Information von Väter für Kinder e.V.:

AKTUELLES IM ÜBERBLICK-2004

30.12.2004: Hier einige Presseberichte zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Fall Görgülü:

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Politik (29-12-2004 - 22:12 Uhr)
Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe rügt Familienrichter
Das Bundesverfassungsgericht hat ungewöhnlich deutliche Kritik an Familienrichtern des Oberlandesgerichts Naumburg geübt, weil sie in einem Rechtsstreit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht...

Süddeutsche Zeitung, 30.12.2004, Seite 1: Spektakuläre Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Karlsruhe wirft Oberlandesgericht Willkür vor.

,,OLG befasste sich nicht mit den wesentlichen Fragen" / Nichtehelicher Vater hat Anspruch auf Kontakt mit seinem Kind. Von Heribert Prantl.

Dazu Kommentar, Seite 4: Zeus in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht geißelt Willkür im eigenen Berufsstand. Von Heribert Prantl.
Vgl. auch seinen Bericht/Kommentar vom 16.12.2004: Irrweg Rechtsweg
 

Kölner StadtanzeigerVater darf Kind doch noch sehen. VON CHRISTIAN RATH, 30.12.04, 07:01hKarlsruhe - Wohl zum ersten Mal hat das Bundesverfassungsgericht einem Vater per einstweiliger Anordnung ein Umgangsrecht mit seinem Kind zugesprochen. Erfolg hatte der in Sachsen-Anhalt lebende Türke Kazim Görgülü, dessen Fall Karlsruhe schon mehrfach beschäftigt hat. Görgülü ist Vater eines heute fünfjährigen Sohns. Die deutsche Mutter trennte sich von ihm vor der Geburt des Kindes. Seither lebt der Junge bei einem Lehrer-Ehepaar, welches das Kind adoptieren möchte. Doch Görgülü will gemeinsam mit seiner neuen Partnerin selbst das Sorgerecht ausüben.  .......


KOMMENTAR: Urteil gegen Willkür                                                         

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Mitteldeutsche Zeitung: Neue Ohrfeige für Naumburg

Europäischer Gerichtshof rügt Ignoranz der Richter

von Christian Rath

Karlsruhe/MZ. Nach der Rüge vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechrechte (EGMR) in Straßburg hat Sachsen-Anhalts Oberlandesgericht (OLG) Naumburg nun auch vom Bunderverfassungsgericht eine schallende Ohrfeige erhalten. Der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts griff in den Streit um den fünfjährigen Christopher ein und hob den Naumburger Beschluss, der dem leiblichen Vater das Sorge- und Umgangsrecht verwehrt, wieder auf. ..........

29.12.2004: Prompte und sehr deutliche Reaktion auf erneute Verfassungsbeschwerde im Fall Gorgülü:

 Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -Pressemitteilung Nr. 117/2004 vom 29. Dezember 2004

Dazu Beschluss vom 28. Dezember 2004 - 1 BvR 2790/04 -
 

Vater erhält vorläufig Umgangsrecht

Erneut hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des 14. Senats des Oberlandesgerichts Naumburg (OLG) beanstandet, das einem Vater den Umgang mit seinem leiblichen Kind versagt hat. Die 3. Kammer des Ersten Senats hat eine einstweilige Anordnung erlassen, die dem Vater den Umgang bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde (Vb) ermöglicht.

Sachverhalt:
Der Beschwerdeführer (Bf) ist der Vater eines 1999 nicht ehelich geborenen Kindes. ........

18.12.2004: Das unten angeführte Archiv der Wochenzeitschrift  L'Express enthält, unter anderem, auch einen Artikel zum Auskunftsrecht eines nichtsorgeberechtigen Elternteils bei Schulen.

L'Express du 28/10/1999     Le droit au bulletin scolaire

par Cédric Gouverneur.
Une circulaire ministérielle oblige les enseignants à collecter aussi l'adresse du parent qui n'a pas la garde de son enfant.

Dieser Aufsatz (schon aus 1999, also vor der weiteren Ausgestaltung des französischen Kindschaftsrechts von 2002) beleuchtet wieder einmal mehr den starken Kontrast zur deutschen Situation und einem hiesigen erheblichen Missstand, auf den wir schon oft hingewiesen haben. Während wir hier immer wieder Klagen hören, dass selbst bei bestehenden gemeinsamen Sorgerecht Schulen nur einen Elternteil informieren, wird da schon von der zweiten ministerellen Aufforderung (die erste in 1994) an die Schulen berichtet, nicht nur auch Eltern ohne Sorgerecht zu informieren, sondern sie dazu sogar zu verpflichten die Adressen nichtsorgeberechtigter Elternteile selbst zu erheben, damit auch ihnen die Zeugnisse oder Ladungen zugeschickt werden können. Schon in der Fassung des Code Civile von 1993 heißt es, dass ein nichtsorgeberechtigter Elternteil das Recht behält den Unterhalt und die  Erziehung der Kinder zu überwachen und daher über sie betreffende wichtige Entscheidungen informiert werden muss (Artikel 288). Selbstverständlich erst recht gilt dies nach der Reform von 2002, die Alleinsorge ohnehin zu einem besonderen Ausnahmefall machte  und neben dem Recht auch die Pflicht zu dieser Teilnahme am Leben des Kindes hervorhob (Artikel373-2-1).

 In den USA müssen Schulen schon längst gemäß dem FAMILY EDUCATIONAL RIGHTS AND PRIVACY ACT (FERPA) zumindest damit rechnen, dass ihnen die staatlichen Zuschüsse innerhalb kürzester Zeit gestrichen werden, wenn sie ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen. Man hat in den USA nicht nur ein Auskunftsrecht eingeräumt, sondern auch schon vor vielen Jahren erkannt, wie wichtig es ist bei getrennt lebenden Eltern beide am Schulgeschehen weiterhin aktiv zu beteiligen. Ein umfassendes, direktes Auskunftrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils gibt es auch in der benachbarten Schweiz.
 
In Deutschland dagegen blieb es auch nach der Reform von 1998 bei der wohl einmaligen Regelung, dass ein nichtsorgeberechtigter Elternteil Auskunft jeder Art über sein Kind nur über den sorgeberechtigten Elternteil erlangen kann (der vielfach, wenn nicht überwiegend, deshalb auf Alleinsorge bestand, weil er den anderen ausgrenzen will), mit entsprechendem, durchschlagenden "Erfolg", und das selbst meist auch nach einer Klage gemäß §1686 BGB. Vermutlich trägt das, neben vielen, vielleicht noch weit gravierenderen Problemen für ein von einem Elternteil so "entsorgtes" Kind, auch statistisch gesehen zum schlechten Abschneiden bei PISA bei.    

16.12.2004: Das heutige Familienalbum bei ARTE hat sich insbesondere mit dem Wechselmodell der elterlichen Sorge beschäftigt, das mit der Reform des französischen Kindschaftsrechts zum wohl fortschrittlichsten in Europa eingeführt wurde (wir berichteten), und auch gegen den Willen eines Elternteils vom Gericht beschlossen werden kann, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht. Hier sind einige weitere interessante Aufsätze (in Französisch) aus dem Archiv der Wochenzeitschrift  L'Express zu den Problemen von Scheidungskindern (Les enfants «malades» du divorce) und der Entwicklung des französischen Kindschaftsrechts.   

16.12.2004: Heute auf  ARTE, um 14:45 (VPS 14:45) und Wiederholung um 18:15

Familienalbum
Dokumentationsreihe, Frankreich 2002, ARTE F

Bei Scheidung oder Trennung haben beide Elternteile europaweit sehr unterschiedliche Rechte und Pflichten gegenüber ihren Kindern. "Familienalbum" schaut nach Spanien, Dänemark und Frankreich.  .....

16.12.2004: Heute in der Süddeutschen Zeitung, zentral auf Seite 1 und hervorgehoben:

        Irrweg Rechtsweg

Vater will sein Kind sehen - und erlebt eine Odysee

Heribert Prantl zum Fall Görgülü und seiner neuesten Entwicklung, Verfassungsbeschwerde Nummer 3:

 ...und weil der Vater nicht gestorben ist, sucht er sein Recht noch heute. Es ist wie ein böses Märchen. Es war einmal ein hohes Gericht in Straßburg, das blickte mit Verdruss auf Urteile, die in Sachsen-Anhalt gefällt wurden........
Er hat am Mittwoch erneut Verfassungsbeschwerde eingelegt. Irgendwann wird er wohl doch noch Recht erhalten. Dann wird sein Kind ihm fremd geworden sein und nichts mehr von ihm wissen wollen. Man hätte die Akten also auch, wie einst, auf den Dachboden hängen können.
 

Eigentlich eine phantastische, wunderbar erzählte Justizposse, wenn nur das Geschehen nicht so tragisch für den betroffenen Vater und sein Kind wäre.

14.12.2004: Aktuelles zum Fall Görgülü: Naumburger Tageblatt

Stiller Protest vor Oberlandesgericht. Am Tag der Menschenrechte spaltet Streit um Kind die Justizbehörde  erstellt 10.12.04, 22:12h

Naumburg/MZ/jpt.  Am Tag der Menschenrechte hat am Freitag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg eine Mahnwache "wegen wiederholter Menschenrechtsverletzung" durch das OLG stattgefunden. .......
Anlass für die "stille Protestaktion" von Kazim Görgülü ist eine Entscheidung des 14. Zivilsenats am OLG vom Mittwoch. Darin wird dem in Krostitz bei Leipzig lebenden Türken inzwischen das dritte Mal der Kontakt zu seinem leiblichen Sohn untersagt.
........

13.12.2004:  Wir können uns mit der friedlichen Aktion von Mathieu Carrière und seiner Mitstreiter, soweit sie uns unter anderem aus der heutigen Sendung auf 3sat bekannt ist, voll solidarisch erklären. Es ist zu begrüßen, weil besonders wirkungsvoll, wenn jemand mit seinem Bekanntheitsgrad auf ein Problem aufmerksam macht, das er mit zahllosen anderen teilt: seinem Kind nicht ein gleichwertiger Elternteil sein zu dürfen. (In Großbritannien tat dies über mehrere Jahre, ebenfalls sehr medienwirksam und dann mit politischer Resonanz auf der höchsten Ebene, der Rock star Sir Bob Geldof). Den dann folgenden Berichten in den Medien kommt, wie sich schon oft gezeigt hat, eine besondere Bedeutung zu, in dem Bestreben eine Bewußtseinsänderung zu bewirken: Kinder brauchen beide Eltern, auch nach Trennung oder Scheidung

Es sollte nicht länger durch eine einseitige Gesetzeslage und Gerichtspraxis einem Elternteil ermöglicht werden, den anderen Elternteil auszugrenzen und das Kind dafür zu instrumentalisieren, und das sogar problemlos, ohne Sanktionen befürchten zu müssen, weil auch anders lautende Beschlüsse, z. B. über ein Umgangsrecht, nicht durchgesetzt werden. Am besten ist es, wie in anderen Fällen auch, gleich den Anfängen zu wehren, d.h. die Eltern dazu zu bringen, der Cochemer Richter Jürgen Rudolph spricht manchmal sogar salopp von "nötigen", obwohl das "Cochemer Modell" sich natürlich strikt an die bestehende Gesetzeslage hält, sich im Interesse des Kindes zu verständigen, sofern sie das nicht von selbst im Augenblick der Trennung vermögen. Dazu gehen alle professionellen Trennungs/Scheidungsbegleiter vom Standpunkt des Kindes (statt den konträren der Erwachsenen), als gemeinsamer "Schnittstelle" aus, wie Richter Rudolph erläuterte, und das mit durchschlagendem Erfolg, wie sich gezeigt hat. 

Wir freuen uns sehr, dass das "Cochemer Modell" inzwischen wenigstens in den Medien einen breiten Raum einnimmt. Um sich allerdings in der Gerichtspraxis auf breiter Basis durchzusetzen, muss auch überall dort eine Bewußtseinsänderung stattfinden. Dieser Denkprozess wird aber leider nur einsetzen, wie Richter Rudolph heute betonte, wenn entsprechende gesetzliche Vorgaben gemacht werden. Diese seien aber nicht in Sicht. Dabei bräuchte man selbst in Deutschland das Rad nicht neu zu erfinden, weil es solche gesetzliche Vorgaben anderswo schon längst gibt, wie wir schon öfter berichtet haben, z. B. in den USA:.

,,Ich glaube, dass sich unsere zwei Kulturen, Gesetze und Rechtspraxis bezüglich Sorge- und Umgangsrechtsfragen ganz erheblich unterscheiden und, dass Deutschland da auf dem Stand der U.S.A. in den sechziger Jahren ist." 
Das ist das Fazit einer der weltweit bekanntesten Autoritäten auf diesem Gebiet. (Da es sich um private Korrespondenz handelte, kann der Name hier nicht mitgeteilt werden.)

Wir werden dazu in nächster Zeit weiter berichten.

Zum "Cochemer Modell" gibt es weitere Information auf den Webseiten des Arbeitskreises und u.a. auf den speziellen Webseiten die ISUV e. V. dazu  eingerichtet hat: "Zugunsten der gemeinsamen Elternverantwortung - die Cochemer Praxis" .

