Judgments - In Re S
(A Minor)
(1997)
und Fortsetzung,
bei dem einem nichtehelichen Vater in England nach dem
Tod der Mutter das Sorgerecht zugesprochen wurde, das Kind
aber von deren Verwandten nach Irland verbracht worden war.
Ebenfalls mit expliziten Bezug auf das Haager Abkommen
über Kindesentführung und Europäische
Abkommen, wie sie ja auch in Deutschland gelten.
11.9.2007: Hinweis auf eine Tagung
zur Väterarbeit in NRW:
"Wir werden das Kind schon
schaukeln"
Spätestens seit der
Einführung von „Papamonaten“ im neuen
Elterngeldgesetz sind Väter und ihre Rolle in der
Familie ein öffentlich debattiertes Thema. Es wird
deutlich, dass auch Männer vor
„Vereinbarkeitsfragen“ stehen, zwischen Kind und
Karriere balancieren. Väter wollen beruflich erfolgreich
sein und sich zugleich bei der Erziehung engagieren.
Die Fachtagung richtet sich an alle, die mit Männern und
Vätern beruflich zu tun haben: an
Personalverantwortliche in Unternehmen und Betriebsräte,
an Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung, in der
Familienbildung, in Jugendämtern und Verbänden,
aber auch an Hebammen und GynäkologInnen. Die
Teilnehmenden an der Veranstaltung werden darin
unterstützt, die Begleitung und Beratung von Vätern
zu optimieren.Sie werden
* die Vielfalt an
spezifischen Fördermöglichkeiten für
Väter kennen lernen.
* in praxisorientierten Workshops konkrete Impulse für
Ihre eigene Arbeit bekommen.
* in einen Erfahrungsaustausch mit solchen Berufsgruppen
treten, die hinsichtlich der Begleitung und Beratung von
Vätern mit Ihrer beruflichen Praxis Schnittstellen
haben.
* ihr persönliches Netzwerk ausbauen und dazu beitragen,
dass Kompetenznetzwerk für Väter in NRW weiter zu
stärken.
Die vom
NRW-Familienministerium und der Stadt Köln
geförderte Veranstaltung wird organisiert und
unterstützt vom Männer-Väter-Forum Köln,
dem Projekt "Väter und Karriere" und dem Institut IMBSE
e.V.
Detaillierte Informationen zur Anmeldung und den
einzelnen Workshops finden
Sie ab September unter www.vaetertagung.de
Tagungstermin am 6. November
2007, von 9:00 bis
16:30 Uhr, im Bürgerhaus
Stollwerck in Köln, Teilnahmebeitrag 20 €.
Der Flyer zur Tagung steht hier zum Download
[278 KB] bereit
10.9.2007: Unsere kommentierten Literaturverzeichnisse
(internationale Literatur, deutsche Literatur) zum Parental Alienation Syndrom (PAS) wurden
aktualisiert.
Wir werden von jetzt an bei Zeitschriftenartikeln durch den
Hinweis [peer reviewed]
auch möglichst Angaben darüber machen, ob sie von
Fachkollegen vor der Veröffentlichung auf
wissenschatfliche Standards hin begutachtet worden
sind und nach ev. Nachbesserungen für eine
Veröffentlichung als geeignet befunden wurden. Das
erhöht nicht nur die Qualität wissenschaftlicher
Arbeiten, sondern ist zu einem wichtigen Kriterium für die
Beachtung solcher Arbeiten geworden. Aber leider ist das in
Deutschland bei juristischen und psychologischen Aufsätzen
noch immer weitgehend unbekannt, wenn auch z. B. in den
Naturwissenschaften auch hier längst
selbstverständlich. Vgl. Begutachtete
Aufsätze in Fachzeitschriften und das Parental Alienation
Syndrome. Die in international anerkannten
wissenschaftlichen Datenbanken aufgeführten Arbeiten sind
durchwegs peer reviewed. Eine entsprechende Kennzeichnung bei
früheren Arbeiten ist aber in unserem Verzeichnis
möglicherweise noch nicht eingefügt, oder es ist
für uns eine entsprechende Information (vor allem bei
juristischen Arbeiten) nicht
verfügbar.
Zugleich
hoffen wir mit diesen Verzeichnissen auch Behauptungen selbst
ernannter Experten deutlich entgegen zu treten, dass PAS
keine wissenschaftliche Beachtung fände. Dazu gehört
in der Wissenschaft selbstverständlich auch Kritik, und
das erst recht bei einem Phänomen, dass sich
niemals durch einen Labortest etc. vollkommen
eindeutig diagnostizieren lassen
wird, wenn
auch sog. inter-rater
reliabilty, d.h. ein hoher Grad von Übereinstimmung
unter Experten bei der Diagnose gegeben sein
muss. Aber
Kritik sollte ebenfalls wissenschaftlich fundiert sein und in
jedem Fall sachlich
bleiben.
28.08.2008: Wir haben folgenden Aufruf der Bild Zeitung erhalten,
den wir gerne weitergeben:
Junge Väter und Hausmänner gesucht!
Wir suchen Väter die zu Hause bei den Kindern bleiben, während ihre Frauen arbeiten. Mit unserem Bericht der in der Bild Zeitung München erscheinen wird, möchten wir Akzeptnaz fördern und anderen Männer Mut machen!
Bitte unter der Email:Mucred@bild.de oder Telefon: 089 2110 3278.
24.08.2007: Unsere Webseiten zu Unterhalt wurden überarbeitet und ergänzt.
23.08.2007:
Wende im
Fall Görgülü.
Nach einem Artikel der Mitteldeutschen Zeitung,
Kind soll bald bei Vater
Görgülü leben,
sowie Spiegel Online,
Junge
soll nun doch beim Vater leben, und weiteren
Berichten hat der Amtsvormund des Kindes entschieden, den
Umgang mit dem Vater schrittweise auszuweiten, mit dem Ziel
einer endgültigen Zusammenführung im Sommer 2008
(
pdf
Datei). Wir freuen uns für Kind und Vater, dass
diese schier
unendliche
Geschichte (vgl.
Tagebuch) nun doch in absehbarer
Zeit ein Happy End haben soll.
20.08.2008: Das aktuelle Heft 7/8 2007
der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ)
enhält mehrere Berichte zu OLG
Beschlüssen über die Anordnung psychologischer
Begutachtung oder Beratung/Therapie. Da diese Fragen von
erheblicher Bedeutung, vor allem in Hochkonfliktfällen
sind, haben wir das auch zum Anlass genommen, Sachverständigengutachten eine eigene
Rubrik zu widmen und insgesamt unsere Seiten zu Psychologie im Kindschaftsrecht wieder zu
überarbeiten.
17.08.2007: Presseportal des Statistischen Bundesamtes:
2006: Inobhutnahmen fast
unverändert.
Wiesbaden (ots) -Im Jahr 2006 wurden in Deutschland 25.800
Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen.
Wie das Statistische
Bundesamt mitteilt, waren dies rund 400 (+ 2%) mehr als 2005.
Damit nahmen die Jugendämter 2006 pro Tag rein rechnerisch
rund 71 Kinder und Jugendliche in Obhut.
Eine Inobhutnahme ist eine
kurzfristige Maßnahme der
Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen,
wenn sie sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation
befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren
eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (etwa der Polizei oder Erzieher) in Obhut
und bringen sie - meist für Stunden oder einige Tage - in
einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim
....... Mehr
Weitere kostenlose
Informationen gibt es im Publikationsservice des
Internetangebotes unter www.destatis.de/publikationen,
Suchwort "Inobhutnahmen". Im Internet
sind auch Statistiken einzelner Landesämter oder
Städte zu finden. Damit überlassen wir es dem
Leser sich von der Dimension (1997:
31564) und
Wirkung dieser Maßnahmen, sowie den effektiven
Verweildauern, mit oder ohne Rückkehr zu den Eltern, ein
eigenes, ausgewogenes Bild zu machen.
15.08.2007: Zitat eines berühmten amerikanischen
Schriftstellers zu einer
Art Eltern-Kind-Entfremdung (nicht mit PAS zu
verwechseln!):
"When I was a boy of fourteen,
my father was so ignorant I could hardly stand to have the
old man around. But when I got to be twenty-one, I was
astonished at how much the old man had learned in seven
years."
Mark Twain (1835 -1910).
[ Als ich ein Junge von vierzehn war,
war mein Vater so ignorant, dass ich den alten Mann in
meiner Nähe kaum aushalten konnte. Aber als ich
einundzwanzig wurde, war ich erstaunt, wieviel der alte Mann in
sieben Jahren gelernt hatte.]
