AKTUELLES IM ÜBERBLICK: 

27.12.2005: Ein lesenswerter Diskussionsbeitrag in der Süddeutschen Zeitung von heute, Seite 2, zum umstrittenen Thema Elterngeld und zum Teilen von Erziehungsaufgaben zwischen Mutter und Vater:
Außenansicht. Wie aus Vätern Mütter werden können. Das neue Erziehungsgeld ist ein wunderbares Instrument, um die Erziehungsaufgaben gerechter zu verteilen. Von Daniel Dettling. Think-Tank ,,berlinpolis".

Wir denken zwar nicht, dass aus Vätern Mütter werden sollten, weil gerade der komplementäre Aspekt für ein Kind wichtig ist, werden aber immer dafür eintreten, dass beide Elternteile nicht nur gleiche Rechte sondern auch gleiche Pflichten bei der Erziehung ihrer Kinder haben. Dazu gehört nicht nur eine entsprechende Einstellung zwischen den Eltern und in der Gesellschaft, sondern es müssen auch die materiellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Ein Mann, der das Glück hat in seinem Beruf Befriedigung und Anerkennung auch außerhalb der Familie zu finden, muss seiner Partnerin dasselbe Recht zubilligen und sie dazu auch aktiv unterstützen, aber diese muss auch als Mutter die Möglichkeit haben es zu verwirklichen, wenn sie das will. Das erfordert in erster Linie nur mehr Flexibilität, die sich in Deutschland, anders als in anderen Staaten, erst in jüngster Zeit und ganz langsam abzeichnet. 

Der Schreiber dieser Zeilen hat nicht vergessen, wie er vor vielen Jahren eine Kollegin an der Universität Brüssel fragte, wie sie es denn schaffe mit zwei kleinen Kindern wissenschaftlich so produktiv zu sein. Ihre Antwort war: ,,Ganz einfach. Es gibt einen Betriebskindergarten hier, in dem ich die Kinder zwar jederzeit sehen könnte, tue es aber kaum, außer den Treffen zur Mittagszeit." Auch nicht wenige Jahre danach wußte selbst ein Staatsekretär in einem deutschen Sozialministerium damit noch nichts anzufangen als ich ihm diese Geschichte erzählte und fragte, ob solche Möglichkeiten nicht wenigstens in großen öffentlichen Einrichtungen geschaffen werden müßten und in anderen Großbetrieben wenigstens Anreize dazu. Es ist erfreulich, dass diese Idee in jüngerer Zeit auch hierzulande schließlich doch "neu entdeckt" wurde, sich zwar nur zögerlich entwickelt, wobei aber auch immer mehr Privatbetriebe, und das selbst solche mittlerer Größe, entdecken, dass solche Einrichtungen und insgesamt mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit auch direkt Vorteile für sie bringen. Alle Eltern sind bereit sich an den Kosten dafür angemessen zu beteiligen und auch insgesamt finanzielle Einbußen iher Kinder wegen hinzunehmen, auch wenn diese möglichst erträglich sein sollten.   

23.12.2005: NDR Fernsehen am 25.12. von 16h30-17h

Offen gesagt
Weihnachten ohne Enkel - Scheidungsopfer Großeltern

Nach Scheidung oder Trennung zerbricht oft auch die Beziehung zwischen Großeltern und ihren Enkelkindern.
Am Heiligabend schmerzt es besonders, wenn die Enkel nicht da sind. Das vertraute Kindergewusel unterm Weihnachtsbaum fehlt. Weihnachtspäckchen kommen ungeöffnet zurück. Flehentliche Anrufe werden ignoriert. Viele Großeltern leiden darunter und sind total verzweifelt. Wie sollen sie mit ihrer Liebe zu den Enkelkindern, ihren Sehnsüchten, ihrer Trauer und Ohnmacht umgehen? Pastor Jan Dieckmann spricht mit Großmüttern und -vätern, die um ihre Enkel kämpfen.

Vgl. dazu auch z. B. BIGE / BUNDESINITIATIVE GROSSELTERN von Trennung und Scheidung betroffener Kinder
mit weiteren Informatione zum  Thema Ausgrenzung bei Trennung/Scheidung, sowie weiteren Fallgeschichten betroffener Grosseltern, auch solchen mit gutem Ausgang. Uns sind leider auch nicht gerade wenige Fälle bekannt geworden mit weniger gutem oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwartenden traurigem Ausgang, in denen das Verhalten des ausgrenzenden Elternteils nicht nur völlig ungerechtfertigt ist, weil nicht nur die Kinder einen häufigen und liebevollen Kontakt zu den Großeltern hatten, sondern auch zwischen diesem Elternteil und den Großeltern immer das beste Verhältnis bestand und diese auch nicht am Konflikt mit dem Partner in irgend einer Weise beteiligt waren. Es sind dies Fälle in denen man dieses ausgrenzende Verhalten als zumindest gefühlskalt oder sogar als grausam bezeichnen muss, wenn selbst bei sehr hohem Alter, ernster Erkrankung und bis zuletzt jeder Kontakt verweigert wird, aber keinerlei Skrupel bestehen, sich z.B. sofort danach nach einer eventuellen Hinterlassenschaft zu erkundigen, oder möglicherweise für das Enkelkind angelegte Sparbücher über einen Anwalt einzufordern. Das nach zu vollziehen fällt einem selbst bei aller Erfahrung mit Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) besonders schwer, obwohl die Ausgrenzung der gesamten Großfamilie (Verwandtschaft) des Ex-Partners eine der häufigen Charakteristiken von PAS Fällen ist.    

Wir wünschen allen betroffenen Grosseltern, aber auch ausgegrenzen Müttern und Vätern die Kraft diese Ausgrenzung nicht nur emotional zu überstehen, ohne Überbewertung auch angesichts der bevorstehenden Feiertage und Zeit für Familienfeste, sondern um sich auch weiterhin ruhig und geduldig um dem Kontakt zu Ihren Enkeln und Kindern einzusetzen, für den die Kinder eines Tages dankbar sein werden, selbst wenn sie jetzt, entsprechend der PAS Erfahrung den Kontakt mit-ablehnen sollten. Nutzen Sie diese ruhigen Tage um dafür neue Kraft zu schöpfen! Auch in diesem Sinne wünschen wir Ihnen Schöne Feiertage und Alles Gute für das Neue Jahr! 

14.12.2005: Im Vergleich zu den Interventionen höchster ausländischer Regierungstellen (insbes. der USA und Frankreichs) und der Flut von Pressemeldungen über das deutsche "Entführungsparadies", das Kindesentführung nach Deutschland nicht selten ziemlich prompt mit der Zuweisung des Sorgerechtes "belohnte", statt, wie es das Haager Abkommen verlangt, das Kind raschestens in den Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes zurückzuführen, in dem allein eine Entscheidung über das Sorgerecht zu treffen ist, ist es jetzt zum Thema Kindesentführung relativ ruhig geworden, obwohl es solche leider weiterhin gibt. Welche menschliche Tragödie eine Kindesentführung vor allem für das betroffene Kind darstellt beleuchtet sehr gut ein Artikel in der heutigen Süddeutschen Zeitung (Seite 3 und derzeit auch im Internet):   

Reportage

Der verlorene Sohn

Bei einer Kindesentführung ins Ausland stößt das deutsche Recht an seine Grenzen: Eine Mutter, die eher ins Gefängnis geht, als den Aufenthalt des Jungen zu verraten – ein verzweifelter Vater und ein Urteil, das keinem nützt.  
Von Bernd Kastner  

13.12.2005: Pressemitteilung Nr. 123/2005 vom 13. Dezember 2005

Zum Beschluss vom 29. November 2005 – 1 BvR 1444/01 –

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters in Stiefkindadoption

Die Verfassungsbeschwerde des leiblichen Vaters eines nichtehelich geborenen Kindes gegen dessen Adoption durch den Ehemann der Kindesmutter war erfolgreich. Die 1. Kammer des Ersten Senats hob die
angegriffenen Entscheidungen, mit denen die Einwilligung des leiblichen Vaters in die Adoption ersetzt worden war, auf. Sie genügten nicht den – auf dem Gleichheitssatz gründenden – verfassungsrechtlichen
Anforderungen einer umfassenden Interessenabwägung zwischen den Interessen des Kindes und denen des Vaters.

Rechtlicher Hintergrund und Sachverhalt:
Grundsätzlich ist zur Adoption eines Kindes die Einwilligung beider Elternteile nötig.......
Die Kernaussage (am besten aus dem Urteil selbst ablesbar) ist unserer Meinung nach, dass um dem Gleichheitsgrundsatz zu entsprechen bei einem nichtehelichen Vater nicht nur zu prüfen ist inwieweit
er seine väterlichen Pflichten wahrgenommen hat, Umgang mit dem Kind hatte, sondern auch ob der Umgang verhindert wurde, wie im vorliegenden Fall über viele Jahre durch die Kindesmutter.
Die bloße Festellung, dass kein Umgang über lange Zeit stattgefunden hat und darüber große Spannungen. Daher war die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Kindesvaters zur Adoption durch den jetzigen
Ehemann der Kindesmutter aufzuheben.