13.12.2004 Hamburger Abendblatt,  Mathieu Carrière: Zehn Tage in Haft

Den letzten Abend in Freiheit genoß Schauspieler Mathieu Carrière sichtlich: Umgeben von Freunden und Mitstreitern feierte er am Sonnabend abend in seiner Ottensener Altbauwohnung ein Abschiedsfest.
Seit gestern sitzt Carrière für zehn Tage in Ordnungshaft im Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis. Er hatte sich geweigert, ein Ordnungsgeld von 5000 Euro zu zahlen. Dieses war gegen ihn verhängt worden, weil er sich mit seiner achtjährigen Tochter bei einer Veranstaltung hatte fotografieren lassen und die Bilder in der Zeitung erschienen. Daraufhin wurde er von seiner früheren Lebensgefährtin verklagt, die das alleinige Sorgerecht hat und mit den Fotos nicht einverstanden war. .........

Bericht auf 3sat, um 19h20, Kulturzeit: Die Hölle danach:  Mathieu Carriére und der Psychoterror um die Scheidungskinder.

Der Schauspieler Mathieu Carriére geht ins Gefängnis: Fast freiwillig, denn er will ein Zeichen setzen. Er will auf die Väter aufmerksam machen, die vergeblich um ihre Kinder kämpfen. Sind also neuerdings die Männer die geborenen Verlierer? Die Unterlegenen und Zerdrückten von der feministischen Muttermacht, verletzt und ausgetrumpft im Beziehungs- und Sorgerechtskrieg um ihre Kinder? ....

Gesprächsgast in Kulturzeit am 13.12.2004: Jürgen Rudolph, Familienrichter

13.12.2004: ARD, FLIEGE: Sendung vom Montag, 13.12.2004, 16.00 Uhr. Ich wollte die Scheidung, aber keinen Stress.

7.12.2004: MORGEN  8.12.2004, 20h15 3sat, Recht brisant. Gerichtsreporter berichten. Themen: "Nur noch zahlen", "Stichprobe Spendenmissbrauch". Moderation: Bernd-Ulrich Haagen. Erstausstrahlung.

  In Deutschland leben über vier Millionen Trennungskinder. Zwei Millionen davon wird der Kontakt zu einem Elternteil, meistens zu dem Vater, verweigert. Ledige Väter haben fast keine Chance, das Sorgerecht für ihre Kinder zu bekommen. Sie werden aber kräftig zur Kasse gebeten. Ein prominentes Beispiel ist der Schauspieler Mathieu Carrière. "Recht brisant" hat mit ihm und anderen betroffenen Vätern gesprochen. ......

Falls Sie diesen exzellenten Beitrag versäumt haben, Wiederholung um 2h45 (9.12)

5.12.2004: Wir möchten alle Mitglieder von Väter für Kinder e.V. die über einen Internetzugang verfügen, bitten uns ihre aktuelle e-mail Adresse möglichst umgehend mitzuteilen (soferne sie uns nicht bereits auf Grund des Mitgliedantrags vorliegt). Außerdem haben wir auf unserer Website ein Verzeichnis eingerichtet in dem Berichte ausschließlich für Mitglieder abgelegt werden sollen. Für den Zugang ist daher ein Benutzername und ein Passwort erforderlich, die wir bitten uns mitzuteilen, falls Sie diesen Zugang möchten. Wir werden sie dann an Hand der Mitgliederliste eintragen (Ein Eintrag oder eine Änderung durch den Benutzer selbst ist leider nicht möglich.). Um ev. Probleme zu vermeiden, sollten  beide keine Umlaute, ß oder sonstige Sonderzeichen enthalten. Ziffern, -, oder _ können jedoch enthalten sein. Der Einfachheit halber sollte aus dem Benutzernamen, der Name des Mitglieds in unserer Mitgliederliste eindeutig hervorgehen, z. B. Müller, Johann >Mueller, oder MuellerJ. Falls zum Zwecke der Eindeutigkeit der Benutzernamen Zusätze erforderlich sind, teilen wir Ihnen das mit.  Das Passwort können Sie in jedem Fall frei wählen. Eine gesonderte Mitteilung zum Zugang wird noch erfolgen, wenn die ersten Berichte abgelegt sind.

1.12.2004: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21.10.2004 mit der die Revision des Landkreises (als Träger des Jugendamtes) gegen die Verurteilung zu Schmerzensgeld und Schadensersatz in einem Fall von Fremdunterbringung  zurückgewiesen wurde  (Az.: III ZR 254/03) ist jetzt als Volltext abrufbar (pdf Datei, 70 kB).

29.11.2004: SPIEGEL Titelstory: Der geplünderte Mann. Scheidung tut weh.  Seiten 88- 101.

Die Hölle danach. Die Scheidungswut bricht alle Rekorde, über eine halbe Million Deutsche pro Jahr sind betroffen. Neuere Studien zeigen: Seelisch leiden unter dem Scheitern einer Ehe, neben den Kindern, vor allem die Männer. Jetzt will die Bundesregierung das Unterhaltsrecht ändern- zu Gunsten der Kinder, zu Lasten vieler Ex-Ehefrauen. .....

25.11.2004:  Wir haben folgende Anfrage erhalten:

Zur Zeit arbeite ich an meiner Diplomarbeit mit dem Thema:

Das System Scheidungsfamilie
während des Scheidungsprozesses
aus Perspektive der Kinder und Jugendlichen.


Nunmehr bis ich auf der Suche nach Scheidungskindern aus dem Raum Paderborn, die sich für ein Interview zur Verfügung stellen.
Birgit Kaufhold, Studienfach: Dipl.-Pädagogik, Gesamthochschule Paderborn. Kontaktaufnahme bitte per e-mail: birgitk1@aol.com.

Wir halten das Thema der Arbeit für besonders wichtig und bitten daher auch Eltern ihre betroffenen Kinder zur Teilnahme zu ermutigen. Fast immer nämlich stehen die Erwachsenen, die Verursacher der Probleme, im Mittelpunkt. Wir wissen viel zu wenig darüber wie die Hauptbetroffenen, die Kinder und Jugendlichen, den Trennungs/Scheidungsprozess erleben und bewältigen und wie entsprechend dieser Prozess im Sinne des Kindeswohls verbessert werden könnte. Es wird mit einem relativ offenen Interview gearbeitet und damit den Interviewpartnern viel Freiraum für das eigene Erleben gegeben. (Selbstverständlich wird die Vertraulichkeit/Anonymität streng gewahrt.)

22.11.2004: Erfreulicher Nachtrag: Wir hatten am 18.6.2003 auf einen unserer Meinung nach hervorragend recherchierten und beeindruckenden Aufsatz hingewiesen, über einen sonst eigentlich unglaublichen Fall, der am 30. August 2001 seinen Anfang genommen hatte:  

Der Verdacht
Ein einziger Tag zerstört das Leben einer Familie im Saarland. Die achtjährige Lena werde vom Vater misshandelt, behauptet eine fremde Frau aus der Nachbarschaft. Die staatliche Maschinerie dreht durch: Den Eltern wird das Kind entrissen – und als der Verdacht zwei Jahre später zerfällt, will Lena nicht mehr heim Von Sabine Rückert in der ZEIT 26/2003 vom selben Tage (noch online abrufbar).

In der Sendung FLIEGE vom 2.7.2004, in der die Eltern ihren Kampf schilderten, war bereits zu erfahren, dass das Kind inzwischen wieder glücklich bei seiner Familie lebt. Wir haben jetzt erfahren, dass Frau Rückert, Gerichtsberichterstatterin der ZEIT, für diesen Aufsatz beim Deutschen Jugendhilfetag 2004 den Medienpreis erhalten hatte. Der Preis wird von der Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfe vergeben, der u.a. die Landesjugendämter angehören. Darüber zeigte sich die Autorin überrascht, weil ihr Bericht ja nicht die Leistungen der Jugendhilfe hervorhebt, sondern sich mit einer Katastrophe befasst. ,,Einer Katastrophe an der ein Kinderschutzzentrum, ein Jugendamt, ein Familiengericht und ein psychologischer Glaubwürdigkeitsgutachter ihren vorwerfbaren Anteil haben", wie sie sich ausdrückte.
Eine journalistische Leistung, die herausragend ist und deshalb auch ihre Wirkung zeigte.

16.11.2004:  Morgen Mi 17.11 um 20h15 und am Do 18.11 um 7h30 und 14h besteht die Möglichkeit bei Phoenix die Sendung "Ohnmacht der Väter. Väter kämpfen um ihre Kinder" zu sehen, die ursprünglich am 11.10.2004 von NDR gesendet worden war. Weitere Informationen.

Anschließend an die Sendung vom Do. 7h30 folgt um 8h15 auf Phoenix die Sendung: Vorwurf: Kinderverwahrlosung. 10 Kinder sollen ins Heim
Familie Schmitz hat 14 Kinder. Diese wären verwahrlost, bekämen nicht genug zu essen und zu trinken. Die Vorwürfe rufen das Jugendamt auf den Plan. Doch die Eltern setzen sich gegen eine Heimunterbringung ihrer Kinder zur Wehr. Sibylle Plogstedt gelang es, den Kampf der Familie mit den eigenen Problemen und den Ämtern hautnah zu begleiten.  
Mehr

 
Es erfüllt uns mit Betroffenheit und Trauer, den völlig unerwarteten Tod unseres sehr geschätzten aktiven Mitglieds
 

                Dr. Hermann Korff

                *22.10.1936   +4.11.2004
 

anzuzeigen.
 
Herr Dr. Korff hat etwa ein Jahrzehnt lang unter selbstlosem persönlichen Einsatz ungezählten Vätern geholfen, wieder Kontakt zu ihren Kindern zu finden. Jahrelang war er in München unter 'Väter für Kinder' im Telefonbuch eingetragen und erste Anlaufstelle für verzweifelte Väter. Beim Anruf eines solchen Vaters erlitt er den plötzlichen Herztod.
 
Wir werden Herrn Dr. Korff ein ehrendes Andenken bewahren.
 

                      VÄTER FÜR KINDER e.V.

               Der Vorstand

 

16.11.2004: SPIEGEL ONLINE (14. November 2004): EU-GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE

Kritik für Deutschland, Lob für die Türkei

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Luzius Wildhaber, hat die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht kritisiert. Die Tatsache, dass Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes häufig als nicht bindend für deutsche Gerichte betrachtet würden, zeuge von mangelndem europäischen Verantwortungsbewusstsein.......

Vielleicht sollte jetzt einmal die Türkei Menschenrechte in Deutschland einfordern, z. B. im Fall des türkisch stämmigen Vaters Görgülü, und nicht umgekehrt.

14.11.2004: ARD, FLIEGE, Sendung vom Dienstag, 16.11.2004, 16.00 Uhr: (Achtung, der ursprüngliche Termin 17.11. entfällt!)

Ich darf meine Enkel nicht sehen – Soll ich klagen ?

"Ich darf meinen einzigen Enkel nicht anrufen, ihm nicht schreiben und kein Päckchen mehr schicken. Sonst drohen mir 1.000 Euro Geldstrafe oder Gefängnis", schildert Marianne Heß (61) aus Braunschweig ihre Lage. Und weitere Fälle. Siehe auch die Pressemeldung vom 6.11.2004, sowie die Webseiten der Großelterninitiative pro Enkel, Braunschweig.

Auch uns wird immer wieder von Fällen berichtet, in denen nach einer Trennung / Scheidung, nach dem im wesentlichen immer gleichen Muster, nicht nur der Umgang mit einem Elternteil vereitelt wird, sondern auch jeder Kontakt zu den Großeltern und übrigen Verwandten des Kindes auf dessen Seite auf Dauer verhindert wird, obwohl zuvor enge Kontakte bestanden, die dem Kind sehr viel bedeuteten. Häufig werden den Großeltern, selbst im sehr fortgeschrittenen Alter, sogar Bilder ihrer geliebten Enkelkinder verweigert, was man nur als absolute Grausamkeit bezeichnen kann, die nicht geduldet werden sollte, weil es dafür nicht einmal die Scheinargumente gibt mit denen oft der persönliche Umgang unterbunden wird.

Zur  Sprache kommt in der Sendung auch Familienrichter Rudolph, inzwischen bekannt für das so genannte "Cochemer Modell", über das wir noch weiter ausführlich berichten wollen, weil es wohl derzeit die einzige hoffnungsvolle Entwicklung darstellt, nach der auch in Deutschland die Praxis des Kindschaftsrechts schon in absehbarer Zeit im Sinne eines tatsächlichen Kindeswohls wesentlich verbessert werden könnte. Das Kindschaftsrecht sieht zwar seit der Reform von 1998 nicht nur ein Umgangsrecht des Nichtwohnelternteils, sondern nach §1685 BGB auch ausdrücklich ein Recht der Großeltern, Geschwister und anderer enger Bezugspersonen des Kindes auf Umgang vor, ,,wenn dieser dem Wohl des Kindes dient".  Auch das Kind hat seitdem ein ausdrückliches Recht auf Umgang (§1684 BGB). Gleichwohl hat sich an der Praxis überwiegend leider wenig geändert. Die Konflikte vor Gericht haben sich nur auf das Umgangsrecht verlagert, nachdem bei einer Scheidung nicht mehr in jedem Fall (sondern nur auf Antrag) über das Sorgerecht entschieden werden muss. Deutsche Gerichte setzen aber nur in den seltensten Fällen ein von ihnen ausgesprochenes Umgangsrecht auch durch, wenn der Wohnelternteil nicht kooperiert. Ja nicht selten wird Nichtkooperation sogar mit der Aussetzung des Umgangs oder Kontaktverbot ,,belohnt", unter dem Motto ,,Kind muss zur Ruhe kommen" und aus dem Streit der Eltern herausgehalten werden. Letzterem, wenn als nachdrücklicher Appell an beide Eltern verstanden, ist voll zuzustimmen, aber für eine positive Wirkung eines (vorübergehenden) Umgangsausschlusses gibt es keinen Nachweis, ganz im Gegenteil.

