25.12.2003: KIDS ON TOUR. Die Deutsche Bahn AG hat uns gerade auf ein Angebot aufmerksam gemacht, das wir im Namen vieler Kinder und Eltern sehr begrüßen, weil es besonders bei getrennten Eltern diesen und den Kindern entscheidend helfen kann das Recht auf regelmäßigen Umgang wahrzunehmen. Von Mitte Juni bis November 2003 begleitete die Bahnhofsmission auf den Strecken Köln-Hamburg und Köln-Stuttgart 188 allein reisende Kinder im ICE und InterCity. Wegen der guten Resonanz haben sich beide Partner darauf verständigt das Projekt fortzusetzen und auch auf Strecken auszudehnen, für die aufgrund von Rückmeldungen potentieller Kunden eine Nachfrage besteht. Dazu zählen u.a. Verbindungen von Berlin nach Hamburg, München und Köln, Hamburg-München, und Frankfurt-Leipzig. Ein-und Ausstieg ist entlang dieser Strecken in allen Orten mit Bahnhofsmission möglich. Das Service kostet 25 Euro pro Weg (mit Umteigen in Köln 35 Euro) und richtet sich an Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren.  Buchung (mind.7 Tage im voraus) und Information unter 01805/99 22 99 (0,12 Euro/Min, Mo -Fr 8-20h, Sa 8-14h) oder Internet  http://www.bahn.de/familien-kinder 

22.12.2003:  Achtung! Im ARD REPORT (heute 21h05 ) ist u.a. der Bericht

Kampf ums Enkelkind -Großeltern als Trennungsopfer

Trennungsopfer Kind Für viele Großeltern sind ihre Enkelkinder das wichtigste in ihrem Leben. Doch zerbricht eine Beziehung oder gibt es Streit mit den Eltern, haben Oma und Opa oft das Nachsehen: der Kontakt zu den geliebten Enkeln wird in vielen Fällen von den Erziehungsberechtigten untersagt. Zwar steht den Großeltern eigentlich ein gesetzliches Umgangsrecht zu, wenn dies dem Wohl des Kindes dient, doch meist scheitern sie vor Gericht. Die Folge: Kontaktverbot für Oma und Opa.mehr

vorgesehen. Morgen soll dazu eine Dokumentation abrufbar sein. Wir haben gehört, dass dabei auch das sehr beachtenswerte COCHEMER  MODELL zu Sorge/Umgangsrechtsentscheidungen beschrieben werden soll. (Ohne Gewähr). (vgl.  10 Jahre Schlichtungspraxis im Familienkonflikt. Vernetzung der Professionen im "Cochemer Modell" von M. Lengowski, Jugendamt, Kreisverwaltung Cochem-Zell, pdf Datei ) Webseite des Arbeitskreises Cochem:
http://www.ak-cochem.de/html/der_arbeitskreis.htm,

Großeltern: BUNDESINITIATIVE GROSSELTERN von Trennung und Scheidung betroffener Kinder.

6.11.2003: Stuttgarter Zeitung vom 3.11.2003: Wenn der Nachwuchs nach Scheidungen entführt wird.  Die Kinderjäger sind schneller als die Gerichte  (link jetzt kostenpflichtig).
Über die darin erwähnte neue EU Verordnung haben wir bereits vor einiger Zeit berichtet. Weitere Informationen zu Kindesentführung und dem Haager Übereinkommen vom 25. 10. 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sind auf unseren Webseiten zu finden. 

5.11.2003: Die heutige Sendung FLIEGE bei ARD beschäftigte sich mit einem sehr berührenden Thema, das auch  mit unserem Schwerpunktthema, der Eltern-Kind-Beziehung zu tun hatte, selbst wenn es, wie in einigen der dargestellten Fälle, überhaupt nie eine solche direkte Beziehung gab. Trotzdem versuchen ältere Kinder und sogar noch ältere Erwachsene oft verzweifelt ihrem ihnen unbekannten leiblichen Vater oder die unbekannte leibliche Mutter zu finden, offensichtlich zumindest weil sie diese als wesentlichen Teil ihrer Identität betrachten. Die Sendung wird, soweit ersichtlich, morgen, 6.11. zumindest von MDR wiederholt, um 9h.  (Bayern 3 strahlt eine Regierungserklärung aus.) Vgl. auch  (22.10) den Aufruf zu einer geplanten Sendung.

.11.2003: Wir möchten folgenden Aufruf weitergeben:

Sehr geehrte Herren,
für eine Fernsehsendung der ARD recherchiere ich u.a. zum Thema alleinerziehende Väter: wie organisieren sie ihr Leben, wie fanden sie Arbeit, was sind die Probleme, wo gibt es Abhilfe, ...
Wenn Sie Lust haben, darüber zu berichten, melden Sie sich doch bei mir unter 0341 35003549 oder der mailadresse a.meltschack@schreinemakers.de.

31.10.2003:  Pressemitteilung des BMJ vom 15.10.03: Kabinett stärkt Rechte „biologischer" Väter

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen beschlossen. „Mit diesem Gesetzentwurf trägt die Bundesregierung den sich stetig fortentwickelnden gesellschaftlichen Anforderungen an neue Familienmodelle und einer modernen Vaterschaft Rechnung. Wir stärken die Rolle des „biologischen" Vaters", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Dabei berücksichtigen wir die europäische Rechtsentwicklung." ...........

Dieser nun beschlossene, nach Stellungnahmen abgeänderte Entwurf ist als pdf file nun auch von der Webseite des BMJ abrufbar.

22.10.2003: Wir wurden um Veröffentlichung folgenden Aufrufs gebeten:

Für die Talkshow "Fliege" suchen wir Männer, die sich als "Erzeuger" ge-/ missbraucht fühlen ("Ich wollte ein Kind, keinen Mann"), oder die, nach der Trennung von der Partnerin, nur noch als Geldgeber gebraucht werden und auf Verlangen der Kindsmutter keinen Kontakt zu ihren Kindern haben (dürfen). 

Achtung: Die Sendung wurde längst ausgestraht. Bitte daher von weiteren Meldungen abzusehen.

15.10.2003: Ein exemplarisches OLG Urteil zu induzierter Umgangsverweigerung (OLG München v. 28.7.2003, 26 UF 868/02, 2F 326/00 AG Ebersberg) (pdf Datei, 493 kB, 12+3 Seiten).

Dieser Fall eines elf-jährigen Mädchens enthält, soweit man dies dem Urteil entnehmen kann, alle charakterischen Verhaltensmuster, die man gemeinhin unter dem Begriff "PAS" zusammenfassen kann. Das vom Amtsgericht in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten und das Urteil des AG sahen das Verhalten des Kindes entsprechend auch als Folge des Parental Alienation Syndroms. Auch wenn davon im OLG Abstand genommen wird und zum PAS Begriff ausgerechnet auf die nach vielfacher Expertenmeinung sehr unsachliche Arbeit der Juristin C. Bruch verwiesen wird, die selbst vor persönlichen Angriffen auf den Schöpfer dieses Begriffs, den Psychiater und langjährigen Gutachter in vielen Scheidungsfällen, R. A. Gardner (verstorben 25.5.2003), nicht zurückscheute, hat der Senat des OLG klar erkannt: ,,Offensichtlich für den Senat ist es jedoch, dass die Mutter den unbeschwerten Umgang des Kindes mit dem Vater nicht fördert sondern letzlich verhindert, was im allgemeinen als fehlende Bindungstoleranz bezeichnet wird." Zu den bekannten Verhaltensmustern gehört, dass Umgangskontakte nur sporadisch, offensichtlich nur unter dem Druck gerichtlicher Verfahren, zustandekamen, mehrmals, als "ultimative Waffe", ein nach Überzeugung der Gerichte haltloser sexueller Missbrauchsvorwurf erhoben wurde, der dann auch wieder relativiert wurde, und nicht nur Anträge auf Einschränkung des Umgangs, sondern auch auf dessen vollständige Aussetzung (bis das Kind nach einer Therapie bereit sei, den Vater wieder zu sehen) gestellt wurden. Zu PAS gehören jedoch auch charakterische Verhaltensmuster des Kindes, hier vor allem "Kind will nicht". Auch den Grund dafür hat der Senat klar herausgestellt: ,,Das Kind selbst hat keine auch nur ansatzweise nachvollziehbaren oder gar billigenswerte Gründe für seine Ablehnung des Vaters genannt. Die von ihm insoweit wiederholten Erklärungen (vgl. die Protokolle..) sind vielmehr Ausdruck seiner Hilfslosigkeit, Gründe finden zu müssen, um die von der Mutter induzierte Ablehnung des Vaters zu rechtfertigen..." 

