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28.12.2001: Die Zeit vom 27.12.2001: G E S E L L S C H A F T
Vater unser. Warum überaltert unsere Gesellschaft? Wegen allgemeiner
Zukunftsunsicherheit und weil Frauen Karriere machen wollen, so sagt man.
Aber wie denken eigentlich Männer über Kinder?
Von Jacqueline Hénard.
Dieser sehr lesenwerte Aufsatz erschien im Rahmen einer bemerkenswerten
Serie zum Thema Familie:
Bisher erschienen in der Familien-Serie der ZEIT:
Susanne Mayer: Ein Ruck für die Familien und Elisabeth von Thadden:
Fachkraft mit Familiensinn (Nr. 46)
Ulrich Greiner: Warum wollen wir Kinder? (Nr. 47)
Christiane Grefe: Von wegen Privatsache (Nr. 48)
Susanne Gaschke: Familie haben heißt verzichten (Nr. 49)
Iris Mainka: Was? Deiner robbt schon? (Nr. 50)
Elisabeth Niejahr: Die große Not der Kleinen (Nr. 51)
Thomas Niederberghaus: Papa ist der beste Freund (Nr. 52)
Nächste Folge:
Jürgen Borchert: Familie und Recht.
vgl. auch: Hochschule.
Schule & Familie, Bildung & Erziehung. Ein Schwerpunkt mit ZEIT-Artikeln
und Internet-Hinweisen zum Thema.
27.12.2001: §1685
BGB
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang
mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für den Ehegatten oder früheren Ehegatten
eines Elternteils, der mit dem Kind längere Zeit in häuslicher
Gemeinschaft gelebt hat, und für Personen, bei denen das Kind längere
Zeit in Familienpflege war.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
Wie das in der deutschen Wirklichkeit leider allzu oft aussieht, zeigt
ein Aufsatz in der
Badischen Zeitung vom 24. Dezember
22.12.2001: Die ursprünglich für den 16.12.2001 angekündigte Sendung von Focus TV (siehe unten) ist jetzt für morgen Sonntag, 23.12.2001, 22h30 bei Pro Sieben angekündigt.
21.12.2001: Unter den zahlreichen, gestern ergangenen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg betreffen zwei Fälle, die zweifellos eine sehr schwierige Abwägung zwischen dem Schutz minderjähriger Kinder und dem Recht auf Respektierung des Familienlebens (Artikel 8), bzw. dem Recht auf einen fairen Prozess (Art. 6) erforderten.
Im Fall Buchberger gegen Österreich (Application Nr. 32899/96) ging es um die Inobhutnahme zweier Kleinkinder (eines wurde noch gestillt!) durch das Jugendwohlfahrtsamt, wegen (einmaliger) Verletzung der Aufsichtspflicht und insgesamt chaotischer Lebensverhältnisse. Der Gerichtshof befand, dass die Mutter nicht ausreichend in diese Entscheidung eingebunden wurde , ihr insbesondere eine letztlich entscheidende Stellungnahme des Jugendwohlfahrtsamtes überhaupt nicht zur Kenntnis gebracht worden war. Es wurde auf eine Verletzung der Artikel 8 und 6 §1 erkannt und der Mutter eine Entschädigung von ATS 80,000 für den nichtmateriellen Schaden zugesprochen. (Das Urteil nimmt wieder ausführlich Bezug auf Elsholz v. Germany, wie schon bei den 3 Urteilen gegen Deutschland am 11.10.2001.)
Im zweiten Fall, P. S. gegen Deutschland (Application Nr. 00033900/96) ging es um die Verurteilung eines Musiklehrers wegen sexuellen Missbrauchs. Es war der Schutz eines achtjährigen Kindes vor weiteren psychischen Belastungen abzuwägen gegen das Recht eines Angeklagten, nach Art. 6 §3 (d), Zeugen gegen ihn einem Kreuzverhör zu unterziehen (examine) or unterziehen zu lassen und in gleicher Weise auch das Recht auf Zulassung und Examinierung von Entlastungszeugen. Die Eltern hatten eine Zeugenaussage des Kindes bei Gericht verweigert. Die Verurteilung erfolgte allein auf Grund der Berichterstattung der Mutter und einer Aussage des Kindes gegenüber einem Polizeibeamten. Der Antrag des Angeklagten auf ein Glaubhaftigkeitsgutachten wurde abgelehnt, unter Hinweis auf die Erfahrung des Gerichts mit Kindesanhörungen in Familiensachen. Ein Gutachten wurde erst vom Berufungsgericht eingeholt, eineinhalb Jahre nach dem relevanten Geschehen. Die Verurteilung (6 Monate bedingt) wurde aufrecht erhalten. Der Europäische Gerichtshof erkannte auf Verletzung von §3(d) in Verbindung mit §1 des Artikels 6. Ein Schadenersatzanspruch war nicht gestellt worden.
Zusätzlich erging wieder eine auffallend hohe Zahl von Urteilen
wegen Verletzung des Rechtes auf ein faires Verfahren Art. 6 §1 durch
eine überlange Verfahrensdauer. Bei Kindschaftssachen (die dabei allerdings
nicht anstanden) zumindest, bedeutet die übliche gesamte Verfahrendauer,
einschließlich der beim Europ. Gerichtshof selbst, wegen des besonderen
kindlichen Zeitempfinden vermutlich leider praktisch immer, dass der Schaden
nicht mehr gut zu machen ist.
Heute, hat übrigens auch der Expräsident von Jugoslawien,
Slobodan Milošević, einen Antrag gegen die Niederlande eingereicht.
16.12.2001: Heute Sonntag Pro Sieben
16. Dezember 2001 um 22.55 Uhr Focus TV:
|
3.12.2001: Focus Titelthema: Verdammt allein. Wie
sehr Kinder unter der Trennung der Eltern leiden. Juristen, Psychologen
und Politiker suchen Wege aus der Familienkatastophe.
(
Titelbild
)
Nr. 49 S. 52, Familie: Unter der Trennung der Eltern
leiden Kinder oft ein Leben lang.
S. 55, Psycho-Regeln:
Wie das Leid der Kinder bei der Scheidung zu lindern ist.
S. 56, Interview: Psychologe
fordert Pfichttherapien für Paare in der Krise.
Unbedingt lesenswert, vgl. dazu auch den
Bericht vom 8.10.2001
von Ulrike Plewnia.
VfK Kommentar.
2001: Buchhinweis (Neuerscheinung): Richard A. Gardner: Das Elterliche Entfremdungssyndrom (Parental Alienation Syndrome/PAS). Anregungen für gerichtliche Sorge- und Umgangsregelungen. Eine empirische Untersuchung.
18.11.2001: Buchhinweis (Neuerscheinung):
unter Mitarbeit von Joël Binckli, Wilfrid von Boch-Galhau,
Wera Fischer, Ursula Kodjoe, Peter Koeppel, Hans-Martin Pawlowski.
Eltern sägen ihr Kind entzwei.
Trennungserfahrungen und Entfremdung von einem Elternteil.
12.10.2001: Die ersten Pressemeldungen zu den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte:
Frankfurter Rundschau
Vermischtes
11.10.2001
23:7
Kinder-Besuchsverbot für Ledige war nicht rechtens
STRASSBURG,
11. Oktober (dpa). Deutsche Gerichte haben drei Vätern zu Unrecht
den Umgang mit ihren unehelichen Kinder verweigert. Das entschied
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
am Donnerstag. Die Richter sahen einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot
der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Kläger hatten
argumentiert, sie dürften als unverheiratete Väter nicht
schlechter gestellt werden als geschiedene. Deutschland muss den Beschwerdeführern
nun eine Entschädigung von insgesamt 143 000 Mark zahlen........
Kölner Stadt-Anzeiger
Vermischtes
11.10.2001
20:50
Die Rechte unehelicher Väter gestärkt
Der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof hilft
Vätern, die ihre Kinder nicht mehr sehen durften.
Konkret ging es um Väter, die mit der Mutter in nicht-ehelicher Gemeinschaft zusammenlebten. Nach der Geburt eines Kindes ging die Beziehung jeweils zu Bruch und die Mütter verweigerten den Vätern den weiteren Umgang mit den Kindern. Auch vor den deutschen Zivilgerichten konnten die Väter ihr Umgangsrecht nicht durchsetzen.
Der EGMR hat nun deutlich gemacht, dass es hier nicht nur um eine Besuchsregelung gehe, sondern das Verhältnis von Vater und Kind überhaupt auf dem Spiel stehe. Erforderlich sei deshalb zum einen, dass das Kind vom Gericht angehört werde und seine Aussage nicht nur über andere Personen ins Verfahren eingebracht wird.
Außerdem müssten auch „scheinbar feststehende“ Erklärungen des Kindes durch einen psychologischen Experten überprüft werden, um die „wahren Wünsche“ des Kindes herauszufinden. Insbesondere müsse das Kind „vollständig“ über seine Beziehung zu dem antragstellenden Vater aufgeklärt werden. ....
TAZ
Vermischtes
11.10.2001
22:3
Gerichtshof stärkt Väter
Europäischer Rüffel an deutsche Gerichte: Sie
machten es sich mit Umgangsrecht nichtehelicher Väter zu einfach.
FREIBURG taz
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) hat die Position von nichtehelichen Vätern gestärkt.
In zwei Fällen stellte der EGMR fest, dass es sich deutsche
Gerichte zu einfach gemacht hatten, als sie den Vätern den Umgang
mit ihren Kindern verweigerten. Der deutsche Staat muss den beiden Vätern
je rund 50.000 Mark Schadensersatz zahlen.
Konkret ging es um Väter, die mit der Mutter in nichtehelicher Gemeinschaft zusammengelebt hatten. Nach der Geburt des Kindes ging die Beziehung zu Bruch und die Mütter verweigerten den Vätern den weiteren Umgang mit den Kindern. Auch vor den deutschen Zivilgerichten konnten die Väter ihr Umgangsrecht nicht durchsetzen, da dem das "Wohl des Kindes" entgegenstehe. Die Kinder hatten zuvor jeweils erklärt, dass sie ihren leiblichen Vater nicht sehen wollten.
