noch nicht, daß es der Betreuung seiner biologischen Eltern gewaltsam entzogen werde." Es gelten insofern besonders strenge Anforderungen an die Angemessenheit der gewählten Mittel. Zu beachten sei, daß jede staatliche Maßnahme primär zum Ziel haben müsse, Eltern und Kinder zu vereinen bzw. bestehende Bindungen zu fördern und zu festigen. Nur in Extremfällen sei diese positive staatliche Verpflichtung durch das Kindeswohl begrenzt.

24.11.2002: Unsere Webseiten zu internationaler Kindesentführung und dem Haager Abkommen wurden überarbeitet und erweitert: Insbes. Informationen der Deutschen Zentralen Behörde zum Haager Übereinkommen und von weiteren nichtstaatlichen Organisationen.
 Die internationale Kritik an der Handhabung deutscher Familiengerichte von Kindesentführung nach Deutschland reisst trotz erheblicher Verbesserungen, wie der Konzentration der Fälle auf eine eingeschränkte Zahl von Gerichten, leider immer noch nicht ab. Insbesondere geht es darum, dass dem im Ausland zurückgelassenen Elternteil wenigstens ein Umgangsrecht gewährt wird. Besonders da ist die Problematik aber ingesamt weitgehend die selbe wie bei vielen rein innerdeutschen Fällen auch: Das Umgangsrecht wird nicht durchgesetzt und wenn der verlassene Elternteil es trotzdem immer weiter begehren sollte, wird allzu oft zum "Wundermittel" der Umgangsaussetzung gegriffen (,,Kind muss zur Ruhe kommen"), obwohl dass, abgesehen von einer weiteren Demütigung des verlassenen Elternteils, wie erwiesen ist, nur die Kind-Eltern-Entfremdung fortschreibt und sogar erheblich vertieft.      

23.11.2002: Eine 6 seitige deutsche Kurzusammenfassung einzelner Vorträge auf der Frankfurter PAS Konferenz vom 18/19. Oktober steht jetzt als WORD (.doc) Datei zum Abruf zur Verfügung.

21.11.2002: Das Manuskript für die mündliche Stellungnahme von Väter für Kinder e. V. vor dem Bundesverfassungsgericht am 19.11.2002 steht jetzt als pdf Datei zum Abruf zur Verfügung (ADOBE Reader erforderlich). Es enthält (in den Fußnoten) zahlreiche zusätzliche Quellenangaben. Vgl. dazu auch unsere weitere Dokumentation, insbesondere zum Vergleich mit dem europäischen Ausland. 

21.11.2002: Heute, wie schon angekündigt (s. u.17.11.), Sendung im MDR Fernsehen: 22h35   Entsorgte Väter - Männer kämpfen um ihre Kinder.  Wiederholungen am 24.11. und 25.11. Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass zusätzlich morgen ab 22 Uhr zum Thema ein Chat auf der Seite geschaltet ist.

20.11.2002: Es sind so zahlreiche Berichte über die gestrige Anhörung in Karlsruhe erschienen, dass auch eine Auswahl schwer fällt. Deshalb stellvertretend nur zwei, die auch etwas Aufschluss über die Zahl der betroffenen Kinder geben. Überwiegend zeichnet sich aus den Berichten die Meinung ab, dass zumindest die jetzige starre Regelung mit dem absoluten Vetorecht (d. h. ohne die Notwendigkeit irgendeiner Begründung) der Mutter gegen eine Teilhabe des mit ihr nicht verheirateten Vaters am Sorgerecht für ein gemeinsames Kind fallen sollte (so z. B. auch ein Kommentar der Süddeutschen Zeitung von heute, auf der Meinungsseite, S.4), obwohl dies noch weit entfernt wäre von der Lösung, die z. B. Großbritannien, wo es die Möglichkeit der einvernehmlichen Sorgeerklärung und der gerichtlichlichen Zuerkennung der Mitsorge mindestens schon seit 1989 gab, aus offensichtlich guten Gründen dieser Tage gerade Gesetz machte (siehe unseren Bericht vom 19.11..2002).   
Frankfurter Rundschau: Ledige Väter streiten in Karlsruhe um das Sorgerecht für ihre Kinder. Bisherige Regelung setzt Zustimmung der Mütter zwingend voraus / Juristen plädieren für eine "vorsichtige Öffnung" Von Ursula Knapp

Berliner Zeitung: Kommentar: Die Kinder den Mütterlichen. Christian Bommarius
19.11.2002: Informationen zur heutigen Anhörung des Bundesverfassungsgerichtes über das Gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern.  

17.11.2002: Besonders aktuell in Hinblick auf die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht am Di. 19.11.2002 und die danach zu erwartende Entscheidung: Mitteldeutscher Rundfunk- Fernsehen Sendung am 21.11. 2002, um 22:35 Uhr Entsorgte Väter - Männer kämpfen um ihre Kinder. Wiederholung am So. 24.11. um 08.00 Uhr und Mo. 25.11, 05.35 Uhr
Jörg und Klaus - beide sind Väter, die getrennt von den Müttern leben, sich um ihre Kinder kümmern wollen, aber nicht dürfen: Die Mütter entziehen ihnen die gemeinsamen Kinder. Das deutsche Familienrecht schützt die Vaterschaft unverheirateter Väter unzureichend: Zuerst muss die Frau dem Mann das Sorgerecht zubilligen - dann darf der Partner auch Vater sein. 

14.11.2002: Aus der Besucherstatistik der letzten sechs Monate.

11.11.2002: Heute ab 20h15 besteht bei T-Online eine Möglichkeit zum Chat mit der neuen Justizministerin Brigitte Zypries

10.11.2002: Aus einer wirklich bemerkenswerten mehrstündigen Debatte im House of Lords (United Kingdom Parliament) vom 24.1.2001 über Jungen ohne Väter: 

Boys and Fatherhood

Dem ging am 17.Januar 2001 eine lange Debatte zu Marriage und Family Values voran.
Wann werden wir eine ähnlich gehaltvolle Debatte zu diesem Themenkreis im deutschen Bundestag / Bundesrat erleben?

8.11.2002: Stuttgarter Zeitung vom 4.11.2002: Die Entfremdung zwischen Vater und Kind wächst mit jedem Monat. Beim Streit um das Sorgerecht geht es oft mit harten Bandagen zur Sache: Manche Frauen zeigen den unschuldigen Exehemann gar wegen sexuellen Missbrauchs an. Von Susanne Janssen.
VfK Kommentar: Fallgeschichten dieser Art, mit praktisch immer gleichen Verhaltensmustern (Ritualen der Umgangsvereitelung, wie es Klenner nannte), nicht allzu selten sogar mit dem Einsatz von Missbrauchsvorwürfen als ,,ultimative Waffe", sind uns schon lange zum Überdruss bekannt. Bemerkenswert bleiben dann an dem Bericht für uns selbst, so sehr wir die Information der Öffentlichkeit begrüßen, eigentlich nur die zitierte Stellungnahme eines OLG Familienrichters dazu:
"Missbrauch ist ein sehr gravierender Vorwurf, der bei falscher Verdächtigung zu einem Strafverfahren gegen die Frau führen würde." Dafür hätten wir, zur Abschreckung, gerne tatsächliche Beispiele auch aus Deutschland. (siehe aber Beispiel aus Frankreich. In den USA wurden sogar eigene Strafregelungen zum Tatbestand der "Sexual Allegations in Divorce" geschaffen). Uns sind bisher nur ganz wenige Ausnahmefälle bekannt, wo zu Unrecht erhobenen Missbrauchvorwürfe überhaupt irgendwelche Konsequenzen, etwa beim Sorgerecht, für die Beschuldiger hatten. Für Beschuldigte und Kinder sind solche Vorwürfe, auch wenn sie schließlich, meist nach langer Zeit, noch so eindeutig widerlegt werden, dagegen immer sehr gravierend, wie auch dieser Bericht zeigt. Umgang mit dem Kind findet, wenn überhaupt, bis dahin nur sehr eingeschränkt statt. Das und die Instrumentalisierung des Kindes im Vorwurf führt zu meist nachhaltiger Eltern-Kind Entfremdung. 

Erstaunlich und für uns widersprüchlich an der deutschen Rechtspraxis ist auch, dass zwar im Rahmen des Sorge-/ Umgangsrechtsverfahren vom Familiengericht meist ein sehr zeitaufwendiges und kostspieliges psychologisches Glaubhaftigkeitsgutachten zum Missbrauchsvorwurf eingeholt wird, aber in vielen (wenn nicht den meisten?) dieser Fälle keinerlei strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten eingeleitet wird, obwohl es sich bei sexuellem Kindesmissbrauch um eines der abscheulichsten Verbrechen handelt, dass deshalb zu Recht ein Offizialdelikt ist, also auch ohne jeden Strafantrag seitens der Beschuldiger, von Staats wegen zu verfolgen wäre,- wenn nur ein Anfangsverdacht bestünde. Mehr Ermittlungsverfahren dieser Art hätten wahrscheinlich auch abschreckende Wirkung auf Falschbeschuldigungen. Nahe liegt dann u. U. auch die Idee einer Selbstanzeige durch den zu Unrecht Beschuldigten. Aus Einzelfällen ist bekannt geworden, dass dies tatsächlich zu der erstrebten beschleunigten Klärung der Vorwürfe führte. Aus nicht wenigen Fällen ist uns auch bekannt, dass Beschuldigte in ihrer Verzweiflung sich freiwillig der vermutlich hochnotpeinlichen Tortur eines Lügendetektortestes unterziehen, selbst wenn solche Tests bekanntlich nicht allgemein anerkannt werden..

Der zitierte Richter hat auch eine Erklärung, warum die Auseinandersetzungen um die Kinder ständig zunehmen: "Es gibt heute ein Recht auf Umgang, wo es früher aussichtslos war." Väter unehelicher Kinder etwa hätten heute mehr Chancen, ihr Kind zu sehen." Die Möglichkeiten (und Verpflichtung) das Umgangsrecht auch durchzusetzen, werden aber zumindest im Ausland anders gesehen, wie gerade wieder ein Beispiel aus Maasmechelen, Belgien zeigt (Bericht von WDR, Studio Aachen, einer Zeitung aus Limburg, 31.10.2002 undausführlicher Bericht) in dem für "nur" dreijährige Umgangsvereitelung Gefängnis und erhebliche Schadensersatzzahlung ausgesprochen wurde. Sicher muss die Wirkung auf das Kind, um dessen Wohl es ja primär geht, genauestens bedacht werden und sollten Zwangsmassnahmen erst dann erfolgen, wenn die Möglichkeiten einer gütlichen Regelung ausgeschöpft sind. Es sollte aber zu Recht erwartet werden können, dass Gerichtsbeschlüsse zum Umgangsrecht auch durchgesetzt werden, notfalls auch mittels Zwangsmaßnahmen, wie in allen anderen Rechtsbereichen schließlich auch.

31.10.2002: PAS Seminar/Konferenz  an der Universität von Namur (Belgien) am Di. 5. 11. 2002 mit dem bekannten Psychologen Hubert Van Gijseghem (Université de Montréal), der Autor zahlreicher Bücher ist, sich insbesondere ausgiebig mit Anschuldigungen von sex. Kindesmissbrauch im Zusammenhang mit Trennung/Scheidung (Sexual Allegation in Divorce Syndrom,S.A.I.D.S) beschäftigt hat und auch einer der Sachverständigen in einem frühen kanadischen "PAS- Urteil" (1994) war (Deutsche Übersetzung: Amtsvormund 1/98, Leitsätze). Angekündigt wird diese Tagung als erste universitäre Tagung zu PAS im frankophonen Europa, die auch wichtig sei um die Dynamik nach der Frankfurter Fachkonferenz aufrecht zu erhalten. Weitere Informationen fanden wir allerdings bisher nur unter: 

SEMINARIE EN CONFERENTIE
UITNODIGING
HET OUDERVERSTOTINGSSYNDROOM

 door Hubert VAN GHIJSEGHEM
Professor aan de Universiteit van Montréal

29.10.2002: Wir haben schon oft beklagt, dass Deutschland sich, anders als etwa bei Problemen beim Umgang mit des Deutschen liebsten "Kind" immer noch nicht imstande sieht, bei Trennung / Scheidung mit minderjährigen Kindern wenigstens ein Minimalprogram an verpflichtender Beratung einzuführen, entweder als allgemeine Scheidungsvoraussetzung oder wenigstens bei hohem Konflikt über das Sorge/Umgangsrecht. (Bei der gegenwärtigen deutschen Rechtspraxis ist ja der Elternteil, der schon im "Besitz" des Kindes ist, in Hinblick auf Sorge-/ Umgangsrecht meist sogar immer noch "gut" beraten, jedes Beratungsangebot zu ignorieren und sich so unkooperativ wie irgend möglich zu zeigen.) Wie ein solches Programm aussehen könnte, haben wir z. B. bereits an Beispielen aus Florida (1996) aufgezeigt. Hier ist ein erster Erfahrungsbericht über ein verpflichtendes Minimalberatungsprogramm (nur 2 1/2 h), das der U.S. Bundesstaat Missouri in 1998 einführte. Ein ganz entscheidender Punkt ist, dass sich im völligen Gegensatz zum bei uns immer wieder betonten Prinzip der absoluten Freiwilligkeit, in allen solchen Modellen stets zeigt, dass auch, bis auf ,,hartgesottene"Fälle, Eltern die zunächst skeptisch oder ablehnend waren, von Beratung und Mediation unter (zunächst) ,,sanftem Druck" des Gerichts profitieren und dies dann positiv sehen. Wichtige Voraussetzung ist natürlich ein entsprechend hoher Qualitätsstandard der Beratung. Es zeigt sich auch, dass auf dieser Basis erzielte Vereinbarungen weit beständiger sind als eine nur aufgezwungene Regelung. Erst wenn solche Methoden fehlschlagen sollte also der Druck verstärkt werden, um z. B. das Umgangsrecht (vornehmlich des Kindes !) auch wirklich durchzusetzen. Nicht wenige Instrumentarien dafür gäbe es selbst unter der gegenwärtigen deutschen Gesetzeslage.

27.10.2002: Im Sinne einer Angleichung an ein europäisches Kindschaftsrecht bringen wir Auszüge aus dem französischen bürgerlichen Gesetzbuch, dem Code Civile, mit den Änderungen aus der Reform des Kindschaftsrechts (wir berichteten) vom 4. März 2002. Titre IX Chapitre I De l'autorité parentale relativement à la personne de l'enfant (Art. 371- 374-2) wurde an vielen Stellen modifiziert. Wir werden uns bemühen dies nach und nach durch eine deutsche Übersetzung zu ergänzen.

26.10.2002: Auch ein möglicher Weg dem leidigen Problem der Umgangsverweigerung zu begegnen: Mrs. Doubtfire -das stachelige Kindermädchen, Komödie, USA 1993. Sat1, So, 27.10.2002, 20h15

25.10.2002: Aus Aktuellem Anlass: Begutachtete Aufsätze in Fachzeitschriften und das Parental Alienation Syndrome. PAS Konferenz, Frankfurt 18/19. Oktober 2002.

