AKTUELLES IM ÜBERBLICK




30.12.2010: Hamurger Abendblatt: Justizministerin: Die Rechte lediger Väter stärken
. Mütter sollen Möglichkeit zum Widerspruch haben. Leutheusser-Schnarrenberger stellt Eckpunkte der Sorgerechtsreform vor.  Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat erstmals Eckpunkte der geplanten Sorgerechtsreform vorgestellt, die ledigen Vätern zu mehr Rechten verhelfen soll. Dem Hamburger Abendblatt (Silvesterausgabe) sagte die FDP-Politikerin: „Ich kann mir eine Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten – es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein.“ Dann müsse ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspreche oder nicht. Mehr
Vgl. dazu Aussprache im Bundestag vom 28.01.2011 Top 23

22.12.2010: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 21.12.2010 Pressemitteilung (Englisch, pdf Datei): CASE OF ANAYO v. GERMANY (Application no. 20578/07)
,,In denying biological father access rights, German courts failed to consider children’s best interest"(Durch Versagen eines Umgangsrechtes für einen biologischen Vater haben es deutsche Gerichte verabsäumt das Kindeswohl zu berücksichtigen). Verletzung des Artikels 8 (Recht auf Respektierung des Privat- und Familienlebens).
Die Kinder (Zwillinge, geb. Dez, 2005) entstammen einer außerehelichen Beziehung mit dem Kläger, einem nigerianischen Staatsbürger, der bis jetzt keinen Kontakt mit ihnen hatte, weil dies die Mutter und der (wegen der Geburt innerhalb einer bestehenden Ehe) rechtliche Vater ablehnen.
Die Entscheidung bedeutet eine Stärkung des Umgangsrechtes biologischer Väter und dem Recht eines Kindes seine Abstammung zu kennen. Sie ist von besonderer Bedeutung auch deshalb, weil eine Trennung der Eltern häufig kurz vor oder nach der Geburt eines Kindes erfolgt, so dass keine soziale Bindung zwischen Vater und Kind entstehen konnte.   

18.12.2010: Die kommenden Feiertage, Weihnachten, dem Kinder erwartungsvoll entgegen sehen,stimmen viele Eltern besonders traurig, weil sie ihre eigenen Kinder nicht sehen können und ihnen vom
Fest der Liebe und der Familie nur Erinnerungen verblieben sind. Sehr treffend wird das in der Pressemitteilung einer Selbsthilfegruppe davon betroffener Eltern beschrieben:

Kein Kinderlein kommt ... in der Stillen, Heiligen Nacht.

die u.a. auch von einer Regionalzeitung, http://www.wiesbadener-kurier.de/region/rhein-main/9746215.htm, übernommen wurde, allerdings gekürzt um  Aussagen, die leider auchsehr häüfig zu der traurigen Wirklichkeit gehören:

Es ist eine stille Nacht, die heilige Nacht. Kein Kinderlachen, keineKinderfreude, keine glänzenden Kinderaugen. Selbst gute Freunde können dann nur wenig über den Verlustschmerz hinwegtrösten. Während derWeihnachtsfeiertage dann vielleicht auch der Versuch der telefonischen Kontaktaufnahme - nach den ersten gesprochenen Worten hören dieausgegrenzten Elternteile schon gleich das Klack der Verbindungsunterbrechung. An Silvester und Neujahr hoffen dann dieentfremdeten Eltern, dass im neuen Jahr alles besser wird. Doch Anfang des Jahres kommt dann das Weihnachtspäckchen mit dem Vermerk "Annahmeverweigert" oder "Nicht abgeholt" zurück. Und da ahnt schon jeder, dass auch das neue Jahr so vergehen wird, wie das letzte.

Den von einer solchen Ausgrenzung betroffenen Eltern möchten wir die Kraft wünschen, sich nicht entmutigen zu lassen. Oft wird ja dem Kind sogar eingeredet, dass sich der andere Elternteil gar nicht mehr für es interessiert. Deshalb ist es wichtig im Leben des Kindes irgend wie präsent zu bleiben, und sei es nur durch kleine Geschenke, neutrale Grusskarten von Reisen etc., selbst, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit deren Annahme verweigert werden sollte. Vielleicht erfährt das Kind dennoch davon. Dieses präsent bleiben ist vielfach sogar entscheidend für eine spätere Wiederaufnahme der Kontakte, sobald das Kind oder junge(r) Erwachsene(r) dazu aus eigenem Antrieb in der Lage ist. Wichtig ist dabei aber auch sich in die schwierige Lage des Kindes im Loyalitätskonflikt zwischen zwei verfeindeten Eltern zu versetzen, um zu vermeiden, dass sich das Kind bedrängt fühlt und statt dessen ihm mit Geduld die Zeit zu geben, die es für die innere Verarbeitung dieser Situation braucht. 

Ob es sich bei Kontaktschwierigkeiten zwischen einem Elternteil und den Kind jedoch immer um Parental Alienation oder gar ein Parental Alienation Syndrom (PAS) handelt, möchten wir in Frage stellen, erst recht, wenn dies mit einer einseitigen Schuldzuweisung an den anderen (den betreuenden) Elternteil verbunden ist. Letzteres schadet nur und hilfreich ist allein sich als ausgegrenzter Elternteil zunächst und auch fortgesetzt die Frage zu stellen, ob man selbst alles richtig gemacht und wirklich alles unternommen hat, auch mit dem geforderten Einfühlungsvermögen, um den Kontakt wieder herzustellen. Eine Diagnose von Parental Alienation sollte Fachleuten überlassen werden, denen die in Vorbereitung befindlichen Neufassungen der medizinischen Klassifizierungsschemata DSM-5 und ICD 11 hoffentlich klare Richtlinien an die Hand geben werden. Diese Frage wird derzeit von den dafür zuständigen Gremien ernsthaft geprüft.             

18.11.2010: Heute 20h15:
3sat ZuschauerpreisDer verlorene Vater.Fernsehfilm, Deutschland 2009. 89 Minuten. Trailer in der 3sat Mediathek:
Der Film beschäftigt sich mit einem Thema, mit dem wir auch konfrontiert werden, und zwar auf eine andere Weise, die uns zunächstv erwunderte: Es wendet sich nicht selten die neue Partnerin / Ehefrau an uns um Rat, und (zunächst) nicht ihr Partner / Ehemann, weil dieser Umgangsprobleme mit seinen Kindern aus einer früheren Beziehung hat. Das zeigt auch, dass Umgangsprobleme eines der Partner eine neue Beziehung belasten können, aber in diesen Fällen vom anderen Partner damit positiv, unterstützend umgegangen wird.  

09.11.2010: Wir haben folgende Anfrage erhalten,  die wir gerne hier weitergeben:
 ML Mona Lisa (ZDF) plant demnächst einen TV-Beitrag zum Thema "Wenn sich der Vater neu verliebt".
Hauptaugenmerk sollen hier Aussagen von Vätern und Kindern bilden, die selbst erlebt haben, wie es ist wenn sich der Vater, nach einer Scheidung oder dem Tod der Partnerin, wieder in eine neue Frau verliebt.
-  Wie gehen die Kinder mit der "neuen" Mutter um?
-  Welche Schwierigkeiten ergeben sich dabei für alle Beteiligten?
-  Was muss in dieser Situation beachtet werden?

Als Interviewpartner könnten wir uns Väter mit ihren Kindern vorstellen, die uns von ihren Erfahrungen berichten. Schön wäre es, am Ende einen positiven Ausblick auf das Thema zu finden und von den Interviewpartnern zu erfahren, wie sie diese Situation gelöst haben.
Der Zeitaufwand für die Interviewpartner würde zwischen 3-4 Stunden betragen, unser Filmteam würde dafür zu Ihnen kommen. Möglicher Drehtermin wäre ab sofort bis Ende November. Eine Aufwandsentschädigung für die Teilnehmer ist selbstverständlich.
Wenn Sie sich vorstellen können, uns Ihre Geschichte zu erzählen, freue ich mich über Ihre Nachricht!
Herzliche Grüße,
ML Mona Lisa
Kontaktdaten:   Manuela Pecoraro,  Pecoraro.m@zdf.de,  089/9955-1632

07.11.2010: Am Mittwoch, 10. November 2010 um 21.50 Uhr  bringt ARTE den Film von Douglas Wolfsperger "Der Entsorgte Vater" in einer 52 min Fassung. In der Originallänge, 86 min, soll er 2011 von der ARD ausgestrahlt werden. Der Film lief bereits bundesweit in ausgewählten Kinos und ist auch auf DVD erhältlich. Zusätzliche Information bei ARTE und auf
www.der-entsorgte-vater.de .

21.9.2010:  Wir haben gerade (Dank an Dr.Tamara Brockhausen, forensische Psychologin, São  Paulo, Brasilien ) die englische und französische Übersetzungen der endgültigen, vom Präsidenten LUIZ INÁCIO LULA DA SILVA unterzeichneten Fassung der brasialianischen Gesetzesnovelle zu Eltern-Kind-Entfremdung (Parental  Alienation) erhalten, die am 27.8. 2010 dann sofort in Kraft trat:
Originaltext: https://www.planalto.gov.br/ccivil_03/_ato2007-2010/2010/lei/l12318.htmenglische Übersetzung (pdf Datei), französische Übersetzung  (pdf Datei).

