25.12.2003: KIDS ON TOUR. Die Deutsche
Bahn AG hat uns gerade auf ein Angebot aufmerksam gemacht, das wir im
Namen vieler Kinder und Eltern sehr begrüßen, weil
es besonders bei getrennten Eltern diesen und den Kindern entscheidend
helfen kann das Recht auf regelmäßigen Umgang
wahrzunehmen. Von Mitte Juni bis November 2003 begleitete die
Bahnhofsmission auf den Strecken Köln-Hamburg und
Köln-Stuttgart 188 allein reisende Kinder im ICE und
InterCity. Wegen der guten Resonanz haben sich beide Partner darauf
verständigt das Projekt fortzusetzen und auch auf Strecken
auszudehnen, für die aufgrund von
Rückmeldungen potentieller Kunden eine Nachfrage
besteht. Dazu zählen u.a. Verbindungen von Berlin nach
Hamburg, München und Köln, Hamburg-München,
und Frankfurt-Leipzig. Ein-und Ausstieg ist entlang dieser Strecken in
allen Orten mit Bahnhofsmission möglich. Das Service kostet 25
Euro pro Weg (mit Umteigen in Köln 35 Euro) und richtet sich
an Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren. Buchung
(mind.7 Tage im voraus) und Information unter 01805/99 22 99 (0,12
Euro/Min, Mo -Fr 8-20h, Sa 8-14h) oder Internet
http://www.bahn.de/familien-kinder
22.12.2003:
Im ARD REPORT (heute 21h05 )
ist u.a. der Bericht
Kampf ums Enkelkind -Großeltern als Trennungsopfer
Für viele Großeltern sind ihre Enkelkinder das
wichtigste in ihrem Leben. Doch zerbricht eine Beziehung oder gibt es
Streit mit den Eltern, haben Oma und Opa oft das Nachsehen: der Kontakt
zu den geliebten Enkeln wird in vielen Fällen von den
Erziehungsberechtigten untersagt. Zwar steht den Großeltern
eigentlich ein gesetzliches Umgangsrecht zu, wenn dies dem Wohl des
Kindes dient, doch meist scheitern sie vor Gericht. Die Folge:
Kontaktverbot für Oma und Opa.mehr
vorgesehen. Morgen
soll dazu eine Dokumentation abrufbar sein.
Wir haben gehört, dass dabei auch das sehr beachtenswerte
COCHEMER MODELL zu Sorge/Umgangsrechtsentscheidungen
beschrieben werden soll. (Ohne Gewähr). (vgl.
10 Jahre Schlichtungspraxis im Familienkonflikt. Vernetzung
der Professionen im "Cochemer Modell"
von M. Lengowski, Jugendamt, Kreisverwaltung Cochem-Zell,
pdf Datei ) Webseite
des Arbeitskreises Cochem:
http://www.ak-cochem.de/html/der_arbeitskreis.htm,
Großeltern:
BUNDESINITIATIVE
GROSSELTERN
von Trennung und Scheidung betroffener Kinder.
6.11.2003: Stuttgarter Zeitung vom
3.11.2003:
Wenn der Nachwuchs nach Scheidungen
entführt wird.
Die
Kinderjäger sind schneller als die Gerichte
(link jetzt kostenpflichtig).
Über
die darin erwähnte neue EU Verordnung haben wir bereits vor
einiger Zeit berichtet. Weitere Informationen zu
Kindesentführung und dem Haager
Übereinkommen vom 25. 10. 1980 über die
zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sind auf unseren Webseiten zu
finden.
5.11.2003: Die heutige Sendung
FLIEGE bei ARD beschäftigte sich mit einem sehr
berührenden Thema, das auch mit unserem
Schwerpunktthema, der Eltern-Kind-Beziehung zu tun hatte, selbst wenn
es, wie in einigen der dargestellten Fälle, überhaupt
nie eine solche direkte Beziehung gab. Trotzdem versuchen
ältere Kinder und sogar noch ältere Erwachsene oft
verzweifelt ihrem ihnen unbekannten leiblichen Vater oder die
unbekannte leibliche Mutter zu finden, offensichtlich zumindest weil
sie diese als wesentlichen Teil ihrer Identität betrachten.
Die Sendung wird, soweit ersichtlich, morgen, 6.11. zumindest von MDR
wiederholt, um 9h. (Bayern 3 strahlt eine
Regierungserklärung aus.) Vgl. auch (22.10) den
Aufruf zu einer geplanten Sendung.
.11.2003: Wir möchten folgenden Aufruf weitergeben:
Sehr geehrte Herren,
für eine Fernsehsendung der ARD recherchiere ich u.a. zum
Thema alleinerziehende Väter: wie organisieren sie ihr Leben,
wie fanden sie Arbeit, was sind die Probleme, wo gibt es Abhilfe, ...
Wenn Sie Lust haben, darüber zu berichten, melden Sie sich
doch bei mir unter 0341 35003549 oder der mailadresse
a.meltschack@schreinemakers.de.
31.10.2003:
Pressemitteilung des BMJ
vom 15.10.03:
Kabinett stärkt Rechte „biologischer" Väter
Das
Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung der
Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das
Umgangsrecht von Bezugspersonen beschlossen. „Mit diesem
Gesetzentwurf trägt die Bundesregierung den sich stetig
fortentwickelnden gesellschaftlichen Anforderungen an neue
Familienmodelle und einer modernen Vaterschaft Rechnung. Wir
stärken die Rolle des „biologischen" Vaters", sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Dabei
berücksichtigen wir die europäische
Rechtsentwicklung." ...........
Dieser nun beschlossene, nach
Stellungnahmen abgeänderte Entwurf ist als pdf file nun auch
von der Webseite des BMJ
abrufbar.
22.10.2003: Wir
wurden um Veröffentlichung folgenden Aufrufs gebeten:
Für die Talkshow
"Fliege" suchen wir Männer, die sich als "Erzeuger" ge-/
missbraucht fühlen ("Ich wollte ein Kind, keinen Mann"), oder
die, nach der Trennung von der Partnerin, nur noch als Geldgeber
gebraucht werden und auf Verlangen der Kindsmutter keinen Kontakt zu
ihren Kindern haben (dürfen).
Achtung: Die Sendung
wurde längst ausgestraht. Bitte daher
von weiteren Meldungen abzusehen.
15.10.2003: Ein exemplarisches
OLG Urteil zu induzierter Umgangsverweigerung (OLG München v.
28.7.2003, 26 UF 868/02, 2F 326/00 AG Ebersberg) (pdf Datei, 493 kB, 12+3
Seiten).
Dieser Fall eines
elf-jährigen Mädchens enthält, soweit man
dies dem Urteil entnehmen kann, alle charakterischen Verhaltensmuster,
die man gemeinhin unter dem Begriff "PAS"
zusammenfassen kann. Das vom Amtsgericht in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten und das Urteil des AG sahen das
Verhalten des Kindes entsprechend auch als Folge des
Parental
Alienation Syndroms. Auch wenn davon im OLG Abstand genommen
wird und zum PAS Begriff ausgerechnet auf die nach vielfacher
Expertenmeinung sehr unsachliche Arbeit der Juristin C. Bruch
verwiesen wird, die selbst vor persönlichen Angriffen auf den
Schöpfer dieses Begriffs, den Psychiater und
langjährigen Gutachter in vielen Scheidungsfällen, R.
A. Gardner (verstorben 25.5.2003), nicht zurückscheute, hat
der Senat des OLG klar erkannt: ,,Offensichtlich
für den Senat ist es jedoch, dass die Mutter den unbeschwerten
Umgang des Kindes mit dem Vater nicht fördert sondern letzlich
verhindert, was im allgemeinen als fehlende Bindungstoleranz bezeichnet
wird."
Zu den bekannten Verhaltensmustern gehört,
dass Umgangskontakte nur sporadisch, offensichtlich nur unter dem Druck
gerichtlicher Verfahren, zustandekamen, mehrmals, als "ultimative
Waffe", ein nach Überzeugung der Gerichte haltloser sexueller
Missbrauchsvorwurf erhoben wurde, der dann auch wieder relativiert
wurde, und nicht nur Anträge auf Einschränkung des
Umgangs, sondern auch auf dessen vollständige Aussetzung (bis
das Kind nach einer Therapie bereit sei, den Vater wieder zu sehen)
gestellt wurden. Zu PAS gehören jedoch auch charakterische
Verhaltensmuster des Kindes, hier vor allem "Kind will nicht".