25.10.2002: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Rahmen des "Tages der offenen Tür" am 19. November 2002, 9h30 über Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder - 1 BvL 20/99 - und - 1 BvR 933/01 -
Aus der Pressemitteilung: Nach geltendem Familienrecht hat grundsätzlich allein die Mutter die elterliche Sorge für ein nichtehelich geborenes Kind. Der Vater kann die Sorge für das Kind nur dann zusammen mit der Mutter tragen, wenn er die Mutter heiratet oder wenn die Eltern erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (§ 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch <BGB>; siehe Anlage). Gegen den Willen der Mutter ist es demnach nicht möglich, die gemeinsame elterliche Sorge für ein nichtehelich geborenes Kind zu begründen. Leben die Eltern getrennt, kann auch die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater nur mit Zustimmung der Mutter erfolgen (§ 1672 Abs. 1 BGB). Dem Vater kann gegen den Willen der Mutter lediglich dann das Sorgerecht übertragen werden, wenn diese z. B. ihr Sorgerecht missbraucht oder das Kind vernachlässigt, ihr deshalb die elterliche Sorge durch das Familiengericht entzogen wird und eine Übertragung der Sorge auf den Vater dem Wohl des Kindes dient (§§ 1666, 1680 BGB). Gleiches gilt bei tatsächlicher Verhinderung oder Tod der Mutter.
..........
Organisatorische Hinweise für Medienvertreter.

1 BvL 20/99

Vorlage des Amtsgerichts Korbach (und weitere fünf Verfassungsbeschwerden) zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der §§ 1626 a und 1672 BGB hinsichtlich der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern, auch bei Verweigerung der Zustimmung hierzu durch die Mutter.

2.10.2002 : Es wird noch weiter über die PAS Konferenz in Frankfurt (18/19. Oktober, 2002) berichtet werden, auch von uns. Hier zunächst eine dpa Meldung: Warnung vor Traumatisierung von Scheidungskindern.

13.10.2002: Wegen des häufigen Bezuges auf die Europäische KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN (EMRK) haben wir das EGMR Original Dokument http://www.echr.coe.int/Convention/webConvenGER.pdf (Deutsche Übersetzung) in das HTML Format konvertiert.  Die untenstehende Rezension und weitere Seiten konnten damit um entsprechende direkte Verweise (bookmarks) ergänzt werden. Zum Ausdruck empfehlen wir aber das Original im pdf Format zu benützen (erfordert den frei verfügbaren ADOBE Reader).

12.10.2002: REZENSION, sehr aktuell und empfehlenswert: Cornelia Kopper-Reifenberg, Kindschaftsrechtsreform und Schutz des Familienlebens nach Art. 8 EMRK. Zur Vereinbarkeit der deutschen Reform des Kindschaftsrechts mit der Europäischen Menschenrechtskonvention - eine kritische Analyse.
Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden,
1. Auflage 2001,  ISBN 3-7890-7657-0,   651 Seiten, 99 Euro. Zugl.: Saarbrücken, Univ. Diss.,2001.

7.10.2002: Wir wurden auf eine sehr begrüssenswerte und wichtige Iniative aufmerksam gemacht über die der SPIEGEL berichtet. Bitte beteiligen Sie sich auch an der Umfrage! Die angesprochenen  Probleme werden besonders akut bei Trennung und Scheidung, weil dann sehr oft  eine für die Entwicklung der Kinder wichtige Bezugsperson fehlt, meistens der Vater. Dieses Defizit wird noch dadurch verstärkt, dass zumindest in den Grundschulen männliche Lehrer rar geworden sind. Jungen und Mädchen reagieren unterschiedlich auf dieses Defizit, wie auch dieser Bericht zeigt. In diesem (eingeschränkten) Sinne ist deshalb auch geschlechtsbezogene(/bewußte/spezifische) Pädagogik angebracht, worauf übrigens schon §9 des SGB VIII (KJHG) hinweist: ,, ....3. die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen [bei der Ausgestaltung von Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben] zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern. " , was (trotz der Formulierung) aber auch geschlechtsneutral verstanden werden sollte. 

DEBATTE Böse Buben, kranke Knaben Von Jochen Bölsche

Jahrzehnte lang galten Mädchen als das schwächere Geschlecht. Jetzt haben sich die Verhältnisse umgekehrt. Als Schulversager erweisen sich die Buben. Sie sind zudem überdurchschnittlich häufig anfällig für Krankheiten und Kriminalität. Nach der "Mädchenpädagogik" fordern Fachleute nun mehr Extra-Zuwendung für Knaben und eine "Lobby für die Jungs" - der erste Teil einer SPIEGEL-ONLINE-Serie.

Als erste deutsche Stadt hat München einen "Jungenbeauftragten" eingesetzt - bisher spektakulärster Ausdruck einer kopernikanischen Wende in der Pädagogik. Als schwaches Geschlecht - verunsichert, vernachlässigt, benachteiligt - gelten nicht länger die Mädchen, sondern die Jungen..........

3.10.2002:  Der umgangsberechtigte Elternteil kann vom anderen Elternteil Schadensersatz verlangen, wenn ihm der andere Elternteil den Umgang nicht in der vom Familiengericht vorgesehenen Art und Weise gewährt und ihm daraus Mehraufwendungen entstehen. BGH, Urteil vom 19. Juni 2002 - XII ZR 173/00 - OLG Frankfurt am Main, AG Fürth/Odw.
Über dieses Urteil des
Bundesgerichtshofs wurde in letzer Zeit mehrmals in Fernsehen und Presse berichtet. Es geht um Ersatz für erhebliche Mehrkosten, weil eine zwar inzwischen angefochtene, aber noch bestehende Umgangsregelung vom Wohnelternteil nicht eingehalten wurde.  Vgl. dazu auch BVerfG, 1 BvR 2029/00 vom 5.2.2002, Absatz-Nr. (1 - 14), http://www.bverfg.de/  in dem es ähnlich wie im BGH Urteil um Umgang (per Flug) über größere Entfernung und wie in Deutschland ,,selbstverständlich" allein auf Kosten des Umgangsberechtigten ging (ganz gleichgültig warum ein Umzug erfolgte und von wem).  Ganz ähnlich wie im neuen Fall wollte der Vater lediglich erreichen, dass die Mutter die Kinder zum Flughafen bringt bzw. dort abholt, falls er eine Beförderung per Flugzeug beabsichtige und dies eine Woche vorher ankündige. Das OLG München hatte jedoch einen entsprechenden Beschluss des AG München aufgehoben.
Ein rechtkräftiges Urteil zu Schadensersatz wegen zweier vergeblicher langer Autofahrten zu Umgangsterminen erging bereits am 19.3.1997, AmtsG Gütersloh - 14 C 315/96 [FamRZ 1998 (9) 576-577].

2.10.2002: Wir haben gerade erfahren, dass PRO 7 HEUTE um 13h und 17h über einen neuerlichen kontroversen Fall einer durch das Jugendamt veranlassten Fremdunterbringung von Kindern sowie über die weitere Entwicklung im Fall H. / Münster berichten soll. 

1.10.2002 Aktualisierung: Die Zentrale Behörde nach dem Haager Übereinkommen vom 25.Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung hat Webseiten eingerichtet in der neben allgmeinen Informationen zum Übereinkommen Antragsformulare in zahlreichen Sprachen abrufbar sind. Damit wird einem dringenden Bedarf entsprochen. Schade nur, dass die Webseiten ausgerechnet als bloße Unterrubrik HKÜ/ESÜ der Webseiten des Bundeszentralregisters (Strafregister) http://www.bundeszentralregister.de/  eingerichtet wurden, statt sie (und die Behörde selbst) wie in anderen Staaten direkt beim Außen- oder Justizministerium anzusiedeln. Das macht nicht nur das Auffinden dieser oft sehr dringend notwendigen Informationen schwieriger, sondern wird vermutlich weiter zu der schon reichlich vorhandenen Konfusion (wie z.B. Presseberichte zu prominenten Fällen von internationaler Kindesentführung zeigten) über den Zweck des Abkommens und die Aufgaben der Behörde beitragen, wie schon die Zuordnung zu einem Generalbundesanwalt. 

Der Zweck des Abkommens  ist ausschließlich eine prompte Rückführung eines entführten Kindes in den Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes zu ermöglichen (abgesehen von den weit weniger häufigen Anträgen um Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes nach Art. 21 des Abkommens.) Von diesen zivilrechtlichen Aspekten deutlich zu unterscheiden sind strafrechtliche Konsequenzen einer Kindesentführung. In Deutschland wird die Entziehung Minderjähriger  nach §235 StGB , abgesehen von gewaltsamer Entführung oder zur Bereicherung,  nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. 
Die Postanschrift der Zentralen Behörde ist (obwohl, jetzt im 4. Quartal des Jahres, eine Laufschrift auf der Webseite immer noch eine Adressenänderung für das 1. Halbjahr 2002 ankündigt):

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
-Zentrale Behörde-
53094 BONN
Tel +49 228 410 40 Fax +49 228 410 5050. e-mail. mailto:e-maill:sg41-42@bzr.bund.de

Die Anschriften der Zentralen Behörden der übrigen Vertragsstaaten sind auf der Internetseite der Haager Konferenz unter http://www.hcch.net/e/authorities/caabduct1.html zu finden. Auf diesen Webseiten gibt es auch weitere Informationen zum Übereinkommen.

30.9.2002: HEUTE ! 3sat 30.09.2002, 20:15 Uhr Training gegen Ehefrust
"Das Geheimnis glücklicher Paare ist nicht Harmonie um jeden Preis, sondern das gelungene Gespräch", meint der Psychologe Franz Thurmaier. Missverständnisse, Enttäuschungen und Vorwürfe kommen in den besten Familien vor. Aber manch unnötiger Streit lässt sich mildern, abkürzen oder gar vermeiden, wenn einige Kommunikationsregeln beachtet werden.  .....
 

Vgl. dazu auch unsere früheren Berichte über "Beziehungslehre" und die Rezensionen:
Bergit Maspfuhl: Geliebt von Anfang an - Ratgeber für werdende Eltern
Judith Wallerstein, Julia M. Lewis, and Sandra Blakeslee: The unexpected Legacy of Divorce. The 25 Year Landmark Study.

20.9.2002: Ein "Leuchturm" Urteil zu jahrelanger, beharrlicher Verweigerung des Umgangsrechts: OLG Frankfurt 1 UF 103/00 vom 3. 9. 2002. 

In der leider sonst ziemlich finsteren Landschaft der deutschen Praxis im Kindschaftsrecht ist diese Entscheidung als ein wahrer ,,Leuchtturm" zu sehen, obwohl sie nur das anordnet was in solchen Fällen eigentlich selbstverständlich sein müsste, insbesondere dann, wenn ein Gericht ernstlich erwartet, dass seine Beschlüsse auch umgesetzt werden. Selbst das deutsche Kindschaftsrecht bietet, wie dieses Urteil zeigt, Möglichkeiten der Einsicht zu Kindeswohl und Elternpflicht deutlich ,,nachzuhelfen", wenn nur der Mut dazu vorhanden ist. Die Verhaltensmuster einer konstanten Umgangsverweigerung und induzierten Entfremdung der Kinder vom anderen Elternteil (PAS), wie sie auch uns aus einer Vielzahl von Fällen bekannt sind, sind praktisch immer die gleichen. Hier, oft nach vielen Jahren, plötzlich Einsicht zu erwarten, oder auch nur, dass bloße gerichtliche Appelle an diese Einsicht, sofern solche überhaupt ergehen, etwas fruchten, ist völlig unrealistisch. Es sollte vielmehr überhaupt nicht überraschen, dass ohne eine äußerst konkrete Umgangsvereinbarung und flankierende Massnahmen, wie sie im vorliegenden Beschluss angeordnet werden, selbst Beteuerungen von nun an dem Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil nichts mehr entgegen zu setzen (im vorliegenden Falle war selbst das nicht gegeben, sondern wurde auch nach außen hin absolut starr an der ablehnenden Haltung festgehalten) alsbald ein weiterer Boykott des Umgangsrechts folgt, auch wenn dafür dann der ablehnende ,,Kindeswille" vorgeschoben wird. Der Senat hat sich im vorliegenden Fall auch gründlich mit diesem ostensiblen ,,Kindeswillen" befaßt und ging sehr deutlich auf die verheerenden psychischen Folgen einer induzierten Entfremdung vom anderen Elternteil ein. 

In Allem ein vorbildlicher Beschluss. Vorbildlich für viele andere Gerichte, denen von Staats wegen auch diese Möglichkeiten geboten würden, sollte auch sein, wie das Oberlandesgericht Frankfurt auf seinen Internetseiten ,,das Volk" über Entscheidungen (in dessen Namen und größtenteils auch auf dessen Kosten sie ja ergehen) informiert. 

1 .9. 2002: Programm Vorschau: Dienstag  3.9. 2002 ab 20h45 ARTE Themenabend: KRIEG UM KINDER. Zerbricht eine Ehe, sind Streitigkeiten um das Sorgerecht der Kinder und langwierige Auseinandersetzungen vor Gericht kein Einzelfall. Noch komplizierter wird es, wenn über das Sorgerecht von Kindern aus binational geführten Ehen verhandelt wird. Streitigkeiten, die die Partnerschaft, die Familie betreffen, können so - insbesondere auch bei deutsch-französischen Paaren - schnell zu einer supranationalen Angelegenheit werden. Nicht selten greift ein betroffener Elternteil zu drastischen Methoden wie die Kindesentführung ins eigene Heimatland - ein schmerzhafter und komplizierter Prozess über die unterschiedliche Auffassung der Rechtssprechung beginnt.

20h45 Krieg um Kinder.  21h40 Geprägt fürs Leben. 22h Gesprächsrunde. 22h25 Entführt.

1.9.2002: Programm Hinweis: ARD RATGEGER RECHT, So .1. September 17h03, u.a: Umgangsrecht – sind Väter machtlos?
Nach der Scheidung oder nach der Geburt eines nichtehelichen Kindes bekommen in den meisten Fällen die Mütter das Sorgerecht für den oder die Sprösslinge. Familiengerichte und Jugendämter versuchen das mit einem großzügigen Umgangsrecht für die Väter auszugleichen. Nicht selten aber wird das Umgangsrecht als „Waffe“ gegen die Väter benutzt. Von der geschiedenen Ex-Frau oder der nichtehelichen Mutter wird der Vater einfach ausgeschlossen. Die frustrierten Väter fühlen sich als bloße Unterhaltszahler missbraucht. Was kann bei bewusster Behinderung des Umgangsrechts gemacht werden? Kann Zwangsgeld oder Entzug des Sorgerechts beantragt werden? Müssen sorgeberechtigte Mütter mit Schadensersatzforderungen rechnen?

Unter dieser Webadresse ist übrigens eine sehr nützliche und inzwischen auch schon sehr umfangreiche Datenbank zu den verschiedensten Rechtsgebieten vorhanden.