Entscheidend an einem solchen Urteil ist jedoch, dass nicht nur Appelle an die Einsicht des entfremdenden Elternteils erfolgen, die für sich genommen nie etwas fruchten, sondern dass dieser Einsicht deutlich "nachgeholfen" wird, selbst wenn (vorläufig) vom Zwangsmitteln, wie Androhung eines Zwangsgeldes, abgesehen wird (was allerdings zu weiteren Verzögerungen führen kann, wenn ein solches erst in einem weiteren Verfahren festgesetzt und angedroht werden muss). Der Mutter wurde die elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht insoweit entzogen, als es den Umgang des Kindes mit dem Vater betrifft.  Sie hat das Kind einer Ergänzungspflegerin zu übergeben, die auch die genauen Modalitäten des Umgangs bestimmt.

13.10.2003 Vorbehalte gegen die Kinderrechtskonvention der UNO aufheben.
Die FDP-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, was sie unternimmt, um den Wunsch des Deutschen Bundestages zu erfüllen und ihre Vorbehalte gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen aufzuheben.
In einer Kleinen Anfrage (15/1606) erinnert die Fraktion daran, dass die Bundesrepublik bei der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention der UNO im Jahr 1992 Vorbehaltserklärungen abgegeben hat. Die Vorbehalte beziehen sich den Angaben zufolge auf das Familiensorgerecht, die Anwaltsvertretung von Kindern im Strafverfahren, die Altersgrenze bei Soldaten sowie auf Rechte von allein reisenden Kindern. Teilweise seien diese Vorbehalte durch Änderungen im Familienrecht gegenstandslos geworden. Die Regierung soll sagen, ob sie sich eine teilweise Rücknahme der Vorbehaltserklärung vorstellen kann, inwieweit die Kinderrechtskonvention in der juristischen Praxis eine Rolle spielt, wie häufig sie in Deutschland angewendet wurde und in welchen Fällen es einen Konflikt mit der Vorbehaltserklärung gab. Die Abgeordneten wollen ferner erfahren, weshalb die Rücknahme der Vorbehaltserklärung offensichtlich von der Zustimmung der Bundesländer abhängig gemacht wird, wie das deutsche Recht geändert werden müsste, um der Konvention zu entsprechen, und ob die Regierung durch eine Aufhebung der Vorbehalte einen Anstieg der Anzahl ausländischer Kinder in Deutschland erwartet. Welche Konfliktfälle es zwischen den Vorbehalten und der Konvention im Ausländerrecht gegeben hat, interessiert die Fraktion ebenso.
Quelle: Heute im Bundestag vom 1.10.2003, Deutsche Liga für das Kind Newsletter Nr. 44 vom 13. Oktober 2003.
 

1.10.2003: Väter für Kinder e. V. Buchbesprechung:

Soeben erschienen:  Gabriele ten Hövel

Liebe Mama, böser Papa

Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung und Scheidung: Das PAS-Syndrom

 Kösel Verlag, München, 2003, 200 Seiten, Kt | kartoniert (Book - softback) mit Schutzumschlag
ISBN: 3466306280,
EUR 17,95, SFR 31,30.

22.9.2003: Es gehört fast schon zum "normalen" Verhaltensmuster bei Umgangsvereitelung, dass darin auch die Großeltern und übrigen Verwandten des ausgegrenzten Elternteils eingeschlossen sind, zu denen die Kinder früher einen sehr engen und herzlichen Kontakt hatten. Der Kölner Stadtanzeiger vom 18.9.2003 beschreibt dies an einem Beispiel (vgl. auch den Hinweis auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dessen Urteile gegen Deutschland).  Es gibt dazu auch eine BUNDESINITIATIVE GROSSELTERN von Trennung und Scheidung betroffener Kinder.

12.9.2003: Umgangskontakte mit einem Kleinkind. Zu einem Urteil des AmtsG Saarbrücken vom 4.3. 2003 -39 F14/03 UG (FamRZ 2003, Heft 16, S. 1200-1203)

8.9.2003: Konferenzankündigung:

Samstag
11. Oktober 2003
Internationale Konferenz - Debatte: Universität Lausanne, Dorigny, Kt. VD, CH
Information: Andreas Zurbrügg

Vorträge - Diskussion zum Thema: "Tous Parents? Pour comprendre la capacité parentale" - "Elternschaft: Beiträge zum Verständnis der elterlichen Erziehungsfähigkeit" mit Ursula Kodjoe, Psychologin, Mediatorin (D) ; Paul Benssussan, Psychiater(F), Jaques Barillon, Anwalt (CH), Hubert Van Gijseghem, Psychologe (Can) und v.a.

Veranstalter: Parents forever Switzerland, Genf.
Uni Saal Lausanne: Platz für 500 Personen. Wir bieten jetzt eine Simultanübersetzung
"französisch - deutsch" an. Nous offrons une traducion simultanement "français - allmend".
 

6.9.2003: Zypries: Richter sollen sich künftig fortbilden müssen

Richter sollen künftig per Gesetz zur Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet werden. «Wenn wir auf allen Ebenen Reformen vorantreiben, kann der Richterstand nicht ausgenommen bleiben», sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dem «Kölner Stadt-Anzeiger» (Ausgabe vom 27.08.2003). Es sei wünschenswert, dass sich insbesondere Richter fortbildeten, die in Fachbereichen wie dem Jugend- oder Familienrecht tätig sind. Ein entsprechendes Gesetz wird nach Informationen der Zeitung derzeit im Bundesjustizministerium ausgearbeitet.

