30.12.2010: Hamurger Abendblatt: Justizministerin:
Die Rechte lediger Väter stärken.
Mütter sollen Möglichkeit zum Widerspruch haben.
Leutheusser-Schnarrenberger stellt Eckpunkte der Sorgerechtsreform vor.
Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger
hat erstmals Eckpunkte der geplanten Sorgerechtsreform vorgestellt, die
ledigen Vätern zu mehr Rechten verhelfen soll. Dem Hamburger Abendblatt
(Silvesterausgabe) sagte die FDP-Politikerin: „Ich kann mir eine
Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst
das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings, dass er
mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame
Sorgerecht gelten – es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist
von acht Wochen Widerspruch ein.“ Dann müsse ein Familiengericht
entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspreche
oder nicht. Mehr
Vgl. dazu Aussprache im Bundestag vom 28.01.2011 Top
23
22.12.2010: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte vom 21.12.2010 Pressemitteilung (Englisch, pdf Datei): CASE
OF ANAYO v. GERMANY (Application no. 20578/07)
,,In denying
biological father access rights, German courts failed to consider
children’s best interest"(Durch Versagen eines Umgangsrechtes
für einen biologischen Vater haben es deutsche Gerichte verabsäumt das
Kindeswohl zu berücksichtigen). Verletzung des Artikels 8 (Recht auf
Respektierung des Privat- und Familienlebens).
Die Kinder (Zwillinge, geb. Dez, 2005) entstammen einer außerehelichen
Beziehung mit dem Kläger, einem nigerianischen Staatsbürger, der bis
jetzt keinen Kontakt mit ihnen hatte, weil dies die Mutter und der
(wegen der Geburt innerhalb einer bestehenden Ehe) rechtliche Vater
ablehnen.
Die Entscheidung bedeutet eine Stärkung des Umgangsrechtes biologischer
Väter und dem Recht eines Kindes seine Abstammung zu kennen. Sie ist
von besonderer Bedeutung auch deshalb, weil eine Trennung der Eltern
häufig kurz vor oder nach der Geburt eines Kindes erfolgt, so dass
keine soziale Bindung zwischen Vater und Kind entstehen konnte.
18.12.2010: Die kommenden Feiertage, Weihnachten, dem Kinder
erwartungsvoll entgegen sehen,stimmen viele Eltern besonders traurig,
weil sie ihre eigenen Kinder nicht sehen können und ihnen vom Fest
der Liebe und der Familie nur Erinnerungen verblieben sind. Sehr
treffend wird das in der Pressemitteilung einer Selbsthilfegruppe davon
betroffener Eltern beschrieben:
Es
ist eine stille Nacht, die heilige Nacht. Kein Kinderlachen,
keineKinderfreude, keine glänzenden Kinderaugen. Selbst gute Freunde
können dann nur wenig über den Verlustschmerz hinwegtrösten. Während
derWeihnachtsfeiertage dann vielleicht auch der Versuch der
telefonischen Kontaktaufnahme - nach den ersten gesprochenen Worten
hören dieausgegrenzten Elternteile schon gleich das Klack der
Verbindungsunterbrechung. An Silvester und Neujahr hoffen dann
dieentfremdeten Eltern, dass im neuen Jahr alles besser wird. Doch
Anfang des Jahres kommt dann das Weihnachtspäckchen mit dem Vermerk
"Annahmeverweigert" oder "Nicht abgeholt" zurück. Und da ahnt schon
jeder, dass auch das neue Jahr so vergehen wird, wie das letzte.
Den von einer solchen Ausgrenzung betroffenen Eltern möchten wir die
Kraft wünschen, sich nicht entmutigen zu lassen. Oft wird ja dem Kind
sogar eingeredet, dass sich der andere Elternteil gar nicht mehr für es
interessiert. Deshalb ist es wichtig im Leben des Kindes irgend wie
präsent zu bleiben, und sei es nur durch kleine Geschenke, neutrale
Grusskarten von Reisen etc., selbst, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit
deren Annahme verweigert werden sollte. Vielleicht erfährt das Kind
dennoch davon. Dieses präsent bleiben ist vielfach sogar entscheidend
für eine spätere Wiederaufnahme der Kontakte, sobald das Kind oder
junge(r) Erwachsene(r) dazu aus eigenem Antrieb in der Lage ist.
Wichtig ist dabei aber auch sich in die schwierige Lage des Kindes im
Loyalitätskonflikt zwischen zwei verfeindeten Eltern zu versetzen, um
zu vermeiden, dass sich das Kind bedrängt fühlt und statt dessen ihm
mit Geduld die Zeit zu geben, die es für die innere Verarbeitung dieser
Situation braucht.
Ob es sich bei Kontaktschwierigkeiten zwischen einem Elternteil und den
Kind jedoch immer um Parental Alienation oder gar ein Parental
Alienation Syndrom (PAS) handelt, möchten wir in Frage stellen, erst
recht, wenn dies mit einer einseitigen Schuldzuweisung an den anderen
(den betreuenden) Elternteil verbunden ist. Letzteres schadet nur und
hilfreich ist allein sich als ausgegrenzter Elternteil zunächst und
auch fortgesetzt die Frage zu stellen, ob man selbst alles richtig
gemacht und wirklich alles unternommen hat, auch mit dem geforderten
Einfühlungsvermögen, um den Kontakt wieder herzustellen. Eine Diagnose
von Parental Alienation sollte Fachleuten überlassen werden, denen die
in Vorbereitung befindlichen Neufassungen der medizinischen
Klassifizierungsschemata DSM-5 und ICD 11 hoffentlich
klare Richtlinien an die Hand geben werden. Diese Frage wird derzeit
von den dafür zuständigen Gremien ernsthaft geprüft.
18.11.2010: Heute 20h15: 3sat Zuschauerpreis:
Der verlorene Vater.Fernsehfilm,
Deutschland 2009. 89 Minuten. Trailer in der 3sat Mediathek:
Der Film beschäftigt sich mit einem Thema, mit dem wir auch
konfrontiert werden, und zwar auf eine andere Weise, die uns zunächstv
erwunderte: Es wendet sich nicht selten die neue Partnerin /
Ehefrau an uns um Rat, und (zunächst) nicht ihr Partner / Ehemann,
weil dieser Umgangsprobleme mit seinen Kindern aus einer früheren
Beziehung hat. Das zeigt auch, dass Umgangsprobleme eines der Partner
eine neue Beziehung belasten können, aber in diesen Fällen vom anderen
Partner damit positiv, unterstützend umgegangen wird.
09.11.2010: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir
gerne hier weitergeben:
ML Mona Lisa (ZDF) plant demnächst einen TV-Beitrag zum Thema "Wenn sich der Vater neu verliebt".
Hauptaugenmerk sollen hier Aussagen von Vätern und Kindern bilden, die
selbst erlebt haben, wie es ist wenn sich der Vater, nach einer
Scheidung oder dem Tod der Partnerin, wieder in eine neue Frau
verliebt.
- Wie gehen die Kinder mit
der "neuen" Mutter um?
- Welche Schwierigkeiten ergeben sich dabei für alle
Beteiligten?
- Was muss in dieser Situation beachtet werden?
Als Interviewpartner könnten wir uns Väter mit ihren Kindern
vorstellen, die uns von ihren Erfahrungen berichten. Schön wäre es, am
Ende einen positiven Ausblick auf das Thema zu finden und von den
Interviewpartnern zu erfahren, wie sie diese Situation gelöst haben.
Der Zeitaufwand für die Interviewpartner würde zwischen 3-4 Stunden
betragen, unser Filmteam würde dafür zu Ihnen kommen. Möglicher
Drehtermin wäre ab sofort bis Ende November. Eine Aufwandsentschädigung
für die Teilnehmer ist selbstverständlich.
Wenn Sie sich vorstellen können, uns Ihre Geschichte zu erzählen, freue
ich mich über Ihre Nachricht!
Herzliche Grüße,
ML Mona Lisa
Kontaktdaten: Manuela Pecoraro,
Pecoraro.m@zdf.de, 089/9955-1632
07.11.2010: Am Mittwoch, 10. November
2010 um 21.50 Uhr bringt ARTE den Film von Douglas
Wolfsperger "Der Entsorgte Vater" in
einer 52 min Fassung. In der Originallänge, 86 min, soll er 2011 von
der ARD ausgestrahlt werden. Der Film lief bereits bundesweit in
ausgewählten Kinos und ist auch auf DVD erhältlich. Zusätzliche
Information bei
ARTE und auf www.der-entsorgte-vater.de .
21.9.2010: Wir haben gerade (Dank an
Dr.Tamara Brockhausen, forensische Psychologin, São Paulo,
Brasilien ) die englische und französische Übersetzungen der
endgültigen, vom Präsidenten LUIZ INÁCIO LULA DA SILVA unterzeichneten
Fassung der brasialianischen Gesetzesnovelle zu Eltern-Kind-Entfremdung
(Parental Alienation) erhalten, die am 27.8. 2010 dann sofort in
Kraft trat:
Originaltext: https://www.planalto.gov.br/ccivil_03/_ato2007-2010/2010/lei/l12318.htm,
englische Übersetzung (pdf Datei), französische Übersetzung (pdf Datei).
21.9.2010: Zwei neue Urteile des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte gegen Deutschland:
1. AFFAIRE DÖRING c. ALLEMAGNE
(Requête no 40014/05) Urteil vom 8.7.2010 wegen Verletzung des
Artikels 6 §1 (bzgl. Verfahrensdauer zu Umgang seit2002, Kind geb.
1995, nichtehelich, Missbrauchsvorwurf)
2. CASE OF AFFLERBACH v. GERMANY
(Application no. 39444/08) Urteil vom 24.6.2010 wegen Verletzung
der Artikel 6 §1 und 13 (fehlender Rechtsbehelf). Kind geb. 1997,
nichtehelich, Umgangsboykott seit 1999, Missbrauchsvorwurf 2000.