Dazu passt auch: By the time a man
realizes that maybe his father was right, he usually has a son
who thinks he's wrong.
Charles Wadsworth
(unklar welcher, der Prediger und Freund der Dichterin
Emily Dickinson, aber auch dem bekannten Musiker
zugeschrieben.)
[ Zum Zeitpunkt in dem ein Mann
einsieht, dass sein Vater vielleicht recht hatte, hat er
für gewöhnlich einen Sohn der denkt, er liegt
falsch.]
Dazu noch ein kurzer Aufsatz eines Familientherapeuten
über die Phasen der Vater-Sohn
Beziehung:
D. Charles Williams, Ph.D, THE
LIFE CYCLE OF FATHER-SON RELATIONSHIPS.
12.08.2007: Für alle, die die Erstausstrahlung
versäumt haben:
11.08.2007: Ähnlich wie
schon zum "PAS-Urteil" des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte im Fall Koudelka gegen Tschechien vom
20.7.2006 haben wir auch vom Urteil in
der AFFAIRE ZAVŘEL c. RÉPUBLIQUE
TCHÈQUE (Requête no
14044/05),
rechtskräftig 18.4.2007, eine Teilübersetzung der Punkte
angeführt, die sich auf die bekannten Muster der Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) und
die Verpflichtung der Staaten aus Artikel 8 (Recht auf
Achtung des Familienlebens) beziehen, das Umgangsrecht mit
allen adequaten Mitteln, auch durch Sanktionen gegen den
entfremdenden, gerichtliche Anordnungen nicht respektierenden
Elternteil, energisch durchzusetzen und das früh genug, um
ein Fortschreiten der Entfremdung zu verhindern. Obwohl sich
das Urteil wieder gegen Tschechien richtet, werden Betroffene
hier unschwer das wiedererkennen, was auch ihnen ganz
ähnlich oder sogar noch schlimmer als durch
Passivität (z. B. Aussetzen des Umgangs, weil
,,das Kind zur Ruhe kommen
muss") widerfahren ist. Der Unterschied scheint nur zu
sein, dass man in Tschechien frühzeitig, mit staatlicher
Förderung, Fachleute ausgebildet hat, die die typischen
Verhaltensmuster und ihre Folgen klar erkennen,
während man in Deutschland überwiegend immer noch die
alten Kontroversen um das Parental Alienation Syndrome (als ob
es auf diese Bezeichnung und ob Syndrom oder nicht z. B.
ankäme) zu wiederholen sucht.
11.08.2007: Eine Reihe unserer Webseiten (z. B. zum
Parental Alienation Syndrome und zum Kindschaftrecht) wurden
wieder überarbeitet.
Wir möchten unsere Leser in diesem Zusammenhang bitten,
uns auf technische Probleme, die z. B. mit ihrem Browser
zusammenhängen könnten, oder auf nicht mehr
funktionierende Links aufmerksam zu machen. Für solche
möglichst detaillierten Hinweise, die uns eine
Verbesserung der Lesbarkeit unserer Seiten ermöglichen,
sind wir stets sehr dankbar. Selbst die Browser der neuesten
Generation (deren Benützung schon aus
Sicherheitsgründen zu empfehlen ist) unterscheiden sich
noch immer in der Seitendarstellung, Handhabung von Links and
Tabs, sowie der Umsetzung von Skripts, abgesehen davon, dass
die Bildauflösung möglichst jetzt üblichen
Standards entsprechen sollte.
02.08.2007: Im bekannten Fall und der anscheinend
unendlichen Geschichte eines türkischen Vaters in
Deutschland gibt
es, laut
Bericht von Volkstimme.de, eine
neue Runde: Das Landgericht Halle habe die Eröffnung eines
Verfahrens gegen einen Richter desselben Gerichts und zwei
Richter des OLG Naumburg auf Grund der Anklage der
Generalstaatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung abgelehnt.
Über die Beschwerde dagegen soll jetzt das OLG Naumburg
entscheiden. [Kommentare dazu u. E. eigentlich
überflüssig, aber im Internet zu finden.]
25.7.2007: Phoenix TV Thema Väter und
Söhne:
22.15 Verlorene Söhne. Film von
Frederik von Krusenstjerna. weitere Infos
23.20 (VPS:
23.15)
Vater und
Feind.
Film
von Susanne
Jäger. weitere Infos
00.05 (VPS: 00.00)
Männerwirtschaft.
Alleinerziehende Väter und ihre
Söhne.
Film von Katrin
Wegner. weitere
Infos
17.7.2007: Entscheidungen des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte betreffend Deutschland
und Familienrecht (Artikel 6, 8):
a. Nanning v. Germany
(no. 39741/02), 12.7.2007: Verletzung der Artikel 8 und
6 §1 (Verfahrensdauer)
Presseerklärung vom 12.7.2007, Urteil
in Englisch.
Die Beschwerdeführerin schloss sich in 1987 mit ihrer
damals 4 jährigen Tochter einem Ehepaar mit 4 eigenen
Kindern an. Das Kind verblieb dort als die Beziehung zwischen
den Erwachsenen in 1991 zerbrach. In der Folge wurden Kontakte
zwischen der leiblichen Mutter und dem Kind verhindert, das
schließlich Kontakte mit ihr vehement ablehnte.
Anträge der leiblichen Mutter seit 1991 auf Herausgabe des
Kindes und dann auf Umgang wurden von den Gerichten
abgelehnt. In 2002 erfolgte die Adoption durch die
Pflegeeltern.
Der Gerichtshof sah neben der Verletzung des Artikels 6
durch die lange Verfahrensdauer, bis knapp vor der
Volljährigkeit des Kindes, eine Verletzung des Art. 8,
wegen der Verweigerung des Umgangsrechtes. Vgl . dazu
auch: ,,Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland
in Familienstreit. Mutter kämpfte vergeblich um
Besuchsrecht bei Tochter." (AFP, 12.7.2007)
Interessant auch:
b. CASE OF
BECKER v. GERMANY (Application no. 8722/02),
14.12.2006, betreffend Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt
angesichts eines Ehevertrages:
Auf Vorschlag des Gerichtshofes gütliche Einigung und
Einstellung des Verfahrens in Straßburg, nachdem die
Bundesregierung eine Kompensationszahlung von 9500€
angeboten hatte.
c. CASE OF SIEBERT v.
GERMANY (Application no. 59008/00), 23.3.2006:
Ablehnung der Anträge des nichtehelichen
Vaters auf Sorgerecht und dann Umgang mit seinem bei
Pflegeeltern untergebrachten, schwer behinderten Kind (Die
Mutter verstarb nach der Geburt.):
Ebenfalls gütliche Einigung und Einstellung des
Verfahrens, nach einem Zahlungsangebot von 9000€ durch
die Bundesregierung.
06.07.2007: Am Mo. 9.7.2007 21h45 in der Sendung
ARD Report München u.a.
:
Teure Prozesse, verzweifelte Angehörige: Der
Endlosstreit um Trennungskinder vor deutschen
Gerichten.
Was passiert mit den Kindern, wenn sich
die Eltern im Streit trennen? Sehr oft kommt es dann vor
deutschen Familiengerichten zu jahrelangen, für alle
Seiten zermürbenden und teuren Prozessen. Am schlimmsten:
ein Elternteil, aber auch betroffene Großeltern
dürfen ihre Kinder und Enkel während dieser Verfahren
oft nicht mehr sehen. report MÜNCHEN mit beklemmenden
Beispielen zu einem Problem, das Millionen Menschen
betrifft.
28.6.2007: Zu der auch, wie
unten, vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte sehr deutlich geforderten Durchsetzung des Umgangsrechtes mit allen
gebotenen Mitteln und der nötigen
Dringlichkeit gehören im
Ausland auch Geldstrafen und selbst Gefängnis,
obwohl dabei stets zu bedenken ist, inwieweit durch solche
Maßnahmen gegen den betreuenden Elternteil das Kindeswohl,
dessen Schutz ja vorrangig ist, beeinträchtigt werden
könnte. Sicher sollten deshalb präventive
Maßnahmen, wie die z. B. in den USA schon seit vielen
Jahren als Scheidungsvoraussetzung verpflichtenden Kurse
über Scheidungsfolgen für die Kinder und Mediation
zunächst im Vordergrund stehen. Dabei muß aber auch
gesichert sein, dass dafür Fachleute, mit genau zu
definierenden hohen Qualifikationen zur Verfügung
stehen.
