PARENTAL ALIENATION (PA)
Eltern-Kind-Entfremdung
Interdisziplinäre Erkenntnis einer
Familienrichterin (Amtsgericht München, jetzt OLG München)
zum Parental Alienation Syndrome, in einem Urteil vom Juni
1998.
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Beide Kinder machten bei ihren Anhörungen einen so
aufgeweckten Eindruck, daß das Gericht davon überzeugt
ist, daß sie zumindest nicht im Sinne des
"Parental-Alienation-Syndrome" manipulierbar
sind."
Ein vom Jugendamt /
ASD empfohlenes und vom Vater wiederholt beantragtes
psychologisches Fachgutachten erübrigte sich angesichts
dieser zwar im Vergleich zur Fachliteratur über Aussagepsychologie
und PA unseres
Wissens nach neuen Erkenntnis, aber klaren Überzeugung des
Gerichts.
Ein
Glaubhaftigkeitsgutachten
wegen sexuellen Missbrauchsvorwürfen war dagegen
unverzüglich angeordnet worden, obwohl die Aussagen des
Kindes dazu in der gerichtlichen Anhörung zum
Umgangsantrag des Vaters so knapp und vage waren, dass die
Sachverständige zunächst, offensichtlich erstaunt, fragte,
ob sie nicht weiter hinterfragt worden waren, was von der
Richterin verneint wurde. Dem Vater war vom Gericht vor
diesem Beschluss keinerlei Gelegenheit geboten worden zu
den Beschuldigungen auch nur kurz Stellung zu nehmen.
Die Sachverständige hielt dazu im
Gutachten auch fest, dass die Aussagen bei Gericht
überhaupt nicht für das in Auftrag gegebene
Glaubhaftigkeitsgutachten geeignet waren. Dieses wurde
deshalb allein zu neuen Aussagen erstellt,
offensichtlich nach noch weiterer, monatelanger und
massiver Beeinflussung des Kindes durch die Mutter und
ihre Helfer, die ebenfalls im Gutachten ausführlich
beschrieben ist. Das Resultat war allerdings trotzdem
negativ, und das selbst nach weiteren, wiederholten
"Nachbesserungsversuchen" seitens der Mutter.
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Zur rechtlichen Beachtung des Parental
Alienation (PA) Phänomens durch ein hohes übernationales Gericht vgl.
dagegen die Entscheidung Koudelka gegen
Tschechien vom 20.7.2006 (no. 1633/05) des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, mit Teilübersetzung durch uns, ebenso AFFAIRE ZAVŘEL c. RÉPUBLIQUE TCHÈQUE (Requête no
14044/05) vom 18.4.2007 (nun ebenfalls mit Teilübersetzung),
sowie verschiedene Urteile nationaler Gerichte.
Die Anfänge dieser Webseiten
liegen vor Erscheinen der ersten deutschsprachigen Arbeiten zu PA (1998)
und basierten deshalb zunächst in erster Linie auf amerikanischer
Literatur, angefangen mit R. A. Gardner, der den Begriff Parental
Alienation Syndrome etwa 1984 prägte, um damit auf von ihm in seiner
Arbeit als psychiatrischer Sachverständiger bei Sorge /
Umgangsentscheidungen immer häufige beobachtete Verhaltensmuster
hinzuweisen, nach denen ein Kind einen Elternteil offenbar unbegründet
ablehnt, vgl. R. A. Gardner, Recent Trends in
Divorce and Custody Litigation, 1985, und
unsere Einführung
zum Parental Alienation Syndrome aus 1997.
Früher als in Deutschland wurde PA in Tschechien bekannt, wie
der Prager Psychologe Eduard Bakalar berichtet, "Das
'Parental
Alienation Syndrome' (PAS) in der Tschechischen Republik", ZfJ 6/98,
S. 268. Das zuständige Ministerium hatte bereits 1994 eine Übersetzung
des Buches von R. A. Gardner, ,,The Parental Alienation Syndrome", Erste
Auflage 1992, und dann eine Schulung von Jugendamtsmitarbeitern veranlaßt.
Heute gibt es eine weltweite vielfältige Beschäftigung mit diesem Thema, wie
auch unsere Bibliographie zu internationaler wissenschaftlicher
Literatur deutlich macht, die wir ständig erweitern. Unsere
Bibliographie strebt nicht an die komplette, bereits sehr umfangreiche
weltweite Literatur einfach aufzulisten. Uns bekannte Literaturlisten
enthalten derzeit schon bis zu über 600 Einträge, dazu kommen fast zahllose
Kurzdarstellungen, "Blogs", Videos und Medienberichte etc. Wir greifen
gezielt Arbeiten heraus von denen wir nicht nur wissen, dass sie unter
Fachleuten Beachtung finden (häufig zitiert werden), sondern auch den Inhalt
möglichst aus der vollständigen Arbeit, aber wenigstensa href hinreichend
genau für eine Kurzbeschreibung kennen. Diese Bibliographie macht zugleich
auch deutlich, dass das Parental Alienation Syndrome nicht etwa nur eine
amerikanische "Erfindung" oder gar allein die des Psychiaters R. A. Gardner
ist, wie selbsternannte "ExpertInnen" gerne behaupten und dabei auch vor
persönlichen Angriffen (und das beschämenderweise sogar nach seinem Tod,
2003) auf Gardner nicht zürückscheuen. Bei all dem großen Verdienst von
Prof. Richard Gardner muss leider auch gesagt werden, dass einige seiner
Formulierungen, obwohl er das ganz sicher nicht wollte, heftige Kontroversen
auslösten. Auf den Namen des Phänomens kommt es überhaupt nicht an, und
schon gar nicht darauf, ob seine Bezeichnung als Syndrom berechtigt ist oder
nicht. Manche Autoren lassen daher den Zusatz "Syndrom" einfach weg,
einige andere (Darnall,
1997) unterscheiden zwischen "Parental Alienation" als dem Akt der
Entfremdung (durch einen Elternteil) und "Parental Alienation Syndrom" für
das was das im Kind auslöst.
Deutlich beschrieben wurde das Phänomen selbst allerdings schon lange
vor Gardner, wenn auch ohne seine Kategorisierung des Grades der Entfremdung
und der dafür angepassten Maßnahmen, über die man durchaus auch kritisch
diskutieren kann. Worauf Christine
Brinck 2002 in einem
Zeitungsartikel, ,,Wie Baron Instetten die kleine
Annie abrichtete"
hinwies, es findet sich sogar schon in der klassischen deutschen Literatur,
im berühmten Roman Effi Briest von Theodor Fontane,
aus Zeiten (1894-95) in denen die "elterliche Gewalt" ausschließlich beim
Vater lag, eine Beschreibung in der wir heute eindeutig einen PAS Fall
erkennen würden. Das Verhalten entfremdender Eltern wurde ebenfalls etwa
1945 vom Wiener Psychoanalytiker Wilhelm
Reich in einer Neuauflage seiner berühmten "Charakteranalyse"
(1933) als "emotionale Pest" beschrieben. In Nazideutschland war das
Buch verboten, erreichte aber 2006 seine 8. deutsche Neuauflage,
entsprechend der U.S. Fassung ab 1945. Aber Gardner kommt zumindest das
Verdienst zu eine weltweite, wissenschaftliche Beschäftigung mit dem
unbestreitbaren Phänomen angestoßen zu haben, wie die zitierte Literatur
überzeugend zeigt, die auch durchwegs seiner Bezeichnung als Parental
Alienation (-Syndrom) folgt.
Ein besonders wichtiges Auswahlkriterium bei dieser Literatur ist für
uns ein sogenannter "peer review",
d.h. eine Begutachtung durch Fachkollegen / Fachkolleginnen auf
wissenschaftliche Originalität, Qualität und Veröffentlichungswürdigkeit
einer Arbeit. Diese wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung ist in
Deutschland bei psychologischen und juristischen Arbeiten, bzw. den
entsprechenden Verlagen, leider noch weitgehend unbekannt, obwohl längst
auch hier Standard in den "exakten" Naturwissenschaften.(Vgl.
Begutachtete
Aufsätze in Fachzeitschriften und das Parental Alienation
Syndrome.) Die
wohl wichtigste professionelle psychologische Datenbank, PsycInfo, der American Psychological Association
(APA) unterscheidet bei jedem Eintrag zwischen "peer
reviewed" oder nicht und berücksichtigt bei Zeitschriften praktisch
nur Aufsätze der ersteren Kategorie. Das erklärt aber vermutlich
nicht allein die bis auf ganz wenige Ausnahmen geringe Beachtung von
Arbeiten aus Deutschland im internationalen Kontext. Solange hier
bei diesem Thema weitgehend Polemik, Ideologie und sogar Kritik ad
hominem (Vgl. Warshak,
Eltern-Kind-Entfremdung und Sozialwissenschaften. Sachlichkeit
statt Polemik, 2005) der Standard ist, statt Sachlichkeit und
einer ernsthaften wissenschatlichen Forschung auf höchstem
akademischen Niveau (wobei selbstverständlich auch sachliche Kritik
wichtig ist) ist das durchaus auch verständlich. Die
meisten der Kritikpunkte an PAS sollten informierten Autoren und Lesern
ohnehin z. B. aus der in den USA schon längst geführten Diskussion bekannt
sein, liefern also nichts Neues. Umdeutungen von PAS wie ,,Parental
Alienation oder Parental Accusation Syndrome?" (elterliches
Anschuldigungssyndrom, Fegert,
Kind Prax 1/2001 S. 3-7; 2/2001, S. 39-42, sowie in Anita
Heiliger
und Eva - K. Hack/ZIF (Hg.) Vater um jeden Preis?, Zur Kritik am
Sorge- und Umgangsrecht, Verlag Frauenoffensive, 2008),
das von Vätern und Väterorganisationen gegen Mütter verwendet würde, sind
nicht einmal originell. Ähnlich auch Jörg Fichtner,
Unter falscher Flagge. Die ganz neue Väterlichkeit durch
Mutterdenunziation. In: Andrea Geier und Ursula Kocher
(Hrsg.): Wider die Frau: Zu Geschichte und Funktion misogyner Rede. Böhlau,
Köln 2008, ISBN 978-3-412-15304-5, S. 207–228.
Zur Behauptung einer missbräuchlichen Anschuldigung von Entfremdung
durch einen in Wahrheit etwa gewalttätigen Elternteil (Vater), den das Kind
dann zu Recht ablehnt, obwohl es das geben mag, wurde trotz breiter
Unterstützung durch ideologisierte Interessengruppen und einiger Medien
bisher kein einziger etwa durch Gerichtsakten klar dokumentierter Fall
aufgezeigt in dem dies "erfolgreich" gewesen wäre. Allerdings gibt es ein
sehr drastisches Gegenbeispiel, auf das wir besonders hinweisen möchten,
weil es den Vorzug hat, dass die tatsächliche intensive Entfremdungskampagne
des diesen Missbrauch behauptenden Elternteils (der zusätzlich das Kind
entführte) durch umfangreiche Gerichtsakten und Gutachten hervorragend Punkt
für Punkt dokumentiert ist: Die Dokumentation hat ein in den USA zu
diesen Themen sehr bekannter Journalist und Radiokommentator
zusammengetragen: Glenn Sacks,
The Controversial Holly Collins Custody Case--What Really Happened?(26.1.
2009). Sehr lesenswert! Diese Argumente sind auch in Deutschland
schon dadurch entkräftet, dass es immer mehr Mütter gibt, die Ziel einer
Eltern-Kind-Entfremdung sind und darunter schon dadurch besonders leiden,
weil in unserer Gesellschaft noch immer die Idee vorherrscht, dass Kinder
"normalerweise" zur Mutter gehören, vgl. dazu die Studie von Edward Kruk
(2010) Collateral
damage: The lived experiences of divorced mothers without custody.
PA ist nicht eine Frage des Geschlechts, sondern die Entfremdung betrifft in
erster Linie den Nichtwohnelternteil, meist bewusst oder auch unbewusst
beeinflusst durch den das Kind betreuenden Wohnelternteil. Der davon
betroffene, ausgegrenzte Elternteil sollte sich aber immer zunächst
selbstkritisch die Frage stellen, was er möglicherweise selbst zur
Entfremdung vom Kind beiträgt und sich auch um Verständnis für die
schwierige Lage des Kindes in der Mitte eines heftigen Elternkonfliktes
bemühen..
Auch dass von hiesigen Kritikern
Argumente kommen würden, wie dass es sich bei PAS um ,,alten Wein in
neuen Schläuchen handelt" (Stadler, M.