Zusammenfassung und Kommentar von RA. Rixe in ISUV Urteilsbank
September 2010. S. 17
Die Fälle zeigen wieder einmal wie einfach es hier ist das Umgangsrecht
beliebig lange zu sabotieren und das ohne ernsthafte Konsequenzen
befürchten zu müssen. Im Gegenteil, die Eskalation und Verfahrensdauer
arbeiten für den sabotierenden Elternteil, weil es dadurch, wie auch
der Gerichtshof immer wieder betont, zu einer fortschreitenden, oft
nicht wieder gut zu machenden Entfremdung des Kindes vom
ausgegrenztenElternteil kommt. Deutsche Gerichte helfen dabei leider
immer noch häufig mit, nicht nur durch überlange Verfahrensdauer,
sondern auch indem sie den Umgang aussetzen ("Kind muss zur Ruhe
kommen"), obwohl erwiesen ist, dass dadurch die Entfremdung nur
zementiert wird (vgl. Umgangsausschluß im
Sinne des Kindeswohls?; Karle & Klosinski, ZfJ 9/2000: Ausschluss
des Umgangs — und was dann?). Besonders wirksam und faktisch
risikolos erweist sich immer noch der Vorwurf
eines sexuellen Kindesmissbrauchs, besonders dann, wenn dazu noch
die Teilnahme an der meist dann angeordneten psychologischen
Begutachtung verweigert wird (und auch der dann meist angeordnete
begleitete Umgang ebenfalls boykottiert wird). Das funktioniert sogar,
wie Fall 1 zeigt, in den seltenen Fällen wo es zu staatsanwaltlichen
Ermittlungen kommt (obwohl man eigentlich das beim Vorwurf eines von
Staats wegen auch ohne Antrag zu verfolgenden Offizialdelikts immer
erwarten möchte) und diese, wie meist, relativ rasch eingestellt
werden. Mit dem Vorwurf (und dem immer noch fehlenden Gutachten)
begründete das Gericht dessen ungeachtet weiterhin, dass keine
endgültige Entscheidung zum Umgang erfolgte. Und wenn der
Beschwerdeführer dann, wie in diesem Falle auch, die Untätigkeit des
Gerichts anmahnt, wird das Verfahren erst recht weiter verzögert.
Von den Möglichkeiten eine Befolgung von Gerichtsbeschlüssen zu
erzwingen wird hier, im Vergleich zu den USA etwa (Verfahren wegen
"contempt of court"=Missachtung des Gerichts) kaum Gebrauch gemacht. Im
Fall 1 versuchte das Familiengericht aber immerhin die Mitwirkung an
der Begutachtung durch Androhung einer Geldstrafe von 2000 € zu
"fördern", was aber vom Beschwerdegericht sofort aufgehoben wurde. Im
Fall 2 wurde sogar notfalls der Einsatz von Gerichtsvollziehern
bewilligt, um den Kontakt zwischen Ergänzungspfleger und Kind
herzustellen und die Begutachtung zu ermöglichen, ebenfalls erfolgslos.
05.09.2010: Bericht der Gießener Zeitung (der ersten Mitmachzeitung): Brasilien
zeigt wie einfach es sein kann elterliche Entfremdung zu definieren!
von Nicole Freeman.
Das ist eine deutsche, allerdings wie es scheint nur maschinelle
Übersetzung des brasilianischen Gesetzes, über das wir bereits am
27.8.2010 (siehe unten) berichteten. Wäre schön, wenn es bald eine
deutsche Fachübersetzung gäbe, um das Gesetz den deutschen Stellen zur
Nachahmung zu empfehlen (selbstverständlich erst nach ebenso
gründlicher, jahrelanger eigener "Erforschung", wie beim anstehenden
nichtehelichen Sorgerecht, zu dem es ja auch entsprechendes anderswo
längst gab.)
05.09.2010: Neues Buch zu Eltern-Kind Entfremdung:Parental Alienation, DSM-5, and ICD-11,
herausgegeben von William
Bernet, M.D.,Professor, Department of Psychiatry, VanderbiltUniversitySchool of Medicine. Verlag: Charles C Thomas Pub Ltd (September 2010), 264 Seiten, Taschenbuch, ISBN-10: 0398079455, ISBN-13:978-0398079451,
22,99 Euro. Eine gebundene Ausgabe erscheint im Oktober, ISBN-10: 0398079447, ISBN-13: 978-0398079444, 53,99 Euro.
Liste der etwa 70 mitwirkenden Autoren aus 12 Staaten und Leseproben: http://www.ccthomas.com/ebooks/9780398079444.pdf. Wegen
der eigenen, direkten Mitwirkung an diesem Projekt seit Anfang 2009
verbietet sich die hier sonst übliche Rezension. Nur so weit: Das
Projekt entstand aus dem Wunsch, dass das Thema Eltern-Kind-Entfremdung
Aufnahme in die derzeit in Vorbereitung befindlichen Neufassungen der
medizinischen Klassifizierungsschemata DSM-5 der American Psychiatric
Association und ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) finden
mögen, nicht unbedingt als neue psychiatrische Störung, sondern was
viele eher unterstützen (wir auch) als Erweiterung der schon
bestehenden Einträge zu Eltern-Kind Beziehungsproblemen. Solche
Einträge, hoffen wir, sollten wenigstens das natürlich auch in
Deutschland von selbsternannten "Experten" und idelogisch motivierten
Gruppen gern wiederholte Argument widerlegen, das Parental Alienation
Syndrome sei nicht wissenschaftlich anerkannt, ja sogar, gäbe es gar
nicht, weil es nicht in diesen Standardklassifikierungsschemata
enthalten ist.
Viel wichtiger ist aber, dass wir mit der Aufnahme in
diese medizinischen Klassifizierungsschemata erwarten könnten, dass das
Thema erheblich vermehrte Aufmerksamkeit in der Fachwelt der Kinder-und
Jugend Medizin / Psychiatrie erfahren würde, was sich dann auch
vermehrt in wissenschaftlichen Publikationen aus dieser Fachgruppe
niederschlagen würde. Derzeit stammt die Mehrzahl der ernsthaften wissenschaftlichen Publikationen zu diesem Thema überwiegend aus der psychologischen Fachwelt, wie die wohl
wichtigste psychologische Literaturdatenbank, PsycInfo, der
American Psychological Association (APA) zeigt.
Sie hat derzeit etwa 150 Einträge zum Thema "Parental Alienation
Syndrome", wobei praktisch ausschließlich nur vor der Publikation von
renommierten Fachkollegen begutachtete Arbeiten (peer reviewed
articles) Aufnahme finden, eine in Deutschland leider, abgesehen von
den Naturwissenschaften, noch weitgehend unbekannte, sehr wirksame
Methode der Qualitätssicherung. Um deutlich zu machen, welch große
Aufmerksamkeit das Thema weltweit findet (obwohl deutsche "Experten"
dazu gar erklärt haben, es fände keinerlei wissenschaftliche Beachtung)
wurde die sicher derzeit umfangreichste Bibliographie, mit etwa
600 Zitaten aus aller Welt, in dem Buch zusammen getragen. Dabei
sind allerdings (zum Bedauern des Schreibers und Mitautors) auch einige
Zitate, die zwar auch zeigen, dass das Thema große Aufmerksamkeit
findet, aber sich auf Arbeiten beziehen, die überwiegend polemisch sind
und wohl zu Recht als "junk science" bezeichnet werden können, sofern
das Wort "science" hier überhaupt angebracht ist (solche Arbeiten gibt
es auch reichlich aus Deutschland, und das sogar in Fachzeitschriften).
Der persönlichen Meinung nach, wäre der Sache besser gedient, wenn man
solche Arbeiten einfach ignorieren würde, obwohl Kritik, die aber
sachlich und qualifiziert sein sollte, unbestritten ganz wesentlich für
wissenschaftlichen Fortschritt ist, vgl. dazu Begutachtete Aufsätze
in Fachzeitschriften und das Parental Alienation Syndromeundunsere eigene Bibliographie zum Thema
Eltern-Kind-Entfremdung, speziell auch zur deutschsprachigen Literatur.
Das Buch weist in der Einleitung darauf hin, dass bei so
vielen mitwirkenden Autoren ein vollständiger Konsensus nicht erwartet
werden kann. Aber in einem waren wir uns alle einig: Das Thema sachlich
und so darzustellen, dass daraus keine einseitigen Schuldzuweisungen
entstehen können und so unnötige Kontroversen, die der Sache nur
schaden, vermieden werden. Bei all dem großen Verdienst von
Prof.Richard Gardner, der die Bezeichnung Parental Alienation Symptome etwa
1985 prägte (deutlich beschrieben wurde das Phänomen allerdings schon
vorher, in der deutschsprachigen Literatur schon durch Theodor Fontane im berühmten Roman "Effi Briest" und dann durch den Wiener Psychiater Wilhelm Reich etwa
1945 als "emotionale Pest".) und ohne den es die heutige weltweite
Literatur zum Thema vermutlich gar nicht gäbe, muss leider auch gesagt
werden, dass einige seiner Formulierungen, obwohl er das ganz sicher
nicht wollte, heftige Kontroversen auslösten, ja sogar zu zahlreichen
persönlichen Angriffen führten (und das sogar nach seinem Tode!), die
auf keinem Fall gerechtfertigt sind. Was
unserer Meinung nach besonders wichtig ist und was auch im Buch
deutlich zum Ausdruck kommt, ist, dass die
Situation des Kindes und seine äußerst schwierige Bewältigungsaufgabe
in der Mitte eines heftigen Elternkonfliktes im Mittelpunkt stehen
sollte. Wir hoffen, dass dieses Buch dazu beiträgt und weitere
wissenschaftliche Arbeiten in dieser Richtung anregt.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch dringend von einer Beteiligung
an Aufrufen von Betroffenengruppen abraten, die nun auch Deutschland
erreicht haben, massenweise Schreiben an die Mitglieder der Kommisionen
für die Neufassung von DSM und ICD zu verschicken. Wir wissen, dass sie
bereits von vielen Tausenden solcher Schreiben überflutet wurden und es
sollte eigentlich nicht schwierig sein sich vorzustellen wie sie darauf
reagieren. DSM und ICD sind zwar keine wissenschaftlichen Lehrbücher,
erheben aber dennoch den Anspruch allein auf strengen
wissenschaftlichen Grundlagen zu basieren und keineswegs auf einem
Plebiszit politischen Stiles.
27.08.2010: Mit der gestrigen Unterzeichnung
durch den Präsidenten Brasiliens trat
ein Gesetz über Parental Alienation
(Gesetzesprojekt 4053 / 2008)
unmittelbar in Kraft. Es definiert welche Verhalten von
Eltern,Großeltern oder sonstigen Personen, denen die Sorge für ein Kind
obliegt, Akte von Parental Alienation (Eltern-Kind-Entfremdung)
darstellen. Wenn Hinweise für ein solches Verhalten vorliegen haben die
Gerichte den Fall beschleunigt zu behandeln, um das Kind und seine
Beziehung zum entfremdeten Elternteil zu schützen.
