AKTUELLES IM ÜBERBLICK 2007:



6.12.2007 ARD-Panorama hat zum heutigen Beitrag über das Wormser Jugendamt (das sich entsprechend dem Interview mit dem Sozialdezernenten keines Problems bewusst ist) und das  "Spatzennest", in dem Kinder aus dem Wormser "Kinderschänderprozessen" untergebracht und über die Jahre völlig von ihren Eltern entfremdet wurden (vgl. SPIEGEL 48/2007) ein Forum eingerichtet: Thema: Panorama, 06.12.07: Verdacht auf Missbrauch - Jugendamt zerstört Familien. Es wurde angekündigt, dass ARTE Anfang nächsten Jahres eine ausführliche Darstellung der ganzen Trägödie bringen wird.  Die Panorama Sendung wird von EinsExtra  bis morgen Fr. 20h15  mehrmals wiederholt (23h30, 2h25, 5h00, 8h30, 9h45, 14h30, 20h15, Gesamtlänge aller Beiträge 30 min)..
Nachtrag: ARTE wird die Sendung  Verdacht Kindesmissbrauch (Deutschland, 2007, 52mn) am Sonntag, 10. Februar 2008 um 22.45 (VPS : 22.40) im Rahmen eines Themenabends bringen.

 
1.12.2007: Wir und wohl auch die meisten unserer Leser begrüßen Fortschritte gegenüber dem bisherigen Stand der kindschaftrechtlichen Praxis in Deutschland (vgl. dazu ein Zitat einer der international renommiertesten Kapazitäten), wie sie die "Cochemer Praxis" und das von der Bundesregierung bereits in das Parlament eingebrachte FGG-Reformgesetz darstellen. Deshalb wird wohl kaum erwartet werden, dass wir die Werbetrommel für Veranstaltungen wie die im Folgenden angekündigte rühren. Dennoch werden unsere Leser vermutlich "interessant" finden wer sich da versammelt und von wem das gefördert wird  (Zumindest, soweit es sich dabei um unsere Steuergelder handelt, scheinen uns kritische Fragen dazu an die Sponsoren durchaus angebracht.)::
Kongress Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge -und Umgangsrecht, Frankfurt/Main 18-19.1.2008. Programm (pdf Datei): http://www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/pdf/aktuelles/kongress_2008_druck.pdf
Zitat:
Der Kongress wird die aktuelle Situation in den unterschiedlichen Handlungsbereichen analysieren und Möglichkeiten erarbeiten, wie der Schutz  von Kindern  und Frauen gewährleistet werden kann und welche Bedingungen sich verändern müssen. Konkret geht es dabei auch um die aktuelle Einbeziehung von Elementen der "Cochemer Praxis" im geplanten FGG-Reformgesetz und deren kritische Bewertung. Dabei soll es nicht bei Appellen bleiben, sondern es sollen konkrete Forderungen und Lösungsansätze entwickelt und anschließend veröffentlicht werden. ....
Einen Eindruck davon, wie diese Stellungnahmen möglicherweise aussehen werden, kann man u.a. unter http://www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/themen.htm gewinnen. Vgl. auch die gemeinsame Stellungnahme zum FGG-Reformgesetz: http://www.frauen-gegen-gewalt.de/dokumente/files/284e81dc0d0c49cb6587e20af756aaa7.pdf. Informationen zu den ReferentInnen, soweit noch nicht einschlägig bekannt, auch über Suchmaschinen im Internet.

Auch u.a. zu PAS gibt es ein Forum: Kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen Definition von Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung / "PAS". Mit Prof. Dr. Barbara Kavemann (Kath. Fachhochschule Berlin), Prof. Dr. Maud Zitelmann (Fachhochschule Frankfurt a.M.), Dr. Kerima Kostka (Univ. Frankfurt a. M.), Moderation: Prof. Dr. Margrit Brückner (Fachhochschule Frankfurt a. M.)

Oder etwa  Forum 10: Analyse der Mythen und Ideologien, die hinter der Praxis und Verfasstheit des Sorge -und Umgangsrechts stehen. Was muss geschehen, um Mythen und Ideologien zu entkräften? Mit Dr. Anita Heiliger (kofra e.V., München), Tanja Brückmann (Frauenhaus Kassel), Elke Ostbomk-Fischer (Fachhochschule Köln). Moderation: Sabine Schutter (VAMV-Bundesverband e.V., Berlin)
 -Wir wenigstens meinen,  dass dahinter das von unserem Parlament nach langer Vorbereitung und breiter Meinungsbildung in verschiedenen Fachgremien in 1998 beschlossene Kindschaftsrecht-Reformgesetz steht, auch wenn weitere Verbesserungen, wie etwa das FGG-Reformgesetz und darüber hinaus durchaus wünschenswert, ja notwendig erscheinen, auch in Hinblick auf in anderen Staaten längst beschlossene und bewährte Regelungen.
 

 
28.11.2007: Spätfolgen  einer "Aufdeckung" (Wormser "Kinderschänderprozesse" 1994-1997): ,,So etwas darf nicht sein". Gegen den ehemaligen Leiter des Kinderheims Spatzennest wird wegen des Verdachts auf sexuellen Kindesmissbrauch ermittelt. Von Gisela Friedrichsen. Der SPIEGEL 48/2007,  S. 63.
Aus dem Bericht geht u.a. hervor, dass dieser Heimleiter (S.) am Zustandekommen der mönstrosen Anschuldigungen nicht unbeteiligt war, aber Hinweise auf tatsächlichen sexuellen Kindesmissbrauch, als die Kinder schon in diesem Heim untergebracht waren (in 1993), unbeachtet blieben. Sechs Kinder kehrten auch nach den Freisprüchen sämtlicher Angeklagter nicht zu ihren Eltern zurück. ,,Ihre Betreuer, voran S. und der Amtsvormund, das Jugendamt Worms, waren  trotz der Freisprüche weiterhin von der Schuld der Angeklagten überzeugt (SPIEGEL 9/2005) und beinflussten die Kinder.
Die Einrichtung kam 2002 ins Gerede, nachdem die Bielefelder Psychologen Katharina Behrend  und Professor Uwe Jopt im Auftrag des Amtsgerichts Worms ein Gutachten über das Heim erstellt hatten. Beide  Sachverständigen waren entsetzt ob des Verhalten der dort untergebrachten Kinder. Keines war auch nur für einen Minimalkontakt mit den Eltern bereit. 'Ihre Empathielosigkeit war unheimlich, ja wahnhaft', so  Behrend und Jopt. ...."

Den erwähnten früheren Bericht von Gisela Friedrichsen, DER SPIEGEL 9/2005, S. 50-56: ,,Ausgestanden ist die Sache nicht". Nachlese zu den legendären Wormser Missbrauchsprozessen: Seit elf Jahren sitzen noch immer Kinder im Heim, die freigesprochenen Eltern bemühen sich ohne Aussicht auf Erfolg um Kontakt. Ein Gutachten beschreibt erschreckende Zustände", haben wir am 28.2.2005 ausführlich kommentiert.

28.11.2007: In der Süddeutschen Zeitung  von heute, Rubrik WISSEN, S. 20: Chronisch auf Entzug. Wenn Eltern keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern haben, leidet ihre Gesundheit immens. Bericht von Werner Bartens über eine Befragung von 228 ausgegrenzten Eltern (80 % Männer) durch die Freiburger Psychologin Esther Katona. Mit weiteren Hinweisen zum Parental Alienation Syndrome.(PAS).
 
28.11.2007: Heute, 20h15, PHOENIX TV, Vom Patriarchen zum Papa.  Eine kurze Geschichte der Väter. Film von Dorothee Kaden und Christine Rütten.

08.11.2007 Heute, HR-Fernsehen, 22:15-22:45, Hessen-Reporter:   Krieg ums Kind - Ein Vater will das Sorgerecht.  
Die Väter ziehen den Kürzeren. Häufig jedenfalls werden sie in Scheidungskriegen um das Kind systematisch von den Ex-Frauen ausgetrickst - so lange, bis auch das Kind den Vater nicht mehr sehen will.
Nicht mehr wissen zu dürfen, wie es dem eigenen Kind geht - das ist für die meisten Väter das Schlimmste, wenn sie nach der Scheidung keinen Kontakt mehr zum Kind haben dürfen. Dass es so weit kommen kann, muss auch Thomas P. erfahren, der jahrelang erbittert um seinen behinderten Sohn kämpft. Wie so oft, wird auch in seinem Fall der Scheidungskrieg auf dem Rücken der Kinder ausgetragen. Obwohl er als Vater zunächst das Sorgerecht bekommt und diese Entscheidung wiederholt vom Gericht bestätigt wird, bleibt der Sohn immer länger als erlaubt bei seiner Mutter. Thomas P. setzt alle Hebel in Bewegung, doch er hat das Gefühl, gegen Windmühlen zu kämpfen. Thomas P. ist verzweifelt, sucht Trost bei einem Väter-Stammtisch. Es tut ihm gut, dass er nicht alleine ist. Es macht ihn aber auch zornig. Kein Vater hat hessische Gerichte und Behörden in den letzten Jahren derart herausgefordert wie er. Warum macht er das? Philipp Engel will es wissen und erzählt die Geschichte von Thomas P. eine Geschichte, die den fast aussichtslosen Kampf eines Managers zeigt und kein Einzelfall in Deutschland ist: Nach einem Jahr haben die Hälfte aller Scheidungskinder den Kontakt zu einem Elternteil verloren - in der Regel zum Vater. Der "Hessen-Reporter" macht sich auf die Suche nach Erklärungsmöglichkeiten, besucht die Autorin Karin Jäckel und eine ehemalige Gleichstellungsbeauftragte, die auch erleben musste, dass Behörden immer noch eher auf der Seite der Frau sind - auch wenn in unserer Gesellschaft immer wieder beteuert wird, auch Väter sollten sich um die Kinder kümmern.