Diese kurze Meldung (DPA) erschien in verschiedenen Tageszeitungen und anderen Medien.  Wir begrüssen die darin zum Ausdruck gebrachte Absicht uneingeschränkt. Jugendrecht und  Familienrecht, genauer das Kindschaftsrecht, unterscheidet sich sehr grundlegend von anderen Rechtsbereichen, weil richterliche Entscheidungen hier die langfristigen Lebensperspektiven von Kindern und Jugendlichen ganz wesentlich mitbestimmen, ganz anders als etwa bei einer Entscheidung über Vermögensfragen oder bei einer Verurteilung wegen eines geringfügigen Ladendiebstahls. Eine besondere interdisziplinäre Qualifikation, die insbesondere Bereiche aus der Psychologie und Pädagogik umfasst, erscheint daher unumgänglich für die Tätigkeit als Familien- oder Jugendrichter. Sie ist jedoch bisher im Gesetz nicht vorgesehen, obwohl die Notwendigkeit dafür in verschiedenen Veröffentlichungen, rechtspolitischen Debatten, auch durch den Gesetzgeber, immer wieder betont wurde. Die einzige Einschränkung die sich im Gerichtsverfassungsgesetz findet ist §23b Abs.3 GVG:    (3) Die Abteilungen für Familiensachen werden mit Familienrichtern besetzt. Ein Richter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung Geschäfte des Familienrichters nicht wahrnehmen.
Ansonsten unterscheidet sich also ein Familienrichter nicht von jedem anderen Amtsrichter. Auch das Deutsche Richtergesetz (DRiG) sieht bisher keinerlei besondere Qualifikationen für die Befähigung als Familienrichter vor. Das Gerichtspräsidium kann im Rahmen der Geschäftsverteilung ( §21 e GVG) frei über die Bestellung zum Familienrichter entscheiden. Es könnte also jemand der (z. B. in seinen ersten Probejahr) im Steuer- oder Verkehrsrecht tätig war dann ohne weiteres zum Familienrichter ernannt werden (auch Beispiele für die umgekehrte Reihenfolge, Familienrichter bzw. Vormundschaftsrichter >Verkehrsrichter, sind uns bekannt). Natürlich räumen wir gerne ein, dass wir die Interna bei der Geschäftsverteilung in Amtsgerichten nicht kennen. Aber was interdisziplinäre Fortbildung betrifft, ist uns ein persönliches Gespräch mit einem in Fachkreisen sehr angesehenen Familienrichter, der interdisziplinäre Fortbildung und Zusammenarbeit sehr ernst nimmt, in guter Erinnerung: Er beklagte sich darüber, dass Richterkollegen sich jedesmal wenn er an Fortbildungsveranstaltungen (als Vortragender) teilnimmt, darüber mokieren würden, z. B. mit der Bemerkung, er mache schon wieder Urlaub.

Natürlich gibt es zu diesem Gesetzesvorhaben auch einschränkende Bemerkungen und Gegenstimmen von den Parteien. So meinte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Wolfgang Arenhövel, dazu, dass eine obligatorische Weiterbildung nur dann sinnvoll sei, wenn es sich nicht um «Feigenblatt-Veranstaltungen» handele. Er sprach sich dafür aus, die Bereitschaft eines Richters zur Weiterbildung bei Beurteilungen zu berücksichtigen. Dem können wir uns selbstvertändlich ganz anschließen. Besonders heftige Kritik an dem Gesetzesvorhaben übte dagegen der Bayerische Justizminister, Dr. Manfred Weiß:  "Pauschale Diskreditierung der Richterschaft unerhört!".

31.8.2003: Kindesentziehung und -entführung durch einen Elterneil im französischen Strafrecht.

Obwohl auch die deutsche Gesetzgebung, selbst schon im Rahmen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, §33 FGG, eine ganze Reihe von Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung von Gerichtsbeschlüssen vorsieht, kann man sich, gerade was das Umgangsrecht eines Elternteils mit seinem Kind betrifft, an Hand vieler Fallbeispiele oft jst ahrelanger Umgangsvereitelung des Eindruckes nicht erwähren, dass hier entsprechende Gerichtsbeschlüsse getrost, weil praktisch immer folgenlos, vom Wohnelternteil ignoriert werden können. ........

13.7.2003: Umzug von Kindern nach Trennung/Scheidung und das Kindeswohl.
Neue Forschungsergebnisse und rechtliche Überlegungen (aus den USA).                               

11.7.2003: Virenwarnung: Wir bekommen seit Monaten und gerade in den letzten Tagen wieder besonders häufig (bis zu sechs mal am Tag) e-mail, bei der es sich mit ziemlicher Sicherheit um einen Virus handelt. Es wird immer nach dem selben Schema vorgegangen, z. B.: Betreff: Movie, oder Sample, Text nur : See attached file. Die angehängte Datei (die wir selbstverständlich nicht öffnen) ist der Endung nach immer ein unter Windows (nicht aber unter UNIX/LINUX) auführbares Programm, z. B. mit der Endung ".pif" (program interface). Wir sind dabei den Absender ermitteln zu lassen und ggfs. Strafantrag zu stellen.  Wir möchten aus diesem Anlass dringend raten, sich die Eigenschaften angehängter Dateien immer genauestens vor jedem Öffnen anzusehen, selbst wenn die e-mail von einem Ihnen bekannten Absender stammt, weil sich Viren sehr häufig gerade durch Abarbeiten gespeicherter e-mail Adressen verbreiten. Aus diesen Gründen bitten wir auch Dateien nur dann als Anhang zu versenden, wenn dies unbedingt nötig erscheint. Angehängte Dateien, ohne sinnvolles, plausibles Anschreiben, werden von uns nicht geöffnet. Durch diese Maßnahmen sind wir bisher von einer Verseuchung mit Computerviren verschont geblieben.

Praktisch alle e-mail Programme erlauben darüber hinaus verschiedene Sicherheitseinstellungen, wenn nicht eine direkte Überprüfung auf Viren. Aus dem Kopf (header) der e-mail (bei Windows Outlook Express z. B. durch Klicken der rechten Maustaste anzeigen) ist auch der Weg der e-mail zu entnehmen. Sie können diesen header ggfs. an den entsprechenden Provider mit einem Beschwerdebrief schicken, damit solche Kunden zumindest zunächst verwarnt werden. 

11.7.2003: Süddeutsche Zeitung 157 vom 11.7. S1: Entscheidung des Münchner Landgerichts, Vaterschaftstests auch heimlich. Genetische Überprüfung ohne Wissen der Mutter erlaubt.

S. 38 (München): Bahnbrechendes Urteil vom Landgericht München I, Papa mit Gewissheit. Männer dürfen heimlich Gentests zur Feststellung der Vaterschaft machen lassen.

Das Urteil, Aktenzeichen 17HK O 344/03, wurde in einem Streit zwischen zwei Konkurrenz-Labors ausgesprochen, in dem die Kläger argumentierten, heimliche Tests verstießen gegen das Datenschutzgesetz und die Grundrechte des Kindes. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass ein heimlicher Test für das Wohl des Kindes besser sei als eine gerichtlich erzwungene Klärung der Vaterschaft. Es bestehe ein ,,anerkennenswertes Interesse des möglicherweise biologischen Vaters, die Abstammung durch einen wenig belastetenden heimlichen Test zu klären". [Für die Untersuchung genügt eine geringe Menge genetischen Materials, z. B. von einem Schnuller.] Allerdings dient ein solcher heimlicher Test nur der persönlichen Gewissheit des Mannes, ansonsten ist weiterhin ein gerichtliches Verfahren nötig. Warum das Urteil nur für unverheiratete potentielle Väter gelten soll, wie es jedenfalls entsprechend der Darstellung in den Berichten scheint, ist nicht ganz verständlich, soll es doch in Ehen auch "Kuckuckskinder" geben, angeblich sogar etwa 10 %.

Süddeutsche Zeitung (Online) 10.07.2003   14:52 Uhr ,Urteil

Ledige Väter dürfen heimlich Abstammungstest machen

Unverheiratete Väter dürfen die Abstammung eines Babys ohne Wissen der Mutter genetisch überprüfen lassen. Das Landgericht München I hat mit dieser als sensationell geltenden Entscheidung in die Diskussion über die Rechte unehelicher Väter eingegriffen. .....

