Article 227-5 (Ordonnance nº 2000-916 du 19 septembre 2000 art. 3 Journal Officiel du 22 septembre 2000 en vigueur le 1er janvier 2002) Le fait de refuser indûment de représenter un enfant mineur à la personne qui a le droit de le réclamer est puni d'un an d'emprisonnement et de 15000 euros d'amende.
Article 227-7 (Ordonnance nº 2000-916 du 19 septembre 2000 art. 3 Journal Officiel du 22 septembre 2000 en vigueur le 1er janvier 2002) (Ordonnance nº 2005-759 du 4 juillet 2005 art. 19 I Journal Officiel du 7 juillet 2005 en vigueur le 1er juillet 2006)
Le fait, par tout ascendant, de soustraire un enfant mineur des mains de ceux qui exercent l'autorité parentale ou auxquels il a été confié ou chez qui il a sa résidence habituelle, est puni d'un an d'emprisonnement et de 15 000 euros d'amende.Article 227-9 (Ordonnance nº 2000-916 du 19 septembre 2000 art. 3 Journal Officiel du 22 septembre 2000 en vigueur le 1er janvier
2002) (Loi nº 2002-305 du 4 mars 2002 art. 16 Journal Officiel du 5 mars 2002)
Les faits définis par les articles 227-5 et 227-7 sont punis de
trois ans d'emprisonnement et de 45000 euros d'amende :
1º
Si l'enfant mineur est retenu au-delà de cinq jours sans que
ceux qui ont le droit de réclamer qu'il leur soit
représenté sachent où il se trouve ;
2º Si l'enfant mineur est retenu indûment hors du territoire de la République.
Vgl. auch die weiteren Sanktionen in Section 3 : Des atteintes à l'exercice de l'autorité parentale, z. B. wenn ein Wechsel des Wohnorts dem Umgangsberechtigten nicht innerhalb eines Monats mitgeteilt wird (6 Monate / 7500€), Article 227-6.
20.10.2006: Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes der etwas anderen Art, aber für den Geschädigten sicher eine sehr ernste Angelegenheit und deshalb auch im Rosenkrieg keineswegs zur Nachahmung empfohlen:Belästigung eines Nachbarn mit unbestellten Warenlieferungen. Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -Pressemitteilung Nr. 97/2006 vom 19. Oktober 2006. Zum Beschluss vom 27. September 2006 – 2 BvR 1603/06 –
10.09.2006: Unsere Ausführungen zu Sorgerechtsentscheidungen nach dem deutschen Kindschaftsrecht wurden aktualisiert und erweitert (wird fortgesetzt).
06.09.2006: Während die deutschen "Bedenkenträger/innen" und IdeologInnen noch immer heftig gegen "Zwangsberatung" und "Zwangsmediation" argumentieren (jetzt besonders im Zusammenhang mit der bevorstehenden Reform der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, FamFG, in der einige im Vergleich zu anderen Staaten, z. B. auch Österreich - wir werden berichten, äußerst zaghafte Ansätze zu Beratung / Mediation vorgesehen sind), gibt es z. B. in meisten Staaten der U.S. A. schon längst bewährte verpflichtende Beratung und Mediation als Vorbedingung für eine Entscheidung der Gerichte in Kindschaftssachen. Als ein Beispiel unter vielen sei hier nur, mit Bezug zum unten erwähnten (30.8) Programm des Maricopa County Superior Court, die offizielle Informationschrift zum seit April 1996 im Staate Arizona verpflichtenden Unterrichtsprogramm für Eltern erwähnt (pdf Datei). Ein "Erlebnisbericht" zu einem solchen Unterricht in Arizona (4-6 Stunden) findet sich in http://www.equalparenting.org/parents_classes.htm. Über ein solches verpflichtendes Kursprogramm aus Florida (1996) nach Florida statutes Section 61.21, das auch Information über PAS enthält, haben wir schon vor (8) Jahren berichtet, ebenso über verpflichtende Mediation in Kalifornien etc. Wiederum als ein Beispiel unter vielen hier Informationen zum 1997 im Staate Utah per Gesetz eingeführten verpflichtenden Co-Parenting Mediation Program. Diese Programme begannen in den USA in den 80er Jahren und jetzt hat die Mehrheit der Bundesstaaten solche verpflichtende Programme, manche Gerichtsbezirke auch eigene für Kinder zwischen 6 und 17 Jahren. Viele Gerichtsbezirke verlangen auch als Scheidungsvoraussetzung, dass die Eltern einen gemeinsamen parenting plan (Sorgeplan) vorlegen, auf den sie sich ggfs. mit Hilfe von Mediation einigen sollen, vgl. z. B. Hamilton County, Tennessee, seit Dezember 1997. Vgl. auch unsere frühere Übersicht über das amerikanische Kindschaftsrecht (aus 1998, aktualisiert). Voraussetzung für den großen Erfolg dieser Programme war nicht nur, dass sie verpflichtend sind, sondern, dass von vornherein sehr hohe, genau definierte Qualifikationsanforderungen an die Kursleiter und Mediatoren gestellt wurden, was bei Beratungsangeboten hierzulande keineswegs garantiert ist, auch nicht nach der bevorstehenden Reform. Verpflichtend bei Mediation kann selbstverständlich nur sein, dass zumindest ein ernsthafter Versuch zu einer einvernehmlichen Lösung unternommen wird. Diese Verpflichtung besteht auch nicht, sollte tatsächlich schweres Fehlverhalten (Gewalt etc.) eines Partners vorliegen.
01.09.2006: Zu der im Vergleich zu den allermeisten anderen Staaten ziemlich einmaligen Rechtslage in Deutschland für nichteheliche Väter gibt es eine neue Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/M, Beschluss vom 6.Dezember 2005 -6 UF 228/05, die für einige Aufregung sorgen dürfte, aber vielleicht deshalb auch dazu beiträgt eine Neuregelung umso dringlicher erscheinen zu lassen. Mehr
30.8.2006: Zum Parental Alienation Syndrome sind kürzlich zwei Arbeiten erschienen, die die Bedeutung von Fallgeschichten für von Entfremdung betroffene Eltern hervorheben.