& Salzgeber, J. ,Familie Partnerschaft Recht, Heft 4, 231-235,
1999.) war zu erwarten. Selbstverständlich sind
die für PAS charakteristischen Verhaltensmuster auch schon vor
Bekanntwerden des PA Begriffes in Deutschland aufgetreten und von
einzelnen Sachverständigen und Richtern auch vollkommen richtig erkannt
worden. Ursula Kodjoe & Peter Koeppel, Früherkennung
von PAS - Möglichkeiten psychologischer und rechtlicher Interventionen-
Kind-Prax 5/98, S. 138-144, sprechen sehr treffend von einzelnen
,,Leuchtturm-Urteilen" in der Vergangenheit (vgl. auch unsere
Zusammenstellung solcher Gerichtsentscheidungen).
Mangelhafte Übersetzungen, mit
willkürlich abgewandelten Titeln, wie ,,Entfremdete
Scheidungskinder
?" (ZKJ 6/2007, S. 218 -224) dienen der Sache ebenfalls nicht,
selbst wenn die Originalarbeit von einer zwar gegenüber den Formulierungen
von Gardner kritischen, aber ausgewiesenen Expertin (Janet
Johnston) für Hochkonfliktscheidungen stammt.
Warum
gibt es in Deutschland beispielsweise kein einziges Fachbuch, dass
sich wissenschaftlich und systematisch mit allen Aspekten des
Phänomens auseindersetzt, wie etwa das exzellente Buch von Guglielmo Gulotta
(Jurist, Psychologe, Ordinarius für Forensische Psychologie, Univ.
Turin) et al., La
Sindrome da Alienazione Parentale (PAS). Lavaggio del Cervello e
Programmazione dei Figli in Danno dell'altro Genitore
[Das Parental Alienation Syndrome (PAS). Gehirnwäsche und
Programmierung von Kindern zum Schaden des anderen Elternteils]
(2008)? Abgesehen davon, dass ein solcher Titel hier ziemlich
sicher an "politischer Korrektheit" scheitern würde, auch wenn das
Buch selbstverständlich auch umfangreich auf subtilere Einflüsse
eingeht, die zu einer Entfremdung führen können, einschließlich
der Differentialdiagnose zu Nicht-PAS Fällen.
Vgl. Inhalt des Buches. Spezial zur Differentialdiagnose von
Parental Alienation ist 2010 ein weiteres Fachbuch in Italien
erschienen: Adele
Cavedon, Tiziana Magro, Dalla
Separazione all'Alienazione Parentale. Come giungere a una
valutazione peritale [Von der Trennung zur
Eltern-Kind Entfremdung. Wie kommt man zu einem Fachgutachten].
Unsere Bibliographie enthält auch weitere allein dem Thema PA
gewidmete Monographien auf hohem Niveau und aus verschiedenen
Staaten.
Deshalb
muss es umso mehr erstaunen, dass, wie wir erfahren haben, vor
nicht allzu langer Zeit im Namen einer für Information über die
aktuelle deutsche Familiengerichtspraxis bekannten Institution die
Auskunft erteilt wurde: „...
das
theoretische Konzept von PAS findet in der Wissenschaft keine
Beachtung ...“. Das ist angesichts der umfangreichen
Fachliteratur nicht nur völlig unhaltbar, sondern auch unfair
gegenüber den zwar noch wenigen, die sich auch in Deutschland
ernsthaft, statt nur polemisch / ideologisch mit dem Thema
auseinandersetzen, insbesondere entmutigend für die zunehmende
Zahl von Studentinnen/Studenten die sich mit dem Thema in einer
Diplomarbeit / Dissertation beschäftigen möchten. Vgl. deutsche
PAS
Literatur und unsere
umfangreiche, internationale
Literaturliste
begutachteter Aufsätze zu PAS in
anerkannten Fachzeitschriften): .
Mindestens
ebenso erstaunlich ist es, wenn das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
in seiner Publikationsliste auf eine Broschüre des VAMV
hinweist: Alleinerziehend
- Tipps und Informationen: Der
"Bundesverband
der alleinerziehenden Mütter und Väter e.V." hat Tipps und
Informationen zu Schwangerschaft und Geburt, Trennung und Scheidung,
Vereinbarkeit von Kind und Beruf, Sozialhilfe, Kosten einer
juristischen Beratung und manches andere mehr zusammengestellt.
Dazu gibt es sogar einen BMFSFJ Download
Link (pdf Datei, 208 Seiten).
Darin findet man (18.
Auflage, 2008, Seite 36) zum Stichwort PAS, obwohl mit
Wissenschaftlichkeit argumentiert wird, ohne Literaturstellen
dazu, also wohl kraft eigener Erkenntnis der VAMV Autorinnen:
Verweigert
ein
Kind nachhaltig den Umgang mit dem anderen Elternteil, wird
betreuenden Elternteilen oft unterstellt, sie würden das Kind
derart beeinflussen, dass es nicht zum anderen Elternteil will.
Hierzu wird der Begriff „parental alientation syndrom“ kurz „PAS“,
verwendet, was übersetzt soviel wie „elterliches
Entfremdungssyndrom“ bedeutet. Es wird behauptet, dass der
betreuende Elternteil seine ablehnende Haltung zum anderen
Elternteil auf das Kind projiziert. Diese Argumentation entbehrt
jeder wissenschaftlichen Grundlage und wird rein strategisch
eingesetzt. Wenn Sie mit diesem Vorwurf konfrontiert werden,
sollten Sie sich unbedingt anwaltliche Hilfe suchen.
Wir hielten
dagegen den Versuch einer einvernehmlichen Lösung, etwa mit Hilfe
einer Beratungsstelle oder durch Mediation, weit eher im Sinne des
Kindeswohls, statt einer weiteren Eskalation und Verlängerung des
Konflikts, zu der leider auch immer wieder einzelne Anwälte
beitragen, vgl.: Verhalten
von
Rechtsanwälten bei strittiger elterlicher Sorge.
Wie wir gehört haben, kam auf eine Beschwerde gegen diese einseitige
Unterstützung einer Lobby und unsachlicher Argumente als Antwort aus dem
Referat 206, Familienbildung und -beratung, Erziehungskompetenz des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (i. A. L. H,
9. März, 2011, statt einer eigenen Stellungnahme nur wieder die des VAMV,
in der u.a. gar behauptet wird:
Die
Diskussion
um die Existenz und wissenschaftliche Fundamentierung des PAS wird
mittlerweile auch fast nur noch in Deutschland geführt, während sie zum
Beispiel in den USA, wo das PAS durch den Psychoanalytiker Richard
Gardner Mitte der 1980’er Jahr eingeführt wurde, längst abgeflaut ist
und das PAS kaum noch Fürsprecher findet.
Vgl.
VAMV, April-Juni 2011, S. 8: Chimäre PAS.
**3.7.2011: Dieser Link zum VAMV
Eintrag (19.Auflage, 2010) in der Online Liste des BMFSFJ funktionierte
jedenfalls noch am 28.6.2011 und ist auch heute noch z. B. mit
"alleinerziehend BMFSFJ" in Suchmaschinen zu finden. Der Eintrag der
VAMV Broschüre ist noch in der pdf Version der BMFSFJ
Publikationsliste vom Januar 2011,
Seite 3, ersichtlich und obiger Downloadlink des BMFSFJ zur 2008 Version
der VAMV Broschüre funktioniert heute auch noch (und auch dieser Link).
Damit nicht
genug, aus öffentlichen Geldern, wurde u.a auch eine Tagung, Frankfurt, 18-19.1.2008,
gefördert, die sich mit ähnlichen unsachlichen Argumenten nicht nur
gegen PAS, sondern auch gegen jede der in Deutschland dringend
erforderlichen, angestrebten oder sogar schon längst beschlossenen
Reformen zum Kindschaftsrecht wandte (auch gegen den
Regierungsbeschluss zum FamFG
vom 9.5.2007, in Kraft getreten am 1.9.2009) .
Angesichts
dieser
Atmosphäre ist besonders anzuerkennen, dass es wenigstens
vereinzelt immer wieder Sachverständige und Richter gibt, die den
Sachverhalt klar erkennen und beschreiben, auch wenn dies leider
meist viel zu spät geschieht. Ob dabei die Bezeichnung PAS
verwendet wird oder nicht ist unwesentlich. Wesentlich ist aber,
dass auch die auslösenden Faktoren für die "Kontaktverweigerung
des
Kindes" klar erkannt und benannt werden, ohne deren
Berücksichtigung keine konstruktive Lösung des Problems möglich
ist, sondern die "Kindschaftssache"
dann nur durch Resignation des entfremdeten Elternteils,
Wundermittel Umgangsausschluss oder Aussitzen bis zur
Volljährigkeit "erledigt" werden kann. Vgl. dazu die zahlreichen Urteile,
insbesondere die des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte, zu den Folgen überlanger
Verfahrensdauer, sowie unseren Bericht zum Umgangsausschluss,
mit einer neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Auch die in den USA schon längst zum Überdruss geführte und
dann in Deutschland aber dennoch wiederholte Diskussion, ob zu Recht von
einem Syndrom gesprochen wird, erscheint uns höchst überflüssig.
In der Medizin bezeichnet Syndrom eine Gruppe von Symptomen
(Krankheitsmerkmalen), die für eine Krankheit typisch sind. Wir sind aber
weit davon entfernt in PAS eine beispielsweise mit der Krankenkasse
abrechenbare Krankheit zu sehen. Dazu
fehlt es bisher auch an einer offiziellen Definition des Parental
Alienation Syndroms (PAS), etwa durch das Diagnostic and Statistical Manual of Mental
Disorders (derzeit DSM-IV)
der American Psychiatric Association (1994), oder
der International
Classification of Diseases and Related Health Problems
(derzeit ICD-10) der WHO. Derzeit
gibt
es ernsthafte Bestrebungen PAS als Beziehungsstörung und zur
Differentialdiagnose in das für 2013 zu erwartende neue Diagnostic
and Statistical Manual of Mental Disorders, Fifth Edition, DSM-5
der American Psychiatric Association und wohl auch in das entsprechende
medizinische Kompendium, ICD, der Weltgesundheitsorganisation WHO
aufzunehmen. Der Psychiater William Bernet (Vanderbilt University) hat
dafür die umfangreiche Literatur zusammengefasst, die Gründe dargelegt,
sowie eine Definition vorgeschlagen:
Parental
Alienation Disorder and DSM-V (2008). Unter seiner
Führung bildete sich dann eine internationale Arbeitsgruppe, die derzeit
etwa 80 Mitglieder umfasst. Entstanden sind daraus ein erweiterter Vorschlag
zur Aufnahme von Eltern-Kindentfremdung in DSM-5 und ICD-11, mit einer sehr
umfassenden Dokumentation, einschließlich einer Bibliographie mit über 600
Einträgen aus einem Dutzend Staaten und ein Buch das im Oktober 2010
erschien, siehe unten.
Langfristige Auswirkungen von PAS auf das Kind können
aber durchaus zu schon längst anerkannten psychiatrischen und
psychosomatischen Erkrankungen führen, wie am Beispiel der (aus welchen
Ursachen immer) Vaterentbehrung nachgewiesen wurde. (Franz,
1998; Petri,1998)
und zunehmend mehr auch in empirischen Studien speziell zu Trennung /
Scheidung, besonders bei Hochkonfliktfällen (vgl. dazu unseren Bericht Langzeitfolgen von Trennung/Scheidung und das PAS Literaturverzeichnis). Ebenso sind bei
hartnäckig entfremdenden Elternteilen Persönlichkeitsstörungen zu vermuten
(Gardner, 2te Auflage, Kap. 3, S. 43ff; Andritzky,
2003). Anders als viele der Kontroversen kann eine
Diskussion
darüber welchen Anteil
der entfremdende Elternteil, das Kind, aber möglicherweise auch der
entfremdete Elternteil jeweils am Phänomen
haben durchaus sinnvoll sein, wenn damit die Psychodynamik des
beteiligten Kindes, z. B. sein Umgang mit Loyalitätskonflikten (PAS als
Bewältigungsstategie), beleuchtet wird und Lösungen zum besseren Umgang
mit dem Phänomen aufgezeigt werden.