10.7.2003: Focus 28/2003, S. 113,  Papa, der Idiot. Das elterliche Entfremdungssyndrom (PAS) findet immer mehr wissenschaftliche Beachtung, von Christine Brinck. Bericht über die Frankfurter PAS Konferenz  und R. A. Gardner, der im Mai 2003 verstarb. Fachbuch dazu: Das Parental Alienation Syndrom, VWB Verlag.
Die Autorin weist auf die einhelligen Forderungen der Konferenz hin, endlich auch in Deutschland Umgangsregelungen auch durchzusetzen, wie z. B. in Frankreich, statt dem absurden ,,Kind muss zur Ruhe kommen", mit dem sogar, nach fehlender gerichtlicher Durchsetzung, schließlich immer wieder noch Umgang ausgeschlossen wird. Sie endet allerdings mit dem Appell an die Eltern, zitiert nach Richard Warshak (ebenfalls Vortragender auf der Konferenz und Autor des Buches ,,Divorce Poison" -Scheidungsgift): ,,PAS und emotionaler Kindesmissbrauch hören erst auf, wenn Eltern ihre Kinder mehr lieben, als sie ihren Ex-Partner hassen". Wir meinen allerdings, dass es solchen entfremdenden Eltern vielfach an der nötigen Einsichtsfähigkeit fehlt und gerade deshalb eine möglichst frühzeitige Durchsetzung von Umgangsbeschlüssen mit den gebotenen Mitteln wichtig wäre. Zeit heilt hier nicht alle Wunden, sondern ermöglicht erst PAS.

9.7.2003: Erste Kommentare in der Presse zu den Straßburger Urteilen:

Die Welt Uneheliche Kinder: Besuchsverbot für Väter rechtswidrig.

TagesspiegelAlle Väter dürfen ihre Kinder besuchen. Europäischer Gerichtshof  verurteilt Deutschland,

TAZ : Väter diskriminiert. EU-Gerichtshof verdonnert Deutschland zu 47.000 Euro wegen Benachteiligung unehelicher Väter vor 1998.

Süddeutsche Zeitung: Bericht S. 6: Besuchsverbot rechtswidrig. Väter haben Anspruch zu Kontakt zu unehelichen Kindern. Kommentar (Meinungsseite) S. 4: Gute Mütter und böse Väter [sehr kritisch auch zum Verfassungsgerichtsurteil vom Februar].

8.7.2003: Wir bitten den heutigen, teilweisen Ausfall dieser Webseite aus technischen Gründen (beim Provider) zu entschuldigen.

8.7.2003: Nach dem Einspruch der Bundesregierung  wurden nun die Urteile Sahin gegen Deutschland und Sommerfeld gegen Deutschland  vom 11.10.2001 durch die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in wesentlichen Punkten heute bestätigt:.

SAHIN and SOMMERFELD v. GERMANY

The European Court of Human Rights has today delivered at a public hearing its judgments in the cases of Sahin v. Germany (application no. 30943/96) and Sommerfeld v. Germany (application no. 31871/96).

In Sahin v. Germany the Court held

In Sommerfeld v. Germany the Court held

Under Article 41 (just satisfaction) of the Convention, the Court awarded each applicant 20,000 euros (EUR) for non-pecuniary damage. For costs and expenses it awarded Mr Sahin EUR 4,500 and Mr Sommerfeld EUR 2,500.

Wir wünschen den betroffenen Vätern und Kindern, dass es ihnen doch noch irgendwie gelingen möge, den enormen Schaden der ihnen wesentlich durch die deutsche Gesetzgebung und Gerichtspraxis im Kindschaftsrecht zugefügt wurde, wenigstens teilweise zu überwinden, obwohl die verlorenen Jahre (13 bzw. 17 Jahre ohne Umgang) nicht mehr zurück gebracht werden können. Wir hoffen auch, dass diese erneuten Urteile gegen Deutschland weiteren Anlass geben, das Kindschaftsrecht und seine Handhabung zu überdenken, insbesondere auch im europäischen Vergleich, selbst wenn die diskriminierende gesetzliche Bestimmung, dass nichteheliche Väter nur mit Zustimmung der Mutter Umgang mit ihrem Kind haben können, oder in besonderen Fällen in denen das Gericht  ausdrücklich feststellt,  dass das Kindesinteresse überwiegt, seit Juli 1998 nicht mehr gilt.  

Art. 6 [Recht auf ein faires Verfahren]

Art. 8 [Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens]

Art. 14[Verbot der Benachteiligung]

Vollständige Urteile (.doc Dateien): Sahin, Sommerfeld.

Nichteheliche Väter werden sicher folgende Feststellung und die darin zum Ausdruck kommende Einstellung (auch in der Frage des Sorgerechts) in der deutschen Justiz besonders bemerkenswert finden (Aus dem Sommerfeld Urteil, Abs. 78 oder Abs. 81 im Sahin Urteil):

78.  As regards the justification of that difference in treatment, the Chamber, considering the particular circumstances of the instant case, was not persuaded by the Government’s argument that in general, fathers of children born out of wedlock lacked interest in contact with their children and might leave a non-marital relationship at any time, and concluded that there had been a breach of Article 14 of the Convention, taken together with Article 8 (paragraphs 53-58).

übersetzt etwa: Bezüglich der Rechtfertigung dieser unterschiedlichen Behandlung, war die Kammer,  in Anbetracht der besonderen Umstände des vorliegenden Falles, nicht von dem Argument der [Bundes] Regierung überzeugt, dass  im allgemeinen Vätern von nichtehelichen Kindern  Interesse an Kontakten zu ihren Kindern fehlt und sie die nicht-eheliche Beziehung jederzeit verlassen könnten, und hat festgestellt, dass Art. 14 der Konvention, zusammen genommen mit Art. 8 (Abs. 53-58) verletzt wurde.

Vielleicht sollten, besonders angesichts der steigenden Zahl nichtehelicher Geburten, kritische Fragen an das Justizministerium bezüglich der wissenschaftlichen / statistischen Basis für dieses alte Argument gestellt werden, auch nach dem Anteil der Mütter die eine nichteheliche Beziehung verlassen, Kinder aus mehreren solchen Beziehungen haben, etc.  

 Interessant auch (aus Sahin, Abs. 81 und ähnlich  Abs. 77 in Sommerfeld), und das nicht nur in Fällen einer (früheren) nichtehelichen Beziehung:

In this connection, the Chamber observed that unlike the latter, natural fathers had no right of access to their children and the mother’s refusal of access could only be overridden by a court when access was “in the interest of the child”. For the Chamber, the crucial point was that the courts had not regarded contact between a child and the natural father prima facie as in the child’s interest, but had attached decisive weight to the mother’s negative attitude and the inevitable tensions between the parents in a situation of dispute (paragraphs 54-55).

übersetzt: In diesem Zusammenhang hat die Kammer bemerkt, dass anders als letztere [eheliche Väter], nicheheliche Väter kein Recht auf Kontakt zu ihren Kindern hatten und sich ein Gericht über die Ablehnung solcher Kontakte durch die Mutter nur hinwegsetzen konnte, wenn Umgang ,,im Interesse des Kindes" wäre. Für die Kammer war der wesentliche Punkt, dass die Gerichte Kontakte zwischen einem Kind und seinem nichtehelichen Vater nicht prima facie als im Interesse des Kindes (Kindeswohl) betrachteten, sondern entscheidendes Gewicht auf die negative Haltung der Mutter und die unvermeidlichen Spannungen zwischen den Eltern in einer Konfliktsituation legten (Abs. 54-55).

Interessant ist auch der ausdrückliche Hinweis auf die UN Kinderrechtekonvention, die von 191 Staaten, einschließlich Deutschland (allerdings mit Vorbehalten ) ratifiziert wurde (Abs. 39 in Sahin, 37 in Sommerfeld).

