AKTUELLES IM ÜBERBLICK:
18.12.2008: Das Bundeskabinett hat gestern den von
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur
Ratifikation des Haager Kinderschutzübereinkommens und den Entwurf
eines Gesetzes, das die dafür erforderlichen Ausführungsbestimmungen
enthält, beschlossen. Dieses Übereinkommen,
CONVENTION ON JURISDICTION, APPLICABLE LAW, RECOGNITION,
ENFORCEMENT AND CO-OPERATION IN RESPECT OF PARENTAL RESPONSIBILITY AND
MEASURES FOR THE PROTECTION OF CHILDREN
(Concluded 19 October 1996), ist bei internationalen
Sorgerechtfällen mit Staaten außerhalb der Europäischen Union von
Bedeutung, weil es ähnliche Bedingungen für die Anerkennung von
Sorgerechtsentscheidungen des Staates in dem das Kind
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte schafft wie das Brüssel IIa Abkommen innerhalb
der EU, und das möglicherweise auch mit Staaten die das
Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler
Kindesentführung von 1980 (HKÜ, auszugsweise, deutsch) bisher
nicht unterzeichnet / ratzifiziert haben. Dazu gehört bereits Marokko,
das das Übereinkommen von 1996 schon in 2002 ratifizierte. Die EU
strebt eine gemeinsame Ratifiziering bis zum Juni 2010 an, vgl.
Presserklärung des BMJ.
15.12.2008: Unsere wieder aktualisierte Liste internationaler
Literatur zum Parental Alienation Syndrome (PAS) umfasst derzeit
140 Einträge. Abgesehen von Büchern, betrifft der weitaus größte
Anteil Arbeiten deren Veröffentlichung in renommierten
Fachzeitschriften einer strengen wissenschaftlichen Qualitätskontrolle
durch sogenannte "peer reviews" unterworfen war. Dazu kommen
derzeit 20 Dissertationen, (Unsere Liste deutschsprachiger
PAS Literatur umfasst derzeit 44 Einträge, einschließlich
Dissertationen und Diplomarbeiten.)
Der aktuellste Eintrag betrifft die Arbeit eines namhaften Psychiaters,
William Bernet
(Department of Psychiatry, Vanderbilt University School of
Medicine, Nashville, Tenn. USA), Parental Alienation
Disorder and DSM-V, in der Argumente vorgetragen werden, warum PAS in das derzeit in Vorbereitung befindliche
nächste Diagnostic and Statistical
Manual of Mental Disorders, DSM-V, als Diagnose aufgenommen
werden oder zumindest als Prototyp einer Beziehungsstörung Erwähnung
finden sollte, in Hinblick auch auf Differentialdiagnosen. Damit würde
die systematische Erforschung dieses Phänomens und die Behandlung
betroffener Kinder nach strengen Kriterien gefördert und
schließlich dem Missbrauch dieses Begriffes entgegen gewirkt
werden.
Dass PAS nicht im amerikanischen DSM-IV oder dem analogen WHO
ICD 10 Katolog enthalten ist (obwohl die Literatur dazu zum Zeitpunkt
der Entstehung dieser medizinischen Kataloge erst am Anfang stand) ist
noch eines der relativ sachlichsten Argumente, die in der kontroversen
Debatte um PAS vorgebracht und dann vielfach wiederholt wurden, einer
Kontroverse in der auch nie vor persönlichen Angriffen auf den
Psychiater Richard Gardner, der den Begriff auf Grund langer klinischer
Erfahrung prägte, zurück geschreckt wurde. Dass man sich,
abgesehen von vielfach durch Interessensgruppen verursachten
Kontroversen, in der Psychiatrie mit dem PAS Begriff etwas
schwer tut, ist uns gut verständlich, weil das Phänomen anders
als etwa eine auch durch Medikamente mit behandelbare Depression nicht
allein eine Einzelperson sondern ein Familiensystem betrifft und auch
in den rechtlichen Bereich wesentlichj hinein spielt. Weit
wichtiger als eine offizielle PAS Diagnose oder auch nur der PAS
Begriff erscheint uns, dass Ärzte als vielfach erste
Anlaufstelle mit den möglichen psychiatrischen Folgeerscheinungen
von PAS vertraut gemacht werden, die schon bekannnten
Langzeitfolgen einer Trennung / Scheidung auch speziell in
Fällen mit massiven Elternkonflikten und Eltern-Kind-Entfremdung
systematisch in Längsschnittstudien untersucht werden und so der Umgang
mit diesem an sich unbestreitbaren Phänomen verbessert würde, auch bei
Familiengerichten, wo leider vielfach die Weichen für spätere
Langzeitfolgen mit gestellt werden.
4.12.2008: Wir wurden gebeten auf eine Online Petition an
den Deutschen Bundestag aufmerksam zu machen. Sie betrifft das
Einkommenssteuerrecht bei der Anrechnung des hälftigen Kindergeldes auf
den Barunterhalt.
Die Petition kann über den Link
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1142
eingesehen und bis 15. Januar 2009 auch online unterzeichnet
werden.
25.11.2008: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir gerne
hier weitergeben. Wir hoffen, dass mit damit auf die besonders
schwierigen Fälle internationaler
Kindesentführung wirksam aufmerksam gemacht wird, bei denen
das Haager Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler
Kindesentführung zur Rückführung der Kinder nicht greift. Vgl. dazu
auch den Bericht vom 20.11.
Sehr geehrte Damen und Herren,ich recherchiere im Moment für das ARD-Magazin Report
München zum Thema Kindesentführung in binationalen Ehen. Problem sind ja die Länder, die das
Haager Abkommen nicht unterzeichnen. Wenn dort ein Kind verschwindet
hat der deutsche Elternteil so gut wie keine Chance es
zurückzubekommen. In diesem
Zusammenhang suche ich Fälle, sowohl von einem Elternteil, dem ein Kind
wieder zugeführt werden konnte, als auch Fälle, bei denen man noch
verzweifelt um die Rückführung kämpft.Sollten Sie mir in irgendeiner Form mit
Fällen oder Kontakten weiterhelfen können, bitte ich Sie, mich so
schnell wie möglich anzurufen. Sie erreichen mich unter 0160 / 8015765.Vielen Dank.Mit freundlichen Grüßen,Andrea Mocellin
e-mail: Andrea.Mocellin@brnet.de
22.11.2008 Die Süddeutsche Zeitung berichtet in der
heutigen Wochendausgabe, Nr. 272, Seite 2, unter Thema des Tages, über eine
Kindesentführung aus Deutschland und ihre Folgen. auf das
deutsch-polnische Verhältnis. Dieses ist davon berührt, weil der Fall
zu einer Reihe von Fällen gehört, in denen sich polnische Eltern über
herablassende Behandlung und Sprachverbote durch deutsche Behörden, vor
allem durch das Jugendamt (z. B. Die
Zeit: Deutsch nach Vorschrift.
Ein Hamburger Jugendamt sorgt in Polen für Empörung: Ein Einwanderer
soll mit seinen Töchtern unter Aufsicht deutsch sprechen. Von
Frank Drieschner .........Aus
»fachlich-pädagogischer Sicht« wird Polnisch nicht befürwortet.
..., vgl. unseren Bericht) beklagten,
mit diesen Klagen auch vor dem Petitionsauschuss des Europäischen
Parlaments auftraten und diese Vorgänge in Polen stark an Vorgänge im
"Dritten Reich" erinnern.
Was uns jedoch besonders wichtig an dieser Berichterstattung erscheint,
ist der Aufsatz der auf die Folgen einer Kindesentführung
auf das Kind selbst hinweist: Wenn das Vertrauen
stirbt. Kinder
erleben eine Entführung als grausam und verstörend – nur in wenigen
Ländern wird versucht, das Thema wissenschaftlich zu ergründen.
Von Felix Berth.
Erwähnt werden darin verschiedene Studien zu diesem Thema und die
von betroffenen Kindern, jetzt Erwachsenen, gebildete
Organisation, Take Root, die
ein Forum für die Aufarbeitung der weit ins Erwachsenenalter reichenden
psychologischen Folgen einer Kindesentführung, als der wohl massivsten
Form einer Eltern-Kind-Entfremdung, sein will. Details zu diesem
Thema, mit entsprechenden Weblinks und Literaturhinweisen sind auf
unseren Webseiten über Internationale
Kindesentführung zu finden.
21.11.2008: Zeitschrift für
Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) 11, 2008, Seiten 452-454 :
Karlheinz Muscheler (Lehrstuhl
für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht ,
Ruhr-Universität Bochum): Die elterliche Sorge
des nichtehelichen Vaters.