Der PAS Begriff selbst soll unserer Meinung nach
eigentlich nur dazu führen, scheidungsbegleitende
Fachleute (Psychologen, Richter..) auf das Vorhandensein eines Komplexes
von bekannten Verhaltensmustern hinzuweisen, auch wenn diese Fachleute
im Detail dazu, besonders beim Umgang mit diesen Problemen,
unterschiedlicher Meinung sein mögen und jeder Fall individuel zu
behandeln ist. Dann ist zu hoffen, dass diese Probleme
damit in Kindesanhörungen
und nachfolgenden Gerichtsentscheidungen besser berücksichtigt werden, sowie
zu begleitender, empirisch-psychologischer Forschung anregen. Eine exakte
Definition des PAS Begriffes ist bei der Vielfalt der individuellen
Verhaltensmuster schwierig, aber unseres Erachtens auch nicht unbedingt
nötig. Allerdings verliert der PAS Begriff seine einprägsame Wirkung, wenn
darunter zu viele Dinge subsumiert werden. Es ist nicht sinnvoll den Begriff
auf jede Verschlechterung einer Eltern-Kind-Beziehung, die mannigfache
Ursachen haben kann, auszudehnen. Zudem gibt es
ja auch ein Kontinuum dieser Verhaltensmuster und unterscheiden sich
deshalb auch die individuellen PAS Fälle in Details. Allerdings,
wenn die Einführung eines eigenen Begriffes für einen Komplex von
Symptomen, wie PAS, sinnvoll sein soll, sollte man schon erwarten
können, dass damit vertraute Fachleute weitgehend in ihrer
Beurteilung von Fällen übereinstimmen. Das kann man in einer Inter-Rater
Reliability Study überprüfen, bei der verschiedene Experten von
einander unabhängig einen gegebenen Fall beurteilen. Für
PAS wurde eine solche Studie von Rueda (2004) an Hand von
fünf Fällen nach den Kriterien von Gardner durchgeführt, an der sich 18
Experten beteiligten, ähnlich von Stephen
Lee Morrison (Dissertation, 2007). Sicher sollte es noch mehr solcher
Studien geben. Eine allgemein akzeptierte operative Definition von PAS,
einschließlich einer Differentialdiagnose, etwa im Rahmen von DSM und ICD,
würde das wesentlich erleichtern.
Kurz zusammengefasst sind die wirklich wesentlichen Elemente,
die PAS von anderen Problemem beim Umgang zwischen Kind und einem Elternteil
unterscheiden nach einer neueren Definition
von Warshak
(2005) die folgenden:
1. Ablehnung oder
Verunglimpfung eines Elternteils die das Ausmaß einer
Kampagne erreicht, d.h. von Dauer ist, statt auf
gelegentliche Episoden beschränkt zu sein
2. Die Ablehnung ist unbegründet, d.h. ist nicht eine
angepasste Reaktion des Kindes auf das Verhalten des
ausgegrenzten Elternteils
3. Die Ablehnung ist teilweise auf den Einfluss des anderen
Elternteils zurückzuführen.
Alle drei Elemente müssen gleichzeitig vorhanden sein damit
von PAS gesprochen werden kann. |
Zu PAS gehören demnach beispielsweise nicht Schwierigkeiten, wie
Angstgefühle eines Kleinkindes bei der Übergabe an den anderen Elternteil,
wenn dieses Kleinkind noch nicht einmal das Dreickverhältnis der
Mitglieder, Kind, Mutter und Vater, eines Familiensystems adequat erfassen
kann, oder nicht hinreichend auf die Übergabe vorbereitet wurde. Dazu gehört
selbstverständlich auch nicht, wenn die Angst eines Kindes durch das
Verhalten des anderen Elternteils tatsächlich begründet ist.
Zu unterscheiden ist PAS aber auch von bloßer
Umgangsvereitelung, ohne Beteiligung des "Kindeswillens", oder
dem etwa 1998 eingeführten und besonders in Nordamerika
gebrauchten etwas breiter gefassten Begriff "Hostile
Agressive Parenting (HAP)" der allein das Verhalten
eines Elternteils (aber nicht auch den psychischen Zustand des Kindes)
kennzeichnen soll, welches allerdings oft zu PAS führt, entsprechend Punkt 3
der obigen Definition. Vgl. z. B. : Understanding and effectively dealing with
Hostile-Aggressive Parenting (HAP) (pdf Datei, 87
Seiten) mit folgender Definition:.
Hostile-Aggressive
Parenting (HAP) is defined as: A general pattern of behaviour,
manipulation, actions or decision-making of a person (usually a parent or
guardian) that either directly or indirectly; 1) creates undue
difficulties or interference in the relationship between a child with
another person (usually a parent or guardian) involved with the parenting
and/or rearing of the child and/or, 2) promotes or maintains an
unwarranted unfairness or inequality in the parenting arrangements between
a child’s parents and/or guardians and/or, 3) promotes ongoing and
unnecessary conflict between parents and/or guardians which adversely
affects the parenting, well-being and rearing of a child.
Ein Begleitdokument
(pdf Datei, 81 Seiten) enthält Fragebögen zur Beurteilung des Risikos
für das Kind durch HAP und PAS und Vorschläge für eine
Intervention. Verhaltensmuster des Elternteils bei HAP (und auch
PAS) und die Folgen für das Kind sind zusammengefasst in
Hostile-Aggressive Parenting - it will adversely
affect your children, siehe auch z. B.
Signs
And Symptoms Of Hostile Agressive Parenting (HAP). Ähnlich auch schon
Klenner (1995), "Rituale
der Umgangsvereitelung".
Wiederum auf das Verhalten eines Elternteils (und nicht auf das Kind)
bezogen ist der Begriff Medea Syndrom
den Judith Wallerstein in Anlehnung an das Drama von Euripides (400 B. C.)
schon 1989 einführte (in Wallerstein & Blakeslee, Second Chances. Men,
Women and Children a Decade After Divorce, S. 196), um Elternteile zu
beschreiben, die ihr Kind für Rache am früheren Partner benützen. Darunter
sind selbstverständlich nicht nur Mütter, sondern (zunehmend) auch Väter,
wenn sie dazu die Macht (als Wohnelternteil) besitzen.
Wallerstein schrieb dazu
,,Sie
üben
Rache aus, indem sie die Beziehung zwischen dem anderen Elternteil und
dem Kind zerstören. Dadurch verletzen und manchmal zerstören sie auch
die Psyche des Kindes….. Ich habe viele Hinweise darauf gesehen, dass
Medea-artiger Zorn Kinder jeden Alters schwer verletzt.”
Man beachte den Hinweis auf Zerstörung, statt temporäre Unterbrechung der
Eltern-Kind-Beziehung. Diesen Punkt unterstreichend, fügte Wallerstein
hinzu:
,,Wenn ein Elternteil
oder beide die Medea Rolle spielen, sind Kinder für Jahre davon
betroffen. Einige wachsen mit einem verzerrten Gewissen auf, indem sie
aus dem Verhalten ihrer Eltern gelernt haben, wie man Leute manipuliert.
Einige wachsen mit einer enormen Wut auf, nachdem sie verstanden haben,
dass sie als Waffen benützt worden waren. Einige wachsen mit
Schuldgefühlen, niedrigen Selbstwertgefühl und wiederkehrenden
Depressionen auf….”
Vgl. dazu die Diskussion in Warshak,
2005 und speziell zur Mutter-Tochter Beziehung: Robert M.
Gordon, The Medea Complex and the Parental Alienation
Syndrome: When Mothers Damage their Daughter's Ability to Love a Man
(1998). Die dadurch im Kind ausgelöste Entfremdung vom anderen
(abwesenden) Elternteil und Hinwendung zum betreuenden Elternteil
bezeichneten Wallerstein & Kelly in ihrer Langzeitstude (1971-77) "Surviving
the Breakup" (1980) als "alignment".
Die Hinwendung zu einem auch noch hilfsbedürftig, leidend
erscheinenden, betreuenden Elternteil kann den Grad einer
Parentifizierung des Kindes erreichen.
PAS darf auch nicht mit unbegründeten sexuellen
Missbrauchsanschuldigungen gleich gesetzt werden, obwohl solche
häufig, gleichsam als "ultimative Waffe" eingesetzt, bei hochstrittigen
Umgangs- oder Sorgerechtsauseinandersetzungen erfolgen und erheblich
zur Entfremdung vom anderem (beschuldigten) Elternteil beitragen
können, schon der dadurch meist erheblich erhöhten Verfahrensdauer, wenn
nicht auch der direkten, belastenden Involvierung des Kindes wegen.
Ablehnendes Verhalten eines Kindes, wenn tatsächlich sexueller
Missbrauch oder sonstige Kindesmisshandlungen vorliegen, ist
selbstverständlich ebenfalls nicht PAS, nach Punkt 2 der obigen Definition.
Die Gleichsetzung von PAS mit dem kontroversen Thema sexueller
Missbrauchsanschuldigungen bei Trennung /Scheidung wird häufig sehr bewußt
vorgenommen, in der Absicht damit den PAS Begriff zu diskreditieren, vgl. z.
B. Carol Bruch, ,,Parental Alienation Syndrome und Parental Alienation: Wie
man sich in Sorgerechtsfällen irren kann", FamRZ 2002, Heft 19, S.
1304-1315.
Der PAS Begriff darf aber auch nicht dazu missbraucht
werden, um voreilige, leichtfertige und einseitige Schuldzuweisungen gegen
den anderen Elternteil zu machen. Dass muß gerade an dieser
Stelle besonders betont werden, weil sich Väter weit häufiger als Mütter als
"Opfer" von PAS sehen. Rein statistisch gesehen ist dies durch den immer
noch weit überwiegenden Anteil der Mütter als Wohneltelternteil und der
damit verbundenen größeren "Macht" (Einflußmöglichkeit) auf das Kind zu
erwarten, ein Faktum das erstaunlicherweise bisher kaum beachtet wurde.
Angesichts der Zahlenverhältnisse erscheinen uns jedenfalls die öfter
diskutierten geschlechtsspezifischen Unterschiede bei entfremdenden
Elternteilen, sofern sie existieren sollten, wirklich sekundär. Um dies zu
belegen, bringen wir bevorzugt auch Beispiele, in denen der Vater die
"Macht" hat, das Kind der Mutter zu entfremden. Der ,,entfremdete"
Elterteil sollte sich aber unbedingt auch ständig und sehr selbstkritisch
Fragen danach stellen, welchen Anteil er möglicherweise an der
Verschlechterung der Beziehung zum Kind hat und was er / sie selbst
unternehmen kann, um diese Beziehung zu verbessern. Es ist, wie Jopt einmal
betonte, häufig der Fall, dass beide Elternteile völlig getrennte
"Realitätswelten" aufbauen und sich jeweils als das "Opfer" sehen.
Die Kinder sollten auf keinen Fall mit diesem "Opfer" Status belastet
werden. Sofern dies durch den betreuenden Elternteil, und damit
wahrscheinlich weit nachhaltiger, geschieht, ist das ein ganz wesentlicher
Faktor für die Auslösung von PAS. Wenn das Kind sich aus Empathie, unter dem
Eindruck der Hilfsbedürftigkeit dieses Elternteils seiner Haltung
anschliesst, bedarf es keiner zusätzlichen, bewussten auf böser Absicht
beruhenden Programmierung gegen den anderen Elternteil. Der betreuende
Elternteil sieht sich dann in seiner Haltung umso mehr bestätigt und ein
schwer aufbrechbarer Teufelskreis beginnt. Aber auch der ausgegrenzte
Elternteil sollte unbedingt seinen "Schmerz" gegenüber dem Kind
zurückhalten, weil er damit nur den Loyalitätskonflikt im Kind weiter
verstärkt und so zur weiteren Entfremdung beiträgt. Erheblich zur
Entfremdung beitragen kann nicht nur das Verhalten der Eltern gegenüber dem
Kind, sondern auch der fortgesetzte Konflikt zwischen den Eltern selbst
(auch finanzielle Auseinandersetzungen), der dem Kind selten entgehen wird
(selbst wenn es nicht bewußt hineingezogen wird) und den es irgendwie
bewältigen muss, am ehesten wohl durch Solidarisierung mit dem
Wohnelternteil. Den Konflikt mit diesem Elternteil zu mindern suchen
verspricht daher möglicherweise auch eine Verbesserung der
Beziehung zwischen Kind und "abgelehnten" Elternteil. Ellis (2005) hat weitere hilfreiche
Strategien für den entfremdeten Elternteil zusammengestellt.
Entscheidende Bedeutung hat, zu versuchen irgendwie im Leben des Kindes
präsent zu bleiben, ohne es allerdings noch zusätzlich unter Druck zu
setzen.