Auch den Grund dafür hat der Senat klar herausgestellt: ,,Das Kind selbst hat keine auch nur ansatzweise
nachvollziehbaren oder gar billigenswerte Gründe für
seine Ablehnung des Vaters genannt. Die von ihm insoweit wiederholten
Erklärungen (vgl. die Protokolle..) sind vielmehr Ausdruck
seiner Hilfslosigkeit, Gründe finden zu müssen, um
die von der Mutter induzierte Ablehnung des Vaters zu
rechtfertigen..."
Entscheidend an einem solchen
Urteil ist jedoch, dass nicht nur Appelle an die Einsicht des
entfremdenden Elternteils erfolgen, die für sich genommen nie
etwas fruchten, sondern dass dieser Einsicht deutlich "nachgeholfen"
wird, selbst wenn (vorläufig) vom Zwangsmitteln, wie Androhung
eines Zwangsgeldes, abgesehen wird (was allerdings zu weiteren
Verzögerungen führen kann, wenn ein solches erst in
einem weiteren Verfahren festgesetzt und angedroht werden muss). Der
Mutter wurde die elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht
insoweit entzogen, als es den Umgang des Kindes mit dem Vater
betrifft. Sie hat das Kind einer Ergänzungspflegerin
zu übergeben, die auch die genauen Modalitäten des
Umgangs bestimmt.
13.10.2003 Vorbehalte
gegen die
Kinderrechtskonvention
der UNO aufheben.
Die FDP-Fraktion will von der
Bundesregierung wissen, was sie unternimmt, um den Wunsch des Deutschen
Bundestages zu erfüllen und ihre Vorbehalte gegen die
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen aufzuheben.
In einer Kleinen Anfrage (15/1606) erinnert die Fraktion daran, dass
die Bundesrepublik bei der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention der
UNO im Jahr 1992 Vorbehaltserklärungen abgegeben hat. Die
Vorbehalte beziehen sich den Angaben zufolge auf das
Familiensorgerecht, die Anwaltsvertretung von Kindern im
Strafverfahren, die Altersgrenze bei Soldaten sowie auf Rechte von
allein reisenden Kindern. Teilweise seien diese Vorbehalte durch
Änderungen im Familienrecht gegenstandslos geworden. Die
Regierung
soll sagen, ob sie sich eine teilweise Rücknahme der
Vorbehaltserklärung vorstellen kann, inwieweit die
Kinderrechtskonvention in der juristischen Praxis eine Rolle spielt,
wie häufig sie in Deutschland angewendet wurde und in welchen
Fällen es einen Konflikt mit der Vorbehaltserklärung
gab. Die
Abgeordneten wollen ferner erfahren, weshalb die Rücknahme der
Vorbehaltserklärung offensichtlich von der Zustimmung der
Bundesländer abhängig gemacht wird, wie das deutsche
Recht
geändert werden müsste, um der Konvention zu
entsprechen, und
ob die Regierung durch eine Aufhebung der Vorbehalte einen Anstieg der
Anzahl ausländischer Kinder in Deutschland erwartet. Welche
Konfliktfälle es zwischen den Vorbehalten und der Konvention
im
Ausländerrecht gegeben hat, interessiert die Fraktion ebenso.
Quelle: Heute im Bundestag vom 1.10.2003,
Deutsche Liga für das Kind Newsletter Nr. 44 vom 13.
Oktober 2003.
1.10.2003: Väter
für Kinder e. V. Buchbesprechung:
Soeben erschienen: Gabriele
ten Hövel
Eltern-Kind-Entfremdung
nach Trennung und Scheidung: Das PAS-Syndrom
Kösel Verlag, München, 2003, 200
Seiten, Kt | kartoniert (Book - softback) mit Schutzumschlag
ISBN: 3466306280, EUR 17,95, SFR 31,30.
22.9.2003: Es gehört
fast schon zum "normalen" Verhaltensmuster bei Umgangsvereitelung, dass
darin auch die Großeltern und übrigen Verwandten des
ausgegrenzten Elternteils eingeschlossen sind, zu denen die Kinder
früher einen sehr engen und herzlichen Kontakt hatten. Der
Kölner Stadtanzeiger
vom 18.9.2003 beschreibt dies an einem Beispiel (vgl. auch den Hinweis auf den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und
dessen Urteile gegen Deutschland). Es gibt dazu
auch eine
BUNDESINITIATIVE
GROSSELTERN
von Trennung und Scheidung betroffener Kinder.
12.9.2003: Umgangskontakte
mit einem Kleinkind.
Zu einem Urteil des AmtsG Saarbrücken vom 4.3. 2003
-39 F14/03 UG (FamRZ 2003, Heft 16, S. 1200-1203)
8.9.2003: Konferenzankündigung:
Samstag
11. Oktober 2003 | Internationale
Konferenz - Debatte: Universität Lausanne, Dorigny, Kt. VD, CH
Information:
Andreas Zurbrügg Vorträge - Diskussion zum
Thema: "Tous Parents? Pour comprendre la capacité parentale"
- "Elternschaft: Beiträge zum Verständnis der
elterlichen Erziehungsfähigkeit" mit Ursula Kodjoe,
Psychologin, Mediatorin (D) ; Paul Benssussan, Psychiater(F), Jaques
Barillon, Anwalt (CH), Hubert Van Gijseghem,
Psychologe (Can) und v.a. Veranstalter: Parents
forever Switzerland, Genf. Uni Saal Lausanne: Platz
für 500 Personen. Wir bieten jetzt eine
Simultanübersetzung "französisch -
deutsch" an. Nous offrons une traducion simultanement
"français - allmend".
|
6.9.2003: Zypries:
Richter sollen sich künftig fortbilden müssen
Richter sollen künftig per Gesetz zur
Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet
werden. «Wenn wir auf allen Ebenen Reformen vorantreiben,
kann der Richterstand nicht ausgenommen bleiben», sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dem
«Kölner Stadt-Anzeiger» (Ausgabe vom
27.08.2003). Es sei wünschenswert, dass sich insbesondere
Richter fortbildeten, die in Fachbereichen wie dem Jugend- oder
Familienrecht tätig sind. Ein entsprechendes Gesetz wird nach
Informationen der Zeitung derzeit im Bundesjustizministerium
ausgearbeitet.
Diese kurze Meldung
(DPA) erschien in verschiedenen Tageszeitungen und anderen
Medien. Wir begrüssen die darin zum Ausdruck
gebrachte Absicht uneingeschränkt. Jugendrecht und
Familienrecht, genauer das Kindschaftsrecht, unterscheidet sich sehr
grundlegend von anderen Rechtsbereichen, weil richterliche
Entscheidungen hier die langfristigen
Lebensperspektiven von Kindern
und Jugendlichen ganz wesentlich mitbestimmen, ganz anders als etwa bei
einer Entscheidung über Vermögensfragen oder bei
einer Verurteilung wegen eines geringfügigen Ladendiebstahls.
Eine besondere interdisziplinäre Qualifikation, die
insbesondere Bereiche aus der Psychologie und Pädagogik
umfasst, erscheint daher unumgänglich für die
Tätigkeit als Familien- oder Jugendrichter. Sie ist jedoch
bisher im Gesetz nicht vorgesehen, obwohl die Notwendigkeit
dafür in verschiedenen Veröffentlichungen,
rechtspolitischen Debatten, auch durch den Gesetzgeber, immer wieder
betont wurde. Die einzige Einschränkung die sich im
Gerichtsverfassungsgesetz findet ist §23b Abs.3 GVG:
(3) Die Abteilungen für Familiensachen
werden mit Familienrichtern besetzt. Ein Richter auf Probe darf im
ersten Jahr nach seiner Ernennung Geschäfte des
Familienrichters nicht wahrnehmen.
Ansonsten
unterscheidet sich also ein Familienrichter nicht von jedem anderen
Amtsrichter. Auch das Deutsche Richtergesetz (DRiG)
sieht bisher keinerlei besondere Qualifikationen für die
Befähigung als Familienrichter vor. Das
Gerichtspräsidium kann im Rahmen der
Geschäftsverteilung ( §21 e GVG) frei
über die Bestellung zum Familienrichter entscheiden. Es
könnte also jemand der (z. B. in seinen ersten Probejahr) im
Steuer- oder Verkehrsrecht tätig war dann ohne weiteres zum
Familienrichter ernannt werden (auch Beispiele für die
umgekehrte Reihenfolge, Familienrichter bzw. Vormundschaftsrichter
>Verkehrsrichter, sind uns bekannt). Natürlich
räumen wir gerne ein, dass wir die Interna bei der
Geschäftsverteilung in Amtsgerichten nicht kennen. Aber was
interdisziplinäre Fortbildung betrifft, ist uns ein
persönliches Gespräch mit einem in Fachkreisen sehr
angesehenen Familienrichter, der interdisziplinäre Fortbildung
und Zusammenarbeit sehr ernst nimmt, in guter Erinnerung: Er beklagte
sich darüber, dass Richterkollegen sich jedesmal wenn er an
Fortbildungsveranstaltungen (als Vortragender) teilnimmt,
darüber mokieren würden, z. B. mit der Bemerkung, er
mache schon wieder Urlaub.
Natürlich gibt es zu diesem
Gesetzesvorhaben auch einschränkende Bemerkungen und
Gegenstimmen von den Parteien. So meinte der Vorsitzende des Deutschen
Richterbundes, Wolfgang Arenhövel, dazu, dass eine
obligatorische Weiterbildung nur dann sinnvoll sei, wenn es sich nicht
um «Feigenblatt-Veranstaltungen» handele. Er sprach
sich dafür aus, die Bereitschaft eines Richters zur
Weiterbildung bei Beurteilungen zu berücksichtigen. Dem
können wir uns selbstvertändlich ganz
anschließen. Besonders heftige Kritik an dem Gesetzesvorhaben
übte dagegen der Bayerische Justizminister, Dr.
Manfred Weiß: "Pauschale Diskreditierung der
Richterschaft unerhört!".
31.8.2003:
Kindesentziehung
und -entführung durch einen Elterneil im
französischen Strafrecht.
Obwohl auch die deutsche Gesetzgebung, selbst schon
im Rahmen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit,
§33 FGG, eine ganze
Reihe von Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung von
Gerichtsbeschlüssen vorsieht, kann man sich, gerade was das
Umgangsrecht eines Elternteils mit seinem Kind betrifft, an Hand vieler
Fallbeispiele oft jst ahrelanger Umgangsvereitelung des Eindruckes
nicht erwähren, dass hier entsprechende
Gerichtsbeschlüsse getrost, weil praktisch immer folgenlos,
vom Wohnelternteil ignoriert werden können. ........
13.7.2003: Umzug von Kindern
nach Trennung/Scheidung und das Kindeswohl.
Neue Forschungsergebnisse und rechtliche Überlegungen (aus den
USA).
11.7.2003:
Virenwarnung: Wir
bekommen seit Monaten und gerade in den letzten Tagen wieder besonders
häufig (bis zu sechs mal am Tag) e-mail, bei der es sich mit
ziemlicher Sicherheit um einen Virus handelt. Es wird immer nach dem
selben Schema vorgegangen, z. B.: Betreff: Movie,
oder Sample, Text nur : See attached file.
Die angehängte Datei (die wir selbstverständlich
nicht öffnen) ist der Endung nach immer ein unter Windows
(nicht aber unter UNIX/LINUX) auführbares Programm, z. B. mit
der Endung ".pif" (program interface). Wir sind dabei den Absender
ermitteln zu lassen und ggfs. Strafantrag zu stellen. Wir
möchten aus diesem Anlass dringend raten, sich die Eigenschaften
angehängter Dateien immer genauestens vor jedem
Öffnen anzusehen, selbst wenn die e-mail von einem Ihnen
bekannten Absender stammt, weil sich Viren sehr häufig gerade
durch Abarbeiten gespeicherter e-mail Adressen verbreiten. Aus diesen
Gründen bitten wir auch Dateien nur dann als Anhang zu
versenden, wenn dies unbedingt nötig erscheint.
Angehängte Dateien, ohne sinnvolles, plausibles Anschreiben,
werden von uns nicht geöffnet. Durch diese Maßnahmen
sind wir bisher von einer Verseuchung mit Computerviren verschont
geblieben.
Praktisch alle e-mail Programme
erlauben darüber hinaus verschiedene Sicherheitseinstellungen,
wenn nicht eine direkte Überprüfung auf Viren. Aus
dem Kopf (header) der e-mail (bei Windows Outlook Express z. B. durch
Klicken der rechten Maustaste anzeigen) ist auch der Weg der e-mail zu
entnehmen. Sie können diesen header ggfs. an den
entsprechenden Provider mit einem Beschwerdebrief schicken, damit
solche Kunden zumindest zunächst verwarnt werden.
11.7.2003: Süddeutsche
Zeitung 157 vom 11.7. S1: Entscheidung des Münchner
Landgerichts, Vaterschaftstests auch heimlich.
Genetische Überprüfung ohne Wissen der Mutter erlaubt.
S. 38 (München):
Bahnbrechendes Urteil vom Landgericht München I,
Papa mit Gewissheit. Männer
dürfen heimlich Gentests zur Feststellung der Vaterschaft
machen lassen.
Das
Urteil, Aktenzeichen 17HK O 344/03, wurde in einem Streit zwischen zwei
Konkurrenz-Labors ausgesprochen, in dem die Kläger
argumentierten, heimliche Tests verstießen gegen das
Datenschutzgesetz und die Grundrechte des Kindes. Das Gericht
begründete die Entscheidung damit, dass ein heimlicher Test
für das Wohl des Kindes besser sei als eine gerichtlich
erzwungene Klärung der Vaterschaft. Es bestehe ein
,,anerkennenswertes Interesse des möglicherweise biologischen
Vaters, die Abstammung durch einen wenig belastetenden heimlichen Test
zu klären". [Für die Untersuchung genügt
eine geringe Menge genetischen Materials, z. B. von einem Schnuller.]
Allerdings dient ein solcher heimlicher Test nur der
persönlichen Gewissheit des Mannes, ansonsten ist weiterhin
ein gerichtliches Verfahren nötig. Warum das Urteil nur
für unverheiratete potentielle Väter gelten soll, wie
es jedenfalls entsprechend der Darstellung in den Berichten scheint,
ist nicht ganz verständlich, soll es doch in Ehen auch
"Kuckuckskinder" geben, angeblich sogar etwa 10 %.
Süddeutsche
Zeitung (Online) 10.07.2003 14:52 Uhr ,Urteil
Ledige
Väter dürfen heimlich Abstammungstest machen
Unverheiratete
Väter dürfen die Abstammung eines Babys ohne Wissen
der Mutter genetisch überprüfen lassen. Das
Landgericht München I hat mit dieser als sensationell
geltenden Entscheidung in die Diskussion über die Rechte
unehelicher Väter eingegriffen. .....
10.7.2003: Focus
28/2003, S. 113, Papa, der Idiot. Das
elterliche Entfremdungssyndrom (PAS) findet immer mehr
wissenschaftliche Beachtung, von Christine Brinck.
Bericht über die Frankfurter PAS Konferenz und R. A.
Gardner, der im Mai 2003 verstarb. Fachbuch dazu: Das
Parental Alienation Syndrom, VWB Verlag.
Die Autorin weist auf die einhelligen Forderungen der Konferenz hin,
endlich auch in Deutschland Umgangsregelungen auch durchzusetzen, wie
z. B. in Frankreich, statt dem absurden ,,Kind muss zur Ruhe kommen",
mit dem sogar, nach fehlender gerichtlicher Durchsetzung,
schließlich immer wieder noch Umgang ausgeschlossen wird. Sie
endet allerdings mit dem Appell an die Eltern, zitiert nach Richard
Warshak (ebenfalls Vortragender auf der Konferenz und Autor
des Buches ,,Divorce Poison" -Scheidungsgift): ,,PAS
und emotionaler Kindesmissbrauch hören erst auf, wenn Eltern
ihre Kinder mehr lieben, als sie ihren Ex-Partner hassen".
Wir meinen allerdings, dass es solchen entfremdenden Eltern vielfach an
der nötigen Einsichtsfähigkeit fehlt und gerade
deshalb eine möglichst frühzeitige Durchsetzung von
Umgangsbeschlüssen mit den gebotenen Mitteln wichtig
wäre.
Zeit heilt hier nicht alle Wunden,
sondern ermöglicht erst PAS.
9.7.2003:
Erste Kommentare in
der Presse zu den Straßburger Urteilen:
Die
Welt:
Uneheliche Kinder: Besuchsverbot für Väter
rechtswidrig.
Tagesspiegel:
Alle Väter dürfen ihre Kinder
besuchen. Europäischer Gerichtshof verurteilt
Deutschland,
TAZ
:
Väter diskriminiert.
EU-Gerichtshof verdonnert Deutschland zu 47.000 Euro wegen
Benachteiligung unehelicher Väter vor 1998.
Süddeutsche
Zeitung: Bericht S. 6:
Besuchsverbot rechtswidrig.
Väter haben Anspruch zu Kontakt zu unehelichen Kindern.
Kommentar (Meinungsseite) S. 4:
Gute Mütter und böse
Väter [sehr kritisch auch zum
Verfassungsgerichtsurteil vom Februar].
8.7.2003:
Wir bitten den heutigen, teilweisen Ausfall dieser Webseite aus
technischen Gründen (beim Provider) zu entschuldigen.
8.7.2003: Nach dem Einspruch der
Bundesregierung wurden nun die Urteile Sahin gegen
Deutschland und Sommerfeld gegen Deutschland vom 11.10.2001
durch die Große Kammer des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte in wesentlichen Punkten
heute bestätigt:.
SAHIN and SOMMERFELD v. GERMANY
The
European Court of Human Rights has today delivered at a public hearing
its judgments in the cases of Sahin v. Germany
(application no. 30943/96) and Sommerfeld v. Germany
(application no. 31871/96).
In Sahin
v. Germany the Court held
- by twelve votes to
five that there had been no violation of Article 8
of the European Convention on Human Rights; and
- unanimously that there had been
a violation of Article 14 taken together
with Article 8.
In
Sommerfeld v. Germany the Court
held
- by fourteen votes to
three that there had been no violation of Article 8;
- by ten
votes to seven that there had been a violation of Article 14
taken together with Article 8;
- unanimously that there had been a
violation of Article 14 taken together with
Article 8 in that the possibility of a further
appeal in the access proceedings had been excluded under a former
statutory provision; and
- unanimously that it was not necessary to examine
separately the applicant’s complaint under Article 6, whether
taken alone or in conjunction with Article 14.
Under
Article 41 (just satisfaction) of the Convention, the Court awarded
each applicant 20,000 euros (EUR) for non-pecuniary damage. For costs
and expenses it awarded Mr
Sahin EUR 4,500 and Mr
Sommerfeld EUR 2,500.
Wir
wünschen den betroffenen Vätern und Kindern, dass es
ihnen doch noch irgendwie gelingen möge, den enormen Schaden
der ihnen wesentlich durch die deutsche Gesetzgebung und Gerichtspraxis
im Kindschaftsrecht zugefügt wurde, wenigstens teilweise zu
überwinden, obwohl die verlorenen Jahre (13 bzw. 17 Jahre ohne
Umgang) nicht mehr zurück gebracht werden können. Wir
hoffen auch, dass diese erneuten Urteile gegen Deutschland weiteren
Anlass geben, das Kindschaftsrecht und seine Handhabung zu
überdenken, insbesondere auch im europäischen
Vergleich, selbst wenn die diskriminierende gesetzliche Bestimmung,
dass nichteheliche Väter nur mit Zustimmung der Mutter Umgang
mit ihrem Kind haben können, oder in besonderen
Fällen in denen das Gericht ausdrücklich
feststellt, dass das Kindesinteresse überwiegt, seit
Juli 1998 nicht mehr gilt.
Art. 6 [Recht
auf ein faires Verfahren]
Art. 8 [Recht
auf Achtung des Privat- und Familienlebens]
Art. 14[Verbot
der Benachteiligung]
Vollständige
Urteile (.doc Dateien):
Sahin,
Sommerfeld.
Nichteheliche
Väter werden sicher folgende Feststellung und die darin zum
Ausdruck kommende Einstellung (auch in der Frage des Sorgerechts) in
der deutschen Justiz besonders bemerkenswert finden (Aus dem Sommerfeld
Urteil, Abs. 78 oder Abs. 81 im Sahin Urteil):
78. As regards the
justification of that difference in treatment, the Chamber, considering
the particular circumstances of the instant case, was not persuaded by
the Government’s argument that in general, fathers of
children born out of wedlock lacked interest in contact with their
children and might leave a non-marital relationship at any time, and
concluded that there had been a breach of Article 14 of the Convention,
taken together with Article 8 (paragraphs 53-58).
übersetzt
etwa: Bezüglich
der Rechtfertigung dieser unterschiedlichen Behandlung, war die
Kammer, in Anbetracht der besonderen Umstände des
vorliegenden Falles, nicht von dem
Argument der [Bundes] Regierung überzeugt, dass im
allgemeinen Vätern von nichtehelichen Kindern
Interesse an Kontakten zu ihren Kindern fehlt und sie die
nicht-eheliche Beziehung jederzeit verlassen könnten,
und hat festgestellt, dass Art. 14 der Konvention, zusammen genommen
mit Art. 8 (Abs. 53-58) verletzt wurde.
Vielleicht sollten, besonders
angesichts der steigenden Zahl nichtehelicher Geburten, kritische
Fragen an das Justizministerium bezüglich der
wissenschaftlichen / statistischen Basis für dieses alte
Argument gestellt werden, auch nach dem Anteil der Mütter die
eine nichteheliche Beziehung verlassen, Kinder aus mehreren solchen
Beziehungen haben, etc.
Interessant auch (aus Sahin,
Abs. 81 und ähnlich Abs. 77 in Sommerfeld), und das
nicht nur in Fällen einer (früheren) nichtehelichen
Beziehung:
In
this connection, the Chamber observed that unlike the latter, natural
fathers had no right of access to their children and the
mother’s refusal of access could only be overridden by a
court when access was “in the interest of the
child”. For the Chamber, the crucial point was that the
courts had not regarded contact between a child and the natural father
prima facie as in the child’s interest, but had attached
decisive weight to the mother’s negative attitude and the
inevitable tensions between the parents in a situation of dispute
(paragraphs 54-55).
übersetzt: In diesem
Zusammenhang hat die Kammer bemerkt, dass anders als letztere [eheliche
Väter], nicheheliche Väter kein Recht auf Kontakt zu
ihren Kindern hatten und sich ein Gericht über die Ablehnung
solcher Kontakte durch die Mutter nur hinwegsetzen konnte, wenn Umgang
,,im Interesse des Kindes" wäre. Für die Kammer war
der wesentliche Punkt, dass die Gerichte Kontakte zwischen einem Kind
und seinem nichtehelichen Vater nicht prima facie als im Interesse des
Kindes (Kindeswohl) betrachteten, sondern entscheidendes Gewicht auf
die negative Haltung der Mutter und die unvermeidlichen Spannungen
zwischen den Eltern in einer Konfliktsituation legten (Abs. 54-55).
Interessant ist auch der
ausdrückliche Hinweis auf die UN Kinderrechtekonvention, die
von 191 Staaten, einschließlich Deutschland (allerdings mit
Vorbehalten ) ratifiziert wurde (Abs. 39 in Sahin, 37 in Sommerfeld).
Eine bemerkenswerte, teilweise
abweichende Meinung stammt von Richter RESS (Deutschland) an die sich
die Richter PASTOR RIDRUEJO (Spanien) und TÜRMEN
(Türkei) anschlossen (vgl. Sommerfeld Urteil). Es
wird sehr wohl eine Verletzung des Art. 8 festgestellt, weil im Falle
Sommerfeld vom OLG erneut psychologische Sachverständige in
einer Anhörung beteiligt hätten sollen und im Falle
Sahin auch das Kind anzuhören war. Es wird in Hinblick auf die
Feststellung des wahren Kindeswillen erstmals von den
Straßburger Richtern selbst explizit auf
den von R. A. Gardner eingeführten Begriff "PARENTAL
ALIENATION SYNDROME (PAS)" Bezug genommen,
insbesondere auf seinen Aufsatz
“Should
courts order PAS children to visit/reside with the alienated parent? A
follow-up study” ,
American
Journal of Forensic Psychology (2001, pp. 61-106) [Deutsche
Übersetzung "Das elterliche Entfremdungssyndrom.
Anregungen für gerichtliche Sorge- und Umgangsregelungen".
Mit einer Einführung und herausgegeben von Wilfrid von
Boch-Galhau, VWB-Verlag für Wissenschaft und Bildung, Berlin
2002.]
Zitat (Sommerfeld, S.28): The
procedural requirement to have up-to-date psychological expert evidence
in order to obtain correct and complete information on the
child’s relationship with the applicant as the parent seeking
access to the child would seem an indispensable prerequisite for
establishing a child’s true wishes and thereby striking a
fair balance between the interests at stake. This procedural
requirement is endorsed even more by recent research on the so-called
parental alienation syndrome (“PAS”), which has
been described by Richard A. Gardner in the American Journal of
Forensic Psychology (2001, pp. 61-106) under the title
“Should courts order PAS children to visit/reside with the
alienated parent? A follow-up study”, and which has received
an increasing amount of attention. Courts should therefore address the
question whether parental alienation syndrome is present and what
specific consequences such a syndrome could have on the
child’s development and – as the Chamber put it
– on the establishment of “a child’s true
wishes”. [ vgl. dazu auch unseren
Bericht
über Kindesanhörungen, Teil I-III ]
---------
1.7.2003: Süddeutsche
Zeitung, Nr. 148, Seite 9: Seit fünf Jahren ist das gemeinsame
Sorgerecht der Regelfall – eine vorläufige Bilanz.
Weniger Probleme, bessere Noten
Wenn
geschiedene Eltern gleichermaßen verantwortlich sind, hat das
positive Auswirkungen, es kann aber nicht alle Kämpfe ums Kind
verhindern
Von Cathrin Kahlweit
Fazit: Die
meisten Befürchtungen waren unbegründet. Das
gemeinsame Sorgerecht hat sich bewährt. Auch der
Unterhaltsverpflichtung wird bei gemeinsamen Sorgerecht weit besser
nachgekommen. Allerdings scheinen sich die einstigen Konflikte um das
Sorgerecht auf das Umgangsrecht zu verlagern und zur Erlangung eines
alleinigen Sorgerechts werden ,,schwere Geschütze"
aufgefahren. So sei kurz nach der Reform das Argument des sexuellen
Missbrauchs durch den Vater besonders häufig ins Feld
geführt worden, stellte beispielsweise das Jugendamt
Ingolstadt fest, doch diese Tendenz gehe wieder zurück.
9.6.2003:
Am kommenden Mittwoch referriert im Rahmen
der öffentlichen Marburger Ringvorlesung "Gewalt in
der Familie", Dr. von Boch-Galhau zum
Thema "Psychische Gewalt gegen Kinder in
Trennungssituationen".
ZEIT: 2. Juli 2003, 18 Uhr
ORT: Marburg, Audimax, Großer Hörsaal
(oberste Etage),
GESAMTPROGRAMM: http://www.vafk.de/marburg/Dokumente/Ringvorlesung.html
28.6.2003:
Die Pressestelle
des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte in Straßburg teilt mit, dass zu den
Fällen Sommerfeld gegen Deutschland und Sahin gegen
Deutschland am 8. Juli um 11h eine öffentliche
Anhörung stattfindet.
Bekanntlich
wurden diese Fälle, sowie der Fall Hoffmann
gegen Deutschland bereits am 11.10.2001 entschieden und eine
Verletzung der Artikel 8, 14 und im Falle Sommerfeld (und Hoffmann)
auch Art. 6 festgestellt. Die Bundesregierung hat jedoch nach Art. 43
die Verweisung an die Große Kammer
beantragt,
die nun durch Urteil entscheidet.
18.6.2003:
DIE ZEIT /26/2003
vom 18.6., Seite 11 -14: Dossier
|
Justiz
Von
Sabine Rückert |
|
Man
möchte diesen Bericht zunächst spontan als
"unglaublich" einstufen, oder als Einzelfall menschlichen Versagens.
Aber nicht nur ist DIE ZEIT eine der angesehensten und
seriösesten Zeitungen im Lande und der Bericht deshalb
glaubhaft, sondern es zeigt die Erfahrung, dass es sich
leider um keinen Einzelfall handelt, sondern viel eher um gravierende
Fehler im System, und das schon seit langem. Man denke z. B.
nur an die Fälle
Kutzner,
Haase aus jüngster Zeit, die obwohl nicht
in Einzelheiten vergleichbar, ebenfalls die Problematik des
Zusammenspiels von Jugendamt, Familiengericht, Gutachter und
Pflegefamilien /Heime betreffen. Einschlägiger,
insbesondere was die zusätzliche, verheerende Rolle von
selbsternannten KinderschützerInnen/AufdeckerInnen betrifft,
sind vielleicht u.a. noch die Wormser Prozesse
(1995-1997), die vielen, auch an den massgebenden Stellen,
eigentlich noch in schrecklicher Erinnerung sein
müssten. Die Grundlagen der Aussagepsychologie und
das Prinzip von
Glaubhaftigkeitsgutachten
werden aber vielfach auch von der Justiz und den von ihr beauftragten
Sachverständigen nicht verstanden, insbesondere die
sogenannte
Nullhypothese
von der dabei auszugehen ist. Immerhin ist ein gewisser, wenn auch sehr
bescheidener Fortschritt festzustellen. Von den Wormser Prozessen wurde
noch berichtet, dass die Staatsanwaltschaft, vermutlich wegen der
Nullhypothese, sogar von ,,Unglaubwürdigkeitsgutachten" sprach
und damit den Sachverständigen ablehnen wollte. Hier, dagegen
immerhin eine klare Aussage der zuständigen
Staatsanwaltschaft:
Das „Gutachten“
veranlasst die Staatsanwaltschaft Saarbrücken nicht zum
Eingreifen. Offensichtlich erkennen die Strafverfolger die gravierenden
Mängel in der Expertise des Psychologen. Auf die Frage der ZEIT,
warum der Kindesvater jetzt nicht festgenommen und vor Gericht gestellt
worden sei, antwortet die Staatsanwältin: „Herr A.
entspricht in seinem Gutachten nicht den wissenschaftlichen
Anforderungen des Bundesgerichtshofs. Auf der Basis einer solchen
Arbeit können wir niemanden anklagen. Jeder Richter
hätte das Gutachten in der Luft zerrissen.“
Nicht so der zuständige
Familienrichter. Er hält weiter an A. fest. Warum? Er
hätte nur in die Gerichtsbibliothek gehen müssen, um
die entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus
dem Jahre 1999 nachzuschlagen. Jugendamt und Verfahrenspflegerin
beantragen – beflügelt vom Werk des Herrn A.
– beim Gericht, den Müllers endlich das elterliche
Sorgerecht zu entziehen und für Lena einen Vormund einzusetzen.
In der
Entscheidung des Bundesgerichtshofs
vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 wurden
Mindestanforderungen an Glaubhaftigkeitsgutachten bei Verdacht auf
sexuellen Kindesmissbrauch definiert, und den, wie diese Fälle
zeigen, nicht nur bei selbsternannten Kinderschützern/innen
üblichen "Aufdeckermethoden", insbesondere der Verwendung von
anatomisch korrekten Puppen, Kinderzeichnungen etc. eine klare Absage
erteilt. Die vom Urteil betroffene Sachverständige
hatte sich in einem Zeitungsinterview solcher Methoden in rund 1200
Fällen gerühmt, mit denen sie nach ihren Angaben in
über 90 % der Fälle die "Glaubwürdigkeit"
der Aussagen über sexuellen Kindesmissbrauch feststellte. Im
Zusammenhang mit Trennung/Scheidung jedenfalls, ist das
tatsächliche Verhältnis mindestens umgekehrt, was
natürlich trotzdem erfordert, dass man entsprechende
Behauptungen sehr ernst nimmt. Beides, ein tatsächlicher
Missbrauch, aber auch eine Falschbeschuldigung, hat gravierende Folgen.
15.6.2003: Heute ist Vatertag
in den USA. Lesen Sie dazu die
offizielle Deklaration von
Präsident George W. Bush. In Deutschland dagegen lohnt es sich
nicht einmal nach einem sinnvollen, öffentlichen Kommentar zu
diesem Ehrentag zu suchen (wir versuchen es trotzdem jedes Jahr);
offenbar ein deutliches Indiz dafür welchen Stellenwert
Elternschaft und Familie in unserer Gesellschaft hat.
12.6.2003:
Schweriner
Volkszeitung: "Entsorgte" Eltern, verlorene Kinder? Erste
repräsentative Studie über Scheidungseltern und
-kinder in Deutschland veröffentlicht.
Deutschlands Familienrichter
schlagen sich in Scheidungsfällen zu häufig auf die
Seite eines Elternteils. Die alleinige elterliche Sorge der Mutter oder
des Vaters für die Kinder wird per Gerichtsbeschluss
festgelegt.
Ist das gut für das Kind? Ist es gerecht gegenüber
dem "entsorgten" Elternteil? Sind Machtspiele um Unterhaltszahlungen
vermeidbar? Eine erstmals in Deutschland veröffentlichte
Studie über Scheidungseltern und -kinder kommt zu dem Schluss:
Das Recht der Kinder auf beide Eltern muss in unserer Gesellschaft
höher bewertet werden als das "Recht" der Eltern, sich die
Kinder gegenseitig streitig zu machen.
Die Fakten und Zahlen sind alarmierend, Gerichte und
Jugendämter gefordert, der Gesetzgeber gefragt. .......
Bei gemeinsamer Sorge gibt es keine Verlierer.
Alleinansprüche fördern schlechtere Zahlungsmoral.
Beruf und Familie nach der Scheidung vereinbar? Eindringlicher Appell
an die Familienrichter. Das Recht der Kinder auf beide Eltern. Zur
Person: Prof. Dr. jur. Roland Proksch.
Ein sehr
ausführlicher und besonders lesenswerter Bericht zur Studie
über die Kindschaftsrechtreform.
10.6.2003: "PAS
Urteil":
Sorgerechtsübertragung wegen
mangelnder Bindungstoleranz, verbunden mit Uneinsichtigkeit. Urteil
gegen Geschwistertrennung.
6.6.2003: Wir
bitten auch alle bisherigen Mitglieder von Väter für
Kinder e.V. uns
(webmaster@vaeterfuerkinder.org) ihre e-mail
Adresse mitzuteilen, und ob sie damit einverstanden sind, dass
Vereinsmitteilungen per e-mail erfolgen.
1.6.2003: Väter
für Kinder e.V. Buchbesprechung:
Protecting
the Parent-Child Bond from a Vindicative Ex, von Dr. Richard A.
Warshak, Regan Books, 2001, 305 Seiten, ISBN 0-06-018899-5, jetzt auch
als Taschenbuch.
28.5.2003: Bundesministerium der Justiz:
Mitteilung für
die Presse,
Nr. 44 /
03 Berlin, am 28. Mai 2003
Kabinett beschließt
Übergangsregelung zum Kindschaftsrechtsreformgesetz.
Das
Bundeskabinett hat heute eine Übergangsregelung zum
Kindschaftsreformgesetz beschlossen. Bislang können Eltern,
die mit ihrem gemeinsamen Kind unverheiratet zusammengelebt haben und
sich vor dem 1. Juli 1998 trennten, keine gemeinsame elterliche Sorge
begründen. ....mehr dazu (pdf Datei, 108
KB).
Den Gesetzentwurf finden Sie unter
http://www.bmj.bund.de/images/11606.pdf
28.5.2003:
Wir haben die traurige Mitteilung erhalten, dass Professor Richard
Gardner am Sonntag den 25.5.2003 völlig unerwartet verstorben
ist. Besonders für jene die Dr. Gardner persönlich
erlebt haben, z. B. noch auf der internationalen PAS Konferenz in
Frankfurt, 18-19.Oktober, 2002, ist dies ein tiefer Schock. Wir
verlieren mit ihm jemanden dessen Herz für Kinder schlug und
einen sehr aktiven Vorkämpfer für ihre Rechte,
insbesondere das Recht auf beide Eltern, auch nach Trennung/Scheidung.
Er hat für sie ein wichtiges, bleibendes Erbe hinterlassen,
auch wenn das vom ihm eingeführte PAS Konzept noch immer
kontrovers ist, insbesondere in Deutschland, und Prof. Gardner in
diesem Zusammenhang sogar bis zuletzt unerträglichen,
persönlichen Angriffen ausgesetzt war. Das Motto der PAS
Konferenz:
"Jede Wahrheit durchläuft drei Stufen: Erst erscheint
sie lächerlich, dann wird sie bekämpft,
schließlich ist sie selbstverständlich"
(Arthur Schopenhauer, 1788-1860) gilt hier in vollem
Maße, inbesondere da Prof. Gardner für konstruktive
Kritik, die für wissenschaftlichen Fortschritt
unumgänglich ist, stets offen war.
16.5.2003: Wir
haben bereits auf das aus Anlass der Internationalen Konferenz,
Das
Parental Alienation Syndrom (PAS), Eine interdisziplinäre
Herausforderung für scheidungsbegleitende Berufe,
Frankfurt(Main), 18-19.Oktober, 2002 entstandene Buch (392 Seiten, 17 x
24 cm, ISBN 3-86135-202-8, EUR 40,00.)
hingewiesen,
das vom
VWB- Verlag für Wissenschaft
und Bildung bezogen werden kann.
Zu fast allen Vorträgen
(einschließlich Diskussion) gibt es auch Live-Mitschnitte auf
Tonband Kassetten (Preis je 10,00 EUR) die vom Auditorium Netzwerk (http://www.auditorium-netzwerk.de,
e-mail: audionetz@aol.com) bezogen
werden können. Liste und Bestellformular (pdf Datei) zum
Download
hier.
14.5.2003: Die Webseiten zu internationaler
Kindesentführung, einschließlich der Deutschland
betreffenden, wurden aktualisiert.
29.4.2003: Bundesverfassungsgericht
- Pressestelle -Pressemitteilung
Nr. 31/2003 vom 29. April 2003. Dazu
Beschluss vom 9. April 2003
- 1 BvR 1493/96 und 1 BvR 1724/01. (Väter für Kinder
e. V. hatte dazu auf Einladung des BVerfG eine Stellungnahme abgegeben,
wie im Beschluss erwähnt.)
Ausschluss des sog. biologischen Vaters
vom Umgangsrecht und von der Berechtigung, die Vaterschaft eines
anderen anzufechten, teilweise verfassungswidrig.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden,
dass § 1600 BGB mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG insoweit nicht
vereinbar ist,
als er den leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater eines Kindes (sog.
biologischer Vater) ausnahmslos von der Anfechtung einer
Vaterschaftsanerkennung ausschließt. Ferner hat der Erste
Senat entschieden, dass § 1685 BGB mit Art. 6 Abs. 1 GG
insoweit nicht
vereinbar ist, als er in den Kreis der Umgangsberechtigten den
leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater eines Kindes auch dann nicht
mit einbezieht, wenn zwischen ihm und dem Kind eine
sozial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat. Dem
Gesetzgeber wurde aufgegeben,
dem entsprechend bis zum 30. April 2004
verfassungsgemäße Regelungen zu treffen. Bis zur
gesetzlichen Neuregelung sind gerichtliche Verfahren
auszusetzen, soweit die Entscheidung von der
Verfassungsmäßigkeit der §§ 1600,
1685 BGB abhängt. Die mit der Verfassungsbeschwerde
angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen wurden aufgehoben und
die Sachen an die Ausgangsgerichte zurück verwiesen.
L e i t s ä t z e zum Beschluss des Ersten Senats
vom 9. April 2003 - 1 BvR
1493/96 - - 1 BvR 1724/01 -
- Art. 6
Abs. 2 Satz 1 GG schützt den leiblichen,
aber nicht rechtlichen Vater (so genannter biologischer Vater) in
seinem Interesse, die rechtliche Stellung als Vater einzunehmen. Ihm
ist verfahrensrechtlich die Möglichkeit zu eröffnen,
die rechtliche Vaterposition zu erlangen, wenn dem der Schutz einer
familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinen rechtlichen
Eltern nicht entgegensteht.
- Auch
der biologische Vater bildet mit seinem Kind eine von Art. 6
Abs. 1 GG geschützte Familie, wenn zwischen ihm und
dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Der
Grundrechtsschutz umfasst auch das Interesse am Erhalt dieser
Beziehung. Es verstößt gegen Art. 6
Abs. 1 GG, den so mit seinem Kind verbundenen biologischen
Vater auch dann vom Umgang mit dem Kind auszuschließen, wenn
dieser dem Wohl des Kindes dient.
- Zur
Verfassungsmäßigkeit der
§§ 1600, 1685 BGB, § 1711
Abs. 2 BGB a.F.
| |
vgl. dazu auch SPIEGEL, 3. Mai
2003:
Papa Light von
Dietmar Hipp.
23.4.2003: Die schon mehrfach
angekündigte und dann wieder verschobene Sendung Nachtcafe:
,,Kampf ums Kind - Wenn Eltern sich
trennen"ist nun
für den 25.04.2003 vorgesehen. Sendezeit
22.00 Uhr im SWR 3 (ohne jede Gewähr unsererseits).
Mitschnitte können nach der Ausstrahlung bestellt werden
unter: SWR Media GmbH, Tel. 07221/300500.
29.3.2003: Wir verstehen durchaus die Verärgerung
mancher Zuschauer über die neuerliche kurzfristrige
Programmänderung durch den SWR, für die, anders als
vielleicht bei der erstmaligen Änderung (Beginn des
Irakkrieges), auch für uns keinerlei aktueller Anlass
erkennbar ist, schon gar nicht für die dann gebrachten
"Bettgeschichten". Beschwerden/Fragen dazu sollten an den Sender
gerichtet werden. Zum Zeitpunkt der Postierung der nachfolgenden
Mitteilung lag uns nicht nur eine entsprechende e-mail Nachricht vor,
sondern war auch auf der Homepage des Senders eine damit
übereinstimmende detaillierte Ankündigung wieder zu
sehen, deshalb auch der link durch uns.
24.3.2003: Wir erhielten heute die Mitteilung, dass geplant
ist (unter Vorbehalten) die Sendung Nachtcafe:
,,Kampf ums Kind - Wenn Eltern sich
trennen"
am Freitag den 28.3. 2003
um 22h im Südwest Fernsehen (SWR3) nachzuholen, mit einer
Wiederholung am Samstag um 8h45.
Sendungsmitschnitte können nach der Ausstrahlung bestellt
werden bei SWR Media GmbH.
23. 3.2003: Väter
für Kinder e.V. Buchbesprechung:
Martin J. Davis (Autor und
Hrsg.),
Scheidung
von den Kindern. Betroffene
Väter erzählen. TRIGA\VERLAG.
19.3.2003: Südwest Fernsehen, Freitag 21.3.2003,
Nachtcafe:
Kampf ums Kind - Wenn Eltern sich
trennen
Das Program wurde aus
aktuellem Anlass geändert!
16.3.2003: Das Buch zu
Das Parental Alienation Syndrom (PAS)
Eine
interdisziplinäre Herausforderung für
scheidungsbegleitende Berufe
Internationale Konferenz, Frankfurt (Main), 18.-19. Oktober 2002
ist
erschienen.
herausgegeben
von: Wilfrid von Boch-Galhau; Ursula Kodjoe; Walter Andritzky &
Peter Koeppel
- 392
Seiten, 17 x 24 cm, ISBN 3-86135-202-8, EUR 40,00.
Inhalt,
Bestellungen (auch online) bei
VWB- Verlag für Wissenschaft
und Bildung.
7.3.2003: Arte
-TV Heute 16h40 Familienalbum:
| |
|
Dokumentation · 26 MIN · VPS
16.45 | |
|
| Bei Scheidung oder Trennung haben beide Elternteile
europaweit sehr unterschiedliche Rechte und Pflichten
gegenüber ihren Kindern. "Familienalbum" schaut nach Spanien,
Dänemark und Frankreich. |
|
|
| Magazin, Frankreich 2002, ARTE F, Erstausstrahlung |
|
|
|
|
| |
|
(1): Aufgaben des Gesetzgebers:
Spanien/Dänemark Bei der Scheidung in Spanien hat die Mutter
die bessere Position, und das Gesetz drängt den Vater in den
Hintergrund. Die Mutter bekommt normalerweise das Sorgerecht, das
Erziehungsrecht und die Familienwohnung zugesprochen. In
Dänemark üben Vater und Mutter nach einer Scheidung
oder Trennung das Erziehungsrecht gemeinsam aus. Der nicht
sorgeberechtigte Elternteil hat ein gesetzlich gesichertes
Besuchsrecht, und er muss Unterhalt zahlen. (2): Zwei Zuhause:
Frankreich In Frankreich üben seit 1993 nach einer Scheidung
beide Elternteile gemeinsam das Erziehungsrecht aus. 2002 ist dieses
Recht sogar noch verstärkt worden. Vater und Mutter haben die
Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen. Die Interessen des Kindes
müssen geschützt werden, und den Eltern wird die
alternierende Obhut nahegelegt, d.h. das Kind lebt abwechselnd in den
Haushalten beider Eltern.. |
|
26.2.2003:
Zwei Urteile
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei
Vorwürfen von sexuellem Kindesmissbrauch. Vgl. dazu
auch den folgenden Bericht zu
Strafanzeigen
und den wesentlich erweiterten Bericht zu Glaubhaftigkeitsgutachten.
23.2.2003:
Zur geplanten Anzeigepflicht bei sexuellem
Kindesmissbrauch und zu Anschuldigungen im Zusammenhang mit
hochstrittigen Sorge- und Umgangsrechtsfragen.
19.2.2003:
Wie wir hören, soll heute, Mittwoch, von Pro Sieben in der
Sendung TAFF um 17h unter anderem weiteres zum Fall H. aus Münster
(Inobhutnahme von 7 Kindern im Dezember 2001) berichtet werden.
15.2.2003
Jetzt bestätigt auch eine vom
Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag
gegebene Befragung, was wir schon in 1998 aus
den USA mehrfach berichteten und dort auch
längst schon die Politik motivierte Umgang nachhaltig zu
fördern (vgl. "Unterhalt und Umgang"):
Es besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen
häufigem Umgang und geringen Problemen bei Unterhaltszahlungen
(obwohl bei Umgangsverweigerung
rechtmässig allenfalls der Ehegattenunterhalt,
selbstverständlich nicht aber der eines
minderjährigen Kindes gekürzt werden kann). Der
Bericht "Unterhaltszahlungen für
minderjährige Kinder in Deutschland" (Kurzfassung als pdf Datei)
enthält aber auch weitere interessante Ergebnisse zu
Sorgerecht und sozialen Verhältnissen.
14.2.2003:
Anonyme und nichteheliche
Geburten und das absolute "Vetorecht" der Mutter. Auszüge
aus dem Urteil des EGMR und Kommentar. (Erweitert 15.2.2003)
11.2.2003: Heute
20h45-23h Themenabend bei ARTE-TV: Eltern-ein schwerer Job. Kleine
Tyrannen. Elternbilder. Gesprächsrunde.
6.2.2003: WARNUNG:
Wir wurden gerade von jemanden benachrichtigt der e-mail, mit unserem
Absender, ohne Inhalt aber mit einer Zip Datei als Anhang erhalten hat.
Sie stammt mit Sicherheit nicht von uns. Es ist kein Problem beliebige
Absender zu fingieren. (mittels rechter Maustaste, unter Eigenschaften
oder Details kann man erfahren welchen Weg die e-mail genommen hat).