In Deutschland wird es mit dem jetzt von der Bundesregierung
eingebrachten Gesetzesvorschlag zur Reform der Freiwilligen
Gerichtsbarkeit,
FGG-RG,ab
Mitte 2009 einige sehr begrüßenswerte, wenn auch im
Vergleich mit dem Ausland leider insgesamt
recht
zaghafte
Verbesserungenbei
der Umsetzung des Sorge- und Umgangsrechtes geben, mit vielfach
nur bloßen Kann-Bestimmungen und nur vermehrten
Hinweisen auf schon bestehende Beratungs- und Mediationsangebote. Besonders
wichtig erscheinen uns aber das Beschleunigungsgebot, §
165, und dass endlich, wie schon im Durchführungsgesetz
zum EU Abkommen über Internationale Kindesentführung
(Brüssel IIa), zur Durchsetzung
gerichtlicher Anordnungen zu Sorge und Umgang Ordnungsmaßnahmen
eingeführt werden, die auch nachträglich, z. B. nach
Umgangsvereitelung in den
Osterferien,
eingesetzt werden
können,
anders als die deshalb weitgehendst
unwirksamen bisherigen Zwangsmaßnahmen nach § 33
FGG, vgl. Pressemitteilung.
Der bisher so häufig genutzte "Standortvorteil" und die
dann faktische Umgangsvereitelung durch (auch heimlichen) Umzug
an einen möglichst entfernten Ort, unter Mitnahme der
Kinder, trotz noch bestehenden Mitsorgerecht des anderen
Elternteils (vgl. Kindesentführung: ins Ausland verboten - im
Inland erlaubt?)
wird mit
dem neuen §
154
wenigstens etwas erschwert, weil
dann das nach § 152 Abs. 2
zuständige Gericht ein Verfahren an das Gericht des
früheren gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Kindes
abgeben
kann, wenn ein
Elternteil den Aufenthalt des Kindes ohne vorherige Zustimmung
des anderen geändert hat. Dies gilt aber nicht, wenn
dem anderen Elternteil das Recht der Aufenthaltsbestimmung
nicht zusteht.
In Frankreich, z.
B., wird dagegen das Umgangsrecht eines Elternteils auch
durch Strafmaßnahmen geschützt, selbst wenn dieser
kein Mitsorgerecht besitzen sollte, Article 227-5, 227-6
des Code Pénal, vgl. Fall c, Plasse-Bauer, unten
(23.6.2007), zusätzlich zu den Strafbestimmungen, die
für Kindesentführung dort selbstverständlich
auch im Inland gelten, mit Verdreifachung der Strafen bei
Entführung ins Ausland oder auch nur Geheimhaltung des
Aufenthaltes über mehr als fünf Tage (Art. 227-9).
Wir haben diese Strafbestimmungen, Art. 227-5 - 227-11 aus dem
Code
Pénalin unsere aktualisierte
Darstellung des ausländischen Kindschaftsrechts
aufgenommen, einschließlich statistischen
Angaben zur Anwendung (Geldstrafen, Gefängnis) des
Art. 227-5 beim délit
de non représentation d'enfant, d. h.
Umgangsvereitelung durch Nichtbereithalten des Kindes.
23.6.2007: Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat wieder
Urteile wegen Verletzung des Art. 8 der Konvention
erlassen, weil Umgangsregelungen nicht mit allen gebotenen
Mitteln und der nötigen Dringlichkeit durchgesetzt wurden
und dadurch irreparable Folgen für die Beziehung zwischen
dem Kind und dem Nichtwohnelternteil entstehen können.
Der EGMR hat dazu eine sehr klare Haltung bezogen. Ob
dabei die bekannten Verhaltenmuster in psychologischen
Gutachten und dann von den Gerichten mit dem Begriff Parental
Alienation Syndrome (syndrome
d'aliénation parentale)
zusammengefasst werden oder nicht,
spielt dabei letztlich wenig Rolle, wenn diese
Verhaltensmuster, einschließlich der Langzeitfolgen
deutlich genug dargestellt werden. Der Gerichtshof scheut sich
aber nicht, explizit auf das Parental Alienation
Syndrome Bezug zu nehmen, trotz der (oft sinnlosen)
Kontroversen, die diesen Begriff noch immer umgeben:
a.
AFFAIRE ZAVŘEL c. RÉPUBLIQUE TCHÈQUE
(Requête no 14044/05) Urteil (in Französisch)
rechtskräftig 18.4.2007, Presseerklärung
19.1.2007 (auch in Englisch). Darin besonders interessant die
wiederholten, explizitenHinweise
in den psychologischen Gutachten und
nationalen Gerichtsbeschlüssen
auf das "Parental Alienation
Syndrome (PAS)" (syndrome
d'aliénation parentale), verursacht durch die Mutter und
ihrem neuen Ehemann in dem bei der Trennung 6 jährigem
Kind (geb.1995), bei bestätigter bester
Erziehungsfähigkeit des
Vaters
. Darauf nimmt dann auch der
Gerichtshof Bezug, ähnlich, wenn auch nicht ganz so
ausführlich wie schon im Urteil Koudelka g.
Tschechien vom 20.7.2006
(vgl. unsere damalige Teilübersetzung
aus dem Französischen und die Gegenüberstellung von
Urteil und
psychologischen PAS
Kriterien.),weil
auf frühere Entscheidungen, u.a. auch gegen Tschechien,
Bezug genommen wird. Der Gerichtshof stellt fest (Absatz 52) ,
dass es für das Kind nicht schwierig gewesen wäre,
sich wieder an den Umgang mit seinem Vater zu gewöhnen,
wenn zum Zeitpunkt, als laut psychologischen Gutachten die PAS
Symptome noch nicht so ausgeprägt waren, adequate
Maßnahmen ergriffen worden wären. Die
Nichtausübbarkeit des Besuchsrechts ist daher der de facto
Toleranz des konstanten Widerstands der Mutter durch
die Gerichte und dem Fehlen adequater Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Kontakte zuzuschreiben (Abs.
53).
b.
CASE OF PAWLIK v.
POLAND (Application no. 11638/02) Urteil (in
Englisch) und Presseerklärunng vom
19.6.2007
c. In einem weiteren,
ähnlichen Fall
(die Verhaltensmuster bei
Umgangsvereitelung / Entfremdung sind ja fast immer mehr oder
weniger die selben), Plasse-Bauer
gegen Frankreich(no.
21324/02), über den wir schon
früher berichtet hatten, der
Verurteilung (28.2.2006, rechtskräftig 28/05/2006) durch
den EGMR, Verletzung des Art. 6 durch nicht ausreichendes
Sorgetragen der Behörden / Gerichte, dass ein begleiteter
Umgang auch tatsächlich stattfinden konnte,
erging nach Berichten in verschiedenen französischen
Zeitungen jetzt auch ein Strafurteil gegen den Vater des
Kindes wegen Nichtbereithalten des Kindes für den
Umgang. Das ist in Frankreich, anders als "natürlich" in
Deutschland (vgl. deutsche Entscheidungen zum Umgangsrecht), ein
Delikt (délit de non représentation
d'enfant), strafbar nach Artikel 227-5 des neuen
Strafgesetzbuchs (früher nach Art. 357 von 1901),
mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bis
15000€. Im vorliegenden Fall wurde der Vater zu
einer vom Berufungsgericht erhöhten Schadensersatzleistung
an die umgangsberechtigte Mutter von 3000€ + 1500€
Prozesskosten verurteilt (zusätzlich zu der Zahlung von
3000€ + 4000€ Prozesskosten durch den
französischen Staat, gemäß dem EGMR Urteil). Auf
Seiten der Mutter wurde und wird wesentlich mit PAS
argumentiert. Die 4 Kinder sind inzwischen volljährig.
Das französische Strafgesetzbuch (
Code
Pénal, auch in Englisch und Spanisch) enthält
übrigens einen ganzen Abschnitt, der
Beeinträchtigungen der Ausübung der elterlichen Sorge
und des Umgangs unter Strafe stellt:
Livre II, Chapitre VII, Section 3 Des
atteintes à l'exercice de l'autorité parentale, Art.
227-5 - Art. 227-11. So wird z. B.
nach Art. 227-6 der Wohnelternteil mit 6 Mon.
Gefängnis oder 7500 € bestraft, wenn ein Umzug
mit dem Kind dem Umgangsberechtigten nicht innerhalb eines
Monats mitgeteilt wird. Wir werden über die
Anwendung dieser Gesetze in Kürze mehr
berichten. (Eine, allerdings nicht mehr ganz aktuelle
französisch-deutsche Fassung des Code Pénal findet
sich
hier.)