Lange Abwesenheit ist, neben der
Psychodynamik des Kindes in einer Konfliktsituation, bei besonderer
Abhängigkeit von einem (dem sorgeberechtigten oder Wohn-) Elternteil, auch
ein wesentlicher Faktor bei PAS. Vgl. z. B. die Arbeit des
Psychologen Glenn F. Cartwright (Mc Gill University, Montreal), Expanding
the parameters of parental alienation syndrome,1993 (siehe unsere deutsche
Teilübersetzung), die besonders auf den Zeitfaktor
und seine gravierenden psychischen Folgen für das Kind hinweist:
3. Zeit
heilt
alle Wunden, außer Entfremdung: ,,Die Manipulation der
Zeit wird zur Hauptwaffe in den Händen des Entfremders, der sie
benützt um die Zeit des Kindes zu strukturieren, zu besetzen und
zu rauben, um "kontaminierenden" Kontakt mit dem verlorenen
Elternteil zu verhindern, und so beide ihres Rechts Zeit
gemeinsam zu verbringen zu berauben [die dem Kind ermöglichen
würde sich ein reales Bild vom anderen Elternteil zu machen] und
das Ziel einer totalen Entfremdung zu fördern. Ungleich Fällen
einer Kindesmißhandlung, wo Zeit weg vom Mißhandler manchmal
hilft, die beschädigte Beziehung zu reparieren, fördert bei PAS
Zeit weg vom verlorenen Elternteil das Ziel der Entfremdung." ..
,,Ein Richter der vielleicht nicht auf eine(n) Neunjährige(n)
hört der/die plädiert seinen oder ihren Vater nicht sehen zu
wollen, mag eher geneigt sein auf eine(n) ältere(n),
"klügere(n)", und mehr artikulierte(n) Dreizehnjährige(n) zu
hören. Die zeitliche Ausdehnung der Gerichtsverfahren hilft
nicht nur bei der Gehirnwäsche und der Zermürbung des
Antragsstellers, sondern sichert dem Entfremder einen stärkeren
kindlichen Verbündeten, wenn der endgültige Gerichtstermin
festgelegt wird. So ist es, daß Zeit oft "gekauft" wird, durch
Falschanschuldigungen, durch Behauptungen das Kind sei bei
Kontakten mit dem verlorenen Elternteil in Gefahr, und durch
Ersuchen an das Gericht um Aufschub, Fortsetzungen und
Verschiebungen. Manchmal werden sogar psychologische Gutachten
oder psychiatrische Untersuchungen in den Dienst gestellt, als
Teil der Verzögerungstaktik, dann fallengelassen, wenn die
gewünschte Verzögerung erreicht wurde."
4. Der Grad der Entfremdung des Kindes ist direkt
proportional zur auf die Entfremdung angewandten Zeit.
5. Gerichte die langsam sind Entscheidungen zu fällen,
können unbeabsichtigt die arglistigen Pläne des entfremdenden
Elternteils zur Entfremdung unterstützen: Der
richterliche Wunsch den status quo im Leben der Kinder zu
erhalten [im Sinne des Kontinuitätsprinzips], solange
die Entscheidung der hoch strittigen
Sorgerechtsauseinandersetzung offen ist, kann zum Vorteil des
entfremdenden Elternteils wirken. Je länger die Kinder in
einer nicht-unterstützenden Umgebung sind, umso weiter driften
sie vom nichtsorgeberechtigten Elternteil weg [Goldwater,
1991]
|
Ganz anders
freilich z . B. die,,Überzeugung" der oben erwähnten Familienrichterin aus
München:
Zur ,,Überzeugung des Gerichts" gehörte nicht
nur, dass Kinder, die bei der Anhörung einen aufgeweckten
Eindruck machen, nicht im Sinne des Parental Alienation
Syndroms- PAS beeinflußbar sind, sondern auch ,,daß
es sich nicht um manipulierte Kinderwünsche handelte,
sondern um ureigene Wünsche der angehörten Kinder, wenn sie
sich zunächst einen flexibleren und geringeren Kontakt und
nunmehr gar keinen Kontakt mehr mit dem Vater wünschen.
Hierbei handelt es sich zur Überzeugung des Gerichts nicht
um eine reaktive Elternablehnung im Sinne des ,,Parental
Alienation Syndrome", sondern vielmehr um die Erfahrung der
Kinder während des Zusammenlebens mit dem Vater und daß sie
von dieser Erfahrung in ihren Gefühlen gegenüber dem Vater
so negativ geprägt sind, daß sie sich zumindest derzeit
keinen Kontakt wünschen."
Dies obwohl in den 3 Jahren nach der Trennung praktisch jeder
Kontakt verhindert wurde und ,,dem Gericht" aus
der Anhörung u.a. auch die Aussage der Mutter bekannt war, dass
,,sich ihr Innerstes gegen einen Umgang
sträubt". Das war zwar taktisch unklug, im
Vergleich zum allerdings gut bekanntem ,,Kind will leider
nicht", aber die Kinder hatten zuvor in ihrer
Anhörung bereits einem regelmäßigen, unbegleitetetem Umgang im
Hause des Vaters zugestimmt und dafür sogar schon konkrete
Vorschläge gemacht, wie gemeinsames Kochen etc. Es macht aber
verständlich, soweit man derartiges überhaupt rein menschlich
gesehen begreifen kann, dass die Mutter sämtliche "Waffen"
eingesetzt hat, einschließlich der ,,ultimativen Waffe", eines
nach über einem Jahr auch für das Gericht als eindeutig
ausgeräumt geltenden sexuellen Missbrauchsvorwurfs. Obwohl der
Vater diesen Vorwurf auch nach dessen Entkräftung wiederholt zur
Sprache brachte, angesichts der katastrophalen Auswirkung auf
die Kinder, ist davon aber nichts in den Protokollen des AG
festgehalten und der gesamte Vorgang im Scheidungsurteil
überhaupt mit keinem einzigen Wort erwähnt. Das passte wohl
nicht zum dort gemalten Idealbild der Mutter. Dem Vater wurde
dagegen ,,im
Namen
des Volkes" eine ,,vorwurfsvolle
Haltung" bescheinigt. Ein von ihm veranlasstes
zusätzliches psychologisches Fachgutachten, das immerhin von
einer offizielen Beratungsstelle des Landkreises stammte, war
vom Gericht auch nicht einmal mündlich erwähnt worden. Erst im
Beschwerdeverfahren wurde im Beschluss festgehalten, dass es
entscheidend zur einhelligen Überzeugung des OLG Senats beitrug,
dass die Vorwürfe ,,zu
Unrecht" erhoben worden waren. Mit dazu bei trug
bemerkenswerterweise auch die Wiederholung einer Version der
Vorwürfe durch die Mutter in der mündlichen Verhandlung, wie
ebenfalls im Beschluss zu lesen ist Allerdings hatte sich
dann das Verfahren weitgehend durch Zeitablauf schon "erledigt",
entsprechend dem nun erreichten Alter der Kinder .
|
Dass die Gerichte und Behörden nicht alle
nötigen Maßnahmen ergriffen haben und dies zügig, um eine weitere
Entfremdung des Kindes vom Vater zu verhindern, spielte die entscheidende
Rolle bei der Verurteilung Tschechiens durch den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte im Falle Koudelka, wie in sehr deutlichen Worten
nachzulesen ist, u.a. in Absatz 68:
.68. Unter
diesen
Bedingungen kann man dem Beschwerdeführer nicht die
Verantwortung für die Unfähigkeit der Behörden anlasten, zügige und
adequate Maßnahmen bezüglich der Installierung effektiver Kontakte
zwischen ihm und seiner Tochter (siehe, mutatis mutandis, Bove c. Italie, no
30595/02,
§ 50, 30 Juni 2005) zu ergreifen, noch unterstellen, dass
die Behörden angemessene Anstrengungen unternommen haben um eine Lösung
für diese verzweifelte Situation zu finden. Nach Auffassung des
Gerichtshofes haben die nationalen Gerichte in diesem Fall
erlaubt, dass sich der Streit einfach durch Zeitablauf
erledigt, derart, dass eine Wiederherstellung der Bindung zwischen
dem Betroffenen und seiner Tochter nicht mehr möglich erscheint.
Aus dem bisher gesagten geht auch schon
deutlich hervor, dass bei PAS der augenscheinliche, die
Ablehnung eines Elternteils beinhaltende ,,Kindeswille"
und dessen mögliche bewusste oder unbewusste Beeinflussung durch den
anderen Elternteil - oder auch durch die besondere Stresssituation einer richterlichen
Anhörung - eine tragende Rolle spielt. Wie z. B. R. A. Gardner in ,,Judges
Interviewing Children in Custody/Visitation Litigation",
NEW JERSEY FAMILY LAWYER, Volume VII, Number 2, August/September 1987, S.
26ff, betont, ist es eher unwahrscheinlich, dass die auf eine Entscheidung
von Sorge / Umgang gerichteten richterlichen Fragen verläßlich beantwortet
werden, wenn, wie meist, nur das Kind allein und es nicht auch mit allen
Beteiligten (Eltern etc.) in verschiedenen Kombinationen angehört wird.
Ein nicht selten gravierender Fehler kann es aber sein, sich auf eine
gemeinsame Anhörung mehrerer Kinder zu beschränken, weil dann häufig ein
Kind als "Sprecherkind" auftritt, dem sich die anderen
anschließen (auch eine solche gemeinsame Anhörung durch die erwähnte
Richterin ist aus einem Beschluss
bekannt). Es ist ferner zu bedenken, dass auch versteckt gerichtete Fragen
nach der Eignung eines Elternteils (nach dem "besseren" Elternteil) für
Sorge/Umgang die Kinder in erhebliche Loyalitätskonflikte zu stürzen
vermögen. Meist werden sie sich dann für den Wohnelternteil entscheiden,
den sie nicht auch noch verlieren möchten und von dem sie in weit
stärkerem Maße abhängig sind. Diese Konflikte allein können ausreichend
sein, den anderen Elternteil abzulehnen, ohne zusätzliche, gegen diesen
Elternteil gerichtete, bewußte Programmierung. Es kann genügen, wenn der
Umgang mit diesem Elternteil nicht gefördert wird, oder gar durch Gestik
und sonstige Reaktionen erkennbar ist, dass er nicht erwünscht ist. Einer
bewußten, auf auschließlichen "Besitz" des Kindes gerichteten
Programmierung (Brainwashing) bedarf es dann nicht. Vielfach geschieht die
Beeinflussung auch dadurch, dass das Kind nach einer Trennung als
Partnerersatz missbraucht wird, es mit den Partnerschaftsproblemen
überfordert wird. (Letzteres kann, vorausgesetzt, dass ein Kontakt
überhaupt stattfindet, natürlich auch durch den Nichtwohnelternteil
geschehen.)
Das Erkennen einer Programmierung
(Brainwashing) und Deprogrammierung des Kindes erfordert, dass seine
Aussagen auf nichtsuggestive Weise
hinterfragt werden, vgl. Kap. 4 ,,Detection
Factors: Uncovering the Programmer's Themes and Processes", S.
69ff, S. 165ff, Table
14, in Clawar
&Rivlin, "Children held Hostage. Dealing with
programmed and brainwashed children" (1991). Das erfordert
nicht nur viel Erfahrung, sondern auch meist weit mehr Zeit als für eine
richterliche Anhörung eingeräumt wird. Deshalb kommt bei "PAS Verdacht"
einer ausführlichen Begutachtung durch psychologische Sachverständige, die
unbedingt auch die Wechselwirkung des Kindes mit sämtlichen, wichtigen
Bezugspersonen einschließen solll, besondere Bedeutung zu. Die Mitwirkung
aller Beteiligten geschieht meist nicht freiwillig, sondern erfordert
praktisch immer eine richterliche Anordnung. Leider ist das in der
deutschen Rechtspraxis, ganz anders als z. B. in den U.S.A, so nicht
üblich. Selbst wenn sich eine richterliche Anordnung nur auf eine
,,Begutachtung" (Diagnose) beschränkt, ist der Vorgang aber immer
auch eine Intervention, die, wenn geeignet durchgeführt,
durchaus auch zu einer Deprogrammierung und damit Verbesserung der
Kind-Eltern-Beziehung beitragen kann. Darüber waren sich beispielsweise
die Teilnehmer an der Tagung ,,Psychologie
im Familienrecht" (Bad Boll, Dezember 1998), nach einer zum Teil
heftig geführten Debatte weitgehend einig. Erst im derzeitigen (2006)
Entwurf zur Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist endlich
ausdrücklich von lösungsorientierter Begutachtung, statt reiner
Statusdiagnostik, die Rede, allerdings nur als Kann-Variante, statt
Soll-Bestimmung.