Viel besser ist es, auch auf Dauer, wenn es gelingt bei den Eltern Einsicht und Kooperation zu erzeugen, statt zuzulassen, dass der Konflikt immer mehr und mehr eskaliert, oft bis zu einem ,,point of no return".  Dazu gibt es selbst im bestehenden deutschen Kindschaftsrecht zahlreiche Möglichkeiten, auch wenn sie nicht so weit gehen wie anderswo. Diese bestehenden Möglichkeiten im Geiste einer Kooperation, auch zwischen den verschiedenen Trennungs- / Scheidungsbegleitern (Familiengericht, Anwälte, Jugendamt, Beratungstellen), voll auszuschöpfen, darauf setzt das "Cochemer Modell".

13.11.2004: Spätestens dann, wenn es zu einer Trennung / Scheidung kommt und minderjährige Kinder vorhanden sind wird man Bekanntschaft mit dem Jugendamt machen, ebenso bei "Inobhutnahmen", Adoption etc. Diese Machtstellung und Tätigkeit der Jugendämter hat auch erhebliche Kritik ausgelöst, gerade in letzter Zeit wieder. Entsprechend dem Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wurden den Jugendämtern aber auch eine Vielfalt weiterer Aufgaben übertragen. Unter dem Stichwort "Jugendamt" zeigt die Suchmaschine für unsere Webseiten bereits 50 Einträge. Wir haben daher eine eigene Rubrik "Jugendamt" bei der Themenauswahl (im Kopf dieser Seite) geschaffen, mit einer Zusammenfassung und zahlreichen links.

12.11.2004: Wir wurden um die Veröffentlichung folgender Medienanfrage gebeten:

Heiratsschwindel - Betroffene Väter/Männer für eine öffentlich-rechtliche TV-Dokumentation gesucht.

Immer wieder kommt es vor, dass Frauen (vor allem aus Osteuropa und Südostasien) heiraten, um die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erlangen, der Mann aber an Liebe glaubt. Nach Erlangung des unbegrenzten Aufenthaltsrechts oder nach der Geburt eines Kindes, das ebenfalls zum faktisch unbegrenzten Aufenthaltsrecht der Mutter führt, werden die Männer/Väter häufig verlassen.
Für eine seriöse Dokumentation zu diesem Thema möchten wir Kontakt mit Betroffenen aufnehmen.

Wir sind bereit diesen Kontakt zu vermitteln. Bitte wenden Sie sich daher bei Interesse an uns.
 

6.11.2004: newsclick.de (Braunschweiger Zeitungsverlag, 3.11.2004):  Großeltern kämpfen um ihre Enkel. Normaler Umgang wird boykottiert – Initiative verwaltet bereits 70 Fälle– Jugendamt setzt auf Mediatoren...

6.11.2004: Über einen hoffentlich einmalig extremen Fall von Eltern-Kind Entfremdung (PAS) wird aus Houston / Texas berichtet. Die Mutter hatte schon das ganze Arsenal von Falschanschuldigungen über Gewalt und Missbrauch ausgeschöpft, als es zur Katastrophe kam: Der 10 jährige Sohn schoss seinem Vater, einem Notarzt, in den Rücken, als dieser ihn vom Haus der Mutter für den Umgang abholen wollte. Die Mutter, eine Krankenschwester, kam nicht zur Hilfe sondern ließ zu, dass der Junge ein zweites Mal das Haus verließ und seine Tat mit weiteren Schüssen vollendete. Freunde des Arztes haben eine Webseite eingerichtet, auf der Dokumente zum Fall (Polizeiprotokolle zu den Missbrauchsanschuldigungen, Kreuzverhör bei Gericht, etc.), Presseberichte, sowie Information zu PAS zu sehen sind: http://helpstoppas.com/

3.11.2004: Heute, ARD,  03.11.2004, 16.00 Uhr, Sendung FLIEGE: Das Kind ist nicht von mir.

24.10.2004: Die Resultate der Suchmaschine für unsere Webseiten enthalten seit kurzem einige "sponsored links" (die aber überwiegend einschlägig sein dürften: Rechtsanwälte etc.) auf deren Plazierung wir keinerlei Einfluss haben, die also auch nicht Empfehlungen unsererseits darstellen. Wir bitten dafür um Verständnis. Die Suche ist nach wie vor vollkommen anonym.

24.10.2004: Europarat: Stellvertretende Generalsekretärin: ''Medienberichte über Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts sind irreführend''

Straßburg, 21.10.2004 - Die Stellvertretende Generalsekretärin Maud de Boer-Buquicchio hat heute Besorgnis über einige irreführende Medienberichte geäußert, die in der Rechtsgemeinde und in der Öffentlichkeit Fragen bezüglich des bindenden Charakters von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im deutschen Rechtssystem aufgeworfen hatten.... Mehr

Die stellvertretende Generalsekretärin hat in Völkerrecht promoviert und war lange Zeit mit dem Schwerpunkt Menschenrechte tätig, insbesondere mit den Rechten von Kindern befasst. Lebenslauf (französisch).

24.10.2004:   Deputy Secretary General: “Media reports on the German Constitutional Court’s decision are misleading”

Strasbourg, 21.10.2004 – Council of Europe Deputy Secretary General Maud de Boer-Buquicchio, today expressed her concern about a number of misleading reports in the media, which have given rise to some questions within the legal community and among the public at large regarding the binding nature of judgments of the European Court of Human Rights within the German legal system. .....Mehr

23.10.2004: Saar-Echo, 22.10.2004, Deutscher Justiz wird der Marsch geblasen. Europarat widerspricht BVG-Beschluss zu Menschenrechtsgerichtshof / Vize-Generalsekretärin: Straßburger Urteile sind zu befolgen.
Straßburg. Der Europarat hat der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) widersprochen, wonach deutsche Gerichte nicht zwingend an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden sind. Laut Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention seien alle Unterzeichnerstaaten verpflichtet, die Straßburger Urteile zu befolgen, erklärte die stellvertretende Generalsekretärin des Staatenbundes, Maud de Boer-Buquicchio, am Freitag in Straßburg. Damit sei die Verbindlichkeit der Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs unzweideutig klargestellt. .....Mehr

Und das soll nicht nur anderswo, z. B. für die Türkei, gelten, wo Deutschland die Menschenrechte anmahnt.

23.10.2004: Beck Aktuell: BGH: Jugendamt muss Schadensersatz für Misshandlung eines Pflegekindes durch Pflegeeltern zahlen

Misshandeln Pflegeeltern ihren Schützling, so kann das Jugendamt dafür auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn die Behörde Aufsichts- und Kontrollpflichten verletzt hat. Dabei kommen dem Misshandelten Beweiserleichterungen hinsichtlich der Kausalität solcher Pflichtverletzungen zugute. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.10.2004 hervor, das einem heute 15-Jährigen 25.000 Euro Schmerzensgeld zuspricht (Az.: III ZR 254/03).

Hinweis: Die verlinkten Angaben führen Sie in unsere kostenpflichtige Volltext-Datenbank beck-online. Grün verlinkte sind zwei Wochen ab Erscheinungsdatum der Meldung kostenlos einsehbar. Sollten Sie noch kein Kunde sein, können Sie sich unter www.beck-online.de über Zugangsbedingungen informieren.

Kontrollpflicht verletzt

Nach dem Urteil muss der baden-württembergische Rems-Murr-Kreis als Träger des beklagten Jugendamtes dem Kläger alle materiellen sowie immateriellen Schäden aus der Misshandlung durch seine Pflegeeltern ersetzen. Zur Begründung führten die Richter aus, das Jugendamt habe seine Pflicht aus § 37 Abs.3 Satz 1 SGB VIII zu einem «Antrittsbesuch» bei der Pflegefamilie verletzt, als diese aus Bayern nach Baden-Württemberg gezogen war. Der Kontrollbesuch war infolge von Zuständigkeitsstreitigkeiten unterblieben. ........

Weiterführende Links: Aus dem Datenbank beck-online

Das Urteil der Vorinstanz: OLG Stuttgart, Amtspflichtverletzung des Jugendhilfeträgers bei Misshandlung des Pflegekindes, NJW 2003, 3419

Besprechung des vorinstanzlichen Urteils: Meysen, Tod in der Pflegefamilie: Verletzung von Kontrollpflichten im Jugendamt? NJW 2003, 3369

Bringewat, Kommunale Jugendhilfe und strafrechtliche Garantenhaftung, NJW 1998, 944

22.10.2004: Südeutsche.de, Urteil. Misshandeltes Pflegekind erhält Schmerzensgeld

Der BGH spricht einem Jungen 25.000 Euro zu, der bei Pflegeeltern fast verhungert wäre – das Jugendamt wird haftbar gemacht.
Von Helmut Kerscher

21.10.2004: Pressemitteilung: 21.10.2004 - Bundesgerichtshof (BGH)

Nr. 120/2004

Bundesgerichtshof zur Haftung des Jugendamts bei Mißhandlung von Pflegekindern durch Pflegeeltern

Der u.a. für das Amtshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Schadensersatzprozeß eines Pflegekindes gegen einen baden-württembergischen Landkreis (Jugendamt) wegen während des Aufenthalts in einer Pfle­gefamilie erlittener Mißhandlungen die von den Vorinstanzen (Landgericht und Oberlandgericht Stuttgart) ausgesprochene Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes (25 000 €) und die Feststellung einer Ersatzpflicht wegen sämtlicher materieller und künftiger immaterieller Schäden des Klägers bestätigt.  .... .Mehr

21.10.2004: Väterradio: Oktobersendung des Väterradio am 21.10.04 von 19.00 Uhr – 19.50 Uhr auch über Livestream oder zum downloaden.  

Kindeswegnahme von Amtswegen – das Jugendamt

21.10.2004, Reuters, Strafe für Jugendamt wegen fast verhungertem Pflegekind. Donnerstag 21 Oktober, 2004 16:00 CET

Karlsruhe (Reuters) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Jugendamtes zu 25.000 Euro Schmerzensgeld für ein fast verhungertes Pflegekindes bestätigt. Die Behörde hatte die Vernachlässigung des Jungen wegen Kompetenzstreitigkeiten nicht bemerkt......

STERN.de: BGH-Urteil,  Schmerzensgeld für Martyrium. © Uli Deck/DPA  Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe: Dressur durch Nahrungs- und Liebesentzug. Für die Qualen des Jungen, der bei seiner Pflegefamilie fast verhungert wäre, muss die verantwortliche Behörde 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, entschied der Bundesgerichtshof. Ärzte fühlten sich an "KZ-Bilder" erinnert......(Aktenzeichen: III ZR 254/03 vom 21. Oktober 2004).
 

21.10.2004, ARD, Schadensersatz für fast verhungerten Jungen  

Der Tagesspiegel, 21.10.2004, 12h02: Jugendamt muss wegen Pflichtverletzung 25 000 Euro zahlen. Karlsruhe (dpa) - Eine Pflichtverletzung kostet das Jugendamt des Rems-Murr-Kreises in Baden-Württemberg nun 25 000 Euro. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Karlsruhe gab der Klage eines 15- Jährigen statt, der als Kind bei seiner Pflegefamilie fast verhungert war. Das Jugendamt habe die Pflicht zur Überprüfung der Familie verletzt, heißt es in der Begründung.....

21.10.2004, ZDF, 12 h:  Pflegekind fast verhungert: Landkreis muss zahlen. Grundsatzurteil des BGH zu Aufsichtspflicht des Jugendamts - Baden-Württemberger bekommt auch Folgeschäden ersetzt.

21.10.2004: Pressemeldungen über ein Versagen der Jugendämter, insbesondere bei der Unterbringung in Pflegefamilien, reißen nicht ab. Während über den grauenvollen Fall PASCAL noch verhandelt wird, kann man heute und in den letzten Tagen in den Tageszeitungen, gleich mehrere weitere Berichte über sexuellen Missbrauch oder grobe Vernachlässigung/Misshandlung von Pflegekindern  finden, in denen dem Jugendamt gravierendes Versagen angelastet wird, sogar vom Gericht:

Kölner Stadtanzeiger, 21.10.2004: Fünf Jahre für Missbrauch
Der Vorsitzende Richter bezeichnete das Vorgehen des Jugendamtes als „den eigentlichen Skandal“. ...

Kölnische Rundschau: Scharfe Kritik am Jugendamt. Von LARS Hering.
Richter Wolfgang Hansel fand bei der Urteilsbegründung harte Worte: „Dass Ihnen das Jugendamt die Kinder gegeben hat, ist ein Skandal. Aber verstehen Sie mich nicht falsch: Das institutionelle Versagen entlastet Sie nicht.“  Bei dem Pflegevater handelte es sich um einen ehemaligen Sonderschüler.

So unpassend das angesichts dieser grauenvollen Fälle klingen mag, von grundsätzlicher rechtlicher Bedeutung ist jedoch ein weiterer, grauenvoller Fall, weil es hier vermutlich erstmals um Schadensersatzforderungen gegen einen Landkreis (als Träger des Jugendamtes) geht, der heute vormittag vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden wird, nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart dem heute 15jährigen im Juni 2003 Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von 25 000 Euro zugesprochen hatte,weil das Jugendamt seine Amtspflicht verletzt habe. Der Rems-Murr-Kreis ging dagegen in Revision und bestreitet eine Amtshaftung ( Berliner Morgenpost):

Berliner Morgenpost,  Kind verhungert: Tödliche Ignoranz im Jugendamt

Bundesgerichtshof entscheidet heute über Mitverantwortung von Behörde

Von Catrin Barnsteiner und Michael Mielke

Ein Kind verhungert, zwei sind lebensgefährlich unterernährt. Die Pflegeeltern werden wegen Mordes verurteilt. Kontrolliert hatte sie das Jugendamt nicht. Dagegen klagt jetzt ein Opfer.....