Der EGMR hat nun deutlich gemacht, dass es hier nicht nur um eine Besuchsregelung
gehe, sondern das Verhältnis von Vater und Kind überhaupt
auf dem Spiel stehe............
11.10.2001:
Press release issued by the Registrar
CHAMBER JUDGMENTS IN THE CASES OF
SAHIN v. GERMANY, SOMMERFELD v. GERMANY, and HOFFMANN v. GERMANY
The European Court of Human Rights has today notified in writing judgments in the cases of: Sahin v. Germany (application no. 30943/96), Sommerfeld v. Germany (no. 31871/96) and Hoffmann v. Germany (no. 34045/96), none of which is final [ fn ]. (The judgments are available only in English.)
The European Court of Human Rights held, by five votes to two, that there had been:
Under Article 41 (just satisfaction) of the Convention, the applicants were awarded the following amounts in German Marks (DEM):
Non-pecuniary damage | costs and expenses | |
(1) Sahin v. Germany | DEM 50,000 | DEM 8,000 |
(2) Sommerfeld v. Germany | DEM 55,000 | DEM 2,500 |
(3) Hoffmann v. Germany | DEM 25,000 | DEM 2,500 |
Der Sachverhalt ist in allen drei Fällen (und vielen anderen, in denen die Betroffenen nicht über die notwendige Ausdauer und finanziellen Mittel verfügen) im wesentlichen der gleiche, uns leider sattsam bekannte (vgl. z. B. den folgenden Artikel im Focus vom 7.11.2001 und unseren Kommentar). Nur wurde der Umgang zwischen den Kindern und den (nichtehelichen) Vätern diesmal nicht "nur" ungestraft vereitelt, sondern von den Gerichten sogar unterbunden, auf Grund der Expertisen des Jugendamtes, flüchtiger richterlicher Anhörung und mangelhafter psychologischer Gutachten, in denen die Vater-Kind-Beziehung überhaupt nicht (oder nicht adequat) evaluiert wurde.
Im krassen Gegensatz zu der "naturrechtlichen" Sorgerechtsentscheidung des Bundesgerichtshofes ( BESCHLUSS XII ZB 3/00 vom 4. April 2001 ), die sich zwar auf den EGMR und die UN Kinderrechtekonvention beruft , fand das Gericht in allen drei Fällen auch, dass die Interessen der Kinder und Eltern ohne die Unterscheidung zwischen ehelicher und nichtehelicher Geburt genau so gut geschützt werden können, also eine Diskrimierung (Artikel 14) gegen nichteheliche Väter vorliege.
Der Schaden für Kind und Vater ist wahrscheinlich durch nichts
mehr gut zu machen:
Im Fall Sommerfeld (Application 31871/96) laufen die
Verfahren jetzt schon 11 Jahre und das Kind ist jetzt fast 21. Im
Fall Hoffman (34045/96) laufen die Verfahren seit 1987 (14 Jahre!!),
das Kind ist inzwischen 16. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen
im Fall Sahin (30943/96) begannen 1990. Das Kind ist inzwischen 13.
Jede der Parteien kann nach Artikel 43 der Europäischen Menschenrechtskonvention noch innerhalb von drei Monaten aus besonderen Gründen beantragen, dass der Fall vor der aus 17 Mitgliedern bestehenden großen Kammer des Gerichtshofes verhandelt wird. Die Zulassung wird durch ein Panel aus fünf Richtern geprüft.
Die vollständigen Urteile (nur in Englisch) sind aus der Datenbank des Gerichtshofes abrufbar (als Webseite oder .doc file): http://www.echr.coe.int ( Judgments and decisions / List of recent judgments)
7.10.2001: Focus vom 8.10.2001, Seite 76: Familienrecht: Die Ohnmacht der Väter. Männer machen mobil - noch können Ex-Frauen ihnen nach der Trennung ihre Kinder ungestraft vorenthalten. Von Ulrike Plewnia.
1.9.2001: Nicht nur für alleinerziehende Väter: Lo und Lu. Roman eines Vaters. Von Hans-Josef Ortheil. Luchterhand 2001. ISBN: 3630870945. Gebunden. 272 Seiten. DM 39,80. Der Vater, ein Schriftsteller, arbeitet zu Hause, die Mutter ist außer Haus berufstätig. Erzählt wird in sehr heiterer Weise wie ein Vater zunächst lernt mit zwei Kleinkindern umzugehen. Später wird er von den Kindern an die Hand genommen und wird zusammen mit ihnen nochmals erwachsen. Der Autor wurde 1951 in Köln geboren. Von ihm sind bisher die Romane Hecke, Im Licht der Lagune (1999), Die Nacht des Don Juan (2000) und die Roman-Trilogie Faustinas Küsse (1998) erschienen, für die er verschiedene Preise erhielt. Er wurde auch zum Stadtschreiber von Mainz ernannt.
28.8.2001: Schon mehrmals erreichten uns Zuschriften über Probleme bei der Sorgerechtsübertragung nach dem Tod eines bisher sorgeberechtigten Elternteils. An sich ist diese Frage in §§ 1680 , 1681 BGB klar so geregelt, dass die elterliche Sorge dann dem überlebenden Elternteil zusteht, wenn da nicht wieder der unbestimmte Begriff des "Kindeswohls" wäre. Dementsprechend gibt es Ausseinandersetzungen, wenn dann z. B. Großeltern das Sorgerecht für sich beanspruchen. Über einen anderen Fall, dem Sorgerechtsbegehren einer gleichgeschlechtlichen Partnerin der verstorbenen Mutter, berichtet die Financial Times aus Finnland. Er könnte möglicherweise ein europäischer Präzedenzfall werden: PERSPECTIVES: Lesbian partner puts the blood-tie to the test: A custody battle in the Finnish courts could create a European precedent. Davrell Roberts Tien encounters a tan . Financial Times; Aug 18, 2001. By DAVRELL ROBERTS TIEN .
15.8.2001: Recht auf ein faires Verfahren . Ein deutsches (Elsholz gegen Deutschland) und ein australisches Verfahren zum Vergleich.
8.8.2001: Noch ein weiterer Bericht zum Hungerstreik in Berlin und der deutschen Rechtspraxis: Denied parents driven to fasting. Hunger strike challenges German courts' custody practice . Kate Connolly in Berlin. Guardian, Saturday August 4, 2001.
8. 8. 2001 : Ein erschreckender Bericht aus Australien über ein Problem das wir leider auch bei uns kennen: Selbsttötung nach Trennung/Scheidung: When love fails By BETTINA ARNDT, 4. August 2001.
Am Beispiel eines 44 jährigen Abgeordneten zum australischen Bundesparlament, dessen Tod erhebliches Aufsehen erregte, wird die Problematik illustriert und werden Statistiken angeführt, wonach die Selbstötungsrate von Männern im Alter zwischen 25-44 zweimal so hoch ist wie die Jugendlicher (15-19) und im Gegensatz zu dieser seit 1970 ständig zunahm. 70 % davon sind mit dem Zerbrechen einer Beziehung verbunden. Die Wahrscheinlichkeit das Männer sich nach einen Beziehungsabbruch das Leben nehmen sei neunmal höher als bei betroffenen Frauen, was auch eine Studie aus Kalifornien bestätigt. Eine andere Studie differenziert zwischen der frühen Trennungsphase in der die Rate für Männer sogar 18 mal höher sei als die von Frauen, und die Zeit nach der Scheidung, in der sich die Rate auf 3 mal höher einpendle. Weitere Studien weisen darauf hin, dass die Suizidrate und eine Reihe weiterer ernster psychischer Probleme überwiegend mit Problemen (Abbruch) beim Umgang mit den Kindern verbunden sind. Ein anderes männerspezifisches Problem sei allerdings auch, dass sie so erzogen wurden, den Ausdruck ihrer Gefühle als unmännlich zu sehen. Deshalb käme Frauen (Verwandten, Bekannten etc.) eine Schlüsselrolle bei der Prävention von männlichem Suizid zu.
Im Gegensatz zu umfangreichen Präventionsprogrammen für Jugendliche wurden bisher keinerlei Programme für die meistgefährdete Männergruppe finanziert. Erst der Tod dieses Abgeordneten, der vor 3 Jahren sogar eine Rede im Parlament zu eben diesem Thema hielt, unter Hinweis auf seine eigene Betroffenheit, hat jetzt in Australien entsprechende Iniativen in Gang gebracht.
6.8.2001 DER SPIEGEL 32 /6.8.2001, S. 38 Sehnsucht nach Samuel.
Väter und Mütter, die ihre vom Partner nach Deutschland
entführten Kinder oft jahrelang nicht sehen konnten, protestieren
in Berlin gegen deutsche Ämter und Gerichte.
Zitat: Denn anders als etwa in Frankreich
werden Besuchsrechte, selbst wenn sie gerichtlich angeordnet wurden,
in der Bundesrepublik so gut wie nie amtlich durchgesetzt. Während
französische Väter oder Mütter, die sich an solche
Abmachungen nicht halten, schlimmstenfalls sogar mit einer Haftstrafe
rechnen müssen, passiert in Deutschland meist gar nichts. Das
findet auch Parlamentarierin Schwall-Düren, ,,ist ein Unding".
Dazu auch ein ausführlicher Bericht von Frau Dr. Karin Jäckel , über Gespräche die sie (statt des angekündigten Gesprächs mit der Justizministerin) mit Frau Adlerstein (Bundesministerialdirigentin im Justizministerium) und mit Frau Schwall-Düren (Mitglied der parlamentarischen deutsch-französischen Mediationsgruppe) führte.
5.8.2001 Neue Töne aus dem "Frauenministerium": DER SPIEGEL 32/2001
(6.8.2001):
Gleichberechtigung
Das Ende der Generation Lila
Die SPD hat die Frauenbewegung für tot erklärt.
Kanzler Schröder sieht in der Familie die Keimzelle des Staates
und die Arbeitsreserve für den Standort Deutschland. Auch unter
den jungen Frauen des linken Flügels spielt der Feminismus keine
Rolle mehr.