Vielfach wäre bei PAS aber eine systemische
Familientherapie vonnöten, wie sie beispielsweise in den USA schon
längst aus Gründen des Kindeswohls vom Gericht angeordnet und überwacht
wird, nicht aber in Deutschland. Allerdings erweist sich konventionelle
Psychotherapie nur bei milden PAS Fällen als hilfreich. Bei gravierenderen
Fällen kann allenfalls eine De-Programmierung des Kindes gelingen. Ob sie
von dauerhaften Erfolg ist, hängt aber wesentlich vom verbleibenden
Einfluss des entfremdenden (programmierenden) Elternteils ab. Dieser
Elternteil ist in gravierenden Fällen nach umfangreichen klinischen
Erfahrungen, etwa von Gardner, 2002, kaum zu Therapie bereit (ev. nur als
Verzögerungstaktik) und damit auch nicht therapiefähig. Solche Eltern
suchen Therapeuten vielfach nur auf der Suche nach neuen "Verbündeten"
auf, die ihre Behauptungen bestätigen und das Kind in ihrem Sinne
beeinflussen sollen (vgl. Camps, Psychiatrische
und psychosomatische Konsequenzen für PAS-Kinder, in v.
Boch-Galhau et al. 2003,
S.143-155). Bloße richterliche Appelle an Einsicht und Vernunft, wie sie
bei uns bestenfalls erfolgen, erweisen sich bei solchen Eltern fast
definitionsgemäß ebenfalls als wirkungslos. Der Einsicht muss
zumindest durch die Androhung von Sanktionen (ggfs. auch
Sorgerechtsentzug) deutlich genug "nachgeholfen" werden, die aber
ggfs. dann auch tatsächlich erfolgen sollten. Die gelegentlich angedrohten
Zwangsmaßnahmen, z. B. Zwangsgeld, nach §33 FGG, sind jedoch praktisch
immer wirkungslos, weil sie nicht nachträglich erfolgen können, etwa nach
Boykott des Umgangs in den Ferien (außer dieser wäre vorzeitig angekündigt
worden). Die Einführung von Ordnungsmaßnahmen im FGG-Reformgesetz (ab
2009) sollte da Verbesserungen bringen. Bei der derzeitigen deutschen
Rechtspraxis können de facto Gerichtsbeschlüsse zum Umgang nicht
selten über viele Jahre praktisch risikolos ignoriert werden, bis ein
"point of no return" der Eltern-Kind-Entfremdung erreicht ist, und sich
schließlich die "Kindschaftssache"
durch Resignation des ausgegrenzten Elternteils, oder Zeitablauf
(Erreichen der Volljährigkeit), ev. unter Zuhilfenahme des "Wundermittels"
Umgangsausschluss, von selbst erledigt.
Nachuntersuchungen von
Entfremdungsfällen bestätigen sehr eindringlich, dass dieses
,,laissez faire" (Gewähren lassen) die Entfremdung derart
verfestigt, dass sie vielfach auch im Erwachsenenalter noch unvermindert
anhält. Dieser Prozess kann in gravierenden Fällen nur aufgehalten werden,
wenn die Macht des Gerichtes früh genug dazu eingesetzt wird um die
Struktur zu ändern, d.h. entweder die elterliche Sorge dem
bindungstoleranten Zielelternteil der Entfremdung zu übertragen, wie es
Gardner in schweren PAS Fällen empfohlen hatte und in seiner Nachuntersuchung
von 99 Fällen bestätigt sieht, oder zumindest der
Umgang mit dem Zielelternteil vom Gericht, notfalls auch mittels
Sanktionen gegen den entfremdenden Elternteil, energisch durchgesetzt
wird, vgl. dazu Rand,
Rand, Kopetski, 2005 (The
Kopetski Follow Up Study von 45 PAS Fällen). Die Ideen von
Gardner zum Umgang mit hochgradig entfremdeten Kindern wurden in den
letzten Jahren weiter entwickelt, so dass es derzeit mehrere neue, bereits
erfolgreiche Programme zur Wiederherstellung der Beziehung zwischen
entfremdeten Kind und Elternteil gibt. Sie funktionieren allerdings im
allgemeinen nur auf gerichtliche Anordnung, die den entfremdeten
Elternteil temporär ausschaltet, oder diesen zwingt sich am
Program zu beteiligen. Vgl. dazu insbeondere die Berichte in
Family
Court
Review, Jahrgang 48, Heft 1 (Januar 2010), das als SPECIAL
ISSUE ON ALIENATED CHILDREN IN DIVORCE AND SEPARATION: EMERGING APPROACHES
FOR FAMILIES AND COURTS auf etwa 200 Seiten sich dem Thema widmet. Die Association of Family and Conciliation
Courts (AFCC) ist eine interdiszipläre und internationale
Vereinigung von derzeit etwa 4000 Fachleuten (Richter, Anwälte,
Psychologen etc) die sich der Verbesserung des Lebens von Kindern und
Familien durch Beilegung von Familienkonflikten widmet. Ihre 47 ste
Jahreskonferenz (Denver, Colorado, 2-5. Juni, 2010) ist ganz.dem Thema
Eltern-Kind Entfremdung in Hochkonfliktfällen gewidmet. Das sehr
umfangreiche Programm umfasst in 80 Sitzungen und 6 zusätzlichen Workshops
alle Aspekte dieses Themas, von teilweise immer noch kontroversen
Formulierungen des von Richard Gardner etwa 1985 eingeführten Konzeptes
Parental Alienation Syndrome zu praktischen Lösungsansätzen bei der
Konfliktbeilegung, insbesondere auch neuer Programme zur
Wiederzusammenführung stark entfremdeter Kinder und Elternteile wo
konventionelle Psychotherapie nicht funktioniert und sogar Schaden
anrichten kann.
Von diesen Entwicklungen sind wir in Deutschland leider aber noch sehr
weit entfernt, wo die wenigen gerichtlichen Aufforderungen zu einer
Therapie bisher regelmäßig am Berufungsgericht gescheitert sind.
Zu den Langzeitfolgen von Trennung / Scheidung auf die
betroffenen Kinder haben wir eigene Webseiten angelegt. Erwartungsgemäß
sind die Folgen bei andauerden hohem Konflikt, wie in vielen PAS
Fällen, gravierender als bei einer sogenannten "guten" Trennung /
Scheidung mit Erhalt des Kontaktes zu beiden Eltern,
obwohl auch dann die Auswirkungen auf die Psyche des Kindes
keineswegs ein nur vorübergehendes Problem sind. Speziell zur
Hochkonfliktsituation wären aber noch mehr Untersuchungen erwünscht.
Eine sehr gute Übersicht zum gegenwärtigen
internationalen Status des Parental Alienation Syndroms kann man
dem umfangreichen Handbuch von Richard
A. Gardner, S. Richard Sauber, Demosthenes Lorandos (Hrsg.):
"The
International
Handbook of Parental Alienation Syndrome: Conceptual, Clinical
and Legal Considerations" entnehmen.
Es ist bei Charles C. Thomas Publisher Ltd. in
Springfield, Illinois, U.SA. erschienen, Juli 2006. 476 Seiten
Großformat, U.S. $ 84.95. Es umfasst 34 Aufsätze weltweit
führender Experten/Expertinnen, darunter auch Autoren aus
Deutschland (vgl. Inhaltsverzeichnis, Beschreibung des Verlages).
Aktuell
ist auch immer noch das
Begleitbuch zur Internationalen Konferenz "Das
Parental Alienation Syndrome (PAS)", Frankfurt (Main), 18-19.
Oktober 2002, 392 Seiten, herausgegeben von Wilfrid von Boch-Galhau,
Ursula Kodjoe, Walter Andritzky & Peter Koeppel VWB Verlag,
2003, mit Beiträgen in Deutsch und Englisch. Live-Mitschnitte der
Vorträge (einschließlich Diskussion) sind jetzt zum Anhören
oder zum Download (als MP3 Dateien) frei verfügbar.
Eine
umfassende, ausgewogene Darstellung, aus juristisch-praktischer Sicht,
zur Bedeutung und Umsetzung des Umgangsrechts, der Notwendigkeit dessen
Behinderung und daraus resultierender Eltern-Kindentfremdung (PAS)
möglichst frühzeitig zu begegnen, ist der Beitrag von Thomas Rauscher in
J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit
Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Buch 4 Familienrecht §§1684-1717
(Elterliche Sorge 3 -Umgangsrecht) Neubearbeitung 2006 von Michael
Coester, Thomas Rauscher, Ludwig Salgo. Redaktion Lore Peschel-Gutzeit.
Sellier -de Gruyter, Berlin. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen und
Literaturstellen werden nicht nur aufgeführt, sondern sind, wie es sein
soll, im Kontext kommentiert.
In dem
praktisch von allen Richtern und Anwälten verwendeten Standardkommentar
zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 65.
Auflage, 2006, S.1970, §1684 (Umgangsrecht) RndNr. 7 wird als
Hintergrundinformation zum Parental Alienation Syndrom (PAS) auf Warshak (2005) verwiesen. Auch im "Palandt" 2007,
66. Auflage, wird wieder auf diese Arbeit hingewiesen, auf Seite 1975,
ebenso 2008, S.1952; 2008 und 2009, S. 2004 auf Johnston
(2007), seit 2009
und ab 2010 aber nur mehr auf ein das Konzept ablehnendes Urteil des Kammergerichts
Berlin
13 UF 199/04 vom 1.7.2005, mit Bezug auf Bruch
FamRZ 2002, 1304, etc. Allerdings ist seither auch kein Aufsatz zum
Thema mehr auf Deutsch erschienen und ein umfassendes Fachbuch dazu gibt
es in Deutschland immer noch nicht, nicht einmal in Übersetzung. Nicht
einmal für das weit verbreitete Buch des anerkannten Experten Richard
Warshak "Divorce Poison" [Scheidungsgift], 2002 (2te erw.
Auflage 2010), dass sich primär an betroffene Eltern richtet und
sicher einen großen Leserkreis hätte, konnte bisher ein deutscher Verlag
gefunden werden, während in den ungleich kleineren tschechichen und
kroatischen Sprachräumen schon längst Übersetzungen vorliegen.
Einen
exzellenten Einblick in neuere Entwickungen (in den USA und Kanada) zur
gerichtlichen und psychologischen Lösung von Fällen hochgradiger
Eltern-Kind-Entfremdung gewährt die speziell (auf etwa 200 Seiten) dem
Thema gewidmete Ausgabe von Family
Court
Review, Jahrgang 48, Heft 1 (Januar 2010), vgl. GUEST EDITORS' INTRODUCTION TO SPECIAL ISSUE ON ALIENATED
CHILDREN IN DIVORCE AND SEPARATION: EMERGING APPROACHES FOR FAMILIES AND
COURTS (p 6-9) von Barbara Jo Fidler, Nicholas Bala (Kanada). Inhaltsverzeichnis
und
Kurzzusammenfassungen sind online frei einsehbar. Diese
Ergebnisse wurden auf einem ebenfalls ausschließlich diesem Thema
gewidmeten internationalen Kongress in Denver, Colorado, 2-5- Juni
vertieft, veranstaltet von der Association
of Family and Conciliation Courts (AFCC)
und mit über 1000 Teilnehmern.
Parental Alienation, DSM-5, and ICD-11,
herausgegeben von William Bernet,
M.D.,Professor,
Department
of Psychiatry, Vanderbilt
University School of
Medicine.
Verlag: Charles C Thomas Pub Ltd (September 2010), 264
Seiten, Taschenbuch, ISBN-10: 0398079455, ISBN-13:
978-0398079451, 22,99 Euro. Eine gebundene Ausgabe erscheint im Oktober
2010, ISBN-10: 0398079447, ISBN-13: 978-0398079444, 53,99
Euro.
Liste der etwa 70 mitwirkenden Autoren aus 12 Staaten und Leseproben: http://www.ccthomas.com/ebooks/9780398079444.pdf.