Eine bemerkenswerte, teilweise abweichende Meinung stammt von Richter RESS (Deutschland) an die sich die Richter PASTOR RIDRUEJO (Spanien) und TÜRMEN (Türkei) anschlossen (vgl. Sommerfeld Urteil).  Es wird sehr wohl eine Verletzung des Art. 8 festgestellt, weil im Falle Sommerfeld vom OLG erneut psychologische Sachverständige in einer Anhörung beteiligt hätten sollen und im Falle Sahin auch das Kind anzuhören war. Es wird in Hinblick auf die Feststellung des wahren Kindeswillen erstmals von den Straßburger  Richtern selbst explizit auf den von R. A. Gardner eingeführten Begriff  "PARENTAL ALIENATION  SYNDROME (PAS)" Bezug genommen, insbesondere auf seinen Aufsatz   “Should courts order PAS children to visit/reside with the alienated parent? A follow-up study” ,  American Journal of Forensic Psychology (2001, pp. 61-106) [Deutsche Übersetzung "Das elterliche Entfremdungssyndrom. Anregungen für gerichtliche Sorge- und Umgangsregelungen". Mit einer Einführung und herausgegeben von Wilfrid von Boch-Galhau, VWB-Verlag für Wissenschaft und Bildung, Berlin 2002.]

Zitat (Sommerfeld, S.28): The procedural requirement to have up-to-date psychological expert evidence in order to obtain correct and complete information on the child’s relationship with the applicant as the parent seeking access to the child would seem an indispensable prerequisite for establishing a child’s true wishes and thereby striking a fair balance between the interests at stake. This procedural requirement is endorsed even more by recent research on the so-called parental alienation syndrome (“PAS”), which has been described by Richard A. Gardner in the American Journal of Forensic Psychology (2001, pp. 61-106) under the title “Should courts order PAS children to visit/reside with the alienated parent? A follow-up study”, and which has received an increasing amount of attention. Courts should therefore address the question whether parental alienation syndrome is present and what specific consequences such a syndrome could have on the child’s development and – as the Chamber put it – on the establishment of “a child’s true wishes”. [ vgl. dazu auch unseren Bericht über Kindesanhörungen, Teil I-III ]

                                                                                        ---------

1.7.2003: Süddeutsche Zeitung, Nr. 148, Seite 9: Seit fünf Jahren ist das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall – eine vorläufige Bilanz.

Weniger Probleme, bessere Noten

Wenn geschiedene Eltern gleichermaßen verantwortlich sind, hat das positive Auswirkungen, es kann aber nicht alle Kämpfe ums Kind verhindern

Von Cathrin Kahlweit

Fazit: Die meisten Befürchtungen waren unbegründet. Das gemeinsame Sorgerecht hat sich bewährt. Auch der Unterhaltsverpflichtung wird bei gemeinsamen Sorgerecht weit besser nachgekommen. Allerdings scheinen sich die einstigen Konflikte um das Sorgerecht auf das Umgangsrecht zu verlagern und zur Erlangung eines alleinigen Sorgerechts werden ,,schwere Geschütze" aufgefahren. So sei kurz nach der Reform das Argument des sexuellen Missbrauchs durch den Vater besonders häufig ins Feld geführt worden, stellte beispielsweise das Jugendamt Ingolstadt fest, doch diese Tendenz gehe wieder zurück.

9.6.2003: Am kommenden Mittwoch referriert im Rahmen der öffentlichen Marburger  Ringvorlesung "Gewalt in der Familie", Dr. von Boch-Galhau zum Thema  "Psychische Gewalt gegen Kinder in Trennungssituationen".
 ZEIT: 2. Juli 2003, 18 Uhr
 ORT: Marburg, Audimax, Großer Hörsaal (oberste Etage),
GESAMTPROGRAMM:  http://www.vafk.de/marburg/Dokumente/Ringvorlesung.html

28.6.2003: Die Pressestelle des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg teilt mit, dass zu den Fällen Sommerfeld gegen Deutschland und Sahin gegen Deutschland am 8. Juli um 11h eine öffentliche Anhörung stattfindet. Bekanntlich wurden diese Fälle, sowie der Fall Hoffmann  gegen Deutschland bereits am 11.10.2001 entschieden und eine Verletzung der Artikel 8, 14 und im Falle Sommerfeld (und Hoffmann) auch Art. 6 festgestellt. Die Bundesregierung hat jedoch nach Art. 43 die Verweisung an die Große Kammer beantragt, die nun durch Urteil entscheidet.

18.6.2003:  DIE ZEIT /26/2003 vom 18.6., Seite 11 -14: Dossier

 

Justiz

Man möchte diesen Bericht zunächst spontan als "unglaublich" einstufen, oder als Einzelfall menschlichen Versagens. Aber nicht nur ist DIE ZEIT eine der angesehensten und seriösesten Zeitungen im Lande und der Bericht deshalb glaubhaft, sondern es zeigt die Erfahrung, dass es sich leider um keinen Einzelfall handelt, sondern viel eher um gravierende Fehler im System, und das schon seit langem. Man denke z. B. nur an die Fälle Kutzner, Haase aus jüngster Zeit, die obwohl nicht in Einzelheiten vergleichbar, ebenfalls die Problematik des Zusammenspiels von Jugendamt, Familiengericht, Gutachter und Pflegefamilien /Heime betreffen.  Einschlägiger, insbesondere was die zusätzliche, verheerende Rolle von selbsternannten KinderschützerInnen/AufdeckerInnen betrifft, sind vielleicht u.a. noch die  Wormser Prozesse (1995-1997), die vielen, auch an den massgebenden Stellen, eigentlich noch in schrecklicher Erinnerung sein müssten.  Die Grundlagen der Aussagepsychologie und das Prinzip von Glaubhaftigkeitsgutachten werden aber vielfach auch von der Justiz und den von ihr beauftragten Sachverständigen nicht verstanden, insbesondere die sogenannte Nullhypothese von der dabei auszugehen ist. Immerhin ist ein gewisser, wenn auch sehr bescheidener Fortschritt festzustellen. Von den Wormser Prozessen wurde noch berichtet, dass die Staatsanwaltschaft, vermutlich wegen der Nullhypothese, sogar von ,,Unglaubwürdigkeitsgutachten" sprach und damit den Sachverständigen ablehnen wollte. Hier, dagegen immerhin eine klare Aussage der zuständigen Staatsanwaltschaft:   

Das „Gutachten“ veranlasst die Staatsanwaltschaft Saarbrücken nicht zum Eingreifen. Offensichtlich erkennen die Strafverfolger die gravierenden Mängel in der Expertise des Psychologen. Auf die Frage der ZEIT, warum der Kindesvater jetzt nicht festgenommen und vor Gericht gestellt worden sei, antwortet die Staatsanwältin: „Herr A. entspricht in seinem Gutachten nicht den wissenschaftlichen Anforderungen des Bundesgerichtshofs. Auf der Basis einer solchen Arbeit können wir niemanden anklagen. Jeder Richter hätte das Gutachten in der Luft zerrissen.“

Nicht so der zuständige Familienrichter. Er hält weiter an A. fest. Warum? Er hätte nur in die Gerichtsbibliothek gehen müssen, um die entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1999 nachzuschlagen. Jugendamt und Verfahrenspflegerin beantragen – beflügelt vom Werk des Herrn A. – beim Gericht, den Müllers endlich das elterliche Sorgerecht zu entziehen und für Lena einen Vormund einzusetzen.

In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 wurden Mindestanforderungen an Glaubhaftigkeitsgutachten bei Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch definiert, und den, wie diese Fälle zeigen, nicht nur bei selbsternannten Kinderschützern/innen üblichen "Aufdeckermethoden", insbesondere der Verwendung von anatomisch korrekten Puppen, Kinderzeichnungen etc. eine klare Absage erteilt.  Die vom Urteil betroffene Sachverständige hatte sich in einem Zeitungsinterview solcher Methoden in rund 1200 Fällen gerühmt, mit denen sie nach ihren Angaben in über 90 % der Fälle die "Glaubwürdigkeit" der Aussagen über sexuellen Kindesmissbrauch feststellte. Im Zusammenhang mit Trennung/Scheidung jedenfalls, ist das tatsächliche Verhältnis mindestens umgekehrt, was natürlich trotzdem erfordert, dass man entsprechende Behauptungen sehr ernst nimmt. Beides, ein tatsächlicher Missbrauch, aber auch eine Falschbeschuldigung, hat gravierende Folgen.

15.6.2003: Heute ist Vatertag in den USA. Lesen Sie dazu die offizielle Deklaration von Präsident George W. Bush. In Deutschland dagegen lohnt es sich nicht einmal nach einem sinnvollen, öffentlichen Kommentar zu diesem Ehrentag zu suchen (wir versuchen es trotzdem jedes Jahr); offenbar ein deutliches Indiz dafür welchen Stellenwert Elternschaft und Familie in unserer Gesellschaft hat.

12.6.2003: Schweriner Volkszeitung: "Entsorgte" Eltern, verlorene Kinder? Erste repräsentative Studie über Scheidungseltern und -kinder in Deutschland veröffentlicht.

Deutschlands Familienrichter schlagen sich in Scheidungsfällen zu häufig auf die Seite eines Elternteils. Die alleinige elterliche Sorge der Mutter oder des Vaters für die Kinder wird per Gerichtsbeschluss festgelegt.
Ist das gut für das Kind? Ist es gerecht gegenüber dem "entsorgten" Elternteil? Sind Machtspiele um Unterhaltszahlungen vermeidbar? Eine erstmals in Deutschland veröffentlichte Studie über Scheidungseltern und -kinder kommt zu dem Schluss: Das Recht der Kinder auf beide Eltern muss in unserer Gesellschaft höher bewertet werden als das "Recht" der Eltern, sich die Kinder gegenseitig streitig zu machen.
Die Fakten und Zahlen sind alarmierend, Gerichte und Jugendämter gefordert, der Gesetzgeber gefragt. .......
Bei gemeinsamer Sorge gibt es keine Verlierer. Alleinansprüche fördern schlechtere Zahlungsmoral. Beruf und Familie nach der Scheidung vereinbar? Eindringlicher Appell an die Familienrichter. Das Recht der Kinder auf beide Eltern. Zur Person
: Prof. Dr. jur. Roland Proksch.

Ein sehr ausführlicher und besonders lesenswerter Bericht zur Studie über die Kindschaftsrechtreform.

10.6.2003: "PAS Urteil":  Sorgerechtsübertragung wegen mangelnder Bindungstoleranz, verbunden mit Uneinsichtigkeit. Urteil gegen Geschwistertrennung.

6.6.2003: Wir bitten auch alle bisherigen Mitglieder von Väter für Kinder e.V. uns (webmaster@vaeterfuerkinder.org)  ihre e-mail Adresse mitzuteilen, und ob sie damit einverstanden sind, dass Vereinsmitteilungen per e-mail erfolgen.

1.6.2003: Väter für Kinder e.V. Buchbesprechung:

Divorce Poison (Scheidungsgift)

Protecting the Parent-Child Bond from a Vindicative Ex, von Dr. Richard A. Warshak, Regan Books, 2001, 305 Seiten, ISBN 0-06-018899-5, jetzt auch als Taschenbuch.

28.5.2003: Bundesministerium der Justiz: Mitteilung für die Presse, Nr. 44 / 03 Berlin, am 28. Mai 2003

Kabinett beschließt Übergangsregelung zum Kindschaftsrechtsreformgesetz.

Das Bundeskabinett hat heute eine Übergangsregelung zum Kindschaftsreformgesetz beschlossen. Bislang können Eltern, die mit ihrem gemeinsamen Kind unverheiratet zusammengelebt haben und sich vor dem 1. Juli 1998 trennten, keine gemeinsame elterliche Sorge begründen. ....mehr dazu (pdf Datei, 108 KB).

Den Gesetzentwurf finden Sie unter http://www.bmj.bund.de/images/11606.pdf

28.5.2003: Wir haben die traurige Mitteilung erhalten, dass Professor Richard Gardner am Sonntag den 25.5.2003 völlig unerwartet verstorben ist. Besonders für jene die Dr. Gardner persönlich erlebt haben, z. B. noch auf der internationalen PAS Konferenz in Frankfurt, 18-19.Oktober, 2002, ist dies ein tiefer Schock. Wir verlieren mit ihm jemanden dessen Herz für Kinder schlug und einen sehr aktiven Vorkämpfer für ihre Rechte, insbesondere das Recht auf beide Eltern, auch nach Trennung/Scheidung. Er hat für sie ein wichtiges, bleibendes Erbe hinterlassen, auch wenn das vom ihm eingeführte PAS Konzept noch immer kontrovers ist, insbesondere in Deutschland, und Prof. Gardner in diesem Zusammenhang sogar bis zuletzt unerträglichen, persönlichen Angriffen ausgesetzt war. Das Motto der PAS Konferenz: "Jede Wahrheit durchläuft drei Stufen: Erst erscheint sie lächerlich, dann wird sie bekämpft, schließlich ist sie selbstverständlich" (Arthur Schopenhauer, 1788-1860) gilt hier in vollem Maße, inbesondere da Prof. Gardner für konstruktive Kritik, die für wissenschaftlichen Fortschritt unumgänglich ist, stets offen war.

16.5.2003:  Wir haben bereits auf das aus Anlass der Internationalen Konferenz, Das Parental Alienation Syndrom (PAS), Eine interdisziplinäre Herausforderung für scheidungsbegleitende Berufe, Frankfurt(Main), 18-19.Oktober, 2002 entstandene Buch (392 Seiten, 17 x 24 cm, ISBN 3-86135-202-8,  EUR 40,00.) hingewiesen, das vom VWB- Verlag für Wissenschaft und Bildung bezogen werden kann.

Zu fast allen Vorträgen (einschließlich Diskussion) gibt es auch Live-Mitschnitte auf Tonband Kassetten (Preis je 10,00 EUR) die vom Auditorium Netzwerk (http://www.auditorium-netzwerk.de, e-mail: audionetz@aol.com) bezogen werden können. Liste und Bestellformular (pdf Datei) zum Download hier

14.5.2003: Die Webseiten zu internationaler Kindesentführung, einschließlich der Deutschland betreffenden, wurden aktualisiert.

29.4.2003: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -Pressemitteilung Nr. 31/2003 vom 29. April 2003. Dazu Beschluss vom 9. April 2003 - 1 BvR 1493/96 und 1 BvR 1724/01. (Väter für Kinder e. V. hatte dazu auf Einladung des BVerfG eine Stellungnahme abgegeben, wie im Beschluss erwähnt.)

Ausschluss des sog. biologischen Vaters vom Umgangsrecht und von der Berechtigung, die Vaterschaft eines anderen anzufechten, teilweise verfassungswidrig.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass § 1600 BGB mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG insoweit nicht vereinbar ist, als er den leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater eines Kindes (sog. biologischer Vater) ausnahmslos von der Anfechtung einer Vaterschaftsanerkennung ausschließt. Ferner hat der Erste Senat entschieden, dass § 1685 BGB mit Art. 6 Abs. 1 GG insoweit nicht
vereinbar ist, als er in den Kreis der Umgangsberechtigten den leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater eines Kindes auch dann nicht mit einbezieht, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, dem entsprechend bis zum 30. April 2004 verfassungsgemäße Regelungen zu treffen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung sind gerichtliche Verfahren
auszusetzen, soweit die Entscheidung von der Verfassungsmäßigkeit der §§ 1600, 1685 BGB abhängt. Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen wurden aufgehoben und die Sachen an die Ausgangsgerichte zurück verwiesen.

L e i t s ä t z e

zum Beschluss des Ersten Senats vom 9. April 2003

- 1 BvR 1493/96 -

- 1 BvR 1724/01 -

  1. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schützt den leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater (so genannter biologischer Vater) in seinem Interesse, die rechtliche Stellung als Vater einzunehmen. Ihm ist verfahrensrechtlich die Möglichkeit zu eröffnen, die rechtliche Vaterposition zu erlangen, wenn dem der Schutz einer familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinen rechtlichen Eltern nicht entgegensteht.
  2. Auch der biologische Vater bildet mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Der Grundrechtsschutz umfasst auch das Interesse am Erhalt dieser Beziehung. Es verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG, den so mit seinem Kind verbundenen biologischen Vater auch dann vom Umgang mit dem Kind auszuschließen, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
  3. Zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 1600, 1685 BGB, § 1711 Abs. 2 BGB a.F.
 

vgl. dazu auch SPIEGEL, 3. Mai 2003: Papa Light von Dietmar Hipp.

23.4.2003: Die schon mehrfach angekündigte und dann wieder verschobene Sendung Nachtcafe: ,,Kampf ums Kind - Wenn Eltern sich trennen"ist nun für den 25.04.2003 vorgesehen. Sendezeit 22.00 Uhr im SWR 3 (ohne jede Gewähr unsererseits). Mitschnitte können nach der Ausstrahlung bestellt werden unter: SWR Media GmbH, Tel. 07221/300500.

29.3.2003: Wir verstehen durchaus die Verärgerung mancher Zuschauer über die neuerliche kurzfristrige Programmänderung durch den SWR, für die, anders als vielleicht bei der erstmaligen Änderung (Beginn des Irakkrieges), auch für uns keinerlei aktueller Anlass erkennbar ist, schon gar nicht für die dann gebrachten "Bettgeschichten". Beschwerden/Fragen dazu sollten an den Sender gerichtet werden. Zum Zeitpunkt der Postierung der nachfolgenden Mitteilung lag uns nicht nur eine entsprechende e-mail Nachricht vor, sondern war auch auf der Homepage des Senders eine damit übereinstimmende detaillierte Ankündigung wieder zu sehen, deshalb auch der link durch uns.

24.3.2003: Wir erhielten heute die Mitteilung, dass geplant ist (unter Vorbehalten) die Sendung Nachtcafe: ,,Kampf ums Kind - Wenn Eltern sich trennen"

am Freitag den 28.3. 2003 um 22h im Südwest Fernsehen (SWR3) nachzuholen, mit einer Wiederholung am Samstag um 8h45.  Sendungsmitschnitte können nach der Ausstrahlung bestellt werden bei SWR Media GmbH.
 

23. 3.2003: Väter für Kinder e.V. Buchbesprechung:

Martin J. Davis (Autor und Hrsg.),  Scheidung von den Kindern.  Betroffene Väter erzählen. TRIGA\VERLAG.

19.3.2003:  Südwest Fernsehen, Freitag 21.3.2003, Nachtcafe: Kampf ums Kind - Wenn Eltern sich trennen

Das Program wurde aus aktuellem Anlass geändert!

16.3.2003: Das Buch zu

Das Parental Alienation Syndrom (PAS)

Eine interdisziplinäre Herausforderung für scheidungsbegleitende Berufe
Internationale Konferenz, Frankfurt (Main), 18.-19. Oktober 2002

ist erschienen.

herausgegeben von: Wilfrid von Boch-Galhau; Ursula Kodjoe; Walter Andritzky & Peter Koeppel

Inhalt, Bestellungen (auch online) bei VWB- Verlag für Wissenschaft und Bildung.

7.3.2003:  Arte -TV Heute 16h40  Familienalbum:

Dokumentation · 26 MIN · VPS 16.45
Bei Scheidung oder Trennung haben beide Elternteile europaweit sehr unterschiedliche Rechte und Pflichten gegenüber ihren Kindern. "Familienalbum" schaut nach Spanien, Dänemark und Frankreich.
Magazin, Frankreich 2002, ARTE F, Erstausstrahlung
(1): Aufgaben des Gesetzgebers: Spanien/Dänemark Bei der Scheidung in Spanien hat die Mutter die bessere Position, und das Gesetz drängt den Vater in den Hintergrund. Die Mutter bekommt normalerweise das Sorgerecht, das Erziehungsrecht und die Familienwohnung zugesprochen. In Dänemark üben Vater und Mutter nach einer Scheidung oder Trennung das Erziehungsrecht gemeinsam aus. Der nicht sorgeberechtigte Elternteil hat ein gesetzlich gesichertes Besuchsrecht, und er muss Unterhalt zahlen. (2): Zwei Zuhause: Frankreich In Frankreich üben seit 1993 nach einer Scheidung beide Elternteile gemeinsam das Erziehungsrecht aus. 2002 ist dieses Recht sogar noch verstärkt worden. Vater und Mutter haben die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen. Die Interessen des Kindes müssen geschützt werden, und den Eltern wird die alternierende Obhut nahegelegt, d.h. das Kind lebt abwechselnd in den Haushalten beider Eltern..

26.2.2003:  Zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei Vorwürfen von sexuellem Kindesmissbrauch.  Vgl. dazu auch den folgenden Bericht zu Strafanzeigen und den wesentlich erweiterten Bericht zu Glaubhaftigkeitsgutachten.

23.2.2003: Zur geplanten Anzeigepflicht bei sexuellem Kindesmissbrauch und zu Anschuldigungen im Zusammenhang mit hochstrittigen Sorge- und Umgangsrechtsfragen.

19.2.2003:  Wie wir hören, soll heute, Mittwoch, von Pro Sieben in der Sendung TAFF um 17h unter anderem weiteres zum Fall H. aus Münster (Inobhutnahme von 7 Kindern im Dezember 2001) berichtet werden.

15.2.2003 Jetzt bestätigt auch eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebene Befragung, was wir schon in 1998 aus den USA mehrfach berichteten und dort auch längst schon die Politik motivierte Umgang nachhaltig zu fördern (vgl. "Unterhalt und Umgang"): Es besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen häufigem Umgang und geringen Problemen bei Unterhaltszahlungen (obwohl bei Umgangsverweigerung rechtmässig allenfalls der Ehegattenunterhalt, selbstverständlich nicht aber der eines minderjährigen Kindes gekürzt werden kann). Der Bericht "Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder in Deutschland" (Kurzfassung als pdf Datei) enthält aber auch weitere interessante Ergebnisse zu Sorgerecht und sozialen Verhältnissen. 

14.2.2003: Anonyme und nichteheliche Geburten und das absolute "Vetorecht" der Mutter. Auszüge aus dem Urteil des EGMR und Kommentar. (Erweitert 15.2.2003)

11.2.2003: Heute  20h45-23h Themenabend bei ARTE-TV: Eltern-ein schwerer Job. Kleine Tyrannen. Elternbilder. Gesprächsrunde.

6.2.2003: WARNUNG: Wir wurden gerade von jemanden benachrichtigt der e-mail, mit unserem Absender, ohne Inhalt aber mit einer Zip Datei als Anhang erhalten hat. Sie stammt mit Sicherheit nicht von uns. Es ist kein Problem beliebige Absender zu fingieren. (mittels rechter Maustaste, unter Eigenschaften oder Details kann man erfahren welchen Weg die e-mail genommen hat). Die Anlagen zu E-mail ohne oder mit belanglosem Inhalt sollte man grundsätzlich nicht öffnen, sondern die e-mail gleich löschen. In jedem Fall sollte man sich die Dateinamen stets darauf hin ansehen, ob es sich möglicherweise um ausführbare  Programme handelt. Dass die e-mail von einem bekannten Absender stammt, bedeutet unter Umständen nur, dass dieser Bekannte einen Virus eingefangen hat, der sich an Hand der (automatisch) gespeicherten Adressen weiter verbreitet.  Wir haben auf Grund dieser strikten Vorgangsweise (siehe Details, jetzt aktualisiert) noch nie Probleme gehabt, obwohl wir zeitweise sogar mehrmals am Tag (gerade in den letzten Tagen wieder) vermutliche Virus-mail erhalten.  