3.8.2001: Den Webseiten http://www.isonet.fr/berlin/ entnehmen wir, dass die Bundesjustizministerin, Frau Däubler-Gmelin, das Gespräch mit Frau Dr. Karin Jäckel zum Berliner "Hungerstreik" wohl äusserst kurzfristig abgesagt hat. Eine Begründung, oder ob das Gespräch nachgeholt wird, ist uns nicht bekannt.
3.8.2001: Eine interessante Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (oder genauer: Beschluss die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen) Umgang und einen beeinflussten "Kindeswillen" betreffend: BVerfG, 1 BvR 212/98 vom 2.4.2001, Absatz-Nr. (1 - 7) .
Ein geäußerter Kinderwille kann außer Acht gelassen werden, wenn er offensichtlich beeinflusst worden ist. Zwar ist zu berücksichtigen, dass auch durch Beeinflussung eine echte und damit schützenswerte Bindung entstehen kann und deshalb die Disqualifizierung beeinflussten Kindeswillens nur dann gerechtfertigt ist, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes die wirklichen Bindungsverhältnisse nicht zutreffend bezeichnen.
Das grundlegende Ablaufmuster ist uns leider aus vielen ähnlichen Fällen zum Überdruss bekannt: Mutter und minderjährige Tochter (hier: Alter 6 Jahre !) wenden sich gegen das Umgangsrecht des Vaters, das auch Übernachtung vorsieht. Die Mutter hatte den Umgang mit der Tochter unterbunden, weil sie ,,den Eindruck hatte, diese sei vom Vater bei der Ausübung des Umgangsrechts sexuell missbraucht worden." Die Sachverständigen kamen in Glaubhaftigkeitsgutachten zum Schluss, dass die Äusserungen des Kindes ,,sehr wahrscheinlich auf keiner realen Erlebnisgrundlage beruhen". Das Amtsgericht ist aufgrund mehrfacher Anhörungen zu der Überzeugung gelangt, dass die Äußerung des Kindes auf Suggestionen beruhe. Auch habe es zu ihrem Vater ein "wirklich herzliches Verhältnis", das auf jeden Fall zu fördern sei.
"Interessant" erscheint uns allerdings auch Satz 2 aus dem Zitat des Beschlusses. Bei der leider in Deutschland oft sehr langen Verfahrensdauer , fehlender Durchsetzung des Umgangs oder gar frühzeitiger Intervention, wie anderswo längst üblich, dürfte es nicht allzu schwierig sein, durch Beeinflussung eine "echte" Bindung herzustellen, oder sie wenigstens in kursorischen Kindesanhörungen / Gutachten als "echt" erscheinen lassen.
1.8.2001:
Von der Redaktion der ARD Reihe "Fliege" erhielten wir
heute folgende Anfrage zu einem gewiss sehr wichtigen, uns berührenden
Thema:
für die ARD Reihe "fliege" bereite ich
für den
13. August
eine Sendung zum Thema
"Depressionen bei Kindern"
vor. Ein wichtiger Aspekt scheint mir dabei die Trennung
der Eltern und der Verlust des Vaters. Mehrere Ärzte haben mir
bestätigt, daß viele Kinder in dieser Krisensituation mit
massiven Depressionen reagieren.
Können Sie einen Kontakt zu einem Vater herstellen,
der diese Situation erlebt hat? Gerne jemand, der eine Lösungsmöglichkeit
zum Wohl des Kindes gefunden hat.
Bitte melden Sie sich bei Frau
Friederike Schefbeck, Redaktion Fliege,
Tel: 089-7673620 (München).
28.7.2001: Von Vaeternotruf.de (bzw. Väteraufbruch für Kinder, vafk.de) ging uns das Muster einer Petition (samt Erläuterung , Art. 17 GG) an den Deutschen Bundestag zu, mit der Aufforderung sie zu kopieren und jeweils einzeln an den Bundestag zu senden. Die Petition fordert die ersatzlose Streichung von §1626a BGB (Sorgerecht eines nichtehelichen Vaters nur mit Sorgeerklärung der Mutter) und § 1671 BGB (Antrag auf Alleinsorge). Zur Begründung werden zunächst Artikel aus der Europ. Menschenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention und des Grundgesetzes angeführt. Darauf folgen bemerkenswerte Zitate bekannter Autoren zum Kindschaftsrecht und von Richtern. [Anmerkung: Ein alleiniges Sorgerecht könnte ja immer noch durch Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung, §1666 , oder auch §1666a BGB zustandekommen, oder auch nach §1687BGB . Bei Uneinigigkeit zwischen den Eltern kann das Gericht nach §1628 BGB ebenfalls die Entscheidung einem Elternteil übertragen.]
20.7.2001: Unsere neue Suchmaschine erfreut sich schon
grosser Beliebtheit. Sie liefert uns zugleich wichtige Rückschlüsse
über das was für unsere Besucher von besonderem Interesse
ist. [Wir möchten aber betonen, dass mit dieser Software, oder
obigem Besucherzähler keinerlei Rückschlüsse auf die
Identität des Besuchers, selbst nicht die des Internetproviders,
möglich sind.]
Überraschend war dabei, u.a. dass mit zu den häufigsten
Anfragen, solche nach Unterhalt oder der
Düsseldorfer Tabelle zu Kindesunterhalt gehören,
obwohl das nicht zu den Schwerpunkten unserer Informationsarbeit gehört
und wir wenigstens bisher meinten, dass Informationen zu Unterhalt
anderswo relativ leicht, und vor allem auch rechtlich verbindlich,
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und der ganz persönlichen
finanziellen Leistungsfähigkeit, zu erhalten sind. Sich zumindest
an diese Vorschriften zu halten, ist im Sinne unseres primären Anliegens,
einer guten Kind-Eltern-Beziehung, selbstverständlich, obwohl wir
die Frustration sehr wohl verstehen, wenn diese Beziehung etwa durch
beharrliche Umgangsvereitelung nachhaltig gestört
wird. Kindesunterhalt muss aber auch dann gezahlt werden, und selbst bei
der dann u. U. möglichen Reduzierung
des Ehegattenunterhaltes
nach
§1579 BGB
ist zu bedenken, ob damit nicht letztlich ein am Problem
völlig unschuldiges Kind getroffen wird. Anders kann sich die
Situation nach §1611
BGB
aber beim Unterhalt für ein volljähriges
Kind darstellen. Die Verweigerung des Kontaktes
als schwere Verfehlung im Sinne des §1611 Abs 1 BGB
wird allerdings unterschiedlich beurteilt (vgl. Stephan Meder,
FuR 1/1995 S. 23-31). Abs. 2 stellt ausdrücklich fest, dass diese
Vorschriften nicht auf die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber
minderjährigen Kindern anwendbar sind.
Auffallend am Suchverhalten ist auch einiges, das den Webmaster zu weiteren Suchtips veranlasst, die er, im Sinne noch besserer Suchergebnisse, bittet zu beachten.
18.7.2001: Kindesanhörung, Teil III (Psychologie). (Erweitert 29.7.2001)
17.7.2001: Die unten erwähnte Väterstudie des Münchner Staatsinstituts für Frühpädagogik ( Prof. Fthenakis) wurde am Mo. 16.7.2001 von Familienministerin Bergmann vorgestellt. Für die Studie waren 1058 Männer, 725 Frauen und 333 Jugendliche über drei Jahre befragt worden. Wenn beide Eltern an einer Berufstätigkeit Spass haben, sei dies auch die beste Voraussetzung, dass die Arbeitsteilung innerhalb der Familie klappe. Allerdings wies Frau Bergmann darauf hin, dass Wunsch und Wirklichkeit noch oft auseinanderklaffen. Wegen überkommener Strukturen am Arbeitsmarkt falle es vielen Elternpaaren schwer, ihren Wunsch nach geteilter Erziehungsverantwortung in die Tat umzusetzen. Pressemitteilung Nr. 298 des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.7.2001. Berichte z. B. auf S5. und im Münchner Lokalteil der Süddeutschen Zeitung vom 17.7.2001. Zusammenfassung auf der unten angegebenen Webseite, und jetzt auch ein ausführlicher Bericht (12 Seiten) als .pdf Datei abrufbar (342 kb, wegen zahlreicher Bilder).
16.7.2001: Kindesanhörung, Teil II (Mit Beispielen aus den U. S. A.)
15.7.2001: Stellungnahme zu den Aktionen (Hungerstreik) ausgegrenzter "binationaler" und inländischer Eltern.
15.7.2001: Väterstudien:
a. Im Bildschirmtext (Sat1) und Agenturmeldungen:
Zwei Drittel der Väter
sehen sich als Erzieher ihrer Kinder
. München,
14. Juli (AFP) - 67 Prozent
der deutschen Väter sehen sich einer Studie zufolge als Erzieher
ihrer Kinder, nur 33 Prozent entsprechen dem klassischen Bild des Ernährers.
Die Daten belegten, dass eine "Revolution" in den Köpfen stattgefunden
habe, sagte der Leiter der
Studie, Familienforscher Wassilios Fthenakis
, dem Nachrichtenmagazin
"Focus". Die Studie im Auftrag des Bundesfamilienministerium beweise,
dass die Mehrheit der Männer ihre Kinder gefühlvoll und
aufmerksam begleitete. "Väter leisten einen ebenso bedeutenden
Beitrag für die Entwicklung von Kindern wie Mütter, obwohl
die meisten weniger Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen", sagte Fthenakis
. (vgl. auch
sein Buch: Engagierte Vaterschaft. Die sanfte
Revolution in der Familie. Gebunden -320 Seiten, Leske u. B. Verlag,
ISBN 3810024023, 1999.)
b. Morgen im FOCUS (Nr. 29 vo. 16.7.2001):
1.
Eltern:
Studie belegt den Einfluss der Väter auf ihre Kinder, S.
54
2. Familienpolitik: Ministerin Bergmann über
deutsche Väter, S. 61
und möglicherweise auch Thema (einer allerdings
problematische Eltern-Kind-Beziehung):
3. Babyklappen: Mütter fordern nach anonymer
Geburt ihr Kind zurück, S. 40
4.