Wegen der eigenen, direkten Mitwirkung an diesem Projekt seit Anfang 2009
verbietet sich die hier sonst übliche Rezension. Nur so weit: Das Projekt
entstand aus dem Wunsch, dass das Thema Eltern-Kind-Entfremdung Aufnahme in
die derzeit in Vorbereitung befindlichen Neufassungen der medizinischen
Klassifizierungsschemata DSM-5 der American Psychiatric Association und
ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) finden mögen, nicht unbedingt
als neue psychiatrische Störung, sondern was viele eher unterstützen (wir
auch) als Erweiterung der schon bestehenden Einträge zu Eltern-Kind
Beziehungsproblemen. Solche Einträge, hoffen wir, sollten wenigstens das
natürlich auch in Deutschland von selbsternannten "Experten" und idelogisch
motivierten Gruppen gern wiederholte Argument widerlegen, das Parental
Alienation Syndrome sei nicht wissenschaftlich anerkannt, ja sogar, gäbe es
gar nicht, weil es nicht in diesen Standardklassifikierungsschemata
enthalten ist. Ein spanischer Familienrichter hat dazu sehr treffend gesagt,
dass sei ähnlich, als ob man behaupten würde,es gäbe keine misshandelte
Frauen, weil das (von diesen Gruppen vertretene) "Battered Wife Syndrome" ja
ebenfalls bisher nicht in DSM oder ICD vertreten ist.
Viel wichtiger ist aber, dass wir mit der Aufnahme in diese
medizinischen Klassifizierungsschemata erwarten könnten, dass das Thema
erheblich vermehrte Aufmerksamkeit in der Fachwelt der Kinder-und Jugend
Medizin / Psychiatrie erfahren würde, was sich dann auch vermehrt in
wissenschaftlichen Publikationen aus dieser Fachgruppe niederschlagen würde.
Derzeit stammt die Mehrzahl der ernsthaften wissenschaftlichen
Publikationen zu diesem Thema überwiegend aus der psychologischen
Fachwelt, wie die wohl wichtigste psychologische Literaturdatenbank, PsycInfo, der
American Psychological Association (APA)
zeigt. Sie hat derzeit etwa 180 Einträge zum Thema "Parental Alienation
Syndrome", wobei praktisch ausschließlich nur vor der Publikation von
renommierten Fachkollegen begutachtete Arbeiten (peer reviewed articles)
Aufnahme finden, eine in Deutschland leider, abgesehen von den
Naturwissenschaften, noch weitgehend unbekannte, sehr wirksame Methode der
Qualitätssicherung. Um deutlich zu machen, welch große Aufmerksamkeit das
Thema weltweit findet (obwohl deutsche "Experten" dazu gar erklärt haben, es
fände keinerlei wissenschaftliche Beachtung) wurde die sicher derzeit
umfangreichste Bibliographie, mit etwa 600 Zitaten aus aller Welt, in dem
Buch zusammen getragen. Dabei sind allerdings (zum Bedauern des Schreibers
und Mitautors) auch einige Zitate, die zwar auch zeigen, dass das Thema
große Aufmerksamkeit findet, aber sich auf Arbeiten beziehen, die
überwiegend polemisch sind und wohl zu Recht als "junk science" bezeichnet
werden können, sofern das Wort "science" hier überhaupt angebracht ist
(solche Arbeiten gibt es auch reichlich aus Deutschland, und das sogar in
Fachzeitschriften). Der persönlichen Meinung nach, wäre der Sache besser
gedient, wenn man solche Arbeiten einfach ignorieren würde, obwohl Kritik,
die aber sachlich und qualifiziert sein sollte, unbestritten ganz wesentlich
für wissenschaftlichen Fortschritt ist, vgl. dazu Begutachtete Aufsätze in Fachzeitschriften
und das Parental Alienation Syndrome
und
unsere eigene
Bibliographie zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung, speziell auch zur deutschsprachigen
Literatur.
Das Buch weist in der Einleitung darauf hin, dass bei so vielen
mitwirkenden Autoren ein vollständiger Konsensus nicht erwartet werden kann.
Aber in einem waren wir uns alle einig: Das Thema sachlich und so
darzustellen, dass daraus keine einseitigen Schuldzuweisungen entstehen
können und so unnötige Kontroversen, die der Sache nur schaden, vermieden
werden. Was unserer Meinung nach
besonders wichtig ist und was auch im Buch deutlich zum Ausdruck kommt,
ist, dass die Situation des Kindes und seine äußerst schwierige
Bewältigungsaufgabe in der Mitte eines heftigen Elternkonfliktes im
Mittelpunkt stehen sollte. Wir hoffen, dass dieses Buch dazu
beiträgt und weitere wissenschaftliche Arbeiten in dieser Richtung anregt.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch dringend von einer Beteiligung an
Aufrufen von Betroffenengruppen abraten, die nun auch Deutschland erreicht
haben, massenweise Schreiben an die Mitglieder der Kommisionen für die
Neufassung von DSM und ICD zu verschicken. Wir wissen, dass sie bereits von
vielen Tausenden solcher Schreiben überflutet wurden und es sollte
eigentlich nicht schwierig sein sich vorzustellen wie sie darauf reagieren.
DSM und ICD sind zwar keine wissenschaftlichen Lehrbücher, erheben aber
dennoch den Anspruch allein auf strengen wissenschaftlichen Grundlagen zu
basieren und keineswegs auf einem Plebiszit politischen Stiles. Wir wissen
auch, dass die im obigen Buch gemachten Vorschläge von den zuständigen
Gremien derzeit einer ersthaften Prüfung unterzogen werden. Die
Veröffentlichung von DSM-5 ist für Mai 2013 vorgesehen.
27.08.2010: Mit der gestrigen Unterzeichnung durch
den Präsidenten Brasiliens trat
ein Gesetz über Parental Alienation
(Gesetzesprojekt 4053 / 2008)
unmittelbar in Kraft. Es definiert welche Verhalten von Eltern,Großeltern
oder sonstigen Personen, denen die Sorge für ein Kind obliegt, Akte von
Parental Alienation (Eltern-Kind-Entfremdung) darstellen. Wenn
Hinweise für ein solches Verhalten vorliegen haben die Gerichte den Fall
beschleunigt zu behandeln, um das Kind und seine Beziehung zum entfremdeten
Elternteil zu schützen. Psychologische Fachgutachten müssen innerhalb von 90
Tagen vorgelegt werden. Es werden eine Reihe von Maßnahmen und Sanktionen
definiert, die von einer Ermahnung an den entfremdenten Elternteil,
Ausweitung des Besuchsrechts, pychologischer Intervention, bis zu
Sorgerechtswechsel und Gefängnis reichen. Die Schritte von der
Einbringung des Gesetzesvorschlags
in 2008 bis zur Unterzeichnung des Gesetzes können auf den Webseiten
des
brasilianischen Parlamentes eingesehen werden. Artikel 9 und 10
der parlamentarischen Fassung wurden vom Präsidenten der Republik
abgelehnt, weil das Justizministerium der Auffassung war, dass das
Kindschaftsrecht laut Verfassung nicht außergerichtlichen Maßnahmen, wie
der Mediation, unterliegen soll (Art.9) und ein weiterer Hinweis auf
Sanktionen (Art. 10) angesichts der schon vorgesehenen Maßnahmen
(insbesondere Art. 6) unnötig sei.
Brasilianischer
Originaltext Deutsche
Übersetzung (pdf Datei).
24.6.2011: Neue
Gesetzgebung zu Eltern-Kind-Entfremdung in Mexiko.
Nach Brasilien (27.8.2010) hat gerade wieder ein Staat das Problem der
Eltern-Kind-Entfremdung als sehr ernsthaft anerkannt, entsprechend
beschrieben und in sein Zivilrecht aufgenommen: Gestern, 23.6.2011, wurde
im Parlament des mexikanischen Staates Querétaro
ein sehr ausführlich begründeter Vorschlag angenommen mit dem Eltern-Kind
Entfremdung (Alienación Parental) in Art. 443 - 449 des Zivilrechts
als ernsthafte Gefährdung des Kindeswohls definiert wird, die auch den
juristischen Organen mitzuteilen ist. Die Gerichte haben bei Kenntnisnahme
einer solchen Manipulation die in der Prozessordnung vorgesehenen
Maßnahmen zum Schutze des Kindes zu ergreifen, auch einschließich eines
Sorgerechtsentzugs (so angefügt als Grund IV in Art. 443 der Gründe für
einen Sorgerechtsentzug): Gaceta
Legislativa
058 vom 23.6.2011.
Bereits früher, am 19.11.2007, hat ein anderer mexikanischer Staat, AGUASCALIENTES, ganz ähnliche
Erklärungen und Bestimmungen in sein Zivilrecht (CÓDIGO CIVIL DEL ESTADO
DE AGUASCALIENTES, Art. 439, 440) aufgenommen: PERIODICO
OFICIAL
DEL ESTADO DE AGUASCALIENTES 19 de Noviembre de 2007 Núm. 47.
Vorläufig hier unsere Rohübersetzung ins Englische der offiziellen Zusammenfassung
der Parlamentssitzung.
Auch Morelos hat PA in 2008 in sein Zivilgesetz aufgenommen (Artikel 224).
Parlamentarische Gesetzesvorschläge mit einer Definition von PA und
Maßnahmen zum Umgang damit (einschließlich, falls nötig
Sorgerechtswechsel) sind auch in den Michoacán de Ocampo (2010) und
Chihuahua (2011) eingebracht worden, sowie ein weiterer in Morelos (2011).
Auch in Italien sind anläßlich
einer Novellierung des Gesetzes zur gemeinsamen Sorge und dem
Wechselmodell (affido condiviso) Gesetzesvorschläge in das
Parlament eingebracht worden, die Passagen zu
Eltern-Kind-Entfremdung (Alienazione Parentale oder Alienazione
Genitoriale) enthalten.
10.12. 2011: Österreichische Parlamentarische
Initiative zu Eltern-Kind Entremdung (PA - Parental Alienation).
Im österreichischen Nationalrat wurde am Mittwoch 7.12.2011 von Dr. Peter
Fichtenbauer (Rechtsanwalt und stellvertrender Vorsitzender des
freiheitlichen Parlamentsklubs, einer Oppositionspartei), Kolleginnen und
Kollegen ein Entschließungsantrag eingebracht mit dem die österreichische
Bundesregierung aufgefordert wird eine Regierungsvorlage zu entwickeln,
welche "Elterliche Entfremdung (PA - Parental Alienation)" definiert und als
eine Form von Kindesmisshandlung unter Strafe stellt. Als Vorbild wird das Brasilianische
PA
Gesetz vollständig in Übersetzung in dem 11 seitigen Dokument
dargestellt, sowie auf die relevanten Artikel der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK), der Version der UN Kinderrechtskonvention,
die auch, wie die EMRK seit 1958, seit Februar 2011 Teil der österreichischen
Verfassung
ist, und weitere Gesetze aus Österreich hingewiesen. Außerdem werden
u.a. aus (Bernet 2010)
auf etwa 500 Studien zu PA aus 30 Staaten (Vgl. dazu im Gegensatz die Behauptungen
des VAMV und sogar deren Wiederholung aus dem BMFSFJ), sowie auf sehr
interessante internationale und österreichische Studien zu den Folgen
seelischer Kindesmisshandlung hingewiesen. Welche Aussichten dieser Antrag
(jetzt im Rechtsausschuss) hat soll hier nicht beurteilt werden, außer mit
dem Hinweis, dass auch das österreichische Reformgesetz 2012 zum
Kindschaftsrecht noch auf einigen Widerstand stößt, sogar aus Teilen
zumindest der Anhänger einer Regierungspartei.
Dazu kamen anderswo
auch heuer wieder offizielle
Erklärungen
zahlreicher Staaten und anderer offizieller Stellen zum ,,Parental
Alienation
Awareness Day".
Wenn man auch in Deutschland ohne ideologische Scheuklappen die
Berichte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen anhören würde, würde man
auch hier genügend von Eltern-Kind-Entfremdung, d. h. vom effektiven
Verlust eines Elternteils Betroffene finden, die vermutlich ,,Einelternfamilien"
anders als der VAMV (VAMV
Pressemitteilung
vom 24.1.2007) nicht als ,,zukunftsweisende
Lebensform" sehen, aber wegen der
Langzeitfolgen der Entfremdung mit erhöhter Wahrscheinlichkeit
ebenfalls von Problemen in ihrer Paarbeziehung betroffen sein werden
(Transgenerationseffekt). Selbst wenn dann die Existenz eines ernsthaften
Problems in unserer Gesellschaft, gleichgültig wie man es nennen möchte,
nicht mehr einfach bestritten werden könnte, kann und sollte
selbstverständlich über den besten Umgang damit diskutiert werden.