PsychologischeFachgutachten müssen innerhalb von 90 Tagen vorgelegt
werden. Es werden eine Reihe von Maßnahmen und Sanktionen definiert,
die von einer Ermahnung an den entfremdenten Elternteil, Ausweitung des
Besuchsrechts, pychologischer Intervention, bis zu Sorgerechtswechsel
und Gefängnis reichen. Es liegt uns bisher nur eine inoffizielle
(offensichtlich nicht ganz perfekte) englische
Übersetzung des Gesetzestextes vor. Die Schritte von der
Einbringung des Gesetzesvorschlags
in 2008 bis zur Unterzeichnung des Gesetzes können auf den Webseiten
des brasilianischen Parlamentes eingesehen werden. (Wir danken
Dr.Tamara Brockhausen, forensische Psychologin, São Paulo,
Brasilien, für diesen Hinweis.).
23.08:2010: Frankfurter Allgemeine (FAZ.NET) von heute: Feindbild
Vater. Das
entfremdete Kind. Weil die Mutter es
nicht will, sieht Timo seinen Vater viele Jahre lang nicht. Sie redet
ihm ein, dass dieser Mann ein Schuft ist. Erst mit achtzehn sieht Timo
ihn wieder. Und fällt aus allen Wolken: Die Mutter hat ihn angelogen.
Von Katrin Hummel.
Vgl. dazu auch unsere Rezension ihres
Buches zu diesem Thema: Entsorgte
Väter. Der Kampf um die Kinder: Warum Männer weniger Recht bekommen.
Und hier ist ein Extremfall aus England (wir danken Lisa
Cohen, London, für den Hinweis), bei dem nicht die bei uns so beliebte
"Patentlösung" eines Umgangsausschlusses, sondern ein Übergang zum
bisher vom Kind abgelehnten Elternteil durch vorübergehende
Fremdunterbringung versucht wurde, ähnlich wie es Richard Gardner für
schwere PAS Fälle vorgeschlagen hatte, und das leider ebenfalls mit
katastrophalem "Erfolg": Re S (A Child - Transfer of Residence). Transfer
of residence ordered in January 2010. Attempts to implement the
transfer failed. The father consented to indirect contact only. Review
of the case and issues arising from situations where a child is
‘alienated’ from one parent.
Kommentar: Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) ist eine
Realität, aber sie und ihr Verlauf kann nicht immer einfach allein auf
die Programmierung durch einen Elternteil (das kann natürlich genau so
gut der Vater sein, so er dazu als Wohnelternteil die "Macht" hat)
zurückgeführt werden, sondern man muss das gesamte Familiensystem
sehen. Für einen entfremdeten Elternteil ist es vielleicht auch
hilfreich sich vorzustellen zu versuchen, wie man selbst als Kind mit
dieser äußerst schwierigen Situation, in der Mitte eines heftigen
Elternkonfliktes, umgegangen wäre. Wir glauben solche Betrachtungen
sind wichtig bei der Frage, wie es am ehesten zu einer (spontanen)
Wiederannäherung zwischen entfremdeten Kind und Elternteil kommen kann,
einem Thema mit dem wir uns in nächster Zeit näher befassen möchten.
Natürlich wäre es immer am besten, wenn es durch prompte persönliche
und gerichtliche Maßnahmen gar nicht erst zu einer starken Entfremdung
kommen würde.
17.8.2010: Dauerthema Jugendamt: in
ZDF Frontal 21 von heute: Heim statt Hilfe- Eltern kämpfen um ihre
Kinder. (Wdh. am 17.08.2010 03:40 Uhr, ZDF Mediathek Frontal
21 ab Minute 9:50) Seit spektakuläre Fälle von
Verwahrlosung und Kindestod in die Öffentlichkeit drangen, herrscht
Verunsicherung in vielen Jugendämtern. Die Folge: Immer häufiger werden
im Namen des Kindeswohles Familien auseinandergerissen, die Kinder in
Heimen untergebracht. In nur fünf Jahren, von 2004 bis 2009, ist die
sogenannte Inobhutnahme um dreißig Prozent gestiegen - darunter viele
Fälle, bei denen es sich um alltägliche Konflikte und
Erziehungsschwierigkeiten handelte, die Kinder nicht in Gefahr waren,
kritisieren Experten. Frontal21
begleitet Eltern, die seit langem für eine Rückkehr ihrer Kinder
kämpfen - gegen Ämter, Gutachter und Heimleitung.
13.08.2010: Heute,
SWR2 (Radio)
(live auch über Webradio und sollte dann auch zum Nachhören als Podcast
verfügbar sein:http://www1.swr.de/podcast/xml/swr2/forum.xml):
SWR2 Forum Der Realitäts-Check – Sendung am Freitag, 13.08.2010, 17.05 bis 17.50 Uhr
Welches Sorgerecht dient den Kindern?
Es diskutieren:
Katrin Hummel, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Buchautorin
Ursula Kodjoe, Familientherapeutin und Mediatorin, Emmendingen
Dr. Angelika Nake, Familienanwältin, Darmstadt
Moderation: Gábor Paál
Als ein "Sieg der Väter" wurde die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts Anfang August gewertet: Bislang bekamen
unverheiratete Väter ein Sorgerecht für ihre Kinder nur mit
Einverständnis der Mütter zugesprochen. Jetzt muss eine Neuregelung
her. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger möchte Mütter und
Väter völlig gleichstellen. Die Väter sollen, sobald sie die
Vaterschaft anerkennen, automatisch ein Sorgerecht bekommen. Doch wird
aus diesem Sieg der Väter auch ein Sieg der Kinder? Ja, sagen die
einen: Weil das Sorgerecht damit nicht mehr zur Waffe im
Trennungsstreit werden kann. Andererseits: Dient es wirklich dem Wohl
des Kindes, wenn eine Mutter bei jedem Arztbesuch und Schulwechsel des
Kindes die Meinung des Vaters einholen muss - selbst wenn der
vielleicht schon ganz woanders lebt? Nachtrag 18h: Die Sendung (46
min) kann bereits alsmp3
Datei heruntergeladen werden.
03.08.2010:
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010
Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig
vgl. auch: ARD: Sorgerecht
für Väter Karlsruhe kippt Vetorecht der Mutter
VfK Kommentar: Eigentlich kann man nur mit völligem Unverständnis
(Kopfschütteln) darauf reagieren, dass es fast ein Jahrzehnt brauchte
um auch in Deutschland zu "erforschen", was man schon damals nicht nur
auf Grund ausländischer Erfahrungen (in Frankreich, Grossbritannien..
), sondern sicher auch ganz leicht aus Erfahrungen im Inland hätte
wissen können (wenn man es nur wollte), nämlich, dass die Annahme
Mütter würden ausschließlich aus Gründen des Kindeswohls ihr Veto gegen
ein gemeinsames Sorgerecht einlegen, völlig unrealistisch war. Oder
waren den "Experten" vielleicht auch nicht die zahllosen Fälle
ehelicher Eltern bekannt in denen Alleinsorge beantragt oder der Umgang
verhindert wird und die nicht vom Motiv des Kindeswohls getragen sind?
Jetzt geht es darum, auch die anderswo schon längst vollzogene
Erkenntnis zu übernehmen, dass auch eine "kleine Lösung"mit einem
gerichtlichen Antragsrecht des Vaters, wie es ab heute gilt, nicht
adequat ist und deshalb gegen die zahlreichen "BedenkenträgerInnen" und
IdeologInnen eine unbürokratische Lösung (ohne vorprogrammierten
Rechtsstreit) durchzusetzen: ein gemeinsames Sorgerecht von Anfang an,
wie bei ehelichen Eltern, dessen Beibehaltung auch nach einer Scheidung
sich entgegen den Bedenken und dem Widerstand gegen die Reform von 1998
sich ja sehr rasch bewährte. Selbstverständlich muss es möglich sein
davon im Einzelfall abzuweichen, wenn konkrete
Gründe dem Kindeswohl widersprechen. Vgl. dazu unsere
schriftliche und mündliche Stellungnahme für
das Bundesverfassungsgericht aus 2002.
24.7.2010: SPIEGEL Online von heute: Bundesjustizministerium: Ledige
Väter sollen grundsätzlich Sorgerecht erhalten. Die schwarz-gelbe
Koalition will die Rechte lediger Väter stärken. Unverheiratete
Elternsollen von Anfang an ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind
erhalten - es sei denn, die Mutter widerspricht. Noch im Herbst soll
ein Gesetzentwurf fertig sein. .....Danach
würden unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam
ausüben, es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim
Familiengericht Recht.
17.7.2010: In Deutschland betrachten es viele getrennte Eltern noch als
ihr selbstverständliches Recht bei einem Umzug Kinder auch ohne
Absprache mit dem anderen Elternteil einfach "mitzunehmen".
Selbst wenn dies heimlich und / oder unterVerletzung des gemeinsamen
Sorgerechts geschieht haben hiesige Gerichte bisher wenig dagegen
übernommen. Sie haben sich bisher auch der Problematik des durch einen
Umzug bedingten oft gravierenden Einfluss auf das Umgangsrecht des
anderen Elternteils weitgehend verschlossen, selbst wenn der Umzug in
den entferntesten Winkel Deutschlands oder gar der Welt erfolgen
sollte. Weil nach deutschem Recht der Umgangsberechtigte noch dazu
allein für die Logistik und die Kosten des Umgangs verantwortlich ist
bedeutet dies nicht selten praktisch sogar das Ende des Umgangs.
Deshalb erreichen uns auch immer wieder verzweifelte Anfragen von
zurückgelassenen Eltern und wir haben wiederholt schon zu diesem Thema
berichtet (z. B. 29.6.2009, 23.4.2009 und 21.4.2009), insbesondere über
Entscheidungen bei denen sich nun doch ein Trend zur besseren
Berücksichtigung dieser Problematik abzeichnet, auch wenn man hier noch
sehr weit von dem entfernt ist was z. B. in Nordamerika (USA, Kanada)
weitgehend Standard ist, vgl. dazuz. B. die sehr ausführliche und
ausgezeichnete Darstellung in .Barbara Jo
Fidler, Nicholas Bala, Rachel Birnbaum,Katherine Kavassalis,Challenging Issues in
Child Custody Disputes. A Guide for Legal and Mental Health
Professionals, Carswell, Toronto 2008, Kapitel 1, 2 über "relocation".