11.12.2005: Heute, SPIEGEL TV, 23.30 - 00.20 Uhr, RTL u.a.  Scheidungsopfer Mann - Wenn Väter um ihre Kinder kämpfen

........Studien belegen, dass etwa jeder vierte Vater nach einer Trennung den Kontakt zu seinen Kindern verliert, häufig nicht freiwillig. Deutsche Gesetze machen es den Männern schwer. Wenn es ums Sorge- oder Umgangsrecht geht, ziehen die Papas oft den Kürzeren. Akzeptiert die Ex-Frau als einzigen Kontakt zwischen Vater und Kind die Bankverbindung, steht der Mann auf verlorenem Posten.
........

27.11.2005, Der Spiegel:Ermittlungen gegen vier Naumburger Richter. Die Staatsanwaltschaft Halle hat gegen drei Richter und eine Richterin des Oberlandesgerichts Naumburg ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet. In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit geht es um den in Deutschland lebenden Türken Kazim Görgülü, der seit Jahren um ein Umgangs- und Sorgerecht für seinen Sohn kämpft, der von der Mutter zur Adoption freigegeben wurde........

27.11.2005:
Aus dem Koalitionsvertrag:

4. Kindschaftsrecht

4974 Beim gemeinsamen Sorgerecht und beim Umgangsrecht wollen wir gemeinsam mit den Ländern Verbesserungen zum Wohle des Kindes erreichen. Dabei geht es unter anderem um eine frühzeitige Anhörung aller Beteiligten, insbesondere des Kindes und um den Hinweis auf Beratungsmöglichkeiten. Ziel ist außerdem eine Verkürzung der gerichtlichen Verfahren– gegebenenfalls durch verkürzte Fristen – und die Stärkung der Aus- und Fortbildung der Familienrichter/Innen, die durch ein angemessenes Angebot der Justizverwaltungen abgesichert werden soll. Es sollen neue – auch außergerichtliche - Verfahren der Kooperation aller Beteiligten zur Durchsetzung des Sorge- und Umgangsrechts erprobt werden. 4983

16.11.2005: Interessante Debatte zum Kindschaftsrecht im House of Lords vom 11. Oktober 2005,

Vgl. dazu auch eine Debatte über ,,Boys and Fatherhood"  und "Marriage and Family Values" aus dem Jahre 2001 und die Debatten zum "Adoption and Children Act 2002." mit dem unter anderem das Nichtehelichenrecht wesentlich erweitert wurde, weil sich auch eine großzügigere Regelung, als die bei uns immer noch bestehende, zur Erlangung des Sorgerechts für nichteheliche Väter aus 1989 nicht bewährt hatte. 

11.10.2005: Veranstaltungshinweis:Vortrag von Christiane Orgis, Richterin am Familiengericht in Meldorf

" Neue Väter-neue Rechte "

am Donnerstag den 20.10. 2005, 19 UHR,  Volkshochschule Heide/ Holstein Markt 29.

28.09.2005: Heute: WDR Fernsehen,  18.20 Uhr - 18.50 Uhr  (Wiederholung: 29. September 2005, 11.15 Uhr) Servicezeit: Familie mit einigen interessanten Themen, u.a. zum Cochemer Modell und Vater-Kind-Ferien.

25.09.2005: Wir haben folgenden Aufruf erhalten:

Für eine 30-minütige "ZDF.reportage" - jeden Sonntag, 18:30 Uhr - sucht die Redaktion ZDF.reporter Väter, die darum kämpfen, ihre Kinder sehen  zu dürfen. Weil die Ex-Partnerin ihr Sorge- und/oder Umgangsrecht boykottiert, weil die Behörden ihnen nicht helfen, ihre Rechte als Väter  durchzusetzen. Weil sie Väter sind, die ihren Kindern ganze Väter sein wollen -auch nach der Trennung. Kontakt: Annette Hoth, hoth.a@zdf.de <mailto:hoth.a@zdf.de> , 0173-6614038 (ich rufe natürlich zurück)
23.09.2005: Pressemitteilung aus Baden-Würtemberg:

Landesregierung fördert Aufbau regionaler Arbeitskreise nach Cochemer Modell

Renner und Goll: „Scheidungskinder sind die Schwächsten - ihnen wollen wir helfen“

22.09.2005 21. 965 Kinder erlebten im vergangen Jahr in Baden-Württemberg die Scheidung ihrer Eltern - so viele wie nie zuvor im Land. Seit 1990 hat sich die Zahl der Minderjährigen, die von einer Scheidung betroffen sind, um drei Viertel erhöht. In einer gemeinsamen bundesweit einmaligen Fortbildungsreihe haben das baden-württembergische Arbeits- und Sozialministerium und das Justizministerium jetzt Familienrichter, Jugendamtsmitarbeiter, Mitarbeiter der Familienberatungsstellen und Fachanwälte für Familienrecht an einen Tisch gebracht.

„Wir wollen den Aufbau von regionalen Arbeitskreisen, die nach dem Cochemer Modell arbeiten, forcieren oder bestehende Arbeitsgruppen stärken und damit das so genannte ´Cochemer Modell´ – eine Schlichtungspraxis im Familienrecht - flächendeckend bekannt machen“, erklärten Arbeits- und Sozialminister Andreas Renner (CDU) und Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) heute in Stuttgart. .......................

Informationen für die Redaktion:
In verschiedenen Städten Baden-Württembergs finden in den kommenden Wochen und Monaten Treffen der Arbeitsgruppen statt, in denen diese genaue Vernetzungsstrukturen erarbeiten. Zu den jeweiligen Veranstaltungen ist die Presse herzlich eingeladen. Die genauen Termine erfahren Sie im Jugendamt:
• 29. September 2005 AK Heidelberg, • 29. September 2005 AK Balingen, • 16. November 2005 AK Freiburg, • Januar 2006 AK Tübingen, • Januar 2006 AK Lörrach

Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales und Justizministerium

21.09.2005: Heute, WDR 22h30 Menschen hautnah: Vorwurf Kindesverwahrlosung (2) -Das Gericht entscheidet. Dokureihe. Ein Film von Sibylle Plogstedt. Redaktion: Wilfried Prill

  Seit über einem Jahr streiten in Bonn eine Großfamilie mit 14 Kinder und das Jugendamt um das Sorgerecht und um die Frage, ob die Kinder nicht besser in Heimen als bei ihren Eltern aufgehoben sind. Doch die Eltern sehen das nicht ein. "Wir bekommen doch nicht so viele Kinder, um sie dann ins Heim zu stecken", sagt Werner Schmitz, der Vater der Kinder. ...........

Zur Autorin und Teil I vgl. Filmprojekt über begleiteten Umgang (28.8.2005).

16.09.2005: Mitteilung an unsere Mitglieder: Wir haben vor etwa 10 Tagen eine Aussendung an unsere Mitglieder gemacht. Leider kamen einige davon zurück, weil die Empfänger nicht ermittelt werden konnten. Fall Sie in jüngster Zeit Ihre Adresse geändert haben, teilen Sie uns das bitte
mit, nicht nur auch sondern am besten per e-mail: 
(Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass die Adresse nur als Grafik erscheint, um es Spam Mailern etwas schwerer zu machen.)  

15.09.2005: Wir teilen eine Besorgnis mit Wallerstein und Blakeslee (1989), die jetzt ihre Untersuchungen über junge Erwachsene (in ihren 20-ger Jahren), die den Zusammenbruch ihrer Familie im Kindes- oder Jugendlichenalter erfahren haben, publiziert haben. Sie finden in einer klinischen Stichprobe was wir in einer vollständigen Kohorte eines Geburtsjahrganges finden: Die psychologischen Auswirkungen elterlicher Scheidung reichen in das Erwachsenenleben und können bei einem signifikanten Teil der Männer und Frauen die Etablierung starker und naher Bindungen beeinträchtigen. Weil elterliche Scheidung gegenwärtig der herausragendste Risikofaktor für Kinder in unserer Gesellschaft ist, erfordern die Langzeitauswirkungen auf die Kinder mehr Aufmerksamkeit.

Dieses Zitat (übersetzt) stammt aus dem Buch, Emmy E.Werner and Ruth  S. Smith, Overcoming the Odds. High Risk Children from Birth to Adulthood, Cornell University Press, Ithaca, N. Y.,1992 (Seite 198), das den Abschluss einer wirklich bemerkenswerten und in der psychologischen Fachliteratur viel zitierten Langzeitstudie (über 32 Jahre) bildet, die vor allem nach Faktoren suchte und methodisch statistisch erfasste, welche es Risokokindern ermöglichen, schließlich ihre Schwierigkeiten zu überwinden. Eine Buchbesprechung folgt in einigen Tagen.

Prof. Dr. Emmy E. Werner, Univ. Berkeley (geboren 1929 im Rheingau) gilt als Pionierin (neben Sir Michael Rutter) der Resilienzforschung und wurde für ihre Arbeiten wiederholt ausgezeichnet und auf Kongressen geehrt, die ganz diesem Thema gewidmet waren (z. B. München 2001, Zürich 2005), oder wie in Frankfurt (April 2005) speziell dem Erleben und der Entwicklung von Kriegskindern. Motiviert wohl durch ihr eigenes Erleben des zweiten Weltkrieges in Deutschland entstand ein Buch, das auch auf Deutsch erschienen ist, unter dem Titel:  Unschuldige Zeugen. Der Zweite Weltkrieg in den Augen von Kindern (Europa Verlag, Hamburg 2001).