12.8.2002: Das Journal für die Frau  bringt unter dem Titel Psycho-Book Teil 9: Scheidungs-Waisen eine sehr konzise Zusammenstellung der seelischen Probleme von Scheidungskindern und wie ihnen geholfen werden könnte.

18.7.2002: Sicher ist es sehr bedauerlich, wenn Finanznöte die Kommunen zu einschneidenden Massnahmen im Sozialbereich zwingen, wie eine Erhöhung der Krippengebühren oder auch Reduzierungen beim Angebot von Freizeitstätten für Jugendliche. Weniger bedauerlich finden wir es allerdings, wenn die Kommunen, wie jetzt die Stadt München, gezwungen werden über eine Neuorientierung bei familienergänzenden Massnahmen nachzudenken: Heimunterbringung soll zukünftig nicht mehr so oft angewendet werden. "Umbau statt Ausbau" lautet die neue Devise des Sozialreferats, wonach bei  Jugendhilfefällen, derzeit 12000/Jahr, auf frühzeitiges Eingreifen und einen Verbleib in der Familie, mit ambulanter Hilfe gebaut werden soll. Durch zusätzliche Stellen in diesem Sektor soll die teuere Unterbringung von Kindern in Heimen verkürzt oder ganz vermieden werden. Rund 5 Millionen Euro, so Sozialreferent Friedrich Graffe, erhofft man durch diese Umorientierung bei der Stadt München einzusparen.  

Wir meinen dazu, dass ambulante Hilfen, statt einer Fremdunterbringung,  und wenn diese doch unbedingt erforderlich sein sollte, möglichst rasche Rückführung in die Herkunftsfamilie, durch intensive Betreuung der gesamten Familie, exakt den Forderungen des Jugendhilfegesetzes und auch des § 1666a BGB [Zulässigkeit der Trennung des Kindes von den  Eltern; Entzug des Sorgerechts] entsprechen und deshalb, auch ohne Finanznöte, stets im Vordergrund stehen müssten. 

12.7.2002: Berufung der Bundesrepublik gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verworfen.

Das berichten heute mehrere Zeitungen auf Grund einer dpa Meldung:  

Neue Presse: Auch Dumme dürfen Kinder haben

Kieler Nachrichten: Ehepaar gewinnt in Straßburg gegen deutsche Justiz. (Ein direkter Link stößt wegen frames auf Schwierigkeiten. Der Artikel kann aber von der homepage der Zeitung aus  unter der Rubrik ,,Aus aller Welt"/Mehr  derzeit noch eingesehen werden, mit der Möglichkeit auch Meinungen dazu zu äußern.)

Weser Kurier: Bekommt Ehepaar seine Kinder wieder? Eltern siegen in Straßburg gegen deutsche Gerichte / Richter sehen Verstoß gegen Menschenrechte

Nordwest Zeitung: Eltern zu Unrecht die Kinder weggenommen. Ehepaar siegt vor Europäischem Gerichtshof.

Wann und ob die Kinder wieder zu ihren Eltern zurückkehren können, ist noch ungeklärt. Die Entscheidung des EGMR ist zwar nun rechtskräftig, aber die deutschen Urteile sind damit nicht automatisch aufgehoben, allerdings sei die Bundesrepublik als Vertragsland angehalten, die gegen die Menschenrechtskonvention verstoßenden Urteile "zu beseitigen", wie der Anwalt der Familie erläuterte..

Dabei handelt es sich offensichtlich um den Fall Kutzner gegen Deutschland (application no. 46544/99) in dem der EGMR  am 26.2.2002 einstimmig auf eine Verletzung der Menschenrechte nach Artikel 8 der Europäischen Konvention (Recht auf Respektierung des Privat- und Familienlebens) erkannte und den Eheleuten für den ungerechtfertigten Entzug der Kinder über fünf Jahre die dafür äußerst bescheidene Summe von 15000 Euro + 7.649,37 Euro für Gerichtskosten zugesprochen hatte. 
Dennoch fand es das Bundesjustizministerium für nötig diese durch nichts mehr gut zu machende schwere Menschenrechtsverletzung zumindest um weitere 3 Monate zu verlängern, indem es buchstäblich am letzten Tag der dreimonatigen Frist nach Art. 43 der EMRK Einspruch einlegte, laut Presseberichten, weil angeblich die europäischen Richter die „große Sorgfalt und Verantwortung der deutschen Instanzen“ nicht gewürdigt hätten. Diese deutschen Instanzen hatten die Inobhutnahme (Mai 1997) von 2 Kindern angordnet, nur weil eine Sozialarbeiterin, Jugendamt und sehr kontrovers psychologische Sachverständige befanden, dass die Eltern nicht über die nötigen geistigen bzw. emotionalen Fähigkeiten verfügten. Anderslautende private Gutachten,  von Ärzten der Familie oder veranlasst durch den Kinderschutzbund etc., wurden nicht berücksichtigt, die Kinder auch nie von den Gerichten angehört, genau wie jüngst sogar vom BVerfG ausführlich gerügt, im Fall H., Münster.). Die damals etwa 4 und 6 jährigen Kinder wurden nicht nur von den Eltern getrennt, sondern sogar bei unterschiedlichen Pflegefamilien untergebracht. 


Diesem Einspruch wurde nun eine sehr deutliche und prompte Abfuhr erteilt, hoffentlich damit auch weiteren Bestrebungen der deutschen Instanzen sich von den Europäischen Menschenrecht Standards, wie sie der supranational zusammengesetzte Gerichtshof vertritt, abzukoppeln. Es wurden ja vom Bundesjustizministerium auch Revisionsanträge nach Art. 43 zu den Straßburger Entscheidungen zugunsten eines Umgangsrechts der nichtehelichen Väter Sahin und Sommerfeld gestellt, über die nun eine große Kammer neu entscheiden muss. Diese Anträge wurden angeblich mit dem Aufsatz ,,Verkehrtes zum Verkehrsrecht. Anmerkungen zu den EGMR-Urteilen Sommerfeld, Elsholz und Sahin gegen Bundesrepublik Deutschland" von Prof. E. Benda (Präsident des Bundesverfassungsgerichts, 1971-1983) untermauert, in dem den Beschwerdeführern in äußerst zynischer Weise tatsächlich unterstellt wird, ihnen käme es in erster Linie auf den von EGMR zugesprochenen Schadensersatz an, und dem EGMR, als zu weit vom Geschehen entfernt, ohnehin die Kompetenz abgesprochen wird. Wenn aber ,,Kindeswohl als örtliche Angelegenheit" zu betrachten ist, wie das die TAZ treffend titelte, dann ist es umso erstaunlicher, wenn von der Bundesjustizministerin anderen Nationen diesbezüglich Ratschläge erteilt werden, wie z. B. anläßlich eines Besuches in Libanon (11.11.99): Libanon möge sich doch der Haager Konvention zu Kindesentführungen anschließen, ,,welche ein «Minimum» von Kriterien für die Regelung von Problemen in gemischten Ehen vorsieht". Und das, obwohl gerade auch in diesem Bereich die deutschen Instanzen international gesehen intensiv im Regen stehen. «Es ist unglaublich».... «Mit Ländern wie Pakistan, Libyen oder Tunesien sind wir zu einer Lösung gelangt, aber mit Deutschland wird es immer komplizierter.» Das sagte jüngst (vgl. Berliner Morgenpost vom 16.6.2002) der französische Abgeordnete Pierre Cardo, als Mitglied der französisch-deutschen Parlamentarierkommision, die wie die deutsch-amerikanische Kommission, gerade wegen dieser Probleme, nach heftigster internationaler Kritik an der deutschen Handhabung des Haager Übereinkommens, gegründet worden war.

10.7. 2002: In eigener Sache: Links im Internet.
Eine der herausragendendsten Vorzüge von Webseiten im Internet ist die Leichtigkeit mit der Links auf andere Webseiten gesetzt werden können. Dadurch eröffnet sich eine vorher unvorstellbare Fülle an Informationen. Allerdings öffnen sich dadurch auch viele Türen für Missbrauch durch Fehlinformation, Verbreitung unsachlicher oder anstößiger Darstellungen und Verletzung persönlicher oder kommerzieller Interessen. Erheblich erschwert wird jedes Bemühen Internet Links im besten Sinne zur Information einzusetzen dadurch, dass wegen Links zu Links auf vielen Ebenen Inhalte praktisch nie vollständig überschaubar sind. Zudem sind sie nicht selten noch stark veränderlich. 

Es sollte dann eigentlich selbstverständlich sein, dass wir auch bei den renommiertesten Quellen nicht selbst für den Inhalt verbürgen können und dass ein von uns gesetzter Link nicht bedeutet, dass wir uns mit der Art der Darstellung, dem Inhalt dieser Seite und schon gar nicht mit der gesamten Webseite identifizieren. Wir halten unsere Leser für reif genug, selbst über die Qualität des Inhaltes von Webseiten zu entscheiden. Dennoch sehen wir uns schon wegen des leider immer noch weit verbreiteten Abmahnunwesens gezwungen hier äußerst konservativ vorzugehen. Schon der mögliche Eindruck, dass man sich mit einer Webseite oder dort gesetzten weiteren Links identifiziert, kann nämlich Konsequenzen haben. Wir müssen schon deshalb nicht selten auf links verzichten, wenn uns eine spezielle Webseite zwar erwähnenswert erschiene, aber andere Seiten dieser Website für uns bereits erkennbar nicht unseren Standards für sachliche Information entsprechen. Im Sinne des vielzitierten Urteils des Hamburger Landgerichts vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 müssen wir uns sogar ausdrücklich selbst von jeder von uns gelinkten Seite distanzieren. Darauf haben wir bereits früher deutlich hingewiesen: In eigener Sache: Zitate aus der Presse und Internet Links. (Wir haben diese Seite auch aktualisiert, insbesondere zu Schreiben an uns und zu "Computerviren".) 

Unser aktueller Anlass ist der lesenswerte Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 10.7.2002, Seite 46: Kein Reibach mit ,,Cyberdyne". Richter stoppen kostspielige Abmahnung wegen Markenverletzung im Internet. 
Hier ging es wieder um einen Link auf eine andere Homepage in der ein in der Computertechnik nicht gerade seltener Begriff verwendet wird (wenn auch seltener als der von einer gleichartigen Abmahnung betroffene Begriff ,,Explorer"), den der Kläger beim Münchner Patentamt als Wort-Bildmarke hat schützen lassen.  Der Betreiber einer privaten Homepage zum Fachthema ,,Amiga"-Software sollte deshalb 560,34 Euro an Abmahngebühren zahlen. (Hinweis: Wir gehen davon aus, dass alle hier angeführten Begriffe weiterhin geschützt sind.). Das Gericht bejahte grundsätzlich die Haftung für links zu fremdem Webseiten (mit Markenrechtsverletzung). Voraussetzung sei allerdings, dass mit dieser Verknüpfung geschäftliche Interessen verbunden sind und der Verweiser sich den Inhalt der Site ,,zu eigen mache".  Davon könne keine Rede sei. Die Klage wurde schon deshalb abgewiesen (Landgericht München, Az: 7HK O 6040/02). Zudem hatte der Beklagte vorgebracht, dass sehr viele Schritte (links zu links) erforderlich waren um überhaupt auf die inkrimierte Seite zu gelangen. Ferner meinten die Handelsrichter, dass ,,durchaus gewichtige Anhaltspunkte" dafür sprechen, dass es bei dieser Serienabmahnung (an 18 weitere Homepage Betreiber) ohnehin nur darum ginge Abmahngebühren zu kassieren. Der Anwalt des Klägers habe sogar selbst eingeräumt, dass die klägerische Marke ,,demnächst abgefischt" sei.
 

29.6.2002: Aus Anlass einiger sehr kontroverser Entscheidungen aus jüngster Zeit zur Fremdunterbringung von Kindern bringen wir einige ergänzende Informationen zur rechtlichen Situation. 

28.6.2002 Das ZDF hat ein Forum zur Sendung vom 26.6. (neu-beelterung. Zu dumm zum Erziehen?) eingerichtet, das intensiv und in sehr kritischer Weise in Anspruch genommen wird, mit großer Empörung  auch zur "Ent-elterung" in Münster (Fall H.). Es kann die vollständige Sendung selbst als Video abgerufen werden, sowie ein Artikel zur Sendung. Eine Illustrierte, die den Fall H. seit einiger Zeit begleitet, appelliert an den Bundeskanzler, ,,Kanzler, retten Sie diese Mutter", und übergab entsprechende Unterlagen, nachdem die Mutter aus sehr verständlicher Verzweiflung einen Selbstmordversuch unternommen hatte (wie laut Bericht auch schon zweimal die älteste Tochter!). Wir meinen dazu, diese Fälle zeigen, dass die Politik sehr wohl zu einer direkten, besseren Kontrolle der Jugendhilfe aufgerufen ist, anders als bei den Gerichten, die in einem Rechtsstaat unabhängig sein sollten, und für die der Gesetzgeber lediglich die Rahmenbedingungen zu schaffen hat. Anders als bei Gerichten, ist bei deutschen Jugendämtern ja nicht einmal ein übergeordneter, unabhängiger Instanzenweg für Beschwerden und eine wirksame Kontrolle der Qualifikation vorgesehen (vgl. dazu die vagen Formulierungen des Sozialgesetzbuches und ,,Wir sind doch keine Kinderklaubehörde". ,,Kindeswohl"-Dilemma und Praxis der Jugendämter, Bad Boll 1996, epd Dokumentation 6/97). Wenn dann noch Stellungnahmen zu Erziehungsfähigkeit und Kindeswohl von Gerichten im wesentlichen ungeprüft übernommen werden, kann dies verheerende Folgen haben.

Der Fall H. ist auch nach der sehr deutlichen "Schelte" des BVerfG vom 21.6., gerade was die Überprüfung und eigenständige Ermittlung durch die Gerichte betrifft, noch keineswegs ausgestanden. Für Mo. 1.7.2002 ist ein Termin am Amtsgericht anberaumt, bei dem angeblich wieder nur das Jugendamt und die Psychologen gehört werden sollen, nicht aber die ca. 20 Zeugen (Kinderarzt, Lehrer etc.), die bestätigen würden, dass C. und J. H. liebevolle Eltern sind, wird berichtet. Deutschen Gerichten ist ja, ganz anders als etwa in den USA, weitgehendst überlassen, wen sie anhören und was davon in Protokolle aufgenommen wird.

26.6.2002: Heute ZDF 21h, ZDF.reporter: Sorgerecht entzogen: Zu dumm, um Kinder zu erziehen? zum Fall Kutzner in dem die Bundesregierung Einspruch gegen die Entscheidung des EGMR erhob. Selbstverständlich maßen wir uns selbst keinerlei Urteil über die Erziehungsfähigkeit dieser Eltern an. Uns interessiert der Umgang von Jugendamt/Justiz mit diesem Fall. Aber wie sich Hollywood mit diesem Thema und der Liebe eines Vaters (alleinerziehend, weil sich die Mutter gleich nach der Geburt wieder,,aus den Staub machte") auseinandersetzte, zeigt neue Film ,,I am Sam" (,,Ich bin Sam"): All you need is love. 