1. Collette C. Summers, Parentectomy in the crossfire. [References], American Journal of Family Therapy. Vol 34(3) May-Jun 2006, 243-261. pdf Datei (parentectomy bedeutet. in Anlehnung etwa an appendectomy=Blinddarmoperation, Entfernung eines Elternteils vom Kind, crossfire=Kreuzfeuer). Besprochen wird der von uns am 13.8. (siehe unten) beschriebene Film "Victims of Another War", Dean Tong's "Elusive Innocence--Survival Guide for the Falsely Accused" und schließlich "A View For The Bench" ein 42min Film produziert vom Superior Court (=OLG) of Maricopa County in Arizona, der Familienrichter über milde bis schwere Formen des Parental Alienation Syndroms informieren soll und laut Ankündigung des Gerichts den Richtern auch helfen soll chronische Verletzer des Umgangsrechts zu identifizieren und diese Eltern an Unterricht über die Folgen von Hochkonflikt für die Kinder zu verweisen (Zwei weitere Filme für Eltern zum Umgang, Children of Divorce und Parents on the See-saw können direkt von den Webseiten des Gerichts herunter geladen werden, ebenso weitere, sehr lesenswerte Informationen für Eltern). Das sehr erfolgreiche Programm dieses Gerichtsbezirkes ist auch auf den Webseiten des U.S. Gesundheitsministeriums zu der unter Präsident Clinton gestarteten "Fatherhood Initiative", sowie in einem lesenswerten Bericht des britischen Parlaments "Family Justice: the operation of the family courts" beschrieben ( pdf Datei).
Hinweis: Der Film "Children of Divorce" (16:17 min) kann von hier direkt gesehen (z. B. mit Windows Media Player) oder gespeichert (12.7.MB) werden. Er beschreibt in erster Linie die Erfahrungen von Kindern nach einer konfliktreichen Trennung / Scheidung. Der Film "A View For the Bench" wird nur an Personen des Justizwesens abgegeben.
2. Amy J. L. Baker, The power of stories/stories about power: Why therapists and clients should read stories about the parental alienation syndrome. [References]. American Journal of Family Therapy. Vol 34(3) May-Jun 2006, 191-203. Dokumentiert den therapeutischen Wert des Lesens (oder Schreibens) von Fallgeschichten für von Eltern-Kind-Entfremdung betroffene Eltern. Sie erkennen dann z. B., dass ihre Erfahrungen gar nicht so einmalig sind, wie es zunächst erscheint. Sie können daraus neue Kraft finden und Strategien entdecken um ihre Situation besser zu meistern. Es werden vier Fallgeschichten im Detail besprochen, darunter das Buch von Lady Meyer, "They Are My Children, Too: A Mother's Struggle for Her Sons" (1999) über den auch vielen Lesern in Deutschland gut bekannten Fall einer Kindesentführung nach Deutschland und Eltern-Kind-Entfremdung.
Nebenbemerkung: Beide Aufsätze sind als "peer reviewed" (vor Veröffentlichung durch Fachleute begutachtet) gekennzeichnet, ein in Deutschland, außer in den Naturwissenschaften, leider noch immer weitgehend unbekanntes Verfahren zur Qualitätssicherung und Vermeidung von Willkür bei der Entscheidung über die Annahme zur Veröffentlichung.
20.8.2006: 3Sat, 13h30: "Väter und Söhne" ist das Thema von "Literatur im Foyer": Thea Dorn begrüßt Hanns-Josef Ortheil mit seinem Roman "Die geheimen Stunden der Nacht", Frank Goosen mit "Pink Moon", Tilman Spreckelsen mit "Mein Vater, der Held" und Thommie Bayer mit seinem Werk "Singvogel". (Erstsendung 25.11.2005).
20.8.2006: An die Webseiten zum Parental Alienation Syndrome (PAS) wurde eine Liste mit externen Links angefügt.
15.8.2006: Unsere Webseiten zu internationaler Kindesentführung und dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte (HKÜ) wurden aktualisiert. Neu aufgenommen wurde u.a. ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 27.7.2006, Iosub Caras v. Romania (no. 7198/04) Violation of Article 8. Es ist besonders interessant zum Vorrang des HKÜ Verfahrens vor nationalen Entscheidungen zum Sorgerecht (im Zielstaat der Kindesentführung) nach Art. 16, HKÜ. Interessant auch, dass der Vater seinen Antrag in Straßburg auch im Namen des Kindes stellen konnte, obwohl ein rumänisches Gericht der Mutter inzwischen das alleinige Sorgerecht zugesprochen hatte.
Der EGMR befand, dass die rumänischen Behörden den Kernpunkt des Haager Abkommen, nämlich eine Sorgerechtsentscheidung im Zielstaat der Entführung zu verhindern, dadurch ausgehebelt hatten, dass sie es verabsäumten das für die Scheidung zuständige Gericht über das noch laufende HKÜ Verfahren zu informieren. Außerdem wurden die Verfahren nicht mit der nötigen Dringlichkeit abgewickelt. Aus diesen beiden Punkten folgt, dass eine Verletzung des Artikels 8 der EMRK vorliegt. Beide Punkte, Missachtung des Artikels 16 und zu lange Verfahrensdauer waren, neben einer exzessiven Anwendung des Ausnahmeartikels Art. 13b, HKÜ, zumindest in der Vergangenheit auch Kernpunkte der heftigen internationalen Kritik an der deutschen Handhabung des Haager Übereinkommens. Vgl. dazu aber, als positives Beispiel, unsere Meldung vom 13.6.2006.
13.8.2006: Zum Langzeiteffekt von Eltern-Kind-Entfremdung, insbesondere durch Kindesentführung, hat die gemeinnützige Organisation PACT (gegr. in 2000 von Lady Meyer) einen wirklich bewegenden Film hergestellt, ,,Victims of Another War. The Aftermath of Parental Alienation". Gezeigt werden Interviews mit 3 inzwischen erwachsenen, betroffenen Kindern, darunter Cecilie Finkelstein (Norwegen), die auch auf der Frankfurter PAS Tagung (2002) einen besonders bewegenden Bericht über ihr Schicksal als entführtes und entfremdetes Kind gegeben hat (vgl. Konferenzband, S. 175-185). Regissseur ist Glenn Gebhard, Professor im Department of Film & Television at Loyola Marymount University, USA, dessen Kinder selbst vor 12 Jahren nach Deutschland entführt und dann von ihm entfremdet wurden. Kommentator: Michael York. Die DVD (30 min) kann online bei PACT bestellt werden, Preis £5.00+Porto (insges. €13,47). Sprache: Englisch mit Untertiteln in Deutsch, Französisch oder Spanisch.
8.8.2006: Die Anfänge unserer Webseiten zum Parental Alienation Syndrome liegen vor den den ersten Veröffentlichungen dazu in Deutschland und basierten damals in erster Linie auf amerikanischer Literatur. Wir haben uns bemüht über die seither erfolgte, rasante, auch immer mehr internationale Entwicklung immer wieder zeitnah zu berichten. Eine systematischere Darstellung erfordert jedoch eine häufige Überarbeitung der meisten dazu gehörigen Webseiten. Eine solche Überarbeitung wurde gerade wieder vorgenommen. Ziemlich sicher sind dadurch auch neue Fehler und Ungereimheiten entstanden, die wir baldmöglichst korrigieren möchten. Für Hinweise dazu, sowie sonstige Anregungen und Kritik, sind wir stets dankbar.