Zur klinischen Langzeitstudie von Wallerstein et al. vgl. unsere Rezension der abschließenden Veröffentlichung, Judith Wallerstein, Julia M. Lewis, and Sandra Blakeslee, The unexpected Legacy of Divorce. The 25 Year Landmark Study (2000), Deutsch: Scheidungsfolgen - Die Kinder tragen die Last. Eine Langzeitstudie über 25 Jahre (2002).

 

08.09.2005: Morgen im Mittagsmagazin Drehscheibe des ZDF ab 12h15 Servicethema (Anfragen an Experten): Streit um Sorgerecht und Umgang

03.08.2005: Heute im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine ausgezeichnete Sendung zum Parental Alienation Syndrom (PAS) -in Belgien:  http://www.lapremiere.be (12h05, ca 40 min) in der Reihe  "Transversales", die wöchentlich 3 wichtige Themen auswählt.
Unter den Eingeladenen, ein Vater (Philippe P.) dem es durch große Entschlossenheit, aber vor allem durch viel Verständnis für die Loyalitätskonflikte seiner 3 Kinder (jetzt 14, 12, 11 J.), Anknüpfung an die gemeinsame Vergangenheit mit ihren Aktivitäten (zunächst im begleiteten Umgang), aber bei striktem Heraushalten der Kinder aus dem Konflikt mit der früheren Ehefrau, gelungen ist, Kindesentführung (nach Schweden) und intensive Entfremdung zu überwinden und jetzt wieder eine ausgezeichnete Beziehung zu seinen Kindern zu haben.
Weiter, eine betroffene Mutter,
 ein betroffenes, jetzt erwachsenes Kind und ein psychologischer Sachverständiger. Die Sendung (in Französisch) kann diese Woche noch über Internet gehört werden (durch Anklicken von "Les Emissions de A à Z"/"Transversales"/"Audio" auf obiger Webseite).

Eine Sendung mit betroffenen Müttern und Vätern gab es auch bei Radio Notre Dame, Paris (31.8.2005, 1h). Hier geht es auch um den Umgang der französischen Justiz mit Hochkonflikt-Trennung /Scheidung. Eine Aufzeichnung ist auf der Webseite http://www.acalpa.org, die ganz dem Thema PAS gewidmet ist, zu finden.

28.8.2005: Filmprojekt über begleiteten Umgang.

Wir haben folgende Anfrage erhalten:

Für einen Film im WDR suche ich Väter und Mütter, von denen ein Elternteil das Kind/die Kinder nur im begleiteten Umgang sehen darf.
Voraussetzung ist, dass ich den Umgang möglichst lange drehen kann und auch anschließend die Reaktionen des Kindes, des Vaters und der Mutter aufnehmen kann.
Bin Dokumentarfilmerin. Dies soll ein 45 Minuten-Film werden für die WDR-Sendung Menschen hautnah. Näheres über meine Filme gibt es auf meiner Homepage http://www.sibylle-plogstedt.de/.

Mailanschrift: kontakt@sibylle-plogstedt.de

Auf Grund  des sehr beindruckenden früheren Films Vorwurf: Kinderverwahrlosung. 10 Kinder sollen ins Heim (Phoenix 16.11.2004 und 3 Sat, WDR, 2005), den sicher viele unserer Besucher gesehen haben (Am 21. September folgt Teil 2:  WDR 22 h 30, Menschen hautnah. Vorwurf Kindesverwahrlosung II. Das Gericht entscheidet), kann mit Sicherheit davon ausgegangen, dass auch diese für alle Beteiligten schwierige Situation nicht nur umfassend, sondern auch besonders einfühlsam dargestellt werden wird.  Wir befürworten dieses Projekt und hoffen, dass sich bald geeignete Kanditaten finden, weil begleiteter Umgang gute Chancen bietet, nicht nur um überhaupt einen Minimalkontakt mit den Kindern aufrecht zu erhalten, sondern auch einen normalen Umgang behutsam wieder anzubahnen. Nicht zuletzt schützt begleiteter Umgang vor ungerechtfertigten Vorwürfen, die häufig zur Unterbrechung der Kontakte führen. 

23.8.2005:  Heute um 22.55 Uhr bei ARTE- TV: Der Vater meiner Schwester.
Erst mit 19 Jahren und kurz vor seiner Gesellenprüfung erfährt der angehende Koch Paul von seiner Mutter, dass sein Vater nicht in Indien ums Leben gekommen ist, wie sie ihm jahrelang erzählt hat, sondern mit seiner Frau und einer Tochter in derselben Stadt lebt. Paul beschließt, seinen Vater kennen zu lernen. .......Paul fordert ein, was ihm zusteht: Anerkennung, Liebe und nicht zuletzt Wahrheit. Der Film erzählt mehr als nur eine Episode aus dem Drama der "vaterlosen Gesellschaft". Koautor Jochen Bitzer dazu: "Das Leben wird kompliziert, wenn Lügen gut gemeint und Wahrheiten bitter, demütigend und verletzend sind." "Der Vater meiner Schwester" feierte auf dem Filmfest München am 26. Juni 2005 seine Premiere. .......
 

22.8.2005: Das Leid der Väter, die ihre Kinder nicht mehr sehen dürfen. Heute Telefonaktion zur BILD-Serie „Scheidungs-Väter“. Von 10 bis 14 Uhr geben ihnen Experten Tips und Hilfestellungen. Ein Anruf kostet 6 Cent. Telefonnummern hier.

20.8.2005:  BILD: Scheidungs-Väter.  Heute:Meine Frau hat unseren Sohn heimlich zur Adoption freigegeben.
  Fr. 19.8. ( Teil 4): Ich sehe meinen Sohn nur alle 14 Tage.
  Do. 18.8 ( Teil3):Meine Frau ist mit unserenTöchtern abgehauen.
  Mi. 17.8. ( Teil2):Ich habe einen Sohn. Das hat mir das Jugendamt mitgeteilt.
  Di. 16.8. (Teil 1): Dr. Armin Sch. darf seit drei Jahren seine Kinder nicht mehr sehen.
Mo 22.8.2005: Experten am BILD Telefon. 

20.8.2005: Zum Thema Umgang auch wieder ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: AFFAIRE BOVE c. ITALIE,  Requête no 30595/02 vom 30.6.2005 (Urteil nur in Französisch verfügbar). Der Gerichtshof erkannte (mit einer abweichenden Stimme) auf Verletzung des Art. 8 (Recht auf Respektierung des Familienlebens) wegen, trotz des nationalen Ermessenspielraumes, mangelnder Durchsetzung des Umgangsrechts:

51.  Compte tenu des intérêts en jeu, ce qui précède ne permet pas de dire que les autorités compétentes ont consenti des efforts raisonnables pour faciliter le regroupement. Au contraire, leur inaction a forcé le requérant à user sans relâche de toute une série de recours longs et finalement inefficaces afin de faire respecter ses droits.
52.  La Cour conclut en conséquence que, nonobstant la marge d'appréciation dont jouissaient les autorités compétentes, l'inobservation du droit de visite du requérant depuis septembre 2002 s'analyse en une atteinte à son droit au respect de sa vie familiale garanti par l'article 8 de la Convention.
53.  Par conséquent, il y a eu violation de l'article 8 de la Convention concernant cette partie du grief.

Der Fall selbst bietet gegenüber den uns auch aus Deutschland leider wohlbekannten Verhaltensmustern wenig Überraschungen: Nach häufiger Umgangsvereitelung eine allerdings vergleichsweise großzügige Umgangregelung durch das Gericht: 2 Nachmittage pro Woche und jeden 2 ten Sonntag mit dem nun 1 1/2 jährigen Kind (geb. Jan. 1995), sowie Beauftragung eines Sozialdienstes zur Begleitung von Gesprächen zwischen den Eltern zum Abbau der Konflikte. 1999 Ausdehnung des Umgangsrechts auf Beherbergung jedes 2 te Wochenende und während der Ferien, entsprechend den Empfehlungen eines Sachverständigen. Bald danach Missbrauchvorwürfe, allerdings nicht gegen den Vater selbst, sondern gegen 2 seiner Freunde und den Großvater (nicht bestätigt, Strafverfahren eingestellt). Als Folge Einschränkung des Umgangs auf  2 mal /Woche begleitet. Danach eine Reihe von Anträgen des Vaters, die aber nicht zur Aufhebung dieser Massnahme führen, sondern zunächst sogar zu einer weiteren Einschränkung auf 1 Umgang/Woche. Schließlich das weitere uns so vertraute Verhaltenmuster: Betreuender Elternteil (hier Mutter) bestätigt Ablehnung des Umgangs durch das Kind, will diesen gegen des Willen des Kindes aber nicht erzwingen. Obwohl das Gericht die Wichtigkeit der Präsenz des Vaters für die Entwicklung des Kindes anerkennt und deshalb zur Wiederanbahnung der Vater-Kind auch psychologische Unterstützung anordnete, kam es seit September 2002 zu keinen weiteren Kontakten zwischen Tochter und Vater.

