Gerichtsbeschlüsse mit Bezug auf Parental Alienation

Weit wesentlicher als die explizite Erwähnung des PAS Begriffes, wie in den nachfolgenden Urteilen, erscheint uns, ob die Beschreibung der Verhaltensmuster entsprechend den PAS Kriterien (z. B. in der neueren Formulierung von Warshak, 2005) tragend in die Urteilsfindung eingegangen sind. Dazu gehören daher viele andere Urteile, u. a. auch solche aus Deutschland, vor Bekanntwerden des PA Begriffes hier, vgl. die "Leuchtturm"- und "PAS" Urteile in Bindungstoleranz und PAS. Allerdings hätte die Verwendung der Begriffe "Parental Alienation", oder "Parental Alienation Syndrome",  oder auf deutsch "Eltern-Kind-Enfremdung" den nicht unwesentlichenVortei, dass damit sofort Hinweise auf bekannte Verhaltensmuster (die im konkreten Einzelfall nachzuweisen und zu erläutern sind), sowie auf eine große Sammlung von Literatur und entsprechenden Geichtsurteilen gegeben werden, die sich mit diesen Stichworten auch leicht auffinden ließen.

    Urteile des Europäischen  Gerichtshofes für MenschenrechteVfK Logo

Urteile aus verschiedenen Staaten  

Weitere Urteile aus Deutschland:

Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte:

     Eine ausführliche Darstellung der Urteile des EGMR in denen der Gerichtshof selbst in seiner Begründung vom Konzept Parental Alienation / Aliénation parentale Gebrauch macht, und nicht nur die Antragsteller findet sich in Lorandos, Bernet, Sauber (Hrsg.), PARENTAL ALIENATION: The Handbook for Mental Health and Legal Professionals (2013), Chapter 13: Parental Alienation Initiatives Around the World (Christian T. Dum Ph.D.)     

Urteile aus verschiedenen Staaten:


Allen hier präsentierten Urteilen ist nicht nur das überall gleiche menschliche Verhalten gemeinsam, das sich darin wiederspiegelt, sondern auch, dass die Gerichte sich gründlich mit der Entfremdungsproblematik befasst haben und dabei sich nicht gescheut haben mit aller nötigen Deutlichkeit auch den auslösenden Beitrag eines Elternteils zu beleuchten. Nur eine solche schonungslose Ursachenforschung ermöglicht es dann auch die nötigen Schritte einzuleiten.  Dass man dabei behutsam und verhältnismäßig in der Wahl der Mittel vorgehen sollte, aber zugleich auch zügig und entschlossen, um eine Verhärtung des Elternkonflikts und Verfestigung der Eltern-Kind-Entfremdung, eventuell sogar bis zu einem "point of no return" (ohne Umkehrpunkt) und gravierenden Langzeitfolgen zu vermeiden, erfordert immer eine schwierige Abwägung. Leider bedeutet sie auch manchmal die bittere Erkenntnis im Nachhinein, dass Appelle an die Elternverantwortlichkeit, Beratungs- und Therapieangebote oder auch richterliche Sanktionsandrohungen allein nichts fruchteten, sondern dass weit früher ernsthafte Schritte eingeleitet hätten müssen, wie erhebliche Geldbußen etc. zur Förderung der "Einsicht" beim entfremdenden Elternteil und der Befolgung gerichtlicher Anordnungen, oder auch ein Wechsel des Kindes zum anderen, bindungstoleranten Elternteil. Gerade das letztere darf nicht schematisch erfolgen, sondern erfordert mit Rücksicht auf die zu diesem Zeitpunkt ja noch, gelinde gesagt, besonders unausgeglichenen Bindungen des Kindes größte Sorgfalt, ist aber dennoch manchmal die einzig verbleibende wirksame Maßnahme, wenn auch sie spät, aber noch nicht schon zu spät kommt.   

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Zuletzt geändert:17 January 2022.