27.7.2006: Die Links zu den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wurden entfernt, weil sie zwar der aktuellen Suche in den dortigen Datenbanken entsprachen, sich diese Links aber in späteren "sessions" leider ändern. Bitte gehen Sie daher direkt zu der Eingangswebseite des Gerichtshofes und wählen dort entweder die Presseberichte (Press/Presse) oder die Urteile (Case-Law/Jurisprudence) aus der HUDOC Datenbank (als Webseite oder *.doc Datei) mit den entsprechenden Eingaben aus, z.B. der unten angegebenen Application Number / Numéro de requête.
26.7.2006: Wir haben noch einmal eine Zusammenstellung der wesentlichen Punkte aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Falle Koudelka gegen Tschechien gemacht, die unserer Meinung nach eine juristische Anerkennung des PAS Phenomens durch dieses hohe, übernationale Gericht bedeuten. Noch wesentlicher als die explizite Verwendung des PAS Begriffes scheint uns dabei vor allem, dass die Kriterien, die etwa in der Formulierung von Warshak (2005) das PAS Phänomen ausmachen, tragend in die Urteilsbegründung eingeflossen sind, einschließlich des Einflusses des einen Elternteiles auf die Ablehnung des anderen Elternteils durch das Kind.
24.7. 2006. Angesichts des wahrscheinlich erheblichen Interesses besonders am "PAS-Urteil" des EGMR im Fall Koudelka g. Tschechien haben wir uns bemüht raschestmöglich eine Teilübersetzung der wesentlichen Tatsachen und Entscheidungsgründe zu erstellen und geben sie schon als vorläufige Übersetzung frei, behalten uns aber noch Verfeinerungen und Erweiterungen vor.
23.7.2006: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat in den letzten Tagen in mehreren Fällen zur Verletzung der Artikel 8 und 6 der Konvention durch Nichtdurchsetzung eines Umgangsrechtes entschieden. Obwohl sich die Urteile nicht gegen Deutschland richten, sind sie von hohem prinzipiellen Interesse, weil uns die Verhaltensweisen auch hier sattsam bekannt sind, ja sogar oft weit geringere Anstrengungen unternommen werden, Gerichtsentscheidungen auch zeitnah durchzusetzen. Es handelt sich um die Fälle:1. Koudelka v. Czech Republic (no. 1633/05) Violation of Article 8, Urteil vom 20.7.2006 (In Französisch),Presseerklärung auch in Englisch. Dieser Fall einer hartnäckigen Umgangsvereitelung mag besonders interessant sein, weil sich der Gerichtshof wohl zum ersten Mal explizit auf eine psychologische Expertise stützt, wonach die sorgeberechtigte Mutter im Kinde ein Parental Alienation Syndrome verursacht hat.
Der Gerichthof selbst spricht in seiner Urteilsbegründung im Zusammenhang mit der Verweigerungshaltung auch des Kindes dann noch von einer Programmierung durch die Mutter. Das hätte prompte Therapie erfordert, statt durch Zeitablauf und nicht ausreichende gerichtliche Maßnahmen (Anordnung eines begleiteten Umgangs, Einsetzung eines Verfahrenspflegers für das Kind, gerichtliche Verwarnung, 2 geringfügige Zwangsgelder, Verurteilung auf Bewährung zu 3 Monaten Gefängnis wegen Missachtung eines Gerichtsbeschlusses) einen ,,point of no return" zuzulassen. (Die Tochter ist jetzt 16. Der Antrag auf eine Umgangsregelung war erstmals 1993 gestellt worden.)
2. Presseerklärungvom 18.7.2006 zuFialav. the Czech Republic(application no. 26141/03), Pedovič v. the Czech Republic (application no. 27145/03) and Reslováv. the Czech Republic(application no. 7550/04), alle wegen Nichtdurchsetzung eines Umgangsrechtes. In allen drei Fällen erkannte der Gerichtshof wegen übermässiger Verfahrensdauer (5, 10, 3 Jahre) auf eine Verletzung des Artikels 6 §1, in den Fällen Fiala und Reslova auch auf eine Verletzung des Artikels 8 (Recht auf Respektierung des Familienlebens). Urteile nur in Französisch.12.7.2006: Das schon vor einiger Zeit angekündigte Handbuch, "The International Handbook of Parental Alienation Syndrome: Conceptual, Clinical and Legal Considerations" von Richard A. Gardner, Richard S. Sauber, Demosthenes Lorandos (Herausgeber) ist nun by Charles C. Thomas Publisher Ltd. in Springfield, Illinois, U.SA. erschienen. 476 Seiten, U.S. $ 84.95. Es umfasst 34 Aufsätze weltweit führender Experten/Expertinnen, darunter auch Autoren aus Deutschland (vgl. Inhaltsverzeichnis, Buchbeschreibung des Verlages).
4.7.2006: Wechselmodell seit 1. Juli auch in Australien die bevorzugte Regelung nach Trennung / Scheidung.
Das neue Gesetz"Family Law Amendment (Shared Parental Responsibility) Bill 2006" ( Word Dokument), das den Family Law Act von 1975 reformiert, soll eine Kultur der Zusammenarbeit und gleichen Verantwortung beider Eltern schaffen. (Ausführliche Begründung, 189 Seiten, pdf Format). Wie im gerade beschriebenen belgischen Modell auch, sollen Kinder möglichst gleich viel Zeit (50:50) bei beiden Eltern verbringen, und das ebenfalls unabhängig davon ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Aus Abschnitt 60B (n. F.):(2) The principles underlying these objects are that (except when it is or would be contrary to a child’s best interests):
(a) children have the right to know and be cared for by both their parents, regardless of whether their parents are married, separated, have never married or have never lived together; and
(b) children have a right to spend time on a regular basis with, and communicate on a regular basis with, both their parents and other people significant to their care, welfare and development (such as grandparents and other relatives); and
(c) parents jointly share duties and responsibilities concerning the care, welfare and development of their children; and
(d) parents should agree about the future parenting of their children; and
(e) children have a right to enjoy their culture (including the right to enjoy that culture with other people who share that culture).
Unterstützt werden diese Ziele durch eine erhebliche Ausweitung von Beratungsangeboten, einschließlich der Schaffung neuartiger "Family Relationship Centres". Als besonders wichtige Maßnahme zur Verminderung von Konflikten und für eine tragfähige, stabile Lösung erscheint uns aber, dass außergerichtliche Schlichtung verpflichtend ist (außer bei häuslicher Gewalt, Missbrauch etc.), d.h. dass ein Sorgerechtsverfahren bei Gericht erst anhängig gemacht werden kann, wenn der Nachweis erbracht wird, dass ein ernsthafter Versuch gemacht wurde, den Konflikt über eine Schiedsstelle für Familienkonflikte (family dispute resolution) einvernehmlich zu lösen.29.6.2006: Wechselmodell mit Betonung auf Gleichberechtigung der Eltern in Belgien.