05.11.2007: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums zum neuen Unterhaltsrecht: Zypries: Kinder sollen von neuem Unterhaltsrecht profitieren. Die Rechtspolitiker der Koalitionsfraktionen haben sich über die Reform des Unterhaltsrechts verständigt, ein entsprechender Vorschlag liegt nun dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Beschlussfassung vor. Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Mehr
04.11.2007: ARD 21h45  Anne Will: Vater, Mutter, Geld - die schöne neue Scheidungswelt.
Pro Jahr werden in Deutschland etwa 200.000 Ehen geschieden. Mit der Reform des Unterhaltsrechts, das der Bundestag in der kommenden Woche beschließen will, sollen die Folgen für Väter, Mütter und Kinder neu geregelt werden. Tritt das Gesetz, wie geplant, ab 1. Januar 2008 in Kraft, dann geschehe das, sagt die Bundesregierung, vor allem zum Wohl der Kinder. Alle Kinder sollen dann die gleichen Ansprüche auf Unterstützung haben - unabhängig davon, ob sie aus der ersten, einer weiteren Ehe oder aus einer Beziehung ohne Trauschein stammen. Gleichzeitig soll der Unterhalt für die Elternteile, die Kinder betreuen, zeitlich befristet werden....... Mehr

24.10.2007: Pressemitteilung Nr. 153/2007 des Bundesgerichtshofes von heute: Sorgerechtsantrag eines Vaters für sein nichtehelich geborenes Kind (Fall Görgülü).  Beschluss vom 26. September 2007  XII ZB 229/06.
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit dem Sorgerechtsantrag des Vaters für sein nichtehelich geborenes Kind zu befassen. Der Fall hatte nach wiederholten Entscheidungen des Amtsgerichts, Oberlandesgerichts, Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein großes Interesse in der Öffentlichkeit ausgelöst. ........
..... Soweit das Oberlandesgericht den Sorgerechtsantrag nach dem gegenwärtigen Stand als "zurzeit unbegründet" abgelehnt hat, hat der Bundesgerichtshof dies im Ergebnis gebilligt. Denn in der Vergangenheit ist das Umgangsrecht immer wieder unterbunden worden, insbesondere wenn sich eine stärkere Annäherung zwischen Vater und Kind abzeichnete. Weil diese emotionale Nähe aber Voraussetzung für die Übertragung des Sorgerechts ist, um eine Bindungslosigkeit zu verhindern, muss das Umgangsrecht gestärkt werden, bevor abschließend das Sorgerecht auf den Vater übertragen werden kann.
Nachtrag: Der vollständige Beschluss ist nun ebenfalls unter obigem link abrufbar.

24.10.2007: Hinweis: Das viel beachtete Buch von Elizabeth Marquardt, ,,Between Two Worlds. The Inner Lives of Children of Divorce", 2005 (vgl. unsere ausführliche Rezension) ist nun auch in deutscher Übersetzung verfügbar als: Kind sein zwischen zwei Welten
Was im Inneren von Kindern geschiedener Eltern vorgeht. Mit einem Vorwort von Judith Wallerstein (übersetzt von Theo Kierdorf & Hildegard Höhr), broschiert, 250 Seiten.  Verlag: Junfermann; Auflage: 1 (2007).  ISBN-10: 3873876736, ISBN-13: 978-3873876736, Preis: EUR 19,90.

21.10.2007: Heute  Sonntag, 21. Oktober 2007 ab 20.45 Uhr  ARTE Themenabend Väter und Töchter .

20.10.2007:report MÜNCHEN am Mo den 22.10 um 21.45 Uhr:  Kindesentzug auf Verdacht? Die unkontrollierte Macht der Jugendämter.
Mit dutzenden Fällen von Kindesentzug in Deutschland müssen sich dasEuropaparlamentund der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen. Rechtsbruch gehört laut Insidern bei deutschen Jugendämtern zum Alltag. Kein Wunder, existiert doch keine funktionierende Kontrolle der Jugendämter in Deutschland. Und das, obwohl die Macht der Sachbearbeiter bis zur Kindeswegnahme reicht. Im europäischen Vergleich sind die deutschen Jugendämter damit bisher einzigartig. report MÜNCHEN begleitete zwei Fälle. 

15.10.2007:
Allmacht der Sachverständigen? Der Fall Donald Stellwag  
Nach verschiedenen Berichten wurde jetzt erstmals in Deutschland ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger wegen grober Fahrlässigkeit zur Zahlung eines erheblichen Schmerzengeldes (150.000€) verurteilt:: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 2. Oktober 2007 - Az: 19 U 8/2007.  Pressemitteilung.

Donald Stellwag war auf Grund seines anthropologischen Identitätsgutachtens, sogar mit der zusätzlichen Feststellung in der Strafverhandlung, dass für ihn an der Täterschaft keinerlei Zweifel bestünden, 1995, nach 2 Jahren Untersuchungshaft, zu einer 8 jährigen Haftstrafe wegen Bankraubes mit Geiselnahme verurteilt worden, obwohl 8 Zeugen bestätigten, dass sich Stellwag zur fraglichen Zeit etwa 350 km entfernt vom Tatort aufgehalten hatte. Als ,,Tatleugner" musste Stellwag die Haft unter verschärften Bedingungen verbringen, davon 6 Jahre in Einzelhaft, ohne die Möglichkeit einer Berufstätigkeit oder einer frühzeitigen Entlassung auf Bewährung. Der wirkliche Täter wurde 2001, 2 Wochen nach der Haftentlassung Stellwags, festgenommen und hatte die Tat gestanden, auch eine weitere Tat, wegen der ebenfalls gegen Stellwag ermittelt worden war, obwohl er die Haftanstalt zur Tatzeit nachweislich nicht verlassen hatte. Welche gravierenden körperlichen und psychischen Folgen dies für Stellwag, der auch das Schmerzensgeld für sein soziales Engagement verwenden will, hatte, wurde aus verschiedenen Talkshows und zahlreichen weiteren Medienberichten (auch im Internet) vor und nach dem jetzigen Urteil (gegen das Revision nicht zugelassen wurde) deutlich. Ein neuer Film dazu (Donald Stellwag bei Kerner) vom 11.10.2007 ist von der ZDF Mediathek abrufbar (Der Browser muss dazu popups zulassen).

30.9. 2007:
Väter für Kinder e. V. Buchrezension:

Jürgen Rudolph

Du Bist Mein Kind

Die "Cochemer Praxis" - Wege zu einem menschlicheren Familienrecht

Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag GmbH, Berlin 2007
ISBN: 978-3-89602-784-9, 124 Seiten   

28.09.2007: Bemerkenswerte Fundsache aus  
Schwäbischer Schulanzeiger Amtliches Mitteilungsblatt der Regierung von Schwaben, 118. Jahrgang Nr. 7, Juli 2001, S. 178-181 (pdf Datei): 
Konsum als Umweg oder: das neue Kind

Verfaßt von Dipl.-Päd. Astrid von Friesen, veröffentlicht in: SchulVerwaltung BY Nr. 2/2001

Dritter Teil: Vaterlosigkeit.

Die Autorin will mit diesem Aufsatz insbesondere die Aufmerksamkeit der Lehrerschaft auf  Väterausgrenzung, Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) im Gefolge von Trennung / Scheidung lenken, geht aber auch auf andere Themen, wie Wichtigkeit von Struktur für Kinder, Mangel an männlichen Pädagogen und Vorbildern etc. kurz ein. 

26.09.2007: Heute 21h  3 sat:
Scheidungsväter. Film von Gaby Schädler  (Erstsendung 30.8.2007)
In der Schweiz, wie in anderen westlichen Ländern, sind die Scheidungsraten in den letzten Jahren explodiert. Immer öfter ist in solchen Fällen die Rede von Männern, die sich nach der Trennung oder Scheidung ungerecht behandelt fühlen. Allmacht der Mütter - Ohnmacht der Väter? Während früher vor allem die Frauen bei einer Scheidung in große soziale und finanzielle Not kamen, scheint das heute auch für Männer der Fall zu sein.
Gaby Schädler porträtiert drei geschiedene Väter, die erfahren müssen, dass sie am kürzeren Hebel sitzen, wenn es hart auf hart kommt.
Link: http://www.sf.tv/sf1/dok/index.php?docid=20070830_2000_SF1

Am Donnerstag, 27. September, 21.00 Uhr, untersucht der Film "Scheidungsmütter" die Auswirkungen der Scheidung aus der Sicht der Frauen.
Link: http://www.sf.tv/sf1/dok/index.php?docid=20070906_2000_SF1
Am selben Tag um 14.45 Uhr kommen in "Meine Eltern sind geschieden" Scheidungskinder zu Wort.

Link  mit Real Video der Sendung: http://www.sf.tv/sf1/dok/index.php?docid=20041111_2000_SF1

13.9.2007:
Entfremdete Scheidungskinder?
Unter diesem Titel erschien in der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) Heft 6/2007, S. 218 -224, ein Aufsatz der amerikanischen Psychologin Janet R. Johnston, für deren Übersetzung und Bearbeitung Petra Milhoffer (Erziehungswissenschaftlerin, U. Bremen) und Siegfried Willutzki (Familienrichter a. D. und Schriftleiter bei ZKJ) verantwortlich zeichnen. Mit dieser Fragestellung sorgte der Aufsatz für einige Unruhe und Verwirrung unter mit dem Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) befassten Personen. Deshalb wollen wir uns hier mit diesem Aufsatz, der Originalarbeit ,,Children of Divorce Who Reject a Parent and Refuse Visitation: Recent Research and Social Policy Implications for the Alienated Child", Family Law Quarterly 2005, Vol. 38, Nr. 4, 757 -775, und dem Hintergrund dieser Debatte genauer befassen. Mehr

12.9.2007: Unmarried fathers in Ireland gain parental rights in landmark ruling (Nichteheliche Väter in Irland erhalten Elternrechte in einem Meilenstein Urteil). Unter diesem Titel bringt International Herald Tribune Europe einen AP Bericht vom 11.9, wonach die Kinder, welche die Mutter nach England entführt hatte, entsprechend dem Haager Abkommen über Internationale Kindesentführung an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort und damit zu ihrem nichtehlichen Vater in Irland zurück gebracht werden müssen. Voraussetzung dafür war nach dem Haager Abkommen, dass er nach irischen Recht tatsächlich die elterliche Sorge ausgeübt hatte. In Irland liegt aber bisher, genau wie in Deutschland, wenn auch vermutlich aus anderen historischen / kulturellen Gründen, das Sorgerecht nichtehelicher Kinder allein bei der Mutter, obwohl Väter ein solches aus Gründen des Kindeswohl beantragen können. Der irische High Court Justice Liam McKechnie entschied dazu, dass der Mann de-facto die gemeinsame Sorge für die Zwillinge ausgeübt hatte, bevor sie entführt wurden, und das in einer Weise die sich in nichts von der in einer konventionellen Ehe unterschied. Er stimmte mit dem Kläger überein, dass die Europäische Menschenrechtskonvention keine Unterscheidung im Sorgerecht verheirateter und unverheirateter Eltern erlaubt. Daher müsse der Vater für die Zwecke des Haager Abkommens als im Besitze des Sorgerechts behandelt werden. (Man beachte die genaue Formulierung!). Die Rechtsvertretung des Vaters wurde von Michael McDowell, einem früheren Generalstaatsanwalt (attorney general), stellvertretenden Ministerpräsidenten und Justizminister Irlands angeführt. Gegen das Urteil ist noch Beschwerde beim Irischen Supreme Court (Verfassungsgericht) möglich.

In einem Bericht von Independent.ie wird dazu noch ausgeführt, dass der Staat dem Anspruch des Vaters auf sogenannte "inchoate" Rechte bezüglich der Kinder (d. h. wohl Sorgerecht), das sind Rechte die zwar noch nicht formal anerkannt sind, aber von Gerichten auf Antrag zuerkannt würden, nicht entgegen getreten sei. Es würde deshalb erwartet, dass Irland gezwungen sein könnte sein Familienrecht, ev. in einem Referendum zur Verfassung, zu ändern.