Hier ist nun eine weitere Entscheidung mit ausführlicher Begründung: Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 4.
Mai 2010 Aktenzeichen: 11 UF 149/10.
-Oberlandesgericht
Koblenz lehnt Sorgerechtsantrag der Kindesmutter ab-
Beantragt
ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, um mit dem gemeinsamen Kind
ins Ausland (hier: Italien) über zu siedeln und wird hierdurch das
Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt, müssen triftige
Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen als das
Umgangsrecht des Kindes und des anderen Elternteils. Das hat das
Oberlandesgericht Koblenz kürzlich in einem Sorgerechtsverfahren
verneint.
Bei einem eigenmächtigen Umzug ins Ausland unter "Mitnahme" des Kindes
hätte dieser Elternteil (Mutter), anders als im Inland, allerdings
damit rechnen müssen, dass das Kind nach den Abkommen über
internationale Kindesentführung (HKÜ und Brüssel IIa)
schleunigst an den Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts (in
Deutschland) rückgeführt würde.
15.7. 2010: DauerthemaJugendamt: Süddeutsche Zeitung vom 15.7.2010, Wenn
Mütter und Väter versagen. Im vorigen Jahr wurde Eltern mehr als 12 000
Mal das Sorgerecht entzogen – die Gerichte sehen das kritisch. Bericht
vonFelix Berth, Umfrage der
Südddeutschen Zeitung bei den 16 statistischen Landesämtern. In mehr
als 15000 Fällen forderten Jugendämter in 2009 den Sorgerechtsentzug.
Während die Familengerichte vor einigen Jahren fast alle Anträge
akzeptierten, lehnen die Richter inzwischen jeden fünften ab. Im Jahr
2009 wiesen sie insgesamt 3110 Anträge der Jugendämter zurück – mehr
als je zuvor. Das Bundesverfassungsgericht rügte in den vergangenen
Monaten mehrmals, dass Jugendämter das Recht der Eltern „auf Pflege und
Erziehung ihrer Kinder“ missachtet hätten: „Nicht jedes Versagen oder
jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat, die Eltern von der
Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese
Aufgabe zu übernehmen“, Entscheidung vom 19. Januar 2010 (1 BvR 1941/09
) und ähnlich: „Das elterliche Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß
erreichen,
dass das Kind bei einem Verbleib in der Familie in seinem körperlichen,
geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist.“ [BVerfG, 1BvR
374/09 vom 29.1.2010, Absatz-Nr. (1 - 61), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100129_1bvr037409.html)
Die Zahl der Sorgerechtsentzüge hat damit erstmals leicht abgenommen,
aber liegt 50% über dem Niveau von 2003. Die Zahl der Anträge durch das
Jugendamt hatte dagegen wieder zugenommen, ebenso wie die Zahl der
"Inobhutnahmen" (34000 Kinder in 2009). Vgl dazu einen ähnlichen
Bericht aus 2009, Sorgerecht: Dem
Entsetzen folgen Taten. Familiengerichte und Jugendämter greifen nach
Erkenntnissen der Süddeutschen Zeitung härter durch - immer häufiger
wird Eltern das Sorgerecht entzogen. Von Felix Berth, 15.06.2009.,
23.6.2010: Zur parlamentarischen Anfrage
(15.6.2010) von Katja
Dörner, MdB, Obfrau im Ausschussfür Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin erhielten wir
(als Kopie) die Antwort des
Bundesjustizministeriums (Staatssekretär Dr. Max Stadler, MdB) von
heute, 23.6.2010:
Darin heißt es u.a.:,,Mit den Ergebnissen
des Forschungsprojekts "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander
verheirateter Eltern" ist entgegen der ursprünglichen Planung bereits
im September d. J. zu rechnen. .......Weil sich wegen
dieser unerwartet großen Probleme beim Feldzugang die vertraglich
vereinbarten Mengengerüste trotz intensiver Bemühungen nicht haben
realisieren lassen, wurde die Untersuchung vorzeitig beendet".
Kommentar: Ein Hinweis, wann ein entsprechender Gesetzesentwurf, wie
ihn ja inzwischen auch das Urteil aus Straßburg fordert, dem Parlament
zugeleitet werden soll, wurde nicht gegeben.
Vielleicht kann man dann endlich doch z. B. die sehr gründlichen Untersuchungen aus Großbritannien und
Frankreich anläßlich deren Reformen heranziehen, die schon vor dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.1.2003 vorlagen. Daraus
geht klar hervor, dass sich auch eine "kleine Lösung", nach der
wenigstens ein gerichtlicher Antrag auf Zuerkennung der gemeinsamen
Sorge möglich sein soll, nach den Erfahrungen in Grossbritannien nicht
bewährt hatte. In diesen Staaten, wie in den meisten anderen Staaten
auch, besteht daher eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern
von Anfang an (sobald die Vaterschaft anerkannt wird). Wenn das dem
Kindeswohl widersprechen sollte, kann sie selbstverständlich, wie bei
verheirateten Eltern ja auch, aufgehoben werden. Vgl. dazu auch unsere
Meldung vom 16.12.2009.
21.6.2010: The White House Blog: President
Obama Promotes Responsible Fatherhood: "No Excuses" (Video
& Transkript).The President spent his day today reflecting on
fatherhood, how it shapes our kids, and the responsibilities fathers
face. He spoke this morning at an event in Washington, DC before
hosting a Father’s Day Mentoring Barbeque on the South Lawn later on.
20.6. 2010: The
Most Important Job. President Obama delivers a father's day
message. -- ThePresident's Fatherhood and Mentoring
Initiative. You can learn more at http://www.fatherhood.gov.
19.6.2010: Morgen So. 20.6. 2010 ist amerikanischer Vatertag. Ganz
anders als in Deutschland, wo nur über Saufgelage am Vatertag berichtet
wird, ist dies in den U.S.A. ein Anlass für eine offizielle
Proklamation des Präsidenten und die Beflaggung aller
Regierungsgebäude, sowie zu zahlreichen Veranstaltungen. Präsident
Obama wird am Montag Father’s Day feiern und über das Thema Väter
diskutieren, ähnlich wahrscheinlich wie letztes Jahr in einem "town
hall meeting", bei dem er sehr persönliche Worte fand, als er
Fragen aus dem Publikum beantwortete. Er selbst ist ja ohne Vater
aufgewachsen. In einem Interview 'We
Need Fathers To Step Up' (21.6.2009) sagt er dazu : ,,In many ways, I came
to understand the importance of fatherhood through its absence—both in
my life and in the lives of others. I came to understand that the hole
a man leaves when he abandons his responsibility to his children is one
that no government can fill. We can do everything possible to provide
good jobs and good schools and safe streets for our kids, but it will
never be enough to fully make up the difference." Und an
anderer Stelle : "I
resolved many years ago that it was my obligation to break the cycle,
that if I could be anything in life, I would be a good father to my
children; that if I could give them anything, I would give them that
rock, that foundation, on which to build their lives." Er findet
mit seinen Töchtern, dass es nicht nur eine Verpflichtung, sondern ein
Privileg ist Vater zu sein. Kurz vor seiner Inauguration als Präsident
schrieb er diesen Brief an seine Töchter (18.1.2009) : 'What
I Want for You — and Every Child in America'. Wann werden wir ähnliches zur
Rolle von Vätern und Familie von einem deutschen Präsidenten oder
anderen offiziellen Repräsentanten hören?
18.6.2010: Interessanter Link zum Thema Trennung / Scheidung: Divorce Source Radiois
your FREE Audio Source for help and support if you are in the process
of divorce. We interview leading divorce attorneys,
psychologists, family counselors and experts in the field of divorce to
provide you advice and support during and after your divorce. Das
aktuelle Interview (45 min), Program #32 "A Family's Heartbreak. A Parent's Guide to
Parental Alienation", ist mit Michael Jeffries, dem Autor
des gleichnamigen Buches (vgl. unsere Rezension),
der auch als selbst ausgegrenzter (entfremdeter) Elternteil darin für
ähnlich Betroffene sicher wertvolle Erfahrungen und Einsichten zum
Ausdruck bringt.
17.6.2010: Aus einer der renommiertesten amerikanischen Zeitungen (und
das nicht nur für die Börsenberichte), dem Wall Street Journal vom
15.6, zur Vater-Tochter Beziehung (Auch Väter haben Gefühle): Finding Dad's Softer Side By ELIZABETH BERNSTEIN
und dazu ein ausführliches Interview (podcast, 17:34 min) mit der
Psychologin Dr. Linda Nielsen,
Professor of Adolescent & Educational Psychology, Wake Forest
University Winston Salem, NC. Sie hält im Gegensatz
zu den zahlreichen Kursen über die Mütter-Tochter Beziehung die einzige
U.S. Vorlesung über die Vater-Tochter Beziehung, und zwar vornehmlich
zu jungen erwachsenen Töchtern (18-35). Sie versucht darin auch mit den
zahlreichen Vorurteilen (auf beiden Seiten), die sehr oft diese
Beziehung prägen (wesentlich auch aus den Medien), aufzuräumen. Ihr
neuestes Buch Between Fathers & Daughters. Enriching
and Rebuilding Your Adult Relationship(2008) richtet
sich insbesondere an Väter und ihre Töchter nach einer Scheidung, wenn
diese Vorurteile im besonderem Maße zum Tragen kommen.(vgl.
Quizzes). Auf der AFCC Tagung "Traversing
the Trail of Alienation" in Denver (vgl. 12.6.2010) hielt sie den
Workshop 61: Divorced
Fathers and Their Daughters: Strenghthening or Rebuilding Relationships.
Vgl auch das Interview von Gina Stepp mit Linda Nielsen: Väter
und Töchter -die verlorene Beziehung.(Am
So 20.6. ist amerikanischer Vatertag.)