Ein Gesetzesvorschlag zur Unterbringung von Kindern nach Trennung oder Scheidung, den die belgische Justizministerin und Vizepremierin Laurette Onkelinx im Dezember 2004 im Kabinett einbrachte (vgl. Pressemitteilung, französisch), hat nach umfangreicher, auch kontrovers geführter Debatte, einer Reihe von Abänderungen und der Zustimmung der Kammer (30.3.2006) nun auch den Senat passiert und kann Gesetz werden (vgl. französischer und niederländischer Gesetzestext, pdf Format). Danach sollen, als logische Folge des gemeinsamen Sorgerechtes und der gleichen Elternverantwortung, Kinder bevorzugt gleichermaßen (50:50) auch bei beiden Eltern wohnen und von ihnen betreut werden. Die Betonung liegt auf Gleichheit beider Eltern, daher ,,hébergement égalitaire", statt ,,résidence alternée", wie im französischen Wechselmodell nach der Reform vom 4.3.2002 und eine entsprechende Sprachregelung im Niederländischen. Selbstverständlich wird dabei nicht zwischen verheirateten und unverheirateten Eltern, die sich trennen, unterschieden. Letztere haben (im Regelfall), anders als immer noch in Deutschland, nach Art. 374 des Code Civile auch das gemeinsame Sorgerecht.
Obwohl es ein Wechselmodell vielfach schon seit 1995, nach der Einführung des gemeinsamen Sorgerechtes als Regelfall gab, ist es jetzt die bevorzugte Regelung und muss jetzt das Gericht eine Abweichung davon aus Gesichtspunkten des Kindeswohls und der Elterninteressen begründen. Das Gericht versucht eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, weist die Eltern auf Beratung und Mediation hin und kann dazu das Verfahren bis zu einem Monat aussetzen. Wenn die Sache erstmals anhängig ist und keine Einigkeit hergestellt werden kann, erfolgt eine Regelung als einstweilige Anordnung. (Das vermeidet eine Präjudizierung durch den bisherigen Wohnort.) Nichtbefolgung der Sorge/Umgangsregelung wird genau so ernst wie eine Verletzung der Unterhaltspflicht gesehen und kann, ohne eine zusätzliche Strafverfolgung zu präjudizieren, Zwangsmaßnahmen auslösen (auch mit Einsatz eines Gerichtsvollziehers zur Durchsetzung).
Wechselmodelle gibt es auch in Holland, Großbritannien, Italien und den skandinavischen Staaten, zu denen uns aber derzeit Einzelheiten fehlen. In verschiedenen Staaten der USA existieren sie schon seit vielen Jahren (worüber wir auch mehrfach berichteten, z. B. über Kalifornien). Man spricht dort von ,,joint physical custody", zusätzlich zu der rein rechtlichen gemeinsamen Sorge, wenn der Aufenthalt des Kindes etwa 50:50 geteilt ist. Dies hat normalerweise auch eine entsprechende Aufteilung des Unterhaltes zur Folge. Vgl. z. B. auch Massachussetts, 2005.
13.6. 2006: INTERNATIONALE KINDESENTFÜHRUNG:
Im Vergleich zu der Situation vor etlichen Jahren, als es zahlreiche Proteste von höchsten ausländischen Stellen (z. B. Staatspräsident Chirac, Präsident Clinton) gegen die deutsche Handhabung internationaler Kindesentführung nach Deutschland gab, und DIE WELT z. B. am 29.1.2000 sehr treffend titelte, , ,Deutschlandfürwahr ein Entführungsparadies?", ist es merklich stiller geworden. Nach Deutschland entführte Kinder wurden damals nur zu einem geringen Prozentsatz wieder rasch in den Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes rückgeführt, wie es das auch von Deutschland ratifizierte Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) vorsieht. Obwohl nach diesem Abkommen eine Sorgerechtsentscheidung ausdrücklich den Gerichten im Staate des gewöhnlichen Aufenthaltes vorbehalten ist, wurden solche Fälle in Deutschland vielfach wie Sorgerechtsfälle behandet. Das sogar, wie in Deutschland wohl unvermeidlich, unter Beiziehung des Jugendamtes, als ob das Jugendamt in einem deutschen Provinznest wesentliche Angaben über die sozialen Verhältnisse, beispielsweise in London oder Paris, auf die es bei einer Entführung von dort allein ankommen sollte, machen könnte. Das Kind wurde dann vielfach unter dem Ausnahmeartikel 13 des HKÜ zurückgehalten und der entführende Elternteil auch gleich mit dem alleinigen Sorgerecht "belohnt". (Vgl. dazu auch die im Fachbuch von Bach&Gildenast aufgeführten Fälle.)
Das hat sich erfreulicherweise in den letzten Jahren sehr verbessert, wie wir glauben, ganz wesentlich auf Grund des damaligen massiven ausländischen Protestes. Statt dass, wie früher, jedes Amtsgericht solche Fälle abhandeln kann, wenn sie in dessen Bereich fallen, werden jetzt solche Fälle auf dafür designierte Gerichte (mit deshalb hoffentlich mehr Erfahrung) konzentriert, wie das beispielsweise in England schon Jahre zuvor üblich war. Wie sehr sich die Verhältnisse verändert haben, zeigt besonders deutlich der Beschluss 17 UF 130/05 vom 27.02.2006 des 17. Familiensenates des OLG Celle, einem Gericht das früher einmal ebenfalls mit Fällen befasst war, die zu massiven internationalen Protesten führten. Der Beschluss ist im Volltext von den Webseiten des OLG abrufbar. Er betrifft eine Kindesentführung aus den USA nach Deutschland. Er ist als Beispiel einer strikten/korrekten Auslegung des HKÜ und den möglichen rechtlichen Konsequenzen einer widerrechtlichen Handlung, wie sie Kindesentführung darstellt, sehr zur Lektüre empfohlen. Bei allem menschlichen Verständnis für die Notlage/Kurzschlusshandlung beispielsweise einer Mutter, die nach dem Ende ihrer Partnerschaft plötzlich praktisch ohne wesentliche Beziehung zu dem Lande da steht (vor allem, wenn sie dort nicht berufstätig war) und deshalb in ihr Heimatland zurückkehren möchte, müssen die Konsequenzen einer widerrechtlichen Handlung, die Kindesentführung einmal ist, getragen werden. Vor allem im Interesse des betroffenen Kindes ist es aber oft sinnvoll von einer strafrechtlichen Verfolgung abzusehen, also z. B. freies Geleit ("safe harbor order") für die Rückführung des Kindes und einer ev. Sorgerechtsverhandlung zu gewähren. Auch das ist im vorliegenden Beschluss im Detail behandelt.