21.9.2010: Zwei neue Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen Deutschland:

1. AFFAIRE DÖRING c. ALLEMAGNE (Requête no 40014/05) Urteil vom 8.7.2010 wegen Verletzung des Artikels 6 §1 (bzgl. Verfahrensdauer zu Umgang seit2002, Kind geb. 1995, nichtehelich, Missbrauchsvorwurf)

2. CASE OF AFFLERBACH v. GERMANY (Application no. 39444/08) Urteil vom 24.6.2010 wegen Verletzung der Artikel 6 §1 und 13 (fehlender Rechtsbehelf). Kind geb. 1997, nichtehelich, Umgangsboykott seit 1999, Missbrauchsvorwurf 2000. Zusammenfassung und Kommentar von RA. Rixe in ISUV Urteilsbank September 2010. S. 17

Die Fälle zeigen wieder einmal wie einfach es hier ist das Umgangsrecht beliebig lange zu sabotieren und das ohne ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen. Im Gegenteil, die Eskalation und Verfahrensdauer arbeiten für den sabotierenden Elternteil, weil es dadurch, wie auch der Gerichtshof immer wieder betont, zu einer fortschreitenden, oft nicht wieder gut zu machenden Entfremdung des Kindes vom ausgegrenztenElternteil kommt. Deutsche Gerichte helfen dabei leider immer noch häufig mit, nicht nur durch überlange Verfahrensdauer, sondern auch indem sie den Umgang aussetzen ("Kind muss zur Ruhe kommen"), obwohl erwiesen ist, dass dadurch die Entfremdung nur zementiert wird (vgl. Umgangsausschluß im Sinne des Kindeswohls?; Karle & Klosinski, ZfJ 9/2000: Ausschluss des Umgangs — und was dann?). Besonders wirksam und faktisch risikolos erweist sich immer noch der Vorwurf eines sexuellen Kindesmissbrauchs, besonders dann, wenn dazu noch die Teilnahme an der meist dann angeordneten psychologischen Begutachtung verweigert wird (und auch der dann meist angeordnete begleitete Umgang ebenfalls boykottiert wird). Das funktioniert sogar, wie Fall 1 zeigt, in den seltenen Fällen wo es zu staatsanwaltlichen Ermittlungen kommt (obwohl man eigentlich das beim Vorwurf eines von Staats wegen auch ohne Antrag zu verfolgenden Offizialdelikts immer erwarten möchte) und diese, wie meist, relativ rasch eingestellt werden. Mit dem Vorwurf (und dem immer noch fehlenden Gutachten) begründete das Gericht dessen ungeachtet weiterhin, dass keine endgültige Entscheidung zum Umgang erfolgte. Und wenn der Beschwerdeführer dann, wie in diesem Falle auch, die Untätigkeit des Gerichts anmahnt, wird das Verfahren erst recht weiter verzögert.
Von den Möglichkeiten eine Befolgung von Gerichtsbeschlüssen zu erzwingen wird hier, im Vergleich zu den USA etwa (Verfahren wegen "contempt of court"=Missachtung des Gerichts) kaum Gebrauch gemacht. Im Fall 1 versuchte das Familiengericht aber immerhin die Mitwirkung an der Begutachtung durch Androhung einer Geldstrafe von 2000 € zu "fördern", was aber vom Beschwerdegericht sofort aufgehoben wurde. Im Fall 2 wurde sogar notfalls der Einsatz von Gerichtsvollziehern bewilligt, um den Kontakt zwischen Ergänzungspfleger und Kind herzustellen und die Begutachtung zu ermöglichen, ebenfalls erfolgslos.        
  
05.09.2010: Bericht der Gießener Zeitung (der ersten Mitmachzeitung): Brasilien zeigt wie einfach es sein kann elterliche Entfremdung zu definieren!
von Nicole Freeman.
Das ist eine deutsche, allerdings wie es scheint nur maschinelle Übersetzung des brasilianischen Gesetzes, über das wir bereits am 27.8.2010 (siehe unten) berichteten. Wäre schön, wenn es bald eine deutsche Fachübersetzung gäbe, um das Gesetz den deutschen Stellen zur Nachahmung zu empfehlen (selbstverständlich erst nach ebenso gründlicher, jahrelanger eigener "Erforschung", wie beim anstehenden nichtehelichen Sorgerecht, zu dem es ja auch entsprechendes anderswo längst gab.)
05.09.2010: Neues Buch zu Eltern-Kind Entfremdung:Parental Alienation, DSM-5, and ICD-11
, herausgegeben von William Bernet, M.D.,Professor, Department of Psychiatry, Vanderbilt University School of Medicine.cover
Verlag: Charles C Thomas Pub Ltd (September 2010),  264 Seiten, Taschenbuch, ISBN-10: 0398079455, ISBN-13:978-0398079451, 22,99 Euro. Eine gebundene Ausgabe erscheint im Oktober, ISBN-10: 0398079447, ISBN-13: 978-0398079444, 53,99 Euro.
Liste der etwa 70 mitwirkenden Autoren aus 12 Staaten und Leseproben: http://www.ccthomas.com/ebooks/9780398079444.pdf.
Wegen der eigenen, direkten Mitwirkung an diesem Projekt seit Anfang 2009 verbietet sich die hier sonst übliche Rezension. Nur so weit: Das Projekt entstand aus dem Wunsch, dass das Thema Eltern-Kind-Entfremdung Aufnahme in die derzeit in Vorbereitung befindlichen Neufassungen der medizinischen Klassifizierungsschemata DSM-5 der American Psychiatric Association und ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) finden mögen, nicht unbedingt als neue psychiatrische Störung, sondern was viele eher unterstützen (wir auch) als Erweiterung der schon bestehenden Einträge zu Eltern-Kind Beziehungsproblemen. Solche Einträge, hoffen wir, sollten wenigstens das natürlich auch in Deutschland von selbsternannten "Experten" und idelogisch motivierten Gruppen gern wiederholte Argument widerlegen, das Parental Alienation Syndrome sei nicht wissenschaftlich anerkannt, ja sogar, gäbe es gar nicht, weil es nicht in diesen Standardklassifikierungsschemata enthalten ist.
   Viel wichtiger ist aber, dass wir mit der Aufnahme in diese medizinischen Klassifizierungsschemata erwarten könnten, dass das Thema erheblich vermehrte Aufmerksamkeit in der Fachwelt der Kinder-und Jugend Medizin / Psychiatrie erfahren würde, was sich dann auch vermehrt in wissenschaftlichen Publikationen aus dieser Fachgruppe niederschlagen würde. Derzeit stammt die Mehrzahl der ernsthaften wissenschaftlichen Publikationen zu diesem Thema überwiegend aus der psychologischen Fachwelt, wie die wohl wichtigste psychologische Literaturdatenbank, PsycInfo, der American Psychological Association (APA) zeigt. Sie hat derzeit etwa 150 Einträge zum Thema "Parental Alienation Syndrome", wobei praktisch ausschließlich nur vor der Publikation von renommierten Fachkollegen begutachtete Arbeiten (peer reviewed articles) Aufnahme finden, eine in Deutschland leider, abgesehen von den Naturwissenschaften, noch weitgehend unbekannte, sehr wirksame Methode der Qualitätssicherung. Um deutlich zu machen, welch große Aufmerksamkeit das Thema weltweit findet (obwohl deutsche "Experten" dazu gar erklärt haben, es fände keinerlei wissenschaftliche Beachtung) wurde die sicher derzeit umfangreichste Bibliographie, mit etwa 600  Zitaten aus aller Welt, in dem Buch zusammen getragen. Dabei sind allerdings (zum Bedauern des Schreibers und Mitautors) auch einige Zitate, die zwar auch zeigen, dass das Thema große Aufmerksamkeit findet, aber sich auf Arbeiten beziehen, die überwiegend polemisch sind und wohl zu Recht als "junk science" bezeichnet werden können, sofern das Wort "science" hier überhaupt angebracht ist (solche Arbeiten gibt es auch reichlich aus Deutschland, und das sogar in Fachzeitschriften). Der persönlichen Meinung nach, wäre der Sache besser gedient, wenn man solche Arbeiten einfach ignorieren würde, obwohl Kritik, die aber sachlich und qualifiziert sein sollte, unbestritten ganz wesentlich für wissenschaftlichen Fortschritt ist, vgl. dazu Begutachtete Aufsätze in Fachzeitschriften und das Parental Alienation Syndromeund unsere eigene Bibliographie zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung, speziell auch zur deutschsprachigen Literatur.
   Das Buch weist in der Einleitung darauf hin, dass bei so vielen mitwirkenden Autoren ein vollständiger Konsensus nicht erwartet werden kann. Aber in einem waren wir uns alle einig: Das Thema sachlich und so darzustellen, dass daraus keine einseitigen Schuldzuweisungen entstehen können und so unnötige Kontroversen, die der Sache nur schaden, vermieden werden. Bei all dem großen Verdienst von Prof.Richard Gardner, der die Bezeichnung Parental Alienation Symptome etwa 1985 prägte (deutlich beschrieben wurde das Phänomen allerdings schon vorher, in der deutschsprachigen Literatur schon durch Theodor Fontane im berühmten Roman "Effi Briest" und dann durch den Wiener Psychiater Wilhelm Reich etwa 1945 als "emotionale Pest".) und ohne den es die heutige weltweite Literatur zum Thema vermutlich gar nicht gäbe, muss leider auch gesagt werden, dass einige seiner Formulierungen, obwohl er das ganz sicher nicht wollte, heftige Kontroversen auslösten, ja sogar zu zahlreichen persönlichen Angriffen führten (und das sogar nach seinem Tode!), die auf keinem Fall gerechtfertigt sind. Was unserer Meinung nach besonders wichtig ist und was auch im Buch deutlich zum Ausdruck kommt, ist, dass die Situation des Kindes und seine äußerst schwierige Bewältigungsaufgabe in der Mitte eines heftigen Elternkonfliktes im Mittelpunkt stehen sollte. Wir hoffen, dass dieses Buch dazu beiträgt und weitere wissenschaftliche Arbeiten in dieser Richtung anregt.  

In diesem Zusammenhang möchten wir auch dringend von einer Beteiligung an Aufrufen von Betroffenengruppen abraten, die nun auch Deutschland erreicht haben, massenweise Schreiben an die Mitglieder der Kommisionen für die Neufassung von DSM und ICD zu verschicken. Wir wissen, dass sie bereits von vielen Tausenden solcher Schreiben überflutet wurden und es sollte eigentlich nicht schwierig sein sich vorzustellen wie sie darauf reagieren. DSM und ICD sind zwar keine wissenschaftlichen Lehrbücher, erheben aber dennoch den Anspruch  allein auf strengen wissenschaftlichen Grundlagen zu basieren und keineswegs auf einem Plebiszit politischen Stiles.    


27.08.2010: Mit der gestrigen Unterzeichnung durch den Präsidenten Brasiliens trat ein Gesetz über Parental Alienation (Gesetzesprojekt 4053 / 2008) unmittelbar in Kraft. Es definiert welche Verhalten von Eltern,Großeltern oder sonstigen Personen, denen die Sorge für ein Kind obliegt, Akte von Parental  Alienation (Eltern-Kind-Entfremdung) darstellen. Wenn Hinweise für ein solches Verhalten vorliegen haben die Gerichte den Fall beschleunigt zu behandeln, um das Kind und seine Beziehung zum entfremdeten Elternteil zu schützen. PsychologischeFachgutachten müssen innerhalb von 90 Tagen vorgelegt werden. Es werden eine Reihe von Maßnahmen und Sanktionen definiert, die von einer Ermahnung an den entfremdenten Elternteil, Ausweitung des Besuchsrechts, pychologischer Intervention, bis zu Sorgerechtswechsel und Gefängnis reichen. Es liegt uns bisher nur eine inoffizielle (offensichtlich nicht ganz perfekte) englische Übersetzung des Gesetzestextes vor. Die Schritte von der Einbringung des Gesetzesvorschlags in 2008 bis zur Unterzeichnung des Gesetzes können auf den Webseiten des brasilianischen Parlamentes eingesehen werden. (Wir danken Dr.Tamara Brockhausen, forensische Psychologin, São  Paulo, Brasilien, für diesen Hinweis.). 
      
23.08:2010: Frankfurter Allgemeine (FAZ.NET) von heute: Feindbild Vater. Das entfremdete Kind.
Weil die Mutter es nicht will, sieht Timo seinen Vater viele Jahre lang nicht. Sie redet ihm ein, dass dieser Mann ein Schuft ist. Erst mit achtzehn sieht Timo ihn wieder. Und fällt aus allen Wolken: Die Mutter hat ihn angelogen.
Von Katrin Hummel.
 Vgl. dazu auch unsere Rezension ihres Buches zu diesem Thema: Entsorgte Väter. Der Kampf um die Kinder: Warum Männer weniger Recht bekommen.
   Und hier ist ein Extremfall aus England (wir danken Lisa Cohen, London, für den Hinweis), bei dem nicht die bei uns so beliebte "Patentlösung" eines Umgangsausschlusses, sondern ein Übergang zum bisher vom Kind abgelehnten Elternteil durch vorübergehende Fremdunterbringung versucht wurde, ähnlich wie es Richard Gardner für schwere PAS Fälle vorgeschlagen hatte, und das leider ebenfalls mit katastrophalem "Erfolg":  Re S (A Child - Transfer of Residence). Transfer of residence ordered in January 2010. Attempts to implement the transfer failed. The father consented to indirect contact only. Review of the case and issues arising from situations where a child is ‘alienated’ from one parent.
   Kommentar: Eltern-Kind-Entfremdung  (PAS) ist eine Realität, aber sie und ihr Verlauf kann nicht immer einfach allein auf die Programmierung durch einen Elternteil (das kann natürlich genau so gut der Vater sein, so er dazu als Wohnelternteil die "Macht" hat) zurückgeführt werden, sondern man muss das gesamte Familiensystem sehen. Für einen entfremdeten Elternteil ist es vielleicht auch hilfreich sich vorzustellen zu versuchen, wie man selbst als Kind mit dieser äußerst schwierigen Situation, in der Mitte eines heftigen Elternkonfliktes, umgegangen wäre. Wir glauben solche Betrachtungen sind wichtig bei der Frage, wie es am ehesten zu einer (spontanen) Wiederannäherung zwischen entfremdeten Kind und Elternteil kommen kann, einem Thema mit dem wir uns in nächster Zeit näher befassen möchten. Natürlich wäre es immer am besten, wenn es durch prompte persönliche und gerichtliche Maßnahmen gar nicht erst zu einer starken Entfremdung kommen würde.    

17.8.2010: Dauerthema Jugendamt:  in ZDF  Frontal 21 von heute: Heim statt Hilfe- Eltern kämpfen um ihre Kinder. (Wdh. am 17.08.2010 03:40 Uhr, ZDF Mediathek Frontal 21 ab Minute 9:50)
Seit spektakuläre Fälle von Verwahrlosung und Kindestod in die Öffentlichkeit drangen, herrscht Verunsicherung in vielen Jugendämtern. Die Folge: Immer häufiger werden im Namen des Kindeswohles Familien auseinandergerissen, die Kinder in Heimen untergebracht. In nur fünf Jahren, von 2004 bis 2009, ist die sogenannte Inobhutnahme um dreißig Prozent gestiegen - darunter viele Fälle, bei denen es sich um alltägliche Konflikte und Erziehungsschwierigkeiten handelte, die Kinder nicht in Gefahr waren, kritisieren Experten.  Frontal21 begleitet Eltern, die seit langem für eine Rückkehr ihrer Kinder kämpfen - gegen Ämter, Gutachter und Heimleitung.

13.08.2010: Heute,  SWR2 (Radio)
(live auch über Webradio und sollte dann auch zum Nachhören als Podcast verfügbar sein:http://www1.swr.de/podcast/xml/swr2/forum.xml):
SWR2 Forum Der Realitäts-Check – Sendung am Freitag, 13.08.2010, 17.05 bis 17.50 Uhr
Welches Sorgerecht dient den Kindern?
Es diskutieren:
Katrin Hummel, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Buchautorin
Ursula Kodjoe, Familientherapeutin und Mediatorin, Emmendingen
Dr. Angelika Nake, Familienanwältin, Darmstadt
Moderation: Gábor Paál
Als ein "Sieg der Väter" wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anfang August gewertet: Bislang bekamen unverheiratete Väter ein Sorgerecht für ihre Kinder nur mit Einverständnis der Mütter zugesprochen. Jetzt muss eine Neuregelung her. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger möchte Mütter und Väter völlig gleichstellen. Die Väter sollen, sobald sie die Vaterschaft anerkennen, automatisch ein Sorgerecht bekommen. Doch wird aus diesem Sieg der Väter auch ein Sieg der Kinder? Ja, sagen die einen: Weil das Sorgerecht damit nicht mehr zur Waffe im Trennungsstreit werden kann. Andererseits: Dient es wirklich dem Wohl des Kindes, wenn eine Mutter bei jedem Arztbesuch und Schulwechsel des Kindes die Meinung des Vaters einholen muss - selbst wenn der vielleicht schon ganz woanders lebt?
Nachtrag  18h: Die Sendung (46 min) kann bereits als mp3 Datei heruntergeladen werden.

03.08.2010:
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010

BVerfG, 1 BvR 420/09 vom 21.7.2010, Absatz-Nr. (1 - 78), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042009.html


Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig

vgl. auch: ARD: Sorgerecht für Väter Karlsruhe kippt Vetorecht der Mutter
VfK Kommentar: Eigentlich kann man nur mit völligem Unverständnis (Kopfschütteln) darauf reagieren, dass es fast ein Jahrzehnt brauchte um auch in Deutschland zu "erforschen", was man schon damals nicht nur auf Grund ausländischer Erfahrungen (in Frankreich, Grossbritannien.. ), sondern sicher auch ganz leicht aus Erfahrungen im Inland hätte wissen können (wenn man es nur wollte), nämlich, dass die Annahme Mütter würden ausschließlich aus Gründen des Kindeswohls ihr Veto gegen ein gemeinsames Sorgerecht einlegen, völlig unrealistisch war. Oder waren den "Experten" vielleicht auch nicht die zahllosen Fälle ehelicher Eltern bekannt in denen Alleinsorge beantragt oder der Umgang verhindert wird und die nicht vom Motiv des Kindeswohls getragen sind?
Jetzt geht es darum, auch die anderswo schon längst vollzogene Erkenntnis zu übernehmen, dass auch eine "kleine Lösung"mit einem gerichtlichen Antragsrecht des Vaters, wie es ab heute gilt, nicht adequat ist und deshalb gegen die zahlreichen "BedenkenträgerInnen" und IdeologInnen eine unbürokratische Lösung (ohne vorprogrammierten Rechtsstreit) durchzusetzen: ein gemeinsames Sorgerecht von Anfang an, wie bei ehelichen Eltern, dessen Beibehaltung auch nach einer Scheidung sich entgegen den Bedenken und dem Widerstand gegen die Reform von 1998 sich ja sehr rasch bewährte. Selbstverständlich muss es möglich sein davon im Einzelfall abzuweichen, wenn konkrete Gründe dem Kindeswohl widersprechen. Vgl. dazu unsere schriftliche und mündliche Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht aus 2002. 

24.7.2010: SPIEGEL Online von heute: Bundesjustizministerium: Ledige Väter sollen grundsätzlich Sorgerecht erhalten.
Die schwarz-gelbe Koalition will die Rechte lediger Väter stärken. Unverheiratete Elternsollen von Anfang an ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind erhalten - es sei denn, die Mutter widerspricht. Noch im Herbst soll ein Gesetzentwurf fertig sein.  .....Danach würden unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht.

17.7.2010: In Deutschland betrachten es viele getrennte Eltern noch als ihr selbstverständliches Recht bei einem Umzug Kinder auch ohne Absprache mit dem anderen Elternteil einfach "mitzunehmen".  Selbst wenn dies heimlich und / oder unterVerletzung des gemeinsamen Sorgerechts geschieht haben hiesige Gerichte bisher wenig dagegen übernommen. Sie haben sich bisher auch der Problematik des durch einen Umzug bedingten oft gravierenden Einfluss auf das Umgangsrecht des anderen Elternteils weitgehend verschlossen, selbst wenn der Umzug in den  entferntesten Winkel Deutschlands oder gar der Welt erfolgen sollte. Weil nach deutschem Recht der Umgangsberechtigte noch dazu allein für die Logistik und die Kosten des Umgangs verantwortlich ist bedeutet dies nicht selten praktisch sogar das Ende  des Umgangs. Deshalb erreichen uns auch immer wieder verzweifelte Anfragen von  zurückgelassenen Eltern und wir haben wiederholt schon zu diesem Thema berichtet (z. B. 29.6.2009, 23.4.2009 und 21.4.2009), insbesondere über Entscheidungen bei denen sich nun doch ein Trend zur besseren Berücksichtigung dieser Problematik abzeichnet, auch wenn man hier noch sehr weit von dem entfernt ist was z. B. in Nordamerika (USA, Kanada) weitgehend Standard ist, vgl. dazuz. B. die sehr ausführliche und ausgezeichnete Darstellung in .Barbara Jo Fidler, Nicholas Bala, Rachel Birnbaum,Katherine Kavassalis, Challenging Issues in Child Custody Disputes. A Guide for Legal and Mental Health Professionals, Carswell, Toronto 2008, Kapitel 1, 2 über "relocation".
Hier ist nun eine weitere Entscheidung mit ausführlicher Begründung: Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 2010 Aktenzeichen: 11 UF 149/10.

Regelung der elterlichen Sorge bei beabsichtigter Übersiedlung eines Elternteils  ins Ausland

-Oberlandesgericht Koblenz lehnt Sorgerechtsantrag der Kindesmutter ab-

Beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, um mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland (hier: Italien) über zu siedeln und wird hierdurch das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt, müssen triftige Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen als das Umgangsrecht des Kindes und des anderen Elternteils. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz kürzlich in einem Sorgerechtsverfahren verneint.

Bei einem eigenmächtigen Umzug ins Ausland unter "Mitnahme" des Kindes hätte dieser Elternteil (Mutter), anders als im Inland, allerdings damit rechnen müssen, dass das Kind nach den Abkommen über internationale Kindesentführung (HKÜ und Brüssel IIa)  schleunigst  an den Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts (in Deutschland) rückgeführt würde.

15.7. 2010: Dauerthema Jugendamt: Süddeutsche Zeitung vom 15.7.2010, Wenn Mütter und Väter versagen. Im vorigen Jahr wurde Eltern mehr als 12 000 Mal das Sorgerecht entzogen – die Gerichte sehen das kritisch. Bericht von Felix Berth, Umfrage der Südddeutschen Zeitung bei den 16 statistischen Landesämtern. In mehr als 15000 Fällen forderten Jugendämter in 2009 den Sorgerechtsentzug. Während die Familengerichte vor einigen Jahren fast alle Anträge akzeptierten, lehnen die Richter inzwischen jeden fünften ab. Im Jahr 2009 wiesen sie insgesamt 3110 Anträge der Jugendämter zurück – mehr als je zuvor. Das Bundesverfassungsgericht rügte in den vergangenen Monaten mehrmals, dass Jugendämter das Recht der Eltern „auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder“ missachtet hätten: „Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen“, Entscheidung vom 19. Januar 2010 (1 BvR 1941/09 ) und ähnlich: „Das elterliche Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß erreichen,
dass das Kind bei einem Verbleib in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist.“ [BVerfG, 1BvR 374/09 vom 29.1.2010, Absatz-Nr. (1 - 61),
  http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100129_1bvr037409.html) Die Zahl der Sorgerechtsentzüge hat damit erstmals leicht abgenommen, aber liegt 50% über dem Niveau von 2003. Die Zahl der Anträge durch das Jugendamt hatte dagegen wieder zugenommen, ebenso wie die Zahl der "Inobhutnahmen"  (34000 Kinder in 2009). Vgl dazu einen ähnlichen Bericht aus 2009, Sorgerecht: Dem Entsetzen folgen Taten. Familiengerichte und Jugendämter greifen nach Erkenntnissen der Süddeutschen Zeitung härter durch - immer häufiger wird Eltern das Sorgerecht entzogen. Von Felix Berth, 15.06.2009.,
 
23.6.2010: Zur parlamentarischen Anfrage  (15.6.2010) von Katja Dörner, MdB, Obfrau im Ausschussfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend,  Kinder- und Familienpolitische Sprecherin erhielten wir (als Kopie) die Antwort des Bundesjustizministeriums (Staatssekretär Dr. Max Stadler, MdB) von heute, 23.6.2010:
Darin heißt es u.a.:, ,Mit den Ergebnissen des Forschungsprojekts  "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" ist entgegen der ursprünglichen Planung bereits im September d. J. zu rechnen. .......Weil sich wegen dieser unerwartet großen Probleme beim Feldzugang die vertraglich vereinbarten Mengengerüste trotz intensiver Bemühungen nicht haben realisieren lassen, wurde die Untersuchung vorzeitig beendet".
Kommentar: Ein Hinweis, wann ein entsprechender Gesetzesentwurf, wie ihn ja inzwischen auch das Urteil aus Straßburg fordert, dem Parlament zugeleitet werden soll, wurde nicht gegeben.
Vielleicht kann man dann endlich doch z. B. die sehr gründlichen Untersuchungen aus Großbritannien und Frankreich anläßlich deren Reformen heranziehen, die schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.1.2003 vorlagen. Daraus geht klar hervor, dass sich auch eine  "kleine Lösung", nach der wenigstens ein gerichtlicher Antrag auf Zuerkennung der gemeinsamen Sorge möglich sein soll, nach den Erfahrungen in Grossbritannien nicht bewährt hatte. In diesen Staaten, wie in den meisten anderen Staaten auch, besteht daher eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern von Anfang an (sobald die Vaterschaft anerkannt wird). Wenn das dem Kindeswohl widersprechen sollte, kann sie selbstverständlich, wie bei verheirateten Eltern ja auch, aufgehoben werden. Vgl. dazu auch unsere Meldung vom 16.12.2009.

21.6.2010: The White House Blog: President Obama Promotes Responsible Fatherhood: "No Excuses"  (Video & Transkript).The President spent his day today reflecting on fatherhood, how it shapes our kids, and the responsibilities fathers face. He spoke this morning at an event in Washington, DC before hosting a Father’s Day Mentoring Barbeque on the South Lawn later on.
20.6. 2010: The Most Important Job. President Obama delivers a father's day message.   -- ThePresident's Fatherhood and Mentoring Initiative. You can learn more at http://www.fatherhood.gov.
19.6.2010: Morgen So. 20.6. 2010 ist amerikanischer Vatertag. Ganz anders als in Deutschland, wo nur über Saufgelage am Vatertag berichtet wird, ist dies in den U.S.A. ein Anlass für eine offizielle Proklamation des Präsidenten und die Beflaggung aller Regierungsgebäude, sowie zu zahlreichen Veranstaltungen. Präsident Obama wird am Montag Father’s Day feiern und über das Thema Väter diskutieren, ähnlich wahrscheinlich wie letztes Jahr in einem "town hall meeting", bei dem er sehr persönliche Worte fand, als er Fragen aus dem Publikum beantwortete.  Er selbst ist ja ohne Vater aufgewachsen. In einem Interview  'We Need Fathers To Step Up' (21.6.2009) sagt er dazu :  ,,In many ways, I came to understand the importance of fatherhood through its absence—both in my life and in the lives of others. I came to understand that the hole a man leaves when he abandons his responsibility to his children is one that no government can fill. We can do everything possible to provide good jobs and good schools and safe streets for our kids, but it will never be enough to fully make up the difference."  Und an anderer Stelle : "I resolved many years ago that it was my obligation to break the cycle, that if I could be anything in life, I would be a good father to my children; that if I could give them anything, I would give them that rock, that foundation, on which to build their lives." Er findet mit seinen Töchtern, dass es nicht nur eine Verpflichtung, sondern ein Privileg ist Vater zu sein. Kurz vor seiner Inauguration als Präsident schrieb er diesen Brief an seine Töchter (18.1.2009) : 'What I Want for You — and Every Child in America'
Wann werden wir ähnliches zur Rolle von Vätern und Familie von einem deutschen Präsidenten oder anderen offiziellen Repräsentanten hören?

18.6.2010: Interessanter Link zum Thema Trennung / Scheidung: Divorce Source Radiois your FREE Audio Source for help and support if you are in the process of divorce.  We interview leading divorce attorneys, psychologists, family counselors and experts in the field of divorce to provide you advice and support during and after your divorce. Das aktuelle Interview (45 min),  Program #32   "A Family's Heartbreak. A Parent's Guide to Parental Alienation",  ist mit Michael Jeffries, dem Autor des gleichnamigen Buches (vgl. unsere Rezension), der auch als selbst ausgegrenzter (entfremdeter) Elternteil darin für ähnlich Betroffene sicher wertvolle Erfahrungen und Einsichten zum Ausdruck bringt.  

17.6.2010: Aus einer der renommiertesten amerikanischen Zeitungen (und das nicht nur für die Börsenberichte), dem Wall Street Journal vom 15.6, zur Vater-Tochter Beziehung (Auch Väter haben Gefühle):
Finding Dad's Softer Side By ELIZABETH BERNSTEIN
und dazu ein ausführliches Interview (podcast, 17:34  min) mit der Psychologin Dr. Linda Nielsen, Professor of Adolescent & Educational Psychology, Wake Forest University  Winston Salem, NC.  Sie  hält im Gegensatz zu den zahlreichen Kursen über die Mütter-Tochter Beziehung die einzige U.S. Vorlesung über die Vater-Tochter Beziehung, und zwar vornehmlich zu jungen erwachsenen Töchtern (18-35). Sie versucht darin auch mit den zahlreichen Vorurteilen (auf beiden Seiten), die sehr oft diese Beziehung prägen (wesentlich auch aus den Medien), aufzuräumen. Ihr neuestes Buch Between Fathers & Daughters. Enriching and Rebuilding Your Adult  Relationship(2008) richtet sich insbesondere an Väter und ihre Töchter nach einer Scheidung, wenn diese Vorurteile im besonderem Maße zum Tragen kommen.(vgl. Quizzes).  Auf der AFCC Tagung "Traversing the Trail of Alienation" in Denver (vgl. 12.6.2010) hielt sie den Workshop 61: Divorced Fathers and Their Daughters: Strenghthening or Rebuilding Relationships.  Vgl auch das Interview von Gina Stepp mit Linda Nielsen:
Väter und Töchter -die verlorene Beziehung.(Am So 20.6. ist amerikanischer Vatertag.)
16.6.2010: Von einer Webseite für Mütter (Momlogic. What mothers are talking about) mehr Details und ein Kommentar zu dem neuen "PAS Urteil" aus New York (vgl. 10.6.2010):

Parental Alienation IS a Crime!
by dr. michelle golland 
 A Nassau County Supreme Court justice has sentenced a mother to six weekends in jail for civil contempt. Per the judge, the guilty mom -- Lauren Lippe -- engaged in a pattern of "alienating" behavior wherein she made false allegations of sexual abuse against her children's father, Ted Rubin -- allegations that were calculated to interfere with her ex-husband's scheduled time and relationship with their children....Mehr

12.6.2010:  Morgen  13.6. 3 sat 6h:45: Tele-Akademie, Prof. Dr. Matthias Franz: Der vaterlose Mann
Dass die Beziehung zum Vater wichtig für die kindliche Entwicklung ist, kann heute niemand mehr infrage stellen. Sie stärkt das Selbstverständnis und die Beziehungsfähigkeit. Jungen brauchen den Vater für den Aufbau einer männlichen Identität und sind von einem Verlust des Vaters besonders stark betroffen. Die 1975 begonnene Mannheimer Kohortenstudie untersuchte Kriegskinder der Geburtsjahrgänge 1935 und 1945 über einen langen Zeitraum hinweg. Dabei zeigten sich bis heute bestehende gravierende Langzeitfolgen der kriegsbedingten Vaterlosigkeit.Vor dem Hintergrund dieser Studie und aktueller entwicklungspsychologischer Konzepte analysiert Matthias Franz die Situation der heutigen Vaterlosigkeit vieler Jungen mit immer mehr Scheidungen und Trennungen unverheirateter Paare. Professor Dr. Matthias Franz ist stellvertretender Direktor des Instituts für Psychosomatische Medizinund Psychotherapie der Universität Düsseldorf. Er entwickelte ein Präventionsprogramm für psychisch belastete alleinerziehende Mütter und ihre Kinder.(ARD/SWR)  Wiederholung 14.6., 5h10   Videodownload: http://mediaserver.planet-schule.de/data/tele-akademie/streams/video/ta_2010_06_06.mp4Vgl. dazu unseren Bericht über die Veröffentlichung:
"Wenn der Vater fehlt. Epidemiologische Befunde zur Bedeutung früher Abwesenheit des Vaters für die psychische Gesundheitim späteren Leben"
(Zsch. psychosom. Med 45, 260-278, 1999.)

12.6.2010: Die Association of Family and Conciliation Courts (AFCC) ist eine interdisziplinäre Vereinigung von Fachleuten (Psychologen, Anwälten, Richtern...), die sich der Verbesserung des Lebens von Kindern und Familien durch die Lösung von Konflikten widmen.  [conciliation=Schlichtung, Versöhnung]  Sie hat  über 4000 Mitglieder aus den USA, Kanada  und vielen anderen Staaten.  Über 1000 Mitglieder versammelten sich vom  2-5.Juni in Denver, Colorado zur 47 igsten Jahreskonferenz. Sie stand unter dem Motto "Traversing the Trail of Alienation" (Programm, pdf Datei), widmete sich also ausschließlich dem Thema Eltern-Kind Entfremdung bei hochkonflikthafter Trennung / Scheidung und wie solchen Familien geholfen werden kann. Die Frage "Entfremdete Scheidungskinder?"(ZKJ,  Heft 6/2007, S. 218 -224), wie sie manche in Deutschland noch für nötig halten, stellte sich also nicht. Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation) wurde allgemein als sehr ernstes Problem gesehen, obwohl die Frage, ob in welcher Form Parental Alienation in die Neufassungen der medizinischen Klassifizierungsschemata DSM und ICD aufgenommen werden sollte durchaus kontrovers diskutiert wurde (Bernet, Baker, Jaffe, Johnston, Plenarsitzung 1). Wie zu erwarten, fehlte aber auch ein Workshop nicht (Nr. 63, Meier, Field), in dem die bekannten persönlichen Angriffe auf Richard Gardner und seine Formulierung des Parental Alienation Syndroms-PAS, sowie die Behauptungen das PAS in erster Linie als Argument von gewalttätigen Vätern gegen ihre misshandelten Frauen benützt würde, wiederholt wurden (ähnlich z. B. Bruch, FamRZ 2002, Heft 19, S. 1304-1315). Ganz besonderes Interesse fanden aber die Workshops, die sich mit  ganz neuen Methoden befassten, für Fälle hochgradiger Eltern-Kind-Entfremdung,  in denen die konventionellen Therapiemethoden und gerichtlichen Massnahmen sämtlich versagt haben. Das Program "Family Bridges" (Warshak & Otis, Workshop 1) ist für Fälle in denen das Gericht deshalb bereits den Wechsel des Kindes zum bisher abgelehnten Elternteil  beschlossen hat, während  "Overcoming Barriers"  (Ward,  Deutsch, Sullivan, Workshop25)  durch sehr intensive Intervention in einem einwöchigen Family Camp oder auch einem Wochenende versucht unter Beteiligung des gesamten Familiensystems eine Lösung herbeizuführen und das bisher sehr erfolgreich. Beide Verfahren bedürfen allerdings im Allgemeinen einer strengen gerichtlichen Anordung, die zur Teilnahme verpfichtet.
Ingesamt gab es 4 Plenarsitzungen und 80 einzelne Workshops (jeweils 90 min), von denen jeweils bis zu 12 parallel stattfanden. Deshalb werden wir auch erst nach Austausch mit anderen Teilnehmern detaillierter über die einzelnen Workshops berichten können.

10.6.2010: New York: Jedes zweite Wochenende diesen Sommer im Gefängnis wegen fortgesetzter Umgangsvereitelung und  negativer Beeinflussung des Kindes gegen den Vater (mit Videoclip)
Judge Orders Jail Time In Divorce Case
Updated: Thursday, 10 Jun 2010, 12:54 PM EDT
Published : Thursday, 10 Jun 2010, 12:53 PM EDT
http://www.myfoxny.com/dpp/good_day_ny/judge-orders-jail-time-in-divorce-case-20100610

MYFOXNY.COM - A woman from Long Island was ordered by a judge to report to Nassau County jail every other weekend this summer for violating acourt order by deliberately alienating her school-age daughters from her ex-husband. Lauren Lippe's sentence was stayed pending an appeal.
Good Day NY spoke with attorney Raoul Felder about the unusual sentence for a civil case.
"In divorce cases you get this alienation business all the time.. it's called parental alienation syndrome.  It is not a diagnosis. It's not a disease. It's a fact of life. It's junk science. People like this who go to jail and get out will likely do it again. Alienators believe hey are protecting their children."
The judge said the following in his decision: The extensive record is replete with instances of attempts to undermine the relationship between the children and their father and replace him with her new husband, manipulation of defendant's parenting access, utter and unfettered vilification of the defendant to the children, false reporting of sexual misconduct without any semblance of  'good faith,' and her imposition upon the children to fear her tirades and punishment if they embrace the relationship they want to have with their father."
As for the unusual sentence, Felder says the judge had no alternative as the custody battle and the violation of the court order went on for several years.


18.5.2010: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
      Für eine Recherche bin ich auf der Suche nach Eltern und Kindern, die über große Entfernungen voneinander getrennt leben müssen, weil einer der Eltern aus beruflichen (oder anderen) Gründen den gemeinsamen Wohnort verlassen hat. Dies wird in erster Linie nach einer Trennung der Eltern der Fall sein.
     In meiner Reportage, die ich im Auftrag der Zeitschrift Das Magazin (dasmagazin.de) schreibe, soll es um die Problematik dieser großen Trennung gehen. Möglicherweise müssen Sie sehr viel Geld aufbringen, Ihr Kind zu sehen und / oder es bleibt Ihnen nur der Urlaub, um Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen. Wie gehen Sie mit dieser Situation um? Wie stark belastet Sie das? Mussten Sie um das Recht, Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen, kämpfen? Fühlen Sie sich von dem ehemaligen Partner und seiner neuen Familie (evtl.) fair behandelt?
Ich möchte auch gern mit den betroffenen Kindern sprechen. Mir ist klar, dass ich dafür das Einverständnis beider Elternteile brauche. Aber ich möchte zeigen, was eine solche Trennung für die Kinder bedeutet, wie sie damit umgehen, umzugehen lernen.  Ich halte es für dringend, über diese Situation für Kinder und Eltern zu sprechen, auch, weil ich überzeugt bin, dass immer mehr Familien in Zukunft davon betroffen sein werden und wir uns dafür einsetzen müssen, dass in Europa Rechtsgrundlagen, ähnlich wie in den USA, für diese Fälle geschaffen werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir helfen, indem Sie über ihre Situation sprechen.
   Ich lebe in Berlin, arbeite als freie Autorin u.a. für die Berliner Zeitung und die taz. Bitte schicken Sie mir eine Mail oder rufen Sie mich an. Vielen Dank!
Ihre Kathrin Schrader
so erreichen Sie mich:
kathrins@mac.com, 0049-178-3 42 76 94 (base)  0049-177-4 69 86 21 (e-plus), www.kathrinschrader.de

17.5.2010: Anschuldigungen von häuslicher Gewalt, sexuellem Kindesmissbrauchetc. etc. sind häufig im Zuge hochstrittiger Auseinandersetzungen um das Sorge- oder Umgangsrecht. Auch wenn zu erkennen ist, dass es sich um mutwillige, falsche Anschuldigungen handelt, kommt es in Deutschland äußerst selten zu Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede oder Verleumdung. Selbst bei Anschuldigungen, die ein Offizialdelikt darstellen, d. h. die von Staats wegen (auch ohne Antrag eines Geschädigten) zu verfolgen sind,  wie sexueller Kindesmissbrauch (§§ 176, 176a  StGB), kommt es meist auch nicht einmal zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Beschuldigten, sondern sie "erledigen" sich einfach, wenn sich die Vorwürfe z. B. nach einem vom Familiengericht in Auftrag gegebenen Glaubhaftigkeitsgutachten nicht bestätigen lassen, aber wirksam zumindest den Umgang eingeschränkt hatten.. Wir meinen, dass sowohl ein Verweis auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, statt des Familiengerichts, bei solchen Anschuldigungen, als auch eine Bestrafung wegen vorsätzlicher, nicht gutgläubiger Anschuldigungen eine deutliche abschreckende Wirkung auf falsche Anschuldigungen im Zuge von Sorge-/Umgangskonflikten hätten. In den USA gibt es dazu spezielle strafrechtliche  Bestimmungen, mit Konsequenzen dann auch für das Sorgerecht. Verurteilungen wegen falscher Missbrauchsanschuldigungen und Gefälligkeitsgutachten von Ärzten sind aber auch z. B. aus Frankreich bekannt. Zu den ganz wenigen Verurteilungen aus Deutschland ist uns nun eine weitere bekannt geworden, wenn auch nur zu einer Bewährungsstrafe (Thüringer Allgemeine):
Mann durch Lügen seiner Frau unschuldig an den Pranger gestellt.
 Vor dem Hintergrund eines erbittert geführten Sorgerechtsstreites ist eine Frauzu weit gegangen, befanden die Richter am Amtsgericht Eisenach. Sie hatte ihrem Mann schwerste Misshandlungen und sogar Vergewaltigungen vorgeworfen. Eisenach. Das Amtsgericht Eisenach verurteilte die heute 29-Jährige im Oktober 2009 wegen Falschbezichtigung zu 12 Monaten Haft auf Bewährung. Der Richter ist überzeugt, dass es die von ihr angegebenen Verletzungen "nicht gegeben" habe und ihre Anschuldigungen im Sorgerechtsstreit als Waffe eingesetzt wurden. Kein Arzt oder Zahnarzt fand auch nur die geringste Spur von Gewalt. Laut Gutachterin hätten solche gefunden werden müssen. .......

13.5.2010: Väter für Kinder e. V. Buchrezension:  Katrin Hummel, Entsorgte Väter. Der Kampf um die Kinder: Warum Männer weniger Recht bekommen. (2010).
Die Autorin war übrigens am 3.5.2010 auch Gast in der Sendung Getrennte Eltern - Wenn Kinder auf der Strecke bleiben,  in der zwar  kein betroffener Vater, aber wenigstens ein inzwischen erwachsenes "PAS Kind" ebenfalls ausführlich zu Worte kam (vgl. auch http://www.eskhilfe.de.vu/).  Zu der Sendung gibt es auch zahlreiche Kommentare, die Sendung selbst ist aber leider in der Mediathek schon nicht mehr verfügbar (warum eigentlich?). Weiterer Aufsatz (FAZ 21.12.208) von Katrin Hummel : Amtlicher Größenwahn. Immer öfter spielen Jugendämter Schicksal. Gegen den Willen der Eltern holen sie die Kinder aus ihrer Familie. Dafür müssen sie sich nicht einmal rechtfertigen. Und eine Kontrollinstanz gibt es nicht.
 Heute ist übrigens Vatertag. Weil der in Deutschland aber zu Berichten über Saufgelage verkommen ist, sparen wir uns schon seit längerem Kommentare dazu. Aber wir sind gespannt, ob und welche offizielle Deklaration, ähnlich denen der früheren Präsidenten, Präsident Obama zum amerikanischen Vatertag am 20. Juni abgeben wird (siehe oben).

6.5.2010: 3sat, heute 21h: Mythos Mutter. Frauenbilder damals und heute.
Vom Blumenhandel ins Leben gerufen und von den Nazis zum offiziellen Feiertag gemacht: der Muttertag. Am 9. Mai 2010 ist es wieder soweit. Kinder basteln und sagen Gedichte auf und die Blumenbranche erlebt ihren umsatzstärkstenTag im Jahr. Stecken Restbestände dieser Mütterüberhöhung aus vergangenen Tagen noch heute in unseren Köpfen? Wir beleuchten den"Mythos Mutter".
Wiederholung: 11. Mai 2010, 4.10 Uhr  und online in der Mediathek  (obiger link, 60 min).
Anmerkung VfK: Es kann zumindest vermutet werden, dass der deutsche Muttermythos auch seine Auswirkungen auf die deutsche Kindschaftsrechtspraxis und das eigenwillige,  bisherige absolute Vetorecht (als "natürliches Recht" und ohne irgend eine Begründung abgeben zu müssen!) beim Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern hatte.
Vgl. auch, Barbara Vinken (Gast der Sendung), Die deutsche Mutter. Der lange Schatten eines Mythos. Piper Verlag, München 2001.  Rezensionen des Buches.

6.5.2010: Das Bundeskabinett hat am 3. Mai die Rücknahme der Erklärungen (1992) zur UN Kinderrechtekonventionder Vereinten Nationen beschlossen.  Das scheiterte bisher immer wieder am Widerstand einzelner Bündesländer. Diese Vorbehalte betrafen nicht nur das Ausländerrecht (Flüchtlingskinder) und Kindersoldaten, sondern auch das Kindschaftsrecht. Zu letzterem erklärte die Bundesministerin Sabine Leuthäuser-Schnarrenberger in der parlamentarischen Aussprache (Video 37:30 min), dass durch die Rücknahme der Vorbehalte kein neuer Gesetzgebungsbedarf auf Bundesebene entstehe, da nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auch bereits an einem Gesetzentwurf zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern gearbeitet werde. Die UN Kinderrechtekonvention mache zu diesem Entwurf keine spezifischen Vorgaben.

6.5.2010: Vom Büro der Kinderbeauftragten, Landeshauptstadt München, Sozialreferat, haben wir eine Einladung ins „Zentrum Kinder“ beim 2. Ökumenischen Kirchentag und speziell
zur großen „Kinderversammlung“: Samstag, 15.05.2010, 14 Uhr bis ca. 16.30 Uhr, Sebastiansplatz,Hauptbühne  (pdf Datei)
erhalten, die wir gerne unserem Leserkreis bekannt machen.

3.5.2010: Fakt ist ...! | MDR FERNSEN | 03.05.2010 | 22:10 Uhr  (Wiederholung 4. Mai 2010, 12:30 Uhr) Getrennte Eltern - Wenn Kinder auf der Strecke bleiben.  Moderation Dr. Andreas Menzel und Ines Klein.
 Video online in der MDR Mediathek verfügbar (45 min).
"Was Erwachsene ihren Kindern antun, wenn sie den Kontakt zu einem Elternteil nicht mehr zulassen, ist emotionaler Missbrauch." Das sagt Hans-Otto Burschel, Direktor und Familienrichter am Amtsgericht Bad Salzungen. Dabei gehe es nur um die Macht, dem Expartner übel mitzuspielen. Dass Kinder unter diesen "Machtspielen" ein Leben lang leiden, belegen entsprechende Langzeitstudien. Nach Recherchen der Journalistin Katrin Hummel können gerade in Deutschland Väter zu einfach "entsorgt werden". Das hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg so bewertet. Im Dezember 2009 urteilte er, dass bei der Vergabe des Sorgerechts ledige Väter diskriminiert werden. Die deutsche Regierung wurde aufgefordert, das Sorgerecht zu reformieren. Bis jetzt hat sich nicht viel getan. Unter welch dramatischen Folgen Kinder leiden, belegt das Schicksal von Edgar P. – einem heute erwachsenenTrennungskind. Er betreibt ein Forum für erwachsene Scheidungskinder.  Wie kann man die Rechte der Kinder bei Trennungen und Scheidungen der Eltern besser schützen? Wie müsste das deutsche Umgangs- und Sorgerecht reformiert werden? Welche Möglichkeiten haben Familienrichter und Anwälte? Diese und andere Fragen diskutieren:Monika Hofmann, Rechtsanwältin; Hans-Otto Burschel, Familienrichter; Katrin Hummel, Journalistin und Buchautorin; Edgar P., erwachsenes Scheidungskind.


3.5.2010: Bericht in STERN.de: Sexueller Missbrauch: Wenn Mütter sich an ihren Kindern vergehen. Nicht nur Männer missbrauchen Kinder. In Bayern wird einer 51-Jährigen vorgeworfen, sich jahrelang an ihrem nun acht Jahre alten Sohn vergangen zu haben. Für Experten ist das kein Randphänomen. Von Malte Arnsperger.
Auch wir haben bisher ausschließlich über Vorwürfe sexuellen Kindesmissbrauchs gegen Männer berichtet, und zwar über Vorwürfe gegen Väter, die überwiegend erst im Verlaufe einer hoch konflikthaften Trennung /Scheidung und dem Streit über den Umgang mit dem Kind erhoben wurden. Das ist das  häufigste an uns herangetragene Problem dieser Art, mit ernsten und langfristigen Auswirkungen auf die Eltern-Kind-Beziehung, so häufig auch allgemein, dass es schon 1987 in der amerikanischen psychologischen Fachliteratur als Syndrom bezeichnet wurde: Sexual Allegation in Divorce Syndrome (SAIDS). Dabei geht es inerster Linie um Vorwürfe, die sich letzten Endes nicht bestätigen lassen und um Fragen, wie damit die Justiz, Jugendämter und diversen, selbsternannten  "Kinderschützer" und "Aufdecker" umgehen. Gerade über letztere, einschließlich auch mancher Jugendämter, psychologischer Sachverständiger und Ärzte, wird ja oft berichtet, dass sie voreilig und nicht ergebnisoffen, sondern ideologisch motiviert statt qualifiziert handeln und durch suggestive Befragung ("Aufdeckungsarbeit") sogar die besonders wichtigen Erstaussagen unbrauchbar machen.  Es ist daher aufschlussreich zu erfahren, wie und möglicherweise anders mit diesem Fall umgegangen wird, der sich wesentlich darin unterscheidet, dass die Vorwürfe gegen eine Mutter erhoben werden und das nicht erst im Verlaufe eines heftigen Streits um das Sorge -/ Umgangsrecht, sondern das am Anfang der Verfahren steht. Im Bericht wird schon dargestellt, dass das Kind nicht etwa, wie sons toft berichtet wird, voreilig "in Obhut" genommen wurde, sondern das Kind trotz der auch dem Jugendamt seit Sommer 2009 schon bekannten massiven Vorwürfe und der Strafanzeige weiterhin bei der Mutter verbleiben durfte und erst vor kurzem, nach Wiederaufnahme der staatsanwaltlichen Ermittlungen und schließlichen Untersuchungshaft der Mutter, eine "Inobhutname" erfolgte. Dem Vater geht es jetzt natürlich in erster Linie darum, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sein Kind wieder zu erlangen und so die schon erhebliche Traumatisierung des Kindes möglichst rasch zu beenden. Wir werden weiter berichten.

30.4.2010: Wenn ein Partner Probleme aus einer früheren Beziehung hat, z. B. mit dem Kontakt zu den Kindern aus der früheren Beziehung,  wird der andere, neue Partner praktisch immer da hineingezogen. Damit werden wir auch recht häufig in Anfragen an uns konfrontiert. Was uns zunächst erstaunte, sind es zu einem erheblichen Teil Anfragen der neuen Partnerin / Frau, die sich für die Umgangsprobleme ihres Partners / Mannes einsetzt, statt dass die Anfrage vom betroffenen Vater selbst kommt. Mit diesem Thema beschäftigt sich auch der heutige Film auf Arte, Der verlorene Vater, 20h15 (Wiederholung, 04.05.2010 um 14:45): Als Elke sich in Arndt verliebt, glaubt sie an die große Liebe. Mehr undmehr jedoch wird ihre Beziehung überschattet von Arndts Streit mit seiner Ex-Frau Bettina...
Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich dann mit Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen.

30.4.2010: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
Für ein Fotoprojekt für „GEO Wissen“ (Magazin) zum Thema Väter bin ich auf der Suche nach Männern, die ein ganz besonderes Verhältnis zu ihrem Kind/ihren Kindern haben, sich also von den „klassischen“ Vater-Kind-Konstellationen unterscheiden.  In Gedanken bin ich schon einmal mehrere Möglichkeiten an besonderen Vatertypen durchgegangen und dabei auf folgende, teils vielleicht utopische Beispiele gestoßen:
1. Alleinerziehende Väter 2. Väter in Elternzeit 3. Väter als Hausmann 4. Teenager-Väter 5. Alte Väter, späte Vaterschaft (wichtig!) 6.Adoptivväter 7. Leihväter (als Pendant zur Leih-Oma. Sprich, jemand, der keine Kinder  hat, sich aber manchmal als Vater zur Verfügung stellt) 8. Väter, die das Sorgerecht verloren haben 9. Väter, die das gemeinsame  /alleinige Sorgerecht nie bekommen haben 10.Väter mit behindertem Kind
11. Opa in der Vaterrolle 12. Bruder in der Vaterrolle 13. Schwangere Väter (z.B. bei Transsexualität) 14. Mit einem Preis ausgezeichnete Spitzenväter...15. ... und gerne weitere Ideen
Interessierte Väter können sich auf den Webseiten http://www.geschejaeger.de  ein Bild vom fotografischen Stil machen und möchten sich dann bitte unter 
info@geschejaeger.de oder geschesdesign@gmx.de melden.

30.3.2010:  ZDF  37 Grad am 30.03.2010, 22:15 - 22:45 Uhr: Väter wider Willen ... und trotzdem ist es Liebe
Geborgenheit, Orientierung, Stärke: Das will jeder gute Vater seinem Kind mit auf den Weg ins Leben geben. Eine erfüllte Ehe mit der Kindesmutter ist dafür heutzutage schon längst keine Voraussetzung mehr, ganz im Gegenteil: Besuchszeitenregelung und Sorgerechtdiskussionen - so sieht der Alltag vieler Väter aus. Besonders hart trifft es dabei jene Männer, die wie aus heiterem Himmel mit einer Schwangerschaft konfrontiert werden.
Mit weiteren Hintergrundinformationen: u.a. ausführlicher Recherchebericht der Regisseurin Chiara Sambuchi. Wiederholungen des Film bei ZDF_NEO und auch in der ZDF Mediathek verfügbar.
 
29. 3.2010: Von der Konferenz "Das Parental Alienation Syndrom (PAS). Eine interdisziplinäre Herausforderung für scheidungsbegleitende Berufe. Internationale Konferenz, Frankfurt (Main), 18.-19. Oktober 2002"
sind jetzt die Vorträge, einschließlich der Diskussionen, zum Anhören und Download (als MP3 Dateien) frei verfügbar.

16.2.2010:  Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 2. Februar eine Entscheidung gegen Polen gefällt, in einem Fall der in seiner Problematik  auch an den gerade geschilderten Fall aus Frankreich erinnert (und natürlich auch an zahlreiche deutsche Fälle):  Durchsetzung von Sorge-Umgangsregelungen, notfalls auch mit Gewalt  gegen einen Elternteil  (nicht aber gegen das Kind) und Kindesentführung im Inland: CASE OF DĄBROWSKA v. POLAND  (Application no. 34568/08).
Der Vater des Kindes kehrte 2006 aus dem Urlaub mit dem damals 7 jährigen Kind nicht mehr in die eheliche Wohnung zurück, sondern verweigerte der Mutter des Kindes den Umgang und beantragte die Scheidung. Eine einstweilige Anordnung (24.5.2006), nach der der Aufenthalt des Kindes bis zum Abschluss des Verfahren bei der Mutter sein sollte, mit einem Umgangsrecht des Vaters, die im wesentlichen auch im späteren Scheidungsurteil (10.9.2007) aufrecht erhalten wurde, scheiterte immer wieder am Widerstand des Vaters gegen eine Herausgabe des Kindes (einschließlich Untertauchen mit dem Kind), obwohl auch Gewaltanwendung autorisiert wurde, aber selbst nach Ansicht des zuständigen Gerichtspräsidenten nicht mit dem nötigen Nachdruck vorgegangen wurde (14.8.2008).  Am 2.4.2009  wurde dann dennoch einem Antrag des Vaters stattgegeben, sogar ohne Anhörung der Mutter, wonach das Kind angesichts der schon langen Verweildauer, mit nur sehr eingeschränkten Kontakt zur Mutter (nach Willkür des Vaters, nur in seiner Gegenwart und auf öffentlichen Plätzen), weiterhin beim Vater verbleiben sollte. Dafür hatte sich auch das jetzt 11 jährige Kind ausgesprochen. Der Gerichtshof erwähnt in seiner Fallbeschreibung und Würdigung in diesen Zusammenhang mehrmals (Abs. 20, 25, 50), dass die Sachverständigen die Gerichte darauf hingewiesen hatten, dass dje Erziehungsfähigkeit des Vater erheblich eingeschränkt wäre, weil er zusätzlich zur Verhinderung privater Kontakte mit der Mutter, das Kind auch mit dem Ziele manipuliere, es von der Mutter zu entfremden (,,manipulating his son and alienating him from the applicant"), und sie deshalb die Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter empfehlen, der auch im Scheidungsurteil zunächst entsprochen wurde. Der Gerichtshof weist, wie schon wiederholt, darauf hin, dass Artikel 8 auch den Anspruch auf Maßnahmen zur Durchsetzung eines Umgangsrechts beinhaltet, und zwar durch entschlossene und zügige Verfahren, weil sonst der  Ausgang und die zukünftige Eltern-Kind-Beziehung durch die Verfahrensdauer praktisch vorbestimmt seien. Polen habe demnach gegen Artikel 8 verstoßen.

Am  1. Dezember 2009 war ähnlich ein Urteil gegen Slowenien nach Artikel 8 ergangen, weil ein Umgangsrecht des Vaters in den mehr als 4 Jahren seit dem Auszug der Mutter aus der ehelichen Wohnung, unter Mitnahme des zu diesem Zeitpunkt (April 2001) 4 jährigen Kindes, nicht durchgesetzt wurde, nicht einmal die wiederholten Geldstrafen von 25 - 145 Euro: CASE OF EBERHARD AND M. v. SLOVENIA (Applications nos. 8673/05 and 9733/05)-

12.2.2010: Bei unserem Nachbarn Frankreich (und ähnlich in anderen Staaten auch) kann das Nichteinhalten einer Umgangsregelung nach Article 227-5(früher nach Art. 357 von 1901) des Strafgesetzbuches mit bis zu 1 Jahr Gefängnis und 15 000 Euros Geldstrafe verfolgt werden:
Article 227-5  (Ordonnance nº 2000-916 du 19 septembre 2000 art. 3 Journal Officiel du 22septembre 2000 en vigueur le 1er janvier 2002)  Le fait de refuser indûment de représenter un enfantmineur à la personne qui a le droit de le réclamer est puni d'un an d'emprisonnement et de 15000 eurosd'amende.

Einer französische Regionalzeitung, Le Courrier picard, von heute, 12.2.2010, berichtet über so einen Fall,  in dem  2 Monate Haft wegen hartnäckiger Umgangsvereitelung und Missachtung gerichtlicher Beschlüsse verhängt wurden (wir danken Olga Odinetz von ACALPA für diesen Hinweis):
Vendredi 12 Février 2010THIERACHE (02) Une mère de famille en prison.

Jeudi, une femme de trente ans est partie en prison pour deux mois ; elle avait refusé le droit de visiteet d'hébergement de ses deux premiers enfants au père de ces derniers.
La sanction peut sembler lourde mais un père a des droits. Et l'équilibre des enfants passe aussi par laprésence du père biologique lorsqu'une décision de justice est en sa faveur.  C'est le message qu'a voulu faire passer le tribunalcorrectionnel de Laon, jeudi. [Übers.: Das Urteil mag hart erscheinen, aber ein Vater hat Rechte. Und das Gleichgewicht des Kindes hängt auch von der Gegenwart des biologischen Vaters ab, wenn eine Entscheidung des Gerichts zu seinen Gunsten ausfällt. Das ist die Botschaft, die das Strafgericht von Laon vermitteln will.] Un jugement qui confortera les pères -soucieux de continuer à prendre soin de leursenfants malgré une séparation conjugale- dans leur volonté d'assumer leur rôle de parent..

Wir fassen kurz zusammen: Die Frau hatte 8 Jahre in einer nichtehelichen Beziehung gelebt, aus der  2 Kinder hervorgingen (2005, 2006). Im Oktober 2006 traf sie einen anderen Mann und heiratete ihn. Sie haben zusammen ein Kind, das jetzt 20 Monate altist. Sie bekam das Sorgerecht für die beiden ersten Kinder und deren Vater bekam ein  Besuchs- und Beherbergungsrecht, deren Ausübung die Mutter und ihr Ehemann jedoch systematisch  verhinderten.  Der Vater brachte Beschwerden ein, die  zu 2 Verurteilungen führten, das 2te Mal zu 6 Monaten Gefängnis, bestätigt durch das Beschwerdegericht,  cour d'appel d'Amiens, am 13.  Mai, 2009. Die Frau hat jedoch alle Maßnahmen der Gerichte ignoriert und wurde daher jetzt aus ihren Dorf mit Polizeigewalt, manu militari, vor das Gericht gebracht und von dort auf gleiche Weise gleich in das Gefängnis. Eine Vielzahl von Vorwürfen gegen ihren Ex-Partner, die sie aber erst jetzt das erste Mal vorbrachte, hatten das Gericht und den Staatsanwalt überhaupt nicht beeindruckt.  Letzterer hatte ihr vorgeworfen, den beiden älteren  Kindern psychologischen Schaden zuzufügen und  4 Monate Gefängnis unbedingt + 6 Monate aus der früheren Verurteilung mit sofortiger Vollstreckung gefordert.
Kommentar: Das Urteil mag hart erscheinen, auch wenn es vermutlich wegen des noch sehr jungen dritten Kindes deutlich unter dem Antrag des Staatsanwalts und dem Strafrahmen blieb. Aus anderen Staaten und ausanderen Fällen ist bekannt, worauf z. B. Richard Gardner hinwies, dass oft auch wenige Tage Gefängnis oder andere deutliche Maßnahmen ausreichen, um eine Umkehr zu bewirken.  Der wesentliche Punkt ist, solchen Eltern sehr deutlich zu machen, dass sie die Rechte des anderen Elternteils -und des Kindes- und entsprechende gerichtliche Anordnungen nicht einfach ignorieren können ( wie das bei uns oft über viele Jahre geschieht, besonders, wenn es sich, wie im vorliegenden Fall, um nichteheliche Kinder handelt, wo derzeit auch nicht mit einem Sorgerechtsentzug gedroht wird oder werden kann, aber nicht nur bei diesen). Am besten erfolgt dies durch präventive Unterrichtungsmassnahmen und, wenn nötig aber durch entschlossenes, möglichst frühzeitiges Eingreifen.
Nachtrag 16.2.2010: Laut Gerichtsbeschluss soll der (nichteheliche) Vater der Kinder die elterliche Sorge während des Gefängnisaufenthaltes der Mutter übernehmen. Der Stiefvater wusste aber das bis jetzt zu verhindern. Die Kinder sind nicht auffindbar.  Bericht vom 15.2.2010 mit der Stellungnahme von ACALPA.
Kommentar: Kindesentzug (Entführung) durch einen Elternteil oder Großeltern wird in Frankreich, anders als in der deutschen Rechtspraxis, auch im Inland nach Article 227-7 mit bis zu 1 Jahr Gefängnis oder 15.000 Euro bestraft. Diese Strafen verdreifachen sich, wenn Berechtigte über fünf Tage über den Aufenthaltsort des Kindes im Unklaren gelassen werden, oder das Kind unberechtigt im Ausland festgehalten wird. (Article 227-9).  Diese Strafverschärfung gilt auch, wenn dem Beschuldigten das Sorgerecht entzogen worden war ( Article 227-10).  Die Strafen verfünfachen sich nach Article 227-8, wenn eine Entführung, ohne Betrug oder Gewalt, durch jemand erfolgte, der nicht aufsteigend verwandt ist. Auch wenn ein Wechsel des Wohnorts dem Umgangsberechtigten nicht innerhalb eines Monats mitgeteilt wird beträgt die Strafmaß  6  Monate / 7500€, Article 227-6. Selbstverständlich ist man sich auch in Frankreich der Gefahr bewusst, dass man mit Zwangsmassnahmen gegen einen Elternteil auch das schwächste Glied in der Kette, das Kind, um dessen Wohl es ja primär gehen sollte, potentiell beinträchtigen kann, und setzt deshalb zunächst auf Mediation etc.
Neueste Entwicklung, Dienstag 16.2. abends: Dem Staatsanwalt gelang es in einem halbstündigen Gespräch den Lebensgefährten der Mutter zur Herausgabe der Kinder zu bewegen. Sie sind, ohne jedes Drama, bereits bei ihrem Vater. Der Vater sagte, dass er  sich dem Wunsch des Lebensgefährten nach Umgang -auf neutralem Boden- nicht widersetzen werde. (Bericht, der am 17.2  im Le Courrier picard erscheinen wird.).

10.2.2010: Bericht im Toronto Star vom 9. Februar 2010  über das Family Bridges Modell zur  Wiederherstellung der Beziehung zwischen Kind und einem Elternteil bei hochgradiger Entfremdung:
DIVORCE: Tough love from Texasvon ARA WALTON/TORONTO STAR.
Psychologist Richard Warshak offers intensive and controversial programs to helpchildren who have suffered parental alienation during divorce. “Love your kids more than you hate your ex-spouse,” he says....
vgl dazu auch einen weiteren Bericht aus Kanada: Precedent Setting Case in Ontario und unsere Übersicht über weitere Medienberichte und Veranstaltungen zu PAS. Richard Warshak ist einer der führenden Experten zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung (PAS). Sein neu entwickeltes Programm "Family Bridges" für entfremdete Kinder und Eltern ist unter Fachleuten anerkannt, selbst wenn sie einer anderen Richtung angehören, wie der Schule um Judith Wallerstein und.Joan Kelly, die  ein möglichst breites Spektrum von Gründen für die Ablehnung von Kontakten zwischen Kind und einem Elternteil einbeziehen wollen (das sog. "Alienated Child " Modell von Kelly & Johnston, 2001) und entsprechend eine systemische Therapie unter Einbeziehung aller Familienmitglieder bevorzugen, aber auch deren Grenzen bei Kooperatiuonsunwilligkeit und ernsthaften Persönlichkeitsstörungen des entfremdenden Elternteils sehen. Vgl. dazu die Aufsätze in dem nachfolgend erwähnten Sonderheft von Family Court Review 48 (1), 2010.  Das primär auf Unterrichtung in psychologischen und sozialwissenschaftlichen Erkenntnisses beruhende Program Family Bridges ist auch in der gerade erschienenen, erweiterten  Neuauflage seines Buches "Divorce Poison" beschrieben. In Deutschland freilich müsste noch ein sehr langer Weg zurückgelegt werden, bevor solche Programme zum Einsatz kommen könnten, schon weil es an klaren richterlichen Anordnungen und deren Durchsetzung fehlt, die dafür unbedingt nötig sind.

17.1.2010: Während in Deutschland der nur polemische Aufsatz einer amerikanischen Frauenrechtlerin immer noch das Maß aller Dinge zumThema Eltern-Kind-Entfremdung zu sein scheint, und man es selbst für nötig hielt, den Titel der Arbeit einer zu diesem Thema ausgewiesenen Expertin (Janet Johnston) in der deutschen Fassung willkürlich in eine Fragestellung "Entfremdete Scheidungskinder?" abzuwandeln, als ob es die nicht gäbe, ist gerade ein Heft einer renommierten Fachzeitschift erschienen, das sich auf über 200 Seiten ausschließlich dem Thema widmet: Family Court Review, Jahrgang 48, Heft 1 (Januar 2010), vgl. GUEST EDITORS' INTRODUCTION TO SPECIAL ISSUE ON ALIENATED CHILDREN IN DIVORCE AND SEPARATION: EMERGING APPROACHES FOR FAMILIESAND COURTS (p 6-9) von Barbara Jo Fidler, Nicholas Bala (Kanada).
Inhaltsverzeichnis und Kurzzusammenfassungen sind online frei einsehbar.  Die Artikel selbst oder das gesamte Heft sind kostenpflichtig erhältlich. Wir werden Kurzbeschreibungen in unsere PAS Bibliographie aufnehmen und versuchen einzelne Aufsätze zeitnah ausführlicher zu besprechen. Besonders hervorheben möchten wir schon hier die Aufsätze zu sehr erfolgversprechenden neuen Programmen, die der Wiederherstellung der Beziehung zwischen entfremdeten Elternteil und Kind dienen sollen. Aus juristischer Sicht, sollen auch die Aufsätze erwähnt werden, die sich mit der Handhabung solcher Fälle durch die Gerichte (Richterin Martinson), speziell auch in Kanada (Bala et al.) befassen. Vgl. dazu auch unsere Meldung vom 28.12.2009 (unten).  AFCC ist mit der Hofstra University (New York) Herausgeberin der Zeitschrift. Janet Johnston ist derzeit stellvertretende Schriftleiterin (und ebenfalls mit einem Aufsatz in diesem Heft vertreten).  

09.01.2010: Am 19. 1. 2010 erscheint die Neuauflage des populären Buches "Divorce Poison" von Richard Warshak, Ph. D., als Taschenbuch (320 Seiten) und kann auch schon in Deutschland bestellt werden (Preis etwa 10,99 Euro bei online Bestellung). Prof. Warshak ist einer der weltweit bekanntesten Experten zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung (PAS). Dieses Buch richtet sich primär an von Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung / Scheidungbetroffene Mütter und Väter und kann diesem Kreis besonders empfohlen werden, vgl. unsere Rezension "Scheidungsgift"der Erstauflage von 2001.  Gegenüber dieser Auflage wurde es erweitert um eigene Kapitel, die sich speziell mit der Wiederherstellung der Beziehung zu entfremdeten Kindern befassen, darunter eines zu inzwischen erwachsenen Kindern. Auch ein gerade neuentwickeltes und schon erfolgreiches Programm zur gerichtsnahen und begleiteten Annäherung bei hochgradiger Entfremdung zwischen Kind und einem Elternteil wird beschrieben, vgl. die Webseite des Autors. ( Wir wissen zwar  u.a. von einer tschechischen Übersetzung der Erstauflage, aber ein deutscher Verlag konnte bisher noch nicht dafür gewonnen werden, obwohl der Bedarf sicher bestünde,wie auch dem Thema nach annähernd ähnliche, inzwischen aber vergriffene Bücher zeigen.)

06.01.2010: Wir haben ein an unseren Verein gerichtetes Schreiben der Staatskanzleiv on Rheinland-Pfalz vom 21.12.2009 erhalten, von dem wir sicher sind, dass seine Veröffentlichung hier nicht nur statthaft, sondern von großem Interesse ist und auch glauben, dass die Entscheidung über Zustimmung zu seinem Inhalt und Unterstützung der beschriebenen Initiativen unabhängig von jeder parteipolitischen Orientierung erfolgen sollte. Es handelt sich dabei um :

1. Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zur Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zur UN-Kinderrechtskonvention

 2. Antrag von Rheinland-Pfalz im Bundesrat (Nov.  2009): „Kinderlärm: kein Grund zur Klage — gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von Kinder- und Jugendeinrichtungen". 

Mangels eines geeigneten links haben wir das Schreiben (allerdings nicht formatgetreu) in eine Webseite umgewandelt.

    Neues bei Väter für Kinder e.V. 2009
  
   Neues bei Väter für Kinder e.V. 2008
  
   Neues bei Väter für Kinder e.V. 2007

   Neues bei Väter für Kinder e.V. 2006

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2005

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2004

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2003

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2002

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2001

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2000

Neues bei Väter für Kinder e.V. 1999

Neues bei Väter für Kinder e.V. (1997- 1998)