Übt deutliche Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
29.1.2003, das das absolute Vetorecht nichtehellicher Mütter
gegen eine gemeinsame Sorge mit dem Vater, d.h. ohne Angabe von
Gründenr oder der Möglichkeit einer gerichtlichen Ersetzung ihrer
Zustimmung zur gemeinsamen Sorge, für verfassungskonform
erklärte. Das
Urteil sei auf einer regelrechten Vermutungskaskade aufgebaut,
von der 7 Elemente aufgelistet und diskutiert werden. Nach der
Auseinandersetzung mit den verschiedenen Möglichkeiten einer
rechtlichen Korrektur des §1626a
II BGB wird schließlich als eigener Vorschlag für das
französische Modell von 2002 einer automatischen gemeinsamen Sorge mit
Geburt (und festgestellter/anerkannter Vaterschaft) ohne weitere
materielle oder formale Voraussetzungen plädiert. [Die
Möglichkeit in wirklich gut begründeten Fällen das Sorgrecht einem
Elternteil allein zuzuordnen oder sogar den Eltern ganz zu entziehen
sollte und bliebe ja bestehen.]
Genau über diese Sorgeregelung aus Frankreich haben wir bereits 2002 berichtet und ebenso über eine
ähnliche Reform in Großbritannien, nachdem ein dem deutschen
Modell von1998 ähnliches Modell einer gemeinsamen Sorgeerklärung, aber
mit der zusätzlichen Möglichkeit der gerichtlichen Ersetzung der
mütterlichen Zustimmung zur gemeinsamen Sorge, sich dort als völlig
unzulänglich erwiesen hatte. Auf beide Lösungen aus diesen europäischen
Staaten mit einer sehr langen, ununterbrochenen demokratischen
Tradition haben wir selbstverständlich auch in unserer vom
Bundesverfassungsgericht angeforderten schriftlichen und mündlichen
Stellungnahme vor dem Urteil deutlich hingewiesen. Der
Gesetzgeber und das Gericht hätten sicher darüber hinaus jede
Möglichkeit gehabt sich über diese Gesetzesreformen und die
Erwägungen die dazu führten zu informieren. Aber nun sollen wieder
einmal in sehr deutscher Manier diese Fragen erst lange erforscht und dann
vermutlich lange, hoffentlich nicht schier endlos
lange, diskutiert werden, als ob es die exakt einschlägigen
Erfahrungen und Lösungen anderswo, und das inzwischen auch in weiteren
europäischen und außereuropäischen Staaten, nicht schon längst
gäbe. (Vgl dazu z. B. die Jahrzehnte lange Ladenschlussdebatte,
Geschwindigkeitsbeschränkung, Rauchverbot etc.)
20.11.2008 Fernseh und Literaturhinweis: ARTE präsentiert heute von
22h35 -23h25 ein Portrat der großen französichen
Kinderpsychiaterin
Françoise Dolto, die in diesem Jahr
100 Jahre alt geworden wäre. Unter anderem schrieb sie das Buch ,,Scheidung. Wie ein
Kind sie erlebt (Kinder fordern uns heraus)" , Deutsche
Übersetzung, Verlag: J. G. Cotta'sche Buchhandlung Nachfolger
GmbH; 3. Auflage. (März 2008), Klett-Cotta Verlag 2008, 139
Seiten. Vgl. auch die
Literaturliste bei Arte.TV
20.11.2008: Süddeutsche Zeitung Nr. 270, Seite 6:
Verschleppte Kinder – machtlose Mütter. Wenn ausländische Väter
ihre Söhne und Töchter in ihr Heimatland entführen, sind dem deutschen
Staat meist rechtlich die Hände gebunden. Bericht von Birgit
Schreiber über die großen Schwierigkeiten einer Rückführung entführter
Kinder aus Staaten die nicht dem Haager Abkommen über zivilrechtliche
Aspekte internationaler Kindesentführung
(HKÜ) oder dem neuerem EU Abkommen Brüssel IIa
angehören, insbesondere aus den arabischen Staaten, einschließlich
eines Einzelfalls bei dem dies durch den persönlichen Einsatz der
früheren Ausländerbeauftragten Marieluise Beck unter Nutzung iher
Kontakte dennoch gelang., .
18.11.2008: Gerne geben wir folgende Mitteilung an uns weiter:
Hallo an alle interessierten Väter,
der November-Väter-Chat will
beworben werden:
am Donnerstag, den 20. November von 20 bis 22 Uhr treffen sich Väter
auf der Seite
www.bke-elternberatung.de
bzw. www.bke-beratung.de
zum Austausch über die Beziehung Vater - Kind, die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf und den "Umgang" mit Müttern.
Aufgrund der sehr positiven Rückmeldungen aus dem letzten Chat wird
auch dieser wieder gemeinsam von unserem Moderatorenteam
bke-Dana-Waskiw und bke-Thomas-Freytag moderiert.
Wir bitten Sie herzlich, den Chattermin an prominenter Stelle auf
Ihrer Webseite bekannt zu geben.
Für Ihre Unterstützung bei der Bewerbung unserer moderierten Väterchats
bedanken wir uns wieder ausdrücklich!
Freundliche Grüße
Christine Sutara
Mehr zur bke-Elternberatung unter www.bke-elternberatung.de
Mehr zur Bundeskonferenz für Erziehungsberatung unter www.bke.de
2.11.2008: Unsere kommentierte Liste zu internationaler
Literatur über das Parental Alienation Syndrome (PAS) wurde wieder erweitert.
Sie umfasst derzeit 138 Einträge aus Fachzeitschriften und Büchern,
sowie 20 Dissertationen. Der Großteil der Aufsätze in Fachzeitschriften
ist von speziell auf dem engeren Fachgebiete erfahrenen,
anerkannten Fachleuten ("peers") auf ihre Eignung für eine
Veröffentlichung geprüft worden. Dieser "peer review"
Prozess ist ein ganz wichtiges Instrument der Qualitätssicherung,
das in Deutschland unter Psychologen und Juristen, anders als unter
Naturwissenschaftlern, leider weitgehend unbekannt ist. Deshalb wohl
findet sich in der wohl wichtigsten und enorm
umfangreichen professionellen psychologischen Datenbank, PsycInfo, der American
Psychological Association, nur ein einziger deutscher Beitrag zu PAS,
weil eben "peer reviewed", und ein weiterer, weil "peer reviewed" in
einer spanischen Fassung aus Argentinien. Unsere Literaturliste
enthält den Hinweis [peer reviewed], soweit uns das bekannt ist. Unsere
kommentierte Liste deutschsprachiger PAS
Literatur umfasst derzeit 44 Einträge, einschließlich
Diplomarbeiten und Dissertationen.
Wir glauben mit diesen Literaturlisten auch Behauptungen
hiesiger selbsternannter Experten klar widerlegen zu können, dass
das Parental Alienation Syndrome keine
wissenschaftliche Beachtung fände. Dazu gehört selbstverständlich auch,
dass kontrovers diskutiert wird. Obwohl praktisch alle von uns zitierte
Literatur den exakten Begriff "parental alienation syndrome"
explizit verwendet, kommt es auf diese Bezeichnung des bei
konfliktreicher Trennung / Scheidung häufig beobachteten Phänomens gar
nicht an, schon gar nicht auf die fruchtlose Debatte, ob es sich dabei
um ein Syndrom im medizinischen Sinne handelt.oder nicht. Allein
wichtig sind der richtige Umgang mit diesem Phänomen und Maßnahmen
zur Prävention. Dazu wären strenge empirische Untersuchungen,
inbesondere der Langzeitfolgen von PAS (mittels Längsschnittstudien)
von besonderer Wichtigkeit.
28.10.2008: Info von ZDF Heute:
Wann Männer "Bock auf Familie" haben.
Das Drehbuch der Vaterschaft: Erst wenn der Beruf und das Einkommen
stimmen, liebäugeln Männer mit einem Kind. So steht es in einer neuen
Studie. Neu von zehn kinderlosen Männern könnten sich vorstellen, Papa
zu sein. Frauen ticken da schneller. [mehr]
28.10.2008: Wir haben schon gelegentlich auf
die Webseiten http://www.abgeordnetenwatch.de
hingewiesen, auf denen Bürger Fragen an einzelne Abgeordnete stellen
können. Hieraus (
Abg. Willi Brase, 17.10.2008) wahrlich Erstaunliches
zum deutschen Nichtehelichenrecht, §1626a BGB:
Im
Auftrag des Bundesministeriums der Justiz hat das Bundesamt für Justiz
ein Forschungsvorhaben zum Thema "Gemeinsames Sorgerecht nicht
miteinander verheirateter Eltern" ausgeschrieben. Das
Forschungsvorhaben sollte Anfang 2009 begonnen werden und spätestens am
15. November 2010 mit der Abgabe des Abschlussberichtes abgeschlossen
sein.Es soll also 6 Jahre(!!) nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts BVerfG,
1 BvL 20/99 vom 29.1.2003, Absatz-Nr. (1 - 96), http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20030129_1bvl002099.html
und dem darin enthaltenen Auftrag (Abs. C I 4 b):
,,Da der
Gesetzgeber Regelungen getroffen hat, die nur bei Richtigkeit seiner
prognostischen Annahmen das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen
Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG wahren, ist er verpflichtet, die
tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine
Prämissen auch vor der Wirklichkeit Bestand haben. Stellt sich dabei
heraus, dass dies nicht der Fall ist, wird der Gesetzgeber mit einer
Korrektur der Regelung dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher
Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein
Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus
Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls
ausreichend Rechnung trägt.",
erst einmal mit deutscher Gründlichkeit über 2 Jahre erforscht werden,
was man selbst zum damaligen Zeitpunkt (2003) eigentlich schon längst
hätte wissen können, z. B. aus entsprechenden, umfangreichen und
zweifellos sehr sorgfältigen Untersuchungen im Zusammenhang mit
entsprechenden Reformen des Nichtehelichenrechts in Frankreich und
Großbritannien, vgl unseren damaligen Bericht
und Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht..