Vgl. dazu aber immerhin die Veranstaltung der Kinderkommission
des Bayerischen Landtages: 24.03.2011
-
Eltern-Kind-Entfremdung: Fachgespräch und Fotoausstellung im Landtag,
an der u.a. auch Spitzenbeamte aus vier Ministerien teilnahmen.
17.07.2012: Das Bayerische
Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
hat einen 163 seitigen Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte: Gewalt gegen
Kinder und Jugendliche. Erkennen und Handeln herausgebracht. Auf Seite
111 wird auf Sonderformen seelischer Kindesmisshandlung hingewiesen:
3.4.2.4.
Sonderformen seelischer Misshandlung
Eine seelische
Misshandlung kann auch in einem von den Bezugspersonen so gar nicht
erkannten, aber dennoch zu verantwortenden situativen Zusammenhang
vorliegen:
• Einbeziehung des
Kindes bzw. des Jugendlichen in bestehende Partnerkonflikte
mit Anheizen eines
Loyalitätskonfliktes für das Kind und damit einem Angriff auf die Bindung
zum anderen Elternteil – mit Übergängen in ein Parental Alienation Syndrom
nach elterlicher Trennung.
Beispiel:
Ein 11-jähriger Junge
wird seinem inzwischen von der Mutter geschiedenen Vater, zu dem emotional
eine große Hingezogenheit besteht, durch die Mutter entfremdet, indem
diese entgegen
tatsächlichen
Gegebenheiten von der vermeintlich durch den Vater verschuldeten
schwierigen finanziellen Situation, von körperlichen Übergrifflichkeiten
des Vaters in der Vorgeschichte, terrorisierenden
Anrufen und dem Hass
auf den Freund der Mutter berichtet.
Wir freuen uns über diesen Hinweis und, dass damit, nach der sehr
beachtlichen Veranstaltung der Kinderkommission des Bayerischen Landtages
vom 24.03.2011 - Eltern-Kind-Entfremdung: Fachgespräch und Fotoausstellung
im Landtag, dem Thema wenigstens in Bayern (anders als leider immer noch bei
vielen anderen Stellen in Deutschland und auf Bundesebene) weitere fachliche
Beachtung geschenkt wird, sogar unter der Bezeichnung, die sich längst
weltweit eingebürgert hat und damit eine sehr umfangreiche internationale
Fachliteratur eröffnet. Dass dies am Beispiel einer entfremdenden Mutter
erläutert wurde, entspricht der statistischen Tatsache, dass überwiegend
Väter von Ausgrenzung betroffen sind. Das hat aber nichts mit besonderen
Persönlichkeitssstrukturen von Müttern zu tun und anderseits handelt es sich
auch nicht lediglich um Schutzbehauptungen von Vätern, sondern beruht
schlicht auf der ebenfalls deutlichen statistischen Tatsache, dass Kinder
nach einer Trennung und Scheidung weit überwiegend bei der Mutter wohnen und
damit diese über ungleich mehr Möglichkeiten verfügt das Kind vom anderen
Elternteil zu entfremden. Das hätte von den Pionieren der PAS Forschung,
angefangen mit Richard Gardner (1985) deutlicher betont werden müssen, um
unnötige Kontroversen zu vermeiden. Es wird aber jetzt (auch in
Deutschland) dadurch noch deutlicher, dass immer mehr Väter als
Wohnelternteil fungieren, und damit immer mehr Mütter von Ausgrenzung
betroffen sind, und das sogar in besonderer Weise, weil unsere Gesellschaft
immer noch erwartet, dass Kinder nach einer Trennung / Scheidung
"normalerweise" bei der Mutter wohnen. Vgl. dazu z. B. die kanadische Studie
von Kruk (2010).
Dass sich der Hinweis des Bayerischen Staatsministeriums zu Parental
Alienation an Ärzte / Ärztinnen richtet ist ebenfalls wichtig, weil diese
oft erste Anlaufstellen bei Verhaltensauffälligkeiten der Kinder sind, aber
in Entfremdungsfällen auch nicht selten versucht wird, sie für Atteste zu
gewinnen, die bestätigen sollen, dass der Umgang mit dem anderen Elternteil
dem Kind schadet. (Vgl. Walter Andritzky, Zur Problematik kinderärztlicher
Atteste bei Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten. Mit Ergebnissen
einer Befragung. Kinder- und Jugendarzt 2002; 33: 885–889; A. Camps,
Psychiatrische und psychosomatische Konsequenzen für PAS-Kinder, in Das
Parental Alienation Syndrome, 2002, S.143-155. Andritzky in Gardner, Sauber,
Lorandos, The International Handbook of Parental Alienation Syndrome, 2006,
Seiten 195-208). Hier ist ein solches Attest
eines Kinderarztes, das sogar ohne jemals Kontakt zum ausgegrenzten
Vater gehabt zu haben erstellt wurde, aber zu dem dennoch von der
Ärztekammer damals (1998) eine Beanstandung zurückgewiesen wurde. Es
zeigt wie notwendig und wichtig der Leitfaden des Bayerischen
Staatsministeriums ist und dass diese Aktion auf das Bundesgebiet ausgedehnt
werden sollte.
22.04.2012: Die Verursachung von
Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation) ist seelische
Kindesmisshandlung sagt die bekannte französische Psychiaterin /
Psychoanalytikerin und Erfolgsautorin Marie-France
Hirigoyen in einem mit L'aliénation
parentale überschriebenen Kapitel im zweiten Teil ihres neuen
Buches Abus de Faiblesse et Autres Manipulations [Missbrauch von Schwäche
und andere Manipulationen] der sich mit ABUS
DE FAIBLESSE SUR MINEURS [Missbrauch der Schwäche Minderjähriger]
befasst. Sie beschreibt darin an Hand von Fallbeispielen, die an der
Existenz und Ernsthaftigkeit des PA Problems, im Gegensatz zu den bei uns
immer noch verbreiteten Behauptungen, keinerlei Zweifel lassen, die
psychologische Situation aller drei Beteiligten an diesem Beziehungsproblem:
den entfremdenden Elternteil mit oft ausgeprägten narzistischen
Persönlichkeitsstörungen, die meist auf die eigene problematische Kindheit
zurückzuführen sind (Transgenerationseffekt), die extrem schwierige
Situation des Kindes in der Mitte des Elternkonfliktes und seine
Bewältigungsversuche, und schließlich das Ohnmachtsgefühl des entfremdeten
Elternteils. Diesem wird aber dringend geraten zu versuchen im Leben des
Kindes doch irgendwie präsent zu bleiben, ohne es aber zu bedrängen und dem
man auf keinem Fall "DIE WAHRHEIT" aufzudrängen versuchen, aber doch auf
unberechtigte Vorwürfe direkt und klar antworten sollte.
Marie-France Hirigoyen, die an einer Pariser Universität lehrt und bei der
Gesetzgebung gegen psychische Belästigung in Frankreich, Belgien und Kanada
beratend mitwirkte, ist vor allem durch ihr Buch Le harcèlement moral, la
violence perverse au quotidien (1998) weltweit bekannt geworden, das in 24
Sprachen übersetzt wurde, in Deutsch mit dem wenig aussagekräftigen Titel
"Die Masken der Niedertracht" (In Englisch weit besser als "Stalking the
Soul. Emotional Abuse and the Erosion of Identity") mit insgesamt etwa einer
halben Million Exemplaren. Wir erwarten, dass auch ihr neues Buch,
erschienen im Verlag JC Lattès, Paris (14 März 2012), ISBN-10:
2709636719, ISBN-13: 978-2709636711, ähnlich erfolgreich sein wird.
16.7.2012:
Neues
Buch zu Eltern-Kind-Entfremdung: Wilfrid von Boch-Galhau: Parental
Alienation und Parental Alienation Syndrome / Disorder. Eine ernst zu
nehmende Form von psychischer Kindesmisshandlung - mit Fallbeispielen-.
VWB -Verlag für Wissenschaft und Bildung (2012), ISBN:
978-3-86135-178-8. 156 Seiten, 16 Euro.
Im Gegensatz zu anderen Staaten gibt es in Deutschland kaum Fachliteratur
zu induzierter Eltern-Kind-Entfremdung, und das nicht einmal in
Übersetzung (vgl. z. B. unseren Kommentar vom 16.1.2012). Aber nicht nur
aus diesem Grund füllt dieses neue Buch eine besondere Lücke. Es ist
nämlich gelungen auch betroffene Kinder selbst zu einem möglichst frühen
Zeitpunkt zu befragen und so zu erfahren, wie sie die intensive Phase der
Entfremdung erlebt haben und welche Hilfe sie sich dabei von den Trennung
/ Scheidung begleitenden Stellen, einschließlich des Jugendamtes und der
Familliengerichte gewünscht hätten. Die meisten bisherigen Befragungen,
wie etwa in dem Buch von Amy J. L. Baker: Adult
Children
of Parental Alienation Syndrome. Breaking the Ties that Bind,
stellen dagegen lediglich eine Retrospektive dar, weil eine Zustimmung und
auch nur minimale Kooperation des entfremdenden, und fast immer auch
betreuenden (Wohn-) Elternteils praktisch nie zu erreichen ist, und daher
die Befragungen aus ethischen und rechtlichen Günden erst im
Erwachsenenalter erfolgen konnten, dann aber auchAuskunft über
Langzeitfolgen der Entfremdung geben. Zu der besonders wichtigen aktiven
Phase, in der ja die Weichen noch anders gestellt werden könnten, gibt es
daher meist nur die Berichte aus der Sicht des betroffenen, ausgegrenzten
Elternteiles. Interviews mit betroffenen Kindern selbst waren jedoch in
Einzelfällen möglich, wenn sie entweder freiwillig oder auf gerichtliche
Anordnung (Wechsel des Sorgerechts oder des Teilbereichs
Aufenthaltsbestimmungsrecht) zum anderen Elternteil wechselten, oder in
einem Fall, als das Kind nach einem langem Prozeß aus institutioneller
Entfremdung (wegen eines unbegründeten Missbrauchsvorwürfs) befreit wurde.
Was den Wert dieser Interviews noch wesentlich erhöht, ist dass dazu
Folgeinterviews durchgeführt wurden, die erkennen lassen, wie der
Aufenthaltswechsel vom Kind erlebt wurde, und wie sich die neue Situation
weiter entwickelte. Positive Erfahrungen dabei sollten auch in anderen
Fällen massiver Entfremdung dazu ermutigen, sicher erst nach sehr
sorgfältiger Abwägung weniger massiver, alternativer Möglichkeiten, aber
viel früher, wie das meist geschieht, wenn überhaupt, einen Wechsel des
Aufenthaltes (mit begleitenden Maßnahmen) in Betracht zu
ziehen.
23.4.2013: Am Donnerstag 25.4. ist Parental
Alienation
Awareness Day an dem es weltweit zahlreiche
Veranstaltungen gibt, die auf das Phänomen
der Eltern-Kind-Entfremdung und seine Folgen aufmerksam machen wollen. In
zahlreichen Bundesstaaten der USA und in kanadischen Provinzen wurden dazu
auch offizielle Proklamationen erlassen. In Deutschland dagegen, sofern
die Begriffe Parental Alienation (PA) oder Parental Alienation
Syndrom (PAS) überhaupt Erwähnung finden, werden damit in erster Linie
alte, nutzlose Kontroversen und ungeprüfte Behauptungen wiederholt. Es
wird behauptet, dass diese "Theorien" keine wissenschaftliche Anerkennung
fänden, wobei einfach völlig ignoriert wird, dass es weltweit viele
hunderte von Veröffentlichungen zu diesem Thema in
wissenschaftlichen Zeitschriften gibt, die anders als meist in Deutschland
auch einer strengen Qualitätskontrolle, einem sogenannten "peer review"
durch anerkannte Fachkollegen unterliegen. Ebenso wird behauptet, dass PA
oder PAS Vorwürfe in erster Linie von Vätern dazu benützt würden um von
ihren eigenen Misshandlungen und häuslicher Gewalt abzulenken, ohne dass
jemals ein konkreter Fall aufgeführt wird, der dies bestätigt oder in dem
es gar gelungen ist damit die Gerichte zu täuschen. Übersehen wird dabei
auch, dass es zunehmend auch immer mehr Mütter gibt die von
Umgangsvereitelung und Eltern-Kind-Entfremdung betroffen sind, weil das
nicht eine Frage des Geschlechts ist, sondern in erster Linie der Macht
als Wohnelternteil.