Vaterschaftstest:
Ganz der Papa?
Geklaute Gen-proben als Beweismittel, S.102
11.7.2001: Morgen 20h45 Themenabend mit Diskussion in
ARTE TV
:
DIE WILDEN KERLE.
Dokumentation von Michael Schomers, Deutschland
2001, Deutsche und französische Erstausstrahlung.
Mannsein besteht auch in der heutigen Zeit für viele in den
altbewährten Tugenden: eben in einem Männerleben wie eh und
je. Riskant, abenteuerlich, der mutige Krieger, der einsam durch den
Dschungel streift und wilde Tiere erlegt. Und immer noch gilt: Ein Indianer
kennt keinen Schmerz. .......
Jungen sind die modernen Sorgenkinder. Sie leiden öfter
unter Sprach-, Lese- und Schreibstörungen, zeigen viel mehr
Verhaltensauffälligkeiten. Schulversagen ist vor allem ein Jungenproblem.
Jungen sind doppelt so oft Bettnässer wie Mädchen, stottern
viermal so oft. Und es ist siebenmal wahrscheinlicher ist, dass bei
einem Jungen das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS) diagnostiziert
wird... . [Inwieweit da auf die Sozialisation von Jungen und
die dabei besonders wichtige Rolle von Vätern eingegangen wird,
wird sich zeigen.]
10.7.2001: National Post: Kanadische Anwaltsorganisation (Canadian Bar Association) setzt sich für verpflichtende Elternkurse über Scheidungsfolgen ein. Der Fokus soll auf Elternverantwortung, statt wie bisher bei Elternrechten liegen. Die Begriffe "Sorge- und Umgangsrecht" sollten durch den mehr kindzentrierten Begriff "Elternverantwortung" ersetzt werden. Diese Verantwortlichkeit soll sich in konkreten Pflichten widerspiegeln, die zwischen beiden Eltern im Rahmen eines Elternplans (parenting plan) zu teilen sind. Dazu gehört auch, dass Gerichte verstärkt durchsetzen können, dass die Verpflichtung zum Umgang wahrgenommen wird, sowohl bei Elternteilen die beharrlich den Umgang vereiteln, als auch bei denen die ihn nicht ausreichend wahrnehmen. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. In einzelnen kanadischen Provinzen gibt es schon derartige Programme. Über verpflichtende Kurse für Eltern (als Scheidungsvoraussetzung) in den USA, haben wir schon vor einiger Zeit berichtet, z. B. über ein Programm in Florida .
8.7.2001: Zur Problematik von Kindesanhörungen: Kindesanhörung, Teil I . Eine Zusammenfassung (erweitert 5.8.2001).
7.7.2001: Wir haben schon öfter über die späteren Bemühungen von Kindern den Kontakt zu einem Elternteil, auch nach einer sehr langen Pause, wiederherzustellen berichtet (vgl. z. B. zum U. S. Vatertag , 17.6., s. u.). Über meist sehr tragische Bemühungen einer solchen späten Kontaktaufnahme und Identitätsfindung berichtet heute die Süddeutsche Zeitung: Verdammt, deutsch zu sein. Lebenslänglich Lebensborn: Wie die Kinder deutscher Besatzer in Norwegen unter ihrem Schicksal zu leiden hatten. Von Steffi Kammerer. Diese Kinder wurden meist nicht nur von ihrer Umgebung, sondern sogar von beiden Eltern abgelehnt.
5.7.2001: Jede fünfte Kinderseele ist krank. Eine Studie der Hamburger Uni enthüllt schwere psychische Schäden. Von ANNETTE WELCKER, Hamburger Abendblatt vom 5.7.2001 (oder später aus dem Archiv der Zeitung).
1.7.2001: Die österreichische Kindschaftsrechtreform tritt heute in Kraft. Damit bleibt es wie in Deutschland bei der gemeinsamen Sorge (österr.: Obsorge), ausser das Gericht folgt einem Antrag auf Alleinsorge. Umgang ist auch ein Recht des Kindes. Der Kontakt zum minderjährigen Kind (seit heute Volljährigkeit mit 18 statt 19) soll ggfs. durch "Besuchsbegleiter" erleichtert werden. Mediation dient als Konfliktregelungsinstrumt im Bereich des Kindschaftsrechts. Die Informations- und Äußerungsrechte Nichtsorgeberechtigter werden gestärkt, vgl. dazu unsere früheren Berichte vom 22.11.2000 und 30.9.2000 .
Im Gegensatz dazu blieb es bei der Schweizer Kindschaftsrechtreform
, die am 1.1.2000 in Kraft trat, weiterhin bei der
Alleinsorge , ausser es liegt ein übereinstimmender
Antrag beider Eltern auf gemeinsame Sorge vor, der aber vom Gericht
in Hinblick auf das Kindeswohl zu prüfen ist (Art. 133 ZGB). Dazu
werden auch die Kinder in ,,geeigneter Weise durch das Gericht oder
eine beauftragte Drittperson angehört" (Art. 144 ZGB). Auch in
der Schweiz hat nun das Kind ausdrücklich ein Recht auf persönlichen
Verkehr mit demjenigen Elternteil, dem die elterliche Sorge
nicht obliegt.(Art. 273 ZGB).
Besonders beachtenswert im Vergleich zu den deutschen
Verhältnissen ist aber die Stärkung des I
nformationsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils (Art.
275a ZGB): Die Rolle des nicht sorgeberechtigten Elternteils
ist nicht mehr reduziert auf die Zahlungspflicht und das Besuchsrecht,
sondern er soll in Zukunft über besondere Ereignisse
im Leben des Kindes informiert werden und hat Anspruch darauf, vor wichtigen
Entscheidungen angehört zu werden.
Der nicht sorgeberechtigte Elternteil hat das gleiche Recht auf Information
gegenüber Dritten (Ärzte, Schule, Lehrmeister etc.) wie
der Sorgeberechtigte. (vgl. dazu
Kindschaftsrecht- International.
)
30.6.2001: Wir freuen uns, dass wir wieder eine, sogar weit bessere Suchmaschine für unsere Webseiten anbieten können, weil von dieser Möglichkeit viel Gebrauch gemacht wurde. Eine komplexe Suche, mit zusätzlichen Optionen, ist von unserer Homepage aus möglich. Stichwörter mit vorgesetzen + müssen im Resultat vorkommen (und), - bedeutet den Ausschluss (nicht). Phrasen können mit "Text..." abgegrenzt werden.
22.6.2001: Zum vierten offiziellen Treffen der Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens über die zvilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung über das wir berichteten , ist eine Dokumentation erschienen: Conclusions and Recommendations of the Fourth Meeting of the Special Commission to Review the Operation of the Hague Convention of 25 October 1980 on the Civil Aspects of International Child Abduction 28 March 2001 / Conclusions et Recommandations de la Quatri'eme r'eunion de la Commission sp'eciale sur le fonctionnement de la Convention de La Haye du 25 octobre 1980 sur les aspects civils de l' enl'evement international d'enfants (22-28 mars 2001).
Empfehlungen richten sich zum Teil besonders an neue Mitglieder. Diesen
soll auch ein Standard-Fragebogen zur Umsetzung der Konvention zugesandt
werden.(Kap. II). Auch für Deutschland relevant erscheinen insbesondere
die Aufforderung zur besseren Information über das Abkommen mittels
Webseiten und Broschüren (1.7-1.8); zur besseren Zusammenarbeit
der einzelnen Behörden bei der Auffindung eines Kindes (1.9); auf
Bemühungen, z. B. mittels Mediation, eine freiwillige Rückkehr
zu erreichen, die aber nicht zu unverhältnismässigen Verzögerungen
führen dürfen (1.10-1.12). Abschnitt 1.13 befasst sich mit
Maßnahmen mit denen die Sicherheit des Kindes und ggfs. auch
eines Elternteils bei einer Rückkehr gewährleistet werden soll
(vgl. dazu auch Kap. 5, und unseren Konferenzbericht
. vom Nov. 2000). Enthalten ist auch ein deutlicher Hinweis
auf Artikel 21 der Konvention über die Ausübung des
Besuchsrechtes .
Die Konzentration der Zuständigkeit auf speziell
dafür designierte Gerichte, wie sie in Deutschland schon vor
einiger Zeit erfolgte, und damit einer besseren Ausbildung der Richter
in Haager Fällen und einer rascheren Bearbeitung wird weiterhin
gefordert (3.1-3.5).
Ein besonderer Kritikpunkt, nicht nur im Ausland (vgl.
z. B. auch Bach & Gildenast
, Art. 13
, S.50 ff) an der deutschen Handhabung des Haager Übereinkommens
ist die Anhörung von Kindern (Beispiel
), in Extremfällen sogar schon Vierjähriger
(!!), zur Rückführung. Nach dem Haager Übereinkommen,
Art. 16
, ist das Rückführungsverfahren nicht nur deutlich
von einer Sorgerechtsentscheidung zu unterscheiden, sondern impliziert
sogar das ausdrückliche Verbot einer solchen Entscheidung, sobald
das widerrechtliche Verbringen oder Zurückhalten des Kindes nach
Art. 3
mitgeteilt wurde. Dazu Punkt 3.8:
There are considerable differences of approach
to the question of interviewing the child concerned. Some States
have strong reservations about the appropriateness of interviewing
young children in connection with return applications. Where it is appropriate
and necessary to do so, it is desirable that the person interviewing
the child should be properly trained or experienced and should shield
the child from the burden of decision-making. [ In Deutschland
besteht ja, ganz abgesehen von der hier geforderten besonderen Ausbildung
und Erfahrung bei der Anhörung von Kindern, nicht einmal irgendeine
Kontrollmöglichkeit, weil anders als etwa in den USA, Wortprotokolle
oder die Anwesenheit von Anwälten bei der Kindesanhörung nicht
vorgesehen sind, und Aufzeichnungen, sofern sie überhaupt verfügbar
sind, praktisch nie die dabei auch sehr kritische Fragestellung enthalten.