In Großbritannien bestand schon mit dem Children Act von 1989 die
Möglichkeit einer übereinstimmenden Sorgeerklärung nicht
miteinander verheirateter Eltern, wie bei uns erst seit der
Reform von 1998, aber anders als bei uns zusätzlich auch die
Möglichkeit, die Zuerkennung des Sorgerechts an den nichtehelichen
Vater (eine so genannte Parental Responsibility Order )
gerichtlich zu erwirken. Die Erfahrung zeigte aber, dass selbst
letzteres nicht ausreichend war. Deshalb wurde nach sehr umfangreichen
Erörterungen 2002 die Regelung dahingehend erweitert, dass
der Eintrag im Geburtenregister, ohne weitere Formalitäten, nun genügt
um das gemeinsame Sorgerecht zu begründen. Einse solche
Regelung gab es in Frankreich
schon im Code Civile in
der Fassung von 1993. Ein nichtehelicher Vater bekommt durch
bloßen Eintrag in das Geburtenregister das gemeinsame Sorgerecht, wenn
der Eintrag innerhalb eines Jahres nach der Geburt erfolgt. Die am 21.2.2002
verabschiedete Reform
brachte, neben zahlreichen anderen wichtigen Ergänzungen des
Kindschaftsrechts, eine Ausweitung dahingehend, dass ein Zusammenleben
der Eltern zum Zeitpunkt der Eintragung nicht mehr erforderlich ist.
Sehr interessant dürfte auch sein, was der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte im europäischen Kontext zur deutschen Regelung
zu sagen hat. Eine entsprechende Beschwerde Zaunegger against Germany (Application no.
22028/04 ) wurde am1.4.2008 mit einstimmigen Beschluss zur
Entscheidung angenommen.
Abschließend noch eine Bemerkung: Wir müssen bei Zuschriften von
nichtehelichen Vätern an uns zu Problemen bei der Ausübung des
Umgangs etc. immer wieder feststellen, dass von der seit der Reform von
1998 bestehenden Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgerklärung in guten
Zeiten nicht Gebrauch gemacht wurde (oder konnte?), aus Unwissenheit
oder welchen Gründen immer. Dadurch wird es praktisch aussichtslos ein
Umgangsrecht durchzusetzen, wenn nicht doch Einsicht im Sinne des
Kindeswohls (auch ohne dieser Einsicht durch Drohung mit dem Entzug des
Sorgerechts etc. "nachhelfen" zu können) schließlich obsiegt.
27.10.2008: Heute: 3sat 20.15 Uhr,
Dokumentation über Mediation: Die
Entscheidung: Trennung oder Neubeginn
14.10.2008: ZDF, 22h15- 22h45, 37 Grad:
Mein geraubtes Kind. 13 Jahre spurlos verschwunden.Um das Studium rasch zu beenden,
entschließen sich Brita und Gernot ihre kleine Tochter Karen bis zum
Examen bei der Großmutter zu lassen. Als sie das Mädchen wieder nach
Hause holen möchten, ist die Tür verschlossen. Kurz danach sind die
Großeltern und das Kind spurlos verschwunden. [
mehr] Wdh. am 21.10.2008 03:20 Uhr VPS
22.10.2008 03:20.
Der Film ist auch über die ZDF Mediathek abrufbar.
Auf der
Webseite des ZDF: Weitere Informationen zu Kindesentführung
und daraus resultierender Eltern-Kind-Entfremdung,
sowie ein Forum zu diesen
Thema. Vgl. dazu auch unseren aktuellen Bericht vom 23.9.2008
(unten) über eigenmächtige "Kindesmitnahme" im Inland.
14.10.2008: Wir haben folgenden Aufruf erhalten:
Hallo an alle interessierten Väter,
der neue Väter-Chat will beworben werden: am Donnerstag, den 16.Oktober
um 20 Uhr treffen sich Väter auf der Seite www.bke-elternberatung.de
bzw. www.bke-beratung.de
zum Austausch über die Beziehung Vater - Kind, die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf und den "Umgang" mit Müttern.
Neu an diesem Chat ist, dass als Moderator auch ein bke-Berater dabei
sein wird. Wir bitten Sie herzlich, den Chattermin an prominenter
Stelle auf Ihrer Webseite bekannt zu geben.
Mehr zur bke-Elternberatung unter www.bke-elternberatung.de
Mehr zur Bundeskonferenz für Erziehungsberatung unter www.bke.de
8.10.2008: Hinweis: Der U. S. Schauspieler Alec Baldwin (u. a. Emmy Award
2008) hat soeben ein Buch über seinen seit der Trennung von
Kim Basinger (Oscar 1997) in 2000 (Scheidung 2002) andauernden Kampf um
die Aufrechterhaltung der Beziehung zu seiner jetzt 13 jährigen
Tochter veröffentlicht, das er unter das Motto Parental
Alienation (PAS) stellte: A Promise to Ourselves. A Journey
Through Fatherhood and Divorce. St Martin's Press, New
York, September 2008, 224 Seiten. Durch die Prominenz des Paares hat
ihr "Rosenkrieg" und jetzt das Thema PAS (das in einem eigenem
längeren Kapitel mit zahlreichen Literaturangaben dargestellt ist)
große nationale und internationale Aufmerksamkeit erhalten, leider
aber auch durch einen Zwischenfall bei dem Baldwin über den
andauernden Schwierigkeiten seine Tochter zu den
gerichtlich vereinbarten Zeiten telefonisch auch
tatsächlichlich zu erreichen schließlich die Nerven verloren hatte und
seine Tochter auf dem Anrufbeantworter wüst beschimpfte. Im
Gefolge kam es bei ihm zu einem psychischen Zusammenbruch mit
ernsthaften Suizidgedanken.
Das Buch ist eine sehr herbe Kritik der amerikanischen
Familienrechtspraxis, vor allem der kostenträchtigen Eskalation durch
Anwälte und der Richter, die dem nicht Einhalt
gebieten.(Kosten der bisherigen Verfahren in diesem Fall etwa 3
Millionen Dollar) Auch deutsche Betroffene von Umgangsvereitelung und
Eltern-Kind Entfremdung werden sich in diesem Bericht rasch wieder
finden, obwohl sich das amerikanische (kalifornische) Familienrecht
deutlich vom deutschen Familienrecht unterscheidet, nicht aber
menschliches Verhalten. Im amerikanischen
Familenrecht gibt es u.a. verpflichtende Beratung
über Scheidungsfolgen für Kinder, Mediation, gerichtlich angeordnete
Therapie und, was Baldwin in seinem Fall sehr positiv hervorhebt,
sogenannte Special Masters, die
vom Gericht mit Befugnissen ausgestattet sind um über Streitigkeiten
bei der Umsetzung der Gerichtsbeschlüsse sehr rasch entscheiden zu
können, Dinge die in Deutschland z. T. nur sehr zaghaft, wenn
überhaupt, erst angedacht werden oder jedenfalls noch auf zahreiche
"Bedenkenträger" und sogar heftige Opposition stoßen. [ Im
Internet sind zahlreiche Berichte und Filmclips von
Interviews etc zu Baldwin, seinem Umgangsstreit und seinen
Ausführungen über PAS zu finden. ]
23.9.2008: Es ist in Deutschland
gängige Praxis, dass ein Elternteil bei einer Trennung die
gemeinsamen Kinder unter Verletzung des Mitsorgerechts des anderen
Elternteils einfach (meist heimlich) mitnimmt und dafür am neuen
Wohnort gleich mit der (vorläufigen ) Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrechts "belohnt" wird, ganz anders als
etwa in Frankreich, wo es gegen einen derartigen Kindesentzug,
aber auch schon gegen die "bloße" Verletzung des Umgangsrechts durch
einen nicht mitgeteilten Umzug des Wohnelternteil eine Reihe
von Strafvorschriften gibt
(Art 227-5 - Art 227-11 des Code penal.). Wir haben diesen Umstand
wiederholt beklagt, unter Hinweis auch auf den Aufsatz (1998) Kindesentführung: ins Ausland verboten - im Inland
erlaubt? von WERNER GUTDEUTSCH, Richter am OLG München, und
Rechtsanwalt JÜRGEN RIECK, München.