Im
Gegensatz zu solchen Behauptungen, die das Phänomen selbst in Abrede zu
stellen suchen, ist es durchaus angebracht und kann dem wissenschaftlichen
Fortschritt dienen, wenn man einzelnen Theorien zu seiner Erklärung
kritisch gegenüber steht. Zumindest zur besseren Übersicht über bekannte
Literatur und relevante Gerichtsurteile würde es zunächst auch genügen PA
oder PAS nur als nützliche Bezeichnungen zu sehen die sich nun einmal
weltweit eingebürgert haben, um grob auf bekannte Verhaltensmuster
hinzuweisen, ohne damit eine bestimmte Theorie zu verbinden oder einen
Elternteil oder ein Kind damit zu diagnostizieren.
Es
gibt auch in Deutschland nicht wenige familiengerichtliche Urteile, die
zwar die Begriffe PA und PAS meist meiden, aber in aller Deutlichkeit
beschreiben wie ein Elternteil das Kind negativ gegen den anderen
Elternteil beeinflußt, den Umgang verhindert und durch diese psychische
Misshandlung dem Kind schweren Schaden zufügt. Das große Problem hier ist
nur, dass es überwiegend bei diesen Worten bleibt und wenig und vor allem
nicht früh genüg etwas unternommen wird um Umgangsvereitelung und
Eltern-Kind-Entfremdung zu beenden. Wie die umfangreiche Erfahrung, vor
allem aus Nordamerika zeigt, sind bloße Appelle an die Einsicht von
entfremdenden Elternteilen weitgehend nutzlos. Es braucht klare
gerichtliche Anordnungen, die auch durchgesetzt werden. Das ist auch die
Voraussetzung für eine Therapie zur Wiederannäherung zwischen Kind und
entfremdetem, ausgegrenzten Elternteil, vor allem weil sie der
entfremdende Elternteil meist zu torpedieren versucht. In Deutschland,
wenn eine Therapie überhaupt angeordnet wird, gelingt das sogar meist von
Anfang an in einem Beschwerdeverfahren etc. Außerdem zeigt die Erfahrung,
dass eine Therapie bei Eltern-Kind-Entfremdung spezielle Techniken
erfordert, eine konventionelle Psychotherapie dagegen die Situation sogar
verschlimmern kann, vgl. z. B. die einzelnen Kapitel darin erfahrener
klinischer Psychologen und Autoren in Baker, Amy J. L. and Sauber, R. L., Working with alienated
children and families: A clinical guidebook,
Routledge, New York 2012, und ähnliche Fachbücher, von denen es in
Deutschland bisher allerdings kein einziges gibt, und das nicht einmal in
Übersetzung.
18.05.2013:
Die
American Psychiatric Association hat heute die lang erwartete Neufassung
des psychiatrischen Klassifizierungssystems Diagnostic and Statistical
Manual of Mental Disorders (DSM-5) veröffentlicht. Wir bringen dazu einen ausführlichen Bericht "Eltern-Kind-Entfremdung
(Parental Alienation) und das neue Diagnostic and Statistical Manual
of Mental Disorders (DSM-5)" der sich mit der Berücksichtigung
des Phänomens der Eltern-Kind-Entfremdung darin
befasst.
11.07.2013:
Hervorragende
kanadische TV Serie "Family
Matters" über
Familienrecht mit Familienrichter Harvey Brownstone, Autor des
Bestsellers "Tug of War: a Judge's Verdict on Separation, Custody
Battles, and the Bitter Realities of Family Court".
In
its
second season at CHEK and CHCH, Family Matters with Justice Harvey
Brownstone, is the only TV show ever hosted by an actual sitting
judge. Justice Brownstone is the author of the bestseller: Tug of War:
a Judge's Verdict on Separation, Custody Battles, and the Bitter
Realities of Family Court. He is considered the 'face and voice of the
Canadian justice system;' and is likely the most recognizable judge in
the country. Family Matters focuses on the relationship between modern
family issues and the justice system, covering topics such as Internet
dating, spousal and child support, addictions, parenting, social
media, bullying, domestic violence, same-sex marriage/parenting,
adoption, child protection, and infidelity. Justice Brownstone
interviews social workers, lawyers, mediators, judges, psychologists,
and everyday people to inform and entertain viewers on topics usually
not discussed in a sophisticated, intelligent manner on TV.
Die Episoden 211-216 sind auch als YouTube Clips verfügbar: http://www.youtube.com/playlist?list=PL443E2523747A58C6
Prof.
Richard
Warshak (Dallas),
einer der herausragendesten Experten zu Hochkonfliktfällen und
Eltern-Kind-Entfremdung war Gast in 3 dieser Episoden. Das ist was er dazu
sagt:
Each
show
covers a different aspect of how parents' hostilities hurt children. Click
on the title to see the video.
High
Conflict Divorce (air
date:
June 22) deals with parental alienation, with attention to the ways
professionals and courts can either help or harm parent-child
relationships. Episode 214
Divorce At
School (air date:
June 29) covers the ways in which divorce conflict and divorce poison
derail children's school adjustment. Episode 209
Child
Abduction (air date:
June 1) explains why parents abduct children, how to prevent abductions,
and how to help alienated children reunite with the left behind
parent. Episode 213
Web extra extended interview on
parental alienation.
I enjoyed appearing on the show and hope you find these clips rewarding
and worthy of your time.
13.12.2013: Ein umfassendes Handbuch
mit dem derzeit wohl aktuellstem Stand zur Eltern-Kind-Entfremdung
(Parental Alienation)
ist mit heutigem Tag erschienen:
|
Demosthenes Lorandos, William Bernet und S. Richard Sauber
(Herausgeber), PARENTAL ALIENATION: The
Handbook for Mental Health and Legal Professionals,
550 Seiten, gebunden +1 CD mit über 1000
Literaturangaben, der Analyse von 500 Fällen (aus Nordamerika)
und 25 Muster-Gerichtsanträgen. Auch als e-book.
Verlag CHARLES C THOMAS PUBLISHER · LTD.
| 2600 South First Street, Springfield, IL
62704 | (800) 258-8980 or Outside U.S.:
(217) 789-8980 | books@ccthomas.com (und
in den nächsten Tagen sicher auch lokal beziehbar).
Es enthält 16 Kapitel. Eine Beschreibung, die Autorenliste, das
Inhaltsverzeichnis und Auszüge aus dem Buch sind auf den
Webseiten des Verlags zu finden: http://www.ccthomas.com/details.cfm?P_ISBN13=9780398088811
. |
Kapitel 13 Parental
Alienation Initiatives Around the World (Christian T. Dum
Ph.D.) befasst sich speziell mit der internationalen Entwicklung,
insbesondere in nicht Englisch sprachigen Staaten, darunter auch
Deutschland, Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
mit Bezug auf Eltern-Kind-Entfremdung, sowie mit Gesetzgebung dazu,
siehe Inhaltsverzeichnis.
Zu der in Deutschland nach einer zunächst enthusiastischen Phase (ab
1998) dann überwiegend ideologisch, statt auf empirischen Untersuchungen
beruhend geführten Debatte (die allerdings zum allergrößten Teil
anderswo schon längst geführt worden war) aus Kapitel 13 nur einige
Anmerkungen:
- Auf die Bezeichnung Parental Alienation (PA) oder gar ob die
Verhaltensmuster die Gardner zu einem Parental Alienation Syndrom
(PAS) zusammenfasste, zu Recht ein reales medizinisches Syndrom
darstellen kommt es überhaupt nicht an, deshalb auch nicht ob
entsprechende Einträge in den medizinischen Klassifizierungsschemata
DSM und ICD existieren oder nicht. Das ändert nichts an der Realität
des Problems, oder wie es ein spanischer Familienrichter, Ángel Luis
Campo (2011) ausdrückte: ,,Familienrichter
müssen
nicht über die Angemessenheit der Bezeichnung Parental Alienation
entscheiden, sondern darüber was dahinter steckt. Es kann kaum ein
Zweifel darüber bestehen, dass es Eltern gibt die versuchen ihr
Kind dahin zu manipulieren den Kontakt mit dem anderen Elternteil
abzulehnen, und Richter müssen entsprechend handeln." Ein
anderer Familienrichter, Francisco Serrano Castro (2011), sagte ,,Die Realität von
Parental Alienation abzustreiten, weil es nicht in DSM als
Krankheit aufgeführt ist, ist gleichbedeutend mit der Behauptung
es gäbe keine misshandelten Frauen, weil das “battered wife
syndrome” nicht in DSM aufgeführt ist."
- Zu
der
jetzigen starken Tendenz in Deutschland die Bezeichnung Parental
Alienation oder auch Eltern-Kind-Entfremdung ganz zu
vermeiden, auch in psycholologischen Gutachten und Urteilen
die den wesentlichen Sachverhalt sehr detailliert und hervorragend
beschreiben, passt die Feststellung des OLG Richters a.D. D. W.
Weychardt in seinem exzellenten "Vortragsmanuskript
zur
Elterlichen Verantwortung" (2007): ,,Der
RA
sollte sich allerdings überlegen, ob es sinnvoll ist, sofort (im
Vorfeld und/oder bei Gericht) mit dem Stichwort ‚PAS’ zu
operieren. Dadurch könnten auf der Richterbank auch gewisse
Aversionen geweckt werden, wie weiland, als man/frau mit dem
Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs punkten wollte. Es geht doch
darum, Eskalationen bei allen Beteiligten zu vermeiden!"
Dem ist voll zuzustimmen, weil es sicher nicht sinnvoll wäre einfach
mit dem Schlagwort "Parental Alienation" quasi als Anschuldigung zu
operieren, sondern es muss der tatsächliche Sachverhalt im
jeweiligen Einzelfall ermittelt werden und zur Sprache kommen.
Gewisse Kreise wiederholen zwar häufig Behauptungen, dass Väter
häusliche Gewalt, sexuellen Missbrauch etc. durch PA Anschuldigungen
verdecken würden, sind aber bisher den Nachweis auch nur eines
einzigen konkreten Falles schuldig geblieben, in dem es gelungen
wäre so Gerichte in die Irre zu führen. Sie wollen dabei auch
offensichtlich übersehen, dass es jetzt auch immer mehr Mütter gibt
die auf gleiche Weise von Ausgrenzung betroffen sind, weil dies
nicht eine Frage des Geschlechts ist sondern der Macht, die in
erster Linie der Wohnelternteil besitzt.
- Obwohl Gardner nicht der erste war der das Phänomen der
Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung / Scheidung ausführlich
beschrieb und bei aller möglichen Kritik an seinen Formulierungen
ist es sein Verdienst mit "Parental Alienation" eine Bezeichnung
gefunden zu haben die sich nun einmal weltweit eingebürgert hat, ob
man sie nun mag oder nicht. Ohne sie (als Stichwort) ist es daher
sehr viel schwieriger Urteile oder die riesige Menge an
wissenschaftlicher Literatur aufzufinden, die sich auf entsprechende
Verhaltenmuster beziehen, und die auch in der neuen Fassung DSM-5
des Klassifizierungschemas der American Psychiatric Association
sogar erweitert angeführt sind, vgl. unseren Bericht
zu DSM-5. Erkenntnisse daraus wären aber wichtig um 1. die
Aussagen eines Kindes das sich in der Mitte eines heftigen
Elternkonfliktes befindet besser bewerten zu können. 2. Zu erkennen
wann wiederholte bloße richterliche Appelle an die
Einsichtsfähigkeit eines entfremdenden Elternteils nutzlos sind und
das Problem mit zunehmender Dauer nur vertiefen oder sogar
irreparabel machen, und wann und wie statt dessen energischere
Massnahmen, und zwar möglichst frühzeitig, erfolgen sollten. Zu
diesen in der richterlichen Praxis unabhängig von jeder Ideologie
aber auch von unterschiedlichen Theorien entscheidenden 2 Punkten
vgl. insbesondere auch die sehr konkreten Ratschläge (auch für
betroffene Eltern) einer langjährigen Anwältin für Familienrecht und
seit 1995 Familienrichterin, Kap. 16, "A
Judge's Perspective on Parental Alienation" von Michele
Lowrance (vgl. auch http://parentalalienationawareness.wordpress.com/2012/08/10/parental-alienation-a-corrosive-legacy/).
Zur Homepage
von Väter für Kinder Impressum
Zuletzt geändert:25 June 2024.
1.12.07: