Auch u.a. zum
Parental
Alienation Syndrome gibt es ein Forum:
Kritische
Auseinandersetzung mit der aktuellen Definition von
Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung / "PAS".
Mit
Prof. Dr. Barbara Kavemann (Kath. Fachhochschule
Berlin), Prof. Dr.
Maud Zitelmann (Fachhochschule Frankfurt a.M.), Dr. Kerima Kostka
(Univ. Frankfurt a. M.), Moderation: Prof. Dr. Margrit Brückner
(Fachhochschule Frankfurt a. M.). Was da zu erwarten ist, kann
man ebenfalls sehr leicht schon bekannten Schriften der
Autorinnen entnehmen, oder auch aus dem noch verhältnismäßig moderaten
Zitat in der vom
Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten und
verbreiteten Broschüre des
VAMV:.
Alleinerziehend - Tipps und Informationen,
17. Auflage, 2007, 208 Seiten. Zitat, S. 36:
Verweigert ein Kind nachhaltig den Umgang mit dem
anderen
Elternteil, wird betreuenden Elternteilen oft unterstellt, sie
würden
das Kind derart beeinflussen, dass es nicht zum anderen Elternteil
will. Hierzu wird der Begriff „parental alientation syndrom“ kurz
„PAS“, verwendet, was übersetzt soviel wie „elterliches
Entfremdungssyndrom“ bedeutet. Es wird behauptet, dass der betreuende
Elternteil seine ablehnende Haltung zum anderen Elternteil auf das Kind
projiziert. Diese Argumentation entbehrt jeder wissenschaftlichen
Grundlage und wird rein strategisch eingesetzt. Wenn Sie mit diesem
Vorwurf konfrontiert werden, sollten Sie sich unbedingt anwaltliche
Hilfe suchen.
In
der Wissenschaft stets für notwendig erachtete Hinweise
auf Forschungsergebnisse und Fachliteratur, die diese Behauptungen
der Autorinnen
stützen würden, sucht man aber
hier vergebens.
Das
ist zu erwarten, allein schon angesichts der ausführlichen
Darstellung des wahren Sachverhaltes durch die Gerichte (nicht allein
des ausgegrenzten Elternteils) in den oben zitierten Fällen und
zahlreichen weiteren aus Deutschland und anderswo. Ob dabei
explizit auf den Begriff ,,Parental Alienation Syndrome (PAS)" Bezug
genommen wird, wie das immerhin auch das erlesene Richtergremium des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in mehreren
Urteilen schon tat, darauf kommt es nicht
an. Darüber hinaus kann man auf einen schon sehr umfangreichen Bestand
von
Fachliteratur zu PAS
in international anerkannten wissenschaftlichen Zeitschriften mit sehr
strengen Publikationskriterien (peer review=Begutachtung) verweisen.
Zum Umgang mit dem Kind aus der "Einelternfamilie", zu
PAS und einem laut
Autorin noch nicht wissenschaftlich erforschten "Paternal
Fluchtverhalten Syndrom (PFS)" vgl. u.a.
Elke Ostbomk-Fischer (Soz. Päd, Dozentin Fachhochschule Köln),
Zentrale Probleme des Umgangs mit dem
neuen Kindschaftsrechtsreformgesetz - Neues Recht des Kindes
oder Recht auf das Kind?
(Schriftfassung des Vortrags gehalten auf der Bundesdelegiertenversammlung des Verban-
des alleinerziehender Mütter und Väter e.V. vom 8.-10.6.2001 in Augsburg)
Volltext,
pdf Datei, 22 S.)
Oder etwa Forum 10:
Analyse der Mythen und
Ideologien, die hinter der Praxis und Verfasstheit des Sorge -und
Umgangsrechts stehen. Was muss
geschehen, um Mythen und Ideologien zu entkräften?
Mit Dr. Anita Heiliger (kofra e.V., München), Tanja Brückmann
(Frauenhaus Kassel), Elke Ostbomk-Fischer (Fachhochschule Köln).