Meist wird durch einen solchen Umzug der Umgang des
zurückgelassenen Elternteils mit dem Kind schon durch eine oft
große Entfernung erheblich erschwert (Kosten und Folgen, die nach
deutscher Praxis allein der Umgangsberechtigte zu tragen hat, nicht der
verursachende Elternteil), wenn er nicht bewußt verhindert wird.
Dessen ungeachtet wird im Allgemeinen dem eigenmächtig
"mitnehmenden" (um nicht zu sagen "entführenden") Elternteil dann,
unter Hinweis auf das sog. Kontinuitätsprinzip, selbst wenn
Kontinuität allein durch eine lange Verfahrensdauer bedingt ist,
dann endgültig zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
zugesprochen und damit der Vorgang unter weitgehendem Ausschluß des
anderen Elternteils verfestigt.
Exakt dieses Verhaltensmuster, in einem Fall bei dem der
zurückgelassene Vater des Kinder sogar unbestritten die
Hauptbetreuungsperson gewesen war, war kürzlich Gegenstand einer
Verfassungsbeschwerde - 1 BvR
1265/08, Beschluss vom 27.Juni, 2008, veröffentlicht in Zeitschrift für Kindschaftsrecht und
Jugendhilfe (ZKJ) 9, 2008, S. 378-380. Obwohl die
Beschwerde (aus formalrechtlichen Gründen) leider nicht zur
Entscheidung angenommen wurde, findet das Bundesverfassungsgericht
dennoch sehr deutliche Worte zu dieser "gängigen Praxis" und den
negativen Folgen für das Kindeswohl.
Rechtlich wird sich an dieser Praxis auch durch die 2009 in
Kraft tretende FGG Reform nur insofern etwas ändern, dass im Falle
einer eigenmächtigen Kindesmitnahme, nicht wie bisher der neue
Wohnort des Kindes automatisch Gerichtsort wird, sondern die
Zuständigkeit beim Gericht des früheren Wohnorts belassen werden kann, aber nicht muss.(anders als die nach dem Haager
Übereinkommen bei internationaler Kindesentführung
verbindliche Rückführung an
den Ort/Land des "gewöhnlichen Aufenthaltes" und der alleinigen
Zuständigkeit der dortigen Gerichte zum Sorgerecht.) Die FGG Reform
sieht außerdem Maßnahmen zur Verkürzung der Verfahrensdauer vor, die
das Bundesverfassunggericht in seiner Stellungnahme auch gegen das
Argument der "Kontinuität" und angesichts des besonderen kindlichen Zeitempfindens als besonders wichtig
hervorhebt. (Zur örtlichen gerichtlichen Zuständigkeit bei
eigenmächtiger Kindesmitnahme vgl. auch die Entscheidung des OLG
Zweibrücken v. 15.2.2008, ZKJ 7/8, 2008. S. 335-336, sowie den
Kommentar dazu von RiAG Martin Menne, ZKJ 7/8 2008, S. 308-309).
Anmerkung: Die Bestimmungen des deutschen Strafrechts zur "Entziehung Minderjähriger", § 235
StGB, scheinen hier auch nicht zu greifen, weil 1. ein Strafantrag des
Geschädigten erforderlich wäre, also gegen den anderen Elternteil
des Kindes, was einer späteren gedeihlichen Ausübung der gemeinsamen
Elternverantwortung sicher nicht dient, und 2. der einzige hier in
Frage kommende Tatbestand, nach Abs. 1, Satz 1, "List" ist, damit
Gegenstand einer Interpretation, die, unserer Erfahrung nach (bei
Einstellung des Verfahrens) wenigstens von den Betroffenen kaum
nachvollzogen werden kann.
(Wir bemühen uns um eine baldige, ausführlichere Berichterstattung zu
diesem in Anfragen an uns oft angesprochenen Thema.)
9.9.2008: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir hier gerne
weitergeben:
Betreff : Stern TV sucht Väter höheren Alters
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Film- und Fernsehproduktionsfirma MaraMedia sucht für eine Stern TV
Reportage dringend Männer, die sich mit über 60 Jahren noch einmal
entschließen/entschlossen haben Vater zu werden.
Haben oder erwarten Sie vielleicht gerade ein Kind? Vielleicht kennen
Sie jemanden, der zur Zeit die Vor- aber auch Nachteile des Vaterseins
im hohen Alter erlebt?
Dann melden Sie sich doch für ein erstes unverbindliches Gespräch bei
uns.
Wir würden uns sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Bohl
(Redaktion MaraMedia)
MaraMedia Film- und Fernsehproduktion
Redaktion
Bogenstr. 52
20144 Hamburg
040/ 226 2296-14 Direktdurchwahl, 040/ 226 2296-0 Zentrale,
040/ 226 2296-10 Fax redaktion@maramedia-online.de
www.maramedia-online.de
3.8.2008: RTL 23h40
Im Namen des Kindes: Wenn Eltern bei der Scheidung scheitern.
Reportage 30 min.
Peter Witkowski aus
der Nähe von Lüneburg ist Vater. Doch der 41-jährige Betriebswirt hat
seine achtjährige Tochter seit fast zwei Jahren nicht mehr gesehen. Der
Grund: eine vom Gericht auferlegte Kontaktsperre. Nach dem Scheitern
der Beziehung, will Peter Witkowski endlich klare Verhältnisse: Vater
sein ja, aber kein Zusammenleben mit der Kindsmutter. Nach der Trennung
klappt es gut mit dem vereinbarten Besuchsrecht - bis die Mutter einen
neuen Partner kennen lernt und heiratet: seither unterbindet sie alle
weiteren Besuche des Vaters. Das Problem: die Mutter hat das alleinige
Sorgerecht und manipuliert die Tochter und - so der Gutachter -
misshandelt sie psychisch. Entscheidung des Richters: Ruhe für das Kind
und somit Kontaktsperre für den Vater: keine Anrufe, keine Briefe,
keine SMS, nur zwei mal im Jahr einen Brief und ein kleines Geschenk
zum Geburtstag und zu Weihnachten. ...........
6.7. 2008: Phoenix TV 21h45:
Entsorgte Väter. Wenn Mütter mit Kindern Druck machen. (Auch
am Sa. 12.7 12h45)
2.7.2008:
10 Jahre Kindschaftsrechtsreform.
Pressemitteilung des BMJ.
Diese längst fällig gewesene Reform hat zweifellos bedeutende
Fortschrtitte gebracht, insbesondere beim gemeinsamen Sorgerecht,
soweit es eheliche Eltern betrifft, obwohl es auch da zahlreiche
"Bedenkenträger" und ganz erheblichen Widerstand gab.
,,..Der Gesetzgeber hat damit
klargestellt, dass es für die betroffenen Kinder das Beste ist, wenn
sich die Eltern auch nach der Scheidung einvernehmlich um deren
Angelegenheiten kümmern. „Inzwischen führen 90% aller Eltern, die sich
trennen, die gemeinsame Sorge fort. Dies ist ein großer Erfolg der
Reform“, sagte Zypries. „Aus einer rechtstatsächlichen Untersuchung zur
Kindschaftsrechtsreform wissen wir, dass die gemeinsame Sorge sich
positiv auswirkt. Eltern, die nach der Trennung das Sorgerecht
behalten, engagieren sich häufig mehr für ihre Kinder. Sie zahlen
regelmäßiger Unterhalt und pflegen den persönlichen Kontakt.“
Recht seltsam dagegen die Aussage zu nichteheliche Kindern: ,,...Hierzu
hat die Kindschaftsrechtsreform einen wichtigen Beitrag geleistet.
Gleichwohl müssen wir hier – wie auch in anderen Bereichen – immer
wieder prüfen, ob weiterer Verbesserungsbedarf besteht“, so Zypries..."
Das heißt, im Klartext, man ist auch mehr als 5 1/2
Jahre nach der
Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Sorgerecht für
nichteheliche Kinder dem damals erfolgten Auftrag (Leitsatz
4) nicht nachgekommen, die bestehende Gesetzeslage (gemeinsames
Sorgerecht zwar auf Antrag möglich, aber absolutes Vetorecht der
Mutter) zu prüfen und ggfs. ,,..dafür sorgen müssen,
dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als
Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird,
der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter
Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt....",
obwohl eigentlich schon damals aus den Erfahrungen anderer Staaten
längst bekannt war, dass sogar eine ähnliche aber erweiterte Regelung,
wie mögliche gerichtliche Ersetzung der Zustimmung zur gemeinsamen
Sorge in Großbritannien, oder die gemeinsame Sorgeregelung Frankreichs
sich in der Praxis nicht bewährt hatten und diese Staaten deshalb schon
damals, selbstverständlich nach umfangreicher Prüfung und
Erörterung, eine modernere Regelung (gemeinsames Sorgerecht nach
Anerkennung der Vaterschaft) eingeführt hatten, wie sie inzwischen die
allermeisten Staaten haben. Vgl. dazu unsere Informationen
aus 2002, einschließlich unserer Stellungnahme bei der
öffentlichen Anhörung durch das Bundesverfassungsgericht.