Zu weiteren Urteilen mit Bezug auf das Parental Alienation
Syndrome vgl. unsere
Zusammenstellung.
15.6. 2007: Von Montag den
18.6 bis Freitag 22.6 bringt ARTE zur besten Sendezeit,
20h15-20h40, eine Filmserie über internationale
Kindesentführung: Nicht ohne meine
Kinder. Doku-Soap, Frankreich 2007, ARTE,
Erstausstrahlung. Regie: Jean-Yves Cauchard.
In Europa werden Jahr
für Jahr Tausende von Kindern von den eigenen Eltern
entführt. Sie leben dann im Ausland, ohne jeden Kontakt
zum anderen Elternteil. Wie wird eine Mutter oder ein Vater mit
der Trennung fertig, wenn sie wissen, dass ihr Kind jenseits
der Grenze aufwächst? Die fünfteilige Doku-Soap
berichtet über die Bemühungen dieser Mütter und
Väter, ihre Kinder wieder zu finden und -zusehen. Der
erste Teil erzählt vom Schock "Wenn das Kind
fehlt".
Es handelt sich hier keineswegs um eine "soap opera" oder
"soap" (alt-deutsch: Seifenoper) sondern um sehr reale und
tragische Fälle von
internationaler Kindesentführung, auch
wenn es in einem der vorgestellten Fälle ein
allerdings sehr untypisches "happy end" gibt, vgl. Teil 5.
(Zum neu-deutschen Begriff "Doku-Soap" vgl. z. B.
Wikipedia).
Für diese Sendungen sind jeweils Wiederholungen
vorgesehen, für die erste am 25.06.2007 um 14:00
und 02.07.2007 um 11:30, etc.
.
9.6.2007: Am Do. 7.6.2007 fand in Brüssel eine
Sitzung des Petitionsauschusses
des Europäischen Parlamentes statt, die sich
wiederum (wie schon am30.1.2007,
Protokoll der Sitzung) mit den deutschen
Jugendämtern
befasste. Es ging dabei wieder um die Einwände aus
,,fachlich-pädagogischer Sicht" gegen
den Gebrauch der polnischen Sprache beim begleiteteten
Umgang (vgl. dazu auch Rede des Ausschußvorsitzenden, M.
Libicki, im Europarat, 18.4.2007, französich),
Inobhutnahmen, weiteres von den Petenten als
Willkürmaßnahmen bezeichnetes Verhalten der
Jugendämter, sowie um die immer dringender
aufgeworfene Frage
nach einer übergeordneten Fachaufsicht, insgesamt 11
Petitionen, deren Erörterung im Ausschuß
vorgesehen war. Die Petitionen sind über die
Webseiten des Europaparlamentes verfügbar. Sie sind, mit
umfangreichen weiteren Einzelheiten, zumeist auch auf
zahlreichen anderen Webseiten leicht auffindbar, wobei
allerdings, bei allem Verständnis für die große
Betroffenheit dieser Eltern, für uns bedauerlicherweise
nicht immer auch gewährleistet ist, dass sie unsere
Anforderungen an Objektivität und Sachlichkeit ausreichend
erfüllen.
5.6.2006: Uns ging ein Bericht des Westfalen-Blattes zu, in dem beschrieben
wird, wie ein Jugendamt sich über den Beschluss des OLG
Hamm hinwegsetzt, der dem (nichtehelichen) Vater ein
regelmäßiges Besuchsrecht bei seinem aus dem Haushalt
der Kindesmutter und ihres neuen Lebensgefährten in Obhut
genommenen Sohn (2) gewährt. In der Ausgabe Nr. 127 von
gestern, 4.6.2007, berichtet das Blatt
(Christian Althoff, Herford )
weiter, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen Ermittlungen
gegen die Jugendamtsmitarbeiter wegen des Verdachts der
Kindesentziehung [ wir nehmen an,
§ 235 StGB ]
aufgenommen habe .
23.5.2007: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 56/2007 vom 23. Mai 2007
Zum Beschluss vom 28. Februar 2007 – 1 BvL 9/04 –
Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig
Nach § 1570 BGB kann ein geschiedener Elternteil von dem früheren Ehegatten Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine
Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Übereinstimmend geht die Rechtsprechung davon aus, dass bis zum Alter eines Kindes von acht Jahren beziehungsweise bis zum Ende seiner Grundschulzeit für den
betreuenden Elternteil keine Erwerbsobliegenheit besteht. Demgegenüber ist der in § 1615 l BGB normierte Anspruch eines Elternteils, der ein nichteheliches Kind betreut und deshalb einer Erwerbstätigkeit nicht
nachgeht, deutlich schwächer ausgestaltet. Die Verpflichtung des anderen Elternteils zur Gewährung von Unterhalt an den betreuenden Elternteil endet gemäß § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB im Regelfall spätestens drei
Jahre nach der Geburt des Kindes. Mehr
Besonders interessant für eine mögliche
Neuregelung (bis spätestens 31.12.2008) sind der Absatz II,
sowie die entsprechenden detaillierten Ausführungen im
Beschluss :
§ 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB verletzt dagegen nicht das von
Art. 6 Abs. 2 GG geschützte Elternrecht. Die zeitliche
Begrenzung des Unterhaltsanspruchs auf in der Regel drei Jahre
ist im Lichte des Art. 6 Abs. 2 GG nicht zu beanstanden. Zum
einen liegt es in der Einschätzungskompetenz des
Gesetzgebers, für wie lange er es aus
Kindeswohlgesichtspunkten für erforderlich und dem
unterhaltspflichtigen Elternteil zumutbar erachtet, die
persönliche Betreuung des Kindes durch einen Elternteil
durch Gewährung eines Unterhaltsanspruchs an diesen zu
ermöglichen. Zum anderen hat er jedem Kind ab dem dritten
Lebensjahr einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz
eingeräumt. Damit hat er sichergestellt, dass ein Kind ab
diesem Alter in der Regel eine außerhäusliche
Betreuung erfahren kann. Es ist eine vertretbare
Einschätzung des Gesetzgebers, wenn er es deshalb nicht
für notwendig erachtet hat, den betreuenden Elternteil
länger von seiner Erwerbsobliegenheit zu entbinden,
vielmehr unter Auswertung wissenschaftlicher Studien sei diesem
nicht abträglich, sondern fördere wichtige
Kompetenzen des Kindes.
18.5.2007: 3sat, Sonntag, 20. Mai 2007, 21.15
Uhr: Dokumentarfilmzeit:
Söhne ohne Väter. Vom
Verlust der Kriegsgeneration. Dokumentarfilm von Andreas
Fischer, Deutschland 2007, 80 Minuten.
Erstausstrahlung.
Fast ein Drittel der Kinder, die zwischen 1933 und 1945 geboren
wurden, wuchsen ohne Vater auf. Mit dem Tod des Vaters im
Zweiten Weltkrieg verloren vor allem die Jungen ein wichtiges
Vorbild. Häufig war der abwesende Vater im Inneren
präsenter als neue Bezugspersonen: Stiefväter konnten
dessen Platz in der Familie nicht ersetzen. Die jung
verwitweten Mütter entwickelten zu ihren Söhnen ein
sehr inniges, oft auch erdrückend enges Verhältnis
– nicht selten eine
Belastung für deren spätere Partnerschaften
....Mit weiteren links...
Es gibt zu diesem Film ein Forum, das bereits sehr rege in Anspruch genommen
wurde (schon 5 Seiten) und das auch zahlreiche Reaktionen des
Autors zu den Zuschriften enthält.
.
Selbstverständlich sind diese
Erfahrungen auch für andere Arten von
Elternverlust, insbesondere durch Trennung / Scheidung,
weitgehend relevant, wobei bei letzterem, ganz anders als beim
Tod eines Elternteils, leider oft noch die Vermittlung
eines starken Negativbildes des abwesenden Elternteils dazu
kommt, mit entsprechenden Auswirkungen auf das
Selbstwertgefühl des Kindes.
Die psychischen und psychosomatischen Auswirkungen eines
Elternverlustes wurden u.a. von Franz et al. ausführlich
empirisch untersucht, an Hand einer Kohorte, ebenfalls aus
der Kriegsgeneration (1999, vgl. unseren
Bericht
dazu), und danach auch in der Arbeit mit alleinerziehenden
Müttern. Vgl. auch z. B. unsere
Zusammenstellung von Literatur zum Thema
Väter/Väterabwesenheit.