16.6.2010: Von einer Webseite für Mütter
(Momlogic. What mothers are talking about) mehr Details und ein
Kommentar zu dem neuen "PAS Urteil" aus New York (vgl. 10.6.2010):
Parental Alienation IS a Crime!
by dr. michelle golland A Nassau
County Supreme Court justice has sentenced a mother to six weekends in
jail for civil contempt. Per the judge, the guilty mom -- Lauren Lippe
-- engaged in a pattern of "alienating" behavior wherein she made false
allegations of sexual abuse against her children's father, Ted Rubin --
allegations that were calculated to interfere with her ex-husband's
scheduled time and relationship with their children....Mehr
12.6.2010: Morgen 13.6. 3 sat 6h:45: Tele-Akademie, Prof. Dr. Matthias Franz: Der vaterlose Mann Dass die Beziehung
zum Vater wichtig für die kindliche Entwicklung ist, kann heute niemand
mehr infrage stellen. Sie stärkt das Selbstverständnis und die
Beziehungsfähigkeit. Jungen brauchen den Vater für den Aufbau einer
männlichen Identität und sind von einem Verlust des Vaters besonders
stark betroffen. Die 1975 begonnene Mannheimer Kohortenstudie
untersuchte Kriegskinder der Geburtsjahrgänge 1935 und 1945 über einen
langen Zeitraum hinweg. Dabei zeigten sich bis heute bestehende
gravierende Langzeitfolgen der kriegsbedingten Vaterlosigkeit.Vor
dem
Hintergrund dieser Studie und aktueller entwicklungspsychologischer
Konzepte analysiert Matthias Franz die Situation der heutigen
Vaterlosigkeit vieler Jungen mit immer mehr Scheidungen und Trennungen
unverheirateter Paare. Professor Dr. Matthias Franz ist
stellvertretender Direktor des Instituts für Psychosomatische
Medizinund Psychotherapie der Universität Düsseldorf. Er entwickelte
ein Präventionsprogramm für psychisch belastete alleinerziehende Mütter
und ihre Kinder.(ARD/SWR) Wiederholung 14.6., 5h10Videodownload:
http://mediaserver.planet-schule.de/data/tele-akademie/streams/video/ta_2010_06_06.mp4Vgl. dazu unseren Bericht über die
Veröffentlichung: "Wenn der Vater fehlt. Epidemiologische Befunde zur
Bedeutung früher Abwesenheit des Vaters für die psychische Gesundheitim
späteren Leben" (Zsch. psychosom. Med
45, 260-278, 1999.)
12.6.2010: Die Association of Family
and Conciliation Courts (AFCC) ist eine interdisziplinäre
Vereinigung von Fachleuten (Psychologen, Anwälten, Richtern...), die
sich der Verbesserung des Lebens von Kindern und Familien durch die
Lösung von Konflikten widmen. [conciliation=Schlichtung,
Versöhnung] Sie hat über 4000 Mitglieder aus den USA,
Kanada und vielen anderen Staaten. Über 1000 Mitglieder
versammelten sich vom 2-5.Juni in Denver, Colorado zur 47 igsten
Jahreskonferenz. Sie stand unter dem Motto "Traversing
the Trail of Alienation" (Programm, pdf Datei), widmete sich also ausschließlich
dem Thema Eltern-Kind Entfremdung bei
hochkonflikthafter Trennung / Scheidung und wie solchen Familien
geholfen werden kann. Die Frage "Entfremdete
Scheidungskinder?"(ZKJ, Heft 6/2007, S. 218 -224), wie sie
manche in Deutschland noch für nötig halten, stellte sich also nicht.
Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation) wurde allgemein als sehr
ernstes Problem gesehen, obwohl die Frage, ob in welcher Form Parental
Alienation in die Neufassungen der medizinischen
Klassifizierungsschemata DSM und ICD aufgenommen werden sollte durchaus
kontrovers diskutiert wurde (Bernet, Baker, Jaffe, Johnston,
Plenarsitzung 1). Wie zu erwarten, fehlte aber auch ein Workshop nicht
(Nr. 63, Meier, Field), in dem die bekannten persönlichen Angriffe auf
Richard Gardner und seine Formulierung des Parental Alienation
Syndroms-PAS, sowie die Behauptungen das PAS in erster Linie als
Argument von gewalttätigen Vätern gegen ihre misshandelten Frauen
benützt würde, wiederholt wurden (ähnlich z. B. Bruch, FamRZ 2002, Heft
19, S. 1304-1315). Ganz besonderes Interesse fanden aber die Workshops,
die sich mit ganz neuen Methoden befassten, für Fälle
hochgradiger Eltern-Kind-Entfremdung, in denen die
konventionellen Therapiemethoden und gerichtlichen Massnahmen sämtlich
versagt haben. Das Program "Family Bridges" (Warshak & Otis,
Workshop 1) ist für Fälle in denen das Gericht deshalb bereits den
Wechsel des Kindes zum bisher abgelehnten Elternteil beschlossen
hat, während "Overcoming Barriers" (Ward, Deutsch,
Sullivan, Workshop25) durch sehr intensive Intervention in einem
einwöchigen Family Camp oder auch einem Wochenende versucht unter
Beteiligung des gesamten Familiensystems eine Lösung herbeizuführen und
das bisher sehr erfolgreich. Beide Verfahren bedürfen allerdings im
Allgemeinen einer strengen gerichtlichen Anordung, die zur Teilnahme
verpfichtet.
Ingesamt gab es 4 Plenarsitzungen und 80 einzelne Workshops (jeweils 90
min), von denen jeweils bis zu 12 parallel stattfanden. Deshalb werden
wir auch erst nach Austausch mit anderen Teilnehmern detaillierter über
die einzelnen Workshops berichten können.
10.6.2010: New York: Jedes zweite Wochenende diesen Sommer im Gefängnis
wegen fortgesetzter Umgangsvereitelung und negativer
Beeinflussung des Kindes gegen den Vater (mit Videoclip) Judge Orders Jail Time In Divorce Case
Updated: Thursday, 10 Jun 2010, 12:54 PM EDT
Published : Thursday, 10 Jun 2010, 12:53 PM EDT http://www.myfoxny.com/dpp/good_day_ny/judge-orders-jail-time-in-divorce-case-20100610
MYFOXNY.COM - A woman from Long Island was ordered by a judge to report
to Nassau County jail every other weekend this summer for violating
acourt order by deliberately alienating her school-age daughters from
her ex-husband. Lauren Lippe's sentence was stayed pending an appeal.
Good Day NY spoke with attorney Raoul Felder about the unusual sentence
for a civil case.
"In divorce cases you get this alienation business all the time.. it's
called parental alienation syndrome. It is not a diagnosis. It's
not a disease. It's a fact of life. It's junk science. People like this
who go to jail and get out will likely do it again. Alienators believe
hey are protecting their children."
The judge said the following in his decision: The extensive record is
replete with instances of attempts to undermine the relationship
between the children and their father and replace him with her new
husband, manipulation of defendant's parenting access, utter and
unfettered vilification of the defendant to the children, false
reporting of sexual misconduct without any semblance of 'good
faith,' and her imposition upon the children to fear her tirades and
punishment if they embrace the relationship they want to have with
their father."
As for the unusual sentence, Felder says the judge had no alternative
as the custody battle and the violation of the court order went on for
several years.
18.5.2010: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
Für eine Recherche bin ich auf der Suche
nach Eltern und Kindern, die über große Entfernungen voneinander
getrennt leben müssen, weil einer der Eltern aus beruflichen (oder
anderen) Gründen den gemeinsamen Wohnort verlassen hat. Dies wird in
erster Linie nach einer Trennung der Eltern der Fall sein.
In meiner Reportage, die ich im Auftrag der
Zeitschrift Das Magazin (dasmagazin.de) schreibe, soll es um die
Problematik dieser großen Trennung gehen. Möglicherweise müssen Sie
sehr viel Geld aufbringen, Ihr Kind zu sehen und / oder es bleibt Ihnen
nur der Urlaub, um Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen. Wie gehen Sie mit
dieser Situation um? Wie stark belastet Sie das? Mussten Sie um das
Recht, Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen, kämpfen? Fühlen Sie sich von
dem ehemaligen Partner und seiner neuen Familie (evtl.) fair behandelt?
Ich möchte auch gern mit den betroffenen Kindern sprechen. Mir ist
klar, dass ich dafür das Einverständnis beider Elternteile brauche.
Aber ich möchte zeigen, was eine solche Trennung für die Kinder
bedeutet, wie sie damit umgehen, umzugehen lernen. Ich halte es
für dringend, über diese Situation für Kinder und Eltern zu sprechen,
auch, weil ich überzeugt bin, dass immer mehr Familien in Zukunft davon
betroffen sein werden und wir uns dafür einsetzen müssen, dass in
Europa Rechtsgrundlagen, ähnlich wie in den USA, für diese Fälle
geschaffen werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir helfen, indem
Sie über ihre Situation sprechen.
Ich lebe in Berlin, arbeite als freie Autorin u.a. für die
Berliner Zeitung und die taz. Bitte schicken Sie mir eine Mail oder
rufen Sie mich an. Vielen Dank!
Ihre Kathrin Schrader
so erreichen Sie mich: kathrins@mac.com,
0049-178-3 42 76 94 (base) 0049-177-4 69 86 21 (e-plus), www.kathrinschrader.de
17.5.2010: Anschuldigungen von häuslicher Gewalt, sexuellem
Kindesmissbrauchetc. etc. sind häufig im Zuge hochstrittiger
Auseinandersetzungen um das Sorge- oder Umgangsrecht. Auch wenn zu
erkennen ist, dass es sich um mutwillige, falsche Anschuldigungen
handelt, kommt es in Deutschland äußerst selten zu Strafverfahren
wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede oder Verleumdung. Selbst
bei Anschuldigungen, die ein Offizialdelikt darstellen, d. h. die von
Staats wegen (auch ohne Antrag eines Geschädigten) zu verfolgen
sind, wie sexueller Kindesmissbrauch (§§ 176, 176a StGB),
kommt es meist auch nicht einmal zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen
den Beschuldigten, sondern sie "erledigen" sich einfach, wenn sich die
Vorwürfe z. B. nach einem vom Familiengericht in Auftrag gegebenen
Glaubhaftigkeitsgutachten nicht bestätigen lassen, aber wirksam
zumindest den Umgang eingeschränkt hatten.. Wir meinen, dass sowohl ein
Verweis auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, statt des
Familiengerichts, bei solchen Anschuldigungen, als auch eine Bestrafung
wegen vorsätzlicher, nicht gutgläubiger Anschuldigungen eine deutliche
abschreckende Wirkung auf falsche Anschuldigungen im Zuge von
Sorge-/Umgangskonflikten hätten. In den USA gibt es dazu spezielle
strafrechtliche Bestimmungen, mit Konsequenzen dann auch für das
Sorgerecht. Verurteilungen wegen falscher Missbrauchsanschuldigungen
und Gefälligkeitsgutachten von Ärzten sind aber auch z. B. aus Frankreich bekannt. Zu den ganz wenigen
Verurteilungen aus Deutschland ist uns nun eine weitere bekannt
geworden, wenn auch nur zu einer Bewährungsstrafe (Thüringer
Allgemeine): Mann
durch Lügen seiner Frau unschuldig an den Pranger gestellt. Vor dem
Hintergrund eines erbittert geführten Sorgerechtsstreites ist eine
Frauzu weit gegangen, befanden die Richter am Amtsgericht Eisenach. Sie
hatte ihrem Mann schwerste Misshandlungen und sogar Vergewaltigungen
vorgeworfen.Eisenach. Das
Amtsgericht Eisenach verurteilte die heute 29-Jährige im Oktober 2009
wegen Falschbezichtigung zu 12 Monaten Haft auf Bewährung. Der Richter
ist überzeugt, dass es die von ihr angegebenen Verletzungen "nicht
gegeben" habe und ihre Anschuldigungen im Sorgerechtsstreit als Waffe
eingesetzt wurden. Kein Arzt oder Zahnarzt fand auch nur die geringste
Spur von Gewalt. Laut Gutachterin hätten solche gefunden werden müssen.