09.05.2006: Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Falle
C. v. Finland (application no 18249/02) Violation of Article 8 vom 9.5.200619.04.2006: Heute ARD 20h15, In Sachen Kaminski.
Martin
und Petra Kaminski leben glücklich mit ihrer
fünfjährigen Tochter Lona. Da die Eltern minderbegabt sind,
rät ihr Kinderarzt zu einer Fördermaßnahme, damit das
Mädchen nicht in einen Entwicklungsrückstand gerät.
Was als Hilfe gemeint war, entwickelt sich zum Problem. Martin und
Petra fühlen sich von der Familienhelferin kontrolliert und lehnen
sie ab. In aller Unwissenheit treten sie damit eine Lawine los, denn
nun wird ihnen vom Jugendamt das Recht entzogen, für Lona zu
sorgen. Das Mädchen wird bei den Pflegeeltern Kai und Julia Gerber
untergebracht, die sofort anfangen, sich intensiv um Lonas
Förderung zu kümmern.
Doch Martin und Petra
wollen ihre Tochter nicht aufgeben. Mit Hilfe der Anwältin Annett
Fink gehen sie trotz ständiger Rückschläge und
persönlicher Krisen durch alle Instanzen. Vergeblich. Als letzte
Hoffnung bleibt nur der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte. ....
Über einen sehr ähnlichen Fall, der vom Europäischen Gerichtshof in 2002 entschieden wurde, war ausführlich in den Medien berichtet worden, und auch von uns.
05.04.2006: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz:
Zypries legt Reform des Unterhaltsrechts vor.
Das Bundeskabinett hat heute die Reform des Unterhaltsrechts beschlossen. „Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt zu einer modernen Familienpolitik. Kinder sind bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig, deshalb stellen wir ihr Wohl an die erste Stelle. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden, sollen die Kinder Vorrang vor allen anderen haben, d.h. sie erhalten den ersten Rang unter den Unterhaltsgläubigern. Im zweiten Rang stehen künftig alle Väter und Mütter, die Kinder betreuen – und zwar unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht. Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken. Angesichts der hohen Scheidungsquote – insbesondere von kurzen Ehen – müssen Geschiedene eine zweite Chance haben, eine Familie zu gründen und damit auch zu finanzieren. ......Erst die Kinder, dann die Frau
Vor allem Ehefrauen dürfen nach der Scheidung nicht mehr mit langen Unterhaltszahlungen rechnen, sondern müssen sich nach einer Frist eine Arbeit suchen - das sieht eine Reform der Regierung zum Unterhaltsrecht vor. Kinder sollen künftig allerdings besser gestellt werden. Von Helmut Kerscher mehrFerner auf: Seite 2: Ein Interview (Heribert Prantl) mit dem Familienrechtler Prof. Dieter Schwab (Gesamtschriftleitung FamRZ): Der Schutz der Ehe schwindet. Daraus nur der Schlussteil betreffend das uns besonders wichtige Kindschaftsrecht: :
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Schwab:
......Wenn man alles nur von den Kindern abhängig macht, dann
wäre es konsequent die Ehe als staatliches Normalgebot
abzuschaffen. Dann könnte man sagen: Wenn ihr heiraten wollt, geht
zur Kirche.
SZ: Sind wir schon kurz davor?
Schwab: Nein, aber es geht in die Richtung, man könnte frei nach
einem berühmten Buchtitel sagen: ,,Das Kindschaftsrecht ist dem
Eherecht sein Tod".
SZ: Die geschiedene Ehefrau ist die Verliererin des Ganzen.
Schwab: Das muss man so sehen, Das Umgangsrecht mit den Kindern wird
unentwegt ausgebaut, sodass der Umgangsberechtigte ständig den
Fuß in der Tür des Lebens seiner Ex-Frau hat. Das
Unterhaltsrecht dagegen wird tendenziell abgebaut. Man kann fragen, ob
das stimming ist. Zwar haben Unterhalt und Umgang auf den ersten
Blick nichts miteinander zu tun. Aber die Beteiligten sind dieselben.
Man muss sehen, welche Kriege dahinterstehen!.
Vom im Entwurf bereits vorliegenden ,,Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" erwarten wir jedenfalls, dass es wesentlich dazu beitragen wird, die für eine Trennung/Scheidung nicht verantwortlichen Kinder aus dem "Familienkrieg" möglichst herauszuhalten und ihnen beide Eltern gleichwertig zu erhalten. Wir werden darüber im Einzelnen berichten.
01.04.2006: Morgen, Sonntag, den 02.04.2006, 18.30 -
19.00, ZDF.reportage Unser Kind gehört mir! Eltern vor dem Familiengericht.
20.3.2006: Vorankündigung: ZDF.reportage, Sonntag, den 02.04.2006, 18.30 - 19.00, Unser Kind gehört mir! Eltern vor dem Familiengericht
Scheidung. Eine Ehe zerbricht. Eine halbe Million Frauen und Männer sind jährlich davon betroffen - und: 170.000 minderjährige Kinder. Um sie entbrennt häufig ein erbitterter Kampf zwischen den Ex-Partnern, oft mit verheerenden Folgen für alle Beteiligten. .....
(Wir werden diese Ankündigung einige Tage vor der Sendung wiederholen.)
08.03.2006: HART aber Fair, WDR 08.03.2006, 20h15,
Kinder
allein zu Haus - Wer traut sich noch zu erziehen?
Kinder
außer Rand und Band. Die Eltern fühlen sich
überfordert, zahlen Millionen für Ratgeberbücher, suchen
Hilfe bei Super-Nannys. Ist Erziehung Glückssache? Oder waren
harte Regeln und der Klaps auf den Po doch das bessere Rezept? [
Zum
Film , Real Player erforderlich ].
Das vollständige Programm kann auch weiterhin über das Web TV
Archiv des Senders via Internet empfangen werden. Das erlaubt sogar
Filme und die Diskussionsbeiträge zu einzelnen der behandelten
Themen, z.B. über Kinderläden (wer kennt sie noch?), oder zum
Thema ,,Wo bleiben die Jungen" über das Fehlen männlicher
Bezugspersonen bei Kindern von Alleinerziehenden, das sind zu 82 % die
Mütter, zu Schulproblemen etc direkt auszuwählen.
Zusätzlich sind eine Reihe interessanter Links zu finden, z. B.
zu Zahlen und Fakten zu Lebensformen, Familie und Familienpolitik.