15.5.2007: Bei der jetzt sehr ausführlichen
Diskussion um Kinderbetreuung und Krippenplätze
fällt uns immer wieder auf, dass das im Ausland schon
seit vielen Jahren bewährte Modell von
Betriebskindergärten praktisch keine Erwähnung
findet. Dabei würde das für viele berufsstätige
Eltern die bessere Alternative (insbesondere auch für die
vermehrte Beteiligung von Vätern an der Kinderbetreuung)
sein und auch in
Deutschland gibt es bereits eine Reihe von
Firmen, auch relativ kleine mittelständische Betriebe, die
für sich entdeckt haben, dass sich ihre
Kostenbeteiligung schon wegen der besseren Bindung der
Mitarbeiter an den Betrieb und dem verbesserten Betriebsklima
durchaus rechnet. Wir freuen uns, dass die ARD Sendung
Plus-Minus heute 21h50 einen kurzen Beitrag bringt, der
dies deutlich macht:
Kinderbetreuung. Aufwärts mit der Bilanz? WDR,
Dienstag, 15. Mai 2007.
Wir nehmen an, dass sich die vermehrte Einrichtung von
Betriebskindergärten auch insgesamt für den Staat
"rechnen" würde. Es ist uns deshalb unverständlich,
warum solche Maßnahmen nicht schon längst in
größerem Maße gefördert werden und man
nicht wenigstens bei großen öffentlichen
Einrichtungen mit gutem Beispiel vorangegangen ist.
9.5.2007: Die Bundesregierung hat jetzt das Gesetz zur Reform
des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz- FGG-RG),
über das wir schon ausführlich berichteten (vgl. z.
B.
Beratung,
Familienmediation und das FamFG, Teil 1, 2) mit
einigen Abänderungen beschlossen. Es soll Mitte 2009 in
Kraft treten. Vgl.
Pressemitteilung. vom 9. 5. 2007 .
Gesetzentwurf
der Bundesregierung (836 Seiten, pdf Datei,
2840kB).
9.5.2007: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
Für eine
Fernsehreportage zum Thema "Ich fange noch mal von vorne an"
sind wir auf der Suche nach Protagonisten, die nach (oder auch
während) einer Scheidung noch einmal ganz von vorne
beginnen möchten / müssen. Wir möchten
darüber berichten, welche Schwierigkeiten (aber auch
Möglichkeiten) das Leben von Männern nach einer
Trennung mit sich bringt (Kampf um das Sorgerecht, Finanzierung
von Unterhaltsforderungen, Chancen einer neuen Liebe etc.).
Unsere Reportage wird ausgestrahlt im Rahmen der Reihe
"Exklusiv - die Reportage" (RTLII).
Interessierte können sich gerne unverbindlich melden bei: Ananas Fernseh- und Filmproduktions GmbH, Tel.: 089-6419 3810. E-Mail: reportage@ananas-tv.de
9.5.2007: 3sat 20:15 Uhr. Recht brisant.
Gerichtsreporter berichten. Thema: Scheiden tut weh! Wer
profitiert vom neuen Scheidungsrecht? Moderation: Bernd-Ulrich
Haagen.
8.5.2007: Die Zeitschrift für Kindschaftsrecht und
Jugendhilfe (ZKJ)wird in seiner nächsten Ausgabe,
5/2007, eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes vom 26. 9.2006 (auszugsweise)
abdrucken, die sehr wichtige Grundsätze zum
Umgangsrecht, vor allem zum Recht auf Übernachtung, auch
eines Kleinkindes, bei größeren Entfernungen zwischen
den Eltern, enthält. Die Entscheidung
1 BvR 1827/06 ist von den Webseiten des
Bundesverfassungsgerichtes abrufbar (keine zusammenfassende
Pressemitteilung).
6.5.2007: Das Erste | Sonntag,
06.05.07 | 17:30 Uhr:
Ich hab doch beide lieb. Kinder nach der
Scheidung. Film von Manfred Uhlig
NDR (Stern.) | Länge: 30 Minuten
6.5.2007: Die bereits angekündigte
Rezension des Buches von
Amy J. L. Baker (2007) aus einer
Befragung jetzt erwachsener "PAS Kinder" wurde
nun erstell
t.
2.5. 2007: Unsere Webseite zu
Sexuellen Missbrauchsanschuldigungen und
Glaubhaftigkeitsgutachten wurde aktualisiert, vor allem
im Zusammenhang mit dem großes Aufsehen erregenden,
spanned geschriebenen Buch von Sabine Rückert,
Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen
(2007), über einen Fall der auf sehr dramatische Weise
aufzeigt, wie unkritisch solche Anschuldigungen von einem
Helfersystem und selbst der Strafjustiz aufgenommen werden
können und welch fatale Folgen dies hat.
Vorankündigung: Wir werden in Kürze auch
über ein soeben erschienenes Buch der amerikanischen
Psychologin Amy J. L. Baker, Adult Children of Parental
Alienation Syndrome. Breaking the ties that bind (W.W.
Norton & Company, New York 2007, 303 Seiten)
berichten, das auf einer ausführlichen Befragung von
40 jetzt erwachsenen von
PAS betroffenen Kindern beruht (vgl. auch
ihre weiteren Arbeiten in unserer
PAS Literaturliste).
20.4.2007: Die Einrichtung Evangelische Familienbildung
in Düsseldorf möchte wieder auf eine
Veranstalltung zum Thema Trennung aufmerksam machen, die
am Mittwoch den 9.5.2007 in Düsseldorf stattfindet:
,,Umgangs-und Sorgerecht speziell
für Trennungsväter", vgl.
Flyer. Die Online Anmeldung ist über die
Webseite mit der Suchfunktion z. B. mit der
Eingabe ,,Trennungsväter" erreichbar. Die
Eingabe "Trennung" liefert eine Fülle weiterer
einschlägiger Veranstaltungen.
17.4.2007: Morgen, Mittwoch 20h15-21h45
WDR Köln, Hart aber fair - das Reizthema:
Mama gegen Papa, Geld statt Liebe wenn die Ehe
im Krieg endet. Moderation: Frank Plasberg. Mit
Michael Schanze, TV-Moderator; Jutta Wagner,
Familienanwältin, Vorsitzende Deutscher
Juristinnenbund; Mathieu Carrière,
Schauspieler; Johannes Singhammer, CSU, Sprecher für
Familienpolitik der Unionsfraktion.
Scheidung tut weh - doch noch schmerzhafter kann der Streit um
den Unterhalt werden. Männer sagen: Wir werden
ausgebeutet! Frauen klagen: Mein Ex drückt sich ums
Zahlen. Und mitten drin die Kinder. Ist das neue
Unterhaltsrecht gerecht - oder bringt es das Aus für die
klassische Familie? Wer siegt im Scheidungskrieg - und warum
scheitern so viele Ehen?
Zusaetzlich haben Sie die Moeglichkeit, auch waehrend der
Sendung auf unserer Homepage Ihre Meinung zur Sendung im
Gaestebuch zu veroeffentlichen.
http://www.wdr.de/tv/hartaberfair05/aktuell/index.phtml
11.4.2007: Heute:
Das
Erste | Mittwoch, 11.04.07 | 21:45 Uhr
ARD-exclusiv. SWR (Stern.) |
Länge: 30 Minuten.
Zum Papa nur am Wochenende. Kleine Pendler auf
Deutschland-Tour. Film von Rita Knobel-Ulrich.
31.3.2007: Die Entscheidung XII
ZR 161/04 des
Bundesgerichtshofes vom 28.2.2007
zum Kindesunterhalt bei einem Wechselmodell liegt nun
im Volltext vor (als pdf Datei unter Aktuelle Entscheidungen).
Es ist interessant zu bemerken, dass das
Oberlandesgericht eine ähnliche nach Betreuungszeit
anteilige Berechnung des Unterhalts durchgeführt hatte,
wie wir in unserer
Modellberechnung vom
1.3.2007 nach amerikanischen Richtlinien, wobei
zufällig sogar unsere Annahme über das Einkommen der
Muttter mit deren tatsächlichen Einkommen
übereinstimmt. Allerdings wurde dieses Urteil, das eine
flexible, den tatsächlichen Lebensverhältnissen
angepasste, gleichwertige, wenn auch nicht exakt
50:50 Betreuung durch beide Eltern fördern
würde, durch den BGH aufgehoben, derart, dass der Vater
für die beiden Kinder, die er zu etwa einem Drittel
der Zeit betreut, den vollen Barunterhalt zu leisten hat, dies
unbeachtlich auch der überwiegenden Betreuung eines
dritten Kindes durch ihn (für das dann die Mutter den
vollen Barunterhalt zu leisten hat).