Das Irish Council For Civil Liberties (ICCL) bezieht sich in einem Kommentar ebenfalls auf Entschidungen des EGMR, wonach die Eltern-Kind-Beziehung  ein fundamentales  Element des Familienlebens (Art. 8 der EMRK) sei.  Bezug wird auch genommen auf Art. 7 der UN Kinderrechtskonvention und das Recht eines Kindes auf Betreeung durch beide Eltern.

Interessant in diesem Zusammenhang vielleicht auch eine ausführliche Debatte im britischen House of Lords zu einem Berufungsverfahren :
Judgments - In Re S (A Minor) (1997) und Fortsetzung,  bei dem einem nichtehelichen Vater in England nach dem Tod der Mutter das Sorgerecht zugesprochen wurde, das Kind aber von deren Verwandten nach Irland verbracht worden war.  Ebenfalls mit expliziten Bezug auf das Haager Abkommen über Kindesentführung und Europäische Abkommen, wie sie ja auch in Deutschland gelten.

11.9.2007:
Hinweis auf eine Tagung zur Väterarbeit in NRW: "Wir werden das Kind schon schaukeln"
 
Spätestens seit der Einführung von „Papamonaten“ im neuen Elterngeldgesetz sind Väter und ihre Rolle in der Familie ein öffentlich debattiertes Thema. Es wird deutlich, dass auch Männer vor „Vereinbarkeitsfragen“ stehen, zwischen Kind und Karriere balancieren. Väter wollen beruflich erfolgreich sein und sich zugleich bei der Erziehung engagieren.
Die Fachtagung richtet sich an alle, die mit Männern und Vätern beruflich zu tun haben: an Personalverantwortliche in Unternehmen und Betriebsräte, an Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung, in der Familienbildung, in Jugendämtern und Verbänden, aber auch an Hebammen und GynäkologInnen. Die Teilnehmenden an der Veranstaltung werden darin unterstützt, die Begleitung und Beratung von Vätern zu optimieren.Sie werden 
* die Vielfalt an spezifischen Fördermöglichkeiten für Väter kennen lernen.
* in praxisorientierten Workshops konkrete Impulse für Ihre eigene Arbeit bekommen.
* in einen Erfahrungsaustausch mit solchen Berufsgruppen treten, die hinsichtlich der Begleitung und Beratung von Vätern mit Ihrer beruflichen Praxis Schnittstellen haben.
* ihr persönliches Netzwerk ausbauen und dazu beitragen, dass Kompetenznetzwerk für Väter in NRW weiter zu stärken.
Die vom NRW-Familienministerium und der Stadt Köln geförderte Veranstaltung wird organisiert und unterstützt vom Männer-Väter-Forum Köln, dem Projekt "Väter und Karriere" und dem Institut IMBSE e.V.

Detaillierte Informationen zur Anmeldung und den einzelnen Workshops finden Sie ab September unter www.vaetertagung.de

Tagungstermin am 6. November 2007, von 9:00 bis 16:30 Uhr, im Bürgerhaus Stollwerck in Köln, Teilnahmebeitrag 20 €.   

Der Flyer zur Tagung steht hier zum Download [278 KB] bereit


10.9.2007: Unsere kommentierten Literaturverzeichnisse (internationale Literatur, deutsche Literatur) zum Parental Alienation Syndrom (PAS) wurden aktualisiert. 

Wir werden von jetzt an bei Zeitschriftenartikeln durch den Hinweis [peer reviewed] auch möglichst Angaben darüber machen, ob sie von Fachkollegen vor der Veröffentlichung auf wissenschatfliche Standards hin begutachtet worden sind und nach ev. Nachbesserungen für eine Veröffentlichung als geeignet befunden wurden. Das erhöht nicht nur die Qualität wissenschaftlicher Arbeiten, sondern ist zu einem wichtigen Kriterium für die Beachtung solcher Arbeiten geworden. Aber leider ist das in Deutschland bei juristischen und psychologischen Aufsätzen noch immer weitgehend unbekannt, wenn auch z. B. in den Naturwissenschaften auch hier längst selbstverständlich. Vgl. Begutachtete Aufsätze in Fachzeitschriften und das Parental Alienation Syndrome. Die in international anerkannten wissenschaftlichen Datenbanken aufgeführten Arbeiten sind durchwegs peer reviewed. Eine entsprechende Kennzeichnung bei früheren Arbeiten ist aber in unserem Verzeichnis möglicherweise noch nicht eingefügt, oder es ist für uns eine entsprechende Information (vor allem bei juristischen Arbeiten) nicht verfügbar. 

Zugleich hoffen wir mit diesen Verzeichnissen auch Behauptungen selbst ernannter Experten deutlich entgegen zu treten, dass PAS keine wissenschaftliche Beachtung fände. Dazu gehört in der Wissenschaft selbstverständlich auch Kritik, und das erst recht bei einem Phänomen, dass sich niemals durch einen Labortest etc. vollkommen eindeutig diagnostizieren lassen wird, wenn auch sog. inter-rater reliabilty, d.h. ein hoher Grad von Übereinstimmung unter Experten bei der Diagnose gegeben sein muss. Aber Kritik sollte ebenfalls wissenschaftlich fundiert sein und in jedem Fall sachlich bleiben. VfK Logo 


28.08.2008: Wir haben folgenden Aufruf der Bild Zeitung erhalten, den wir gerne weitergeben:
Junge Väter und Hausmänner gesucht!
Wir suchen Väter die zu Hause bei den Kindern bleiben, während ihre Frauen arbeiten. Mit unserem Bericht der in der Bild Zeitung München erscheinen wird, möchten wir Akzeptnaz fördern und anderen Männer Mut machen!
Bitte unter der Email:Mucred@bild.de oder Telefon: 089 2110 3278.

24.08.2007: Unsere Webseiten zu Unterhalt wurden überarbeitet und ergänzt.


23.08.2007: Wende im Fall Görgülü.
Nach einem Artikel der Mitteldeutschen Zeitung,  Kind soll bald bei Vater Görgülü leben, sowie Spiegel Online, Junge soll nun doch beim Vater leben, und weiteren Berichten hat der Amtsvormund des Kindes entschieden, den Umgang mit dem Vater schrittweise auszuweiten, mit dem Ziel einer endgültigen Zusammenführung im Sommer 2008 (pdf Datei).  Wir freuen uns für Kind und Vater, dass diese schier unendliche Geschichte  (vgl. Tagebuch) nun doch in absehbarer Zeit ein Happy End haben soll.

20.08.2008: Das aktuelle Heft 7/8 2007 der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) enhält mehrere Berichte zu  OLG Beschlüssen über die Anordnung psychologischer Begutachtung oder Beratung/Therapie. Da diese Fragen von erheblicher Bedeutung, vor allem in Hochkonfliktfällen sind, haben wir das auch zum Anlass genommen, Sachverständigengutachten eine eigene Rubrik zu widmen und insgesamt unsere Seiten zu Psychologie im Kindschaftsrecht wieder zu überarbeiten.
 
17.08.2007: Presseportal des Statistischen Bundesamtes:  2006: Inobhutnahmen fast unverändert.
 
  Wiesbaden (ots) -Im Jahr 2006 wurden in Deutschland 25.800 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren dies rund 400 (+ 2%) mehr als 2005. Damit nahmen die Jugendämter 2006 pro Tag rein rechnerisch rund 71 Kinder und Jugendliche in Obhut.
   Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn sie sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (etwa der Polizei oder Erzieher) in Obhut und bringen sie - meist für Stunden oder einige Tage - in einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim .......  Mehr
Weitere kostenlose Informationen gibt es im Publikationsservice des Internetangebotes unter www.destatis.de/publikationen, Suchwort  "Inobhutnahmen".  Im Internet sind auch Statistiken einzelner Landesämter oder Städte zu finden. Damit überlassen wir es dem Leser sich von der Dimension (1997: 31564
) und Wirkung dieser Maßnahmen, sowie den effektiven Verweildauern, mit oder ohne Rückkehr zu den Eltern, ein eigenes, ausgewogenes Bild zu machen. 

15.08.2007: Zitat eines berühmten amerikanischen Schriftstellers zu einer Art Eltern-Kind-Entfremdung (nicht mit PAS zu verwechseln!):
"When I was a boy of fourteen, my father was so ignorant I could hardly stand to have the old man around. But when I got to be twenty-one, I was astonished at how much the old man had learned in seven years." 
 Mark Twain (1835 -1910).
[ Als ich ein Junge von vierzehn war, war mein Vater so ignorant, dass ich den alten Mann in meiner Nähe kaum aushalten konnte. Aber als ich einundzwanzig wurde, war ich erstaunt, wieviel der alte Mann in sieben Jahren gelernt hatte.]
Dazu passt auch:
By the time a man realizes that maybe his father was right, he usually has a son who thinks he's wrong.
Charles Wadsworth (unklar welcher, der Prediger und Freund der Dichterin Emily Dickinson,  aber auch dem bekannten Musiker zugeschrieben.)
 [ Zum Zeitpunkt in dem ein Mann einsieht, dass sein Vater vielleicht recht hatte, hat er für gewöhnlich einen Sohn der denkt, er liegt falsch.]
Dazu noch ein kurzer Aufsatz eines Familientherapeuten über die Phasen der Vater-Sohn Beziehung:
D. Charles Williams, Ph.D, THE LIFE CYCLE OF FATHER-SON RELATIONSHIPS.
  
12.08.2007:  Für alle, die die Erstausstrahlung versäumt haben:
EinsExtra,  Dienstag, 14.08.2007, 06.00 - 06.45 (45 min.):Im Namen des Kindes. Letzte Hoffnung im Scheidungskrieg.
Mit der  psychologischen Sachverständigen Katharina Behrend. Vgl. dazu PAS - Ein Zwei-Phasen-Modell (Teil I -III) von Uwe Jopt und Katharina Behrend. Ein anschauliches Beispiel für lösungsorientierte Diagnostik, wie sie auch die FGG Reform für 2009 explizit vorsieht, statt dem bisherigem Dogma reiner Statusdiagnostik.  

11.08.2007: Ähnlich wie schon zum "PAS-Urteil" des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall Koudelka gegen Tschechien vom 20.7.2006 haben wir auch vom Urteil in der AFFAIRE ZAVŘEL c. RÉPUBLIQUE TCHÈQUE (Requête no 14044/05), rechtskräftig 18.4.2007, eine Teilübersetzung der Punkte angeführt, die sich auf die bekannten Muster der Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) und die Verpflichtung der Staaten aus Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) beziehen, das Umgangsrecht mit allen adequaten Mitteln, auch durch Sanktionen gegen den entfremdenden, gerichtliche Anordnungen nicht respektierenden Elternteil, energisch durchzusetzen und das früh genug, um ein Fortschreiten der Entfremdung zu verhindern. Obwohl sich das Urteil wieder gegen Tschechien richtet, werden Betroffene hier unschwer das wiedererkennen, was auch ihnen ganz ähnlich oder sogar noch schlimmer als durch Passivität (z. B. Aussetzen des Umgangs, weil ,,das Kind zur Ruhe kommen muss") widerfahren ist. Der Unterschied scheint nur zu sein, dass man in Tschechien frühzeitig, mit staatlicher Förderung, Fachleute ausgebildet hat, die die typischen Verhaltensmuster und ihre Folgen klar erkennen, während man in Deutschland überwiegend immer noch die alten Kontroversen um das Parental Alienation Syndrome (als ob es auf diese Bezeichnung und ob Syndrom oder nicht z. B. ankäme) zu wiederholen sucht.      