1.7.2008: Das offizielle Kolleg spanischer Psychologen akzeptiert
das Parental Alienation Syndrome in einem
Communique vom 18.6.2008:
Comunicado de la Coordinadora de Psicología Jurídica del Consejo
General de Colegios Oficiales de Psicólogos de España.
RohübersetzungVfK:
Im Rahmen des
Koordinierungsrats Forensischer Psychologen des Generalrates des
offiziellen Kollegs der Psychologen Spaniens wollen wir die
Zweckmäßigkeit der Analyse des als elterliches Entfremdungssyndrom
bekannten Problems bei der psychologischen Begutachtung sowohl
innerhalb des forensischen Bereichs des Familienrechts und damit
zusammenhängenden Bereichen unterstützen. Forscher und
Psychologen betrachten in einem breiten Konsens es als
kognitive-, emotionelle- und Verhaltens -Störung, wenn ein
Kind einen Elternteil verachtet und kritisiert.Ein solches Verhalten und
die Haltung der Ablehnung und Abwertung ist ungerechtfertigt oder eine
klare Übertreibung der angeblichen Defekte des abgelehnten Elternteils.
Um von diesen Syndrom zu sprechen, muss die Existenz jeder Form von
Missbrauch und Vernachlässigung in der Betreuung des Kindes vollständig
ausgeschlossen sein, um sicher zu stellen, dass sich die Kritik nicht
auf verwerfliches Verhalten oder Einstellungen des abgelehnten
Elternteils bezieht. Wie bei jedem
wissenschaftlichen und professionellen (beruflichen) Fortschritt,
unterliegt dieses Konzept kontinuierlicher Veränderung, aber es
kann nicht a priori geleugnet werden, dass wissenschaftliche
Literatur und professionelle Erfahrung existiert die seine Nützlichkeit
anerkennen.
30.6.2008: MDR-Magazin Umschau, Di., 01.07., 20:15 Uhr (29:30
min) u.a.:
Streitfall Kind. Wenn Väter ihr Umgangsrecht einklagen müssen.
Es sollen weitere Sendungen zu diesem Thema folgen.
13.6.2008: Wir wollen uns hier strikt aus jeder parteipoltischen
Diskussion heraushalten, bedauern aber, dass ein erneuter Anlauf die
Vorbehalte Deutschlands bei der Ratifizierung (6.3.1992) des
UN Übereinkommens über die Rechte des Kindes aufzuheben, heute
erneut im Bundesrat gescheitert ist. Diese Vorbehalte betreffen ja
nicht nur die illegale Einreise von Ausländern, Einschränkungen des
Rechtsschutzes bei geringen Straftaten und die immer wieder
hervorgehobene, sicher löbliche Erklärung zu Kindersoldaten, die was
aber direkt Deutschland (seit Kriegsende 1945) selbst betrifft,
allerdings unsere geringste Sorge ist. Die Vorbehalte betreffen
auch sehr direkt das Kindschaftsrecht:
II. Die Regierung
der Bundesrepublik Deutschland ist der Auffassung, dass aus Artikel 18
Abs. 1 des Übereinkommens nicht abgeleitet werden kann, mit dem
Inkrafttreten dieser Bestimmung stehe das elterliche Sorgerecht auch
bei Kindern, deren Eltern keine Ehe eingegangen sind, die als
verheiratete Eltern dauernd getrennt leben oder geschieden sind,
automatisch und ohne Berücksichtigung des Kindeswohls im Einzelfall
beiden Eltern zu. Eine derartige Auslegung wäre unvereinbar mit Artikel
Abs. 1 des Übereinkommens. Besonders im Hinblick auf die Fälle, in
denen die Eltern über die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts nicht
einig sind, sind Einzelfallprüfungen notwendig. Die Bundesrepublik
Deutschland erklärt darum, dass die Bestimmungen des Übereinkommens
auch die Vorschriften des innerstaatlichen Rechts a) über die
gesetzliche Vertretung Minderjähriger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte,
b) über das Sorge- und Umgangsrecht bei ehelichen Kindern und c) über
die familien- und erbrechtlichen Verhältnisse nichtehelicher Kinder
nicht berühren; dies gilt ungeachtet der geplanten Neuordnung des
Rechts der elterlichen Sorge, deren Ausgestaltung in das Ermessen des
innerstaatlichen Gesetzgebers gestellt bleibt.
10.6.2008: Morgen, Mittwoch, ARD 21:45- 23:00 Uhr, Hart aber fair:
50 Jahre Gleichberechtigung - wann kommt der Männerbeauftragte?
Auf der Schule holen Frauen die
besseren Noten, an der Uni die meisten Abschlüsse – ein halbes
Jahrhundert Gleichberechtigung per Gesetz und die Frauen gehen in
Führung. Doch haben sie wirklich schon überall gleiche Chancen? Und
sind am Ende vielleicht die Männer die Verlierer: Überlastet,
verunsichert und total von der Rolle? ....
Anmerkung: In Österreich z. B. gibt es jedenfalls schon seit
Jahren eine ,,Männerpolitische
Grundsatzabteilung" im Bundesministerium für Soziales und
Konsumentenschutz, die sehr aktiv ist, mit zahlreichen Veranstaltungen,
umfangreichen Publikationen etc. und sehr rege zu
männerspezifischen Fragen in Anspruch genommen wird. Wo bleibt da
Deutschland, mit einem Ministerium in dessen Namen zwar Frauen, aber
nicht Männer vorkommen?
10.6.2008: Weitere Entscheidungen des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte betreffend Deutschland.
Wir haben schon bei unserer Aktualisierung vom 30.5.2008 auf
einen Fall [AFFAIRE LÜCK c. ALLEMAGNE
(Requête no 58364/00) vom 15.5.2008.] hingewiesen, bei dem nach
Anerkennung einer Verletzung der Menschenrechtskonvention und dem
Angebot eines Schadenersatzes durch die Bundesregierung das Verfahren
aus der Liste der Verfahren vor dem Gerichtshof gestrichen wurde.
Dieses Muster hat jetzt offenbar System, wobei anders als in
diesem Falle einer einseitigen Erklärung und Streichung nach Artikel 37 §1 der
Menschenrechtskonvention, selbstverständlich auch eine gütliche
Einigung nach Artikel 39
die Grundlage für diese Streichung bieten kann. Eine solche
Streichung reduziert die hohe Überlastung dieses Gerichtshofes
etwas, hat jedoch auch den unübersehbaren Effekt, dass die Klage dann
im Vergleich zu einer Verurteilung praktisch keinerlei Beachtung
findet, ja sogar um einiges schwerer selbst mit einer gezielten Suche
aufzufinden ist. Die Öffentlichkeit erfährt dann leider auch
nicht, worin und mit welcher Begründung das erlesene
internationale Richtergremium des EGMR eine Verletzung der
Menschenrechte gesehen hätte, oder auch nicht, was natürlich ganz
besonders für zukünftige Beschwerdeführer für Präzedenzfälle von
größtem Interesse wäre. Rein menschlich gesehen haben wir
selbstverständlich uneingeschränktes Verständnis für Kläger, die
nicht selten nach einem sogar einen Jahrzehnt langen, sehr
ermüdenden und kostspieligen Kampf endlich ein Ende sehen wollen,
besonders dann, wenn davon der Umgang mit einem Kind betroffen war, bei
dem die verlorene gemeinsame Zeit ohnehin nie mehr
nachgeholt werden kann, und deshalb ein solches Angebot
annehmen, selbst dann, wenn es mit keinerlei Eingeständnis einer
Menschenrechtsverletzung verbunden ist.
Ein solcher besonders extremer und tragischer Fall (aber
keineswegs der einzige dieser Art, vgl. unsere Urteilssammlung) einer
beharrlichen Umgangsvereitelung über mehr als ein Jahrzehnt und dem
kompletten Versagen der deutschen Institutionen das Umgangsrecht des
stets ausdrücklich als uneingeschränkt erziehungsfähig erklärten
(amerikanischen)Vaters und der beiden Kinder (Zwillinge) durchzusetzen,
ist der Fall Glenn
GEBHARD against Germany (Application no. 13415/06 ),
den viele unserer Leser sicher bereits aus den zahlreichen
Entscheidungen deutscher Gerichte (1995-2007!!, größtenteils auch auf
unseren Webseiten, obwohl z. T. noch anonymisiert), die diese
Umgangsvereitelung zwar teilweise sogar in klassisch deutlicher
Weise beschreiben, aber leider nicht zu unterbinden vermögen,
kennen, manche sicher auch aus persönlichen Kontakten.