Moderation: Sabine Schutter
(VAMV-Bundesverband e.V., Berlin), Vgl. dazu Elke Ostbomk-Fischer,
Das
„Kindeswohl“ im Diskurs und Konflikt zwischen Wissenschaft und Praxis
Ein offener Rechtsbegriff aus pädagogischer und psychologischer
Perspektive. (Vortrag a. d. Fachtagung am 29.11.2000 in
München: " Bewertung des neuen elterlichen Sorge- und Umgangsrechts aus
Frauensicht".), Sozialmagazin, 26.Jg. 6/2001. Daraus z. B.
Leider
finden wir auch im reformierten Gesetzestext diese wichtigen
Teilbereiche nicht namentlich aufgeführt. Die einzige Konkretion nennt
§ 1626.3.
" Zum Wohl des Kindes gehört in der
Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. " Die Aussage ist in der
bestehendenForm unzutreffend: Das "Wohl des Kindes" ist in dieser
Formulierung ein hypothetisches Konstrukt,
welches sich aus 2 falschen Grundannahmen speist:
1. Die biologische Elternschaft,
also die Abstammung, wird mit der sozialen Elternschaft gleichgesetzt.
Dies legt die falsche Interpretation nahe, es wirke "die Stimme des
Blutes" ganz von selbst auf eine heilsame Beziehung ein. Die mythische
Formel der Blutsbande ist zwar in der volkstümlicher Vorstellungswelt
sehr verbreitet, als psychologische und soziale Kategorie eignet sie
sich hingegen nicht.
2. Bei der Gesamtpopulation bzw. der überwiegenden Mehrheit der
biologischen Väter wird eine positive Wirkung auf die Persönlichkeit
des Kindes angenommen. Beide Grundannahmen stehen nicht in
Übereinstimmung mit der Wirklichkeit in unserer Gesellschaft.
Wir wenigstens meinen,
dass dahinter das von unserem Parlament nach langer Vorbereitung und
breiter Meinungsbildung in verschiedenen Fachgremien in 1998
beschlossene Kindschaftsrecht-Reformgesetz steht, auch wenn weitere
Verbesserungen, wie gerade das FGG-Reformgesetz und darüber hinaus
durchaus wünschenswert, ja unbedingt notwendig erscheinen, auch in
Hinblick auf
in
anderen Staaten längst beschlossene und
bewährte Regelungen.
Selbstverständlich muss vor der Verabschiedeung von solchen
Gesetzentwürfen ein breites Spekrum von qualifizierten, auch kritischen
Meinungen eingeholt werden, was auch regelmäßig durch die
Bundesregierung und bei
entsprechenden grundlegenden Entscheidungen auch durch das
Bundesverfassungsgericht geschieht, mit reichlich Gelegenheit zur
Stellungnahme auch durch die in Frankfurt vertretenen Gruppen. Bei der
Einseitigkeit
dieser
Repräsentanz sind aber jetzt über die Positionen hinaus, die selbst den
öffentlichen Stellen längst bekannt sein müssten, keine neuen
Gesichtspunkte durch wechselseitige Befruchtung zu erwarten.
Warum also jetzt noch ein öffentlich
gefördertes Forum gegen diese schon verabschiedeten Reformen oder sogar
gegen das gemeinsame Sorgerecht, wenn das
schon längst, in am Anfang vielleicht überraschend hohem Maße,
freiwillig angenommen wird, auch außerhalb des hier ebenfalls
angegriffenen Cochemer Modells, seit auch der deutsche Staat sich nicht
mehr
regelmäßig anmaßt, den "besseren" Elternteil bestimmen
zu wollen?
Wir meinen darüber hinaus, dass gerade öffentliche Träger die
Möglichkeit und vor allem die Pflicht haben, vor der Zusage einer
Förderung von Verbänden oder einer Tagung qualifizierten, unabhängigen
wissenschaftlichen Rat
einzuholen und auf Ausgewogenheit besonders zu achten. Vornehm britisch
unser "Erstaunen" darüber auszudrücken, dass dies hier offenbar nicht
geschehen ist, ist leider nicht mehr möglich, weil die unkritische
Förderung einseitig orientierter Gruppen und Publikationen fern jeder
in der Wissenschaft
üblichen Kontrolle in Deutschland offenbar Tradition hat.
Wesentlich deutlicher als wir das schon andeuteten hat dies
Prof. Dr. Gerhard Amendt (Universität
Bremen)
in einen
offenen Brief
(10.12.2007) an die
hessische
Sozialministerin, Frau Lautenschläger,
zum Ausdruck gebracht und geht darin insbesondere auch sehr berufen,
auf
Grund eigener Forschungsarbeiten, auf das Thema Gewalt und
Gewaltvorwürfe ein. Er hat uns freundlicherweise erlaubt, diesen Brief
hier zu veröffentlichen. Selbstverständlich gibt der Brief allein die
Meinung des Verfassers wieder, die nicht in allen Punkten, vor allem
nicht mit der gleichen Betonung die unsere sein muß.
Anders als verständlicherweise in diesem Brief, der ja an eine
prominente Vertreterin auch einer politischen Partei gerichtet ist,
wollen wir das Thema selbstverständlich strikt parteiunabhängig und
auch parteiübergreifend
sehen, obwohl letztlich die politischen Parteien dazu aufgerufen sind,
die notwendigen rechtlichen Reformen zu realisieren. Der Brief bringt
dazu sehr wichtige Gesichtspunkte klar
auf den Punkt, so klar, dass dem wenig hinzuzufügen ist.
Da ist zunächst das Thema Gewalt, über deren Ausmaß und
Geschlechterverteilung Prof. Amendt auf Grund eigener Forschung sehr
qualifiziert zu berichten weiß und deshalb auch zu Recht auf die damit
betriebene Polarisierung durch einseitige Darstellungen hinweist.
Selbstverständlich bleibt männliche Gewalt und sexueller Missbrauch an
Kindern (auch an Knaben!) genau so verabscheuungswürdig, wenn
nachgewiesen wird in welchem Ausmaß auch Frauen in solche Handlungen
verwickelt sind.
Unabhängig vom Geschlecht muss alles daran gesetzt werden solche
Handlungen zu verhindern und sie ggfs. hart zu bestrafen, sowie
unschuldig Beteiligte zu schützen, ggfs. auch in eigens dafür
geschaffenen Unterkünften. Aber schützende Unterkünfte, Wegweisung aus
der Wohnung etc. dürfen mittels unberechtigter Vorwürfe von Gewalt und
sexuellem Kindesmissbrauch (praktisch nur gegen Männer) bei
Trennung / Scheidung nicht dazu missbraucht werden, Eltern vom Umgang
mit ihren Kindern auszugrenzen, wie das bei Hochkonfliktfällen um Sorge
- / Umgangsrecht in Deutschland noch immer fast die Regel ist, und
das leider sehr wirkungsvoll und praktisch risikolos für die
Falschbeschuldiger, nicht nur was Strafverfolgung betrifft, sondern
sogar hinsichtlich negativer Konsequenzen für Sorge- und Umgangsrecht,
von ganz seltenen Ausnahmen abgesehen. (vgl. dagegen z. B. spezielle
Gesetzgebung in den
USA zu solchen Falschbeschuldigungen).
Selbstverständlich müssen zum Schutze möglicher Opfer (der Kinder vor
allem) Vorwürfe dieser Art stets sehr ernst genommen, aber damit muss
unbedingt völlig ergebnisoffen umgegangen werden. Ermittlungen dürfen
nicht durch suggestive Fragen verfälscht werden und sollten nur von
dafür speziell geschulten Personen vorgenommen werden.Das ist durch ein
hohes Maß an Ideologisierung,
und das in Deutschland dazu noch oft öffentlich gefördert, worauf auch
Prof. Amendt zu Recht hinweist, ganz erheblich gefährdet, auch dann,
wenn solche Verfahrensbeteiligte,
Selbsthilfegruppen etc.unbestritten positve Motive zum Opferschutz im
Auge haben.