04.03.2006: Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen Frankreich das Umgangsrecht betreffend
(28.2.2006):
Wenn einem Elternteil ein Recht auf begleiteten Umgang eingeräumt
wird und dafür vom Gericht die ausführende Stelle und
sonstigen Modalitäten festgelegt werden, dann hat der Staat auch
dafür zu sorgen, dass der Umgang in der vorgesehenen Weise auch
wahrgenommen werden kann. Sonst ist Artikel 6 (Recht auf einen fairen
Prozess) verletzt. So kann die Kernaussage des Gerichtshofes im Falle Plasse-Bauer v. France(no. 21324/02) zusammengefasst werden. Das
vollständige Urteil liegt in französischer Sprache vor, eine kurze Pressemitteilung auch in
Englisch.
Ein begleiteter Umgang war nie zustande gekommen, lediglich ein einziges Zusammentreffen in dem die Tochter (damals 11 Jahre alt, heute fast 20) jedes Gespräch mit der Mutter verweigerte. Zu den meisten weiteren Terminen (erster und dritter Samstag im Monat, 14-17h) erschien zwar die Mutter, nicht aber die Tochter. Die Mutter hatte deswegen zahlreiche Eingaben beim Familiengericht gemacht und auch eine Strafanzeige gegen den Vater gestellt. (In Frankreich kann das Nichteinhalten einer Umgangsvereinbarung nach Article 227-5 des Strafgesetzbuches, code pénal, verfolgt werden, mit bis zu 1 Jahr Gefängnis und 100 000 F Geldstrafe.) Weil die Kontaktstelle (point rencontre) sich außerstande gesehen hatte den Umgang in der vorgesehenen Weise zu begleiten, wurde nicht nur der Vater freigesprochen, sondern deshalb, aber auch unter Hinweis auf die äußerst konfliktreiche Situation mit der Tochter und ein psychiatrisches Gutachten, das der Mutter erhebliche psychologische Probleme bescheinigte, schließlich der Umgang vom Gericht ganz ausgesetzt, eine Methode das Problem zu "lösen", die uns auch aus Deutschland leider sattsam bekannt ist (,,Kind muss zur Ruhe kommen"). Nach Meinung des Straßburger Gerichtshofes ist dadurch die Frage offen geblieben, ob es der Mutter nicht doch gelungen wäre, ihre Beziehung zur Tochter wieder aufzubauen, wenn der begleitete Umgang wie ursprünglich vorgesehen stattgefunden hätte. Angesichts des damaligen Alters der Tochter und der schwierigen Familienverhältnisse sei es auch möglich, dass die zeitlichen Verzögerungen die Chancen für einen Wiederaufbau der Tochter-Mutter-Beziehung negativ beeinflussten. (Weitere Details zum Fall im Urteil).
10.02.2006: In den heutigen Nachrichten wird das Problem von Kindes-Misshandlung/Vernachlässigung ausführlich diskutiert, veranlasst durch den schrecklichen Hungertod von Jessica aus Hamburg (neben nicht wenigen weiteren, wahrlich entsetzlichen Fällen aus jüngster Zeit) und der Hamburger Bundesratiniative zu Frühuntersuchungen. Die allermeisten Eltern begrüßen diese regelmässigen Untersuchungen (U1-U9) und bringen ihr Kind selbstverständlich zu den im Untersuchungsheft vorgesehenen Terminen. Wer dies nicht tut, gibt mit Recht Anlass zur Sorge und sollte deshalb nach dieser Gesetzesiniative den Behörden gemeldet werden, damit Sozialdienste Kontakt mit der Familie aufnehmen können. Selbst gegen diese Massnahme, nicht nur gegen ev. Sanktionen, wie Streichung des Kindergeldes, gibt es aber erhebliche Bedenken, u.a.seitens der Ärzteschaft zu einer Meldepflicht und den Möglichkeiten Kindesmisshandlung richtig zu erkennen. Vgl. dazu auch Netzwerk in Düsseldorf will Kindsmißhandlungen verhindern über ein Netzwerk aus Kinderärzten und Sozialdiensten.
Über einen Kinderarzt der von sich aus an die Öffentlichkeit ging, gegen eine Entscheidung des Familiengerichts und der Stellungnahme des Jugendamtes das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Vater auf die Mutter zu übertragen, weil man zur Auffassung gelangt sei, "daß die Erzählungen des völlig unbefangenen Kindes über Gewalthandlungen - im übrigen beider Elternteile - nicht auf tatsächlichen Erlebnissen basieren", berichtete ebenfalls das Ärzteblatt: Pädiater warnte Richter vergeblich. Gericht spricht Mutter Sorgerecht zu, obwohl Kinderarzt Mißhandlung anprangerte. Vgl. auch einen früheren Bericht dazu: Kinderarzt klagt öffentlich an: Dieses Kind wird mißhandelt!
09.02.2006: Heute: Allein mit Papa. Familien ohne Mütter, MDR Fernsehen, 22:35 Uhr.
03.02.2006: Folgende Anfrage hat uns erreicht:
Hallo,
mein Name ist Melissa Schepp, und ich arbeite als freie TV-Journalistin für die Produktionsfirma Marks & ein Engel Media GmbH.
Diese Woche lief im ProSieben-Mittagsmagazin SAM eine Serie namens
„Papa allein zuhaus“. Dies ist eine von uns produzierte
Reihe über allein erziehende Väter. Da diese Serie so gut
beim Sender und vor allem bei den Zuschauern ankam, haben wir von
ProSieben den Auftrag erhalten, weitere 5 Folgen zu produzieren. Daher
meine Anfrage/Bitte an Sie: wäre es möglich, über Ihren
Verein allein erziehende Papas zu finden, die sich und ihre Kinder
gerne 2 Tage lang mit der Kamera begleiten lassen würden? Ich
würde mich sehr freuen, von Ihnen zu hören!!
Herzliche Grüße aus Unterföhring
Melissa Schepp
Tel:089 – 92334310
Email:schepp@marks-engel.de
P.S.: Für alle Interessierten besteht natürlich
auch die Möglichkeit, sich die bereits gesendeten Folgen als VHS-Kopie von uns zukommen zu lassen.
28.1.2006; Rezension des Buches Between Two Worlds. The
Inner Lives of Children of Divorce
Auch ohne Schlammschlacht der sich trennenden Eltern sind meist die Kinder die Leidtragenden. Von Christine Brinck
Süddeutsche Zeitung Nr. 23
28/29. Januar 2006, Feuilleton, Seite 17.
Wie immer bei dieser Autorin, absolut lesenswert. Vgl. dazu auch unsere Rezension vom 17.1 mit zusätzlichem
Informationsmaterial, einschließlich den Ergebnissen der zugrunde liegenden Befragung.