Die Bundesregierung erklärte sich am 1.4. 2008 ex gratia
(freiwillig) zu einer steuerfreien Zahlung von 25,000€ im Sinne
einer gütlichen Einigung bereit, ohne jedes explizites Eingeständnis
einer Menschenrechtsverletzung. Dieses Angebot wurde angenommen und
damit der Fall aus der Liste des EGMR gestrichen. Eine sehr kurze
Darstellung des Sachverhaltes (ohne jede sonst übliche Bewertung durch
den EGMR) mit einer Liste der einzelnen nationalen
Verfahren findet sich in der Entscheidung vom 13.5.2008 zur
Streichung von der Liste.
Nicht mehr aufgeführt in dieser langen Liste ist die Entscheidung
des AG Frankfurt / Main (Abt.
Höchst) vom 4. 4.2007- 402 F 22260/06 SO mit der die Übertragung
der elterlichen Sorge auf den Vater durch das OLG Frankfurt (Beschluss
vom 11.5.2005) aufgehoben wird und die alleinige elterliche Sorge für
die nun fast 15 Jahre alten Zwillinge wieder der Mutter übertragen
wird, nicht etwa, weil sich an der Einschätzung bzgl.
Erziehungsfähigkeit etwas geändert hätte, sondern ,,damit zunächst einmal
Ruhe einkehrt, und der Ast. sich an seine Ankündigung hält, seinen
Kindern nur zu schreiben". Außerdem könne der Wille der
Jugendlichen nicht mehr länger unbeachtet bleiben, hieß es da, obwohl
ebenso unbestritten blieb, dass sie bereits über mehr als ein Jahrzehnt
von der Mutter massivst gegen den Vater beeinflusst worden waren. Die
sehr lange Urteilsbegründung des AG liest sich zumindest für uns
eher wie eine komplette Bankrotterklärung. Vgl. ,,Abänderungen gerichtlicher Anordnungen
(Fall ,,Gebhard"). §§ 1686, 1696 Abs.1 und 2 BGB." Mit
Anmerkungen ,,Zurück zum Anfang"
von PD Dr. Jörg Reichert, Berlin Zeitschrift für Kindschaftsrecht und
Jugendhilfe, ZKJ 12, Seite
498, 2007.
Gleichermaßen wurde im Falle Małgorzata
KWIATKOWSKA against Germany (Application no.
16937/05) verfahren: Beschwerde wegen überlanger Verfahrendauer zu
Unterhaltszahlung, Angebot von 8000 € ex gratia angenommen (EGMR
Beschluss vom 13.5.2008).
Ebenso Werner POKORNY against Germany
(Application no. 74664/01) ex gratia 8,000 € in einer
Versicherungsangelegenheit, angenommen. Streichung von der Liste mit
Entscheidung vom 1.4.2008
Ebenso Gotthard KLOSE and others
against Germany (Applications nos. 12923/03, 19283/03, 24647/03,
29022/03, 29032/03, 39081/03, 24918/04, 26164/04, 7839/05, 19341/05,
33316/05 and 16219/06 ) Beschewerde wegen zu langer Verfahrendauer in
einer Rentensache. Angebot ex gratia von 6,000€
angenommen. Streichung von der Liste des EGMR mit Entscheidung vom
18.3.2008
Im Falle Peer GENTH against
Germany (Application no. 34909/04) wurde eine überlange Dauer
eines Verfahrens bzgl. Immobilien eingeräumt und ein
Schadensersatz von 3,100€ gegen Streichung von der Liste des EGMR
angeboten. Der Streichung wurde am 13.5. nach Artikel 37 §1
entsprochen, obwohl der Kläger einen ungleich höheren Schaden geltend
machte und daher das einseitige Angebot der Bundesregierung abgelehnt
hatte.
Gleichermaßen im Fall Uwe ORLOWSKI
against Germany ( Application no. 35000/05), bei dem die
überlange Dauer eines Verfahrens wegen Waisenrente eingeräumt,
das Angebot von 10,000€ aber nicht angenommen wurde. Streichung
von der Liste des EGMR am 1.4.2008.
8.6.2008: Kanadisches Gericht (Ontario Superior Court) überträgt das
Sorgerecht auf die entfremdete Mutter und ordnet die Teilnahme des
13 jährigen Kindes am Programm einer speziellen U.S.
Einrichtung für vom Parental Alienation Syndrome
betroffene Kinder, "Family Workshop
for Alienated Children" (Mitbegründer Prof. Warshak, Dallas,
Texas), an, berichtete ausführlich die große Tageszeitung Toronto
Globe and Mail:
Judge rules father brainwashed son into hating mother by Kirk
Makin. On-line 15/05/08 07:23 PM :
Mother given custody of 13-year-old, who will be flown against his will
to a U.S. facility that deprograms children... (auch hier)
Mother wins child brainwashing case by KIRK MAKIN. Print Edition 16/05/08
Page A1: A
13-year-old boy whose domineering father systematically brainwashed him
into hating his mother can be flown against his will to a U.S. facility
that deprograms children who suffer from parental alienation, an
Ontario Superior Court judge has ruled.
und am 19.5.2008 ebenfalls über PAS Fälle:
Turning child against parent 'very common' in nasty separations by
CARLY WEEKS. Print Edition 19/05/08 Page L1 : The last time Jane Smith spoke to her
eldest son, he told her he wished she was dead. She hasn't had a
conversation with her youngest son in seven years......
zu diesen Berichten vgl. auch:
http://parentalalienationcanada.blogspot.com/2008/05/chapter-113-precedent-setting-case-in.html
Dr. Warshak wurde auch vom führenden
kanadischen Nachrichtenmagazin Maclean's magazine ausführlich zum "Family
Workshop for Alienated Children" interviewed: Rescuing children
from a toxic divorce. When Parents go bad. Richard Warshak talks to Ken MacQueen
about kids who've been brainwashed by one parent into hating the other.(erscheint
am 16.6.2008, S. 12-13, Zeitschrift ist aber bereits als Download
erhältich, $4,.99 ). Er ist Autor zahreicher Arbeiten
zu PAS, darunter in deutscher Übersetzung: Eltern-Kind-Entfremdung
und Sozialwissenschaften. Sachlichkeit statt Polemik,
Zentralblatt für Jugendrecht 5, 2005, Seiten 186-200.
Im Interview verwahrt sich Dr. Warshak gegen die Darstellung in
den Medien, dass es sich bei dem Workshop um eine Deprogrammierung
handelt, vielmehr soll das Kind dabei lernen sich aus dem Konflikt
herauszuhalten, kritisch zu denken und eine mitfühlende Haltung
für beide Eltern zu entwickeln. Das Kind beginnt dann die
Beziehung zum ausgegrenzten Elternteil wieder aufzunehmen, ohne
sich für die Entfremdungsphase entschuldigen zu müssen. Diese intensive
Kursphase dauert 4 Tage, dies sei ausreichend für eine "Resistenz"
gegen weitere Entfremdungsversuche oder gar die nunmehrige Ablehnung
durch den entfremdenden Elternteil (,,wenn du nicht auf meiner Seite
bist, bist du gegen mich"). Konventionelle Therapie mit vielleicht
wöchentlichen Sitzungen über lange Zeit brächten dagegen nicht diesen
Erfolg bei PAS (würden versagen).
Bei entfremdenden Elternteilen gäbe es manchmal auch Erfolge, vielfach
seien sie aber überhaupt nicht kooperativ (oder auf Grund von
Personlichkeitsstörungen nicht einmal einsichtsfähig, wie das
R.A. Gardner bereits in seinem Buch Therapeutic
Interventions for Children with Parental Alienation Syndrome, 2002, ausführlich
beschrieb).
Eine vielleicht etwas weniger dramatische, aber im Prinzip
ähnliche Gerichtentscheidung (weitgehend aber auch den frühen
Vorschlägen von R. A. Gardner für besonders schwere PAS Fälle
entsprechend) , "
Sentencia pionera
sobre el síndrome de alienación parental"
(Pioneerurteil mit Bezug auf das Parental Alienation
Syndrome) erging in Manresa, Spanien, am 14.6.2007 gegen eine
Mutter, die aus Rachsucht und Hass die Tochter gegen den Vater
programmierte (das ist immer primär eine Frage der Macht dazu,
nicht des Geschlechts!). Ihr wurde das Sorgerecht entzogen und auf den
Vater übertragen. Außerdem wurde ihr und ihrer
Herkunftsfamilie der Kontakt zur Tochter für die nächsten 6 Monate
untersagt. Für eine Übergangsphase, bis zum Wechsel zum Vater, sollte
das Kind bei den vaterseitigen Großeltern leben. Details und Kommentare
dazu aus nationalen Fernsehsendungen, Zeitungen etc. sind für Zuschauer
/ Leser mit guten Spanisch Kenntnissen noch reichlich im Internet zu
finden, u.a. auch das
Urteil (pdf, 24 Seiten), ein
Bericht (auch mit Video) der großen Madrider Tageszeitung EL
PAÍS, nationaler Fernsehstationen, z. B.