Das gilt in besonderem Maße dann, wenn mögliche Folgen von Übergriffen
nicht so offensichtlich sind wie bei roher Gewalt, und erst recht, wenn
gar keine körperlichen Spuren zu erwarten sind und
keine Zeugen vorhanden sind, wie bei den meisten sexuellen Übergriffen.
Diesem besonderen Problem, dass durch verschiedene "Hexenprozesse", in
Deutschland insbesondere durch die Wormser Prozesse, über deren
Spätfolgen
ja gerade wieder ausführlich berichtet wurde, eigentlich nicht nur den
öffentlichen Stellen, der Justiz sondern auch Laien gut bekannt sein
müsste,
haben wir
eigene Seiten
gewidmet, weil Berichte über Falschbeschuldigungen dieser Art und
nachfolgende lange Verzögerungen in Umgangs-Sorgerechtsverfahren bis zu
einer Klärung durch Begutachtung uns immer noch erreichen, aber auch
Familien ohne jedes Trennungs-/ Scheidungsproblem schwer betroffen
sind, wenn z. B.
ein Kind, beeinflußt durch eine ideologisierte Umgebung,
Selbsthilfegruppen, unqualifizierte "Therapeuten", oder auch nur um
Aufmerksamkeit zu erwecken, unberechtigte Vorwürfe erhebt oder gar
fälschlich selbst davon überzeugt ist, dass seine psychischen Probleme
auf frühkindlichen sexuellen Missbrauch zurückzuführen sind.
Von letzterem sind vor allem junge Frauen sehr hartnäckig betroffen,
auf Grund sog. "therapierter Erinnerungen", des sog. False Memory
Syndroms. Eine besondere suggestive und damit verheerende Rolle spielte
dabei, und in Deutschland, anders als in den USA, wohl immer noch als
,,unentbehrliches
Handbuch",
das Buch
,,The
Courage to heal. A guide for women survivors of child sexual abuse" von
Ellen Bass & Laura Davis, dessen Übersetzung als
,,Trotz allem. Wege zur
Selbstheilung für sexuell missbrauchte Frauen" ins Deutsche
(1990)
ausgerechnet durch das damalige
Bundesministerium
für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit gefördert
wurde, wohl auch damals schon ohne die uns zumindest
nötig erscheinende kritische wissenschaftliche Überprüfung des Werks
und der Qualifikation der Autorinnen, obwohl sie zumindest von
Fachleuten aus den USA, sicher aber auch aus Deutschland,
leicht zu haben gewesen wäre. Statt eines eigenen Kommentars zu diesem
,,unentbehrlichen
Handbuch", möchten wir nur auf die von uns schon zitierten
besonderen
"Gustostücke" aus
der 6. deutschen Auflage, 1995 (2006: 13. Auflage) verweisen, oder ganz
ähnliche ( S. 73 ff) in
dem bewegenden Bericht von Sabine Rückert
,,Unrecht im Namen des
Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen" (2007)
zu einer tragischen
Falschbeschuldigung, bei dem dieses Werk ebenfalls eine wesentliche
und verheerende Rollle spielte,
vgl. auch
21.12.2005,
11.1.2007.