5.2.2003:  NDR Hörfunk, NDR Info

Redezeit: Zum Zahlvater degradiert? Das neue Urteil zum Sorgerecht

Sorgerechtsurteil

Mehr als 800.000 Paare leben in wilder Ehe, ohne Trauschein, aber mit Kindern. Das Sorgerecht für diese Kinder soll allein die Mutter haben, der Vater erhält es nur, wenn die Mutter des Kindes zustimmt – so ein Urteil des Bundesverfassungserichts in der vergangenen Woche. Dagegen protestieren viele Väter.

 

Gäste im Studio: Sabine Heinke, Deutscher Juristinnenbund, Familienrichterin in Bremen
Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Berlin
Detlef Naumann, Verein "Väteraufbruch"
Moderation: Gabriele Heise. Redaktion: Sabine Seiferth
Rufen Sie an, diskutieren Sie mit!
Zwischen 21.00-22.00 Uhr unter der Rufnummer: 040 – 44 1 777

5.2.2003: WDR Fernsehen


Sendung vom
Mittwoch, 5. Februar 2003, 18.20 Uhr - 18.50 Uhr
 
Wiederholung: 6. Februar 2003, 13.00 Uhr
Sorgerecht für ledige Väter? Das Urteil der Verfassungsrichter; Rechte WDR (Standbild)  
Sorgerecht für ledige Väter? Das Urteil der Verfassungsrichter
Seit der Kindschaftsreform 1998 gilt für unverheiratete Paare nach einer Trennung: Die Mutter erhält automatisch das Sorgerecht für das gemeinsame Kind, der Vater nur mit Zustimmung der Mutter. Zwei Väter haben gegen diese Praxis vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt – ohne Erfolg.

3.2.2003: Unsere schriftliche Stellungnahme zum Nichtehelichenrecht ist jetzt auch wirklich abrufbar. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

2.2.2003: Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. 1.2003 über das Nichtehelichenrecht:  Wir haben nicht erwartet, dass man in Deutschland schon jetzt den Mut aufbringen würde, sich der europäischen Entwicklung soweit anzuschließen, derart dass das Sorgerecht nichtehelicher Väter gleich auf dieselbe Weise wie etwa in Frankreich oder Großbritannien geregelt wird. Wir waren jedoch recht zuversichtlich, dass es wenigstens zu einer Regelung kommen würde, wonach zumindest im Falle eines längeren Zusammenlebens der Eltern, ein Veto der Kindesmutter im Sinne des Kindeswohls überprüft würde, statt dieses ohne Angaben auch nur irgendeines Grundes als absolut hinzunehmen. Es ist schließlich allen bestens bekannt, dass, auch nach Trennung miteinander verheirateter Eltern, sehr oft ein solches Veto zum gemeinsamen Sorgerecht,  primär auf mangelnder Trennung des Paarkonfliktes von der verbleibenden gemeinsamen Elternverantwortung, statt auf Kindeswohlgründen beruht. Wenn ein eheliches Kind von diesem Konflikt betroffen ist, wird aber (selbst in Deutschland) eine gerichtliche Kindeswohlprüfung veranlasst, formal wenigstens. Wir waren zuversichtlich dass es, als erste Stufe, zu einer ähnlichen Regelung für nichteheliche Kinder jetzt auch in Deutschland kommen würde, haben sich doch auch alle befragten Organisationen, nicht nur betroffene Väter, außer (erwartungsgemäß) dem VAMV, dafür ausgesprochen.

Unsere eigene Stellungnahme haben wir allerdings in der Zusammenfassung wie sie im Urteil enthalten ist, so zunächst nicht wiedererkannt, sondern eher als einen Versuch empfunden uns ins Lächerliche ziehen zu wollen. Damit sich alle davon selbst ein objektives Bild machen können, stellen wir, zusätzlich zum Redemanuskript zur mündlichen Anhörung vom 19.11.2002, jetzt auch die schriftliche Stellungnahme vom 28.5.2001 zur Verfügung (beide im pdf Format). Zum Redemanuskript versichert der von uns mit dem Vortrag beauftragte RA Dr. Peter Koeppel, dass es schon der knappen Zeit wegen,  auch exakt so vorgetragen wurde (bis auf die ergänzenden Fußnoten, natürlich.).

Was uns an dem Urteil besonders auffällt ist, dass jeder Bezug auf die europäische Entwicklung und auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die auch in Deutschland unbestritten zumindest einfaches Bundesgesetz ist, vollständig fehlt, obwohl das Urteil weit über formaljuristische Fragen, die sich möglicherweise aus den Besonderheiten des deutschen Grundgesetzes ergeben, hinausgeht. Dieser Bezug und der auf humanwissenschaftliche Erkenntnisse bildete den Schwerpunkt unserer Stellungnahme.  Wir meinen nach wie vor, dass diese Punkte wesentlich sind und weiter verfolgt werden sollten, auch im Rahmen der europäischen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit. Wir können ganz sicher davon ausgehen, dass Staaten wie Frankreich und Großbritannien ihre neuerlichen Schritte zur Erweiterung des Sorgerechtes nichtehelicher Väter sehr sorgfältig geprüft haben. Sie konnten dabei auf langjährige Erfahrungen mit Regelungen zurückgreifen die schon längst mehr umfassten, als was erst seit der Reform von 1998 in Deutschland gilt. Davon dass diese Prüfung sehr sorgfältig und umfassend war, obwohl bei Staaten mit einer derartig langen ununterbrochenen demokratischen Tradition eigentlich selbstverständlich, kann man sich z. B. an Hand umfangreicher, frei zugänglichen Regierungs- und parlamentarischen Unterlagen (wir brachten einige Auszüge) leicht selbst überzeugen. Wir meinen deshalb, dass es einer weiteren ,,Beobachtung der tatsächlichen Entwicklung", zu der das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auffordert, eigentlich in Hinblick auf die längst vollzogene europäische Entwicklung nicht bedarf, sondern Handeln angesagt ist. Zur einsamen deutschen Gesetzeslage gehört, ganz anders als etwa auch in der benachbarten Schweiz, dass als Konsequenz eines alleinigen Sorgerechts, auch kein selbständiges Auskunfts- und Informationsrecht des anderen Elternteils bei Schulen, Ärzten etc. besteht, sondern, dass dieses ausgerechnet nur über den Elternteil besteht, der den anderen mit aller Macht ausgrenzen will. Der "Erfolg" ist dementsprechend. 

Die Fragen der Eltern-Kind Beziehung stellen sich unserer Überzeugung nach in exakt derselben Weise in anderen Ländern und bedürfen deshalb zur ihrer Regelung keines besonderen "deutschen Weges".

29.1.2003: Nach einen an uns ergangenen Hinweis soll morgen, Do 30.1,. im Bayerisxhen Fernsehehen in  der Sendung Perspektive um 21.20 folgender Beitrag kommen:    DIE AUF DER STRECKE BLEIBEN,  BÜROKRATIE, VERZÖGERUNGEN DURCH DIE JUSTIZ, GUTACHTERWAHNSINN IN FAMILIENGERICHTLICHEN VERFAHREN.

29.1.2003:

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 7/2003 vom 29. Januar 2003

Dazu external linkUrteil vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 -


Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern
für nichteheliche Kinder

 


Neues bei Väter für Kinder e.V. 2002

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2001

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2000

Neues bei Väter für Kinder e.V. 1999

Neues bei Väter für Kinder e.V. (1997- 1998)