TVE (13:25 min) oder von Telecinco (1:43
min) etc. (Die bekannten Angriffe ad hominem auf R. A. Gardner fehlen
erwartungsgemäß leider auch nicht ganz.) Dieses Urteil ist aber
nur eines unter zahlreichen mit Bezug auf PAS, wie einer Grafik
der zivilen und strafrechtlichen Anhörungen in Spanien, 2002- 30.6.
2007 zu entnehmen ist (weitere Urteile ebenfalls im Internet).
Überhaupt scheint die Beachtung, auch durch offizielle Stellen
Spaniens, dieser Art von seelischer Kindesmisshandlung, eine ganz
andere zu sein als in Deutschland, wo die alten schon längst
bekannten Kontroversen wiederholt werden (und sogar die
persönlichen Angriffe auf den inzwischen verstorbenen Dr.Gardner)
obwohl es weder auf den Namen, noch ob PAS ein Syndrom ist etc.
ankommt, aber wenigstens die Tatsache unbestritten sein sollte,
dass es Eltern-Kindentfremdung nach Trennung / Scheidung gibt,
ernsthafte Langzeitfolgen haben kann und
deshalb unsere besondere Aufmerksamkeit erfordert. Darauf haben
wir schon im Zusammenhang mit Neueinträgen
in unsere Literaturliste hinwiesen. Da
ist z. B. ein dreitägiger
Kursus zu PAS, veranstaltet vom Ministerium für Arbeit und Soziale
Angelegenheiten in Zaragoza, Nov. 2007 (vgl. dagegen etwa die
öffentliche Förderung einer Tagung in Frankfurt
und weiterer einseitiger Darstellungen von Interessengruppen in
Deutschland, auch gegen PAS). Zahlreiche weitere Informationen aus
Spanien finden sich z. B. auf dieser Webseite und besonders
auch auf der des Psychologen und Sachverständigen José Manuel Aguilar (Cuenca,
Spanien) u.a. Autor des Buches,
S.A.P. Síndrome de alienación parental. Hijos manipulados por un
cónyuge para odiar al otro. (4ª edicion, 2004) und
Con mamá y con papá (2006),
sowie weiterer Publikationen. Zahlreiche Medienberichte zu PAS und
Informationen aus anderen Spanisch sprechenden Staaten sind
ebenfalls dort zu finden.
30.5.2008: Dauerthema Jugendamt: NDR Montag
2.6. 23h-23h45:
Wenn Jugendämter versagen. Warum Lea Sophie sterben musste. Der Film "Wenn
Jugendämter versagen" der NDR Autoren Cathérine Menschner und Michael
Richter untersucht anhand mehrerer Fälle die Defizite in deutschen
Jugendämtern, nicht nur, wenn es um den Schutz vernachlässigter Kinder
geht, sondern auch, wenn Jugendämter in intakte Familien eingreifen -
mit katastrophalen Folgen.
30.5. 2008: Entscheidungen
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Bezug auf
Deutschland.
In den letzten Monaten sind einige Entscheidungen zu Artikel 8
(Recht auf Achtung des Familienlebens), Artikel 6 §1 (angemessene
Verfahrensdauer), teilweise verbunden mit Artikel 14
(Diskriminierungsverbot) gefallen, auf die wir hier kurz
aufmerksam machen möchten:
- Zaunegger against Germany
(Application no. 22028/04 ) zum
Nichtehelichenrecht: Mit einstimmigen Beschluss vom 1. April
2008 wurde die Beschwerde nach Artikel 8 und Artikel 14
(Diskriminierung auf Grund des Geschlechts) gegen die
Sorgerechtsregelung §1626a Abs. 2, die nichtehelichen Müttern ein
absolutes Vetorecht gegen ein gemeinsames Sorgerecht gewährt, zur
Entscheidung angenommen. Die vom Bundesverfassungsgericht in seiner
Entscheidung
BVerfG, 1 BvL 20/99 vom 29.1.2003, Absatz-Nr. (1 - 96) zu §1626a
eingeräumte Übergangsbestimmung war in diesem Fall nicht anwendar, da
die Trennung etwa einen Monat nach Inkrafttreten der Reform von 1998
erfolgte, die eine gemeinsame Sorgerklärung erstmals ermöglichte. Das
1995 geborene Kind lebte bis 2001, also sogar auch nach der Trennung,
mit dem Vater.
- AFFAIRE LÜCK c. ALLEMAGNE
(Requête no 58364/00) vom 15.5.2008. Presseerklärung auch
in Englisch. Der Beschwerdeführer ist der leibliche
Vater eines 1989 in eine bestehende Ehe geborenen Kindes.
Von 1993 an wurde ihm der Umgang von der Mutter des Kindes
sowie deren Ehemann und rechtlichen Vater des Kindes untersagt.
In seiner Entscheidung
1 BvR 1493/96 vom 9.4.2003, Absatz-Nr. (1 - 126) erklärte das
Bundesverfassungsgericht, dass es gegen Art. 6 Abs. 1 GG vertoße den so
mit seinem Kind durch eine sozial-familiäre Beziehung verbundenen
biologischen, aber nicht rechtlichen Vater auch dann vom Umgang mit dem
Kind auszuschließen, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient und hob
frühere Entscheidungen auf. Die geforderte Abänderung des §1685 BGB
trat am 30.4.2004 in Kraft. Das Kind war jedoch zu diesem
Zeitpunkt über 14 und lehnte einen Umgang ab, worauf der Vater auf die
Fortsetzung des Verfahrens verzichtete. Er hielt jedoch an seiner
Beschwerde beim EGMR nach Art. 8, 6, 14 aus 2000 fest. Eine
vorgeschlagene und von der Bundesregierung akzeptierte gütliche
Einigung lehnte er am 26.7.2007 ab. Am 7.11.2007 erklärte die
Bundesregierung unilateral, dass Artikel 6 §1 durch zu lange
Verfahrensdauer verletzt worden sei und verwies bezüglich Art. 8 auf
die Erklärungen des Bundesverfassungsgerichts. Sie erklärte sich zu
einer Schadenersatzzahlung von 10.800€ bereit, wenn im Gegenzug
das Verfahren beim EGMR eingestellt würde. Dem wurde vom EGMR
entsprochen, mit der Erklärung, dass durch das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts der Beschwerde abgeholfen wurde, bis auf eine
insgesamt zu lange Verfahrensdauer (die den Beschwerdeführer effektiv
an der Fortsetzung des Umgangsverfahrens hinderte). Insbesondere sei
die Verletzung des Artikels 8 zwar durch das BVerfG nicht explizit
festgestellt worden, gehe aber klar aus der Formulierung des Urteils
hervor. [ VfK Anmerkung: Die Europäische
Menschenrechtskonvention ist in Deutschland nur einfaches
Bundesgesetz, im Gegensatz etwa zu Österreich, wo sie
unmittelbar Verfassungsrang besitzt.]
Entsprechend diesem Sachverhalt, Streichung des Verfahrens beim EGMR
nach einseitiger Erklärung der Bundesregierung zur
Schadensersatzleistung, sind Berichte in den Medien und im Internet,
die von einer Verurteilung Deutschlands durch den EGMR zu
Schadensersatzzahlung sprechen so nicht korrekt, obwohl man natürlich
darüber spekulieren könnte, wie wahrscheinlich eine Verurteilung ohne
das einseitige Angebot der Bundesregierung gewesen wäre.
- Es gab eine Reihe weiterer Beschwerden aus Deutschland, die
aber nicht zugelassen wurden, allerdings anders als
meist bei Beschwerden am Bundesverfassungsgericht, jeweils mit einer
ausführlichen Begründung. Darunter ist der Fall Cornelia HAASE and Others against Germany,
Application no. 34499/04 (12.2.2008), vgl dazu auch HAASE v.
GERMANY, Application no. 11057/02, Urteil vom 8.4.2004. Ferrner Friedrich SCHUMACHER against Germany,
Application no. 14029/05 wegen fehlendem Umgang (einschließlich
Aussetzung des Umgangs) seit 1994 (26.2.2008). Im Fall Ingo Hub against Germany,
Application no. 1182/05, in dem es seit 1998 ebenfalls um die
Durchsetzung eines Umgangsrechts ging (das Kind wird im Juli 2008
volljährig) wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde
wegen zu langer Verfahrensdauer vertagt, der Rest nicht zugelassen
(22.4.2008). Auch im Fall Wildgruber
against Germany, Applications no. 42402/05 and no.
42423/05 wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde
wegen zu langer Verfahrensdauer vertagt, der Rest abgewiesen.
(29.1.2008). Im Fall GLESMANN v.
GERMANY Application no. 25706/03, bei dem es um Umgang,
Rückführung eines Kindes aus einer Pflegefamilie und zu lange
Verfahrensdauer geht, soll ein Antrag auf Entscheidung
durch die Große Kammer gestellt werden.