Das ist ein ernstes Problem nat. auch bei rein inländischen Fällen
einer Sorge/Umgangsrechtentscheidung, auf das wir deshalb schon öfter
hingewiesen haben, z. B. im Zusammenhang mit
PAS.
]
In Kap. 6 wird eingeräumt, dass das gegenwärtige Übereinkommen die Ausübung des Besuchsrechts über Staatsgrenzen hinweg nicht ausreichend sichert und dies ein sehr ernstes Problem darstelle das im Interesse der Kinder und Eltern einer raschen Lösung bedarf. Die zusätzliche Ratifizierung der Hague Convention of 19 October 1996 on Jurisdiction, Applicable Law, Recognition, Enforcement and Co-operation in respect of Parental Responsibility and Measures for the Protection of Children wird den Mitgliedstaaten empfohlen (7.1.)
20.6.2001: Auch auf die Gefahr hin, dass dadurch wieder
eine fruchtlose Debatte, am eigentlichen Problem vorbei, ausgelöst
wird, wie ob es sich beim "Parental Alienation Syndrome" auch um ein
Syndrom handle: Aber wussten Sie schon was das "Erlkönig
Syndrom" ist?
Eine ausführliche Beschreibung (mit 52 weitereren
Literaturstellen) findet sich jedenfalls in ,,Sleep
disturbance and father hunger in 18- to 28-month-old boys: The Erlkoenig
syndrome." von James M. Herzog (Children's Hospital
Medical Center, Boston), erschienen in der Fachzeitschrift Psychoanalytic
Study of the Child. [Vol 35, S. 219-233, 1980.] Demnach handelt es
sich um eine psychosomatische Schlafstörung in kleinen Jungen
die mit dem Verlust des Vaters durch Trennung/Scheidung einhergeht.
Die Albträume und der nächtliche Terror werden beschrieben
und die Therapie wird an drei Fallbeispielen 18, 22, und 28 monatiger
Kinder illustriert. [Anmerkung: Es ist natürlich zu erwarten,
dass dieselben Probleme auch bei kleinen Mädchen und bei dem rein
zahlenmässig weit weniger häufigen Mutterverlust auftreten,
auch wenn dann der Bezug auf das bekannte
Gedicht
(1782) von Goethe weniger direkt erscheint.]
17.6.2001: Heute
ist Vatertag im Ursprungsland dieser Tradition, den USA.
Aus diesem Anlass erschienen, anders als
bei uns
, zahlreiche Aufsätze in der Presse die sich mit
Vaterschaft beschäftigen. Ein besonders berührender erschien
am 14.6. in der Wahington Post:
Finding My FatherBy Gigi
Barse
, Seite C10. Er stammt von einer
Frau, die in einer "neuen Familie" aufwuchs, von ihrem "neuen Vater"
adoptiert wurde und nach dem Willen ihrer Mutter den "alten Vater"
vergessen sollte. Sie sah ihn zuletzt vor 40 Jahren und fand ihn jetzt
endlich, nach einer sehr aufwendigen, dramatischen Suche, bei der sie
zwar einerseits überzeugt schien, dass
,,I always knew I would see him again, knew
I would feel his arms wrap me in a hug one more time. I just didn't
know how long and difficult and wondrous the journey would be to find
him .[ Ich wusste immer, dass ich ihn wieder sehen würde,
wusste, dass ich fühlen würde wie sich seine Arme in einer
Umarmung um mich ein weiteres Mal wickeln würden. Ich wusste nur
nicht wie lange und schwierig und wundersam die Reise sein würde].
.... A ber andererseits war sie doch sehr unsicher
über seine mögliche Reaktion und ob er überhaupt noch
lebte. Er und auch seine ebenfalls "neue Familie" nahmen sie herzlichst
auf .
15.6.2001: Statistik: In der führenden professionellen medizinischen Datenbank MEDLINE finden sich im Teilbereich Psychiatrie derzeit Hinweise auf 14161 Veröffentlichungen (in Fachzeitschriften) in der Kategorie Eltern-Kind Beziehung, davon 9810 zur Mutter-Kindbeziehung und 1828 zur Vater-Kind Beziehung, ferner 774 zu ,,Family Relations". Zu "Paternal Deprivation" (Vater-Entbehrung) gibt es 467 Einträge. Als Querverweis z. B. zum Schlagwort "Parental Alienation Syndrome" erhält man die Kategorie "Personality Disorders" mit 9168 Einträgen, davon 2317 zu "Borderline Personality Disorder" (BPD), ferner 11559 zu "Child Behavior Disorders". Mit dem Suchwort "Child Custody" (Elterliche Sorge) erhielte man unter Einschluss aller Subkategorien (exp child abuse/ or exp child advocacy/ or exp child custody/ or exp child welfare/ or exp divorce/ or exp expert testimony/ or exp forensic psychiatry/ or exp jurisprudence/ or exp legal guardians/ or exp parents/ or "child custody".mp.) insgesamt 119579 Einträge. Man wird also seine Suche eingrenzen müssen.
12.6.2001: Süddeutsche Zeitung vom 12.6.2001 (S.9): Frankreichs Väter machen Urlaub. Franzosen bekommen künftig nach der Geburt eines Kindes zwei Wochen frei- Sozialpolitiker sprechen von einer kleinen Revolution.
Zumindest erscheint diese praktische Massnahme (Kostenpunkt etwa 300 Millionen DM) als wahrscheinlich weit wirksamer als die deutsche Kampagne "Mehr Spielraum für Väter". Durchgesetzt hat sie Segolene Royal, Staatssekretärin für Kinder und Familie.(unverheiratet, 4 gemeinsame Kinder mit dem Vorsitzenden der französischen Sozialistischen Partei, Francois Hollande.) 73 Prozent der Franzosen stimmen dieser Massnahme laut einer Umfrage vor der Beschlussfassung zu. Einmal in Jahr tritt das französische Kabinett zu einer speziellen Familienkonferenz zusammen bei der solche Beschlüsse fallen..
Der Bericht führt auf, dass Väter bisher in Frankreich 3 Tage Vaterschaftsurlaub beanspruchen konnten, in Dänemark 2 Wochen, Finnland 18 Tqge und Schweden 40 Tage.
29.5.2001: Zigarettenqualm - für Kinder hochgefährlich. Mädchen und Jungen, deren Eltern rauchen, tragen oft massive gesundheitliche Schäden davon. So titelt die Süddeutschen Zeitung vom 29.5.2001 (München Teil, S.49) heute einen Bericht über ein Symposium, das zusammen mit der Stiftung Kindergesundheit veranstaltet wurde. Folgen des Rauchens während der Schwangerschaft und auch des Passivrauchens sind den meisten bekannt. Besonders alarmierend ist aber nach den neuesten Studien nicht nur der Grad der Schädigung bei Kindern, sondern auch die Häufigkeit. ,,Wir leben in einem Raucherland" lautet Resumee und Kritik der Ärzte. Das schlechte Beispiel der Eltern hat zweifellos einen wesentlichen Anteil daran, dass mit 16 Jahren etwa die Hälfte der Jungen und 40 % der Mädchen selbst "dabei" sind, und wegen der hohen Suchtwirkung des Nikotins die größten Schwierigkeiten haben davon wieder loszukommen . Obwohl uns dazu noch keine speziellen Studien vorliegen, geht zumindest aus Zuschriften an uns deutlich hervor, dass der Trennungs / Scheidungsstress die betroffenen Eltern und Kinder besonders häufig zur Zigarette greifen läßt. Wir appelieren deshalb nicht nur an alle Eltern, sondern auch an alle an der Prüfung des "Kindeswohls" Beteiligten (Richter, etc.) diesem Problem ernsthaft Rechnung zu tragen.
24.5.2001: Vatertag!
Die Suche im deutschen
"Blätterwald" ergab auch dieses Jahr nichts besonders bemerkenswertes
zum Thema Vatertag, nur die üblichen Angebote aus der Gastronomie,
Hinweise auf Feuerwehrfeste usw. Einige wenige Zeitungen weisen wenigstens
auf den historischen Ursprung hin, so z. B. die
Saarbrücker Zeitung
vom 23.5. Demnach rief eine Louisa Dodd,
deren Vater im amerikanischen Bürgerkrieg kämpfte, 1910
zur Ehrung von Vätern auf. Präsident Calvin Coolidge gab
dann 1924 eine Empfehlung für die Einführung eines Vatertages
heraus, aber erst Präsident Richard Nixon machte 1974 den zweiten
Sonntag im Juni (diesmal 17.6) zum offiziellen Vatertag in den USA.
(In Österreich wird er am 10.6 gefeiert.). Trotz des geringen Stellenwertes
in Deutschland wünschen wir allen Vätern hier, dass sie den
heutigen Tag ganz im Sinne einer guten Kind-Vater-Beziehung verbringen
können.
19.5.2001: Webseiten Statistik
: Neuer Besucherzähler.
Die gezielte Suche auf unseren Webseiten erfreute
sich größter Beliebtheit. Leider wurden für diese
Suchmaschine plötzlich hohe monatliche Gebühren verlangt.
Wir suchen deshalb noch nach einem Ersatz. Ohne jede weitere Ankündigung
wurde dann auch der Besucherzähler auf unserer home page vom
Netz genommen, so dass die gesamte damit verbundene Statistik für
uns verloren ging. Sie enthielt u. a. die Zahl der Zugriffe, aufgeschlüsselt
nach Stunde, Tag (die meisten dienstags), Monat und Land. Natürlich
sind Besucher aus Deutschland weitaus am häufigsten, aber obwohl
wir unsere Webseiten nur in Deutsch anbieten (allerdings z. T. mit links
zu anderssprachigen Webseiten), verzeichnen wir Besucher aus praktisch
jedem Staat der Erde.
Eine etwas andere Art von Zugriffstatistik können
wir von unserem derzeitigen Service provider abrufen. Die Zahl der
,,sessions" gibt an wieviele unterschiedliche domains auf unsere
Webseiten zugegriffen haben. Nicht gezählt werden dabei mehrmalige
Zugriffe pro Tag oder Abrufe über einen proxy server. Demnach
verzeichneten wir im Zeitraum 1.4.99-30.4.2001 (25 Monate)
76032 sessions , mit einem derz. Durchschnitt von etwa 5100
/Monat. Weitaus größer ist nat. die Zahl der "hits" (373165)
oder der abgerufenen Seiten (228281 mit insgesamt 4,083389 kB). Wir
sehen in diesen Statistiken in erster Linie ein feedback über
unsere Arbeit, nicht einen
,,Schönheitswettbewerb." Daher interessiert uns
insbesondere welche Seiten jeweils am meisten Resonanz erzeugen.
Nicht allzu überraschend ist allerdings, dass die häufigsten
Zugriffe (als Ausgangspunkt) auf die vorliegende Seite (Aktuelles
im Überblick) erfolgen. Der heute installierte Besucherzähler
zählt lediglich, ohne jede Aufschlüsselung, die Zahl der Zugriffe
auf diese Seite, nicht also Besucher die über die Homepage, direkte
Zugriffe auf andere Seiten, auf Grund von Verweisen (links), Suchmaschinen
etc. zu uns finden.
19.5.2001: Leider verspätet, ein Hinweis auf einen wiederum interessanten Essay von Christine Brinck in der Süeddeutschen Zeitung vom 11.5.2001, S. 18: Die Mutter aller Steuern. Kleine Kinder brauchen eine Familie: Warum staatliche Fremdbetreuung keine Lösung ist. Obwohl in erster Linie von Müttern die Rede ist, ein auch für Väter nachdenkenswerter Beitrag zur aktuellen Diskussion um Teilzeitarbeit und Kinderkrippen (Zitat: ,,Von der Kinderkrippe bis zur Scheidung haben die Kleinen andere Glücksvorstellungen als ihre Erzeuger. Das hat überhaupt nichts mit christkonservativen Vorstellungen von ,Kinder, Küche, Kirche' zu tun.")
5.5.2001: Die
Süddeutsche Zeitung
(SZ am Wochenende, Seite I) bringt heute den Aufsatz
von Rolf Lamprecht: ,,Der gnadenlose
Kampf ums Kind. Bei den meisten Scheidungsprozessen geht es um Macht
und Geld, nicht um Liebe – und die Familienrichter sind hilflos."
Das Problem mit dem unbestimmten
Begriff ,,Kindeswohl" wird zunächst an Hand von Hinweisen auf
den vor dem Dorfrichter Azdak ausgetragenen Konflikt in
,,Der kaukasische Kreidekreis" von Bertolt Brecht
und die ebenso klassische Abhandlung von Joseph Goldstein, Anna Freud
und Albert Solnit, ,,Beyond the Best Interests
of the Child" , New York, The Free Press, 1973 deutsch:
Jenseits des Kindeswohls, Suhrkamp, Frankfurt, 1974) angerissen.
Es folgen dann Beispiele aus der deutschen Gerichtspraxis zur Auswirkung
oft jahrelanger Konflikte zwischen den Eltern, beharrlicher Umgangsvereitelung
und Verteufelung des anderen Elternteils auf das "Kindeswohl" und den
"Kindeswillen". [Das Buch von Goldstein et al erschien 1984,1996 in einer
Neuauflage. Es gibt auch ein weiteres Buch dieser Autoren:
Best Interests Of The Child: The Least Detrimental Alternative
by Joseph Goldstein (Herausgeber)
mit Beiträgen von Anna
Freud und Albert J. Solnit,
Simon and Schuster, 1998].
Zum Autor, Rolf Lamprecht, gibt es einen "Steckbrief" der seine journalistische Tätigkeit beschreibt, u.a. als langjähriger SPIEGEL Korrespondent und als Buchautor.
27.4.2001: Die MONA LISA Redaktion teilt uns mit, dass das Thema "Elternzeit"
für Vater, ,,Vaterschaftsurlaub mit Karriereknick?" (vgl. unsere
Mitteilung vom 21.3.2001
) in der Sendung am Sonntag, 29.4. 2001, ZDF,
18h15 behandelt wird, mit einer Wiederholung in
3Sat am Mittwoch um 13h30. Es hätten sich erstaunlich wenige
Väter gemeldet, vielleicht weil sie keinen Karriereknick erleiden
oder diesen von vornherein nicht riskieren wollen? Wir meinen jedenfalls,
dass dieses Thema für alle "jungen" Väter wichtig ist, auch
weil sich dieser besondere Lebensabschnitt mit kleinen Kindern ja
später nicht mehr nachholen läßt.
Auszüge aus dieser Sendung sind auf den
Webseiten des ZDF
zu finden.
20.4.2001: Informationen zur deutsch-französischen parlamentarischen Mediationsgruppe zu Sorgerecht / Kindesentführung kann man auf den Webseiten der Mitglieder Pierre Cardo (F) und Angelika Schwall-Düren (D) finden. Darunter sind aktuell die jeweiligen Zwischenberichte aus Frankreich (html file) und Deutschland (pdf file).
16.4.2001: Für die bisherige Suchmaschine für unsere Webinhalte werden jetzt leider ziemlich plötzlich recht erhebliche Gebühren verlangt. Wir suchen daher noch nach einem Ersatz.
10.4.2001: ARD Plusminus 21h55 wird sich u.a. mit Gutachtern in Familiensachen befassen. HEUTE!
8.4.2001: Der Zugriff auf unsere Seiten war leider längere Zeit wegen technischer Probleme bei unserem Provider nicht möglich (funktionierte aber wenigstens teilweise bereits wieder unter unserer Alternativaddresse http://www.vaeterfuerkinder.org ).
8.4.2001: Unsere Webseiten zu Internationaler Kindesentführung
wurden aktualisiert, einschliesslich der Seiten die die
Handhabung solcher Fälle in Deutschland
betreffen. Erfreulicherweise gibt es auch Berichte von
erfolgreichen Rückführungen oder der Herstellung von Umgangskontakten.
Auch auf der offiziellen (politischen) Ebene hat man sich weiter mit
diesem Thema beschäftigt. Die vierte Konferenz der Special Commission
zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte
internationaler Kindesentführung fand vom
22-28.
3.2001
in Den Haag statt. Ein Abschlussbericht liegt uns allerdings
derzeit noch nicht vor.
Am 7. März, 2001 fand ein Hearing des HOUSE COMMITTEE
ON INTERNATIONAL RELATIONS mit SECRETARY POWELL statt, bei dem das
Thema Internationale Kindesentführung ebenfalls zur Sprache kam.
Der Abgeordnete
Nick Lampson
aus Texas nimmt sich dieses Themas besonders an, ebenso
wie der französiche Abgeordnete
Pierre
Cardo
, auf dessen neue Webseiten wir hier auch hinweisen möchten.
Diese Webseiten enthalten insbesondere die ausführlichen Zwischenberichte
der französisch-deutschen Parlamentarierkommission, zu Sorgerechtsfragen,
deren Mitglied er ist. Zu finden ist auch der Bericht von Mary Banotti,
M. E. P. über die
Initiative Frankreichs zum Umgangsrecht
(vgl. unsere Mitteilung vom 25.2.2001).
21.3.2001: Ein Aufruf von MONA LISA (ZDF) zum einem aktuellen Thema (vgl. auch "Mehr Spielraum für Väter", hier unter 9.3.2001 ):
Hallo liebe Väter für Kinder,
Mona Lisa nimmt sich mal wieder der Männer an. Für
unsere Sendung "Mann oh Mann" am 8. April suche ich einen Vater,
der in Erziehungsurlaub gegangen ist und dadurch einen Karriereeinbruch
hatte. Wie waren die Reaktionen von Arbeitgeber, Kollegen, Freunden
etc.? Hintergrund der Geschichte ist, dass das Bundesfamilienministerium
die Erziehungszeiten für Väter nachdrücklich befürwortet,
aber tatsächlich nur ca. 2% der Väter es in die Tat umsetzen.
Einer der Gründe: die Angst vor einem Karriereknick (?). Können
Sie mir weiterhelfen und meine Redaktions-Nr. an Betroffene weiterleiten,
bitte? Bis Ende der Woche sollte ich einen Gesprächspartner
finden.
Svetlana Makivic, Red. Mona Lisa
Redaktion Mona Lisa des ZDF: 089-9955-1182 (10-18h)
mobil: 0179-1086823 (9-21h)
Wir, von Mona Lisa, unterstützen Erziehungszeiten
für Väter und dass wird auch in diesem Filmbeitrag rüberkommen.
Nur leider scheint die Akzeptanz in der Wirtschaft und Gesellschaft
noch nicht so sehr hoch zu sein (?).
21.3.2001: Aus einer Mitteilung die uns gerade zugegangen ist, entnehmen wir dass die schon erwähnte Sendung ( INSIGHT) zu Internationaler Kindesentführung bereits heute, 23h MEZ, von CNN gesendet wird, einschliesslich zusätzlicher live Interviews.
INTERNATIONAL CHILD ABDUCTION |
|
Every year thousands of children are taken by one of their parents without the permission of the other parent. Getting the children back or even obtaining visitation rights can be a long and painful experience. When the parent and children have fled to another country, the problem can seem insurmountable. Insight looks at the problem of international child abduction by parents and asks what can be done to improve a flawed system. |
21.3.2001: Morgen beginnt, wie wir schon vor einigen Tagen kurz berichteten , das vierte offizielle Treffen der Mitgliedstaaten ( 22-28. 3.2001 ) der Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens über die zvilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. AktuelleInformationen darüber können den Webseiten der Haager Konferenz entnommen werden. (Die meisten davon sind allerdings nur als WORD Dokumente zum Herunterlagen bereitgestellt.) Darunter sind mehrere Berichte, z. B. zum Umgang nach Art. 21 und eine umfangreiche statistische Zusammenfassung , die auf einer detaillierten Befragung der Mitgliedstaaten zur Handhabung des Übereinkommens beruht. Die Antwort des deutschen Justizministeriums ist darin allerdings derzeit noch nicht enthalten. Ein zusammenfassender Bericht über die letzte solche Konferenz ( 1997 ) ist ebenfalls verfügbar.