Vor dem EGMR (palais des droits de l'Homme) in Straßburg demonstrierten übrigens gestern um die 30 deutsche Väter und Großeltern für eine Durchsetzung des Umgangsrechts und, dass ,,Deutschland sich endlich zu internationalen Standards erhebt", berichtet heute Dernières Nouvelles d'Alsace.

23.6.2002: Die Einsprüche der Bundesregierung gegen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte(EGMR).

22.6.2002:  Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Fall der besonderen Jugendhilfe in Münster (Familie H.Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 57/2002 vom 21. Juni 2002 

Kommentar: Wir empfehlen in diesem Fall dringenst zumindest die ausführliche Pressemitteilung des BVerfG zu lesen. Dem Beschluss ist u.a. zu entnehmen, dass, wie üblich, die Entscheidungen des AG Münster  (17.12.2001, 18.12.2001, 7.1.2002) und des OLG Hamm vom 1.3.2002 lediglich aufgehoben wurden und die Sache an das AG Münster zurückverwiesen wurde. Dieses könnte, wie ausdrücklich betont wird, sogar vor dem Hauptverfahren, das allerdings zu beschleunigen sei, eine weitere Eilentscheidung erlassen: Es wird dabei sorgfältig prüfen, ob die Aufrechterhaltung der Trennung der Kinder von den Beschwerdeführern auch vor dem Hintergrund des zwischenzeitlichen Ermittlungsergebnisses gerechtfertigt ist. Dabei wird es auch die Gefahren einbeziehen, die sich bei einem gegebenenfalls notwendig werdenden mehrfachen Umgebungswechsel für das Wohl der Kinder ergeben könnten. Hält das Amtsgericht die Aufrechterhaltung des jetzigen Zustandes für erforderlich, dann wird es zugleich darüber befinden, ob die durch die Trennung der Kinder von ihren Eltern beziehungsweise ihrer Mutter bewirkte Intensität des Grundrechtseingriffs dadurch zu mildern ist, dass den Beschwerdeführern ein - gegebenenfalls begleiteter und unter Auflagen stehender (vgl. § 1684 Abs. 4 BGB) - Umgang mit den Kindern gewährt wird. Darüber hinaus wird es prüfen, ob die Intensität des Grundrechtseingriffs in strikter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit danach verlangt, eine etwaige erneute Eilentscheidung in ihrer Geltungsdauer zu befristen... 

Verbunden ist diese Aufhebung der früheren Entscheidungen allerdings mit einer sehr deutlichen Rüge am Verfahren, bei dem sich AG und OLG, ohne jede eigene Ermittlung, lediglich auf die Angaben des Jugendamtes und des vom ihm beauftragten Gutachters gestützt hätten und auch angesichts der Schwere des Grundrechtseingriffes nicht abgewogen hätten, ob nicht mildere Mittel zum Einsatz gebracht werden könnten:  Im Bereich des Sorgerechts sind bereits vorläufige Maßnahmen in der Regel mit einem erheblichen Eingriff in das Grundrecht der Eltern verbunden. Sie können Tatsachen schaffen, die - insbesondere auf Grund der Dauer des Hauptsacheverfahrens - später nicht oder nur schwer rückgängig zu machen sind (vgl. BVerfG, FamRZ 1994, 223 <224>; NJW 2001, S. 961 f.). Soweit der Erlass einer Eilentscheidung erforderlich ist, müssen daher jedenfalls die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (vgl. BVerfGE 67, 43 <60>; 69, 315 <363 f.> ). ...

Es ist schon nicht ersichtlich, dass die Gerichte die Bedeutung des Elternrechts für ihre Entscheidung zutreffend erkannt und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinreichend beachtet haben. Das Oberlandesgericht beschränkt sich in seiner Begründung der Entscheidung im Wesentlichen darauf, auf den Bericht des Jugendamtes und das familienpsychologische Gutachten zu verweisen. Feststellungen dazu, ob die vom Gutachter gefundenen Ergebnisse auf einer hinreichend sicheren Tatsachenbasis beruhen, fehlen ebenso wie die Würdigung des Beschwerdevorbringens der Beschwerdeführer und die Prüfung, ob nicht mildere Mittel zur Abwendung einer eventuellen Gefahr ausreichen. Weitere Feststellungen erübrigten sich auch nicht im Hinblick auf den Beschluss des Amtsgerichts. Denn auch dieses nimmt zur Begründung seiner Entscheidung lediglich auf den Antrag des Jugendamtes und das Gutachten Bezug. Die Fachgerichte haben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 GG auch bei der Ausgestaltung ihres Verfahrens nicht hinreichend Rechnung getragen. Die angegriffenen Eilentscheidungen sind nicht auf der Grundlage eines ermittelten Sachverhalts ergangen, der die getroffene staatliche Maßnahme rechtfertigen könnte. Das Oberlandesgericht hat die Verfahrensbeteiligten nicht persönlich angehört, obwohl schon das Familiengericht eine Anhörung sowie weitere Ermittlungen unterlassen hatte und ersichtlich war, dass eine weitere Aufklärung des Sachverhalts erforderlich gewesen wäre.

Zur Schwere des Eingriffs erklärt das BVerfG weiter: 

Für die leiblichen Eltern ist die Trennung von ihrem Kind der stärkste vorstellbare Eingriff in ihr Elternrecht, der nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BVerfGE 60, 79 <89, 91>; 79, 51 <60> ).....Hinzu kommt, dass dem Familiengericht keine Erkenntnisse über mögliche mit seiner Eilentscheidung verbundene Auswirkungen auf die Kinder vorgelegen haben, da weder der Jugendamtsbericht noch der Gutachter hierzu Stellung genommen hatten. Im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung der Vor- und Nachteile einer familiengerichtlichen Maßnahme ist aber zu berücksichtigen, dass eine Trennung der Kinder von ihren Eltern ihrerseits die kindliche Entwicklung zu gefährden vermag, weil ein Abbruch der Eltern-Kind-Beziehung in den ersten Lebensjahren dem Kind in der Regel die Basis für seine Orientierung über die Welt und sich selbst entzieht...

Dennoch: 6. Der Antrag auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld ist ebenfalls abzulehnen, da es insoweit an einer Rechtsgrundlage fehlt.

18.6.2002: Tagung am 18./19. Oktober 2002 in Frankfurt am Main: 

Internationale Konferenz
Das Parental Alienation Syndrom (PAS)
Eine interdisziplinaere Herausforderung fuer scheidungsbegleitende Berufe


Das Programm .und weitere Einzelheiten können der eigenen Homepage der Veranstalter entnommen werden: http://www.pas-konferenz.de/ .Wir werden uns bemühen dazu begleitend zusätzlich zu unserer bisherigen Information über dieses Thema weitere Literatur anzubieten. 

11.6.2002: Heute, ZDF Frontal, 21h ua.: Väter ohne Rechte
Zwei Millionen Väter werden nach der Trennung von ihren Partnerinnen daran gehindert, ihre Kinder zu sehen, so eine Schätzung des Vereins "Väteraufbruch für Kinder". Deutsche Gerichte, so der Vorwurf, würden häufig zu Gunsten von Müttern entscheiden, die durch die Wegnahme der Kinder die Männer vor vollendete Tatsachen stellen. Mittlerweile hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehreren Vätern Recht gegeben, die vor deutschen Gerichten in ihrem Kampf um das Umgangsrecht in allen Instanzen gescheitert waren - bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Seit diesem Wochenende sind Väter in Berlin im Hungerstreik, um den Umgang mit ihren Kindern zu erzwingen und um gegen die Praxis der Gerichte zu protestieren. Frontal21 über deutsche Gerichtspraxis und Väter ohne Rechte. 

11.6.2002: Aufruf: Betreff: FocusTV zu Vaterschaftstests
hallo väter für kinder, nach dem fernsehbeitrag über scheidungsväter (23.12.01, Pro 7) arbeite ich jetzt an einem film über kuckuckskinder. ich würde mich freuen, wenn sich väter, die mit hilfe eines gentests gewißheit über ihre leibliche vaterschaft bekommen wollen (oder bereits haben) und bereit sind, vor einer kamera darüber zu reden, bei mir melden: FocusTV, Frau Benecke, Tel. 089 9250 2636. 

25.5. 2002: Im Kampf um (eigentlich gegen) das Kind scheint ja leider oft jedes Mittel und jede Art von Diffamierung Recht zu sein.  Dazu gehören, wie uns schon mehrmals berichtet wurde, auch ärztliche Gefälligkeitsgutachten, die etwa bescheinigen, dass das Kind den Umgang nicht wahrnehmen kann, oder wie negativ sich dieser auswirkt etc. Über einen Fall wo dies einmal ernste Konsequenzen auch für den/die Gutachter/in hatte, berichtete die Süddeutsche Zeitung am 24.5. (Lokalteil München, S. 38.) unter dem Titel ,,Falsches Gutachten bringt Mutter um ihr Sorgerecht. Hausärztin verunglimpft junge Brasilianerin und wird vom Berufsgericht zu 5000 Euro Buße verurteilt." (AZ: BG-Ä 2/02). Der Schwiegermutter war es gelungen, die junge Frau zu ihrer Hausärztin zu locken. Das Berufsgericht für Heilberufe verurteilte die Ärztin wegen ,,Verletzung von Privatgeheimnissen" und legte der Aufsichtsbehörde nahe, die Befähigung der Frau (78) zur weiteren Berufsausübung zu überprüfen.  

24.5.2002: Pro 7 brachte in seinem Magazin taff einen weiteren ausführlichen Bericht über den "Kinder-weg Gutachter" Ralph G. und die besondere Jugendhilfe im Raum Münster. Der Familie S. wurden inzwischen 3 ihrer 6 Kinder zurückgegeben. Die drei jüngsten sind weiterhin in einem Heim. Bei der Familie H., der ihre 7 Kinder, einschließlich eines Neugeborenen vor 5 Monaten weggenommen wurden, wird weiterhin auf ein neues Gutachten gewartet. Es wurde weiter berichtet, dass sich die an ,,schwarze Magie" grenzenden Gutachten im wesentlichen gleichen und sie nicht vom Familiengericht, sondern vom Jugendamt in Auftrag gegeben worden seien. Ferner, dass im Raum Münster eine gehäufte Fremdunterbringung von Kindern festzustellen sei. Das wirft offensichtliche und sehr besorgniserregende Fragen auf, die im Bericht auch deutlich angesprochen wurden (allerdings ohne bisher ausreichende Beweislage) und denen ernsthaft von verschiedenen Seiten in den spezifischen Fällen aber auch grundsätzlich nachgegangen werden sollte. Grundsätzlich stellt sich mit verstärkter Dringlichkeit die Frage nach einer wirksamen Kontrolle der Jugendämter, aber auch nach der Durchsetzung von möglichen Schadenersatzforderungen. Anders als selbstverständlich Gerichte, sind Jugendämter ja nicht unabhängig. Aber wer kontrolliert sie effektiv? Bei Gerichten gibt es zumindest einen klar vorgezeichneten, wenn auch sicher oft langwierigen Instanzenweg, bis hin zur europäischen Gerichtsbarkeit (s.u.).   

20.5.2002: Die Südddeutsche Zeitung brachte einen kurzen Bericht, wonach die Bundesregierung ihre Klage gegen die EU Tabak-Richtlinie (Exportverbot für starke Zigaretten die innerhalb der EU ab 2004 nicht mehr verkauft werden dürfen) einen Tag zu spät beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichte und deshalb schon aus formalen Gründen scheiterte. Darüber werden Nichtraucher vermutlich nicht gerade unglücklich sein, auch wenn dafür unsere Steuergelder eingesetzt wurden und obwohl man meinen müsste, dass wenigstens Beamten die hauptberuflich damit beschäftigt sind, ein derartiger Lapsus nicht passieren würde. Oder ist das vielleicht ein Hinweis auf die Probleme die Deutschland insgesamt mit der Europäischen Gerichtsbarkeit hat, insbesondere mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg?. Wie berichtet (9.4.2002) hat die Bundesregierung gegen die Entscheidungen zugunsten der nichtehelichen Väter Sahin und Sommerfeld (rechtzeitig) Einspruch erhoben. (Es muss nun vor einer großen Kammer verhandelt werden.) Wie die TAZ berichtete, stützte sich dieser Einspruch wesentlich auf einen Aufsatz von Ernst Benda (emeritierter Präsident des BVerfG), wonach schon deshalb keine Willkür vorliegen könne, weil ja das BVerfG bereits die Beschwerden abgelehnt hätte, und  die Sachen ohnehin besser in Deutschland als im "fernen" Straßburg entschieden werden sollten.  Der Originalaufsatz "Verkehrtes zum Verkehrsrecht. Anmerkungen zu den EGMR-Urteilen Sommerfeld, Elsholz und Sahin gegen Bundesrepublik Deutschland" erschien in  EuGRZ 2002, Seite 1-3, 21.3.2002

19.5.2002: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Liste erstellt ,,Das Bundesverfassungsgericht strebt an, im Jahr 2002 unter anderem in den nachfolgend genannten Verfahren zu entscheiden:"

Darin sind die folgenden familienrechtlichen Fragen:

1 BvR 1644/00

Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts

1 BvR 246/93
1 BvR 2298/94
1 BvR 1858/95
1 BvR 1104/96
1 BvR 2345/98

Verfassungsbeschwerden zur Frage, ob die Vorteile aus dem steuerlichen Ehegattensplitting unterhaltsrechtlich auch dem geschiedenen Ehegatten zukommen dürfen.

 

1 BvR 193/97

Verfassungsbeschwerde zum Ausschluss der Bestimmung eines "erheirateten Namens" als (neuer) Ehename.

 

1 BvL 20/99

Vorlage des Amtsgerichts Korbach (und weitere fünf Verfassungsbeschwerden) zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der §§ 1626 a und 1672 BGB hinsichtlich der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern, auch bei Verweigerung der Zustimmung hierzu durch die Mutter.

 

1 BvR 1493/96

Verfassungsbeschwerde zum Umgangsrecht des biologischen Vaters mit seinem Kind, das ehelich geboren wurde.

8.5.2002: Die ARD (MDR) hat heute, wie angekündigt, in "BRISANT" über die besondere Jugendhilfe in Münster ausführlich berichtet, vor allem über den besorgniserregenden psychischen Zustand der Mutter. Frau Haase hatte sich ursprünglich wegen der prognostizierten Risokoschwangerschaft an das Jugendamt um Familienhilfe gewandt. Das Jugendamt, auf Grund dessen "Gutachten", wie es im Bericht hieß, dann alle sieben Kinder, einschließlich des Neugeborenen, den Eltern prompt weggenommen wurden (18.12.2001), sei zu keinerlei Stellungnahme bereit gewesen. Auch der Aufenthaltsort der Kinder werde den Eltern immer noch verschwiegen. Wie schon vorher in den Medien berichtet, wurde vom Gericht inzwischen der bisherige psychologische Sachverständige entbunden und ein neues Fachgutachten in Auftrag gegeben. Der Sender kündigte aktuelle Berichte über die weitere Entwicklung dieses tragischen und auch für die Allgemeinheit besorgniserregenden Falles an.