11.08.2007: Eine Reihe unserer Webseiten  (z. B. zum Parental Alienation Syndrome und zum Kindschaftrecht) wurden wieder überarbeitet.
Wir möchten unsere Leser in diesem Zusammenhang bitten, uns auf technische Probleme, die z. B. mit ihrem Browser zusammenhängen könnten, oder auf nicht mehr funktionierende Links aufmerksam zu machen. Für solche möglichst detaillierten Hinweise, die uns eine Verbesserung der Lesbarkeit unserer Seiten ermöglichen, sind wir stets sehr dankbar. Selbst die Browser der neuesten Generation (deren Benützung schon aus Sicherheitsgründen zu empfehlen ist) unterscheiden sich noch immer in der Seitendarstellung, Handhabung von Links and Tabs, sowie der Umsetzung von Skripts, abgesehen davon, dass die Bildauflösung möglichst jetzt üblichen Standards entsprechen sollte.  

02.08.2007: Im bekannten Fall und der anscheinend unendlichen Geschichte eines türkischen Vaters in Deutschland gibt es
, laut Bericht von Volkstimme.de, eine neue Runde: Das Landgericht Halle habe die Eröffnung eines Verfahrens gegen einen Richter desselben Gerichts und zwei Richter des OLG Naumburg auf Grund der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung abgelehnt. Über die Beschwerde dagegen soll jetzt das OLG Naumburg entscheiden. [Kommentare dazu u. E. eigentlich überflüssig, aber im Internet zu finden.]

25.7.2007: Phoenix TV  Thema Väter und Söhne:
   22.15  Verlorene Söhne. Film von Frederik von Krusenstjerna.   weitere Infos
   23.20  (VPS: 23.15)
Vater und Feind.  Film von Susanne Jäger. weitere Infos
  00.05 (VPS: 00.00)
Männerwirtschaft. Alleinerziehende Väter und ihre Söhne. Film von Katrin Wegner.  weitere Infos 

17.7.2007: Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte betreffend Deutschland und Familienrecht (Artikel 6, 8):

a.  Nanning v. Germany (no. 39741/02), 12.7.2007: Verletzung der Artikel 8 und 6 §1 (Verfahrensdauer)
     Presseerklärung vom 12.7.2007, Urteil in Englisch.  
Die Beschwerdeführerin schloss sich in 1987 mit ihrer damals 4 jährigen Tochter einem Ehepaar mit 4 eigenen Kindern an. Das Kind verblieb dort als die Beziehung zwischen den Erwachsenen in 1991 zerbrach. In der Folge wurden Kontakte zwischen der leiblichen Mutter und dem Kind verhindert, das schließlich Kontakte mit ihr vehement ablehnte. Anträge der leiblichen Mutter seit 1991 auf Herausgabe des Kindes und dann auf Umgang wurden von den Gerichten abgelehnt. In 2002 erfolgte die Adoption durch die Pflegeeltern.
Der Gerichtshof sah neben der Verletzung des Artikels 6 durch die lange Verfahrensdauer, bis knapp vor der Volljährigkeit des Kindes, eine Verletzung des Art. 8, wegen der Verweigerung des Umgangsrechtes.  Vgl . dazu auch:  ,,Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland in Familienstreit. Mutter kämpfte vergeblich um Besuchsrecht bei Tochter." (AFP, 12.7.2007)

Interessant auch:
b. CASE OF BECKER v. GERMANY  (Application no. 8722/02), 14.12.2006, betreffend Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt angesichts eines Ehevertrages:
Auf Vorschlag des Gerichtshofes gütliche Einigung und Einstellung des Verfahrens in Straßburg, nachdem die Bundesregierung eine Kompensationszahlung von 9500€ angeboten hatte.

c.   CASE OF SIEBERT v. GERMANY (Application no. 59008/00), 23.3.2006:  Ablehnung der Anträge des nichtehelichen Vaters auf Sorgerecht und dann Umgang mit seinem bei Pflegeeltern untergebrachten, schwer behinderten Kind (Die Mutter verstarb nach der Geburt.):
Ebenfalls gütliche Einigung und Einstellung des Verfahrens, nach einem Zahlungsangebot von 9000€ durch die Bundesregierung.


06.07.2007:  Am  Mo. 9.7.2007 21h45 in der Sendung  ARD  Report München u.a. :

Teure Prozesse, verzweifelte Angehörige: Der Endlosstreit um Trennungskinder vor deutschen Gerichten.
Was passiert mit den Kindern, wenn sich die Eltern im Streit trennen? Sehr oft kommt es dann vor deutschen Familiengerichten zu jahrelangen, für alle Seiten zermürbenden und teuren Prozessen. Am schlimmsten: ein Elternteil, aber auch betroffene Großeltern dürfen ihre Kinder und Enkel während dieser Verfahren oft nicht mehr sehen. report MÜNCHEN mit beklemmenden Beispielen zu einem Problem, das Millionen Menschen betrifft. 

 
28.6.2007: Zu der auch, wie unten, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sehr deutlich geforderten  Durchsetzung des Umgangsrechtes mit allen gebotenen Mitteln und der nötigen Dringlichkeit gehören im Ausland auch Geldstrafen und selbst Gefängnis, obwohl dabei stets zu bedenken ist, inwieweit durch solche Maßnahmen gegen den betreuenden Elternteil das Kindeswohl, dessen Schutz ja vorrangig ist, beeinträchtigt werden könnte. Sicher sollten deshalb präventive Maßnahmen, wie die z. B. in den USA schon seit vielen Jahren als Scheidungsvoraussetzung verpflichtenden Kurse über Scheidungsfolgen für die Kinder und Mediation zunächst im Vordergrund stehen. Dabei muß aber auch gesichert sein, dass dafür Fachleute, mit genau zu definierenden hohen Qualifikationen zur Verfügung stehen.
In Deutschland wird es mit dem jetzt von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesvorschlag zur Reform der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
, FGG-RG,ab Mitte 2009 einige sehr begrüßenswerte, wenn auch im Vergleich mit dem Ausland leider insgesamt recht zaghafte Verbesserungenbei der Umsetzung des Sorge- und Umgangsrechtes geben, mit vielfach nur bloßen Kann-Bestimmungen und nur vermehrten Hinweisen auf schon bestehende Beratungs- und Mediationsangebote.  Besonders wichtig erscheinen uns aber das Beschleunigungsgebot, § 165, und dass endlich, wie schon im Durchführungsgesetz zum EU Abkommen über Internationale Kindesentführung (Brüssel IIa), zur Durchsetzung gerichtlicher Anordnungen zu Sorge und Umgang Ordnungsmaßnahmen eingeführt werden, die auch nachträglich, z. B. nach Umgangsvereitelung in den Osterferien, eingesetzt werden können, anders als die deshalb weitgehendst unwirksamen bisherigen Zwangsmaßnahmen nach § 33 FGG, vgl. Pressemitteilung.
Der bisher so häufig genutzte "Standortvorteil" und die dann faktische Umgangsvereitelung durch (auch heimlichen) Umzug an einen möglichst entfernten Ort, unter Mitnahme der Kinder, trotz noch bestehenden Mitsorgerecht des anderen Elternteils (vgl. Kindesentführung: ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?) wird 
mit  dem neuen  § 154wenigstens etwas erschwert, weil dann das nach § 152 Abs. 2 zuständige Gericht ein Verfahren an das Gericht des früheren gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Kindes abgeben kann, wenn ein Elternteil den Aufenthalt des Kindes ohne vorherige Zustimmung des anderen geändert hat. Dies gilt aber nicht, wenn dem anderen Elternteil das Recht der Aufenthaltsbestimmung nicht zusteht.
In Frankreich, z. B., wird dagegen das Umgangsrecht eines Elternteils auch durch Strafmaßnahmen geschützt, selbst wenn dieser kein Mitsorgerecht besitzen sollte, Article 227-5, 227-6 des Code Pénal, vgl. Fall c, Plasse-Bauer, unten (23.6.2007), zusätzlich zu den Strafbestimmungen, die für Kindesentführung dort selbstverständlich auch im Inland gelten, mit Verdreifachung der Strafen bei Entführung ins Ausland oder auch nur Geheimhaltung des Aufenthaltes über mehr als fünf Tage (Art. 227-9). Wir haben diese Strafbestimmungen, Art. 227-5 - 227-11 aus dem  
Code Pénalin unsere aktualisierte Darstellung des ausländischen Kindschaftsrechts aufgenommen, einschließlich statistischen Angaben zur Anwendung (Geldstrafen, Gefängnis) des Art. 227-5 beim délit de non représentation d'enfant, d. h. Umgangsvereitelung durch Nichtbereithalten des Kindes.
 