Die italienische Regierung betonte in ihrer Stellungnahme, dass der Umgang lediglich für 1 1/2 Jahre eingeschränkt war, wegen der im Raume stehenden Missbrauchsvorwürfe, nie aber die Rechte des Vaters  (Beaufsichtigung und Kenntnis) bzgl. der (schulischen) Erziehung und Lebensbedingungen des Kindes. In  Deutschland dagegen bedeutet Umgangsvereitelung durch einen allein sorgeberechtigten Elternteil praktisch immer auch weitgehenden Ausschluss von der Mitwirkung an der schulischen Erziehung des Kindes und Auskünften über Gesundheit etc, weil das Auskunftsrecht ausgerechnet nur über den allein sorgeberechtigten Elternteil ausgeübt werden kann. Auch die Anträge des Vaters auf Übertragung des Sorgerechtes, die zwar abgelehnt wurden, wären in Deutschland von vornherein aussichtslos gewesen, weil hier, bei nicht verheiratet gewesenen Eltern, dies immer noch nur über die praktisch unüberwindbare Hürde des $1666 BGB (akute Gefährdung des Kindes) möglich wäre, auch nicht einmal ein gemeinsames Sorgerecht ohne ausdrückliche Zustimmung (in einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung) der Mutter des Kindes. 

18.8.2005: Buchveröffentlichung zum Parental Alienation Syndrom -aber wieder nicht in Deutschland:

Wir haben vor einigen Tagen über die Ausgabe einer belgischen Fachzeitschrift berichtet, die ganz dem Thema Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) gewidmet war.  Jetzt haben wir von der tschechischen Übersetzung eines in den USA erfolgreichen und von Betroffenen als besonders hilfreich empfundenen Buches zu diesem Thema, Richard Warshak, Divorce Poison (vgl. unsere Rezension), erfahren:

R.A.Warshak, Rozvodove jedy (Divorce poison), Übersetzerin: Daniela Zounkova, Verlag: TRITON 2003, Vorwort: Dr.E.Bakalar, Nachwort: JUDr.K.Friml, RA; Doc.Dr.J.Kocourkova, Kinderpsychiatrie Karlsuniversität Prag;   Dr.J.Schvarc, Psychiater; Dr.A.Vondrova, Therapeutin; L.Patera, Vereinigung "Gerechtigkeit den Kindern". ISBN 80-7254-439-X.

Wir wissen, dass es auch in Deutschland Bemühungen von Fachleuten gab dieses Buch als deutsche Übersetzung heraus zu bringen und dazu eine Vielzahl von Verlagen angeschrieben wurden. Nur wenige waren überhaupt bereit diesen Vorschlag ernsthaft zu prüfen, konnten sich  aber sämtlich schließlich nicht zu einer Veröffentlichung entschließen, obwohl sie sich positiv über das vorgelegte Buch äußerten.  Warum ist in der Tschechischen Republik (oder in Belgien) möglich, was hier angeblich nicht interessiert oder sich bei einer etwa 10 mal größeren potentiellen Leserschaft nicht rechnet? Warum wohl?

Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass auch aus dem Werk von R.A. Gardner, der das PAS Konzept einführte, schon Jahre bevor es in Deutschland überhaupt bekannt wurde, in der Tschechischen Repuplik Übersetzungen angefertigt worden waren, und zwar vom Ministerium für Soziale Angelegenheiten, zur Schulung von Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern. 

17.8.2005: Das Jugendmagazin "Bravo Girl"  möchte eine Reportage über "Schicksal von Scheidungskindern"  bringen.
Ein Thema, das bei unseren Leserinnen auf großes Interesse und Sympathie aufgrund vieler eigener Erfahrungen stößt.
Dazu suchen wir ein Mädchen zwischen 13 und 18 Jahren, das Lust hat, uns ihre Geschichte zu erzählen.
Wir suchen hauptsächlich Kinder, die bei ihrem Vater geblieben sind, d. h. bei denen die Mutter weggegangen ist - aus welchem Grund auch immer. Das Motto, unter dem der Bericht stehen soll, lautet in etwa:  "...und plötzlich war Mama weg".
Unsere Reportagen sind immer auch mit Fotos. Jedes Mädchen, das ihre Geschichte bei uns veröffentlicht, erhält ein kleines Honorar von 150 Euro.
Ich freue mich, wenn Sie mir weiterhelfen können!
Silvia Schaub
Redaktion Bravo Girl
sschaub@bravogirl.de

16.8.2005: Neue Serie in BILD: Scheidungs-Väter.  Heute: Dr. Armin Sch. darf seit drei Jahren seine Kinder nicht mehr sehen. Von SÜNJE BANASCH u. MIRIAM SIEGFRIED.   

Schmerz läßt sich nicht messen, sagt man. Doch Dr. Armin Sch. (45), Internist mit eigener Praxis, kann es. Für ihn mißt sich Schmerz nach Tagen.

1095 sind es, seit er seine beiden Kinder zum letzten Mal sehen durfte. Er teilt sein Schicksal mit unzähligen Männern: Deutschlands vergessene Väter. Diese neue BILD-Serie erzählt ihre traurigen Geschichten. ....

Lesen Sie morgen: Torsten A. (33): „Ich habe einen einjährigen Sohn. Ich durfte ihn noch nie sehen.“

Wir finden es gut, dass eine derart auflagenstarke Zeitung über Schicksale berichtet, die für den "Normalverbraucher" vielleicht so nicht vorstellbar waren,  für uns, entsprechend auch den Zuschriften an uns, leider aber Alltag sind.

14.8.2005: Fachpublikation widmet die gesamte vierteljährliche Ausgabe dem Parental Alienation Syndrom (PAS), -- aber nicht im Land der "Bedenkenträger", wo man sich in erster Linie auf meist wenig originelle und schon gar nicht konstruktive Kritik und bloße Polemik zu diesem Thema zu verstehen scheint --, sondern im kleinen Belgien: Divorce & séparation, n° 3 --juin 2005,  Dossier:  L'aliénation parentale.

Kritik an dem Konzept, so wie es R. A. Gardner 1984 einführte, gab und gibt es auch anderswo. Damit setzt sich in dieser Ausgabe der flämisch-kanadische Psychologe Hubert Van Gijseghem auseinander, L'aliénation parentale: points controversés (S. 13-27), wenn auch nicht so umfassend wie Warshak (ZfJ, 5, 2005).  Der Autor war u.a. einer der 3 Gutachter in einem "PAS- Urteil" des Cour d'Appel Québec, bereits aus 1994 (vgl. DAVorm. 1/98). In diesem Fall der Umgangsvereitelung und Eltern-Kindentfremdung war, wie leider so oft, als "ultimative Waffe", ein unbegründeter Missbrauchsvorwurf eingesetzt worden, was schließlich zur Übertragung des Sorgerechts auf den Vater führte. Mit dieser Thematik setzt sich vorliegend die Rechtsanwältin Florence Rault aus Sicht des 2002 reformierten französischen Kindschaftsrechts auseinander: Séparation et allégations d'abus sexuels (S. 43-55).  Dem Thema PAS als eine Form psychischer Misshandlung widmen sich die Psychologinnen Marie-Hélène Gagné, Sylvie Drapeau, L'aliénation parentale est-elle une forme de maltraitance psychologique? (S. 29-42), sowie Wilfrid von Boch &Ursula Kodjoe, Syndrome d'aliénation parentale: une forme de maltraitance psychologique des enfants en cas de séparation ou de divorce conflictuel des parents (S. 91-115). Der belgische Anwalt Jean-Martin Rathmes setzt sich für eine interdisziplinäre Vorgehensweise ein, um u.a. den tatsächlichen Kindeswillen zu erkennen und gibt eine Zusammenfassung der zum Thema relevanten belgischen und internationalen juristischen Normen: L'heur de l'enfant -leurre du juge (S. 57-75). Der Psychologe Didier Erwoine beschreibt die Möglichkeiten einer Therapie und weist dabei, wie andere Autoren auch, auf die Mitwirkung des Gerichts als conditio sine qua non hin (mit Erwähnung auch der Cochemer Praxis): Les traitements du syndrome d'aliénation parentale (S. 117-125). Auf Seiten 77-89 findet man ein Interview mit dem Psychiater und Sachverständigen Paul Bensussan (Versailles). Den Abschluss der Ausgabe bildet die Beschreibung der Tragödie einer induzierten Eltern-Kindentfremdung durch eine davon betroffene Mutter: Hannah Odyniec, De l'enfant-otage à l'enfant-soldat: chroniques de guerres familiales, (S. 127-137).  Die Zusammenfassungen der Aufsätze kann man auch auf einer französischen Webseite finden, die ganz dem Thema PAS gewidmet ist: www.acalpa.org. Die nächste Ausgabe von Divorce & séparation wird dem Thema Mediation gewidmet sein: La médiation familiale.
   