8.5.2002: Wir hören, dass nun die ARD doch noch ihren Bericht über den besonderen Fall von Jugendhilfe in Münster, mit der vollständigen "Entsorgung" der Eltern von gleich 7 Kindern, bringen wird, und zwar heute 17h15 in der Sendung ,,BRISANT". Wir bitten aber um Verständniss, sollte es auch diesmal wieder zu einer Änderung kommen.

5.5.2002: Aus dem amtlichen Mikrozensus 2001:  Von den 81.5 Millionen Menschen in Deutschland lebt jeder Sechste als Single (oder genauer 19 % der Frauen und 14% der Männer). Von den 18.9 Millionen Paaren (eheliche, nichteheliche und gleichgeschlechtliche) sind 89 % verheiratet. 47 % der Einwohner gehören zu Paaren mit Kindern, mit insgesamt 13 Millionen minderjährigen Kindern, 6 % weniger als 1996. 27 % leben als Paare ohne Kinder, 7% sind Alleinerziehende mit Kindern, davon 87 % Frauen, mit insgesamt 2,1 Millionen minderjährigen Kindern.   Ausführliche Informationen dazu beim Statistischen Bundesamt (Pressekonferenz vom 3.5.2002).

3.5.2002: Zum Fall  H. der Jugendhilfe in Münster (und Ahaus) und dem daran beteiligten "Kinder-weg Gutachter" (BILD und andere) ist diese Woche weiter berichtet worden, unter anderem über den erschreckenden Zustand der Kinder, aber auch mit umfangreichem Bildmaterial und  vollen Namensnennungen. Die Namen brauchen uns als Unbeteiligte und außerhalb der Region nicht zu interessieren. Wir können auch die presserechtlliche Situation dazu nicht überprüfen und wollen / müssen uns deshalb, wenigstens im Sinne des bekannten "Interneturteils", von solchen Berichten sogar ausdrücklich distanzieren. Zugleich müssen wir aber auch unserer Enttäuschung darüber Ausdruck geben, dass soweit wir wissen, wenigstens überregional, bisher nur Berichte in Medien erschienen sind die sonst überwiegend über das berichten was die Republik wirklich bewegt, bis hinauf zum Rechtsstreit um des Kanzler's Haarfarbe. Andere Medien sind sich dafür entweder zu fein, oder haben, abgesehen von den darin wirklich tragischen Einzelschicksalen, die weitreichende Brisanz dieses Themas nicht zu erkennen vermocht wie es scheint, obwohl sehr begründet befürchtet werden muss, dass es über die bisher bekannten Einzelfälle hinaus, weitere erhebliche Problemfälle bei Fremdunterbringung gibt denen möglicherweise sogar gefährliche Ideologien oder Interessen zu Grunde liegen könnten. Auf jeden Fall wird die sehr dringende Frage nach einer wirksamen Kontrolle aufgeworfen, vor allem zur Arbeit der Jugendämter und der Qualität von Gutachten. Es ist allgemein immer noch nicht bekannt, dass Jugendämter in Deutschland keinerlei übergeordneter Kontrolle unterliegen, auch nicht durch die Landesjugendämter, abgesehen von (kommunaler) Selbstkontrolle. Lediglich, wenn es sich um einen eindeutigen Verwaltungsakt handelt (dazu zählt aber immerhin auch eine verweigerte Akteneinsicht) besteht eine Beschwerdemöglichkeit bei der Regionalregierung und dann beim Verwaltungsgericht. Davon sind aber die Stellungnahmen der Jugendämter, oder wie es in einem entsprechenden Bescheid einer solchen Regionalregierung heißt, "Gutachten",  in familiengerichtlichen Verfahren ausdrücklich ausgenommen, obwohl diese Stellungnahmen meist weit über die im Gesetz verlangte Berichterstattung über angebotene Hilfen, das soziale Umfeld, offensichtliche Vernachlässigung oder Misshandlung hinausgehen und so auch überwiegend von deutschen Familiengerichten übernommen werden (das selbst sogar immer noch in Fällen einer Kindesentführung aus dem Ausland, obwohl es nur auf das dortige soziale Umfeld ankommen kann und in Deutschland allein über eine prompte Rückführung zu entscheiden ist). In den USA, wo Kinderschutzbehörden nicht diese "Gutachterfunktion" in Familienangelegenheiten wie bei uns haben, ist es jedenfalls schon zu sehr erheblichen Schadensersatzansprüchen bei unberechtigter Kindeswegnahme oder Falschbeschuldigungen von Misshandlung/Missbrauch gekommen.

Unserem Eindruck nach ist die Brisanz dieses Themas auch von Trennung/Scheidung direkt Betroffenen noch nicht richtig erkannt worden, obwohl  sie exakt derselben Schiene von Jugendamt, Gutachter und Familiengerichten ausgesetzt sind. Übrigens, der Beitrag der ARD zum Fall H. war bis zuletzt für die "BRISANT" Sendung vom 27.4. angekündigt,  fiel aber dann wegen der Tragödie von Erfurt aus. Wir meinen allerdings, dass dazu ohnehin auf sämtlichen Kanälen den ganzen Tag über berichtet wurde und deshalb zunächst stille Trauer und Besinnung über diesen entsetzlichen Vorgang mehr in den Vordergrund getreten haben könnten, auch wenn das nicht "News" ist.

2.5.2002: Die Zeit Nr. 19 vom 2.5.2002 J U S T I Z Unrecht im Namen des Volkes

Eine junge Frau beschuldigt Vater und Onkel, sie vergewaltigt zu haben. Das Landgericht Osnabrück schickt die Männer für viele Jahre ins Gefängnis - ein Justizirrtum. Lehrstück über Richter, die im blinden Glauben an die Behauptungen eines Opfers die Fakten verkennen. Von Sabine Rückert.

Ein wahrlich erschütternder Bericht auf den wir der Aktualität halber hier aufmerksam machen wollen, da vieles davon, wie wir später noch weiter ausführen wollen, auch im Kontext von Trennung/Scheidung leider eine nicht mehr zu vernachlässigende Rolle spielt und auch hier der Umgang der Justiz damit zu hinterfragen ist.
Einerseits handelt es sich bei sexuellem Kindesmissbrauch um eines der scheußlichsten Verbrechen mit fast immer lebenslangen Folgen für das Opfer. Er ist daher zu Recht ein Offizialdelikt, das also von Staats wegen verfolgt werden muss und bei dem Opfer jede nur mögliche Unterstützung erhalten sollten, zunächst zur Strafanzeige, auch wenn sie sich gegen ein Mitglied der eigenen Familie richtet. Auch in interfamiliären Fällen muss "Null Toleranz" gelten. Andererseits dürfen aber angesichts der Häufigkeit mit der Missbrauchsvorwürfe im Zusammenhang mit einem erbitterten Kampf um Sorgerecht/Umgang erhoben werden, und das sehr häufig nicht von Anfang an sondern als "letzte Waffe", und die sich dann überwiegend nicht bestätigen lassen, auch kritische Fragen zu Falschanschuldigungen kein Tabuthema sein. Das betrifft nicht nur Fragen, wie ein gutgläubiger Verdacht, z.B. auf Grund weit verbreiteter aber wissenschaftlich nicht fundierter Symptomlisten, möglichst rasch geklärt werden kann, sondern auch kritische Fragen zu bewussten Falschanschuldigungen, so schwer es auch menschlich begreiflich sein mag, das jemand solche Vorwürfe erhebt oder gar sein eigenes Kind dafür instrumentalisiert. Der vorliegende Aufsatz wirft dazu wichtige Fragen auf, insbesondere zur Persönlichkeitsstruktur bei Falschbeschuldigungen, aber auch wieder zum Umgang mit Glaubhaftigkeitsgutachten, nicht Glaubwürdigkeitsgutachten, wie es immer wieder, auch in diesem Aufsatz heißt. Ein breites Verständnis für solche Gutachten scheint immer noch nicht vorhanden zu sein, leider auch nicht unter damit beruflich befassten Personen, angefangen mit dem Grundprinzip, dass nicht die Glaubwürdigkeit der Person in Frage zu stellen ist, sondern nur die Glaubhaftigkeit einer konkreten Aussage zu prüfen ist und das ausgehend von der Nullhypothese, die es zu widerlegen gilt, dass die Aussage nicht auf eigenem Erleben beruht, statt wie gerade bei Missbrauchsvorwürfen leider fast noch die Regel, ein panikartiges "Schuldig auf Verdacht" (Titel eines Films zu Missbrauchsanschuldigungen bei Trennung/Scheidung.)

Wir werden diese Themen, zu denen es sehr umfangreiche Literatur und zahlreiche Gerichtsentscheidungen gibt, weiter vertiefen, weisen aber zunächst auf unseren früheren Beitrag zu Glaubhaftigkeitsgutachten hin, den wir anlässlich einer grundlegenden BGH Entscheidung aus 1999 brachten. 
Übrigens berichete u.a. die Süddeutsche Zeitung vor wenigen Wochen unter dem bitteren Titel "Irren ist staatlich" über einen weiteren Fall einer Falschanschuldigung aus Bayern, der dem aus dem heutigen ZEIT Bericht in vielem erschreckend gleicht. Wenigstens haben sich in diesem Fall dann doch Leute dafür eingesetzt, eine höhere Entschädigung für jahrelangen Gefängnisaufenthalt zu zahlen, als den unglaublich niedrigen Regelsatz mit dem der Mann "entschädigt" werden soll. Vielen Lesern werden sicher auch noch verschiedene Gerichtsverfahren in Erinnerung sein, auch aus Deutschland, bei denen gleich massenweise Missbrauchanschuldigungen erhoben wurden, ausgehend von dafür überhaupt nicht qualifizierten, dafür aber nicht selten ideologisch befrachteten Leuten oder Selbsthilfegruppen, und die sich dementsprechend auch nicht bestätigten, aber unsägliches Leid über die Falschbeschuldigten und die darin instrumentalisierten Kinder brachten. 

26.4.2002: Zum Fall der besonderen Jugendhilfe in Münster berichtet Bild Neues: Der bisherige psychologische Sachverständige sei vom Gericht entbunden und ein neues Gutachten in Auftrag gegeben worden. Es wurde zugleich ein zweiter sehr ähnlich gelagerter Fall bekannt, in dem unter Mitwirkung desselben Sachverständigen sechs Kinder (1-11) einer Familie weggenommen und in Heime gesteckt wurden. Davon sei eines dort sogar schon sexuell missbraucht worden (!!), berichtet BILD.:  Ein Familienrichter am Amtsgericht Ahaus (NRW) entschied jetzt: „Das Gutachten grenzt in seiner Methode und im Ergebnis an schwarze Magie. Alle Kinder müssen zur Familie zurück, sofort!“ (Mit Video).

22.4.2002: Der Beitrag zum Fall H. in Münster wird vermutlich in der heutigen "BRISANT" Sendung um 17h15 gebracht. RTL berichtete heute in der Sendung Punkt 9 und vermutlich auch in Punkt 12 weitere Einzelheiten (Gutachter, Verfassung der Kinder).

18.4.2002: Wir hören, dass nun auch ARD über den besonderen Fall von Jugendhilfe in Münster, mit der vollständigen "Entsorgung" der Eltern von gleich 7 Kindern, berichten wird, und zwar am Sa. 20.4. 18h10 in der Sendung ,,BRISANT". Wir bitten aber um Verständniss, sollte es, wie bei solchen aktuellen Sendungen häufig, doch noch zu einer Änderung kommen. Verschoben (auf den 27.4. ?) 

16.4. 2002: Wenn Sie heute abend, außer dem Programmabend bei ARTE noch mehr zum Thema Väter wissen wollen: ZDF 37 Grad, 22h15: ,,Das Glück der späten Väter.". Film, Diskussion, Anmerkungen der Autorin, Literatur und Links.Wiederholung in 3sat 25. April 2002 18 Uhr

16.4.2002: Wie würden Sie auf eine derartige finanzielle Forderung reagieren, wenn Ihnen gerade am Vortag alle Ihre Kinder weg genommen wurden, einschließlich eines Neugeborenen? 

15.4.2002: Morgen Dienstag 16.4.2002: Programm Abend bei ARTE : 20h45 WENN MÄNNER VÄTER WERDEN;20h45 ELTERN AUF PRÜFSTAND; 21h35 GESPRÄCHSRUNDE; 21h55 KINDERLUST UND MÜTTERFRUST;22h40 GESPRÄCHSRUNDE.

Wovon träumen die Väter und Mütter von heute? Was steckt hinter ihrem Kinderwunsch? Wie werden das Mutter- und Vatersein heute erlebt? Ist die Mutterrolle nicht viel schwieriger, als man gemeinhin annimmt? Welche Bedeutung kommt dem Vater zu? Was hat sich im Vergleich zu früher verändert?

13.4.2002: Wir hörten, dass ZDF voraussichtlich am Montag den 15.4. in der Sendung ,,Drehscheibe Deutschland" (ab 12h15) nun ebenfalls über den besonderen Fall von Jugendhilfe in Münster mit der vollständigen "Entsorgung" (Aufenthalt weiterhin unbekannt) von gleich 7 Kindern, einschließlich eines Neugeborenen (!), berichten wird.    .

9.4.2002: Pressemitteilung des EGMR: Nach einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung zu den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in den Fällen der nichtehelichen Väter:
. Sahin v. Germany, judgment of 11 October 2001, concerning a father’s access to his child born out of wedlock and finding a violation of Article 8 and of Article 8 taken in conjunction with Article 14 of the Convention (see press release no. 722, 11.10.2001).
 Sommerfeld v. Germany, judgment of 11 October 2001, concerning a father’s access to his child born out of wedlock and finding a violation of Article 8, of Article 8 taken in conjunction with Article 14 of the Convention and of Article 6 of the Convention (see press release no. 722, 11.10.2001).

muss nun erneut verhandelt werden. Die TAZ vom 8.4.2002 berichtete darüber unter dem Titel: Kindeswohl als örtliche Angelegenheit. Umgangsrecht für nichteheliche Väter bleibt umstritten: Bundesregierung akzeptiert Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht. Jetzt muss die Große Kammer des Straßburger Gerichts entscheiden

FREIBURG taz Die Bundesregierung will ein für nichteheliche Väter günstiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht akzeptieren. Im letzten Oktober stärkte der EGMR das Umgangsrecht der Väter mit ihren Kindern. Hiergegen hat jedoch Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) Rechtsmittel eingelegt........