23.6.2007: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat wieder Urteile wegen Verletzung des Art. 8 der Konvention erlassen, weil Umgangsregelungen nicht mit allen gebotenen Mitteln und der nötigen Dringlichkeit durchgesetzt wurden und dadurch irreparable Folgen für die Beziehung zwischen dem Kind und dem Nichtwohnelternteil entstehen können. Der EGMR hat dazu eine sehr klare Haltung bezogen. Ob dabei die bekannten Verhaltenmuster in psychologischen Gutachten und dann von den Gerichten mit dem Begriff Parental Alienation Syndrome (syndrome d'aliénation parentale) zusammengefasst werden oder nicht, spielt dabei letztlich wenig Rolle, wenn diese Verhaltensmuster, einschließlich der Langzeitfolgen deutlich genug dargestellt werden. Der Gerichtshof scheut sich aber nicht, explizit auf das Parental Alienation Syndrome Bezug zu nehmen, trotz der (oft sinnlosen) Kontroversen, die diesen Begriff noch immer umgeben:  

a.  AFFAIRE ZAVŘEL c. RÉPUBLIQUE TCHÈQUE (Requête no 14044/05) Urteil (in Französisch) rechtskräftig 18.4.2007, Presseerklärung 19.1.2007 (auch in Englisch). Darin besonders interessant die wiederholten, explizitenHinweise in den psychologischen Gutachten und nationalen Gerichtsbeschlüssen auf das "Parental Alienation Syndrome (PAS)(syndrome d'aliénation parentale), verursacht durch die Mutter und ihrem neuen Ehemann in dem bei der Trennung 6 jährigem Kind (geb.1995), bei bestätigter bester Erziehungsfähigkeit des Vaters. Darauf nimmt dann auch der Gerichtshof Bezug, ähnlich, wenn auch nicht ganz so ausführlich wie schon im Urteil Koudelka g. Tschechien vom 20.7.2006 (vgl. unsere damalige Teilübersetzung aus dem Französischen und die Gegenüberstellung von Urteil und psychologischen PAS Kriterien.),weil auf frühere Entscheidungen, u.a. auch gegen Tschechien, Bezug genommen wird. Der Gerichtshof stellt fest (Absatz 52) , dass es für das Kind nicht schwierig gewesen wäre, sich wieder an den Umgang mit seinem Vater zu gewöhnen, wenn zum Zeitpunkt, als laut psychologischen Gutachten die PAS Symptome noch nicht so ausgeprägt waren, adequate Maßnahmen ergriffen worden wären. Die Nichtausübbarkeit des Besuchsrechts ist daher der de facto Toleranz des konstanten Widerstands der Mutter durch die Gerichte und dem Fehlen adequater Maßnahmen zur Wiederherstellung der Kontakte zuzuschreiben (Abs. 53).

b. CASE OF PAWLIK v. POLAND (Application no. 11638/02) Urteil (in Englisch) und Presseerklärunng vom 19.6.2007

c. In einem weiteren, ähnlichen Fall (die Verhaltensmuster bei Umgangsvereitelung / Entfremdung sind ja fast immer mehr oder weniger die selben),  Plasse-Bauer gegen Frankreich(no. 21324/02), über den wir schon  früher berichtet hatten, der Verurteilung (28.2.2006, rechtskräftig 28/05/2006) durch den EGMR, Verletzung des Art. 6 durch nicht ausreichendes Sorgetragen der Behörden / Gerichte, dass ein begleiteter Umgang auch tatsächlich stattfinden konnte, erging nach Berichten in verschiedenen französischen Zeitungen jetzt auch ein Strafurteil gegen den Vater des Kindes wegen Nichtbereithalten des Kindes für den Umgang. Das ist in Frankreich, anders als "natürlich" in Deutschland (vgl. deutsche Entscheidungen zum Umgangsrecht), ein Delikt (délit de non représentation d'enfant), strafbar nach Artikel 227-5 des neuen Strafgesetzbuchs (früher nach Art. 357 von 1901),  mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bis 15000€. Im vorliegenden Fall wurde der Vater zu einer vom Berufungsgericht erhöhten Schadensersatzleistung an die umgangsberechtigte Mutter von 3000€ + 1500€ Prozesskosten verurteilt (zusätzlich zu der Zahlung von 3000€ + 4000€ Prozesskosten durch den französischen Staat, gemäß dem EGMR Urteil). Auf Seiten der Mutter wurde und wird wesentlich mit PAS argumentiert. Die 4 Kinder sind inzwischen volljährig.

Das französische Strafgesetzbuch (Code Pénal, auch in Englisch und Spanisch) enthält übrigens einen ganzen Abschnitt, der Beeinträchtigungen der Ausübung der elterlichen Sorge und des Umgangs unter Strafe stellt: Livre II, Chapitre VII, Section 3 Des atteintes à l'exercice de l'autorité parentale, Art. 227-5  - Art. 227-11.  So wird  z. B. nach  Art. 227-6  der Wohnelternteil mit 6 Mon. Gefängnis oder 7500 € bestraft, wenn ein Umzug mit dem Kind dem Umgangsberechtigten nicht innerhalb eines Monats mitgeteilt wird. Wir werden über die Anwendung dieser Gesetze  in Kürze mehr berichten. (Eine, allerdings nicht mehr ganz aktuelle französisch-deutsche Fassung des Code Pénal findet sich hier.)VfK Logo (ges. geschützt)

Zu weiteren Urteilen mit Bezug auf das Parental Alienation Syndrome vgl. unsere Zusammenstellung.

15.6. 2007:  Von Montag den 18.6 bis Freitag 22.6 bringt ARTE zur besten Sendezeit, 20h15-20h40, eine Filmserie über internationale Kindesentführung: Nicht ohne meine Kinder. Doku-Soap, Frankreich 2007, ARTE, Erstausstrahlung. Regie: Jean-Yves Cauchard.
In Europa werden Jahr für Jahr Tausende von Kindern von den eigenen Eltern entführt. Sie leben dann im Ausland, ohne jeden Kontakt zum anderen Elternteil. Wie wird eine Mutter oder ein Vater mit der Trennung fertig, wenn sie wissen, dass ihr Kind jenseits der Grenze aufwächst? Die fünfteilige Doku-Soap berichtet über die Bemühungen dieser Mütter und Väter, ihre Kinder wieder zu finden und -zusehen. Der erste Teil erzählt vom Schock "Wenn das Kind fehlt".
Es handelt sich hier keineswegs um eine  "soap opera" oder "soap" (alt-deutsch: Seifenoper) sondern um sehr reale und tragische Fälle von internationaler Kindesentführung, auch wenn es in einem der vorgestellten Fälle ein allerdings sehr untypisches "happy end" gibt, vgl. Teil 5.  (Zum neu-deutschen Begriff "Doku-Soap" vgl. z. B.  Wikipedia).  
Für diese Sendungen sind jeweils Wiederholungen vorgesehen, für die erste am 25.06.2007 um 14:00  und  02.07.2007 um 11:30, etc.
.
9.6.2007: Am  Do. 7.6.2007 fand in Brüssel eine Sitzung des Petitionsauschusses des Europäischen Parlamentes statt, die sich wiederum  (wie schon am30.1.2007, Protokoll der Sitzung) mit den deutschen Jugendämtern befasste. Es ging dabei wieder um die Einwände aus ,,fachlich-pädagogischer Sicht" gegen den Gebrauch der polnischen Sprache beim begleiteteten Umgang (vgl. dazu auch Rede des Ausschußvorsitzenden, M. Libicki, im Europarat, 18.4.2007, französich), Inobhutnahmen, weiteres von den Petenten als Willkürmaßnahmen bezeichnetes Verhalten der Jugendämter, sowie um die immer dringender aufgeworfene Frage nach einer übergeordneten Fachaufsicht, insgesamt 11 Petitionen, deren Erörterung  im Ausschuß vorgesehen war. Die Petitionen sind über die Webseiten des Europaparlamentes verfügbar. Sie sind, mit umfangreichen weiteren Einzelheiten, zumeist auch auf zahlreichen anderen Webseiten leicht auffindbar, wobei allerdings, bei allem Verständnis für die große Betroffenheit dieser Eltern, für uns bedauerlicherweise nicht immer auch gewährleistet ist, dass sie unsere Anforderungen an Objektivität und Sachlichkeit ausreichend erfüllen.
  
5.6.2006: Uns ging ein Bericht des Westfalen-Blattes zu, in dem beschrieben wird, wie ein Jugendamt sich über den Beschluss des OLG Hamm hinwegsetzt, der dem (nichtehelichen) Vater ein regelmäßiges Besuchsrecht bei seinem aus dem Haushalt der Kindesmutter und ihres neuen Lebensgefährten in Obhut genommenen Sohn (2) gewährt. In der Ausgabe Nr. 127 von gestern, 4.6.2007, berichtet das Blatt  (
Christian Althoff, Herford ) weiter, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen Ermittlungen gegen die Jugendamtsmitarbeiter wegen des Verdachts der Kindesentziehung [ wir nehmen an,  § 235 StGB ] aufgenommen habe .

23.5.2007:
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 56/2007 vom 23. Mai 2007

Zum Beschluss vom 28. Februar 2007 – 1 BvL 9/04 –


Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig



Nach § 1570 BGB kann ein geschiedener Elternteil von dem früheren Ehegatten Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine
Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Übereinstimmend geht die
Rechtsprechung davon aus, dass bis zum Alter eines Kindes von acht Jahren beziehungsweise bis zum Ende seiner Grundschulzeit für den
betreuenden Elternteil keine Erwerbsobliegenheit besteht. Demgegenüber ist der in § 1615 l BGB normierte Anspruch eines Elternteils, der ein nichteheliches Kind betreut und deshalb einer Erwerbstätigkeit nicht
nachgeht, deutlich schwächer ausgestaltet. Die Verpflichtung des anderen
Elternteils zur Gewährung von Unterhalt an den betreuenden Elternteil endet gemäß § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB im Regelfall spätestens drei
Jahre nach der Geburt des Kindes. Mehr


Besonders interessant  für eine mögliche Neuregelung (bis spätestens 31.12.2008) sind der Absatz II, sowie die entsprechenden detaillierten Ausführungen im Beschluss :
§ 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB verletzt dagegen nicht das von Art. 6 Abs. 2 GG geschützte Elternrecht. Die zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs auf in der Regel drei Jahre ist im Lichte des Art. 6 Abs. 2 GG nicht zu beanstanden. Zum einen liegt es in der Einschätzungskompetenz des Gesetzgebers, für wie lange er es aus Kindeswohlgesichtspunkten für erforderlich und dem unterhaltspflichtigen Elternteil zumutbar erachtet, die persönliche Betreuung des Kindes durch einen Elternteil durch Gewährung eines Unterhaltsanspruchs an diesen zu ermöglichen. Zum anderen hat er jedem Kind ab dem dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz eingeräumt. Damit hat er sichergestellt, dass ein Kind ab diesem Alter in der Regel eine außerhäusliche Betreuung erfahren kann. Es ist eine vertretbare Einschätzung des Gesetzgebers, wenn er es deshalb nicht für notwendig erachtet hat, den betreuenden Elternteil länger von seiner Erwerbsobliegenheit zu entbinden, vielmehr unter Auswertung wissenschaftlicher Studien sei diesem nicht abträglich, sondern fördere wichtige Kompetenzen  des Kindes.
18.5.2007:  3sat,  Sonntag, 20. Mai 2007,  21.15 Uhr: Dokumentarfilmzeit: Söhne ohne Väter.  Vom Verlust der Kriegsgeneration.  Dokumentarfilm von Andreas Fischer, Deutschland 2007, 80 Minuten. Erstausstrahlung.
Fast ein Drittel der Kinder, die zwischen 1933 und 1945 geboren wurden, wuchsen ohne Vater auf. Mit dem Tod des Vaters im Zweiten Weltkrieg verloren vor allem die Jungen ein wichtiges Vorbild. Häufig war der abwesende Vater im Inneren präsenter als neue Bezugspersonen: Stiefväter konnten dessen Platz in der Familie nicht ersetzen. Die jung verwitweten Mütter entwickelten zu ihren Söhnen ein sehr inniges, oft auch erdrückend enges Verhältnis – nicht selten eine Belastung für deren spätere Partnerschaften ....Mit weiteren links...
Es gibt zu diesem Film ein Forum, das bereits sehr rege in Anspruch genommen wurde (schon 5 Seiten) und das auch zahlreiche Reaktionen des Autors zu den Zuschriften enthält.
  .
Selbstverständlich sind diese Erfahrungen auch für andere Arten von Elternverlust, insbesondere durch Trennung / Scheidung, weitgehend relevant, wobei bei letzterem, ganz anders als beim Tod eines Elternteils,  leider oft noch die Vermittlung eines starken Negativbildes des abwesenden Elternteils dazu kommt, mit entsprechenden Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl des Kindes.
Die psychischen und psychosomatischen Auswirkungen eines Elternverlustes wurden u.a. von Franz et al. ausführlich empirisch untersucht, an Hand einer Kohorte, ebenfalls aus der Kriegsgeneration (1999, vgl. unseren Bericht dazu), und danach auch in der Arbeit mit alleinerziehenden Müttern. Vgl. auch z. B. unsere Zusammenstellung von Literatur zum Thema Väter/Väterabwesenheit.