23.6.2005: Ein Verfahren ohne Ende? Leider keine bloße Justizposse, weil es um die fortwährende Missachtung fundamentaler Menschenrechte geht, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte  in diesem Verfahren bereits am 26.2.2004 feststellte:

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 55/2005
vom 23. Juni 2005
Zum Beschluss vom 10. Juni 2005 – 1 BvR 2790/04 –

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts
in Sachen Görgülü
In einem zwischenzeitlich über 5 Jahre dauernden Umgangsstreit zwischen einem Vater und den Pflegeeltern seines nichtehelich
geborenen Sohnes hat das Bundesverfassungsgericht erneut zugunsten des Vaters entschieden. Dessen Verfassungsbeschwerde (Vb)
gegen die Entscheidung des 14. Senats des Oberlandesgerichts (OLG)Naumburg, die ihn – in Abänderung der vom Amtsgericht (AG)
Wittenberg vorläufig getroffenen Umgangsregelung – von seinem Umgangsrecht ausschließt, war überwiegend erfolgreich.
.........

20.06.2005:  Wir haben eine begrenzte Zahl vom Zentralblatt für Jugendrecht, Heft 5, 2005, das den unten beschriebenen Aufsatz von Prof. Warshak ,,Eltern-Kind-Entfremdung und Sozialwissenschaften. Sachlichkeit statt Polemik"
enthält. Wir möchten zunächst bevorzugt unseren Mitgliedern Exemplare kostenlos zur Verfügung stellen. Bitte schicken Sie dazu eine kurze Nachricht an
webmaster@vaeterfuerkinder.de oder unser Postfach (Väter für Kinder e. V. Postfach 12 28 D-85730 Ismaning)

09.06.2005: Mitwirkende an TV-Reportage gesucht!
Hallo zusammen,
wir, die Firma Imago TV aus Berlin, produzieren momentan für STERN TV eine TV-Reportage zu dem Thema "Sorgerecht". Wir wollen das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln darstellen und suchen Mitwirkende an der Reportage. Unter anderem suchen wir Ex-Paare, die das Sorgerecht gemeinsam wahrnehmen; Jugendliche, die eine Scheidung aus ihrer Sicht erzählen sowie Paare, bei denen eine Einigung schwierig ist.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der unten angegebenen Telefonnummer oder per Email zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Jan Eckl
Imago-TV Film- und Fernsehproduktion GmbH
Jan Eckl - Redaktion
Suarezstr. 27 D-14057 Berlin
Tel: + 49.(0)30. 32 77 14 - 16                    Fax: +49.(0)30. 32 77 14 - 29             e-mail: eckl@imago-tv.de

Zu einem weiteren, noch aktuellen Aufruf aus den Printmedien vgl. 20.5.2005
 

02.06.2005: Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Unterhaltsrechtänderungsgesetz ist von den Webseiten  des Ministeriums abrufbar und in die Begutachtungsphase getreten. Stellungnahmen dazu würden auch uns interessieren (webmaster@vaeterfuerkinder.de).

Zu diesem Thema heute auch im Bundestag eine  Anfrage der FDP Bundestagsfraktion, live über Phoenix und das Parlamentsfernsehen  / Web-TV (Real-Player erforderlich): 10.) Beratung Antrag FDP: Unterhaltsrecht sozial und verantwortungsbewusst gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen. - Drs 15/5369 - (TOP 10, 00:30 Minuten), daher vermutlich am Nachmittag.

24.5.2005: Soeben erschienen im Zentralblatt für Jugendrecht 5, 2005, Seiten 186-200:

  Richard A. Warshak, Ph.D., University of Texas Southwestern Medical Center at Dallas, aus dem Amerikanischen übersetzt von Christian T. Dum, Ph.D.

Eltern-Kind-Entfremdung und Sozialwissenschaften. Sachlichkeit statt Polemik

Dieser Aufsatz zieht einen sehr umfangreichen Bestand an Literatur heran, um Konzept und Behandlung von Eltern-Kind-Entfremdung in wissenschaftlich hervorragender Weise zu analysieren. Die hauptsächlichen Streitpunkte werden beleuchtet und Information bereitgestellt, um Anwälten, Richtern und Sachverständigen zu helfen, die Nützlichkeit verschiedener Perspektiven zu beurteilen.

Elterliches Entfremdungssyndrom [Parental Alienation Syndrom (PAS)], das am weitesten verbreitete Konzept, wird dabei durch die folgenden drei wesentlichen Elemente definiert:

  1) Ablehnung oder Verunglimpfung eines Elternteils, die das Ausmaß einer Kampagne erreichen, d.h. andauernd und nicht nur als gelegentliche Episode;

  2) die Ablehnung ist irrational, d.h. die Entfremdung ist nicht eine angemessene Reaktion auf das Verhalten des abgelehnten Elternteils und

   3) sie ist Teilresultat des Einflusses des entfremdenden Elternteils.

Wenn eines dieser drei Elemente fehlt, ist die Bezeichnung PAS nicht anwendbar.

                                                      Dr. med. Wilfrid von Boch-Galhau/Christian T. Dum, Ph.D.

Kapitelüberschriften und weitere Informationen      Die Zeitschrift kann über den Buchhandel oder direkt über die Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. bezogen werden (E-Mail: vertrieb@bundesanzeiger.de). Einzelheft € 10,20 (inkl. MwSt.). Als pdf Datei hier.

20.5.2005: Dem Wunsch den folgenden Aufruf zu veröffentlichen kommen wir gerne nach und hoffen auf rege Resonanz:

Interviewpartnerin gesucht zum Thema: "Mama, ich will jetzt zu Papa!"
Für eine Geschichte in der Frauenzeitschrift "Brigitte" suche ich eine geschiedene Mutter, die mir über ihre Gefühle,
Ängste und Hoffnungen erzählt, weil das Kind, nachdem es einige Jahre bei ihr gelebt hat, jetzt aus eigenem Entschluss
zum Vater ziehen will (bzw. irgendwann tatsächlich schon zum Vater gezogen ist).
Die Geschichte soll anderen Betroffenen Mut machen und "schmutzige Wäsche" auf keinen Fall gewaschen werden.
Außerdem gibt es ein kleines Honorar für die Mutter und die Anonymität wird auch gewahrt.

Bei Interesse melden Sie sich bitte hier:
FREIstil. Das Redaktionsbüro
u.hilgenberg@web.de oder 040-87976776

20.4.2005: Die hoffentlich nicht endlose Geschichte im Fall Görgülu geht weiter. Wieder:

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 34/2005 vom 20. April 2005 Dazu Beschluss vom 5. April 2005 – 1 BvR 1664/04 –

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg in Sachen Görgülü.

Erneut hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des 14. Senats des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg beanstandet. Dieses hatte den Sorgerechtsantrag des Beschwerdeführers (Bf) für sein nichteheliches Kind abgewiesen. Die 1. Kammer des Ersten Senats stellte fest, dass die Entscheidung des OLG Naumburg den Bf in seinem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (Elternrecht) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Gesetz und Recht) verletzt und wies die Sache an einen anderen Familiensenat des OLG Naumburg zurück........

15.4.2005: Süddeutsche Zeitung, Magazin von heute: Der Tag an dem Papa auszog. Erst liebten sie sich. Dann gründeten sie eine Familie. Dann stritten sie sich. Vor vier Wochen packte Jürgen seine Sachen. Von Nina Poelchau.
VfK Kommentar: Eine einfache, aber berührende Geschichte, was das Leid der Kinder bei einer Trennung der Eltern betrifft, selbst, wenn diese einigermaßen friedlich, ohne  Verunglimpfungen vor den Kindern, verläuft und zunächst wenigstens der Kontakt der Kinder zu beiden Elternteilen weiter gesichert scheint. Kinder brauchen beide Eltern und haben ein verbrieftes Recht darauf!

7.4.2005: Die Welt vom 31.3.2005:  Nach der Trennung bleibt der Vater wichtig. Ein Kontaktabbruch führt zu Selbstwertproblemen - Eltern sollten zum Wohle des Kindes kooperieren

von Jutta Beiner-Lehner.

Berkeley/Bonn - Eine Scheidung der Eltern wird heutzutage für rund 37 Prozent der Familien eines Tages Realität. Tendenz steigend. Viele Familienforscher sehen inzwischen einen solchen Schritt als günstiger für das vielzitierte Kindeswohl an als einen Alltag mit ständigen Spannungen, für die gerade junge Menschen feine Antennen mitbringen. Besonders nach einem solchen Einschnitt kommt es jedoch auf die Qualität der Beziehungen zwischen Eltern und Kindern an. Wenn diese nach wie vor stimmt, haben die Söhne und Töchter trotz des einschneidenden Erlebnisses die Chance, weiter ohne Entwicklungsdefizite aufzuwachsen. Zu diesem Ergebnis kommen unter anderen die international anerkannten Scheidungspsychologinnen Judith S. Wallerstein von der Universität Kalifornien in Berkeley und Julia Lewis von der Staatsuniversität San Francisco in ihrer Studie. Als einzige Forschergruppe untersuchten sie über einen Zeitraum von 25 Jahren getrennte Familien. Vor allem kamen die Heranwachsenden dabei zu Wort - mittlerweile selber erwachsen. Am wenigsten belastet setzte sich das Leben derjenigen fort, die weiterhin guten Kontakt zu dem Elternteil hatten, mit dem sie nicht mehr zusammenlebten. "Unsere Ergebnisse zeigen sehr deutlich, was engagierte Eltern erreichen können", so die Forscherinnen. .......