17.3.2007: Morgen:
Scheidungsrecht: gehörnt, geschieden,
geschröpft? Das Erste | Sonntag, 18.03.07 |
21:45 Uhr
Sabine Christiansen NDR (Bln.) | Länge: 60
Minuten. Die Gäste: Norbert Geis, CSU (MdB);
Michaela Freifrau Heereman (Kath. Theologin, Publizistin);
Andrea Kiewel (Moderatorin); Thomas Strunz
(Ex-Fußballprofi); Andrea Fendrich (Unternehmerin) u.
a.
1.3.2007: Die Entscheidung des BGH liegt nun als
Pressemitteilung Nr 32/2007 vor. Sie bietet keine
Überraschungen. Es bleibt beim Status quo. Wenn ,,die
Eltern keine Betreuung in einem Wechselmodel mit im
Wesentlichen gleichen Anteilen praktizieren"ist ein
Elternrteil zu Barunterhalt verpflichtet, der allein nach
dessen Einkommen zu bemessen ist, während der andere
Elternteil seine Verpflichtung, zum Unterhalt der Kinder
beizutragen, allein durch deren Pflege und Erziehung
erfüllt. (Wir werden sobald wie möglich auf das
vollständige Urteil verweisen. AZ XII ZR 161/04).
Kommentar: Damit ist zu
befürchten, dass einer gleichwertigen (aber nicht
notwendig exakt 50:50) Betreuung der Kinder durch beide Eltern,
auch nach Trennung oder Scheidung, wie sie in
anderen Staaten längst praktiziert wird, in Deutschland
wirksam ein weiterer Riegel vorgeschoben wurde. Vgl. dazu
unsere
Berichte
über die neueren Modelle in Belgien, Italien, Australien,
oder die entsprechenden Statuten von U.S. Bundesstaaten in
denen diese Sorgerechtsregelung (
joint physical custody) schon seit Jahrzehnten
praktiziert wird. Der Kindesunterhalt wird z. B. nach
California Family Code 4055 entsprechend
einer einfachen Formel nach dem Einkommen beider Eltern
und der Zeit, die das Kind beim jeweiligen Elternteil verbringt
berechnet und auf die Eltern verteilt, und
ähnlich in anderen Staaten. Die CA Formel kann so
verstanden werden, dass jeder Elternteil entsprechend dem
Anteil den er nicht durch Betreuung ableistet und seinem
Einkommen Barunterhalt zu leisten hat, mit einem Faktor der von
Kinderzahl und auch vom Gesamteinkommen der Eltern
abhängt. Der Differenzbetrag ist dann als Ausgleichzahlung
(Barunterhalt) zu erbringen.
Zur Veranschauung ein Zahlenbeispiel: Nach
dieser Formel wäre im obigen Fall nicht der Vater
(mit derzeit monatlich146€/Kind), sondern die Mutter
(Lehrerin) ausgleich (barunterhalts)pflichtig, wenn, bei
festgestelltem 64% Betreuungsanteil ihr Nettoeinkommen mehr als
77,8% über dem des Vaters (1045€) liegen würde,
also über 1858€ monatlich. Bei, angenommen
2000€, wären dies nach der CA Formel z.
B. 20,48€ für 2 Kinder. Jedoch wäre
auch zu berücksichtigen, dass ein drittes Kind
ganz beim Vater wohnt (obwohl vielleicht nicht, wie hier
angenommen, zu 100%). Das würde nach der CA Formel
bedeuten, dass sich der Betreuungsanteil der Mutter auf den
Durchschnitt, also 42,67%, reduziert (d.h. auch, das
Schwergewicht der Betreuung eigentlich insgesamt beim Vater
liegt) und sie bei wiederum 2000€ netto,
insgesamt 350€ monatlich für die 3 Kinder an den
Vater als Ausgleich für seinen (insgesamt
größeren) Betreuungsanteil zahlen müsste, statt
nach deutschem Recht entsprechend diesem Einkommen allein
für das dritte Kind barunterhaltspflichtig zu sein, aber
gleichzeitig, trotz nur teilweiser Betreuung, Anspruch auf den
vollen Unterhalt für die beiden anderen Kinder zu
haben..
Zu berücksichtigen ist bei solchen Berechnungen auch, dass
bei sehr niedrigem Einkommen (in CA $1000=756€) dem
Zahlungspflichtigen im Allgemeinen eine Reduktion der
Ausgleichszahlung zusteht. (Wobei im vorliegenden Fall
jedoch auch vorgebracht wurde, dass die Mutter zu 70%, der
Vater aber nur zu 50% erwerbstätig sei.) In Deutschland
wird dies durch einen notwendigen Selbstbehalt für
den Eigenbedarf berücksichtigt, der mit obigen Zahlen (aus
der SZ vom 1.3.) für den Vater (1045 -2x146=753€)
offenbar erreicht, wenn nicht unterschritten ist (lt.
Leitlinien für Süddeutschland,
Stand 1.7.2005, bei Erwerbstätigen: 890€),
1.3.2007: Heute entscheidet der Bundesgerichtshof
erneut über die Aufteilung des Unterhaltes beim
sogenannten Wechselmodell (XII ZR 161/04 Amtsgericht
Bamberg 1 F 1176/03 ./. Oberlandesgericht Bamberg
2 UF 25/04). Im Dezember 2005 hatte derselbe Senat
entschieden, dass solange das Schwergewicht der Betreuung
erkennbar bei einem Elternteil liege, keine
anteilsmäßige Anrechnung der Betreuungskosten des
anderen auf den zu leistenden Barunterhalt für
minderjährige Kinder stattfindet, dieser sich also (z. B.
entsprechend den Düsseldorfer Tabellen), allein nach
dessen Einkommen, unabhängig von dem des anderen,
richte (
XII
ZR 126/03, verkündet am 21.12.2005, und mit diesem
Aktenzeichen aus der Datenbank des BGH
abrufbar). Vgl. auch unsere früheren
Berichte und Kommentare zum
Wechselmodell in Deutschland und anderswo,
z. B. vom 5.12.2006.
26.2.2007: Die Onlinebefragung von getrennt lebenden
Vätern (siehe Ankündigung vom 12.2.2007) wird
heute, 20h, abgeschlossen. Für die rege Teilnahme wird
gedankt. Die Resultate werden im Sommer
veröffentlicht werden.
25.2.2007: Menschenrechtsverletzungen und andere
problematische Justizfälle gibt es selbstverständlich
auch anderswo. Es mag daher interessant sein, zu sehen wie
im Vergleich zu Deutschland damit umgegangen wird,
auch wenn weder die Rechtsstruktur noch die Fälle exakt
vergleichbar sind.
Anders als in Deutschland hat in Österreich die
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Verfassungsrang, was die Durchsetzung erleichtert, und nach
Meinung mancher auch dazu beiträgt, dass mehr Fälle
den Gerichtshof in Straßburg erreichen. Das waren gerade
in letzter Zeit besonders viele. Dazu ist die sehr rasche
Reaktion der neuen österreichischen Justizministerin
interessant. Aus einem Interview (z. B.
Salzburger Nachrichten vom 25.2. 2007): In
jüngster Zeit wurde Österreich neun Mal vom
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
verurteilt, weil heimische Gerichte die Meinungsfreiheit
missachtet hatten. Ist das nicht beunruhigend? Berger: Das ist
beunruhigend und beschämend. Wir haben an alle Richter und
Staatsanwälte Informationen über die Judikatur des
EuGH erteilt und werden an die
Generalprokuratur die Anregung übermitteln,
in zwei weiteren anhängigen Fällen die
Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes
einzubringen. Es besteht Hoffnung, dass der OGH eine Wende
herbeiführt.. An Gesetzesänderungen sei derzeit nicht
gedacht. Die Unabhängkeit der Gerichte werde
respektiert, wie sie betonte. [OGH = Oberster
Gerichtshof. Die Aufgaben der Generalprokuratur beim OGH
beziehen sich auf Strafverfahren, sowie Disziplinarverfahren
gegen Richter, Notare, Rechtsanwälte. Daztu gehört
insbesondere die Veranlassung oder Mitwirkung bei der
"Erneuerung" eines Strafverfahrens, wenn der EGMR eine
Verletzung der Menschenrechtskonvention feststellt,
§363 StGB.]
Ein anderes Problem, das in Deutschland immer wieder nach einem
erfolgreichen Beschwerdeverfahren entsteht, ist, dass das
Verfahren wieder an das selbe Gericht zurück verwiesen
wird (und das nicht nur im Fall Görgülü!),
vielfach also sogar dieselben Richter ihre frühere
Entscheidungen als fehlerhaft korrigieren müssten. In dem
kürzlich aufgedeckten Skandalfall (vgl. z. B.