Sie sollten zur Meinungsbildung ausreichen,
wenigstens für uns schlichte "Normalverbraucher". Sabine Rückert gibt
in ihrem Buch auch ein ausführliches Interview (Seiten 87-103) mit dem
auch aus den Wormser Prozessen bekannten
Glaubhaftigkeitssachverständigen,
Prof . Steller, wieder, der darauf hinweist, dass zwar die großen
irrationalen Massenprozesse (Hexenprozesse) vorbei sein mögen, aber in
Beratungstellen etc. vielfach das alte Gedankengut noch weiter lebt,
mit dem Unterschied nur, dass jetzt "Aufdeckungsarbeit" eher im
Verborgenen, verdeckter, geleistet wird. ,,Man tut so, als habe das
Kind von sich aus geredet. (S. 92).
Zitate aus
,,Trotz allem"
(Anhalten durch Maus auf Feld):
|
Daran, an ähnliche Schriften,Veranstaltungen und Aktivitäten einseitig
orientierter Gruppen werden wir jetzt auch durch die Frankfurter Tagung
wieder erinnert,
nicht zuletzt durch auf der Frankfurter Tagung vertretene ReferentInnen
und Gruppen und deren eigentlich längst hinlänglich bekannten
Positionen, insbesondere aber auch durch die dadurch veranlasste,
berechtigte
Kritik von Prof. Amendt am Umgang mit öffentlicher Förderung, die wir
als Aufforderung sehen, dazu auch öffentlich kritische Fragen an die
Verantwortlichen zu stellen, auch wenn, wie zu erwarten, bestenfalls
die üblichen nichtssagenden Antworten kommen. Was uns besonders
beunruhigt, ist die Sorge, dass einseitige, ideologisierte Haltungen
insbesondere durch Fachhochschulen an die auszubildende, nächste
Generation von
SozialpädagogInnen und JugendamtsmitarbeiterInnen weiter getragen
werden könnten, statt sie in einer beim Thema Gewalt und ganz besonders
bei sexuellem Missbrauch unbedingt nötigen ergebnisoffenen,
aber kritischen Haltung zu schulen.
Kaum überraschend ist, dass als Ergebnis dieser aus unseren
Steuermitteln geförderten Tagung folgendes Buch erschienen ist:
Anita
Heiliger und Eva - K. Hack/ZIF (Hg.) Vater um jeden Preis?.Zur Kritik am Sorge- und Umgangsrecht, Verlag
Frauenoffensive, 2008.
Dieses
Buch ist Teil des Kongresses »Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge- und
Umgangsrecht«, der in einer Kooperation zwischen der Zentralen
Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser ZIF, der Fachhochschule
Frankfurt, Fachbereich 4, und dem Münchner Kommunikationszentrum für
Frauen zur Arbeits- und Lebenssituation Kofra im Januar 2008 in
Frankfurt a. M. stattfand.
Mit
Beiträgen u. a. von: Carol Bruch, Tanja Fauth-Engel, Jörg-M. Fegert,
Jörg Fichtner, Sibylla Flügge, Susanne Heynen, Janet Johnston, Heinz
Kindler, Kerima Kostka, Elke Ostbomk-Fischer, Susanne Pötz-Neuburger,
Ludwig Salgo, Edith Schwab und Judith Wallerstein. Die
zum Teil bereits in oft schwer auffindbaren Fachzeitschriften
veröffentlichten Artikel sollen allen zugänglich gemacht werden, die in
Behörden, Institutionen und Einrichtungen für den Schutz von Frauen und
Kindern vor gewalttätigen Vätern arbeiten und bisher keine Möglichkeit
sehen, die Kinder vor Schaden zu schützen. Diese Menschen sollen
ermutigt werden, ihrem Empfinden und besseren Wissen zu vertrauen und
sich für eine Veränderung der juristischen Ausgangslage, ihrer
Auslegung und Anwendung einzusetzen.
Strukturebene: Bund
Primäre Zielgruppe(n): Auszubildende / Studierende, Ehrenamtlich
Tätige, Hauptberufliche Fachkräfte, Multiplikatoren / Medien, Politisch
Entscheidungstragende, Wissenschaftlich Tätige
Kurzbeschreibung: Ein Reader kritischer Fachartikel zum Sorge- und
Umgangsrecht
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