Die Langzeitstudie von Wallerstein et al. haben wir bereits ausführlich rezensiert und haben dabei auch auf erhebliche Unterschiede zwischen den amerikanischen und deutschen Lebensverhältnissen und des Familienrechtes hingewiesen, die unbedingt bei einer Beurteilung dieser Arbeit berücksichtigt werden sollten.
Zitiert werden im Artikel anschließend auch Aussagen deutscher Fachleute.

6.4.2005: Aus dem umfangreichen Datenmaterial des Statistischen Bundesamtes zur Bevölkerungsentwicklung haben wir einige Zahlen zusammengestellt und Schaubilder konstruiert, die von besonderem Interesse für Familienpolitik und Familienrecht sein sollten.

5.4.2005: ZDF 37° heute 22.15 - 22.45: Kampf ums Kind. Wenn Eltern zu "Entführern" werden. Dokumentation, Deutschland, 2005. Ein Kind zu entführen ist ein Verbrechen. Darüber sind sich alle einig. Was aber, wenn der Vater oder die Mutter ihr eigenes Kind kidnappen? Die - strafbare - Tat ist keine Seltenheit mehr in Deutschland. Juristisch spricht man hier von "Kindesentziehung". Allein die Zahl offizieller Anträge auf Rückführung eines verschwundenen Kindes beim Generalbundesanwalt geht an die 300. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs, weil viele Verfahren dort gar nicht anhängig werden und weil nach der Erfahrung von Hilfsorganisationen viele Betroffene keinen Kontakt zu öffentlichen Stellen aufnehmen. Man kann guten Gewissens davon sprechen, dass in Deutschland mindestens täglich eine neue Tragödie ihren Lauf nimmt.........
 

31.3.2005: Zu den Anforderungen an die sozial-familiäre Beziehung einer Bezugsperson des Kindes. BGH, Beschluß vom 9. Februar 2005 - XII ZB 40/02 - KG BGB § 1685 Abs. 2 ( Entscheidung anzeigen)

Nach diesem jetzt vorliegenden Beschluss des Bundesgerichtshofes ist dem leiblichen aber nicht rechtlichen Vater ein Umgangsrecht mit dem Kind einzuräumen, wenn er eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind hatte und der Umgang dem Kindeswohl dient. Das folge aus der Neufassung des §1685 BGB, die am 30.4.2004 in Kraft trat, aber wie hier auch auf davor liegende Fälle anzuwenden ist. Diese Neufassung des §1685, die den Personenkreis der Umgangsberechtigten erweiterte, erfolgte in Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 1493/96 vom 9.4.2003. Sie ist im Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes, zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern vom 23.4.2004 enthalten.
Man beachte, es handelt sich hier nicht um eine allgemeine Stärkung des Umgangsrechtes nichtehelicher Väter, wie es nach Pressemeldungen den Anschein hat (z. B. Die Welt vom 31.3.2005), sondern lediglich um den besonderen Fall, dass der biologische Vater nicht gleichzeitig auch Vater im rechtlichen Sinne ist, wie es zum Beispiel der Fall sein kann, wenn das Kind während der bestehenden Ehe der Kindesmutter mit einem anderen Mann geboren wurde. Diese biologischen Väter hatten vor der Entscheidung des BVerfG und der darauf folgenden Gesetzesänderung keine rechtliche Möglichkeit ihre Vaterschaft  oder den Umgang einzuklagen. Nach §1592 BGB gilt nämlich:
Vater eines Kindes ist der Mann,
1.  der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2.  der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3.  dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt ist.

Im übrigen regelt §1684 BGB den Umgang, auch für nichteheliche Väter.

1.3.2005: Mit heutigem Tag gilt die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates der Europäischen Union  über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel IIa-Verordung). Die Anwendung in Deutschland ist durch das Gesetz zur Aus-und Durchführung Internationaler Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des Familienrechts (Familienrechts-Ausführungsgesetz -FamRAG) geregelt. Es dient auch zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, sowie der Ausführung des Luxemburger Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses (Europäisches Sorgerechtsübereinkommen). Das Gesetz löst damit die früheren Durchführungsbestimmungen (SorgeRÜbkAG) zu diesen beiden Abkommen ab.

Das Übereinkommen ist natürlich in erster Linie für binationale Ehen und bei internationaler Kindesentführung innerhalb der Europäischen Union von Interesse, wo es zu einer wesentlichen Vereinfachung und Beschleunigung bei der Anerkennung und Durchsetzung von Entscheidungen beitragen soll, insbesondere bei Kindesentführung auch bei der raschen Rückführung von Kindern in ihr Land des gewöhnlichen Aufenthaltes, wie es das Haager Übereinkommen fordert. Gerade die deutsche Praxis bei internationaler Kindesentführung wurde ja bekanntlich im Ausland oft besonders kritisch gesehen. 

Für inländische Sorgerechtsfälle interessant ist, dass um Vollstreckungsdefiziten zu begegnen das Zwangsmittelsystem nach §33FGG durch Ordnungsmittel (§46 des Durchführungsgesetzes) ersetzt wurde. Obwohl das derzeit nur für zwischenstaatliche Fälle gilt, ist damit auch der innerstaatliche Bedarf für eine effektivere Zwangsvollstreckung anerkannt und soll bei einer umfassenden Reform des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) Berücksichtigung finden.    

28.2.2005: Wer sich noch an die Prozesse zu angeblichen massenhaften sexuellem Kindesmissbrauch, wie den Montessori-Prozess in Münster (bis 1995) und die drei Wormser Prozesse  (bis 1998) erinnert und vielleicht meint mit den schließlich, nach jahrelanger Prozessdauer und Untersuchungshaft, erfolgten Freisprüchen seien solche zumeist durch übereifrige, selbsternannte und völlig unqualifizierte KinderschützerInnen/"AufdeckerInnen" ausgelöste, an die Hexenprozesse des finsteren Mittelalters erinnernden Verfahren überwunden, wird durch einen im heutigen SPIEGEL (Seiten 50 -56) erschienen Aufsatz  auf eine wahrlich erschreckende Wirklichkeit hingewiesen. Gisela Friedrichsen, die auch damals schon in herausragender Weise über diese Verfahren berichtete, bringt nach elf Jahren eine Nachlese zu den Wormser Prozessen, an Hand der Schicksale von Kindern, die damals aus ihren Familien gerissen wurden, aber an deren "Fremdunterbringung" auch nach den Freisprüchen ihrer Eltern noch immer von den Behörden (Jugendamt, Gericht) festgehalten wird. Prof. Jopt, der schließlich in einem Verfahren mit dem die Eltern wenigstens Umgang mit ihrer Tochter erreichen wollten, als Gutachter beigezogen wurde, ist entsetzt und spricht von psychisch schwer missbrauchten Kindern. Sie sind von ihren Eltern völlig entfremdet, ja soweit beeinflusst worden, dass sie ihnen feindlich gegenüber stehen.

,,Ausgestanden ist die Sache nicht". Nachlese zu den legendären Wormser Missbrauchsprozessen: Seit elf Jahren sitzen noch immer Kinder im Heim, die freigesprochenen Eltern bemühen sich ohne Aussicht auf Erfolg um Kontakt. Ein Gutachten beschreibt erschreckende Zustände.

 Auch in neuerer Zeit gab es durch selbsternannte KinderschützerInnen ausgelöste und dann durch das Jugendamt mit Eifer verfolgte angebliche Missbrauchsfälle, unterstützt durch völlig unqualifizierte psychologische Gutachten, z. B. den Fall "Müller" aus dem Saarland, über den wir berichteten. Anders als in den Wormser Prozessen, in denen auch die Staatsanwaltschaft eine tragende Rolle bei der Eskalation der Verfahren hatte und die Prinzipien der psychologischen Glaubhaftigkeitsbegutachtung auch noch gründlich missverstand, meinte in diesem Fall wenigstens die Staatsanwältin:„Herr A. entspricht in seinem Gutachten nicht den wissenschaftlichen Anforderungen des Bundesgerichtshofs. Auf der Basis einer solchen Arbeit können wir niemanden anklagen. Jeder Richter hätte das Gutachten in der Luft zerrissen.“  Hat er leider nicht. Die "Fremdunterbringung"  dauerte auch hier zwei Jahre und das Jugendamt hält dem Vernehmen nach seine "Erkenntnisse"  zum Missbrauch noch immer, wie laut obigem Bericht auch in den Wormser Fällen, für begründet.

Und nach wie vor können Missbrauchsanschuldingungen als "ultimative Waffe" in hochstrittigen Sorge-/Umgangsrechtsverfahren wirkungsvoll eingesetzt werden, und das meist sogar völlig risikolos für die Beschuldiger, ganz anders als etwa in den USA, wo man schon längst spezielle Sanktionen gegen Falschbeschuldigungen eingeführt hat (vgl. z. B. Family Code of California, Sec. 3022.5).