.......
13.5.2010: Väter für Kinder e. V. Buchrezension: Katrin Hummel, Entsorgte Väter.
Der Kampf um die Kinder: Warum Männer weniger Recht bekommen. (2010).
Die Autorin war übrigens am 3.5.2010 auch Gast in der Sendung Getrennte Eltern - Wenn Kinder auf der
Strecke bleiben, in der zwar kein betroffener
Vater, aber wenigstens ein inzwischen erwachsenes "PAS Kind" ebenfalls
ausführlich zu Worte kam (vgl. auch http://www.eskhilfe.de.vu/).
Zu der Sendung gibt es auch zahlreiche Kommentare,
die Sendung selbst ist aber leider in der Mediathek schon nicht mehr
verfügbar (warum eigentlich?). Weiterer Aufsatz (FAZ 21.12.208) von
Katrin Hummel : Amtlicher
Größenwahn. Immer öfter spielen Jugendämter Schicksal. Gegen den
Willen der Eltern holen sie die Kinder aus ihrer Familie. Dafür müssen
sie sich nicht einmal rechtfertigen. Und eine Kontrollinstanz gibt es
nicht.
Heute ist übrigens Vatertag. Weil der in Deutschland aber zu
Berichten über Saufgelage verkommen ist, sparen wir uns schon seit
längerem Kommentare dazu. Aber wir sind gespannt, ob und welche
offizielle Deklaration, ähnlich denen der früheren Präsidenten,
Präsident Obama zum amerikanischen Vatertag am 20. Juni abgeben wird
(siehe oben).
6.5.2010: 3sat, heute 21h: Mythos
Mutter. Frauenbilder damals und heute. Vom Blumenhandel
ins Leben gerufen und von den Nazis zum offiziellen Feiertag gemacht:
der Muttertag. Am 9. Mai 2010 ist es wieder soweit. Kinder basteln und
sagen Gedichte auf und die Blumenbranche erlebt ihren
umsatzstärkstenTag im Jahr. Stecken Restbestände dieser
Mütterüberhöhung aus vergangenen Tagen noch heute in unseren Köpfen?
Wir beleuchten den"Mythos Mutter".
Wiederholung: 11. Mai 2010, 4.10 Uhr und online in der
Mediathek (obiger link, 60 min).
Anmerkung VfK: Es kann zumindest vermutet werden, dass der deutsche
Muttermythos auch seine Auswirkungen auf die deutsche
Kindschaftsrechtspraxis und das eigenwillige, bisherige absolute
Vetorecht (als "natürliches Recht" und ohne irgend eine Begründung
abgeben zu müssen!) beim Sorgerecht nicht miteinander verheirateter
Eltern hatte.
Vgl. auch, Barbara Vinken (Gast der Sendung), Die deutsche Mutter. Der
lange Schatten eines Mythos. Piper Verlag, München 2001. Rezensionen des
Buches.
6.5.2010: Das Bundeskabinett hat am 3. Mai die Rücknahme
der Erklärungen (1992) zur UN
Kinderrechtekonventionder Vereinten Nationen beschlossen. Das
scheiterte bisher immer wieder am Widerstand einzelner Bündesländer.
Diese Vorbehalte betrafen nicht nur das Ausländerrecht
(Flüchtlingskinder) und Kindersoldaten, sondern auch das
Kindschaftsrecht. Zu letzterem erklärte die Bundesministerin Sabine
Leuthäuser-Schnarrenberger in der parlamentarischen Aussprache (Video
37:30 min), dass durch die Rücknahme der Vorbehalte kein neuer
Gesetzgebungsbedarf auf Bundesebene entstehe, da nach dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auch bereits an einem
Gesetzentwurf zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern
gearbeitet werde. Die UN Kinderrechtekonvention mache zu diesem Entwurf
keine spezifischen Vorgaben.
3.5.2010: Fakt ist ...! | MDR FERNSEN | 03.05.2010 | 22:10 Uhr
(Wiederholung 4. Mai 2010, 12:30 Uhr) Getrennte Eltern - Wenn Kinder auf der
Strecke bleiben. Moderation Dr. Andreas Menzel und
Ines Klein.
Video online in der MDR
Mediathek verfügbar (45 min). "Was Erwachsene
ihren Kindern antun, wenn sie den Kontakt zu einem Elternteil nicht
mehr zulassen, ist emotionaler Missbrauch." Das sagt Hans-Otto
Burschel, Direktor und Familienrichter am Amtsgericht Bad Salzungen.
Dabei gehe es nur um die Macht, dem Expartner übel mitzuspielen. Dass
Kinder unter diesen "Machtspielen" ein Leben lang leiden, belegen
entsprechende Langzeitstudien. Nach Recherchen der Journalistin Katrin
Hummel können gerade in Deutschland Väter zu einfach "entsorgt werden".
Das hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg so bewertet. Im Dezember 2009 urteilte er, dass bei der
Vergabe des Sorgerechts ledige Väter diskriminiert werden. Die deutsche
Regierung wurde aufgefordert, das Sorgerecht zu reformieren. Bis jetzt
hat sich nicht viel getan. Unter welch dramatischen Folgen Kinder
leiden, belegt das Schicksal von Edgar P. – einem heute
erwachsenenTrennungskind. Er betreibt ein Forum für erwachsene
Scheidungskinder. Wie kann man die Rechte der Kinder bei
Trennungen und Scheidungen der Eltern besser schützen? Wie müsste das
deutsche Umgangs- und Sorgerecht reformiert werden? Welche
Möglichkeiten haben Familienrichter und Anwälte?Diese und andere Fragen
diskutieren:Monika Hofmann, Rechtsanwältin; Hans-Otto Burschel,
Familienrichter; Katrin Hummel, Journalistin und Buchautorin; Edgar P.,
erwachsenes Scheidungskind.
3.5.2010: Bericht in STERN.de: Sexueller
Missbrauch: Wenn Mütter sich an ihren Kindern vergehen. Nicht nur
Männer missbrauchen Kinder. In Bayern wird einer 51-Jährigen
vorgeworfen, sich jahrelang an ihrem nun acht Jahre alten Sohn
vergangen zu haben. Für Experten ist das kein Randphänomen. Von
Malte Arnsperger.
Auch wir haben bisher ausschließlich über Vorwürfe
sexuellen Kindesmissbrauchs gegen Männer berichtet, und zwar über
Vorwürfe gegen Väter, die überwiegend erst im Verlaufe einer hoch
konflikthaften Trennung /Scheidung und dem Streit über den Umgang mit
dem Kind erhoben wurden. Das ist das häufigste an uns
herangetragene Problem dieser Art, mit ernsten und langfristigen
Auswirkungen auf die Eltern-Kind-Beziehung, so häufig auch allgemein,
dass es schon 1987 in der amerikanischen psychologischen Fachliteratur
als Syndrom bezeichnet wurde: Sexual Allegation in Divorce Syndrome
(SAIDS). Dabei geht es inerster Linie um Vorwürfe, die sich letzten
Endes nicht bestätigen lassen und um Fragen, wie damit die Justiz, Jugendämter und diversen, selbsternannten
"Kinderschützer" und "Aufdecker" umgehen. Gerade über letztere,
einschließlich auch mancher Jugendämter, psychologischer
Sachverständiger und Ärzte, wird ja oft berichtet, dass sie voreilig
und nicht ergebnisoffen, sondern ideologisch motiviert statt
qualifiziert handeln und durch suggestive Befragung
("Aufdeckungsarbeit") sogar die besonders wichtigen Erstaussagen
unbrauchbar machen. Es ist daher aufschlussreich zu erfahren, wie
und möglicherweise anders mit diesem Fall umgegangen wird, der sich
wesentlich darin unterscheidet, dass die Vorwürfe gegen eine Mutter
erhoben werden und das nicht erst im Verlaufe eines heftigen Streits um
das Sorge -/ Umgangsrecht, sondern das am Anfang der Verfahren steht.
Im Bericht wird schon dargestellt, dass das Kind nicht etwa, wie sons
toft berichtet wird, voreilig "in Obhut" genommen wurde, sondern das
Kind trotz der auch dem Jugendamt seit Sommer 2009 schon bekannten
massiven Vorwürfe und der Strafanzeige weiterhin bei der Mutter
verbleiben durfte und erst vor kurzem, nach Wiederaufnahme der
staatsanwaltlichen Ermittlungen und schließlichen Untersuchungshaft der
Mutter, eine "Inobhutname" erfolgte. Dem Vater geht es jetzt natürlich
in erster Linie darum, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sein Kind
wieder zu erlangen und so die schon erhebliche Traumatisierung des
Kindes möglichst rasch zu beenden. Wir werden weiter berichten.
30.4.2010: Wenn ein Partner Probleme aus einer früheren Beziehung hat,
z. B. mit dem Kontakt zu den Kindern aus der früheren Beziehung,
wird der andere, neue Partner praktisch immer da hineingezogen. Damit
werden wir auch recht häufig in Anfragen an uns konfrontiert. Was uns
zunächst erstaunte, sind es zu einem erheblichen Teil Anfragen der
neuen Partnerin / Frau, die sich für die Umgangsprobleme ihres Partners
/ Mannes einsetzt, statt dass die Anfrage vom betroffenen Vater selbst
kommt. Mit diesem Thema beschäftigt sich auch der heutige Film auf Arte, Der verlorene Vater, 20h15 (Wiederholung, 04.05.2010 um 14:45):
Als Elke sich in
Arndt verliebt, glaubt sie an die große Liebe. Mehr undmehr jedoch wird
ihre Beziehung überschattet von Arndts Streit mit seiner Ex-Frau
Bettina...
Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich dann mit Verhaltensstörungen
bei Kindern und Jugendlichen.
30.4.2010: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
Für ein Fotoprojekt für „GEO Wissen“ (Magazin) zum Thema Väter bin ich
auf der Suche nach Männern, die ein ganz besonderes Verhältnis zu ihrem
Kind/ihren Kindern haben, sich also von den „klassischen“
Vater-Kind-Konstellationen unterscheiden. In Gedanken bin ich
schon einmal mehrere Möglichkeiten an besonderen Vatertypen
durchgegangen und dabei auf folgende, teils vielleicht utopische
Beispiele gestoßen:
1. Alleinerziehende Väter 2. Väter in Elternzeit 3. Väter als Hausmann
4. Teenager-Väter 5. Alte Väter, späte Vaterschaft (wichtig!)
6.Adoptivväter 7. Leihväter (als Pendant zur Leih-Oma. Sprich, jemand,
der keine Kinder hat, sich aber manchmal als Vater zur Verfügung
stellt) 8. Väter, die das Sorgerecht verloren haben 9. Väter, die das
gemeinsame /alleinige Sorgerecht nie bekommen haben 10.Väter mit
behindertem Kind
11. Opa in der Vaterrolle 12. Bruder in der Vaterrolle 13. Schwangere
Väter (z.B. bei Transsexualität) 14. Mit einem Preis ausgezeichnete
Spitzenväter...15. ... und gerne weitere Ideen
Interessierte Väter können sich auf den Webseiten http://www.geschejaeger.de
ein Bild vom fotografischen Stil machen und möchten sich dann bitte
unter
30.3.2010: ZDF 37 Grad am 30.03.2010, 22:15 - 22:45 Uhr: Väter wider Willen ... und trotzdem ist es
Liebe Geborgenheit,
Orientierung, Stärke: Das will jeder gute Vater seinem Kind mit auf den
Weg ins Leben geben. Eine erfüllte Ehe mit der Kindesmutter ist dafür
heutzutage schon längst keine Voraussetzung mehr, ganz im Gegenteil:
Besuchszeitenregelung und Sorgerechtdiskussionen - so sieht der Alltag
vieler Väter aus. Besonders hart trifft es dabei jene Männer, die wie
aus heiterem Himmel mit einer Schwangerschaft konfrontiert werden.
Mit weiteren Hintergrundinformationen: u.a. ausführlicher
Recherchebericht der Regisseurin Chiara Sambuchi. Wiederholungen des
Film bei ZDF_NEO und auch in der ZDF Mediathek verfügbar.
29. 3.2010: Von der Konferenz "Das
Parental Alienation Syndrom (PAS). Eine interdisziplinäre
Herausforderung für scheidungsbegleitende Berufe. Internationale
Konferenz, Frankfurt (Main), 18.-19. Oktober 2002"
sind jetzt die Vorträge, einschließlich der Diskussionen, zum Anhören und
Download (als MP3 Dateien) frei verfügbar.
16.2.2010: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am
2. Februar eine Entscheidung gegen Polen gefällt, in einem Fall der in
seiner Problematik auch an den gerade geschilderten Fall aus
Frankreich erinnert (und natürlich auch an zahlreiche deutsche
Fälle): Durchsetzung von
Sorge-Umgangsregelungen, notfalls auch mit Gewalt gegen
einen Elternteil (nicht aber gegen das Kind) und Kindesentführung im Inland: CASE
OF DĄBROWSKA v. POLAND (Application no. 34568/08).
Der Vater des Kindes kehrte 2006 aus
dem Urlaub mit dem damals 7 jährigen Kind nicht mehr in die eheliche
Wohnung zurück, sondern verweigerte der Mutter des Kindes den Umgang
und beantragte die Scheidung. Eine einstweilige Anordnung (24.5.2006),
nach der der Aufenthalt des Kindes bis zum Abschluss des Verfahren bei
der Mutter sein sollte, mit einem Umgangsrecht des Vaters, die im
wesentlichen auch im späteren Scheidungsurteil (10.9.2007) aufrecht
erhalten wurde, scheiterte immer wieder am Widerstand des Vaters gegen
eine Herausgabe des Kindes (einschließlich Untertauchen mit dem Kind),
obwohl auch Gewaltanwendung autorisiert wurde, aber selbst nach Ansicht
des zuständigen Gerichtspräsidenten nicht mit dem nötigen Nachdruck
vorgegangen wurde (14.8.2008). Am 2.4.2009 wurde dann
dennoch einem Antrag des Vaters stattgegeben, sogar ohne Anhörung der
Mutter, wonach das Kind angesichts der schon langen Verweildauer, mit
nur sehr eingeschränkten Kontakt zur Mutter (nach Willkür des Vaters,
nur in seiner Gegenwart und auf öffentlichen Plätzen), weiterhin beim
Vater verbleiben sollte. Dafür hatte sich auch das jetzt 11 jährige
Kind ausgesprochen. Der Gerichtshof erwähnt in seiner Fallbeschreibung
und Würdigung in diesen Zusammenhang mehrmals (Abs. 20, 25, 50), dass
die Sachverständigen die Gerichte darauf hingewiesen hatten, dass dje
Erziehungsfähigkeit des Vater erheblich eingeschränkt wäre, weil er
zusätzlich zur Verhinderung privater Kontakte mit der Mutter, das Kind auch mit dem
Ziele manipuliere, es von der Mutter zu entfremden (,,manipulating his son and alienating him
from the applicant"), und sie deshalb die Übertragung des
Sorgerechts auf die Mutter empfehlen, der auch im Scheidungsurteil
zunächst entsprochen wurde. Der Gerichtshof weist, wie schon
wiederholt, darauf hin, dass Artikel 8 auch den Anspruch auf Maßnahmen
zur Durchsetzung eines Umgangsrechts beinhaltet, und zwar durch
entschlossene und zügige Verfahren, weil sonst der Ausgang und
die zukünftige Eltern-Kind-Beziehung durch die Verfahrensdauer
praktisch vorbestimmt seien. Polen habe demnach gegen Artikel 8
verstoßen.
Am 1. Dezember 2009 war ähnlich ein Urteil gegen Slowenien nach
Artikel 8 ergangen, weil ein Umgangsrecht des Vaters in den mehr als 4
Jahren seit dem Auszug der Mutter aus der ehelichen Wohnung, unter
Mitnahme des zu diesem Zeitpunkt (April 2001) 4 jährigen Kindes, nicht
durchgesetzt wurde, nicht einmal die wiederholten Geldstrafen von 25 -
145 Euro: CASE
OF EBERHARD AND M. v. SLOVENIA (Applications nos. 8673/05 and 9733/05)-
12.2.2010: Bei unserem Nachbarn Frankreich
(und ähnlich in anderen Staaten auch)
kann das Nichteinhalten einer Umgangsregelung nach Article 227-5(früher
nach Art. 357 von 1901) des Strafgesetzbuches mit bis zu 1 Jahr
Gefängnis und 15 000 Euros Geldstrafe verfolgt werden:
Article 227-5 (Ordonnance nº
2000-916 du 19 septembre 2000 art. 3 Journal Officiel du 22septembre
2000 en vigueur le 1er janvier 2002) Le fait de refuser
indûment de représenter un enfantmineur à la personne qui a le droit de
le réclamer est puni d'un an d'emprisonnement et de 15000 eurosd'amende.
Einer französische Regionalzeitung, Le Courrier picard, von heute,
12.2.2010, berichtet über so einen Fall, in dem 2 Monate
Haft wegen hartnäckiger Umgangsvereitelung und Missachtung
gerichtlicher Beschlüsse verhängt wurden (wir danken Olga Odinetz von ACALPA für diesen Hinweis): Vendredi 12 Février 2010THIERACHE (02) Une mère de famille en
prison.
Jeudi, une femme de trente ans est
partie en prison pour deux mois ; elle avait refusé le droit de
visiteet d'hébergement de ses deux premiers enfants au père de ces
derniers. La sanction peut sembler lourde mais
un père a des droits. Et l'équilibre des enfants passe aussi par
laprésence du père biologique lorsqu'une décision de justice est en sa
faveur. C'est le message qu'a voulu faire passer le
tribunalcorrectionnel de Laon, jeudi. [Übers.:
Das Urteil mag hart erscheinen, aber ein Vater hat Rechte. Und das
Gleichgewicht des Kindes hängt auch von der Gegenwart des biologischen
Vaters ab, wenn eine Entscheidung des Gerichts zu seinen Gunsten
ausfällt. Das ist die Botschaft, die das Strafgericht von Laon
vermitteln will.]Un
jugement
qui confortera les pères -soucieux de continuer à prendre soin de
leursenfants malgré une séparation conjugale- dans leur volonté
d'assumer leur rôle de parent..
Wir fassen kurz zusammen: Die Frau hatte 8 Jahre in einer
nichtehelichen Beziehung gelebt, aus der 2 Kinder hervorgingen
(2005, 2006). Im Oktober 2006 traf sie einen anderen Mann und heiratete
ihn. Sie haben zusammen ein Kind, das jetzt 20 Monate altist. Sie bekam
das Sorgerecht für die beiden ersten Kinder und deren Vater bekam
ein Besuchs- und Beherbergungsrecht, deren Ausübung die Mutter
und ihr Ehemann jedoch systematisch verhinderten. Der Vater
brachte Beschwerden ein, die zu 2 Verurteilungen führten, das 2te
Mal zu 6 Monaten Gefängnis, bestätigt durch das
Beschwerdegericht, cour d'appel d'Amiens, am 13. Mai,
2009. Die Frau hat jedoch alle Maßnahmen der Gerichte ignoriert und
wurde daher jetzt aus ihren Dorf mit Polizeigewalt, manu
militari, vor das Gericht gebracht und von dort auf gleiche Weise
gleich in das Gefängnis. Eine Vielzahl von Vorwürfen gegen ihren
Ex-Partner, die sie aber erst jetzt das erste Mal vorbrachte, hatten
das Gericht und den Staatsanwalt überhaupt nicht beeindruckt.