Kurier 12.2) in einem Nobelvorort von Linz,
Oberösterreich (Eine Juristin konnte an Schule,
Jugendwohlfahrtsbehörde, anderen Behörden und
den Gerichten vorbei ihre Kinder Jahre lang praktisch als
Gefangene in ihrem verwahrlosten Haus halten, zu denen auch der
Vater, ein Richter, keinen Zugang fand.) wurde zur Vermeidung
einer möglichen Befangenheit das gesamte gerichtliche
Verfahren kurzerhand in ein anderes Bundesland (Kärnten)
verlegt. Der zuständige Landesrat (=Staatsminister)
veranlasste jedoch weitere Strukturreformen in der
Jugendwohlfahrt (Jugendämtern) des Landes.
Wien ist übrigens Sitz einer neuen
EU-Agentur für Grundrechte geworden
(Verordnung vom 15.2.2007), die die Tätigkeit des EGMR
unterstützen wird (ohne selbst Urteile zu
fällen).
23.2.2007: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle
-
Pressemitteilung Nr. 20/2007 vom 23. Februar
2007
Zu Beschlüssen vom 9. Februar 2007 –
1 BvQ 2/07, 1 BvR 217/07;
1 BvR 125/07 –
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche
Umgangsregelung in Sachen Görgülü
Gegenstand der beiden Verfassungsbeschwerden, die jeweils mit
einem Eilantrag verbunden sind, ist eine Umgangsregelung des
Oberlandesgerichts Naumburg vom 15. Dezember 2006. Während
der Vater eines bei Pflegeeltern lebenden nichtehelichen Kindes
eine Erweiterung der getroffenen Umgangsregelung erreichen
will, möchte die Verfahrenspflegerin des Kindes das
Umgangsrecht des Vaters einschränken lassen. Beide
Verfassungsbeschwerden sind von der 1. Kammer des Ersten Senats
des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen
worden, da die gerichtliche Umgangsregelung
verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
VfK Kommentar: Besonders erstaunen mögen
den schlichten Beobachter vor allem die im
Beschluss
1BvR 125/07 zum Ausdruck gebrachten
Einzelheiten, angefangen schon damit, dass formal juristisch
gesehen, das siebenjährige Kind der Beschwerdeführer
ist, der eine Einschränkung des Umganges mit seinem
leiblichen Vater begehrt, obwohl laut Bundesverfassungsgericht
es dahingestellt bleiben kann, ob die für das
fachgerichtliche Verfahren bestellte Verfahrenspflegerin den
Beschwerdeführer auch im
Verfassungsbeschwerdeverfahren wirksam vertreten kann.(Die
Prozessbevollmächtigten sind Rechtsanwälte Marquardt
Wilhem Siefert, Köln; Prof. Dr. Dr. Gisela Zenz und Prof.
Dr. Ludwig Salgo, Frankfurt). Besonders lesenswert sind die
gegen den Umgang vorgebrachten Einwände und die
entsprechende Entgegnung des Bundesverfassungsgerichtes, mit
der dieses die Einwände verwarf und damit eine
Entscheidung über die Beschwerde
ablehnte. Interessant wäre vielleicht auch zu
erfahren, wie dieses aufwändige Beschwerdeverfahren
der Verfahrenspflegerin finanziert wurde?
Die Rechtsbeschwerde ließ das OLG Naumburg zu, soweit
es die Übertragung der elterlichen Sorge in seinem Urteil
vom 15. Dezember 2006 abgelehnt hat. Die entsprechende
Beschwerde wurde am 27.12.2006 beim Bundesgerichtshof
eingereicht. Die endlose>Geschichte kann also, nach bereits
7 (in Worten sieben! ) Verfassungsbeschwerden und dem Urteil
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
(26. 2.2004), in dem auch eine Menschenrechtsverletzung
festgestellt wurde, weiter gehen. (Vgl. dazu auch unseren
Hinweis vom 21.2. auf die Sendung des
Väterradios, sowie
unseren Bericht zu
Pflegekinderwesen und Fremdunterbringung in
Deutschland.)
23.2.2007: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
Für ARD Brisant sind wir auf der Suche nach der
berühmten „Nadel im Heuhaufen“ und
hoffen, dass Sie uns unter Umständen weiterhelfen
können. Der Beitrag soll die Geschichte einer Familie
erzählen, die infolge eines negativen
Vaterschaftstests neu zusammen gefunden hat. Wie das neue
Verhältnis konkret aussieht ist dabei weniger von Belang.
Wichtig ist uns die Situation des Kindes. Besonders
schön wäre ein Fall, in dem nach einem negativen
Vaterschaftstest der biologische und der soziale Vater,
sowie das Kind und vielleicht sogar die Mutter in
einem guten Verhältnis, wenigstens in Kontakt
zueinander stehen.
Ich weiß, dass es sich hier um einen echten
Wunschzettel handelt. Vielleicht existieren im Rahmen
Ihrer Initiative Menschen, die eine ähnliche
Geschichte erlebt haben und sie für einen kurzen
Film erzählen würden. Sie erreichen uns
jederzeit herzlich gern über :
kretzer@mediaakzent-tv.de
21.2.2007:Kinderrechte in
Deutschland unterm Hammer.
Keine Chance für Urteile des Europäischen
Gerichtshofes in Deutschland? Eine
wirklich informative Sendung des Väterradios zur
Problematik der Umsetzung von EGMR Urteilen in Deutschland und
zum aktuellen Stand in den bekannten Fällen Haase und
Görgülü. (mp3 Datei, 47.6 MB)
16.2.2007: Für Trennungsväter im Raum
Düsseldorf gibt es Veranstaltungen der
Einrichtung
Evangelische Familienbildung in Düsseldorf in
denen über rechtliche Fragen informiert wird und
Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch besteht (14.3 und
9.5.2007). Informationen: siehe
Flyer
(doc Datei) oder auf der Webseite der Einrichtung (z. B. "Kurs
suchen" mit Stichwort "Trennung").
14.2. 2007: Zu Vaterschaftstests haben wir die folgende Anfrage
um Mithilfe bekommen, der wir gerne nachkommen:
Wir benötigen DRINGEND
Väter, die einen Vaterschaftstest haben machen lassen,
festgestellt haben, daß sie NICHT der Vater sind und
bereit sind, darüber zu erzählen, wie es danach
weitergegangen ist.
Ebenso suchen wir ein (natürlich
älteres oder volljähriges) Kind, welches bereit
ist, über die Ereignisse aus seiner Sicht zu berichten.
Aktuell haben wir eine größere Tageszeitung,
die darüber eine kleine Serie machen will und mehrere
Redaktionen, die dieses Thema ebenfalls aufgreifen wollen.
Es geht darum, die
Problematik der Öffentlichkeit deutlich zu machen, ist
also in unser aller Interesse. Damit wir eine
entsprechende Vorauswahl machen können - denn es sollen
ja möglichst verschiedengelagerte Ausgänge
dargestellt werden - ist es wichtig, daß eine kurze
Skizzierung der Geschichte beiliegt. Die Antwort kann
per Mail oder besser über folgendes WEB-Formular
erfolgen:
14.2.2007: Heute berichten die Zeitungen ausführlich
über das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, z.
B. die Süddeutsche Zeitung auf der Titelseite (,,Richter
erleichtern Vaterschaftsklagen") und auf den Seiten 2, 4, sowie
online. Abzuwarten bleibt, wie konkrekt die
verfassungsrechtlichen Vorgaben für ein Verfahren zur
Festellung der Vaterschaft umgesetzt werden.
Damit das Verfahren
praktikabel ist, müssen die Anforderungen für dessen
Einleitung niedrig genug sein. Wir
meinen, dass die Tatsache, dass jemand bereit ist die
Mühen und nicht unerheblichen Kosten eines gerichtlichen
Verfahrens und einer gerichtlich angeordneten DNA Analyse auf
sich zu nehmen und dabei zusätzlich noch
möglicherweise das Verhältnis zur Mutter des Kindes
und eventuell zum Kind selbst weiter belastet, eigentlich einen
ausreichend ernsthaften Grund für die Einleitung
eines Verfahrens darstellt.Die noch heute
üblichen mehr oder weniger prosaischen Begründungen
eines Verdachts, deren Akzeptanz im Ermessen, um nicht zu sagen
Belieben des Gerichtes liegt (die Rechtslage dazu ist sehr
uneinheitlich) erscheinen angesichts höchst einfach
anzuwendender und verläßlicher DNA Tests nicht
mehr zeitgemäß, wenn nicht geradezu lächerlich
und völlig überflüssig. Die Befürchtung,
dass mit einer niedrigen Schwelle ein Missbrauch durch
zahlreiche ,,ins Blaue hinein“ erhobene Anfechtungsklagen
entstehen würde, erscheint
uns unbegründet. Mit einer niedrigen Schwelle
für ein gerichtliches Verfahren würde sich auch das
Problem heimlicher Vaterschaftstests vermutlich weitgehend
erledigen, das jedenfalls getrennt gesehen werden sollte.