28.1.2006: Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater aus Gründen der Vater-Kind-Entfremdung
Beschluss d. OLG Frankfurt/Main vom 19.4.2005 -6 UF 155/04 §1671 Abs.2 Nr. 2 BGB
Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) 1/2006 S. 50-51 (das ist die aus
der Zusammenlegung von ZfJ und KindPrax jetzt neu entstandene
Zeitschrift des Bundesanzeiger Verlages.)
Leitsätze der Redaktion:
Verfahren zum Umgang die sich über Jahre wenn nicht sogar ein Jahrzehnt lang hinziehen, wenn der ausgegrenzte Elternteil nicht früher resigniert oder der Fall sich "einfach" durch Erreichen der Volljährigkeit "von selbst erledigt", kennen wir leider zur Genüge. Die psychischen Belastung des Kindes sind in solchen Hochkonfliktfällen sicher nicht nur auf die Zeit des langen Rechtsstreites beschränkt, sondern wie die Forschung zeigt führt eine solche "schlechte" Trennung/Scheidung zu Langzeitfolgen im Erwachsdenleben die gravierender sind als sie es schon bei einer sogenannten "guten" Trennung/Scheidung sind. Wichtig wäre daher zunächst Prävention durch eine möglichst rasche Bearbeitung strittiger Fälle, bevor sich die Fronten verhärten. Eine geschlossene Phalanx von Scheidungsbegleitern sollte unter Zuhilfenahme von Beratungsangeboten und Mediation auf eine einverrnehmliche Lösung hinarbeiten (wie es z. B. die Cochemer Praxis vorsieht), statt dass, wie leider so oft, eine Seite das Verfahren eskaliert. Ansonsten wäre es wirklich wichtig Entscheidungen auch konsequent und raschestens durchzusetzen, wenn nötig durch Zwangsmittel oder eben durch einen ,,raschen Schnitt" bezüglich des gesamten Sorgerechts, wie hier, oder zumindest des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Blosse richterliche Appelle an die Einsicht des entfremdenden Elternteils, wenn sie denn erfolgen, nützen in solchen langjährigen Hochkonfliktsfällen leider nichts. All das wäre innerhalb der bestehenden Gesetzeslage schon möglich. Andere Möglichkeiten, wie sie z. B. in den USA schon längst genützt werden, wie Nachweise über verpflichtende Beratung/Kurse über Scheidungsfolgen als Voraussetzung für eine Scheidung mit minderjährigen Kindern, Mediation, Unterstützung durch einen besonders qualifizierten und erfahrenen "special master" der auch mit gewissen Vollmachten ausgestattet ist und gerichtliche Anordnung und Überwachung einer systemischen Familientherapie (Intervention, statt bloßer Begutactung des Istzustandes) würden allerdings Gesetzesänderungen erfordern. (Vgl. dazu Arbeiten über den Umgang mit Eltern-Kind-Entfremdung-PAS, z. B. Warshak 2005, Kapitel V, Ward & Harvey,1993/98 , Johnston & Roseby 1997 )
Eine drakonische Zwangsmaßnahme (Zwangsgeld, Therapie) wegen Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) und Umgangsvereitelung über sieben Jahre wurde aus Kanada gemeldet:
Canada NATIONAL POST -
CanWest News Service
A9 - 20 January, 2004
“Woman fined $10,000 for ‘parental alienation’ “
Hefty fine unusual - "Repeatedly blocked father’s access to children."
By Cristin Schmitz
OTTAWA :
An Ontario woman who poisoned her children’s minds against their
“good and loving father” has been fined $10,000 – and
threatened with farther fines and imprisonment – in what is
believed to be the harshest penalty yet imposed by a Canadian court for
“parental alienation”. .........
17.1.2006: Rezension: Aus der Sicht der betroffenen Kinder gibt es keine "gute Scheidung".
Elizabeth Marquardt:
Between Two Worlds. The Inner Lives of Children of Divorce. Based on a pioneering new
national study.
With a Foreword by Judith Wallerstein
Crown Publishers, New York, 2005, ISBN 0-307-23710-9, 255 Seiten (Preis etwa 21-24€).
Die Kernaussage dieses Buches und der Untersuchung aus der sie hervorging ist exakt dieselbe wie die des Buches von Wallerstein & Blakeslee, The unexpected Legacy of Divorce (deutsch: Scheidungsfolgen - Die Kinder tragen die Last.), und deren Untersuchung. Das wird auch voll durch das fast 7 seitige Vorwort der berühmten Scheidungsforscherin (oder einer der ,,zwei berühmtesten", wie es im Vorwort des ebenfalls renommierten Soziologen, Familienforschers und Mitautors der Basisstudie, Norval Glenn, heißt) bestätigt. Diese Aussage ist, dass von Trennung oder Scheidung der Eltern betroffene Kinder, auch bei einer sogenannten "guten Scheidung", d.h. ohne größere, andauernde Konflikte nach der Trennung und regelmässigem, fortgesetzen Kontakt zu beiden Elternteilen, ihr ganzes Leben lang erheblich belastet sind, anders als selbst Kinder aus einer zwar unglücklichen, aber nicht besonders konfliktreichen, intakt gebliebenen Verbindung. .....
14.1.2006: FrankfurterAllgemeine: In den Fängen der Amtsgewalt
Der Kampf eines türkischen Vaters um seinen Sohn / Protokoll eines skandalösen Rechtsstreits / Von Bernd Fritz
FRANKFURT, 13. Januar. In dem Behörden- und Justizskandal um den
Türken Kazim Görgülü, dem in Sachsen-Anhalt seit
fast sechs Jahren das Sorgerecht ...
Eine ziemlich geharnischte Zusammenfassung des nun schon 6 Jahre dauernden Rechtstreites, mit Involvierung des Vormundschaftgerichtes, Familiengerichtes, Oberlandesgerichtes, das insgesamt 8 Entscheidungen zu Gunsten des leiblichen Vaters wieder aufhob, ungeachtet der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, das in seiner bis jetzt vierten Entscheidung deutlich u.a. vom ,,Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG)" durch den OLG Senat sprach, des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, und schließlich als offenbaren Auslöser des gesamten Vorgangs, des Jugendamtes innerhalb der sog. kommunalen Selbstverwaltung (des Landkreises) darin. Dazu kommen, nach Strafanzeigen, auch noch laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen 3 OLG Richter, den Kreisrat und Mitarbeiter des Jugendamtes. Ja und schließlich ist da noch der vom Verwaltungsgericht umgehend abgewiesene Antrag des Landrates gegen die Beschneidung seiner Befugnis zur Einsetzung eines Amtsvormundes für das betroffene Kind.