Solch unqualifizierte Vorgangsweisen widersprechen sämtlich diametral der staatlichen Verpflichtung Kinder vor einem der scheußlichsten Verbrechen und unabsehbaren psychischen Folgen, und das sehr wohl auch bei unbegründeten Anschuldigungen, effektiv zu schützen.     

21.2.2005: WDR5 RADIO, Di. 22.2.2005, 15h05: Abgeliebt und abgezockt. Scheidungsväter

LebensArt vom 22. Februar 2005

"Die einzige Verbindung, die viele Mütter zu Ihrem Ex akzeptieren, ist die Bankverbindung", sagt ein abgeliebter Vater. Er sieht seine Kinder höchstens mal über Gerichtsflure huschen. Mütter haben viele Möglichkeiten, den Vater-Kind-Kontakt zu boykottieren, etwa, wenn sie durch Rechtsmittel die Verfahren zum Besuchsrecht so in die Länge ziehen, bis sich die Kinder vom Vater entfremdet haben oder der Vater zermürbt aufgibt. Viele Väter ziehen sich zurück, wenn sie merken, dass ihr Kind in der Konfliktsituation als Waffe eingesetzt und zerrieben wird. .......
Hörerinnen und Hörer können sich live an der Sendung beteiligen über das kostenlose WDR 5 Aktionstelefon 0800/5678-555

20.2.2005: Verhaltenskodex für im Familienrecht tätige Rechtsanwälte.
               Elisabeth Schmidt & Jennifer Raupach, KindPrax 1, 2005 S. 16-17.
  In den angelsächsischen Ländern ist er schon seit Jahrzehnten Standard, der Verhaltenskodex für die Anwaltschaft, wenn sie in Familiensachen tätig wird. In Deutschland fehlt er bisher, trotz gewachsener Einsicht, dass ein Mandat in Familiensachen eine andere Herangehensweise erfordert. Die Autorinnen haben nun einen Verhaltenskodex für Deutschland entworfen und stellen ihn zur Diskussion.
Dieser Feststellung über einen fehlenden Verhaltenskodex können wir nicht nur voll zustimmen.  Wir haben darauf schon seit Jahren immer wieder hingewiesen und sie zu Beginn dieses Jahres an Hand von konkreten Beispielen für einen solchen Kodex und dessen Durchsetzung, insbesondere aus den USA, und mit einer Gegenüberstellung der tristen Situation in Deutschland sogar noch einmal sehr ausführlich dokumentiert:  Verhalten von Rechtsanwälten bei strittiger elterlicher Sorge.

Auch dem vorgeschlagenen Kodex können wir uneingeschränkt zustimmen, da es sich ohnehin ausschließlich um Regeln handelt, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, wie etwa:

1.2 Der Anwalt wird der Auffassung den Vorrang geben, dass eine familienrechtliche Auseinandersetzung kein Kampf mit nur einem Gewinner und nur einem Verlierer ist; vielmehr ist sie die Suche nach fairen Lösungen.
1.3 Wann immer es möglich ist, wird der Anwalt die Beteiligten zu einer ehrlichen Information und zu Offenheit in den Verhandlungen ermutigen.
1.4 Der Anwalt wird sich einer Sprache bedienen, die konsensorientiert und de-eskalierend ist sowie den Respekt vor der Sichtweise anderer Beteiligter zum Ausdruck bringt. In seinen Schriftsätzen wird er auf eine Wortwahl achten, die diese Aspekte berücksichtigt.
 4.1. Bei allen Beratungen, Verhandlungen und Verfahren wird der Anwalt seinen Mandanten und den anderen Elternteil darin unterstützen, das Wohl der Kinder als ersten und wichtigsten Gesichtspunkt anzusehen. Dabei ist das Wohl des Kindes zu verstehen als die Gesamtheit der Bedingungen, unter denen das Bedürfnis des Kindes nach Liebe sowie nach Versorgung, Schutz, Zuwendung, Förderung, Wertschätzung und nach Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit befriedigt wird, insbesondere das Bedürfnis nach einer unauflöslichen Eltern-Kind-Bindung. Der Anwalt wird seinem Mandanten behutsam, aber unmissverständlich vermitteln, dass es für die gesunde Entwicklung des Kindes unerlässlich ist, seine Bindung zu dem anderen Elternteil gutzuheißen.

Nur zu unterstützen ist auch, dass der Anwalt auf die Vorteile einer außergerichtlichen Vermittlung im Gegensatz zu einer Austragung des Konfliktes  in einem Gerichtsverfahren hinweisen soll (2.3) sowie, dass er zu einer interdisziplinären Zusammenarbeit bereit sein soll (4.4).  Ingesamt ist die Iniative der beiden Autorinnen unterstützenswert und sehr zu begrüßen und wir wünschen ihnen, dass es damit wenigstens gelingt eine interdisziplinäre Diskussion anzuregen. Wir möchten auch gerne hoffen können, dass ihr weiterer Wunsch bald in Erfüllung geht: Wir streben darüber hinaus nach dem bereits in Großbritannien und den USA existierenden Vorbild einen Anwaltsverband an, der sich der Arbeit auf der Grundlage dieses Kodexes verpflichtet.
Allerdings könnte man angesichts der deutschen Wirklichkeit darüber sehr leicht in Zynismus verfallen, bei zahllosen Fällen in denen Rechtsanwälte durch ihre Wortwahl und indem sie unberechtigte Anschuldigungen oder dem Kindeswohl abträgliche Forderungen ihrer Mandanten vertreten, Verfahren "anheizen", erheblich verlängern und kostenträchtig eskalieren. Auch wenn es sich dabei nur um "schwarze Schafe" handelt, und die Mehrheit der Anwälte zu Recht Stolz auf die von ihnen geleistete Arbeit sein kann, wird man diese Missstände nur abstellen können, wenn auf Grund gesetzlicher Massnahmen wirklich transparente Disziplinarverfahren eingeführt werden, wie sie etwa in den USA schon längst existieren. Diese sind aber hier genau so wenig in Sicht, wie gesetzliche Regelungen zu einer interdisziplinären Zusammenarbeit unter Führung des Familiengerichts, wie sie etwa Familienrichter Jürgen Rudolph für unabdingbar hält, wenn sich die so erfolgreiche, am Kindeswohl orientierte Cochemer Praxis bundesweit durchsetzen soll. Dazu gehörte auch eine verpflichtende interdisziplinäre Ausbildung / Fortbildung. Auch die gibt es hier weder für Familienrichter noch für Fachanwälte für Familienrecht.   

19.02.2005: ARTE TV: 19.02.05 UM 19.00 - 21.02.05 UM 17.00 / Das FORUM der Europäer.

  Vaterrechte – das Erwachen

Moderation : Anne-Sophie Mercier et Matthias Beermann

Während die Scheidungsrate in Europa steigt und die Frauen weiterhin für die Einhaltung der Rechte kämpfen, die sie in den letzten Jahren errungen haben, verlangen jetzt die Väter genauere gesetzliche Regelungen ihrer Rechte. „Das Forum der Europäer“ besucht in Hamburg einen zornigen Vater, den Schauspieler Mathieu Carrière.
Geschiedene Väter fordern eine günstigere Teilung des Sorgerechts, Vaterschaftsurlaub und die Annerkennung des „Hausmann-Status. Vaterschaft beschränkt sich für sie nicht darauf, Kinder zu zeugen, die ihren Nachnamen tragen. Kommen die Väter nur durch Gesetzesänderungen zu ihrem Recht?........
Studiogast: Mathieu Carrière

14.2.2005: Wer diesen Film (Teil eines  ARTE Themenabends) noch nicht gesehen hat: 3sat TV, Mittwoch 16.2. 21:00 h: Krieg um Kinder . Film von Eilika Meinert. (Erstsendung: 3.9.2002)

 
11.2.2005: Der Fall Görgülü und kein Ende. Oder doch?

Mitteldeutsche Zeitung: Fall Görgülü

Landesamt übernimmt. Landkreis Wittenberg verliert Zuständigkeit.( erstellt 11.02.05, 21:14h)

Wittenberg/MZ/teo. Der Präsident des halleschen Landesverwaltungsamtes, Thomas Leimbach (CDU), hat dem Landkreis Wittenberg den Vormundschafts-Fall Görgülü entzogen. Der in Kostritz leben Kazim Görgülü kämpft seit mehr als fünf Jahren um seinen bei Pflegeeltern in Kreis Wittenberg lebenden Sohn Christofer. Die hallesche Behörde wirft dem Landkreis vor, die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Regelung für den Umgang Görgülüs mit seinem Sohn nicht eingehalten zu haben.......

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 13/2005 vom 10. Februar 2005.  Dazu Beschluss vom 1. Februar 2005 – 1 BvR 2790/04 –
Widerspruch gegen einstweilige Anordnung des BVerfG in Sachen Görgülü erfolglos

Die Widersprüche des Amtsvormundes, der Pflegeeltern und der Verfahrenspflegerin des Kindes gegen die vom Bundesverfassungsgericht am 28. Dezember 2004 erlassene einstweilige Anordnung zum Umgangsrecht des Kindesvaters (vergleiche Pressemitteilung Nr. 117/2004 vom 29. Dezember 2004) hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts verworfen.........