13.2.2007: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 18/2007 vom 13. Februar
2007
Zum Urteil vom 13. Februar 2007 – 1 BvR 421/05 –
Heimlicher Vaterschaftstest darf im gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden – Gesetzgeber muss aber Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitstellen.
13.2.2007: Aus
http://www.heute.de/ (12:00 Uhr) [M] ZDF,
dpa
Hoffnung für
zweifelnde Väter
Heimliche Vaterschaftstests
dürfen nicht vor Gericht verwertet werden. So hat das
Bundesverfassungsgericht entschieden. Dennoch dürfen
zweifelnde Männer Hoffnung schöpfen: Laut Urteil muss
der Gesetzgeber nun ein Gesetz erlassen, um die
Überprüfung der Vaterschaft zu
erleichtern.[mehr]
Gleiches
Recht für Mütter und Väter
von Mareike Aden
Zweifel an
der Vaterschaft? Misstrauische Väter können seit
1998 in privaten Laboren überprüfen lassen, ob sie
wirklich der Erzeuger sind. Eingeschickt werden kann alles,
was DNA-Spuren trägt: Kaugummis, Schnuller,
Haarbürsten.[mehr]
Die Stellungnahme von Väter für Kinder e.V.
ist in den Abschnitten 54-55 des Urteils zusammengefasst.
12.2.2007: Wir haben folgende Anfrage erhalten und bitten
dieses wichtige und interessante Projekt durch eine Teilnahme
nach Kräften zu unterstützen:
Getrennt
lebende Väter gesucht für wissenschaftliche Studie
über das Selbstbild als
Vater
Liebe
Väter,
Im Rahmen meiner Magisterarbeit
für den Studiengang Erziehungswissenschaften an der
Erziehungswissenschaftlichen Fakultät, Bereich für
Pädagogische Psychologie, der Universität Leipzig
möchten ich Sie einladen an einer Untersuchung
teilzunehmen.
Ziel dieser Untersuchung ist es mehr
darüber zu erfahren, welche Einstellungen Väter, die
von ihren Kindern getrennt leben, zu ihren Kindern und zur
ihrer Rolle als Vater haben. Daher richtet sich diese Studie
ganz speziell an getrennt lebende Väter.
Die Online-Befragung
dauert etwa 30 Minuten und erfolgt natürlich anonym und
unter Gewährleistung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
Ihre Aufgabe ist es einen Katalog von Fragen zu beantworten.
Aus den Angaben wird niemand Rückschlüsse auf Ihre
Identität ziehen können.
Sie erreichen den Fragebogen
unter folgender Adresse: http://wwwstud.uni-leipzig.de/~erz01jzi/
Um an der Befragung teilzunehmen,
benötigen Sie folgende
Login-Daten: Benutzername: vaeterstudie
Passwort:
leipzig07
Bei Fragen oder Anmerkungen
wenden Sie sich bitte direkt an
mich: vaeterstudie07@yahoo.de
Ich danke Ihnen sehr für
Ihre Hilfe. Über die Ergebnisse der Studie werde ich Sie
auf Wunsch sehr gern informieren.
Katharina Straub,
Erziehungswissenschaftliche Fakultät der Universität
Leipzig
7.2.2007: Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts wird
in dem Verfahren „Heimlicher Vaterschaftstest“ auf
der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 21. November
2006 (siehe Pressemitteilung Nr. 77/2006 vom 30. August 2006)
am Dienstag, 13. Februar 2007, 10:00 Uhr, im
Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil
verkünden. Details zur Teilnahme an der
Urteilsverkündung in der
Pressemitteilung Nr. 13/2007 vom 2. Februar
2007
6.2.2007 Wir haben heute dankenswerterweise einen Hinweis auf
ein unseres Erachtens sehr interessantes Internetprojekt
erhalten: Unter der Web-Adresse
www.abgeordnetenwatch.de können allen 614
Bundestagsabgeordneten öffentlich Fragen gestellt
werden. Außerdem sind Informationen über die
Biografie und das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten
übersichtlich dargestellt. Dadurch, dass Fragen und
Antworten unbegrenzt öffentlich zugänglich sind und
ebenso eine Nichtbeantwortung ersichtlich
ist, ergeben sich neue Möglichkeiten für
Bürgernähe und gelebte Demokratie, wenn sie
verantwortungsvoll genutzt werden, d.h. sachliche Fragen von
allgemeinem Interesse gestellt werden. (Dass es auch
Fragestellungen geben mag, die besser unbeantwortet bleiben,
weil sie unsachlich sind, in erster Linie der Selbstdarstellung
dienen, oder sonst von zu geringem allgemeinen Interesse sind,
wird niemanden überraschen, der an politischen
Diskussionen teilgenommen hat.). Wünschenswert
wäre vielleicht auch eine Ausdehnung auf die Abgeordneten
des Europaparlaments, wo leider, wohl zum guten Teil zu Recht,
mangelnde Bürgernähe besonders beklagt
wird.
Unter den bisherigen Fragen sind bereits auch solche aus dem
Themenkreis (z.B. Umgang, Umgangskosten) unserer eigenen
Webseiten zu finden.
Wir möchten bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass
u.a. auch der
Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages
ein Internetforum besitzt in dem öffentliche Petitionen
zur Mitzeichnung präsentiert werden.
28.1.2007: Zitat: „Die Einelternfamilie“, so Edith
Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV „ist eine
zukunftsweisende Lebensform. Das sollte sich endlich in einer
zeitgemäßen Familienförderung niederschlagen.
Der VAMV fordert seit Jahren die Individualbesteuerung und eine
Grundsicherung für Kinder. Die Einführung einer
Kinderkomponente beim Ehegattensplitting führt zur
Zementierung des traditionellen Modells. Vom Splitting
profitieren nur Familien, bei denen ein Erwachsener besonders
viel verdient: Also die so genannte Hausfrauenehe. Kinder von
nicht verheirateten Paaren werden von diesem Modell nicht
profitieren. Zukunftsfähige Konzepte liegen vor, sie
müssen nur endlich umgesetzt werden.“
Quelle:
Pressemitteilung
des Verband alleinerziehender Mütter und Väter
Bundesverband e.V. vom 24. Januar 2007
Zum Umgang mit dem Kind aus der "Einelternfamilie", zu
PAS und einem laut
Autorin noch nicht wissenschaftlich erforschten "Paternal
Fluchtverhalten Syndrom (PFS)" vgl. u.a.
,,Umgang-Neues Recht des Kindes" (Auszüge aus
einem Vortrag von
Elke Ostbomk-Fischer auf der
Bundesdelegiertenversammlung des VAMV, 2001.
Volltext, pdf Datei, 22 S.)
9.1.2007: Heute 22h 15 ZDF Dokumentation 37 Grad:
Wer ist mein Vater?
"Wer ist mein Papa?" - Schon
Kleinkinder gehen dieser Frage akribisch nach. Wer vaterlos
aufwächst, vermisst oft schmerzlich den abwesenden
Elternteil, auch, wenn ein Stiefvater oder eine andere Person
diese Rolle übernimmt. Spätestens im Erwachsenenalter
verspüren viele den Wunsch, ihre wirklichen Wurzeln kennen
zu lernen ...
Sendung am 9. Januar 2007, 22.15 Uhr
Wiederholung auf 3sat: 18. Januar 2007 um 18.00 Uhr
LITERATUR HINWEISE
Neues bei
Väter für Kinder e.V. 2006
Neues bei Väter
für Kinder e.V. 2005
Neues bei Väter
für Kinder e.V. 2004
Neues bei Väter
für Kinder e.V. 2003
Neues bei Väter
für Kinder e.V. 2002
Neues bei Väter
für Kinder e.V. 2001
Neues bei Väter
für Kinder e.V. 2000
Neues bei Väter
für Kinder e.V. 1999
Neues bei Väter für Kinder
e.V. (1997- 1998)