Zur Vorbereitung auf diese Konferenz diente auch das NCMEC/ICMEC Forum über Internationale Kindesentführung, Alexandria, V. A. , 1-2. Nov. 2000 . Eine dort beschlossene Resolution empfiehlt die Erarbeitung eines "Best Practice Guide" für die Handhabung von Kindesentführung (Doc files von uns umgewandelt als web page). Ein Vorschlag dazu wurde zuvor schon von der Common Law Judicial Conference on International Child Custody (Washington, D.C., September 17-21, 2000) von Richtern aus sechs Nationen erarbeitet (umgewandelt als web page ).
Wohl aus Anlass dieser Tagung widmete CBS seine in den USA sehr populäre Sendung "Sixty Minutes" am Sonntag zur Hauptsendezeit dem Thema Internationale Kindesentführung (u.a. nach Deutschland.) Der Bericht der vielen auch hier durch ihre Berichte aus Krisengebieten bekannten CNN chief international correspondent Christiane Amanpour soll am Donnerstag , 22.3.2001 , auch hier von CNN ausgestrahlt werden. (Die Sendezeit ist uns leider noch nicht bekannt.)
20.3.2001: Wir wurden gebeten den folgenden Aufruf zu veröffentlichen
(Hervorhebungen durch uns):
TV-München sucht Gäste für Fernsehsendung!
Im Rahmen unserer täglichen Sendung "andrea" auf TV-München suchen wir Gäste aus dem Münchner Raum, die sich zum Thema "Ehen in München - Rosenkrieg oder Zweisamkeit?" an einer Diskussion beteiligen möchten. Die Aufzeichnung ist am
Dazu suchen wir Menschen, die schon Erfahrungen (ob positive
oder negative!) mit der Ehe gemacht haben, oder aber die Ehe als
veraltet empfinden und niemals heiraten würden! Oder natürlich
auch Väter, die nach einer Scheidung Probleme mit dem Sorgerecht
haben. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter folgender Telefonnummer:
089/42041480 oder per Mail unter
andreag@tvm.de
.
Redaktion "andrea"
17.3.2001: Die Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung treffen sich alle 4 Jahre um die Funktion des Übereinkommens zu überprüfen. Das vierte solche Treffen (Fourth Special Commission) findet vom 22-28 März, 2001 statt. Daran wird das International Centre for Missing and Exploited Children (Europe) als "Observer" teilnehmen und im Detail die auf dem NCMEC/ICMEC Forum über Internationale Kindesentführung, Alexandria, V. A. , 1-2. Nov. 2000 verabschiedete Resolution erläutern (VfK e.V war Teil der deutschen Delegation, vgl. Tagungsbericht ). Wir möchten auf die hiezu von ICMEC herausgegebene kurze Stellungnahme verweisen, die auf deren Homepage unter "News" zu finden ist (oder hier Impressum ). Sie wendet sich gegen einzelne Bestrebungen, Mediation Teil des Übereinkommens zu machen, weil die damit verbundenen Verzögerungen das Kernprinzip des Abkommens, "Sofortige Rückführung" und ev. Sorgerechtsentscheidungen im Staate des gewöhnlichen Aufenthaltes, stark aushöhlen würden. Selbstverständlich wird aber Art. 7 des Übereinkommens voll unterstützt, nach dem die Zentralen Behörden kooperieren sollen, um die freiwillige Rückgabe des Kindes sicherzustellen oder eine gütliche Regelung der Angelegenheit herbeizuführen. Voll unterstützt wird selbstverständlich auch die Rolle der Mediation bei der Anbahnung von späteren Umgangskontakten.
VfK e. V. wurde gerade in letzter Zeit über einige sehr erfreuliche Entwicklungen in Fällen internationaler Kindesentführung von und nach Deutschland informiert, die zum Teil vor nicht allzu langer Zeit noch für grosse Schlagzeilen sorgten. (Gerade deshalb wollen wir darüber hier nicht namentlich berichten, sondern den Betroffenen, vor allem den Kindern, ganz die Ruhe gönnen die sie zur Aufarbeitung des erlittenenen Traumas wahrscheinlich noch benötigen.) Bei der Auffindung der Kinder, und vor allem bei der Wiederherstellung von Umgangskontakten (in einem deutsch-amerikanischen Fall sogar erst nach Jahren) hat sich Mediation und das Zusammenwirken öffentlicher Stellen (einschliesslich der parlamentarischen deutsch-französischen und deutsch-amerikanischen Kommissionen), privater Organisationen und auf das Kindeswohl bedachter Anwälte bestens bewährt.
9.3.2001 : Im deutschen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sucht man zwar noch vergeblich nach einer Männer- oder Väterabteilung, aber das Aktionsprogramm zur Vereinbarung von Familie und Beruf und der Stärkung der Rolle von Vätern , ,Mehr Spielraum für Väter" verdient Beachtung (vgl. Pressemitteilung des Ministeriums), genau so wie manches was gestern auch zum Weltfrauentag zu hören war und, statt einseitiger Schuldzuweisung, konstruktiv in die selbe Richtung weist. Es müssen, im Sinne einer wirklichen Gleichstellung und Partnerschaft bei der Kindererziehung, Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Müttern und Vätern gleichermassen erlauben, Familie und Beruf zu vereinbaren, sofern sie das wünschen, also auch ,,Mehr Spielraum für Mütter" und als unabdingbare Voraussetzung, ein entsprechender finanzieller Spielraum . Ob das neue Bundeserziehungsgeldgesetz (Achtung: lange Ladezeiten) und die Einführung von "Elternzeit" diese Ansprüche wenigstens annähernd erfüllen, bleibt zu prüfen oder abzuwarten. Dass erst jetzt der Ruf nach mehr Kinderhorten und nach Ganztagschulen, die ausserhalb Deutschlands längst selbstverständlich sind, wieder laut wird, mag erstaunen (oder erinnert vielleicht an die schier ewige Ladenschlussdebatte). Flexiblere Arbeitszeiten und Heim(Tele)arbeit können ebenfalls eine bessere Vereinbarung von Familie und Beruf erlauben. Eine anderswo schon vor Jahrzehnten bewährte und für kleine Kinder wahrscheinlich in vielem bessere Methode, nämlich sie in das Berufsleben zu integrieren (wie das übrigens im bäuerlichen, ländlichen Rahmen schon immer selbstverständlich war) scheint man hier allerdings noch kaum "entdeckt" zu haben: Kinderhorte in den Betrieben . Wenn man dann auch mehr Kinder in den Betriebskantinen sieht, würde das sicher auch zu mehr Kinderfreundlichkeit beitragen. Echte Partnerschaft bei der Kindererziehung und die verinnerlichte Erkenntnis, dass auch der Partner (die Mutter) genau dasselbe Recht auf beruflichen Erfolg, Anerkennung und Kontakte außerhalb der Familie hat, würde auch viel zur Reduzierung von Problemen beitragen, über die wir hier leider immer wieder berichten müssen, insbesondere, wenn diese Einsichten früh genug, vor einer Krise in der Partnerschaft, umgesetzt werden.
6.3.2001: Auch aus dem amerikanischen "Familienministerium" (Department of Health and Human Services) ist eine interessante Stellenbesetzung zu melden: Präsident Bush hat am 28.2.2001 die Nominierung des Kinderpsychologen und Präsidenten der National Fatherhood Iniative , Dr. Wade Horn zum Assistant Secretary (Stellv. Minister) für Family Support bekanntgegeben. Dr. Horn hat zahlreiche Bücher und Aufsätze zu Vaterthemen geschrieben, z. B " The Importance of being father ", und unter anderem auch in einer regelmässigen Kolumne der Washington Times ,,Fatherly Advice". Auch wir schon mehrmals über ihn berichtet (z. B über seine Anhörung zum "Fathers Count Act of 1999 "). Dr. Horn war übigens schon unter Präs. Bush Senior United States Commissioner for Children, Youth and Families ( 1989-1993).
4.3.2001: Im österreichischen Frauenministerium (der jetzige offizielle Titel ist allerdings Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen) ist eine MÄNNERABTEILUNG eingerichtet worden, die sich im Sinne der Gleichstellung um männerspezifische Belange, einschliesslich der Zusammenarbeit mit Männerorganisationen, kümmern soll. Hier die offizielle Mitteilung:
Die Rolle des Mannes in der Gesellschaft ist Veränderungen unterworfen.
Viele Männer leiden unter dieser Rollenveränderung. Eine
steigende Anzahl an Hilfesuchenden - unter anderem bei den Gleichbehandlungskommissionen
-dokumentiert ein schwieriger gewordenes privates und berufliches
Umfeld. Spezifische Männerprobleme betreffen den gesundheitlichen
Bereich, Suchtprävention, familiäre Schwierigkeiten, Mobbing
am Arbeitsplatz usw. sollen in der neu geschaffenen Männerabteilung
eine Anlaufstelle finden.
Keineswegs werde es aber, laut Bundesminister Herbert
Haupt - "um alle Befürchtungen zu zerstreuen" - irgendeine Einschränkung
bei den ebenfalls in seinem Ressort verankerten Frauenagenden geben.---
Die Sektion III des Ministeriums, Frauenangelegenheiten, wird aber "selbstverständlich"
von Frauen geleitet, auch die Sektion VI für Jugendangelegenheiten
und besondere Familienangelegenheiten, die u.a. für Fragen des
Familien-, Jugend,-Kinderrechts, Trennung. Scheidung, Mediation etc.
zuständig ist. In dieser Sektion soll nach Pressemeldungen auch
die "Männerabteilung" angesiedelt sein.
Mag. Haupt gehört der Freiheitlichen Partei an,
deren Vorsitzende die Vizekanzlerin und Bundesministerin für
öffentliche Leistung und Sport, Dr. Susanne Riess-Passer, ist.