Hamburger Abendblatt, Pflegekind klagt gegen Jugendamt. Schmerzensgeld: Andreas wäre fast verhungert. Sein Bruder starb. Jetzt geht der Streit mit der Behörde sogar vor den BGH......

BGH prüft Klage von Pflegekind gegen Jugendamt (AFP) vom 14.10.2004.

Damals neunjähriger Junge wäre fast verhungert

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geprüft, ob ein heute 15-jähriger Junge Anspruch auf 25.000 Euro Schmerzensgeld gegenüber dem Jugendamt hat, weil er in einer Pflegefamilie im schwäbischen Rems-Murr-Kreis jahrelang gequält wurde und fast verhungerte. Nach Ansicht des klagenden Andreas W. verletzte das Jugendamt seine Kontroll- und Aufsichtspflichten, weil es die Pflegeeltern während seines jahrelangen Martyriums nie überprüfte. .........

Kurz vor dem Hungertod: Pflegekind verklagt zuständiges Jugendamt (AFP) vom 12.10.2004

und weitere Meldungen, z. B.:
Kölner Stadtanzeiger 20.10.2004):
Zwei Euro für jeden Missbrauch. VON HARIETT DRACK Elena (Name geändert) war gerade mal acht Jahre alt, als sie gemeinsam mit ihrer jüngeren, behinderten Schwester in eine Kölner Pflegefamilie kam - und damit für sie ein neuer Alptraum begann. .......

Berliner Morgenpost, 10.10.2004: Säugling in Spandau mißhandelt - Hat das Jugendamt versagt?

Bezirksamt soll schon Ende September informiert worden sein - Landeskriminalamt ermittelt. Von Helga Labenski und Tanja Laninger

In Spandau ist erneut ein Fall von Kindesmißhandlung bekanntgeworden........

Dagegen nimmt sich die folgende Maßnahme eines Jugendamtes fast harmlos aus, obwohl absolut unverständlich, nicht nur für alle die selbst Erfahrung mit zweisprachigen Kindern haben, und sicher mehr als ein Ärgernis für den betroffenen Vater und die Kinder:
Die Zeit, 14.10.2004: SCHEIDUNG

Deutsch nach Vorschrift. Ein Hamburger Jugendamt sorgt in Polen für Empörung: Ein Einwanderer soll mit seinen Töchtern unter Aufsicht deutsch sprechen. Von Frank Drieschner

.......Aus »fachlich-pädagogischer Sicht« wird Polnisch nicht befürwortet. .......

20.10.2004: Wer kontrolliert das Jugendamt? Wir mussten  in letzter Zeit wiederholt auf Berichte in Presse und Fernsehen hinweisen, die massive Kritik an der Arbeit der Jugendämter enthielten und die ernste Frage aufwarfen, wer  eigentlich die Jugendämter kontrolliert. Mehr

19.10.2004: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -Pressemitteilung Nr. 92/2004 vom 19. Oktober 2004.  Also in English.

Dazu Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 -

Zur Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch innerstaatliche Organe, insbesondere deutsche Gerichte.

Das betrifft den Fall Görgülü.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 30. Juni 2004 - 14 WF 64/04 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an einen anderen Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg zurückverwiesen-

Deutsche Gerichte sind zwar unabhängig, müssen aber die Europäische Menschenrechtskonvention als im Range eines Bundesgesetzes stehend beachten und sich mit der Substanz der Entscheidungen aus Straßburg weit ernsthafter auseinandersetzen, als dies im vorliegenden Falle das OLG Naumburg getan hat. (Vgl. dazu auch unseren früheren Bericht.) 
Unter den ersten Pressekommentaren: SPIEGEL Online von heute, FAZ vom 20.10.

Auch wenn, besonders in Presseberichten, betont wird, dass ,,Straßburger Urteile nicht bindend für die deutsche Justiz" sind (z. B. Süddeutsche Zeitung, 20.10., siehe aber Kommentar, S. 4 "Juristisches Röhren. Das Bundesverfassungsgericht liegt im Machtkampf mit dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg", von Heribert Prantl.) ), so stellt der Beschluss unserer Meinung nach dennoch eine sehr deutliche Abfuhr für Bestrebungen dar, wie sie etwa im Aufsatz des ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Benda ihren Ausdruck fanden, der laut Presseberichten (,,
Kindeswohl als örtliche Angelegenheit") von der Bundesregierung gegen frühere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes ins Feld geführt wurde.

Neues Deutschland 20.10.2004, Meinung: Richter- statt Rechtsstaat von Claus Dümde
In Karlsruhe wurde gestern ein bemerkenswerter Beschluss verkündet. Denn er betrifft einen Justizskandal, an dem das Bundesverfassungsgericht selbst beteiligt ist. Durch Unterlassen. Es weigerte sich nämlich 2001, die Beschwerde eines Vaters, der bisher vergeblich um das Sorgerecht für seinen Sohn und gegen dessen drohende Zwangsadoption kämpft, überhaupt anzunehmen. Obwohl sie berechtigt ist, wie schließlich der Europäische Menschengerichtshof befand. Dennoch landete der Fall wieder in Karlsruhe. Weil drei Oberlandesrichter in Naumburg, Sachsen-Anhalt, auf das Urteil aus Straßburg pfeifen, das ihnen schwere Menschenrechtsverletzung vorwarf und forderte, dem Vater zumindest Umgang mit seinem Sohn zu ermöglichen. Selbst das verweigern die Naumburger Richter weiterhin, unter Berufung auf das »Kindeswohl«........

19.10.2004: Unsere Webseiten zum Parental Alienation Syndrome (PAS) und die zugehörige Literaturliste wurden wieder erweitert. Unter den neuen Arbeiten  möchten wir besonders die der Psychiater P. Goncalves &  A. Grimaud de Vincenzi ( Hopitaux Universitaires de Genève, Departement de psychiatrie, Suisse), D'ennemis a coequipiers: Le difficile apprentissage de la coparentalite apres un divorce conflictuel..(Co-parenting after a conflicted divorce: Growing from enemy to ally.), Thérapiefamiliale, Genève, 2003, Vol 24, No 3, pp. 239-253. 
Von Feinden zu Verbündeten: Das schwierige Erlernen der gemeinsamen Elternschaft nach einer konfliktreichen Scheidung.
hervorheben. (Eine deutsche Übersetzung steht leider noch nicht zur Verfügung.). Die Arbeit hält sich nicht mit der unserer Meinung nach ziemlich nutzlosen, kontroversen Diskussion des PAS Konzeptes an sich (ob PAS nun ein Syndrom ist oder nicht, etc. etc.) auf, wie sie nun mit erheblicher Verzögerung auch in Deutschland mit Leidenschaft geführt wird, sondern beschäftigt sich ganz konkret mit den Therapiemöglichkeiten. Diese, einschließlich der Fallstricke, werden an Hand von 2 ausführlich dargestellten Fällen illustriert. Die Notwendigkeit die therapeutische Intervention mit dem für die Sorgerechtsentscheidung zuständigen Gericht eng zu koordinieren wird als Bedingung sine qua non für eine erfolgreiche De-Triangulierung des Kindes aus dem Konflikt der Eltern hervorgehoben.  Das Gericht spiele auf Grund seiner Entscheidungsmacht über beide Eltern eine zentrale Rolle in der Sicherung der Interessen des Kindes, die die Eltern nicht mehr ausreichend erkennen können. Mehr..
Wir haben auch eine Reihe neuer Dissertationen angeführt, die sich bemühen konkrete Fragestellungen empirisch zu untersuchen.    


11.10.2004: HEUTE: NDR Fernsehen, 23h, Die Ohnmacht der Väter. Männer kämpfen um ihre Kinder. Jede dritte Ehe wird in Deutschland aufgelöst - die Zahl der Trennungen von Lebensgemeinschaften nicht mitgerechnet. Oft beginnt ein erbitterter Kampf um die Kinder, mit ungleichen Waffen, wie viele Väter meinen. Denn selbst wenn ihnen von den Gerichten ein Sorge- und Besuchsrecht zugestanden wird, haben viele Männer Probleme, dies auch durchzusetzen.

Umgangsboykott. Der Film begleitet Väter bei ihrem Kampf um Kontakt zu ihren Kindern - ein Kampf, bei dem das Kindeswohl häufig auf der Strecke bleibt. Seit über einem Jahr hat der Physiker Gerd H. seine beiden kleinen Söhne schon nicht mehr gesehen. Mit einem Gerichtsbeschluss in der Tasche fährt er immer wieder die 500 Kilometer zum Wohnort der Kinder. Rechtlich gesehen hat er Anspruch auf "Umgang" und trotzdem steht er vor verschlossener Tür.

Die Kinder sind die Leidtragenden. Umgangsboykott wird in Deutschland in der Regel nicht geahndet. Wenn die Eltern keine Einigung finden können, sind immer die Kinder die Leidtragenden. Der siebenjährige Otto zum Beispiel hat Schwierigkeiten in der Schule, seit Vater und Mutter darüber streiten, wie oft er wo sein soll. Nicht der Wechsel von einem zum andern ist sein Problem, sondern der Streit der Eltern.

Und Martin K. kämpft nicht nur einen schier aussichtslosen Kampf darum, seine Kinder überhaupt wieder zu Gesicht zu bekommen, sondern auch gegen einen Rufmord, der seine berufliche Existenz zu vernichten droht.

Ein Film von Enrico Demurray und Angelika Wörthmüller. Infoblatt  Kopien der Sendung sind von NDR erhältlich.

Danach um 23h45: Im Reich der Väter. Péter Esterházy - Graf und Dichter. Ein Film über den gestrigen Friedenspreisträger des Deutschen Buchhandels und Autor von "Harmonia Caelestis" (bis 0h35).

6.10.2004: ARD Sendung vom Mittwoch, 06.10.2004, 16.00 Uhr: Vaterliebe. U.a. der Fall einer zwangsweisen Übergabe eines Kindes (Christian aus Salzburg) der im Frühjahr d. J. erhebliches Aufsehen erregte:  Drei Gerichtsvollzieher zerrten Christian (8) aus dem Wagen des Vaters, Kapitän Ulf Wildner (39), um ihn zur Mutter nach Schweden zu schaffen....
Die Sendung wird von verschiedenen Stationen wiederholt, z.B. MDR 7.10., 9h, Bayerisches Fernsehen Do 7.10, 10h15.

30.9..2004: STERN Nr. 41 vom 30.9.2004, Seite 64: Kinderklau vom Amt. Der verzweifelte Kampf der Eheleute Cornelia und Josef Haase mit JUGENDHILFE  und Gerichten um die Rückkehr ihrer sieben Kinder.  Von DORIT KOWITZ. (Hervorhebungen im Originaltitel)

Leider weiterhin keine wesentlichen Konsequenzen aus der vernichtenden Kritik von Bundesverfassungsgericht und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte an den Entscheidungen der lokal zuständigen Gerichte und vor allem an der Arbeit des Jugendamtes. Die Eltern haben erst seit März 2004 Umgang, aber nur mit lediglich 2 der  7 eine Woche vor Weihnachten 2001 ,,in Obhut" genommenen Kinder, und ohne eine von ihnen dazu angestrebte Regelung. Die jüngsten Kinder sind in kinderlosen Pflegefamilien.  Wirklich bemerkenswert jedoch die Aussagen der Leiterin des Jugendamtes, lt. STERN: ,,Die Abwägung zwischen Elternrecht und Kindeswohl wird beim Europäischen Gerichtshof [pdf Datei]und im deutschen Kinder-und Jugendhilfegesetz unterschiedlich bewertet." Und dazu noch ein weiteres, wahrlich erschreckendes Armutszeugnis für die Qualität solcher Abwägungen des Jugendamtes und zugleich für den Staat der dieser Institution dazu praktisch unkontrollierte Macht verleiht: Frau Haase hat Anfang 2004 eine weitere Tochter geboren. Auf die Frage einer WDR-Journalistin, warum man das Baby bei Haases lasse, wenn es doch dort so gefährlich sei", habe die  Jugendamtsleiterin geantwortet: ,,Weil der Mediendruck so hoch ist." Immerhin wenigstens eine offene, ehrliche Antwort.

Zur Jugendhilfe im Fall Haase und den sie betreffenden Gerichtsentscheidungen haben wir laufend berichtet.

Vgl. dazu auch STERN Nr.39/2004: ,,Jugendamt -Wehe, wenn sich der Staat um deine Kinder kümmert"

 ARD, Report MÜNCHEN, 6.9.2004.: Kindesentzug auf Verdacht - Wie Familien auseinandergerissen werden. (Zum Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom, das in den in diesem Bericht beschriebenen Fällen und weiteren  Fällen, u.a. auch im Fall Haase [Pro 7 taff, 19.2.2003], einer ,,Inobhutnahme" den Müttern zum Vorwurf gemacht wurde, enthält die obige STERN Ausgabe, Nr. 41, Seiten 163-169, die Beschreibung eines wohl tatsächlichen Falles von Münchhausen Syndrom aus den USA, der in Kürze auch in einem Buch dargestellt werden wird.) 