15.5.2007:  Bei der jetzt sehr ausführlichen Diskussion um Kinderbetreuung und Krippenplätze fällt uns immer wieder auf, dass das im Ausland schon seit vielen Jahren bewährte Modell von Betriebskindergärten praktisch keine Erwähnung findet. Dabei würde das für viele berufsstätige Eltern die bessere Alternative (insbesondere auch für die vermehrte Beteiligung von Vätern an der Kinderbetreuung) sein und auch in Deutschland gibt es bereits eine Reihe von Firmen, auch relativ kleine mittelständische Betriebe, die für sich entdeckt haben,  dass sich ihre Kostenbeteiligung schon wegen der  besseren Bindung der Mitarbeiter an den Betrieb und dem verbesserten Betriebsklima durchaus rechnet.  Wir freuen uns, dass die ARD Sendung Plus-Minus heute 21h50  einen kurzen Beitrag bringt, der dies deutlich macht: Kinderbetreuung.   Aufwärts mit der Bilanz? WDR, Dienstag, 15. Mai 2007.
Wir nehmen an, dass sich die vermehrte Einrichtung von Betriebskindergärten auch insgesamt für den Staat "rechnen" würde. Es ist uns deshalb unverständlich, warum solche Maßnahmen nicht schon längst in größerem Maße gefördert werden und man nicht wenigstens bei großen öffentlichen Einrichtungen mit gutem Beispiel vorangegangen ist.
 
9.5.2007: Die Bundesregierung hat jetzt das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz- FGG-RG), über das wir schon ausführlich berichteten (vgl. z. B. Beratung, Familienmediation und das FamFG, Teil  1, 2) mit einigen Abänderungen beschlossen. Es soll Mitte 2009 in Kraft treten. Vgl. Pressemitteilung. vom 9. 5. 2007 . Gesetzentwurf der Bundesregierung (836 Seiten, pdf Datei, 2840kB).

9.5.2007: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
Für eine Fernsehreportage zum Thema "Ich fange noch mal von vorne an" sind wir auf der Suche nach Protagonisten, die nach (oder auch während) einer Scheidung noch einmal ganz von vorne beginnen möchten / müssen. Wir möchten darüber berichten, welche Schwierigkeiten (aber auch Möglichkeiten) das Leben von Männern nach einer Trennung mit sich bringt (Kampf um das Sorgerecht, Finanzierung von Unterhaltsforderungen, Chancen einer neuen Liebe etc.). Unsere Reportage wird ausgestrahlt im Rahmen der Reihe "Exklusiv - die Reportage" (RTLII).
Interessierte können sich gerne unverbindlich melden bei: Ananas Fernseh- und Filmproduktions GmbH, Tel.: 089-6419 3810. E-Mail: reportage@ananas-tv.de
9.5.2007: 3sat  20:15 Uhr.  Recht brisant.  Gerichtsreporter berichten. Thema: Scheiden tut weh! Wer profitiert vom neuen Scheidungsrecht? Moderation: Bernd-Ulrich Haagen.

8.5.2007:  Die Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ)wird in seiner nächsten Ausgabe, 5/2007,  eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. 9.2006 (auszugsweise) abdrucken, die sehr wichtige Grundsätze zum Umgangsrecht, vor allem zum Recht auf Übernachtung, auch eines Kleinkindes, bei größeren Entfernungen zwischen den Eltern, enthält. Die Entscheidung 1 BvR 1827/06 ist von den Webseiten des Bundesverfassungsgerichtes abrufbar (keine zusammenfassende Pressemitteilung).

6.5.2007: Das Erste | Sonntag, 06.05.07 | 17:30 Uhr:   Ich hab doch beide lieb.  Kinder nach der Scheidung.   Film von Manfred Uhlig 
NDR (Stern.)  | Länge: 30 Minuten

6.5.2007: Die bereits angekündigte Rezension des Buches von Amy J. L. Baker (2007) aus einer Befragung jetzt erwachsener  "PAS  Kinder" wurde nun erstellt. 
 
2.5. 2007: Unsere Webseite zu Sexuellen Missbrauchsanschuldigungen und Glaubhaftigkeitsgutachten wurde aktualisiert, vor allem im Zusammenhang mit dem großes Aufsehen erregenden, spanned geschriebenen Buch von Sabine Rückert,  Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen (2007), über einen Fall der auf sehr dramatische Weise aufzeigt, wie unkritisch solche Anschuldigungen von einem Helfersystem und selbst der Strafjustiz aufgenommen werden können und welch fatale Folgen dies hat. 

Vorankündigung:
Wir werden in Kürze auch über ein soeben erschienenes Buch der amerikanischen Psychologin Amy J. L. Baker,  Adult Children of Parental Alienation Syndrome. Breaking the ties that bind  (W.W. Norton & Company, New York 2007, 303 Seiten)  berichten, das auf einer ausführlichen Befragung von 40  jetzt erwachsenen von PAS betroffenen Kindern beruht (vgl. auch ihre weiteren Arbeiten in unserer PAS Literaturliste).

20.4.2007: Die Einrichtung Evangelische Familienbildung in Düsseldorf möchte wieder auf eine Veranstalltung zum Thema Trennung  aufmerksam machen, die am Mittwoch den 9.5.2007 in Düsseldorf stattfindet: ,,Umgangs-und Sorgerecht speziell für Trennungsväter", vgl. Flyer. Die Online Anmeldung ist über die Webseite mit der Suchfunktion z. B. mit der Eingabe  ,,Trennungsväter" erreichbar.  Die Eingabe "Trennung" liefert eine Fülle weiterer einschlägiger Veranstaltungen.

17.4.2007: Morgen, Mittwoch  20h15-21h45  WDR Köln, Hart aber fair - das Reizthema: Mama gegen Papa, Geld statt Liebe wenn die Ehe im Krieg endet. Moderation: Frank Plasberg.  Mit  Michael Schanze, TV-Moderator; Jutta Wagner, Familienanwältin, Vorsitzende Deutscher Juristinnenbund;  Mathieu Carrière, Schauspieler; Johannes Singhammer, CSU, Sprecher für Familienpolitik der Unionsfraktion.
Scheidung tut weh - doch noch schmerzhafter kann der Streit um den Unterhalt werden. Männer sagen: Wir werden ausgebeutet! Frauen klagen: Mein Ex drückt sich ums Zahlen. Und mitten drin die Kinder. Ist das neue Unterhaltsrecht gerecht - oder bringt es das Aus für die klassische Familie? Wer siegt im Scheidungskrieg - und warum scheitern so viele Ehen?
Zusaetzlich haben Sie die Moeglichkeit, auch waehrend der Sendung auf unserer Homepage Ihre Meinung zur Sendung im Gaestebuch zu  veroeffentlichen. http://www.wdr.de/tv/hartaberfair05/aktuell/index.phtml

11.4.2007: Heute:  Das Erste | Mittwoch, 11.04.07 | 21:45 Uhr   ARD-exclusiv.  SWR (Stern.)  | Länge: 30 Minuten.  Zum Papa nur am Wochenende. Kleine Pendler auf Deutschland-Tour. Film von Rita Knobel-Ulrich.

31.3.2007: Die Entscheidung XII ZR 161/04 des Bundesgerichtshofes  vom 28.2.2007 zum Kindesunterhalt bei einem Wechselmodell liegt nun im Volltext vor (als pdf Datei unter Aktuelle Entscheidungen). Es ist interessant zu bemerken, dass das Oberlandesgericht eine ähnliche nach Betreuungszeit anteilige Berechnung des Unterhalts durchgeführt hatte, wie wir in unserer Modellberechnung vom 1.3.2007 nach amerikanischen Richtlinien, wobei zufällig sogar unsere Annahme über das Einkommen der Muttter mit deren  tatsächlichen Einkommen übereinstimmt. Allerdings wurde dieses Urteil, das eine flexible, den tatsächlichen Lebensverhältnissen angepasste, gleichwertige, wenn auch nicht exakt 50:50 Betreuung durch beide Eltern fördern würde, durch den BGH aufgehoben, derart, dass der Vater für die beiden Kinder, die er zu etwa einem Drittel der Zeit betreut, den vollen Barunterhalt zu leisten hat, dies unbeachtlich auch der überwiegenden Betreuung eines dritten Kindes durch ihn (für das dann die Mutter den vollen Barunterhalt zu leisten hat).  

17.3.2007: Morgen: Scheidungsrecht: gehörnt, geschieden, geschröpft?  Das Erste | Sonntag, 18.03.07 | 21:45 Uhr
Sabine Christiansen  NDR (Bln.)  | Länge: 60 Minuten.  Die Gäste: Norbert Geis, CSU (MdB); Michaela Freifrau Heereman (Kath. Theologin, Publizistin); Andrea Kiewel (Moderatorin); Thomas Strunz (Ex-Fußballprofi); Andrea Fendrich (Unternehmerin) u. a.

1.3.2007: Die Entscheidung des BGH liegt nun als Pressemitteilung Nr 32/2007 vor. Sie bietet keine Überraschungen. Es bleibt beim Status quo. Wenn ,,die Eltern keine Betreuung in einem Wechselmodel mit im Wesentlichen gleichen Anteilen praktizieren"ist ein  Elternrteil zu Barunterhalt verpflichtet, der allein nach dessen Einkommen zu bemessen ist, während der andere Elternteil seine Verpflichtung, zum Unterhalt der Kinder beizutragen, allein durch deren Pflege und Erziehung erfüllt. (Wir werden sobald wie möglich auf das vollständige Urteil verweisen. AZ XII ZR 161/04).
 Kommentar: Damit ist zu befürchten, dass einer gleichwertigen (aber nicht notwendig exakt 50:50) Betreuung der Kinder durch beide Eltern, auch nach Trennung oder  Scheidung, wie sie in anderen Staaten längst praktiziert wird, in Deutschland wirksam ein weiterer Riegel vorgeschoben wurde. Vgl. dazu unsere Berichte über die neueren Modelle in Belgien, Italien, Australien, oder die entsprechenden Statuten von U.S. Bundesstaaten in denen diese Sorgerechtsregelung (joint physical custody) schon seit Jahrzehnten praktiziert wird. Der Kindesunterhalt wird z. B. nach California Family Code 4055 entsprechend einer einfachen Formel nach dem Einkommen beider Eltern und der Zeit, die das Kind beim jeweiligen Elternteil verbringt berechnet und auf die Eltern verteilt, und ähnlich in anderen Staaten. Die CA Formel kann so verstanden werden, dass jeder Elternteil entsprechend dem Anteil den er nicht durch Betreuung ableistet und seinem Einkommen Barunterhalt zu leisten hat, mit einem Faktor der von Kinderzahl und auch vom Gesamteinkommen der Eltern abhängt. Der Differenzbetrag ist dann als Ausgleichzahlung (Barunterhalt) zu erbringen.