Die Anlagen zu E-mail ohne oder mit belanglosem Inhalt sollte man
grundsätzlich nicht öffnen, sondern die e-mail gleich
löschen. In jedem Fall sollte man sich die Dateinamen stets
darauf hin ansehen, ob es sich möglicherweise um
ausführbare Programme handelt. Dass die e-mail von
einem bekannten Absender stammt, bedeutet unter Umständen nur,
dass dieser Bekannte einen Virus eingefangen hat, der sich an Hand der
(automatisch) gespeicherten Adressen weiter verbreitet. Wir
haben auf Grund dieser strikten Vorgangsweise (siehe Details,
jetzt aktualisiert) noch nie Probleme gehabt, obwohl wir zeitweise
sogar mehrmals am Tag (gerade in den letzten Tagen wieder) vermutliche
Virus-mail erhalten.
5.2.2003: NDR Hörfunk,
NDR Info
Redezeit:
Zum Zahlvater degradiert?
Das neue Urteil zum Sorgerecht
Mehr als 800.000 Paare leben in wilder Ehe, ohne Trauschein,
aber mit Kindern. Das Sorgerecht für diese Kinder soll allein
die Mutter haben, der Vater erhält es nur, wenn die Mutter des
Kindes zustimmt – so ein Urteil des Bundesverfassungserichts
in der vergangenen Woche. Dagegen protestieren viele Väter.
Gäste im Studio: Sabine Heinke, Deutscher
Juristinnenbund, Familienrichterin in Bremen
Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes,
Berlin
Detlef Naumann, Verein "Väteraufbruch"
Moderation: Gabriele Heise. Redaktion: Sabine Seiferth
Rufen Sie an, diskutieren Sie mit!
Zwischen 21.00-22.00 Uhr unter der Rufnummer: 040 – 44 1 777
5.2.2003: WDR Fernsehen
Sendung vom Mittwoch, 5. Februar 2003, 18.20 Uhr - 18.50 Uhr
Wiederholung: 6.
Februar 2003, 13.00 Uhr |
| | |
|
|
|
Sorgerecht für ledige
Väter? Das Urteil der Verfassungsrichter
Seit der Kindschaftsreform 1998 gilt für unverheiratete Paare
nach einer Trennung: Die Mutter erhält automatisch das
Sorgerecht für das gemeinsame Kind, der Vater nur mit
Zustimmung der Mutter. Zwei Väter haben gegen diese Praxis vor
dem Bundesverfassungsgericht geklagt – ohne Erfolg.
|
3.2.2003: Unsere schriftliche
Stellungnahme zum Nichtehelichenrecht ist jetzt auch wirklich abrufbar.
Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
2.2.2003: Zum
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 30. 1.2003 über das Nichtehelichenrecht: Wir
haben nicht erwartet, dass man in Deutschland schon jetzt den Mut
aufbringen würde, sich der europäischen Entwicklung
soweit
anzuschließen, derart dass das Sorgerecht nichtehelicher
Väter gleich auf dieselbe Weise wie etwa in Frankreich oder
Großbritannien geregelt wird. Wir waren jedoch recht
zuversichtlich, dass es wenigstens zu einer Regelung kommen
würde,
wonach zumindest im Falle eines längeren Zusammenlebens der
Eltern, ein Veto der Kindesmutter im Sinne des Kindeswohls
überprüft würde, statt dieses ohne Angaben
auch nur
irgendeines Grundes als absolut hinzunehmen. Es ist
schließlich
allen bestens bekannt, dass, auch nach Trennung miteinander
verheirateter Eltern, sehr oft ein solches Veto zum gemeinsamen
Sorgerecht, primär auf mangelnder Trennung des
Paarkonfliktes von der verbleibenden gemeinsamen Elternverantwortung,
statt auf Kindeswohlgründen beruht. Wenn ein eheliches Kind
von
diesem Konflikt betroffen ist, wird aber (selbst in Deutschland) eine
gerichtliche Kindeswohlprüfung veranlasst, formal wenigstens.
Wir
waren zuversichtlich dass es, als erste Stufe, zu einer
ähnlichen
Regelung für nichteheliche Kinder jetzt auch in Deutschland
kommen
würde, haben sich doch auch alle befragten Organisationen,
nicht
nur betroffene Väter, außer
(erwartungsgemäß) dem
VAMV, dafür ausgesprochen.
Unsere eigene Stellungnahme haben
wir allerdings in
der Zusammenfassung wie sie im Urteil enthalten ist, so
zunächst
nicht wiedererkannt, sondern eher als einen Versuch empfunden uns ins
Lächerliche ziehen zu wollen. Damit sich alle davon selbst ein
objektives Bild machen können, stellen wir,
zusätzlich zum Redemanuskript zur mündlichen
Anhörung vom 19.11.2002, jetzt auch die schriftliche
Stellungnahme vom 28.5.2001 zur Verfügung (beide im
pdf Format). Zum Redemanuskript versichert der von uns mit dem Vortrag
beauftragte RA Dr. Peter Koeppel, dass es schon der knappen Zeit
wegen, auch exakt so vorgetragen wurde (bis auf die
ergänzenden Fußnoten, natürlich.).
Was uns an dem Urteil besonders
auffällt ist, dass jeder Bezug auf die europäische
Entwicklung und auf die Europäische Menschenrechtskonvention,
die auch in Deutschland unbestritten zumindest einfaches Bundesgesetz
ist, vollständig fehlt, obwohl das Urteil weit über
formaljuristische Fragen, die sich möglicherweise aus den
Besonderheiten des deutschen Grundgesetzes ergeben, hinausgeht. Dieser
Bezug und der auf humanwissenschaftliche Erkenntnisse bildete den
Schwerpunkt unserer Stellungnahme. Wir meinen nach wie vor,
dass diese Punkte wesentlich sind und weiter verfolgt werden sollten,
auch im Rahmen der europäischen Gesetzgebung und
Gerichtsbarkeit. Wir können ganz sicher davon ausgehen, dass
Staaten wie Frankreich und Großbritannien ihre neuerlichen
Schritte zur Erweiterung des Sorgerechtes nichtehelicher Väter
sehr sorgfältig geprüft haben. Sie konnten dabei auf
langjährige Erfahrungen mit Regelungen zurückgreifen
die schon längst mehr umfassten, als was erst seit der Reform
von 1998 in Deutschland gilt. Davon dass diese Prüfung sehr
sorgfältig und umfassend war, obwohl bei Staaten mit einer
derartig langen ununterbrochenen demokratischen Tradition eigentlich
selbstverständlich, kann man sich z. B. an Hand umfangreicher,
frei zugänglichen Regierungs- und parlamentarischen Unterlagen
(wir brachten einige Auszüge) leicht
selbst überzeugen. Wir meinen deshalb, dass es einer
weiteren ,,Beobachtung der tatsächlichen Entwicklung", zu der
das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auffordert, eigentlich in
Hinblick auf die längst vollzogene europäische
Entwicklung nicht bedarf, sondern Handeln angesagt ist. Zur
einsamen deutschen Gesetzeslage gehört, ganz anders als etwa
auch in der benachbarten Schweiz, dass als Konsequenz eines alleinigen
Sorgerechts, auch kein selbständiges Auskunfts- und
Informationsrecht des anderen Elternteils bei Schulen, Ärzten
etc. besteht, sondern, dass dieses ausgerechnet nur über den
Elternteil besteht, der den anderen mit aller Macht ausgrenzen will.
Der "Erfolg" ist dementsprechend.
Die Fragen der Eltern-Kind
Beziehung stellen sich unserer Überzeugung nach in exakt
derselben Weise in anderen Ländern und bedürfen
deshalb zur ihrer Regelung keines besonderen "deutschen Weges".
29.1.2003: Nach einen an uns ergangenen Hinweis soll morgen,
Do 30.1,. im Bayerisxhen Fernsehehen in der Sendung
Perspektive um 21.20 folgender Beitrag
kommen: DIE AUF DER STRECKE
BLEIBEN, BÜROKRATIE, VERZÖGERUNGEN DURCH
DIE JUSTIZ, GUTACHTERWAHNSINN IN FAMILIENGERICHTLICHEN VERFAHREN.
29.1.2003:
Neues bei Väter für
Kinder e.V. 2002
Neues bei Väter für
Kinder e.V. 2001
Neues bei Väter für
Kinder e.V. 2000
Neues bei Väter für
Kinder e.V. 1999
Neues bei Väter für
Kinder e.V. (1997- 1998)