Fliege -Die Talkshow, ARD, Mo. 5.7.2004

ZDF Mona Lisa,16.5.2004 : Im Zweifel gegen die leiblichen Eltern. Wer kontrolliert das Jugendamt?

15.4.2004: Zur MONA LISA Sendung vom 28.3. 2004 über den Fall "Müller" (Meunier)

Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und das Pflegekinderwesen in Deutschland.

etc.etc.

26.9.2004: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung Nr. 39 von heute: Rubrik Vor dem Familiengericht. Väter oder nur Erzeuger? Von Esther Caspary, Fachanwältin für Familienrecht, Berlin. 

Die Autorin befasst sich aus Anlass der spektakulären Aktionen britischer Väter mit der Situation nichtehelicher Väter in Deutschland. Ganz anders als in Grossbritanien (und Frankreich etc) wo man schon vor vielen Jahren herausgefunden hat, dass selbst die deutsche "Patentlösung" nach der Reform des Kindschaftsrechts überhaupt nicht funktioniert und sich nach sorgfältiger Prüfung vor einigen Jahren zu einer rechtlichen Regelung entschlossen hat, die im wesentlichen der für einen ehelichen Vater entspricht [Wir berichteten ausführlich darüber, aus Anlass der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (30.1.2003) und seiner Einladung an uns zur schriftlichen und dann mündlichen Stellungnahme], ist die Situation in Deutschland noch immer die, dass, wenn Mama nicht will, und das selbst ohne Angabe irgendeines sachlichen Grundes, der Vater des Kindes nicht nur kein Sorgerecht erlangen kann, sondern praktisch nie auch nur sein verbrieftes Recht auf Umgang oder auch nur Auskunft über das Kind durchsetzen kann. Er ist, gegen alle Erkenntnis zum Kindeswohl, tatsächlich auf den Status des "Erzeugers" und dementsprechend reinen Unterhaltzahlers reduziert. 
Mit  ,,Der jetzige  Zustand wird jedenfalls weder den betroffenen Kindern und Vätern noch der gestiegenen Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und dem neuen erwünschten Väterbild gerecht" schließt Frau RAin Caspary ihren sehr lesenswerten Aufsatz.

22.9.2004: Hilfsangebote für Trennungs/Scheidungskinder.
Was wir immer wieder bei der Diskussion von Trennung /Scheidung als großen Mangel empfinden ist, dass sie sich größtenteils auf die Probleme der ehemaligen Partner beschränkt, die, wenn man es etwas brüsk ausdrückt, diese letztlich selbst verursacht haben (Selbstkritische Fragen nach den eigenen Fehlern und Versäumnissen sollte sich zunächst auch der Ex-Partner stellen, der sich als das "Opfer" sieht, das sind praktisch immer ohnehin beide.). Im Vergleich dazu hören wir, außer Hinweisen auf den sehr vagen Begriff "Kindeswohl",  sehr wenig (leider auch kaum in den sonst sehr zahlreichen Zuschriften an uns) direkt von den davon betroffenen Kindern, wie sie Trennung/Scheidung erleben und damit umzugehen versuchen. Wie bei Erwachsenen (Eltern) können aber zweifellos, neben Einzelberatung-/therapie, Gruppen hilfreich sein, in denen Betroffene sich über die Probleme austauschen können. Mit solchen Gruppen für "Scheidungskinder" hat man im Ausland jedenfalls sehr gute Erfahrungen gemacht, z. B. mit den RAINBOWS Gruppen, die 1983 in den USA gegründet wurden, und die es auch in Kanada und seit 1991 auch in allen Teilen Österreichs gibt (dort unter der Trägerschaft der Caritas), mit einem sehr umfassenden Netz, das Betroffene auf diese Hilfemöglichkeit hinweist. Näheres dazu auf der zentralen Homepage von RAINBOWS in Österreich, oder bei den einzelnen Gruppen in den österr. Bundesländern.


Zum selben Thema hat das kanadische Justizmininisterium gerade (2004) einen sehr umfangreichen, aber äußerst lesenswerten Bericht erstellen lassen, der sich umfassend damit befasst, wie Kinder Scheidung erleben und damit umgehen, sowie über die verfügbaren Hilfsangebote speziell für sie, 
BACKGROUND PAPER: Voice and Support: Programs for Children Experiencing Parental Separation and Divorce (Auch als pdf Datei, 139 Seiten, 506 KB, Englisch oder Französisch).  [ Table of Contents ]      

20.9.2004: Die allermeisten sollten wenigstens heute, mit Beginn des Strafprozesses im Falle des grauenvollen Missbrauchs und Mordes von Pascal Z. mit Berichten in Presse und Fernsehen auf  die Notwendigkeit  deutlich hingewiesen werden, das Pflegekinderwesen und die Arbeit des Jugendamtes (und auch so mancher öffentlich geförderten Beratungsstellen) endlich einer tatsächlichen, effektiven und übergeordneten fachlichen Kontrolle zu unterziehen, oder zumindest die derzeit praktisch unkontrollierte Macht dieser Behörde auf die Dinge einzuschränken die sie wirklich mit großer Sicherheit kompetent erledigen kann, zum Beispiel die Administration der an sich sehr fortschrittlichen Hilfsangebote, wie Eingliederungshilfe etc., im Jugendhilfegesetz. Wie kann es sonst sein, dass leider immer wieder über katastrophale Fehlentscheidungen zu berichten ist und Warnungen ungehört bleiben, wenn auch nicht so verheerend wie in diesem Falle, mit der mutmaßlich Hauptverantwortlichen als Pflegemutter, Vormund  und sogar Schöffin für Jugendsachen am Amtsgericht? Auch über weit weniger grauenvolle aber trotzdem katastrophale Fälle ist immer wieder zu berichten, auch auf unseren Seiten, von dazu sehr kritischen Entscheidungen des Gerichtshofes für Menschenrechte, oder von Feststellungen über sexuellen Missbrauch etc. durch Leute die für die äußerst schwierige Beurteilung dieser Fragen in keinster Weise qualifiziert sind. Der STERN berichtet in seiner Ausgabe vom 16. 9. 2004, S. 190 -198, z. B. von einer "Diagnose" von "Borderline" durch eine Sozialarbeiterin die ,,davon einmal gehört habe". Außerdem sind neben dem Fall Pascal Z. eine Reihe weiterer bekannter Fälle unter dem Titel ,,Jugendamt -Wehe, wenn sich der Staat um deine Kinder kümmert" zusammengefasst.  

9.9.2004: sueddeutsche.de, 9.9.2004: Alleinerziehende. Wenn dem Kind der Vater fehlt.
Langzeitstudien zeigen, dass eine Kindheit mit nur einem Elternteil ein Leben lang negative Folgen haben kann. Wenn Papa fehlt, leidet das Kind - aber auch die Gesellschaft und das Gesundheitssystem.
Von Christian Stöcker

Der Aufsatz bezieht sich u.a. auf die Studien von
Matthias Franz
(Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) et al.: "Wenn der Vater fehlt. Epidemiologische Befunde zur Bedeutung früher Abwesenheit des Vaters für die psychische Gesundheit im späteren Leben", Zsch. psychosom. Med 45, 260-278, 1999.

Inge Seiffge-Krenke ( Universität Mainz), u.a. Väter und Söhne, Väter und Töchter, Forum Psychoanalyse 17, 2001.

und die umfangreiche Literaturanalyse von Rotraud Erhard & Herbert Janig, Folgen von Vaterentbehrung, Männerpolitische Grundsatzabteilung, Österreichisches Bundesministerium für Soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz, Wien und Klagenfurt 2003. 205 Seiten.
siehe auch:
Wie viel Vater braucht ein Kind?, Psychologie Heute 3/2004:
   Matthias Franz, Wenn der Vater fehlt.(
Seiten 20-25);
   Inge Seiffge-Krenke
, Gut, dass sie anders sind!(PH 03/04, S. 26 bis 27);
   Hans-Geert Metzger, Die Angst der Väter vor der Kindheit. (S. 28 bis 31)

Horst Petri, Das Drama der Vaterentbehrung. Chaos der Gefühle-Kräfte der Heilung, Herder 1999.

und unsere Zusammenfassung zum Thema Väter.

7.9.2004: Mittwoch, den 8.9.2004, 22.30 - 23.15 Uhr, WDR Fernsehen, Männerwirtschaft. Alleinerziehende Väter und ihre Söhne. Ein Film von Katrin Wegner. Redaktion: Ulrike Schweitzer
Katrin Wegner beobachtet in ihrem Film "Männerwirtschaft", wie alleinerziehende Väter und ihre Söhne mit überkommenen Rollenklischees kämpfen und sich ein neues, ganz anderes Familienleben aufbauen.

7.9.2004: Wir erhielten folgende Anfrage, die wir hier gerne wiedergeben:

Für unser Wirtschaftsmagazin im Hessenfernsehen M?X  (www.hessenfernsehen.de, www.plusminus.de ) planen wir einen Beitrag zum Thema Unterhaltszahlungen und Besuchsrecht, und was es für die Väter emotional und finanziell bedeutet. Aus diesem Grund bin ich auf der Suche nach betroffenen Vätern, wenn möglich aus Hessen. Ich würde mich sehr freuen, von Ihnen zu hören. Für Fragen stehe ich gerne unter Email: jdreyhaupt@hr-online.de  oder Tel.: +49 (0) 69 155 3995 zur Verfügung.

6.9.2004: HEUTE  ARD, Report MÜNCHEN um 21.00 Uhr u.a.: Kindesentzug auf Verdacht - Wie Familien auseinandergerissen werden.
Petra H. wird verdächtig, an einer seltenen psychischen Störung erkrankt zu sein, bei der die betroffene Mutter die Krankheit ihres Kindes vortäuscht. Plötzlich stehen Polizei, Jugendamt und Sanitäter in ihrem Haus, führen die Mutter in die Psychatrie ab und bringen das Kind weg. Seit über vier Wochen darf kein Mitglied der Familie zu dem 9-Jährigen. Petra H. kämpft um das Sorgerecht für ihr Kind. report München über die Macht deutscher Jugendämter. Mehr

Anmerkung: Das klingt ganz nach einer Behauptung, dass die Mutter am Münchhausen-by-proxy (Stellvertreter)-Syndrom leide, einer ziemlich bizarren psychischen Erkrankung, deren Bestätigung nicht nur eine sorgfältige psychiatrische Beobachtung der Mutter, sondern nach Möglichkeit auch einen direkten Nachweis erfordern würde, dass das (scheinbare) Krankheitsbild des Kindes tatsächlich auf die Mutter zurückzuführen ist. Ähnliches ist uns aus letzter Zeit zumindest aus einem weiteren Fall im Zusammenhang mit einer "Inobhutnahme" durch das Jugendamt bekannt geworden.  Hier ein Bericht (MDR, BRISANT) zu einem solchen Fall aus dem Jahre 2002, mit einigen weiterführenden links.  
 

29.8.2004: Unsere Informationen zum Parental Alienation Syndrome (PAS) und der Literatur zu PAS wurden aktualisiert und erweitert. Dabei findet sich, zumindest in der ausländischen Literatur, erfreulicherweise eine zunehmende Zahl von Dissertationen und anderen Studien, die mit empirisch-statistischen Methoden einer konkreten Fragestellung nachgehen, anstatt sich immer wieder damit zu befassen, ob nun PAS, dessen grundlegende Verhaltensmuster eigentlich allen Scheidungsbegleitern inzwischen mehr oder weniger vertraut sein sollten, zu Recht als Syndrom bezeichnet wird, ob man statt dessen von "Parental Alienation" (PA), "Alignment" (Ausrichtung des Kindes auf einen Elternteil), oder gar von einem "Parental Accusation Syndrome" (das sich gegen Mütter richte, obwohl auch wir immer wieder auf Fälle hinweisen in denen Mütter auf genau gleiche Weise von Ausgrenzung und Eltern-Kind-Entfremdung betroffen sind) sprechen sollte, etc.

26.8.2004: Hinweis auf ZDF 37 Grad, Dienstag 31.8.2004, 22h15-22h45: Ich hab euch doch beide lieb. Das Leid der Trennungskinder

24.8.2004: Strafurteile und andere Sanktionen gegen Eltern -im Ausland.

Sicher erfordern Strafmaßnahmen, wie Geldstrafen oder gar Gefängnis, und andere Sanktionen gegen einen Elternteil, der die Personensorge für ein minderjähriges Kind hat, aber Kindeswohl und die Rechte des Kindes und des anderen Elternteils z. B. durch beharrliche Umgangsvereitelung, Kindesentführung (Entziehung Minderjähriger nach §235 StGB), oder verleumderische Anschuldigungen erheblich verletzt, eine sorgfältige Prüfung, inwieweit nicht durch diese Maßnahmen selbst das Kindeswohl beeinträchtigt wird, um dessen Schutz es ja letzten Endes geht, und wie diese Beeinträchtigung minimalisiert werden kann. Es gibt z. B. gewichtige Gründe eine Kindesentführung durch einen Elternteil, die ja meist eine Verzweiflungstat ist, nicht gleich zu kriminalisieren, sondern den zivilrechtlichen Weg zu beschreiten, wie es das Haager Übereinkommen vorsieht, verbunden allerdings auch mit möglichen Härten durch die Rückführung des Kindes, die vom entführenden Elternteil zu verantworten sind.

Die Schwierigkeit einer Abwägung zwischen den Wirkungen die die Gesellschaft mit Recht von Sanktionen erwartet, einschließlich der einer allgemeinen Abschreckung, und möglichen vorübergehenden Nachteilen für das Kind, darf aber nicht bedeuten, dass solche Sanktionen einfach unterbleiben, wie das in Deutschland immer wieder der Fall ist. ..... 2 neuere Fälle von Sanktionen aus dem Ausland.