Kommentar: Wenn die in diesem Bericht angeführte Stellungnahme von Ernst Benda (Präsident aD. des BVerfG) tatsächlich den Kern der Argumentation des BMJ trifft, so müsste man über die obigen Einzelfälle hinaus ein ernsthaftes Bestreben befürchten, die Anwendbarkeit der europäischen Menschenrechtsstandards und Gerichtsbarkeit für Deutschland überhaupt in Frage zu stellen: ,,Der Gerichtshof solle, empfiehlt Benda, künftig nur noch bei "objektiver Willkür" einschreiten. In den Fällen Sommerfeld und Sahin könne Willkür aber schon deshalb nicht vorliegen, weil das BVerfG die Klagen der Väter bereits geprüft und abgelehnt habe." Mit welchen Fällen dürfte sich der EGMR dann überhaupt nach dieser Meinung noch befassen, wenn das normalerweise zunächst schon die Ausschöpfung der nationalen Gerichtsbarkeit (also bis zum BVerfG) voraussetzt, und zudem dem Gerichtshof noch die Kompetenz abgesprochen wird, weil er "fern vom Geschehen" sei und seine Urteile ein "Gefühl der Unberechenbarkeit" hinterlassen würden ? 

8.4.2002: ,,Ich glaube, dass sich unsere zwei Kulturen, Gesetze und Rechtspraxis bezüglich Sorge- und Umgangsrechtsfragen ganz erheblich unterscheiden und, dass Deutschland da auf dem Stand der U.S.A. in den sechziger Jahren ist." 
Das ist das Fazit einer der weltweit bekanntesten Autoritäten auf diesem Gebiet. (Da es sich um private Korrespondenz handelte, kann der Name hier nicht mitgeteilt werden.). 
Als ein klares Beispiel dafür kann vielleicht ein Vergleich des deutschen Kindschaftsrechts (nach der Reform von 1998) mit den Statuten eines Staates aus dem in diesen Fragen eher konservativen Osten der USA dienen: LD1405 ,, An Act to Encourage Joint Child Rearing Between Divorced Parents" ist mit der Unterschrift des Gouverneurs von Maine (31.5.2001) in Kraft getreten. Darin erklärt der Gesetzgeber zunächst, dass es die Politik des Staates ist minderjährigen Kindern fortgesetzten und häufigen Kontakt mit beiden Eltern zu sichern, wenn sich die Eltern getrennt oder die Ehe aufgelöst haben und, dass es im öffentlichen Interesse ist, die Eltern zu ermutigen die Rechte und Pflichten der Kindererziehung gemeinsam wahrzunehmen, um dieser Politik zu entsprechen. 
Dabei bedeutet gemeinsam, wie dann im Detail ausgeführt wird, nicht nur die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts in unserem Sinne, sondern, dass einer völlig gleichberechtigten und gleichwertigen Elternschaft, also auch bezüglich des Wohnortes der Kinder (joint residential care) der Vorzug zu geben ist und, dass bei Abweichungen davon zu beweisen ist, dass dies das Kindeswohl erfordert. Wenn die Kinder aber dennoch den Hauptwohnort bei einem Elternteil allein haben sollen, so ist unabhängig vom Geschlecht, demjenigen Elternteil der Vorzug zu geben, der am ehesten den regelmässigen Kontakt der Kinder zum anderen Elternteil garantiert. Völlig unabhängig davon, steht, ganz anders als bei uns, aber in den Staaten der USA und anderswo selbstverständlich auch dem Nichtwohnelternteil ein uneingeschränktes und direktes Informationsrecht bei Schulen, Ärzten etc. zu, und müssen Abweichungen davon ausdrücklich in der Sorgerechtsentscheidung festgehalten und begründet werden.
Selbstverständlich ist auch, dass Sanktionen vorgesehen wurden, etwa bei einer Behinderung des regelmässigen Umgangs, um diese Massnahmen auch wirksam durchzusetzen.  
Obwohl sich dieser Gesetzestext nicht wesentlich von den Statuten unterscheidet, wie sie schon, teilweise seit langem, in anderen Staaten der USA bestehen, so bietet er sich wegen seiner Kompaktheit besonders zu einem Vergleich mit der deutschen Kindschaftsrechtreform von 1998 und deren Umsetzung an. Wir werden deshalb versuchen, so bald wie möglich eine vollständige Übersetzung anzubieten.

6.4.2002: Bild.de News: Die Behörden rissen sie den Eltern weg. Sehen so sieben unglückliche Kinder aus? Von ULLA BOHN und MARKUS BREKENKAMP.

Münster Hunderte Fotos haben Cornelia und Josef H. (beide 34) von ihren sieben Kindern. Fotos, auf denen die Kleinen glücklich lachen, fröhlich herumtoben. .......

Aufgrund eines Gutachtens des Jugendamtes Münster wurden diesen Eltern die Kinder weggenommen. Baby Laura, erst 6 Tage alt, wurde sogar aus dem Kinderbett im Krankenhaus geholt (BILD berichtete).Nach BILD-Informationen hat der Gutachter nur mit zwei der sieben Kinder gesprochen. 20 Zeugen, die für die Familie aussagen wollten, wurden vor Gericht gar nicht gehört. 

Der BILD Bericht enthält einige dieser Aussagen und eine Fotogalerie mit den ,,unglücklichen Kindern". Nach unseren Informationen werden voraussichtlich am Montag den 8.4 weitere Berichte über diesen Fall zu sehen sein und zwar in den Programmen:

Auch wir werden versuchen Sie weiter über diesen Fall zu informieren.

2.4.2002: Nach den Eltern die nach Meinung der deutschen Behörden zu "dumm" für ihre Kinder waren ( Kutzner gegen Deutschland , Europ. Gerichtshof für Menschenrechte, 26.2.2002, s.u.) nun schon wieder ein Fall von Kindeswegnahme, diesmal weil die Kinder angeblich ,,nicht genug geliebt wurden"(laut BILD von heute, 2.4.2002, Seite 10). Ähnlich wie im Fall Kutzner hatten sich die Eltern an das Jugendamt um Familienbetreuung gewandt. Sie erwarteten ihr siebtes Kind. Resultat: Der Familie wurden die Kinder im Alter von 2, 3, 6, 9 (Zwillinge), 11, und zumindest für Normalbürger wohl unter keinerlei Umständen vorstellbar, auch das Baby aus den Armen der Mutter im Wochenbett(!!) weggenommen. (Beschluss des Familiengerichtes Münster). Seit nun vier Monaten wissen die absolut verzweifelten Eltern nicht einmal wo die Kinder untergebracht wurden. Die Eltern haben inzwischen Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. 
Es kann nur gehofft werden, dass wenigstens dort mit angemessener Eile gehandelt wird, damit nicht unweigerlich und auf Dauer eintritt, was der Gutachter schon im voraus geschrieben haben soll: ,,Keines der Kinder verfügt über eine tragfähige Bindung an die Mutter oder den Vater". 

Online Bericht:Wie konnte das Jugendamt nur so grausam sein? Diesen Eltern wurden sieben Kinder weggenommen . von MARKUS BREKENKAMP

Münster – „Ich denke jede Sekunde an meine kleinen Mäuse“, sagt Cornelia H. (34) weinend. Sie ist Mutter von sieben Kindern. Jahrelang tobten sie durchs Haus, im Garten. Jetzt ist es leer, ganz still. ....(Jetzt mit VIDEO).

31.3.2002: Eine wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu einer Frage die uns sehr oft zu einer in Deutschland leider häufigen Situation gestellt wird: Ein Elternteil zieht mit dem Kind in den entferntesten anderen Winkel der Republik (nicht selten sogar heimlich und vor einer Sorgerechtsregelung, vgl. Kindesentführung- ins Ausland verboten - im Inland erlaubt ). Dem anderen Elternteil wird damit der weitere Umgang mit dem Kind erheblich erschwert, wenn nicht völlig unmöglich gemacht, und das nicht nur weil er "selbstverständlich" alle anfallenden Kosten dafür zu tragen hat. Im vorliegenden Fall,  BVerfG, 1 BvR 2029/00 vom 5.2.2002 , Absatz-Nr. (1 - 14), http://www.bverfg.de/ wollte der Vater lediglich erreichen, dass die in M. wohnende Mutter die Kinder zum Flughafen M. bringt bzw. dort abholt, falls er eine Beförderung per Flugzeug beabsichtige und dies eine Woche vorher ankündige. Das OLG München hat jedoch einen entsprechenden Beschluss des AG München aufgehoben. Die bayerische Staatsregierung (Justizministerium) vertrat die Ansicht, dass die Verfassungsbeschwerde unbegründet sei. Das BVerfG. führt jedoch aus, dass das Umgangsrecht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteiles unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG stehe. Mit den dann weiter ausgeführten Grundsätzen sei die Entscheidung des OLG München nicht vereinbar. Es habe sich in seiner Entscheidung mit der Problematik einer etwaigen faktischen Vereitelung des Umgangsrechtes nicht befasst. Die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.

Kommentar: Abgesehen davon, dass es für Außenstehende menschlich kaum nachvollziehbar ist, dass eine derartige Regelung einer gerichtlichen Entscheidung bedarf, und das bis zum Höchstgericht, sehen wir dieses Urteil als einen wichtigen, wenn auch im Vergleich zum Ausland sehr bescheidenen Schritt an. In Staaten der USA bedarf ein Umzug (bei fehlendem Einverständnis des anderen Elternteils) schon seit langem einer auf einer Kindeswohlprüfung basierenden vorherigen Bewilligung des Gerichts und werden Übertretungen entsprechend geahndet. Auch unser Nachbarland Frankreich hat mit seiner jüngsten Kindschaftsrechtsreform vom 21.2.2002  entsprechende verschärfte Regelungen eingeführt.

30.3.2002: EGMR: Privatgutachten muessen beachtet werden! sowie BGH-Urteile zur Gutachtensproblematik. Unter diesem Titel  hat RA Dr. Koeppel eine beachtliche Sammung von Leitsätzen zusammengestellt, angefangen mit den jüngsten Feststellungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in der Kindschaftsache Kutzner gegen Deutschand. A uch wenn die übrigen Entscheidungen überwiegend medizinische Privatgutachten betreffen, so sind diese Leitsätze doch so allgemein gehalten, dass sie unmittelbar auch auch familiengerichtliche Verfahren Anwendung haben sollten. Allein die Zahl und Art dieser Entscheidungen unterstreicht auch die Beobachtung, dass Privatgutachten oder ausführliche Stellungnahmen zu gerichtlich angeordneten Gutachten hierzulande immer wieder einfach ignoriert werden oder Stellungnahmen gar nicht erst  zugelassen werden, etwa weil sich das Familiengericht selbst ausreichende Sachkenntnis zuschreibt, oder diese allein auf Berichte eines Jugendamtes stützt. Ähnlich wie bei komplizierten medizinischen Fragen, bei denen von vornherein feststeht, dass das Gericht diese Sachkenntnis gar nicht besitzen kann, sondern auf möglichst umfassende Beweiserhebung durch Sachverständige angewiesen ist, gibt es sicher auch genügend Fälle vor Familiengerichten die eine über die übliche richterliche Anhörung hinausgehende ausführliche Begutachtung des gesamten Familiensystems erfordern. Die ausschließlichen Vorrechte  des Gerichtes in unserer im Gegensatz zum angelsächsischen adversary system inquisitorischen Rechtsordnung bei der Ermittlung des Sachverhaltes und letztendlichen Beweiswürdigung werden dabei überhaupt nicht in Frage gestellt. Eine andere wichtige, damit eng zusammenhängende Frage ist allerdings auch, wie möglichst objektiv die Wissenschaflichkeit von Gutachten beurteilt werden kann, vgl. dazu auch unsere Berichterstattung über eine Tagung in Bad Boll, Psychologie im Familienrecht . (Dez. 1998) 

26.3.2002: Im März Heft von Journal of Family Psychology (Vol 16, No. 1.), herausgegeben von der American Psychological Association (APA), der größten Organisation (155.000 Mitglieder) amerikanischer Psychologen, erschien eine sehr detaillierte statistische Studie (Meta- Analysis von 33 Publikationen) über 1846 Kinder mit einem allein sorgeberechtigten Elternteil (weit überwiegend Mütter) und 814 Kinder, bei denen die Eltern gemeinsame rechtliche Sorge hatten, oder auch das in den USA schon weit verbreitete Modell (joint physical custody)praktizieren, bei dem die Kinder abwechselnd etwa gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen verbringen. Einbezogen wurden auch 251 intakte Familien. Es zeigt sich, dass Kinder mit gemeinsamer Sorge in den allermeisten Fällen sich besser entwickeln, weniger Verhaltenstörungen und emotionelle Probleme aufweisen, in der Schule besser vorankommen und ein  besseres Selbstwertgefühl entwickeln. Dabei käme es nicht so sehr darauf an, dass der Wohnort alterniert, sondern, dass die Kinder hinreichend viel Zeit auch mit dem Nichtwohnelternteil (Vater) verbringen können. Gemeinsame Sorge würde den wichtigen Fortbestand des Kontaktes zu beiden Eltern fördern. Breiten Raum nimmt in der Studie auch die Frage elterlicher Konflikt vs. gemeinsame  Sorge ein, die sich keineswegs so einfach entscheiden läßt, wie das hierzulande oft scheint ("Kopfschütteln" genügt als Gegenargument.) Obwohl sich zeigt, dass gemeinsame Sorge konfliktmindernd wirkt und auch zur anhaltenden Zufriedenheit beider Eltern beiträgt, ist eine gewisse Preselektion, nämlich dass sich Eltern bei denen von vornherein das Konfliktpotential sehr niedrig war bevorzugt dafür entscheiden, nicht auszuschließen. Dazu wären mehr empirische Studien wünschenswert. Zusätzlich zur zusammenfassenden Pressemitteilung ist auch der gesamte Aufsatz, "Child Adjustment in Joint-Custody Versus Sole-Custody Arrangements: A Meta-Analytic Review," von Robert Bauserman, Ph.D., Journal of Family Psychology, Vol 16, No. 1.,  mit einer sehr umfangreichen Literaturliste (als pdf file) abrufbar.

Als erster Überblick zum obigen Arbeit (auch mit einfacherem Englisch) eignet sich vielleicht ein gerade in USA TODAY (einer der auflagenstärktsten Tagezeitungen) erschienener Artikel: Joint custody best for kids after divorce, study says Contact with both parents helps children's behavior, school performance and self-esteem. By Karen S. Peterson, USA TODAY.

20.3.2002: Weiteres zum Thema Alleinerziehen und im Sinne einer möglicht breiten Information: Hier ein Link zu den Informationen für Einelternfamilien des VAMV e.V. (abrufbare pdf files), z. B. 

Nr. 5/2000

Nr. 6, November/Dezember 2001 

19.3.2002:  ARD, FLIEGE, 16h: Mein Kind braucht keinen Vater . „Mein Kind braucht keinen Vater“, behaupten allein erziehende Mütter häufig. Auch Anne-Sophie Briest ist allein erziehend. Bei „Fliege“ erzählen die Schauspielerin und andere Frauen von ihren Beweggründen und ihrer Rolle als alleinerziehende Mutter. Buchtipps und Hilfe über: http://www.vamv.de/ Oder über den Bundesverband Alleinerziehender. Buch von Frau   Dr. Anita Heiliger erscheint erst im Herbst 2002 im Mosaik Verlag, Titel: „Mütter klagen an“.(Link von uns eingefügt) ..... ..
Die Sendung wird morgen, 20.3. 9h, im Bay. Fernsehen und MDR wiederholt .

9.3.2002: Bevor Sie sich in Neue Revue Nr. 11 vom 7.3.2002 über die goldenen Tränen von Mette-Marit und ähnliches informieren, besteht auf Seiten 14-18 Gelegenheit weiteres über den Fall Kutzner zu erfahren: ,,Im Namen des Volkes: Sie sind zu dumm für Ihre Kinder." Wir sind wirklich erstaunt darüber, dass das neuerliche, sogar einstimmige Urteil aus Straßburg (26.2.2002) und die sehr ernsten und dringenden Fragen die es zum Umgang mit dem Kindeswohl in Deutschland aufwirft, soweit wir wissen bisher nur Bild und der Neuen Revue einen Bericht wert waren.

8.3.2002: Nach dem SPIEGEL Titel vom 25.2. hat jetzt das österreichische Magazin "NEWS" Nr. 10 vom 6.3.2002 ebenfalls eine ausführliche Titelstory zum Thema Scheidungsopfer Kind:  Kinder Trauma Scheidung in dem die Meistbetroffenen einmal ausgiebig zu Wort kommen: 

 a. Der Kampf um das Kind .(20 Scheidungskinder klagen an...). b. 10 Tipps für Kinder & Eltern c. Man steht da und weiß nicht wohin.. (Jetzt reden die Kinder..) d Eine fast perfekte Scheidung (Wie der Verein "Rainbows" österreichweit Scheidungskindern und Eltern hilft).

Zum selben Thema gab es übrigens diese Woche auch eine Sondersendung  des sehr populären Programms von Österreich 2 "Help-TV" mit Experten/Expertinnen, Betroffenen und zahlreichem Publikum.

28.2.2002: Das Echo der Presse auf die erneute Verurteilung aus Straßburg scheint nicht gerade überwältigend zu sein. Hier aber ein Bericht von BILD, der einige weitere Details (und natürlich Bilder) enthält: Die ”dummen Eltern”, denen die Behörden die Kinder wegnahmen. Wann dürfen sie ihre Töchter wieder umarmen? Von M. BREKENKAMP.

26.2.2002: Erneutes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Deutschland in Sachen Kindschaftsrecht:

CHAMBER JUDGMENT IN THE CASE OF KUTZNER v. GERMANY

In a judgment [fn] delivered at Strasbourg on 26 February 2002 in the case of Kutzner v. Germany (application no. 46544/99), the European Court of Human Rights held unanimously that there had been a violation of Article 8 (right to respect for private and family life) of the European Convention on Human Rights.
Under Article 41 (just satisfaction) of the Convention, the Court awarded the applicants 15,000 euros (EUR) for non-pecuniary damage and EUR 8,000 (less EUR 350.63) for legal costs and expenses. (The judgment is in French only).

1.  Principal facts .........

Diesmal handelt es sich um eine Inobhutnahme (Mai 1997) von 2 Kindern, weil eine Sozialarbeiterin, Jugendamt und sehr kontrovers psychologische Sachverständige befanden, dass die Eltern nicht über die nötigen geistigen bzw. emotionalen Fähigkeiten verfügten. Anderslautende private Gutachten veranlasst durch den Kinderschutzbund etc und die von Ärzten der Familie. wurden nicht berücksichtigt, die Kinder auch nie von den Gerichten angehört. Die damals etwa 4 und 6 jährigen Kinder wurden nicht nur von den Eltern getrennt sondern sogar bei unterschiedlichen Pflegefamilien untergebracht. Den Eltern wurden für 6 Monate die Aufenthaltsorte der Kinder ganz verschwiegen, dann nur ein Besuchsrecht von einer Stunde im Monat in der Anwesenheit von 8 (in Worten acht!!) familienfremden Personen gewährt etc. etc. 

Obwohl wir als Aussenstehende möglicherweise nicht alle nötigen Details kennen, so wird man doch an eine Reihe wahrlich beängstigender Parallelen erinnert, wie etwa die Inobhutnahme der Kinder des Amerikaners Cooke , dem Fall Binckli etc. Es drängen sich viele Fragen auf, z. B. wer kontrolliert die Arbeit der Jugendämter, insbesondere soweit sie nicht Verwaltung und Angebote zur Jugendhilfe oder offensichtliche Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern (Vorwürfe dieser Art wurden im vorliegenden Fall nicht erhoben) betrifft? Wer und wie wird die Qualifikation für psychologische Gutachten oder die entsprechenden Stellungnahmen des Jugendamtes zu den so schwierigen Fragen kindlicher Entwicklung und zu Sorgerecht und Umgang kontrolliert (die sogar immer wieder auch in Fällen von internationaler Kindesentführung nach Deutschland eingeholt werden, obwohl laut Haager Abkommen allein über die sofortige Rückführung in das Land des gewöhnlichen Aufenthalts zu entscheiden ist und ausdrücklich nur dort über Fragen des Sorge-und Umgangsrechts im Sinne des Kindeswohls, vgl. z. B.  unsere Meldung vom 23.2.2002 ).

Ein ungeahnt aktuelles Zitat aus einem Vortrag von Ministerialrat Dr. Reinhard Wiesner (dem "Vater" des Jugendhilfegesetzes) in 1996 dazu ist in der gerade erschienenen neuen Arbeit von W. Klenner (Zentralblatt für Jugendrecht, 2, 2002, S. 48-57) ,,Szenarien der Entfremdung im elterlichen Trennungsprozess" enthalten: ,,Soll die Pflegekindschaft sich nicht zu einem Rechtsinstitut verfestigen, das mit der Weggabe des Kindes regelmäßig und automatisch zu dessen Verbleib in der Pflegefamilie führt, so kommt dem Jugendamt ... eine wichtige gestaltende Funktion zu. Die Herstellung oder Wiederherstellung positiver Rahmenbedingungen in der Herkunftsfamilie hängt nicht allein vom Verhalten der Eltern, sondern in entscheidender Weise von der Haltung des Jugendamtes zur Rückführung von Kindern ("Philosophie"), aber auch von der Art der Hilfestellung im Einzelfall ab. Da es für das Jugendamt viel aufwendiger und belastender ist, die Herkunftseltern bei der Verbesserung der Gesamtsituation und bei der Pflege beständiger Kontakte ausreichend zu unterstützen, als die Herkunftsfamilie "ihrem Schicksal" zu überlassen und Kontakte zum Kind zu erschweren, wird befürchtet, dass viele Jugendämter gewollt oder ungewollt die Voraussetzungen für dem dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie schaffen." (In epd-Dokumentation, Nr. 6/97, S. 73, vgl.dazu auch unseren Aufsatz aus 1998, ,,Jugendhilfe und Trennungsberatung" ).  Ein entsprechender Fall (OLG Hamm -11UF 13/2000)  einer dadurch bewirkten vollständigen Entfremdung von den Herkunftseltern ist in dem Aufsatz von Klenner ebenfalls beschrieben.

23.2.2002: Spiegel Titel vom 25. 2.2002 (9/2002): Beute Kind. (Achtung: Das Paket kann von Spiegel Online für 0.50 Euro abgerufen werden. Für den ersten Abruf wird ein Startguthaben in gleicher Höhe gewährt. Anmeldung erforderlich.)

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Ein Krieg, den alle verlieren

Im Scheidungsdrama werden Kinder zu Opfern: Aus Rache und Hass verwehren vor allem Mütter ihren Ex-Partnern jeden Kontakt mit ihnen. In neuen Studien belegen Psychologen die fatalen Folgen des "Entfremdungssyndroms", Juristen wollen jetzt die Rechte der Väter stärken.

130

"Dein Vater ist unser Feind"

Wie der heute 23-jährige Markus Molnár die Scheidung seiner Eltern erlebt hat

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Im Reich der Rosenkrieger

Uschi Glas, Sabine Christiansen, die Wussows - wenn Prominenten-Ehen scheitern, liefern sie oft den Stoff für Seifenopern. Warum entblößen sich die medienerfahrenen Kombattanten bis auf die Knochen, und warum schaffen es nur wenige, sich die Kriegsberichterstatter vom Leib zu halten?

23.2.2002: Zwei Berichte zum Thema Kindesentführung , Haager Übereinkommen und dessen Handhabung in Deutschland: Das OLG Dresden hat gemäß Haager Abkommen die Rückführung eines Kindes nach den USA angeordnet, notfalls auch mittels Gerichtsvollzieher, und damit das Urteil der unteren Instanz aufgehoben: 
Frankenpost, 20.2.2002: MUTTER AUS PLAUEN KÄMPFT GEGEN URTEIL :,,Ich gebe meine Tochter nicht her''. VON INA KLOSE-HEGEWALD.

Frankenpost 22.2.2002: PLAUEN: FALL MELANIE ZIEHT WEITE KREISE . Vater: ,,Zum Kindeswohl gehört Pflege der Beziehung zu beiden Elternteilen''.

23.2.2002: Erste Bilanz, nach einem Jahr, von der "Männerabteilung" im österreichischen "Frauenministerium": 80% der Anfragen betreffen Probleme  von Männern mit Trennung / Scheidung: Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsvereitelung. Besonderes Gewicht wird aber auf die Beauftragung von Studien gelegt. Es wurden bereits Forschungsaufträge zu den Folgen der Vaterentbehrung, dem Männerbild in der Gesellschaft, den Scheidungsfolgen für Männer und zur Männergesundheit vergeben.

22.2.2002: Sorgerechtsreform in Frankreich : Das französische Parlament hat am 21.2.2002, nach umfangreichen Vorarbeiten, eine Sorgerechtsreform beschlossen. Wir werden darüber ausführlicher an Hand des genauen Gesetzestextes und offizieler Mitteilungen berichten. Nach Zeitungsmeldungen ( Libération   vom 21.2.2002) handelt es sich um folgende Massnahmen die den Fortbestand der gemeinsamen Elternschaft nach einer Trennung / Scheidung fördern sollen:

Der Hintergrund dieser Reform ist die Tatsache, dass (in Frankreich) derzeit 84 % der Kinder nach der Trennung bei der Mutter leben und ein Viertel von ihnen den Kontakt zum Vater verliert. Die Rolle des Vaters müsse deshalb wieder hergestellt werden, heißt es im Bericht der Lib ération.

Das kam auch in offiziellen Aussagen zum Ausdruck, wie der von Präsident Chirac (29.5.2001) vor der ersten Lesung des Gesetzesvorschlags im Parlament (14.6.2001): "La séparation ou le divorce ne doivent plus conduire à fragiliser la relation entre parents et enfants, c'est-à-dire le plus souvent entre le père et l'enfant." [Die Trennung oder die Scheidung darf nicht zum Zerbrechen der Beziehung zwischen Eltern und Kindern führen, das ist am häufigsten zwischen dem Vater und dem Kind.] Die Familienministerin, Ségolène Royal , bezeichnete den Fortbestand der Beziehung des Kindes zu Vater und Mutter und die Schaffung eines gemeinsamen Rechts für alle Kinder und Eltern, unabhängig von der Form ihres Familienlebens, dessen Ziel die gemeinsame Ausübung des elterlichen Sorgerechts (l’autorité parentale) sei, als die Grundprinzipien der Reform. 

15.2.2002: Süddeutsche Zeitung vom Sa. 16.2.2002: Christine Brinck, Wie Baron Instetten die kleine Annie abrichtete.
Nur gedankenlose oder grausame Eltern wetteifern um die Zeit ihres Kindes – Neue Studien zum Entfremdungssyndrom.

Kommentar: Zu den beiden im Aufsatz erwähnten Büchern von Gardner (Hrsg. W. von Boch-Galhau) und von Bäuerle&Moll-Strobel (Hrsg.) haben wir bereits ausführliche Rezensionen erstellt. Der Roman Effi Briest , in dem Theodore Fontane die Entfremdung eines Kindes (von der Mutter) nach der Scheidung beschrieb, erschien 1895. Für die heutige Diskussion um Umgangsrecht, Kindeswillen und Parental Alienation Syndrome erscheint uns allein schon die aus dem vorliegenden Aufsatz willkürlich herausgegriffene Passage symptomatisch: ,,Umgangsrecht wird ihr verweigert. Begründung: Die Kinder wollen nicht. Dass die neun- und siebenjährigen Kinder schon wenige Wochen nach der Trennung nichts mehr von der Mutter, mit der sie vorher recht glücklich zusammenlebten, wissen wollten, hat Richter und Jugendamt nie verwundert". Wir meinen, alle "Scheidungsbegleiter" sollten über einen solchen ablehnenden Kindeswillen a priori sehr verwundert sein, da Kinder normalerweise beide Eltern gleichermaßen lieben, und das selbst unter Umständen die für Außenstehende nicht immer ganz nachvollziehbar sein mögen. Sie sollten daher in Konfliktfällen versuchen den tatsächlichen Kindeswillen besonders sorgsam zu ergründen und den Darstellungen die zur "Erhärtung" einer ablehnenden Haltung vorgebracht werden mit der nötigen Sorgfalt aber auch Skepsis begegnen. Dabei dürfen wegen möglicher tatsächlicher Gefährdung des Kindeswohls selbstverständlich die in hochstritigen Fällen relativ häufig vorgebrachten massiven Vorwürfe gegen einen Elternteil nicht einfach von vornherein ignoriert werden, auch wenn sie, besonders beim denkbar übelsten Vorwurf, dem des sexuellen Missbrauchs des eigenen Kindes, nur ganz selten bestätigt werden. Solche Falschvorwürfe (gutgläubig oder nicht) sind aber dann als deutliches Indiz für eine möglicherweise erhebliche Beeinflussung des "Kindeswillens" zu sehen.

3.2.2002: Unsere Webseiten erfreuen sich eines (natürlich mit Schwankungen) ständig steigenden Zuspruchs. Im Januar 2002 wurden 20422 Seiten erfolgreich abgerufen (mit insgesamt 32800 Zugriffen/hits). Dies erfolgte in 7566 Sitzungen (sessions), wobei der Server wiederholte Zugriffe und auch Zugriffe verschiedener Benützer vom selben Domain (z. B. t-online.de oder aol.com) pro Tag insgesamt nur einmal zählt (Einzelne Benutzer werden nicht identifiziert!). Überhaupt nicht gezählt sind natürlich Zugriffe die nicht direkt auf unsere Webseiten, sondern über einen Proxy Server erfolgen. Obwohl wir unsere Webseiten nur in Deutsch anbieten können, finden sich darunter auch Benützer aus vielen andersprachigen Ländern. Zu den am häufigsten aufgerufenen Seiten gehören stets die zum deutschen Kindschaftsrecht, Parental Alienation Syndrome (PAS), Kindesentführung, und wie bei den e-mail Anfragen, Umgang und Sorgerecht. 

3.2.2002: Zur Suizidhäufigkeit von Männern nach Trennung / Scheidung und Umgangsverweigerung gibt es einen weiteren bemerkenswerten Aufsatz , ,Are Fathers' Rights a Factor in Male Suicide? , diesmal geschrieben von einer Frau, Wendy McElroy, die auch Redakteurin der Webseiten von ifeminists.com. (Individualist feminism) ist. Anlass ist wieder der Fall von San Diego (vgl. unseren Berichte vom 19.1. und 13.1), aber es wird auf viele weitere Fälle und eine Reihe erschreckender Statistiken hingewiesen (mit Quellen und links). Suizid gehört zu den häufigsten Todesursachen oder ist sogar in manchen Ländern die häufigste Todesursache für Männer im jüngeren bis mittleren Alter. Die Rate ist mehrere (4-5) Male höher als die bei Frauen, findet aber kaum Beachtung, beklagt auch diese Autorin.