Der vollständige Aufsatz kann vom FAZ.NET abgerufen werden (0,85 €]
13.1.2006: Wir hatten am 6.11.2004 über einen hoffentlich sehr extremen Fall einer Eltern-Kind-Entfremdung berichtet, in dem ein 10 jähriger Junge seinen Vater rücklings erschoss, als er ihn zum Umgang abholen wollte. Freunde dieses Vaters hatten dann eine Webseite eigerichtet. Sie wird jetzt von einer gemeinnützigen Organisation HELP STOP PAS Inc. betreut. Seit August 2005 erscheint monatlich ein Newsletter zum Parental Alienation Syndrome, auf den wir hier aufmerksam machen wollen. Die Jan. 2006 Ausgabe enthält unter anderem einen wirklich lesenswerten Aufsatz des britischen Psychologen L. F. Lowenstein (vgl. auch unsere Literaturliste zu seinen früheren Aufsätzen über PAS, Nr. 17, 53) , über seinen energischen, dafür aber im Vergleich zu konventioneller Therapie ungleich wirksameren Umgang mit PAS Kindern: OVERTURNING THE PROGRAMMING OF A CHILD.
12.1.2006: Im Sinne unserer letzten Meldung haben wir einen Bericht erstellt, der die Langzeitfolgen einer Trennung oder Scheidung für die davon betroffenen Kinder beleuchten soll. Neben einer Zusammenfassung früherer Berichte weisen wir dabei auch auf zwei allerneueste Befragungen von jetzt erwachsenen "Scheidungskindern" hin, wobei sich eine (Amy J. L. Baker, 2005, 2006) speziell mit Erwachsenen im Alter von 19-57 Jahren befasst, die in ihren Kinderjahren Eltern-Kind-Enfremdung (PAS) durch machten. Entsprechend haben wir auch unsere kommentierte Literaturliste zur Eltern-Kind-Entfremdung wieder aktualisiert. (Bericht wird bald fortgesetzt)
9.1.2006: Kinder, als die Hauptbetroffenen, und das für ein Leben lang, selbst einer wenig konfliktreichen Trennung oder Scheidung der Eltern, sollten mehr im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit und Berichterstattung stehen. Dazu wollen auch wir nach Möglichkeit noch verstärkt beitragen. Dazu heute zunächst Hinweise auf verschiedene Kodifizierungen (darunter leider keine aus Deutschland) der Rechte von Kindern bei Trennung/Scheidung die Eltern und alle Scheidungsbegleiter beachten sollten, selbst wenn sie nicht gesetzlich verbindlich sind.
1. CHILDREN'S BILL OF RIGHTS. WHEN PARENTS ARE NOT
TOGETHER vom Special Concerns of Children Committee, March, 1998 der American Academy of Matrimonial Lawyers (Akademie der
Anwälte für Familienrecht). Teil einer Broschüre " Stepping Back from Anger. Protecting
Your Children During Divorce" mit begleiteten Video "The Voices of Children of Divorce" (Interviews mit
Kindern über ihre emotionale Belastung während der Scheidung).
Erfreulich, da leider immer wieder über die negative, den Konflikt eskalierende Rolle von Anwälten zu berichten ist, aber aus Deutschland über keinerlei
dagegen auftretende Massnahmen der entsprechenden Standesorganisationen.
2. Children's Bill of Rights vom Children's Rights Council (CRC), Wahington
3. Besonders ausführlich und auf der offiziellen Webseite von Travis County, Texas: Children's Bill of Rights. List composed by attorney Rob V. Robertson
4. Ausführlich auch Children's Bill of Rights, ferner Children's Bill of Rights
.5. Auch: Children's Rights in Divorce Must Be Honored
6.1.2006: Gerichtshof für Menschenrechte droht unter Klageflut zu ersticken
Er ist die letzte Hoffnung für gefolterte Kurden, tschetschenische Mütter auf der Suche nach ihren verschollenen Söhnen, ums Sorgerecht kämpfende Väter und zahllose andere Opfer von Grundrechtsverletzungen - doch nun droht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in der ständig wachsenden Flut von Klagen zu ersticken. Mehr als 44.100 Beschwerden wurden allein im Jahr 2005 registriert, der Berg der anhängigen Fälle ist damit auf über 82.100 angewachsen. Und bei dem derzeitigen Tempo könnte er sich innerhalb der kommenden fünf Jahre verdreifachen, warnen Experten des Europarats in einem dieser Tage veröffentlichten Bericht.........
Diese Meldung ist auch für Deutschland sehr besorgniserregend, wo man meinte, sich sogar von den Entscheidungen dieses erlesenen europäischen Gerichtshofes weitgehend abkoppeln zu können (Vgl. Fall Görgülü und das so genannte Caroline Urteil, aber auch schon nach den Fällen Sahin, Sommerfeld und Elsholz gegen Deutschland, laut Prof. Benda wenigstens, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, EuGRZ 29 Jg. Heft 1-4, 2002, Seite 1-3.). Es ist leider auch schon derzeit vielfach so, dass man bei Sorge/Umgangsrecht Problemen, wo Zeit gerade nicht alle Wunden heilt, sondern sie nicht selten bis zum "point of no return" vertieft, den Betroffenen die die Energie und auch finanziellen Mittel aufbringen den langen Weg durch alle nationalen Instanzen und danach bis nach Straßburg zu gehen in erster Linie dafür dankbar sein muss, dass sie für andere vielleicht eine Verbesserung der Rechtspraxis erreichen, obwohl für sie selbst die Entscheidung viel zu spät kommt.
31.12.2005: Am Montag, den 2.1.2006 im ZDF von 20h15-21.45 Fernsehfilm Papa und Mama, Teil 1 ( Teil 2 am Mitttwoch, 4.1. um 20h15)Regie: Dieter Wedel, Kamera: Piotr Lenar, Musik: Ralf Wengenmayr
Peter
Ullrich, dynamischer Enddreißiger, erfolgreicher
Scheidungsanwalt, mit allen Wassern gewaschen, mit allen
Winkelzügen vertraut, um für seine vorzugsweise weibliche
Klientel das Optimale bei Gericht durchzusetzen, führt ein
vorbildliches Familienleben. Seine Ehe gilt als glücklich und
gefestigt.
Es trifft ihn wie ein Blitzschlag aus heiterem
Himmel, als plötzlich, ohne dass etwas Bemerkenswertes vorgefallen
wäre, seine Frau Katja ihn verlässt und mit den gemeinsamen
Kindern auszieht. .........
Dr. Dieter Wedel im Interview (Er war kürzlich auch zum Thema Trennung/Scheidung neben anderen bei Sandra Maischberger zu sehen.)
Neues bei Väter für Kinder e.V. 2005
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