20.8.2004: Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und das Pflegekinderwesen in Deutschland.
Zur Zeit sorgt dieses Thema, besonders im Zusammenhang mit dem Fall Görgülu, für umfangreiche Diskussion, Pressemeldungen, und bei von Fremdunterbringung ihrer Kinder betroffenen Eltern auch für heftige Emotionen, bei ausländischen Eltern sogar manchmal mit Bezug auf ein schreckliches Kapitel deutscher Vergangenheit. Interessant ist es dann  auch die Standpunkte der mit Fremdunterbringung befassten Organisationen, Jugendämter, Richter, Psychologen, Juristen etc. kennen zu lernen, einschließlich solcher die denen betroffener Eltern diametral entgegengesetzt sein mögen. Wir versuchen entsprechende Informationen zusammen zu stellen. Mehr...

15.8.2004: Wir haben am 5.6.2004 ausführlich über Bestrebungen in unserem Nachbarstaat Österreich berichtet einen Schutzmonat für "werdende" Väter zu garantieren. Ähnliche Modelle gibt es bereits in skandinavischen Ländern sowie in Frankreich (Wir berichteten am 12.6.2001) und Belgien. So machten in Schweden im Jahre 2002 rund 80 Prozent der Väter von der Möglichkeit eines zehntägigen Sonderurlaubs anlässlich der Geburt eines Kindes Gebrauch.

Dazu gab es in den letzten Tagen wieder zahlreiche Berichte in der österreichischen Presse, weil die Kampagne in die Öffentlichkeit getragen wurde, u.a. mit einer "Plattform Vaterschutzmonat". Träger der Kampagne sind die Österreichischen Kinderfreunde, unterstützt werden sie von SPÖ und Grünen, Gewerkschaftsbund und Arbeiterkammer , dem Katholischen Familienverband, den SOS-Kinderdörfern, insgesamt von 24 Organisationen. Ein Antrag der Sozialisten im Parlament fand aber bisher keine Mehrheit, wegen der befürchteten  finanziellen Belastung. Ohne finanzielle Leistungen (wie in der deutschen Kampagne "Mehr Vater für das Kind") ist aber kein besonderer Erfolg zu erwarten, weil, wie eine Studie ( Vorstellungen und Wünsche werdender Väter, 13 Seiten, pdf File) zeigt, zwar 37 % der Väter zu einem solchen Karenzurlaub bereit wären, die meisten dies aber wegen der erheblichen Einkommenseinbußen und der Ängste den Job zu verlieren nicht tun. Vorarlberg Online spricht sogar von 84.5 Prozent Bereitschaft, wenn kein finanzieller Nachteil entstünde. Der durchschnittliche Einkommensverlust in der Zeit der Karenz betrage bei den Frauen 58 Prozent, bei den Männern 71 Prozent. Siehe z. B. den Bericht in den Salzburger Nachrichten oder der Wiener Zeitung.

   Das Neue Volksblatt berichtet auch, dass die Geburtenzahlen im ersten Halbjahr 2004 um erfreuliche 2.8 %, im Juni sogar um 8.2 % gestiegen seien. Der Präsident des Österreichischen Familienbundes, Gumpinger, sieht dies als das Ergebnis familienpolitischer Maßnahmen der letzten Jahre, allen voran dem Kinderbetreuungsgeld.

2.7.2004: Fliege -Die Talkshow, ARD, Mo. 5.7.2004, 16h, Länge: 60 Minuten: Andreas Meunier (45) und seine Frau Barbara (41) erlebten mit dem Jugendamt und dem Amtsgericht Saarlouis die Hölle. Die achtjährige Tochter Nina war ihnen entzogen und zu einer Pflegefamilie gesteckt worden. Eine Nachbarin hatte behauptete, von Nina erfahren zu haben, sie werde vom Vater sexuell missbraucht. - Josef Haase und seine Frau Cornelia (beide 35) aus Münster mussten vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg um ihre sieben Kinder kämpfen: Das Jugendamt Münster hatte ihnen die Sprösslinge, darunter das sieben Tage alten Baby Laura-Michelle, in einer Nacht- und Nebel-Aktion weggenommen. ..........

Vgl. unsere früheren Hinweise auf diese Fälle, z.B. 16.5. und 15.4, 28.3. (ZDF, Mona Lisa), 8.4. Fall Haase gegen Deutschland, Entscheidung des EGMR, 18.6.03 Fall Müller (Die Zeit)

17.6.2004: Neue Sendung im Väterradio: Und auf einmal ist das Kind weg...Der Wohnortwechsel - Vorteil im Familienrecht.
Gäste:

Michaela Noll - Kinderkommission des Bundestages
Tino Völker - geraubte Vaterschaft
Veit Holscheider - Vater mit Haftandrohung
Frau Westhusen - Leiterin Meldeamt in Halle
 


 

 

 

Die Situation ist nicht wenigen aus leidvoller eigener Erfahrung bekannt: Man kommt nach Hause und entdeckt, dass der andere Elternteil mit den Kindern heimlich und mit unbekannter Adresse verzogen ist. Bei einem Umzug ins Ausland, etwa wenige Kilometer von Freilassing in Bayern nach Salzburg/Österreich, wäre das internationale Kindesentführung und der andere Staat wäre nach dem Haager Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung verpflichtet das Kind prompt an seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zurück zu senden. Außerdem macht sich der entführende Elternteil strafbar nach §235 StGB. Im deutschen Inland dagegen ist das  immer noch zumindest de facto erlaubt, auch bei bestehendem gemeinsamen Sorgerecht, und meist sogar von Vorteil im Familienrecht: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht/Sorgerecht wird, z. B. nach dem Kontinuitätsprinzip, oder weil die Kinder über genügend lange Zeit gegen den anderen Elternteil ungestört beeinflusst werden konnten, dem entführenden Elternteil zugesprochen. Ein Umgang des zurückgelassenen Elternteils mit den Kindern kann weitgehend oder vollständig blockiert werden, selbst wenn diesem schließlich die neue Adresse bekannt wird, aber der Umzug über große Entfernung erfolgte. Vom Vorteil für das Kindeswohl ist das ganz bestimmt nicht.

1.6.2004: Fehler in den links der nachfolgenden Meldung wurden korrigiert. Wir bitten um Entschuldigung!

5.6.2004: Männer zwischen Beruf und Familie - Brauchen Männer ein Vaterschutzmonat?
Unter diesem Titel findet heute in Wien, veranstaltet von der Arbeiterkammer Österreichs, ein ganztägiges Symposium statt. In einigen europäischen Ländern gibt es bereits parallel zur Schutzfrist der Mutter, auch das Recht des Vaters auf die zeitliche Möglichkeit, sich in seine neue Rolle einzuleben. Wie dies gelingen könnte und das Für und Wider eines Vaterschutzmonats diskutieren ExpertInnen aus Schweden und Österreich.
Unterstützt wird diese Forderung nach einer Karenzzeit (Schutzfrist) für Väter anlässlich der Geburt eines Kindes u.a. von Frauenorganisationen innerhalb der Gewerkschaften:

Gubitzer: "Neugeborene brauchen aktive Vaterbeziehung"

Christine Gubitzer fordert namens der FCG Frauen Karenzzeit der Väter während der Schutzfrist der Mutter

Wien (OTS) - Bei Ihrer Sitzung am 1. Juni 2004 beschlossen die FCG Spitzenfunktionärinnen der Länder und
Gewerkschaften die Forderung nach dem Recht der berufstätigen Väter auf Karenzzeit gleich nach der Geburt des Kindes.

Bundesfrauenvorsitzende Christine Gubitzer: "Ein Neugeborenes bewirkt eine Neuorientierung für das Elternpaar,
das nun ihr Zusammenleben mit dem Kind erst gestalten muss. Das Kind braucht von Geburt an die Möglichkeit,
seine Beziehung zu Mutter und Vater, in gleicher Weise aufzubauen.
Wie wissenschaftliche Untersuchungen von Psychologen Dr. Harald Werneck, Uni Wien, belegen, ist für den Vater der
möglichst frühe Aufbau einer engen Beziehung zum Kind wichtige Vorraussetzung für eine aktive Ausübung der Vaterrolle.
Dazu kommt,dass auch für die Mutter der neue Lebensalltag leichter zu meistern ist, wenn während des ersten Lebensmonats
der Vater hilfreich zur Seite steht. Die Partnerschaft findet eine neue Festigung. Nicht zuletzt kann damit auch geholfen
werden, dass die Väter Ihre Scheu überwinden, sich für eine gewisse Zeit ganz der Kindesbetreuung zu widmen und die Möglichkeit
der Karenzierung so wie die Mutter nützen." ......
..

[GÖD: Gewerkschaft  öffentlicher Dienst, FCG: Fraktion christlicher Gewerkschafter]

Wie wir berichteten (12.6.2001), hat Frankreich den Vaterschaftsurlaub  in 2001 auf 14 Tage verlängert. In Dänemark  beträgt er ebenfalls 2 Wochen, in Finnland 18 Tage, und in Schweden sogar 40 Tage.

Die Männerabteilung im österreichischen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz  unterstützt "werdende Väter" u.a. durch einen sehr gut gemachten Digitalen Leitfaden für werdende Väter, der als CD und online verbreitet wird. Auf andere Aktivitäten dieser Stelle haben wir bereits früher hingewiesen.

27.5.2004: Morgen Fr. 28.5.2004, 21h42, ARD-exclusiv "Nie wieder Ehe". Eheleiden nach der Trennung.

16.5.2004 ZDF Mona Lisa: Im Zweifel gegen die leiblichen Eltern. Wer kontrolliert das Jugendamt?

In den Zuständigkeitsbereichen der Jugendämter Münster und Osnabrück gibt es auffallend viele Fälle, in denen Kinder weggenommen werden und die Eltern sie nicht zurückbekommen. Das klingt nach System. Doch was steckt dahinter? ML Mona Lisa hat nachgefragt.

Fall Kutzner, Haase etc. Mit weiteren Links.

15.4.2004: Zu der MONA LISA Sendung vom 28.3. 2004 über den Fall "Müller" (Meunier) ist auf den Webseiten des ZDF ein  Bericht ,,Gegen Jugendamt und Richter.   Eltern kämpfen um ihr Kind" (Teil 1 und Teil 2)  abrufbar. Enthalten sind auch links zu früheren Berichten (vor der EGMR Entscheidung) über den Fall Haase ,,Familie Haase kämpft um ihre Kinder. Das Jugendamt nahm ihnen sieben Kinder weg" und unter " Neu-Beelterung. Zu dumm zum Erziehen?"über den Fall Kutzner, in dem der Straßburger Gerichtshof ebenfalls eine Menschenrechtsverletzung feststellte.

10.04.2004: BILD: Europäischer Gerichtshof hebt Jugendamt-Entscheidung auf. Nach 843 Tagen zurück
zu Mama und Papa.
Von M. BREKENKAMP

Bielefeld – 843 Tage waren sie getrennt, 843 Tage haben Cornelia (36) und Josef H. (36) nicht mit ihren Kindern gesprochen, sie nicht gestreichelt oder im Arm gehalten. Jetzt bekommt das Ehepaar aus Nordwalde bei Münster seine sieben Kinder endlich zurück – es ist das schönste Ostergeschenk!........Mit Bildergalerie. Achtung: Ob der Bericht auch in der Druckversion enthalten ist, scheint von der Region /Ausgabe abhängig zu sein.

09.04.2004:Wir haben eine Teilübersetzung ( §§ 98 -104) des Urteils Haase gegen Deutschland angefertigt. (pdf Datei, 83 kB). 

09.04.2004:  Die zusammenfassende Pressemitteilung und das Urteil (doc Datei, 191 kB) im Fall Haase gegen Deutschland sind nun von den Webseiten des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte abrufbar.
Erste Pressemeldungen sind trotz des Feiertages ebenfalls bereits erschienen: F.A.Z. (AFP/DPA): 
Urteil. Menschenrechtsgericht rügt deutsche Sorgerechtsentscheidung

08. April 2004  Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland abermals wegen einer Sorgerechtsentscheidung verurteilt. Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag einem Paar aus Altenberge bei Münster in Westfalen Recht, dem deutsche Gerichte den Kontakt zu ihren Kindern untersagt hatten.  Die Berliner Regierung muß dem Urteil zufolge den Klägern 45.000 Euro an Entschädigung zahlen.........

08.04.2004:  Erneutes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen Deutschland:  CASE OF HAASE v. GERMANY (Application no. 11057/02)  von heute 8.4. 2004.

Die zusammenfassende Pressemitteilung und das Urteil selbst sind für heute 14h30 als von den Webseiten des Gerichtshofes, http://www.echr.coe.int, abrufbar  angekündigt. Hier vorab als Word (doc ) file (191 kB) und einige Auszüge daraus.

Über diesen Fall ist schon wiederholt in Presse und Fernsehen berichtet worden, seit sich Familie Haase an das Jugendamt um Hilfe wandte und ihr dann prompt alle 7 Kinder mit unbekannten Aufenthalt weg genommen wurden, einschließlich des jüngsten gerade 7 Tage alten Kindes im Wochenbett, oder wie es im Schreiben des Oberbürgermeisters von Münster vom 19.12. 2001 hieß:. 