Zur Veranschauung ein Zahlenbeispiel: Nach dieser Formel wäre im obigen Fall nicht der Vater (mit derzeit monatlich146€/Kind), sondern die Mutter (Lehrerin) ausgleich (barunterhalts)pflichtig, wenn, bei festgestelltem 64% Betreuungsanteil ihr Nettoeinkommen mehr als 77,8% über dem des Vaters (1045€) liegen würde, also über 1858€ monatlich. Bei, angenommen 2000€, wären dies nach der CA Formel z. B. 20,48€ für 2 Kinder. Jedoch wäre auch zu berücksichtigen, dass ein drittes Kind ganz beim Vater wohnt (obwohl vielleicht nicht, wie hier angenommen, zu 100%). Das würde nach der CA Formel bedeuten, dass sich der Betreuungsanteil der Mutter auf den Durchschnitt, also 42,67%, reduziert (d.h. auch, das Schwergewicht der Betreuung eigentlich insgesamt beim Vater liegt) und sie bei wiederum 2000€ netto, insgesamt 350€ monatlich für die 3 Kinder an den Vater als Ausgleich für seinen (insgesamt größeren) Betreuungsanteil zahlen müsste, statt nach deutschem Recht entsprechend diesem Einkommen allein für das dritte Kind barunterhaltspflichtig zu sein, aber gleichzeitig, trotz nur teilweiser Betreuung, Anspruch auf den vollen Unterhalt für die beiden anderen Kinder zu haben..
Zu berücksichtigen ist bei solchen Berechnungen auch, dass bei sehr niedrigem Einkommen (in CA $1000=756€) dem Zahlungspflichtigen im Allgemeinen eine Reduktion der Ausgleichszahlung zusteht. (Wobei im vorliegenden Fall jedoch auch vorgebracht wurde, dass die Mutter zu 70%, der Vater aber nur zu 50% erwerbstätig sei.) In Deutschland wird dies durch einen notwendigen Selbstbehalt für den Eigenbedarf berücksichtigt, der mit obigen Zahlen (aus der SZ vom 1.3.) für den Vater (1045 -2x146=753€) offenbar erreicht, wenn nicht unterschritten ist (lt. Leitlinien für Süddeutschland, Stand 1.7.2005, bei Erwerbstätigen: 890€),

 
1.3.2007: Heute entscheidet der Bundesgerichtshof erneut über die Aufteilung des Unterhaltes beim sogenannten Wechselmodell (XII ZR 161/04 Amtsgericht Bamberg 1 F 1176/03 ./. Oberlandesgericht Bamberg  2 UF 25/04). Im Dezember 2005 hatte derselbe Senat entschieden, dass solange das Schwergewicht der Betreuung erkennbar bei einem Elternteil liege, keine anteilsmäßige Anrechnung der Betreuungskosten des anderen auf den zu leistenden Barunterhalt für minderjährige Kinder stattfindet, dieser sich also (z. B. entsprechend den Düsseldorfer Tabellen), allein nach dessen Einkommen, unabhängig von dem des anderen, richte ( XII ZR 126/03, verkündet am 21.12.2005, und mit diesem Aktenzeichen aus der Datenbank des BGH abrufbar). Vgl. auch unsere früheren Berichte und Kommentare zum Wechselmodell in Deutschland und anderswo, z. B. vom 5.12.2006.

26.2.2007: Die Onlinebefragung von getrennt lebenden Vätern (siehe Ankündigung vom 12.2.2007) wird heute, 20h, abgeschlossen. Für die rege Teilnahme wird gedankt. Die Resultate werden im Sommer veröffentlicht werden.
 
25.2.2007: Menschenrechtsverletzungen und andere problematische Justizfälle gibt es selbstverständlich auch anderswo. Es mag daher interessant sein, zu sehen wie im Vergleich zu Deutschland damit umgegangen wird, auch wenn weder die Rechtsstruktur noch die Fälle exakt vergleichbar sind.
 Anders als in Deutschland hat in Österreich die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Verfassungsrang, was die Durchsetzung erleichtert, und nach Meinung mancher auch dazu beiträgt, dass mehr Fälle den Gerichtshof in Straßburg erreichen. Das waren gerade in letzter Zeit besonders viele. Dazu ist die sehr rasche Reaktion der neuen österreichischen Justizministerin interessant. Aus einem Interview (z. B. Salzburger Nachrichten vom 25.2. 2007): In jüngster Zeit wurde Österreich neun Mal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt, weil heimische Gerichte die Meinungsfreiheit missachtet hatten. Ist das nicht beunruhigend? Berger: Das ist beunruhigend und beschämend. Wir haben an alle Richter und Staatsanwälte Informationen über die Judikatur des EuGH erteilt und werden an die Generalprokuratur die Anregung übermitteln, in zwei weiteren anhängigen Fällen die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes einzubringen. Es besteht Hoffnung, dass der OGH eine Wende herbeiführt.. An Gesetzesänderungen sei derzeit nicht gedacht. Die Unabhängkeit der Gerichte werde respektiert, wie sie betonte.  [OGH = Oberster Gerichtshof. Die Aufgaben der Generalprokuratur beim OGH beziehen sich auf Strafverfahren, sowie Disziplinarverfahren gegen Richter, Notare, Rechtsanwälte. Daztu gehört insbesondere die Veranlassung oder Mitwirkung bei der "Erneuerung" eines Strafverfahrens, wenn der EGMR eine Verletzung der Menschenrechtskonvention feststellt, §363 StGB.]
Ein anderes Problem, das in Deutschland immer wieder nach einem erfolgreichen Beschwerdeverfahren entsteht, ist, dass das Verfahren wieder an das selbe Gericht zurück verwiesen wird (und das nicht nur im Fall Görgülü!), vielfach also sogar dieselben Richter ihre frühere Entscheidungen als fehlerhaft korrigieren müssten. In dem kürzlich aufgedeckten Skandalfall (vgl. z. B. Kurier 12.2) in einem Nobelvorort von Linz, Oberösterreich (Eine Juristin konnte an Schule, Jugendwohlfahrtsbehörde, anderen Behörden und den Gerichten vorbei ihre Kinder Jahre lang praktisch als Gefangene in ihrem verwahrlosten Haus halten, zu denen auch der Vater, ein Richter, keinen Zugang fand.) wurde zur Vermeidung einer möglichen Befangenheit das gesamte gerichtliche Verfahren kurzerhand in ein anderes Bundesland (Kärnten) verlegt. Der zuständige Landesrat (=Staatsminister) veranlasste jedoch weitere Strukturreformen in der Jugendwohlfahrt (Jugendämtern) des Landes.
 Wien ist übrigens Sitz einer neuen EU-Agentur für Grundrechte geworden (Verordnung vom 15.2.2007), die die Tätigkeit des EGMR unterstützen wird (ohne selbst Urteile zu fällen). 

23.2.2007: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 20/2007 vom 23. Februar 2007

Zu Beschlüssen vom 9. Februar 2007 – 1 BvQ 2/07, 1 BvR 217/07; 1 BvR 125/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Umgangsregelung in Sachen Görgülü
Gegenstand der beiden Verfassungsbeschwerden, die jeweils mit einem Eilantrag verbunden sind, ist eine Umgangsregelung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 15. Dezember 2006. Während der Vater eines bei Pflegeeltern lebenden nichtehelichen Kindes eine Erweiterung der getroffenen Umgangsregelung erreichen will, möchte die Verfahrenspflegerin des Kindes das Umgangsrecht des Vaters einschränken lassen. Beide Verfassungsbeschwerden sind von der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen worden, da die gerichtliche Umgangsregelung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
VfK Kommentar: Besonders erstaunen mögen den schlichten Beobachter vor allem die im Beschluss 1BvR 125/07 zum Ausdruck gebrachten Einzelheiten, angefangen schon damit, dass formal juristisch gesehen, das siebenjährige Kind der Beschwerdeführer ist, der eine Einschränkung des Umganges mit seinem leiblichen Vater begehrt, obwohl laut Bundesverfassungsgericht es dahingestellt bleiben kann, ob die für das fachgerichtliche Verfahren bestellte Verfahrenspflegerin den Beschwerdeführer auch  im Verfassungsbeschwerdeverfahren wirksam vertreten kann.(Die Prozessbevollmächtigten sind Rechtsanwälte Marquardt Wilhem Siefert, Köln; Prof. Dr. Dr. Gisela Zenz und Prof. Dr. Ludwig Salgo, Frankfurt). Besonders lesenswert sind die gegen den Umgang vorgebrachten Einwände und die entsprechende Entgegnung des Bundesverfassungsgerichtes, mit der dieses die Einwände verwarf und damit eine Entscheidung über die Beschwerde ablehnte. Interessant wäre vielleicht auch zu erfahren, wie dieses aufwändige Beschwerdeverfahren der Verfahrenspflegerin finanziert wurde?
Die Rechtsbeschwerde ließ das OLG Naumburg zu, soweit es die Übertragung der elterlichen Sorge in seinem Urteil vom 15. Dezember 2006 abgelehnt hat. Die entsprechende Beschwerde wurde am 27.12.2006 beim Bundesgerichtshof eingereicht. Die endlose>Geschichte kann also, nach bereits 7 (in Worten sieben! ) Verfassungsbeschwerden und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (26. 2.2004), in dem auch eine Menschenrechtsverletzung festgestellt wurde, weiter gehen. (Vgl. dazu auch unseren Hinweis vom 21.2. auf die Sendung des , sowie unseren Bericht zu  Pflegekinderwesen und Fremdunterbringung in Deutschland.)  