Letzterer hatte ihr vorgeworfen, den beiden älteren Kindern
psychologischen Schaden zuzufügen und 4 Monate Gefängnis
unbedingt + 6 Monate aus der früheren Verurteilung mit sofortiger
Vollstreckung gefordert. Kommentar: Das Urteil mag hart
erscheinen, auch wenn es vermutlich wegen des noch sehr jungen dritten
Kindes deutlich unter dem Antrag des Staatsanwalts und dem Strafrahmen
blieb. Aus anderen Staaten und ausanderen Fällen ist bekannt, worauf z.
B. Richard Gardner hinwies, dass oft auch wenige Tage Gefängnis oder
andere deutliche Maßnahmen ausreichen, um eine Umkehr zu
bewirken. Der wesentliche Punkt ist, solchen Eltern sehr deutlich
zu machen, dass sie die Rechte des anderen Elternteils -und des Kindes-
und entsprechende gerichtliche Anordnungen nicht einfach ignorieren
können ( wie das bei uns oft über viele Jahre geschieht, besonders,
wenn es sich, wie im vorliegenden Fall, um nichteheliche Kinder
handelt, wo derzeit auch nicht mit einem Sorgerechtsentzug gedroht wird
oder werden kann, aber nicht nur bei diesen). Am besten erfolgt dies
durch präventive Unterrichtungsmassnahmen und, wenn nötig aber durch
entschlossenes, möglichst frühzeitiges Eingreifen. Nachtrag
16.2.2010: Laut Gerichtsbeschluss soll der (nichteheliche) Vater
der Kinder die elterliche Sorge während des Gefängnisaufenthaltes der
Mutter übernehmen. Der Stiefvater wusste aber das bis jetzt zu
verhindern. Die Kinder sind nicht auffindbar. Bericht
vom 15.2.2010 mit der Stellungnahme von ACALPA. Kommentar: Kindesentzug
(Entführung) durch einen Elternteil oder Großeltern wird in Frankreich,
anders als in der deutschen Rechtspraxis, auch im Inland nach Article
227-7 mit bis zu 1 Jahr Gefängnis oder 15.000 Euro bestraft. Diese
Strafen verdreifachen sich, wenn Berechtigte über fünf Tage über den
Aufenthaltsort des Kindes im Unklaren gelassen werden, oder das Kind
unberechtigt im Ausland festgehalten wird. (Article 227-9). Diese
Strafverschärfung gilt auch, wenn dem Beschuldigten das Sorgerecht
entzogen worden war ( Article 227-10). Die Strafen verfünfachen
sich nach Article 227-8, wenn eine Entführung, ohne Betrug oder Gewalt,
durch jemand erfolgte, der nicht aufsteigend verwandt ist. Auch wenn
ein Wechsel des Wohnorts dem Umgangsberechtigten nicht innerhalb eines
Monats mitgeteilt wird beträgt die Strafmaß 6 Monate /
7500€, Article 227-6. Selbstverständlich ist man sich auch in
Frankreich der Gefahr bewusst, dass man mit Zwangsmassnahmen
gegen einen Elternteil auch das schwächste Glied in der Kette, das
Kind, um dessen Wohl es ja primär gehen sollte, potentiell
beinträchtigen kann, und setzt deshalb zunächst auf Mediation etc. Neueste Entwicklung, Dienstag
16.2. abends: Dem Staatsanwalt gelang es in einem halbstündigen
Gespräch den Lebensgefährten der Mutter zur Herausgabe der Kinder zu
bewegen. Sie sind, ohne jedes Drama, bereits bei ihrem Vater. Der
Vater sagte, dass er sich dem Wunsch des Lebensgefährten nach
Umgang -auf neutralem Boden- nicht widersetzen werde. (Bericht, der am
17.2 im Le
Courrier picard erscheinen wird.).
10.2.2010: Bericht im Toronto Star vom 9. Februar 2010 über das
Family Bridges Modell zur Wiederherstellung der Beziehung
zwischen Kind und einem Elternteil bei hochgradiger Entfremdung: DIVORCE: Tough love from Texasvon
ARA WALTON/TORONTO STAR. Psychologist
Richard Warshak offers intensive and controversial programs to
helpchildren who have suffered parental alienation during divorce.
“Love your kids more than you hate your ex-spouse,” he says....
vgl dazu auch einen weiteren Bericht aus Kanada: Precedent
Setting Case in Ontario und unsere Übersicht über weitere Medienberichte und
Veranstaltungen zu PAS. Richard Warshak ist einer der führenden
Experten zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung (PAS). Sein neu entwickeltes
Programm "Family Bridges" für entfremdete Kinder und Eltern ist unter
Fachleuten anerkannt, selbst wenn sie einer anderen Richtung angehören,
wie der Schule um Judith Wallerstein und.Joan Kelly, die ein
möglichst breites Spektrum von Gründen für die Ablehnung von Kontakten
zwischen Kind und einem Elternteil einbeziehen wollen (das sog.
"Alienated Child " Modell von Kelly & Johnston, 2001) und
entsprechend eine systemische Therapie unter Einbeziehung aller
Familienmitglieder bevorzugen, aber auch deren Grenzen bei
Kooperatiuonsunwilligkeit und ernsthaften Persönlichkeitsstörungen
des entfremdenden Elternteils sehen. Vgl. dazu die Aufsätze in dem
nachfolgend erwähnten Sonderheft von Family Court Review 48 (1),
2010. Das primär auf Unterrichtung in psychologischen und
sozialwissenschaftlichen Erkenntnisses beruhende Program Family Bridges
ist auch in der gerade erschienenen, erweiterten Neuauflage
seines Buches "Divorce Poison" beschrieben. In Deutschland freilich
müsste noch ein sehr langer Weg zurückgelegt werden, bevor solche
Programme zum Einsatz kommen könnten, schon weil es an klaren
richterlichen Anordnungen und deren Durchsetzung fehlt, die dafür
unbedingt nötig sind.
17.1.2010: Während in Deutschland der nur polemische Aufsatz einer
amerikanischen Frauenrechtlerin immer noch das Maß aller Dinge zumThema
Eltern-Kind-Entfremdung
zu sein scheint, und man es selbst für nötig hielt, den Titel der
Arbeit einer zu diesem Thema ausgewiesenen Expertin (Janet Johnston) in
der deutschen Fassung willkürlich in eine Fragestellung "Entfremdete
Scheidungskinder?" abzuwandeln, als ob es die nicht gäbe,
ist gerade ein Heft einer renommierten Fachzeitschift erschienen, das
sich auf über 200 Seiten ausschließlich dem Thema widmet: Family Court Review, Jahrgang 48, Heft 1
(Januar 2010), vgl. GUEST EDITORS' INTRODUCTION TO SPECIAL ISSUE ON ALIENATED
CHILDREN IN DIVORCE AND SEPARATION: EMERGING APPROACHES FOR FAMILIESAND
COURTS (p 6-9) von Barbara Jo Fidler, Nicholas Bala (Kanada). Inhaltsverzeichnis
und Kurzzusammenfassungen sind online frei einsehbar. Die
Artikel selbst oder das gesamte Heft sind kostenpflichtig erhältlich.
Wir werden Kurzbeschreibungen in unsere PAS Bibliographie
aufnehmen und versuchen einzelne Aufsätze zeitnah ausführlicher zu
besprechen. Besonders hervorheben möchten wir schon hier die Aufsätze
zu sehr erfolgversprechenden neuen Programmen, die der
Wiederherstellung der Beziehung zwischen entfremdeten Elternteil und
Kind dienen sollen. Aus juristischer Sicht, sollen auch die Aufsätze
erwähnt werden, die sich mit der Handhabung solcher Fälle durch die
Gerichte (Richterin Martinson), speziell auch in Kanada (Bala et al.)
befassen. Vgl. dazu auch unsere Meldung vom 28.12.2009
(unten). AFCC ist mit der Hofstra University (New York)
Herausgeberin der Zeitschrift. Janet Johnston ist derzeit
stellvertretende Schriftleiterin (und ebenfalls mit einem Aufsatz in
diesem Heft vertreten).
09.01.2010: Am 19. 1. 2010 erscheint die Neuauflage des populären
Buches "Divorce Poison" von
Richard Warshak, Ph. D., als Taschenbuch (320 Seiten) und kann auch
schon in Deutschland bestellt werden (Preis etwa 10,99 Euro bei online
Bestellung). Prof. Warshak ist einer der weltweit bekanntesten Experten
zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung (PAS). Dieses Buch richtet sich
primär an von Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung /
Scheidungbetroffene Mütter und Väter und kann diesem Kreis besonders
empfohlen werden, vgl. unsere Rezension"Scheidungsgift"der
Erstauflage von 2001. Gegenüber dieser Auflage wurde es erweitert
um eigene Kapitel, die sich speziell mit der Wiederherstellung der
Beziehung zu entfremdeten Kindern befassen, darunter eines zu
inzwischen erwachsenen Kindern. Auch ein gerade neuentwickeltes und
schon erfolgreiches Programm zur gerichtsnahen und begleiteten
Annäherung bei hochgradiger Entfremdung zwischen Kind und einem
Elternteil wird beschrieben, vgl. die Webseite des
Autors. ( Wir wissen zwar u.a. von einer tschechischen
Übersetzung der Erstauflage, aber ein deutscher Verlag konnte bisher
noch nicht dafür gewonnen werden, obwohl der Bedarf sicher bestünde,wie
auch dem Thema nach annähernd ähnliche, inzwischen aber vergriffene
Bücher zeigen.)
06.01.2010: Wir haben ein an unseren Verein gerichtetes Schreiben der
Staatskanzleiv on Rheinland-Pfalz vom 21.12.2009 erhalten, von dem wir
sicher sind, dass seine Veröffentlichung hier nicht nur statthaft,
sondern von großem Interesse ist und auch glauben, dass die
Entscheidung über Zustimmung zu seinem Inhalt und Unterstützung der
beschriebenen Initiativen unabhängig von jeder parteipolitischen
Orientierung erfolgen sollte. Es handelt sich dabei um :
2. Antrag von Rheinland-Pfalz
im Bundesrat (Nov. 2009): „Kinderlärm: kein Grund zur Klage —
gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von
Kinder- und Jugendeinrichtungen".
Mangels eines geeigneten links haben wir das Schreiben (allerdings
nicht formatgetreu) in eine Webseite
umgewandelt.