Sehr geehrte Frau H.,

........für Ihre Kinder gewähre ich seit dem 18.12.2001 die o.g. Jugendhilfe durch Übernahme der Kosten in Höhe von monatlich jeweils 4000,00 Euro. Zu diesen Kosten haben Sie in zumutbaren Umfang beizutragen. Ich muss nunmehr prüfen, ob Sie nach §§ 91 ff Achtes Sozialgesetzbuch -Kinder-und Jugendhilfe zu den Kosten beitragen können. ........ (Wir berichteten.)

08.04.2004: Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Falle Görgülü gegen Deutschland vom 26.02.2004 brachte das Väterradio ein Gespräch mit dem betroffenen Vater, seiner Ehefrau, der Anwältin, einer Richterin und einem Psychotherapeuten (Leitung: D. N. Webel):  Der Wert der leiblichen Vaterschaft. Menschenrechtsverletzung durch das OLG Naumburg. Urteil EGHM vom 26.02.2004 (50 min,  46 MB).
Wie mit diesem Vater, der nichts anderes wollte als für sein Kind die volle Verantwortung übernehmen, dazu zunächst wenigstens schrittweise den Kontakt aufbauen wollte, und dazu auch unbestritten, zusammen mit seiner jetzigen Ehefrau, nicht nur willens, sondern auch in der Lage ist, umgegangen wurde, ist wahrlich erschreckend. Es ist besonders erschreckend, weil es, wie in der Sendung festgestellt  wurde, sicher noch nicht wenige weitere Fälle gibt, in denen ähnlich vorgegangen wurde, die betroffenen Eltern aber nicht die nötige Unterstützung, finanziellen Ressourcen und vielleicht Ausdauer hatten, um für ihr Recht durch alle Instanzen, bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, zu kämpfen (was ja immer noch nicht das Ende der Verfahren bedeutet!).  Allein die letzteren Fälle aus jüngerer Zeit (Kutzner gegen Deutschland vom 26.2.2002, Görgülü gegen Deutschland, 26.02.2004, Haase gegen Deutschland, 8.4.2004) sollten den Gesetzgeber und die Justiz aufschrecken und zu sehr ernsten Fragen veranlassen, ob es sich nicht um grundlegende Fehler im System, statt um Einzelfälle menschlichen Versagens, handelt.

Obwohl es sich in allen gerade erwähnten Fällen (und weiteren, ebenfalls sehr problematischen Fällen aus jüngerer Zeit, z. B. auch in Fällen der "Aufdeckung" angeblichen Kindesmissbrauchs) um eine vom Jugendamt veranlasste Fremdunterbringung handelt, wollen wir uns dem nicht seltenen Gebrauch des Schlagwortes  "Kinderklaubehörde" nicht anschließen. 

Deutschland besitzt nämlich ein an sich sehr fortschrittliches Jugendhilfegesetz (SGB VIII) das Eltern und Kindern vielfache Unterstützung, z. B. als Eingliederungshilfe bei Lernstörungen, anderen Erziehungshilfen etc., anbietet, und Jugendämter leisten zweifellos wichtige Arbeit bei der Umsetzung / Verwaltung dieses Hilfsangebots. Das Problem scheint nur, dass man, abgesehen von reinen Verwaltungsentscheidungen, bei denen ein vorgezeichneter Beschwerdeweg (zum Verwaltungsgericht) existiert, im Gesetz die offenbar nötige, übergeordnete fachliche Kontrolle  "vergessen" hat. Das betrifft besonders die Stellungnahmen in familienrechtlichen Verfahren (Sorgerecht, Umgang, Fremdunterbringung). Sie werden nicht selten (anmaßend) sogar als "Gutachten" bezeichnet und auch so behandelt, obwohl die betreffenden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, auf Grund ihrer Ausbildung allein, gar nicht über die dafür nötigen wissenschaftlichen (psychologischen) Grundlagen und wissenschaftliche Methodik verfügen (können), also damit meist überfordert sind. 

Das bedeutet nicht, dass einzelne Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen nicht wertvolle Einsichten liefern und Hilfe bei der Anbahnung des Umgangs etc. leisten, erfordert aber zumindest übergeordnete fachliche Kontrolle, wenn es nicht bloß ein Glücksfall, je nach Zuständigkeit des Jugendamtes/Mitarbeiter, sein soll. Niemand wird das Prinzip der Unabhängigkeit von Gerichten in einer demokratischen Gesellschaft anzweifeln wollen, bei denen es darüber hinaus auch einen klar vorgezeichneten Instanzenweg für Beschwerden/Revision gibt, aber was spricht gegen fachliche Aufsicht und vorgezeichneten Beschwerdeweg bei anderen an familienrechtlichen Verfahren beteiligten Einrichtungen? (Sofern sie daran überhaupt beteiligt werden sollten, was insbesondere bei Fällen internationaler Kindesentführung im Ausland nicht selten auf völliges Unverständnis und heftige Kritik stößt, vgl. z. B. die Tagung in der Botschaft von Frankreich am 12.12.2003.)

28.03.2004: Heute, Mona Lisa, ZDF 18h-18h30: U. a.: Falscher Verdacht. Eine Familie am Abgrund nach Missbrauchsvorwürfen. Dabei soll es um den Fall "Müller" aus dem Saarland gehen, auf den (und  ähnliche Fälle) wir schon am 18.6.2003 im Zusammenhang mit einer umfangreichen Dokumentation in der ZEIT vom selben Tage ausführlich hinwiesen.

Zum Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs, wie er sich überwiegend gegen Väter in hochstrittigen Sorge-/Umgangsrechtverfahren richtet, vgl. auch die Sendung des Väterradios (www.vaeterradio.de) vom 15.1.2004:  Der Mißbrauch mit dem sexuellen Mißbrauch.
Ehrverletzung des Vaters und Kindesentzug.
(Gespräch mit betroffenen SKIFAS Mitgliedern und einem forensischen Psychologen/Gutachter). Die Sendung steht als Download (mp3, 48MB) zur Verfügung, wie auch zahlreiche andere Sendungen (Archiv) zu aktuellen Trennung/Scheidung betreffenden Themen. (Eine schnelle Internetverbindung und/oder entsprechender Tarif ist zu empfehlen.)

 

25.03.2004: TV Sendung des SWR 26. März, 2004, 22h : ,,Bloß kein Rosenkrieg - Wie trennt man sich richtig? "  (Wiederholung, Sa. 27.3. 8h45)

Wenn die Liebe geht, bleibt häufig nur der Hass. Im nervenzerfetzenden Rosenkrieg bleibt die gegenseitige Achtung auf der Strecke. Kann man sich trennen, ohne den Respekt voreinander zu verlieren? Ist die Kunst, schöne Erinnerungen nicht durch schlechte Erlebnisse der Trennungszeit zerstören zu lassen, erlernbar? Weitere Informationen zur Sendung

25.03.2004: Immer noch gehören Anfragen an unsere Suchmaschine mit dem Stichwort ,,Unterhalt" zu den häufigsten, obwohl Unterhalt an sich nicht zu unseren Schwerpunktthemen gehört. Auch, wenn wir die oft ganz erhebliche finanzielle Bedeutung dieses Themas für alle Betroffenen (besonders bei einer nach einer Trennung/Scheidung weiterhin verknappten Haushaltskasse) nicht verkennen, wollen wir uns auf Aspekte beschränken, die direkt mit unserem Schwerpunkt, der Eltern-Kind-Beziehung, bzw. deren Beeinträchtigung zu tun haben. Normalerweise wollen Eltern ihre Kinder in jeder nur möglichen Weise fördern, erbringen dazu auch "überobligatorische" finanzielle Leistungen, und haben ihre wahre Freude daran. Deshalb ist es auch plausibel, was amerikanische Untersuchungen längst zeigten, und neuerdings auch eine vom Familienministerium in Auftrag gegebene deutsche Befragung, dass ein enger faktischer Zusammenhang zwischen der Leistung für Kindesunterhalt und Umgang besteht. Das, obwohl der Unterhalt eines minderjährigen Kindes auch bei völliger Kontaktverweigerung keinesfalls reduziert werden darf. Auch bei der an sich möglichen Reduktion oder Verwirkung des Ehegattenunterhalts wegen grober Unbilligkeit (§ 1579 BGB) ist zu bedenken, ob da nicht letztlich das an diesem Verhalten unschuldige eigene Kind geschädigt wird. Eine Reduktion oder Verwirkung des (Ausbildungs-)Unterhaltes für ein volljähriges Kind ist dagegen nach § 1611 BGB möglich. Es spricht jedoch für eine sehr bedenkliche, erschreckende Eltern-Kind-Entfremdung, wenn derartige Auseinandersetzungen, wie leider nicht allzu selten, vor Gericht ausgetragen werden müssen.

Wir haben in diesem Sinne unsere Informationen zu (Kindes-) Unterhalt neu geordnet und ergänzt, einschließlich Gesetzestexten und Urteilen (oben zu finden auch unter Themenauswahl).  Hinweise auf weitere Urteile werden folgen. Für die Berechnung des Unterhalts bitten wir aber sich an dafür qualifizierte Anwälte, das Jugendamt etc. zu wenden, oder, als Vorbereitung reichlich vorhandene Bücher (sofern sie auf dem neuesten Stand sind) oder die auch im Internet vorhandenen Tabellen (,,Düsseldorfer Tabelle u.ä.) zu benützen. In den meisten Fällen wird ohnehin eine gerichtliche Regelung, oder eine Titulierung durch das Jugendamt zu erfolgen haben.   

11.03.2004: Literaturhinweise:

a. Unter http://www.familienhandbuch.de/ ist

Das Online-Familienhandbuch

Herausgeber: Prof. Dr. Dr. Dr. Wassilios E. Fthenakis und Dr. Martin R. Textor

(© Staatsinstitut für Frühpädagogik, München) zu finden. Es enthält eine Vielzahl von Aufsätzen zum Thema Familie/Kinder. Selbstverständlich ist auch das Thema Trennung/Scheidung  umfangreich vertreten.

b. Im österreichischen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (Bundesminister Mag. Herbert Haupt/Staatssekretärin Ursula Haubner) wurde bereits mit Wirkung vom 14. März 2001 eine männerpolitische Grundsatzabteilung in der Sektion VI, nunmehr Abteilung V/6 eingerichtet (wir berichteten). Damit werden im Sinne einer ganzheitlichen Geschlechterpolitik vermehrt männerpolitische Themen ins Blickfeld gerückt. Zu den Schwerpunkten der Arbeit der Abteilung V/6 gehören die Forschung und Gesetzesbegutachtungen hinsichtlich männerrelevanter Themen. Hauptaugenmerk wird auf die Vergabe von Studien in den der Abteilung zugewiesenen Bereichen gelegt. Zudem werden weitere Projekte unterstützt (Besuchsbegleitung) und gefördert (Männerberatungsstellen). Weiters werden auch männerpolitische Aktivitäten im Rahmen von Projektförderungen unterstützt. Die Abteilung V/6 dient auch als Ansprechpartner für Männerberatungsstellen, Männerinitiativen etc.

Hier ist eine Liste von wissenschaftlichen Studien zur "Lage des Mannes in Österreich"  (aber ohne jede Einschränkung auch anderwo zur Lekture -und Nachahmung sehr zu empfehlen) :

Der Download Bereich befindet sich allerdings derzeit in Überarbeitung.

27.02.2004: Wir haben eine deutsche Übersetzung der §§ 44-51 (pdf Datei, 97kB) aus dem unten aufgeführten Urteil des Europäischen Gerichtshofes angefertigt. Sie betreffen das Sorge- und Umgangsrecht,  insbesondere die Abwägung der Verpflichtung zur Zusammenführung leiblicher Eltern mit dem Kind, trotz einer möglichen kurzfristigen Stresssituation, gegenüber den langfristigen, oft irreparablen Folgen einer langen Trennung. Wegen ihrer Klarheit, auch zu der leider noch immer häufigen Aussetzung des Umgangs (,,Kind muss zur Ruhe kommen") sind diese Aussagen auch weit über den konkreten Fall hinaus von besonderer Bedeutung.

26.02.2004: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Press release issued by the Registrar 

CHAMBER JUDGMENT IN THE CASE OF GÖRGÜLÜ v. GERMANY 

The European Court of Human Rights has today notified in writing a judgment[1] in the case of Görgülüv. Germany (application no. 74969/01). The Court held unanimously that there had been:

·         a violation of Article 8 (right to respect for private and family life) of the European Convention on Human Rights, concerning the refusal to give the applicant custody and access rights;

·         no violation of Article 8 concerning the decision-making process;

·         no violation of Article 6 § 1 (right to a fair hearing). 

Under Article 41 (just satisfaction) of the Convention, the Court awarded the applicant 15,000 euros (EUR) for non-pecuniary damage and EUR 1,500 for costs and expenses. (The judgment is available only in English.)

Kurze deutsche Zusammenfassung (VfK e. V.): Der Vater, türkischer Nationalität, verheiratet mit einer Deutschen, beantragte am 10.1.2000, bald nachdem er von der Geburt seines aus einer früheren nichtehelichen Beziehung stammenden Sohnes erfahren hatte, die Übertragung des Sorgerechtes auf sich. Der Sohn war, ohne seine Zustimmung, für eine Adoption frei gegeben worden und lebt bei einer Pflegefamilie. Das alleinige Sorgerecht wurde nach einer Übergangsperiode, mit zunehmenden Kontakten zwischen Vater und Sohn gewährt. Im Beschwerdeverfahren (veranlasst von Jugendamt und Pflegefamilie) wurde die Sorgerechtszuteilung jedoch aufgehoben und zusätzlich der Umgang für ein Jahr ausgesetzt, mit der Begründung, dass sich zwischen der Pflegefamilie und dem Kind, das dort inzwischen 1J 10 Monate gelebt hatte (laut OLG ein ,,unendlicher Zeitraum" für ein Kind dieses Alters), eine enge emotionale und soziale Bindung entwickelt habe und das Kind bei einer Trennung von der Pflegefamilie schweren und irreparablen Schaden erleiden würde. Der Gerichtshof fand jedoch einstimmig, dass Deutschland unter Artikel 8 (Respektierung des privaten und Familienlebens) verpflichtet ist eine Zusammenführung von Kindern mit den leiblichen Eltern jedenfalls zu versuchen.  