Schlusssätze des Beschlusses:

Nach alledem ist die Haltung der Widerspruchsführer, dem Beschwerdeführer den Umgang trotz entgegenstehender einstweiliger Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zu verweigern, in keiner Weise zu rechtfertigen. Dafür, dass der Widerspruchsführer zu 1 [Einfg. VfK: das Jugendamt als Amtsvormund] als Teil der öffentlichen Verwaltung seine Bindung an Recht und Gesetz in der gebotenen Weise berücksichtigen wird, haben nötigenfalls die ihm übergeordneten Behörden Sorge zu tragen.

9.2.2005: Heute 3sat 20h15: Meine Eltern sind geschieden. Scheidungskinder erzählen.

Jedes Jahr erleben tausende von Kindern und Jugendlichen die Scheidung ihrer Eltern. Jede Scheidung hinterlässt unterschiedliche Gefühle bei den Kindern: Sie müssen sich ungefragt auf eine neue Familiensituation einstellen - das kann entlasten, wenn die Spannungen unerträglich gewesen sind, das kann aber auch belasten, wenn die Konflikte weiter gehen. Mehr....

21.1.2005: Österreichisches Fernsehen ORF 2, heute, 21h20: WOCHENEND-VÄTER, TEILZEIT-MÜTTER, HALBGESCHWISTER - VOM LEBEN IN DER PATCHWORK-FAMILIE. Ein ungewöhnlicher Film von Rike Fochler über vielleicht bald schon gewöhnliche Familienkonstellationen ...

21.1.2005: Zu den inzwischen überall und ausführlich diskutierten Vaterschaftstests liegen die Urteile vom 12. Januar 2005  -  XII ZR 60/03 und XII ZR 227/03 des Bundesgerichtshofes auf dessen Webseiten noch nicht vor, sondern lediglich die Pressemitteilung:  Nr. 4/2005  

Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten DNA-Vaterschaftstest gestützt werden.

Entscheidend erscheint uns die Präzisierung der rechtlichen Frage, was denn einen ausreichenden Anfangsverdacht für eine gerichtliche Anfechtung der Vaterschaft darstellt, und wie hoch die Hürden dafür gesetzt werden sollen, damit gleichzeitig dem Interesse des als Vater geltenden Mannes ..., sich Gewißheit über seine biologische Vaterschaft zu verschaffen und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes, wie es in der BGH Formulierung heißt, entsprochen wird (aber zu einem gegebenen Zeitpunkt auch dem Interesse / Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung). Berücksichtigt werden sollte dabei auch, was Befürworter heimlicher Vaterschaftstests, aber auch das Landgericht München I  (Urteil 17 HK O 344/03 vom 10.7.2003) und Politiker/innen aus der Opposition, aber auch z. B. die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Frau Göring-Eckhardt, ins Feld führen, über die Belastung des Kindes und der Partnerbeziehung durch eine Anfechtung vor Gericht, die jedenfalls im nachhinein als völlig unnötig erscheint, wenn die Vaterschaft bestätigt wird, die Zweifel also ausgeräumt werden, die  aber trotzdem die Partnerbeziehung erheblich gefährden kann. Angeblich werde die Vaterschaft in 80% der Fälle bestätigt, ist vielfach zu hören; dies obwohl vermutlich nur wenige Männer einen heimlichen Test, geschweige denn eine gerichtliche Anfechtung unternehmen werden, wenn sie nicht erhebliche Zweifel hätten. Dass ein heimlicher Vaterschaftstest, bei dem nicht einmal gesichert ist, ob das DNA Material tatsächlich von den angegebenen Personen stammt, für die gerichtliche "Entlassung" aus der Vaterschaft selbst nicht ausreicht, sollte ein solches Verfahren dennoch nötig werden, kann unbestritten bleiben. Ebenso sollten weitere Argumente gegen heimliche DNA Tests, wie der Notwendigkeit den Missbrauch durch Dritte (z. B. Versicherungen, Arbeitgeber, etc.) zu verhindern und die Tests auf die alleinige Feststellung der Abstammung zu beschränken, über die sich wohl ohnehin alle einig sind, die aber auch von der Justizministerin im Zusammenhang mit Vaterschaftstests und ihrem geplanten Verbot aller heimlichen DNA Tests erwähnt wurden, von den hier aufgeworfenen grundsätzlichen Fragen der Vaterschaftsfestellung getrennt werden, soweit dies technisch möglich ist.

12.1.2005: Dass in Deutschland bezüglich des Kindschaftsrechts die Uhren anders gehen als in den USA, aber selbst in den meisten unserer Nachbarländer, z. B. Frankreich, obwohl natürlich die menschlichen Probleme exakt die gleichen sind, macht wieder einmal ein Aufsatz deutlich, der sich mit dem Referendum in Massachusetts zum Wechselmodell beim Sorgerecht befasst: Fight for Fathers' Rights Proving Popular by Phyllis Schlafly Posted Jan 11, 2005.
Demnach stimmte selbst in diesem in dieser Beziehung relativ konservativem Staat eine überwältigende Mehrheit von 85 % für den Vorschlag: "Shall the State Representative from this district be instructed to vote in favor of legislation requiring that in all separation and divorce proceedings involving minor children, the courts shall uphold the fundamental rights of both parents to the shared physical and legal custody of their children and the children's right to maximize their time with each parent, so far as is practical, unless one parent is found unfit or the parents agree otherwise, subject to the requirements of existing child support and abuse prevention laws?"
übersetzt: ,,Soll der Abgeordnete dieses Distrikts instruiert werden für ein Gesetz zu stimmen, welches verlangt, dass in allen Verfahren zu Trennung und Scheidung die Gerichte die fundamentalen Rechte beider Elternteile auf gemeinsame physische und rechtliche Sorge ihrer Kinder und das Recht der Kinder auf maximale Zeit mit jedem Elternteil aufrecht erhalten müssen, so weit das praktisch möglich ist, außer ein Elternteil wird dafür als ungeeignet gefunden oder die Eltern verständigen sich anderweitig, entsprechend den Anforderungen der existierenden Kindesunterhalt- und Kindesschutzgesetze."      

Im Family Code von Kalifornien (dort ist gemeinsame physische und rechtliche Sorge schon lange per Gesetz der Regelfall, Sec. 3080) sind Ausschlussgründe von der gemeinsamen elterlichen Sorge (die selbstverständlich auch für nichteheliche Kinder gilt, wenn auch die Vaterschaft erklärt wurde, vgl. Sec. 7611): fortgesetze häusliche Gewalt,  Drogenmissbrauch, Kindesmissbrauch (Sec. 3011), aber (auf Antrag) auch eine Falschanschuldigung von Kindesmissbrauch (Sec. 3022.5). Vgl. auch unsere Berichte zu Kalifornien aus früheren Jahren.

Die Autorin zitiert auch aus dem Family Code von Iowa, wonach das Gericht ausdrücklich erklären muss, warum das Wechselmodell nicht dem Kindeswohl entspricht. Sie erwähnt, dass das Kindschaftsrecht von Staat zu Staat unterschiedlich ist, aber derzeit in etwa ein Dutzend Bundesstaaten das Wechselmodell per Gesetz der Regelfall ist.  

Über die Kindschaftsrechtsreform in Frankreich von 2002 und das damit auch dort eingeführte Wechselmodell haben wir schon mehrmals berichtet.      

8.1.2005:  Wir haben einen Bericht zum Verhalten von Rechtsanwälten bei strittiger elterlicher Sorge verfasst. Darin setzen wir uns kritisch mit den leider nicht allzu seltenen Fällen auseinander in denen Rechtsanwälte durch ihre Wortwahl und indem sie unberechtigte Anschuldigungen oder dem Kindeswohl abträgliche Forderungen ihrer Mandanten vertreten, Verfahren "anheizen", erheblich verlängern und kostenträchtig eskalieren. Wir versuchen die Möglichkeiten darzustellen, einem solchen Verhalten durch Beschwerden oder auch Strafanzeigen entgegen zu treten. Wir vergleichen dazu auch die Berufsordnung und Disziplinarverfahren in Deutschland, beispielhaft mit denen in den USA. Dort gibt es langjährige Bemühungen dafür nationale Standards zu entwickeln, auch speziell für die Tätigkeit von Anwälten im Familienrecht, sowie Disziplinarverfahren gegen Anwälte, statt Geheimhaltung, größtmögliche öffentliche Transparenz zu verleihen. Diese Bemühungen gehen modellhaft sogar überwiegend von freiwilligen Standesvertretungen, wie der American Bar Association (ABA) aus, aus wohlverstandenem Interesse der Mehrheit ihrer Mitglieder (über 400 000 bei ABA), bevor die vorgeschlagenen  Regelungen dann mit teilweise geringen Abänderungen von den gesetzlichen Standesvertretungen und den für Disziplarmaßnahmen zuständigen Gerichten der einzelnen Bundesstaaten als verpflichtend übernommen werden.


Neues bei Väter für Kinder e.V. 2004

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2003

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2002

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2001

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2000

Neues bei Väter für Kinder e.V. 1999

Neues bei Väter für Kinder e.V. (1997- 1998)