2.2.2002: Zum Thema Kindesentführung nach Deutschland wieder ein sehr kritischer Artikel in einer der führenden U.S. Tageszeitungen (Washington Post): ,, Does Germany Condone Kidnapping? " By Sally Quinn, Thursday, January 31, 2002; Page A25. Vgl. dazu auch die jüngste Kritik aus Frankreich (12.1.2002)

30.1.2002: Zum neuen Buch von Judith Wallerstein, Julia M. Lewis, and Sandra Blakeslee, ,,The unexpected Legacy of Divorce. The 25 Year Landmark Study" , Hyperion, New York, 2000, (351 Seiten) bringen wir jetzt eine Inhaltsangabe und ausführliche Rezension . Das eigentliche Fazit aus den sehr persönlichen, ausführlichen Aussagen von "Scheidungskindern", und das ist für J. Wallerstein selbst überraschend, ist, dass diese Kinder, ganz anders als Kinder aus intakt gebliebenen Familien, als junge Erwachsene mit ungleich größeren Schwierigkeiten bei der Formung ihres Selbstkonzepts, insbesondere bezüglich Liebe, Partnerschaft und Familie, zu kämpfen haben, also in diesem Sinne "Scheidungskinder" geblieben sind. Für deutsche Leser/innen mag es besonders interessant sein dieses Buch und die Kommentare dazu mit dem bisher hier ausschließlich verbreiteten vorläufigen Bericht (1998) zu vergleichen, der wie es im Vorspann (verfaßt von G. Zenz & L. Salgo) zur deutschen Übersetzung heißt, auf ,,Teilbereiche" des Buches ,,fokussiert". Diese Publikation ist im jetzigen Buch, trotz sehr vieler sonstigen Literaturangaben, nicht einmal mehr erwähnt!.

19.1.2002: Auf den unten (am 13.1.) erwähnten Zeitungsartikel über einen Vater der sich vor dem Gericht in San Diego mit den Worten erschoss ,,Ihr habt mir das angetan" (Er sollte von seinen 2000 $ monatlichem Einkommen 1650$ Unterhalt zahlen, durfte aber seine Kinder nicht sehen.) erhielt der Autor, Glenn Sacks, hunderte von Zuschriften. Er nahm auch an einer zweistündigen Radioshow mit Anrufern teil, in der Umgangsvereitelung, Falschanschuldigungen von Gewalt und sexuellem Kindesmissbrauch, Parental Alienation Syndrome, exorbitante Unterhaltsforderungen etc. diskutiert wurden. Dass zahlenmässig in erster Linie Väter davon betroffen sind, wurde jedoch nicht auf geschlechtspezifisches Verhalten sondern in erster Linie auf eine Einseitigkeit des politischen und Rechtssystems zurückgeführt. Falschanschuldigungen im Zusammenhang mit Trennung / Scheidung würden z. B. kaum verfolgt (obwohl es, anders als bei uns, in den U.S.A. diesbezüglich z. T. sogar spezielle Gesetzesbestimmungen gibt). 
Es gäbe, meinte der Autor, z.B. nur einen maßgebenden Politiker in Nordamerika der sich dieser Themen energisch annimmt, und das sei -eine Frau-, die kanadische Senatorin, Anne Cools . (Wir haben mehrmals über sie berichtet. Ihre Reden, Gesetzesvorlagen etc. zu Falschanschuldigungen, aber auch tatsächlicher Kindesmisshandlung und zu Trennung / Scheidung sind auf ihrer Homepage und vielen anderen Webseiten   Impressum zu finden. ) Das Programm (minus Werbeeinschaltungen) kann als mp3 Audiofile von der Webseite des Autors  http://www.glennjsacks.com/ heruntergeladen werden, ist allerdings 31 MB groß.

Zum Thema  Falschanschuldigungen von Gewalt und sexuellem Kindesmissbrauch erschien am 28.12.2001 im Miami Herald der Leserbrief eines Psychologie- Professors, Gordon Finley , der auf die psychischen Folgen für auf diese andere, psychische Weise missbrauchten Kinder und ferner auf die ernste Gefahr hinweist, dass dadurch, wegen der Überlastung des Systems, auch Fälle von tatsächlicher Misshandlung oder Missbrauch eher übersehen werden können. Er macht dafür die mangelnde Strafverfolgung und skrupellose Anwälte verantwortlich.

Wir meinen dazu, dass es schon helfen würde, wenn, wie wie es von einigen verantwortungsbewußten Anwälten bereits kennen, allgemein, als Teil der Berufsordnung, bei derartigen Anschuldigungen eidesstattliche Erklärungen vom betreffenden Elternteil verlangt würden. Das sollte, wenn ein wirklicher Tatbestand oder auch nur ein begründeter Verdacht vorliegt, kein Problem sein, aber andere wirksam abschrecken, besonders dann, wenn gleichzeitig auch tatsächlichen Opfern jede Unterstützung zuteil wird, Misshandlungen zur Anzeige zu bringen. Es ist auch befremdend, wenn auf solche Anschuldigungen, die Offizialdelikte betreffen, die also, wenn sie zuträfen, von Amts wegen strafrechtlich verfolgt werden müssten, meist nur im Wege einer Begutachtung und möglicherweise Umgangsaussetzung für den Beschuldigten reagiert wird und die Angelegenheit für die Familiengerichte erledigt ist, als ob die Vorwürfe nie erhoben worden wären, sobald sich diese Anschuldigungen als falsch erweisen. Das Ziel einer Umgangsvereitelung und Entfremdung vom Kind ist damit wegen der wesentlich verlängerten Verfahrensdauer und der psychischen Belastung für das auf diese Weise psychisch missbrauchte Kind fast immer, und das praktisch risikolos, erreicht. Es überzeugt auch wenig, wenn forensische Psychologen zwar einräumen, dass sich diese Vorwürfe im Zusammenhang mit Trennung / Scheidung in Glaubhaftigkeitsgutachten (Webseite aktualisiert) größtenteils nicht bestätigen lassen, aber meinen, dass Elternteile bewußt solche Falschbeschuldigungen erheben sei praktisch unvorstellbar. Sie müssten dann zumindest über die Erleichterung des beschuldigenden Elternteils berichten, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt. Es gibt allerdings auch eine andere, infame Variante von Falschbeschuldigungen, die Cartwright (1993) "virtuelle Missbrauchsanschuldigungen" nennt, bei denen man von vornherein versucht das Risiko einer Bestrafung wegen Falschbeschuldigung oder auch nur einer Widerlegung möglichst gering zu halten. Damit meinte er eine neu beobachtete Variante ,,in denen der Missbrauch nur angedeutet ist, mit dem realen Ziel den Charakter des Nichtsorgeberechtigten anzuschwärzen, in einem stetigen Programm von Verunglimpfungen."  

13.1.2002: Wir haben schon einmal (am 8.8.2001 ) über ein Problem berichtet, das wir leider auch in Deutschland unmittelbar kennen: die wesentlich erhöhte Suizidrate von Männern nach einer Trennung / Scheidung, vor allem dann, wenn ihnen damit auch der Zugang zu ihren Kindern verwehrt wird. Dazu wieder ein U.S. Zeitungsartikel mit einem drastischen Beispiel und Zahlenmaterial (allerdings ohne detaillierte Quellenangaben. Der Autor bietet aber an sie auf Anfrage beizubringen, e-mail: GlennJSacks@cs.com.): Distraught Father's Courthouse Suicide Highlights America's Male Suicide Epidemic. By  Glenn Sacks. 

12.1.2002: Nachdem eine Reihe von Kindesentführungen, vor allem  nach Deutschland , internationales Aufsehen erregten, wurde 1999 eine französisch -deutsche Parlamentarierkommission eingerichtet, die sich um Verbesserungen bei der Handhabung solcher Fälle bemühen sollte. (Als U. S. Präsident Clinton dies bei seinem Staatsbesuch ebenfalls zu einem wichtigen Thema machte, wurde auch analog eine amerikanisch-deutsche Kommission eingesetzt.) Neben diesen allgemeinen Massnahmen hat sich diese Kommission auch um Mediation in Einzelfällen bemüht, und das auch erfolgreich. Es gab aber auch immer wieder Schwierigkeiten, weil, jedenfalls nach französischer Darstellung, die deutsche Seite vereinbarte Treffen kurzfristig absagte. Wir erhielten gerade wieder eine Pressemitteilung über einen neuerlichen derartigen Zwischenfall: Divorces franco-allemands: l'Allemagne accusée de "blocages" (Agence France Press vom 10.1.2002), die wir hier in (freier) Übersetzung auszugsweise wiedergeben. 

Auf einer Pressekonferenz berichteten zwei französische Mitglieder der Kommission, Mme. Pervenche Bérès und M. Pierre Cardo, dass ein für Montag den 7.1.2002 geplantes Treffen am Freitag, den 4.1, ohne Angabe von Gründen abgesagt wurde. Bei dieser Zusammenkunft sollten nicht nur eine Reihe von Vereinbarungen unterzeichnet werden. Es war auch wieder eine Mediation geplant, für die beide Elternteile bereits ihr Erscheinen zugesichert hatten. Die französischen Parlamentarier halten für diesen neuerlichen ernsten Zwischenfall und Affront die Bundesjustizministerin, Frau Däubler-Gmelin, direkt verantwortlich. Er stelle die zweijährige Arbeit der Kommission in Frage, an die viele betroffene Familien ihre Hoffnungen knüpften. Ingesamt lägen der Kommission etwa 40 solcher bi-nationaler Fälle vor, die meisten bei denen das Kind in Deutschland zurückgehalten wird. (Es dürfe sich aber eher im Bereich von 100 solcher Fälle handeln, inbes. wenn man auch Armeeangehörige einbeziehe.) Es dürfe auch nicht vergessen werden, dass hinter diesen Fallbeschreibungen die Leiden der Kinder stecken, fügte der Abgeordnete Pierre Cardo hinzu. Für ihn ist dieser fehlende Respekt für die Arbeit der Parlamentarier völlig inakzeptabel. Er erklärt diesen Zwischenfall mit einem starken Konservatismus mit dem man in Deutschland die Rechte von Familien betrachtet, d.h. hier, wie ein ausführlicher Artikel in der Zeitung France Soir von heute, 12.1.2002 erläutert, ,,sich gegen jeden neuen Vorschlag sperren" und ,,sich über die Leiden der Eltern und die Rechte der Kinder hinwegsetzen". Die Zeitung spricht von einem Totpunkt der Kommission.

10.1.2002: Die Bundesregierung hat jetzt die kleine Anfrage der PDS Fraktion,  Bundesdrucksache 14/7621 , beantwortet. Sie betont, laut Pressemitteilung , dass sie es für wünschenswert hält, wenn nach einer Scheidung alle Beteiligten einvernehmlich eine Regelung für den Umgang mit den Kindern finden. Die vollständige Antwort liegt als Bundesdrucksache 14/7895 (pdf file) vor. Die Frage nach Plänen für eine Reform des Umgangsrechts (in 2001) wurde mit einem einfachen ,,Nein" beantwortet. Vgl. dazu auch unseren Bericht: Reform der Reform? .

6.1.2002: Die Webseiten des Bundesministeriums der Justiz wurden umgestaltet. Sie basieren jetzt auf Datenbanktechnologie und sind mit einer hilfreichen Suchfunktion ausgestattet. Frühere links haben sich damit, laut einer Mitteilung des Ministeriums, unvermeidlicherweise geändert, so z. B. auch unsere links zu der vom Ministerium in Auftrag gegebenen Begleitforschung zur Umsetzung der Neuregelungen zur Reform des Kindschaftsrechts , Verfasser: Prof. Dr. Roland Proksch, zu der jetzt auch der zweite ebenfalls sehr umfangreiche und mit zahlreichen Statistiken/Grafiken versehene Zweite Zwischenbericht verfügbar ist. (Zum Lesen/Ausdrucken ist der frei verfügbare Acrobat Reader erforderlich.) Es sind nat. auch weitere Informationen zum Kindschaftsrecht etc. verfügbar, und das sogar in Deutsch, Englisch und Französisch.

3.1.2002: Die Suchmaschine für unsere Webseiten erfreut sich regen Zuspruchs. Erwartungsgemäß nehmen dabei die Themen Sorgerecht und Umgang eine dominierende Stellung ein. Immer noch aber gehören auch Anfragen zu Unterhalt zu den Spitzenreitern, obwohl das, entsprechend  unseren auf das Kindeswohl  ausgerichteten Vereinszielen , keines unserer eigentlichen Themen ist. Vereinfacht ausgedrückt: Unterhalt bezahlt man, genau so wie seine Steuern, und das erst recht, wenn davon direkt das Wohl der eigenen Kinder abhängt. Wir verkennen natürlich nicht, dass, besonders wenn schon das Geld für einen gemeinsamen Haushalt knapp war, eine tragbare Lösung nicht einfach zu finden ist. Jedoch, Beratung entsprechend den ganz persönlichen Gegebenheiten durch dafür qualifizierte Anwälte, Jugendamt / Sozialamt  und schließlich eine rechtlich verbindliche Festsetzung per Gerichtsbeschluss / Titel wird aber ohnehin praktisch immer erforderlich sein. (Zu Rechtsberatung und Zuschriften an uns vgl. auch unsere Stellungsnahme.) Zur Vorbereitung gibt es u.a. zahlreiche Bücher (die aber auf dem aktuellen Stand sein sollten) und Tabellen, wie die bekannte ,,Düsseldorfer Tabelle", die mit entsprechenden Suchbegriffen auch reichlich im Internet zu finden sind. Zu beachten ist aber, dass die Berechnung des für Unterhaltstabellen relevanten Einkommens nicht ganz einfach ist und sich zudem von der des Finanzamtes im Detail unterscheidet. Ferner haben verschiedene Gerichtsbezirke ihre eigenen Richtlinien, die zu beachten sind. Als Beispiel mögen hier die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Bayern (BayL), Oberlandesgerichte Bamberg, München und Nürnberg (Stand 1.7.2001) dienen, die auf den auch sonst sehr empfehlenswerten Webseiten des Oberlandesgerichts Nürnberg zu finden sind. Die ,,Düsseldorfer Tabelle" ist darin eingearbeitet. Selbst diese Leitlininien wurden aber für den Bereich des Oberlandesgerichts Nürnberg noch einmal modifiziert .
Vgl. auch unsere Zusammenfassung unter der Rubrik "Deutsches Kindschaftsrecht". und die Homepage der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht ( FamRZ  ), die weitere Informationen enthält.


Neues bei Väter für Kinder e.V. 2001

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2000

Neues bei Väter für Kinder e.V. 1999

Neues bei Väter für Kinder e.V. (1997- 1998)

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