19.02.2004: SPIEGEL TV SPECIAL: TRENNUNGSOPFER KIND. Das Leiden der nächsten Generation. Sendetermin:* Samstag, 21. Februar, 22.15 - 00.20 Uhr, VOX.

Jede dritte Ehe wird geschieden. Auf dem Weg durch sämtliche Instanzen geht es um Sorgerecht, um Besuchsregelungen - es geht ums Kind. Scheidung: Wenn sich die Eltern trennen, leiden die Kinder Rund 150.000 Scheidungswaisen unter 18 Jahren gibt es zurzeit in Deutschland. Während die Eltern einen Kampf unter Eheleuten austragen, stehen die Kinder im Mittelpunkt eines Justiz- und Familiendramas, in dem sich das vertraute Umfeld zum Kriegsschauplatz wandelt. "Kinder in Krisen" nennen die Ärzte in der Jugendpsychiatrie Viersen ihre Patienten. 80 Prozent der Kinder stammen aus Elternhäusern mit getrennten Ehen. Zu den gängigen Diagnosen zählen Drogenabhängigkeit, aggressives Verhalten sowie bewusst herbeigeführte Selbstverletzung. Neue Lösungen für alte Probleme zu finden, so lautet das erklärte Ziel der Therapie. SPIEGEL TV Special hat mit Kindern und Eltern gesprochen und Einblick in Familiengeschichten gewonnen, an deren Ende meist die Kinder die Verlierer sind.

14.02.2004: Der heutigen Presse entnehmen wir, dass der Bundestag die vom Bundesverfassungsgericht geforderte  Gesetzesänderung bezüglich der Anfechtung der Vaterschaft und des Umgangsrechtes von Bezugspersonen des Kindes verabschiedet hat. Inwieweit der endgültige Gesetzestext vom eingebrachten  Entwurf der Bundesregierung, insbesondere angesichts der erheblichen Kritik und der Änderungsvorschläge des Bundesrates (als auch von Verbänden etc. zum Referentenentwurf), in Details abweicht (vgl. BT 15/2253, pdf file), ist uns noch nicht bekannt. Wir begrüßen es jedenfalls, dass das von gewissen, offenbar ideologisch befrachteten Gruppen gern gebrauchte Unwort "Erzeuger", für den leiblichen Vater, schließlich wenigstens nicht direkten Eingang in einen offiziellen Gesetzestext der Bundesrepublik Deutschland fand. Von "Gebärerin", für die leibliche Mutter, spricht schließlich auch niemand. Der Realität, dass auch andere, nicht verwandte Personen, eine wichtige, unter Umständen sogar wichtigere Rolle im Leben eines Kindes einnehmen können, verschließen wir uns selbstverständlich nicht.

26.2.2004:

13.02.2004: Zu einem Fernsehbeitrag im Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) erhielten wir den folgenden Aufruf zur Mitwirkung:
Liebe Väter,
ob Trennung oder Scheidung, dass Eltern leiden ist klar. Doch wer leidet mehr als die Kinder? Verlustängste! Enttäuschung! Und die bange Frage: Wie geht es weiter und was passiert nun mit mir?
Genau da wollen wir ansetzen bei unserem Fernsehbeitrag für den MDR (Mitteldeutscher Rundfunk). Unsere Erfahrung: Gerade Väter wollen nicht, dass ihre Kinder zum Spielball werden. Doch sie wissen auch, wie sehr ihre Kinder sie brauchen!

Wir wollen kinderfreundliche Lösungswege bei einer Trennung aufzeigen und suchen dafür Väter und Familien, die aus ihrem Erfahrungsschatz schöpfen können und bereit sind, uns ihre Geschichte zu erzählen! Denn dies könnte anderen Paaren helfen, einen besseren Weg zu finden.

Wir sind gespannt auf Sie! Kontakt:
Kerstin Gensel
Tel: 0341 / 3911 379
Fax: 0341 / 3911 381
e-mail: redaktion@zwei-plus.com

10.02.2004: Am 12. Dezember 2003 fand in der Botschaft der Republik Frankreich am Pariser Platz in Berlin ein Expertengespräch zum Thema  "Welche Hoffnung können getrennte Familien in das vereinte Europa setzen ?" statt. Mit freundlicher Genehmigung von RA Carsten Rummel (Deutsches Jugendinstitut, München) bringen wir hiezu seine Zusammenfassung (pdf Format).

Das im Text (Fußnote 1) erwähnte neue Gesetz zum Nichtehelichenrecht ( Gesetz zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts) wurde, wie schon hier berichtet, am 13.12.2003 verabschiedet. 

Die EU Verordnung Brüssel II a hat den vollständigen Titel "Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000
Amtsblatt Nr. L 338 vom 23/12/2003 S. 0001 - 0029"  und soll am 1. März 2005 in Kraft treten. Die Bundesregierung bereitet dazu ein Gesetz zur Durchführung der Verordnung vor.

10.02.2004: Der Volltext der Anfrage/Antwort zu "Recht des Kindes auf Umgang im Konfliktfall der Eltern besser schützen" vom 30.01.2004 liegt als Bundestag Drucksache 15/2340 und 15/2399 vor (abrufbar im pdf Format).

9.02.2004: Über das Thema Sorgerecht für nichteheliche Väter haben wir ausführlich berichtet, insbesondere auch weil unser Verein eingeladen worden war dazu vor dem Bundesverfassungsgericht Stellung zu nehmen. Entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes  vom 30.1.2003 beschloss die Bundesregierung am 28.5. 2003 eine "Übergangsregelung" für sogenannte "Altfälle", in denen die Trennung vor Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform (1.7.1998) und damit vor der Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgeerklärung der Eltern, erfolgte. Mit geringfügigen Änderungen wurde diese Regelung durch Beschluss des Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates als

Gesetz zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

am 13.12.2003 verabschiedet und im Bundesgesetzblatt BGBL I 2003 vom 18.12.2003 verkündet. Der Text ist nun auch im Internet zu finden, zum Beispiel (als  pdf Datei), etc.
 

7.02.2004: Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 30.1.2004 zum Kindschaftsrecht liegt nun vor (Pressemitteilung vom 5.2.2004):

Recht des Kindes auf Umgang im Konfliktfall der Eltern besser schützen

Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Ein von der Bundesregierung beauftragter Experte hat empfohlen zu prüfen, durch welche verfahrensrechtlichen Maßnahmen das Recht des Kindes auf Umgang im Konfliktfall der Eltern besser geschützt und umgesetzt werden kann. Die geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 15/2399) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/2340) hervor. Diese Anregung werde im Rahmen der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens aufgegriffen werden, die derzeit im Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorbereitet wird. Insgesamt ziehe die Bundesregierung eine positive Bilanz der Änderungen der Kindschaftsrechtsreform: Als gelungen bezeichnet werden könnten unter anderem die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung, die Einführung eines Rechts des Kindes auf Umgang, die rechtliche Gleichstellung des nicht mit der Mutter des Kindes verheirateten Vaters mit dem geschiedenen Vater im Umgangsrecht und die Ausweitung des Kreises der umgangsberechtigten Personen auf die Großeltern und andere Bezugspersonen.

Die durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz neu eingeführte Möglichkeit, dem Kind einen Verfahrenspfleger zu bestellen, habe sich grundsätzlich als wirksames Mittel zur Wahrnehmung der Rechte des Kindes bewährt. Das gerichtliche Umgangsvermittlungsverfahren sei ebenfalls positiv zu bewerten, auch wenn die Eltern nach der Untersuchung des Experten davon noch eher zurückhaltend Gebrauch machten. Diese grundsätzlich positive Einschätzung schließe nicht aus, dass zu beiden Rechtsinstituten einzelne Änderungen erfolgen könnten. Gleiches gelte für die Empfehlung des Deutschen Familiengerichtstages, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um die Eltern zur Teilnahme an einer Maßnahme zur Konfliktbewältigung verpflichten zu können. Diese werde zur Zeit im Bundesjustizministerium geprüft.

30.01.2004: Heute wurde im Bundestag folgende  Kleine Anfrage gestellt:

CDU/CSU: Reform des Kindschaftsrechtsgesetzes auf dem Prüfstand Recht/Kleine Anfrage Berlin: (hib/BOB) Welche konkreten Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der vorgelegten Begleitforschung zur Umsetzung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes (KindRG) zieht, möchte die CDU/CSU-Fraktion wissen. Die Ergebnisse der Begleitforschung seien inzwischen veröffentlicht worden und zeigten nach Ansicht der Unionsfraktion Schwierigkeiten und Defizite auf, die Grundlage für eine Weiterentwicklung des KindRG sein könnten. Im Rahmen einer Kleinen Anfrage  möchten die Abgeordneten ferner in Erfahrung bringen, ob die Regierung auf dem Gebiet des KindRG, das am 1. Juli 1998 in Kraft getreten ist, Nachbesserungsbedarf sieht. Welche Konsequenzen die Regierung daraus zieht, dass mit dem Reform das neu eingeführte Instrument des Verfahrenspflegers ("Anwalt des Kindes") von den Richtern bisher wenig genutzt wird, möchten die Abgeordneten auch wissen. Die Fraktion interessiert sich ferner dafür, welche Vorstellungen die Bundesregierung hat, um im Interesse des Kindeswohls die Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zu beschleunigen. Weiter interessiert die Unionsfraktion, wie die Regierung die Kritik von Verbänden zur schwierigen Durchsetzbarkeit des Umgangsrechts oder die Empfehlung des Familiengerichtstages, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um die Eltern zur Teilnahme an einer Maßname zur Konfliktbewältigung (Beratung) verpflichten zu können, beurteilt.

 Deutscher Bundestag Pressezentrum Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel.: (030) 2 27-3 56 42 Fax: (030) 2 27-3 61 91 Verantwortlich: Uta Martensen Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf.

Die Dokumente zur Begleitforschung sind von den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz abrufbar. Die Langfassung des Abschlussberichts (von Prof. Dr. Roland Proksch ) ist im Bundesanzeiger Verlag unter dem Titel Rechtstatsächliche Untersuchung zur Reform des Kindschaftsrechts erschienen und kann dort erworben werden.

17.01.2004: Wir  haben den nachfolgenden Aufruf erhalten den wir voll unterstützen möchten, da es sich um einen Themenkreis handelt der, wie die zahlreichen  Anfragen an uns zeigen, vielen unter den Nägeln brennt. Wir haben dementsprechend auch schon öfter über dieses Thema berichtet. Wir bitten um eine rege Beteiligung bei der Beantwortung des angefügten Fragenkatalogs.


Mein Name ist Stefanie Waldherr. Derzeit bin ich im Hauptstudium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung.
Meine Diplomarbeit schreibe ich über das Thema:

"Die Kosten bei der Ausübung des Umgangsrechts - Problematik und Lösungsmöglichkeiten"

Insbesondere beschäftige ich mich mit der Frage, ob es heute noch tragbar ist, dass der Umgangsberechtigte sämtliche Kosten des Umgangs übernehmen muss.
Im Internet bin ich auf ihre Homepage aufmerksam geworden.
In ihrem Verein gibt es Mitglieder, die selbst umgangsbefugt sind. Mich würde deren Meinung zur aktuellen Rechtslage interessieren, da ich selbst als "nicht Betroffene" keine Erfahrungen in diesem Themenbereich habe.
Selbstverständlich können die Fragen anonym beantwortet werden.
Es müssen auch nicht allzu ausführliche Antworten sein, hauptsache man bekommt einen kleinen praktischen Einblick.

Folgende Fragen würden mich interessiern:

1. Der Umgangsberechtigte trägt die Kosten. Ist das in Ordnung?
2. Sollte sich der betreuende Elternteil an den Kosten beteiligen?
3. Das Bringen und Holen ist Sache des Umgangsberechtigten. Sollte der betreuende Elternteil mitwirken?
4. Wie groß ist die Entfernung zwischen dem Umgangsberechtigten und den Kindern (in km)?
5. Konnte aufgrund weiter Entfernung und damitverbundenen Kosten einmal kein Umgang stattfinden?
6. Haben Sie schon einmal etwas von der Sozialhilfe zur Finanzierung des Umgangs gehört?
7. Ist es Umgangsvereitelung wenn der betreuende Elternteil mit den Kindern weit weg zieht?
8. Leidet das Verhältnis zu den Kindern darunter weil man sich nicht täglich sieht?
9. Sollten die Umgangskosten den Ehegattenunterhalt mindern?
10. Welche Lösungen schlagen Sie vor, um auch bei engen finanziellen Verhältnissen und weiter Entfernung einen Umgang zu ermöglichen?
11. Was Sie schon immer zu diesem Thema loswerden wollten!


Antworten bitte an Stefanie.Waldherr@t-online.de
 

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2003

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2002

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2001

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2000

Neues bei Väter für Kinder e.V. 1999

Neues bei Väter für Kinder e.V. (1997- 1998)

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