23.2.2007: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
Für ARD Brisant sind wir auf der Suche nach der berühmten „Nadel im Heuhaufen“ und hoffen, dass Sie uns unter Umständen weiterhelfen können. Der Beitrag soll die Geschichte einer Familie erzählen, die infolge eines negativen Vaterschaftstests neu zusammen gefunden hat. Wie das neue Verhältnis konkret aussieht ist dabei weniger von Belang. Wichtig ist uns die Situation des Kindes. Besonders schön wäre ein Fall, in dem nach einem negativen Vaterschaftstest der biologische und der soziale Vater, sowie das Kind und vielleicht sogar die Mutter in einem guten Verhältnis, wenigstens in Kontakt zueinander stehen.
  Ich weiß, dass es sich hier um einen echten Wunschzettel handelt. Vielleicht existieren im Rahmen Ihrer Initiative Menschen, die eine  ähnliche Geschichte erlebt haben und sie für einen kurzen Film erzählen würden. Sie erreichen uns jederzeit herzlich gern über : kretzer@mediaakzent-tv.de

21.2.2007:Kinderrechte in Deutschland unterm Hammer. Keine Chance für Urteile des Europäischen Gerichtshofes in Deutschland?
Eine wirklich informative Sendung des Väterradios zur Problematik der Umsetzung von EGMR Urteilen in Deutschland und zum aktuellen Stand in den bekannten Fällen Haase und Görgülü. (mp3 Datei, 47.6 MB)

16.2.2007: Für Trennungsväter im Raum Düsseldorf gibt es Veranstaltungen der Einrichtung Evangelische Familienbildung in Düsseldorf in denen über rechtliche Fragen informiert wird und Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch besteht (14.3 und 9.5.2007). Informationen: siehe Flyer (doc Datei) oder auf der Webseite der Einrichtung (z. B. "Kurs suchen" mit Stichwort "Trennung").
 
14.2. 2007: Zu Vaterschaftstests haben wir die folgende Anfrage um Mithilfe bekommen, der wir gerne nachkommen:
Wir benötigen DRINGEND Väter, die einen Vaterschaftstest haben machen lassen, festgestellt haben, daß sie NICHT der Vater sind und bereit sind, darüber zu erzählen, wie es danach weitergegangen ist.
 Ebenso suchen wir ein (natürlich älteres oder volljähriges) Kind, welches bereit ist, über die Ereignisse aus seiner Sicht zu berichten.
 Aktuell haben wir eine größere Tageszeitung, die darüber eine kleine Serie machen will und mehrere Redaktionen, die dieses Thema ebenfalls aufgreifen wollen.
 Es geht darum, die Problematik der Öffentlichkeit deutlich zu machen, ist also in unser aller Interesse.  Damit wir eine entsprechende Vorauswahl machen können - denn es sollen ja möglichst verschiedengelagerte Ausgänge dargestellt werden - ist es wichtig, daß eine kurze Skizzierung der Geschichte beiliegt. Die Antwort kann per Mail oder besser über folgendes WEB-Formular erfolgen:
http://www.faelle.vafk.de/in/Vaterschaftsstests.htm

14.2.2007: Heute berichten die Zeitungen ausführlich über das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, z. B. die Süddeutsche Zeitung auf der Titelseite (,,Richter erleichtern Vaterschaftsklagen") und auf den Seiten 2, 4, sowie online. Abzuwarten bleibt, wie konkrekt die verfassungsrechtlichen Vorgaben für ein Verfahren zur Festellung der Vaterschaft umgesetzt werden. Damit das Verfahren praktikabel ist, müssen die Anforderungen für dessen Einleitung niedrig genug sein. Wir meinen, dass die Tatsache, dass jemand bereit ist die Mühen und nicht unerheblichen Kosten eines gerichtlichen Verfahrens und einer gerichtlich angeordneten DNA Analyse auf sich zu nehmen und dabei zusätzlich noch möglicherweise das Verhältnis zur Mutter des Kindes und eventuell zum Kind selbst weiter belastet, eigentlich einen ausreichend ernsthaften Grund für die Einleitung eines Verfahrens darstellt.Die noch heute üblichen mehr oder weniger prosaischen Begründungen eines Verdachts, deren Akzeptanz im Ermessen, um nicht zu sagen Belieben des Gerichtes liegt (die Rechtslage dazu ist sehr uneinheitlich) erscheinen angesichts höchst einfach anzuwendender und verläßlicher DNA Tests nicht mehr zeitgemäß, wenn nicht geradezu lächerlich und völlig überflüssig. Die Befürchtung, dass mit einer niedrigen Schwelle ein Missbrauch durch zahlreiche ,,ins Blaue hinein“ erhobene Anfechtungsklagen entstehen würde, erscheint uns unbegründet. Mit einer niedrigen Schwelle für ein gerichtliches Verfahren würde sich auch das Problem heimlicher Vaterschaftstests vermutlich weitgehend erledigen, das jedenfalls getrennt gesehen werden sollte.
  
13.2.2007: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -  Pressemitteilung Nr. 18/2007 vom 13. Februar 2007
Zum Urteil vom 13. Februar 2007 – 1 BvR 421/05 –
Heimlicher Vaterschaftstest darf im gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden – Gesetzgeber muss aber Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitstellen.



13.2.2007: Aus http://www.heute.de/   (12:00 Uhr) [M] ZDF, dpa  Hoffnung für zweifelnde Väter

Heimliche Vaterschaftstests dürfen nicht vor Gericht verwertet werden. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dennoch dürfen zweifelnde Männer Hoffnung schöpfen: Laut Urteil muss der Gesetzgeber nun ein Gesetz erlassen, um die Überprüfung der Vaterschaft zu erleichtern.[mehr]



Die Stellungnahme von Väter für Kinder e.V. ist in den Abschnitten 54-55 des Urteils zusammengefasst.

12.2.2007:  Wir haben folgende Anfrage erhalten und bitten dieses wichtige und interessante Projekt durch eine Teilnahme nach Kräften zu unterstützen:

Getrennt lebende Väter gesucht für wissenschaftliche Studie über das Selbstbild als Vater

  Liebe Väter,

 Im Rahmen meiner Magisterarbeit für den Studiengang Erziehungswissenschaften an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät, Bereich für Pädagogische Psychologie, der Universität Leipzig möchten ich Sie einladen an einer Untersuchung teilzunehmen.
 
Ziel dieser Untersuchung ist es mehr darüber zu erfahren, welche Einstellungen Väter, die von ihren Kindern getrennt leben, zu ihren Kindern und zur ihrer Rolle als Vater haben. Daher richtet sich diese Studie ganz speziell an getrennt lebende Väter.
 Die Online-Befragung dauert etwa 30 Minuten und erfolgt natürlich anonym und unter Gewährleistung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Ihre Aufgabe ist es einen Katalog von Fragen zu beantworten. Aus den Angaben wird niemand Rückschlüsse auf Ihre Identität ziehen können.

 Sie erreichen den Fragebogen unter folgender Adresse:  http://wwwstud.uni-leipzig.de/~erz01jzi/

 Um an der Befragung teilzunehmen, benötigen Sie folgende Login-Daten:  Benutzername: vaeterstudie     Passwort:  leipzig07

 Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte direkt an mich: vaeterstudie07@yahoo.de

 Ich danke Ihnen sehr für Ihre Hilfe. Über die Ergebnisse der Studie werde ich Sie auf Wunsch sehr gern informieren.

 Katharina Straub, Erziehungswissenschaftliche Fakultät der Universität Leipzig


7.2.2007:  Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Verfahren „Heimlicher Vaterschaftstest“ auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 21. November 2006 (siehe Pressemitteilung Nr. 77/2006 vom 30. August 2006) am Dienstag, 13. Februar 2007, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,  Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden. Details zur Teilnahme an der Urteilsverkündung in der Pressemitteilung Nr. 13/2007 vom 2. Februar 2007

6.2.2007 Wir haben heute dankenswerterweise einen Hinweis auf ein unseres Erachtens sehr interessantes Internetprojekt erhalten: Unter der Web-Adresse www.abgeordnetenwatch.de können allen 614 Bundestagsabgeordneten öffentlich Fragen gestellt werden. Außerdem sind Informationen über die Biografie und das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten übersichtlich dargestellt. Dadurch, dass Fragen und Antworten unbegrenzt öffentlich zugänglich sind und ebenso eine Nichtbeantwortung ersichtlich ist, ergeben sich neue Möglichkeiten für Bürgernähe und gelebte Demokratie, wenn sie verantwortungsvoll genutzt werden, d.h. sachliche Fragen von allgemeinem Interesse gestellt werden. (Dass es auch Fragestellungen geben mag, die besser unbeantwortet bleiben, weil sie unsachlich sind, in erster Linie der Selbstdarstellung dienen, oder sonst von zu geringem allgemeinen Interesse sind, wird niemanden überraschen, der an politischen Diskussionen teilgenommen hat.). Wünschenswert wäre vielleicht auch eine Ausdehnung auf die Abgeordneten des Europaparlaments, wo leider, wohl zum guten Teil zu Recht, mangelnde Bürgernähe besonders beklagt wird. 
Unter den bisherigen Fragen sind bereits auch solche aus dem Themenkreis (z.B. Umgang, Umgangskosten) unserer eigenen Webseiten zu finden.
Wir möchten bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass u.a. auch der Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages ein Internetforum besitzt in dem öffentliche Petitionen zur Mitzeichnung präsentiert werden.

28.1.2007: Zitat: „Die Einelternfamilie“, so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV „ist eine zukunftsweisende Lebensform. Das sollte sich endlich in einer zeitgemäßen Familienförderung niederschlagen. Der VAMV fordert seit Jahren die Individualbesteuerung und eine Grundsicherung für Kinder. Die Einführung einer Kinderkomponente beim Ehegattensplitting führt zur Zementierung des traditionellen Modells. Vom Splitting profitieren nur Familien, bei denen ein Erwachsener besonders viel verdient: Also die so genannte Hausfrauenehe. Kinder von nicht verheirateten Paaren werden von diesem Modell nicht profitieren. Zukunftsfähige Konzepte liegen vor, sie müssen nur endlich umgesetzt werden.“
Quelle:Pressemitteilung des Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. vom 24. Januar 2007
Zum Umgang mit dem Kind aus der "Einelternfamilie", zu PAS  und einem laut Autorin noch nicht wissenschaftlich erforschten "Paternal Fluchtverhalten Syndrom (PFS)"  vgl. u.a. ,,Umgang-Neues Recht des Kindes" (Auszüge aus einem Vortrag von Elke Ostbomk-Fischer auf der Bundesdelegiertenversammlung des VAMV, 2001. Volltext, pdf Datei, 22 S.)

9.1.2007:  Heute 22h 15 ZDF Dokumentation 37 Grad:  Wer ist mein Vater? 
"Wer ist mein Papa?" - Schon Kleinkinder gehen dieser Frage akribisch nach. Wer vaterlos aufwächst, vermisst oft schmerzlich den abwesenden Elternteil, auch, wenn ein Stiefvater oder eine andere Person diese Rolle übernimmt. Spätestens im Erwachsenenalter verspüren viele den Wunsch, ihre wirklichen Wurzeln kennen zu lernen ...
Sendung am 9. Januar 2007, 22.15 Uhr
Wiederholung auf 3sat: 18. Januar 2007 um 18.00 Uhr    LITERATUR HINWEISE

   Neues bei Väter für Kinder e.V. 2006

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2005

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2004

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2003

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2002

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2001

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2000

Neues bei Väter für Kinder e.V. 1999

Neues bei Väter für Kinder e.V. (1997- 1998)