25.2.2001: Die Vorschläge der Europaabgeordneten (aus Irland, seit 1984) Mary Banotti (u.a. sehr aktiv als European Parliament President’s Mediator for Transnationally Abducted Children ) zur Erweiterung des neuen Europäischen Sorgerechtsabkommens (statt Brüssel II) auch auf nichteheliche Kinder, sind von der der französischen EU Präsidentschaft im 2. Halbj. 2000 akzeptiert worden. Sie wurden vom Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten (Committee on Citizens' Freedoms and Rights, Justice and Home Affairs) als "draft resolution" verabschiedet. Laut Pressemitteilung von Mary Banotti ist der Anteil nichtehelicher Kinder die von dieser Erweiterung profitieren über 20%. Allgemein soll das Abkommen die Anerkennung und Durchsetzung von Umgangsrechten, auch über Staatsgrenzen hinweg (innerhalb der EU), verbessern. Wir werden weitere Details bringen.
25.2.2001: Der Beschluss vom 11.12.2000 - 1 BvR 661/00 -, Art. 2 I i.V.m. Art. 20 III GG, §1684 BGB zur Verfahrensdauer (Untätigkeitsbeschwerde) ist jetzt im Volltext beim Bundesverfassungsgericht abrufbar.
17.2.2001: Es lohnt von Zeit zu Zeit die Datenbank des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu besuchen, http://www.echr.coe.int , nicht zuletzt deshalb, weil dies auch ermöglicht einen Blick von "außerhalb" auf die uns an sich sattsam bekannten Probleme zu werfen, z. B. mit dem Stichwort "Respect for family life" (Artikel 8) oder "Access to court" (Artikel 6) . Eine solche Beschwerde betrifft die Umgangsprobleme eines nichtehelichen Vaters, HOFFMANN v. GERMANY, Application number 00034045/96 vom 15.7.1996. Sie wurde am 12.12.2000 mehrheitlich zur Entscheidung angenommen (ist aber noch nicht entschieden), weil komplexe faktische und rechtliche Fragen unter der Konvention angesprochen werden, die auf ihre Berechtigung untersucht werden sollen. (Es fällt übrigens auf, dass wohl der Großteil der Beschwerden nicht angenommen wird, d. h. als "inadmissable" eingestuft wird.)
16.2.2001: Hilflosigkeit bei beharrlicher Umgangsverweigerung?
OLG Frankfurt
vom 26.10.2000 unter Az. 6 WF 168/00
: ,,Es besteht keine gesetzliche Grundlage für die Erzwingung
der Teilnahme an einer Begutachtung in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren."
.......
Der Vorsitzende hat der Mutter zunächst
die gegen sie sprechende Rechtslage erläutert. Der Sachverständige
hat sodann den Eltern angeboten, mit ihnen ein ergebnisoffenes Mediationsverfahren
durchzuführen. Die Mutter hat jedoch diese Hilfe wie auch für
sich und die Kinder jegliche Beteiligung an einer gutachterlichen Beurteilung
der anstehenden Gesamtproblematik strikt abgelehnt. Der Sachverständige,
ersichtlich resigniert, konnte keine Erklärung für das
uneinsichtige Verhalten der Mutter finden. .....
,,Zur "Beruhigung“ des Vaters und als letztmaligen Appell des Senats
an die Mutter mögen die nachfolgenden Hinweise dienen:"
Es folgen Hinweise auf das Urteil des Europ. Gerichtshofs für
Menschenrechte vom 13.07.2000 (
Elsholz gegen Deutschland
) und das Parental Alienation Syndrom
und schließlich: ..,,
wird das Amtsgericht nunmehr zu prüfen haben, ob nicht von
Amts wegen oder auf Antrag des Vaters, der sich zur Übernahme
des alleinigen Sorgerechts bereit erklärt hat, der Mutter das
Sorgerecht gemäß
1666 BGB
zu entziehen sein wird. Nach dem Eindruck, den der
Vater im Termin hinterlassen hat, ist davon auszugehen, daß
er das Umgangsrecht der Mutter uneingeschränkt gewährleisten
wird."
13.2.2001: Hallo zusammen,
im Rahmen einer Studie über die "Emotionale Entwicklung
von Kindern alleinerziehender Väter" suchen wir DRINGEND (!!!)
noch alleinerziehende Väter, die bereit wären, an dieser
Untersuchung teilzunehmen. Es entstehen dabei keinerlei Kosten.
Nähere Informationen dazu unter:
http://www.uni-saarland.de/fak5/ezw/personal/paulus/vaeterseite.htm
10.2.2001: Neben den vielen Klagen die uns über zu geringen oder völlig verweigerten Umgang mit dem Kind erreichen, gibt es gelegentlich auch Zuschriften die sich über eine mangelnde Wahrnehmung des Umgangs beklagen. Wir haben dann stets dazu ermutigt, nach Versuchen zur Überzeugung dieses Elternteils von der Wichtigkeit der Kontakte für das Kindeswohl, notfalls auch die Umgangsverpflichtung nach dem neuem Kindschaftsrecht einzuklagen. Wir freuen uns, dass wir nun erstmals auf ein entsprechendes Urteil ( AG Hann. Münden, FamG, rkr. Urteil vom 07.03.2000 ) verweisen können. Auf ein Urteil (OLG Karlsruhe 1998 ) zur weitaus selbstverständlichen, schon im Grundgesetz (Art. 6) verankerten Verpflichtung zur elterlichen Sorge , auch gegen den Willen des betroffenen Elternteils, haben wir schon früher hingewiesen.
4.2.2001: Nicht nur wir haben ständig beklagt, dass die übliche Verfahrensdauer sehr oft dem kindlichen Zeitempfinden arg zuwiderläuft und gravierende Folgen für das Kind und die Kind-Eltern-Beziehung haben kann. Das ist jetzt durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfahrensdauer bei einer beharrlichen Umgangsvereitelung, einschließlich des Einsatzes der "ultimativen Waffe", sexueller Missbrauchsvorwürfe, sehr klar verdeutlicht worden: Beschluss vom 11.12.2000 - 1 BvR 661/00 -, Art. 2 I i.V.m. Art. 20 III GG, §1684 BGB. Bemerkenswert an dieser wichtigen Entscheidung ist nicht zuletzt, dass die gesamte Verfahrendauer vom Zeitpunkt des Umgangsantrages (allerdings wegen Missachtung einer früheren Umgangsregelung aus 1996) mit "nur" 3 Jahren, 9 Monaten, im Vergleich zu nicht wenigen uns bekannter Fälle sogar als sehr "kurz" angesehen werden muss, wobei das Bundesverfassungsgericht selbst, trotz erheblicher Überlastung, sogar innerhalb 8 Monaten entschied: Familienrichter müssen schnell über Umgang und elterliche Sorge entscheiden .
31.1.2001: The Evolved Matriarchal American Family & Fatherhood . By Gerald L. Rowles, Ph.D . Ein historischer Überblick.
30.1.2001: Arnold Schwarzenegger über die Probleme Alleinerziehender, Vaterlosigkeit, Jugendgewalt etc.: Arnold Schwarzenegger . The big guy is happiest when he's helping poor kids, saying weird things about race and saving. By Christina Valhouli.
28.1.2001: Die Webseiten von Väter für Kinder e.V. sind jetzt
auch unter dem domain Namen
http://www.vaeterfuerkinder.org
erreichbar. Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen,
dass unsere Webseiten bei AOL schon lange nicht mehr aktualisiert
wurden und jetzt eingestellt werden. Bitte links entsprechend korrigieren.
Unser Aufnahmeformular
ist jetzt druckgerechter auch im pdf Format
verfügbar
. Zum Ausdruck brauchen Sie lediglich den Adobe Acrobat
Reader, der im Internet (
http://www.adobe.com
) oder als Beigabe zu Computerzeitschriften etc. frei
verfügbar ist. Die Installation ist sehr einfach, fast automatisch.
20.1.2001: Literaturhinweis : Der Psychoanalytiker Dr. phil. Lothar Schon promovierte mit einer psychoanalytischen Untersuchung vaterloser Jungen und Männer. Er hat zu seinem Arbeitsschwerpunkt Psychoanalytische Familienforschung die Bücher Entwicklung des Beziehungsdreiecks Vater- Mutter- Kind. Triangulierung als lebenslanger Prozeß. Taschenbuch - 158 Seiten (1995) Kohlhammer, Stgt . ; ISBN: 3170130382 , DM 29,80 und Sehnsucht nach dem Vater. Die Dynamik der Vater- Sohn- Beziehung. Gebunden, 327 Seiten (2000) Klett-Cotta, Stgt.; ISBN: 3608942009, DM 39,50 veröffentlicht . Rezensionen zu diesen Büchern wären uns sehr willkommen. Vgl. zu diesem Themenkreis u.a. auch die Veröffentlichungen von Helmuth Figdor, Matthias Franz et al . und Horst Petri .
12.1.2001: Programmhinweis: Mona Lisa, ZDF 14.01.2001,18:15
Uhr :
Scheidungskrieg - Wenn
Kinder zu Geiseln werden .
Eine Teilzusammenfassung ist
online
bei ZDF.
Zu diesem Thema (insbes. Kindesentzug im Inland)
auch MDR FAKT (ARD 15.01.2001)
Kindesentziehung.
Die Haager Kinderrechtskonvention. Bericht: Simone Warias.
Mit weiteren Links.
10.1.2001: : Mittwoch, den 10.01.2000 bei Günter Jauch STERN TV (RTL 22:oo Uhr) ein größerer Beitrag mit anschließender Live Diskussion. Thema: Internationale Kindesentführung (?) Spiegel TV Beitrag vom 7.1.2001 wurde verschoben.
6.1.2001: Zur Berichterstattung über den Fall Becker gegen Becker und TV Sendung am Sonntag 7.1.2001.
19.12.2000: Scheiden tut weh. Die private Glücksmaximierung der Eltern endet nur allzu oft im Unglück ihrer Kinder - Debatte Von Christine Brinck, DIE WELT, Dienstag, 19. Dezember 2000 .
Neues bei Väter für Kinder e.V. 2002
Neues bei Väter für Kinder e.V. 2000
Neues bei Väter für Kinder e.V. 1999