- Details dieser Fälle können der Datenbank des EGMR entnommen
werden.
20.5.2008: Filmklassiker zum Thema Trennung / Scheidung: Kramer gegen Kramer, Spielfilm, USA
1979, im Bayerischen Fernsehen, Do. 22.5. 2008, 21h30
(mit Dustin Hoffman, Meryl Streep).
17.5.2008: Unsere Webseite zu Langzeitfolgen
von Trennung/Scheidung wurde um Hinweise auf neue
Forschungsergebnisse erweitert und gründlich umgestaltet.
15.5.2008: YouTube - The Gregory Mantell
Show -- Parental Alienation Syndrome. When divorce turns
nasty and one parent tries to turn the kids against the other. Dr.
Jayne Major, police officer Catherine MacWillie, and film director
Shelli Ryan discuss parental alienation syndrome (25 min.) Ausführliche
Diskussion über PAS in einer populären
wöchentlichen U. S. TV Show. Jayne A. Major, Ph.D. ist Gründerin von Breakthrough
Parenting Services, einer Organisation die seit 21 Jahren Kurse für
Eltern anbietet. Sie ist Autorin von u.a.Parents
Who Have Successfully Fought Parent Alienation (für betroffene
Eltern) und Helping Clients Deal
with Parental Alienation Syndrome (für Fachleute), Kap. 20, The International Handbook of Parental
Alienation Syndrome (2006), S. 276-285.
Eine Suche mit "parental alienation" bei http://www.youtube.com liefert etwa
95 video clips (mit "parental alienation syndrome": 41), viele von
betroffenen Eltern, einige von betroffenen Kindern, manche von
Interessengruppen sehr unterschiedlicher Prägung, etc. Sie sind
allerdings naturgemäß bei einem für jedermann zugänglichen Forum von
sehr unterschiedlicher inhaltlicher und technischer Qualität und wie
strikt das Copyright eingehalten wurde ist für uns auch
nicht immer ohne weiteres ersichtlich. Deutschsprachige Beiträge
sind bisher nur sehr wenige vorhanden.
11.5.2008: TV Hinweise:
Mi. 14.5. RBB, 22:05
Kuckuskinder. Wenn Väter zweifeln. (Wiederholung Do.
9:30)
MI. 14.5. NDR, Fernsehen, 22:30, Die Reportage:
(Schluss mit Liebe - Noch acht Wochen bis zur Scheidung.)
Programmänderung: Günter Wallraff
Do. 15.5. 3 sat, 18h
37 Grad: Bankrott durch Scheidung (Erstsendung 6.5.2008)
Do. 15.5. RBB, 23:20
Söhne ohne Väter. Dokumentarfilm. (Erstaustrahlung Mai 2007, vgl.
unsere Webseite ,,Väter und Väterabwesenheit".
)
7.5.2008: HEUTE: Das
Erste | Mittwoch, 07.05.2008 | 21:45 Uhr ARD-exclusiv NDR
(Stern.)
Jagd auf Rabenväter. Film von Rita Knobel-Ulrich | Länge: 30
Minuten.
Rund eine halbe
Million geschiedene oder getrennt lebende Väter geben an, für ihre
Kinder keinen Unterhalt bezahlen zu können. Die Mütter bekommen das
Geld dann vom Jugendamt. Das kostet den Steuerzahler rund 900 Millionen
Euro im Jahr. Doch viele Väter könnten zahlen, wollen aber nicht.
Für manche Frauen ist ein Detektiv die letzte Hoffnung. Mit seiner
Hilfe versuchen sie, dem Rabenvater auf die Spur zu kommen. Der
Detektiv kennt die Tricks: Manche Männer geben vor, arbeitslos zu sein,
arbeiten aber heimlich schwarz. Andere fahren mit teuren Wagen durch
die Gegend und wohnen in großen Häusern, behaupten aber, Auto, Haus und
Geld gehörten der neuen Lebenspartnerin, den Eltern oder einem Freund. ...
Mehr
Auch wenn solche Fälle, von denen ja das eigene Kind betroffen ist,
klar zu verurteilen sind (Unterhaltsverletzung ist ja auch ein
Straftatbestand, §
170 StGB), so sollte ( jetzt wenigstens in Zuschauerbriefen) zur
Ausgewogenheit doch auch auf die vielen ganz anders gelagerten Fälle
hingewiesen werden in denen nach einer (konfliktbeladenen) Trennung /
Scheidung gravierende wirtschaftliche Not beim Unterhaltsverpflichteten
herrscht, der ja, so der Umgang überhaupt ermöglicht wird, auch
allein die Umgangskosten zu tragen hat, selbst wenn der andere
Elternteil mit den Kindern auch noch so weit und ohne zwingenden Grund
weg gezogen ist. Und obwohl wir vermeiden wollen, Mütter gegen
Väter auszuspielen, wäre zur Ausgewogenheit auch ein prozentueller
Vergleich der Erfüllung der Unterhaltspflicht von Vätern und (der
geringen Zahl) von unterhaltspflichtigen Müttern heranzuziehen.
Fakt ist auch, obwohl Kindesunterhalt unabhängig vom Umgang zu
zahlen ist, dieser Unterhaltspflicht besser nachgekommen wird,
wenn eine befriedigende Umgangsregelung praktiziert werden
kann.
vgl. dazu: "
Bankrott durch Scheidung." Der Krieg beginnt erst. (siehe
oben, 11.5 Wiederholung der Sendung 15.5 )
7.5.2008: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
Journalistin sucht für einen Artikel
zum Thema "Kuckuckskinder" betroffene Männer, die ihre Situation
schildern möchten. Anlass ist das aktuelle BGH-Urteil, nach dem Männer
nun Unterhalt zurückfordern können, wenn sie für ein "Kuckuckskind"
gezahlt haben. Willkommen sind
Geschichten von Männern, die zu Recht an der Vaterschaft zweifelten und
einen Test machen ließen, aber auch Männer, bei denen sich
herausstellte, dass sie zu Unrecht zweifelten oder solche, die sich
gegen den Test entschieden. Auf Wunsch anonym. Kontakt: rennehenne@arcor.de
5.5.2008: Dauerthema Jugendamt: Wenn die Jugendämter zu mächtig werden.
Häufig wird über die Untätigkeit der Behörden geklagt – aber
Hunderte Eltern fordern vom Europaparlament Hilfe gegen
Willkürentscheidungen. Von Cornelia Bolesch. Süddeutsche
Zeitung Nr. 104 (5.5.2008), Seite 6.
Brüssel – Die Briefe stammen von
Eltern, die über „Nacht-und-Nebel-Aktionen“und über „Nazi-Methoden“
klagen. Man habe ihnen ihre Kinder entrissen und in Pflegefamilien
gesteckt, wo sie zum Teil misshandelt würden. Gutachter hätten den
Eltern hochmütig die geistige Gesundheit und das Sorgerecht
abgesprochen. Französische und polnische Väter beschweren sich, sie
dürften mit ihren Kindern in Deutschland nur Deutsch sprechen – seit
zwei Jahren schon treffen solche Briefe im Europaparlament ein. Und
fast immer stehen darin deutsche Jugendämter am Pranger............
28.4.2008: Dauerthema Jugendamt: Der
Schweriner Oberbürgermeister Norbert Claussen wurde mit
82,7 Prozent der gültigen Stimmen durch einen
Bürgerentscheid abgewählt. Der abgewählte Bürgermeister geht nun in den
einstweiligen Ruhestand - bei weiterlaufenden Bezügen. Claussen
hatte eine Mitverantwortung des Jugendamts zunächst abgestritten.
Schwerin habe mit dem Fall Lea-Sophie einfach "Pech gehabt". Nach
Ansicht eines Untersuchungsausschusses des Stadtparlaments hätte
Lea-Sophies Tod verhindert werden können, wenn das Jugendamt richtig
reagiert hätte. (
NDR Online und zahlreiche weitere Medienberichte).
24.4.2008: Diesmal einmal kein Hinweis zum leidigen Thema Trennung
/ Scheidung, aber dennoch für Eltern interessant:
Wenn auch Bildungschancen nicht so stark vom Bildungsstand der Eltern
und deren Förderungsmöglichkeiten und Einsatz abhängen sollten,
wie das in Deutschland derzeit wohl der Fall ist, so gehört Förderung
der Interessen / Begabungen seiner Kinder doch ganz wesentlich zu den
Elternfreuden. Hier also ein Hinweis auf die
Hauptergebnisse des Bildungsbarometers zum Jahr der Mathematik,
der uns gerade zuging.
12.4.2008: Morgen, 13.04.2008 17.30 -
18.00 ARD:
Mein Enkel fehlt mir so - Großeltern nach der Scheidung.
5.4.2008: Inzwischen sind eine Reihe von Stellungnahmen zum Urteil
des Bundesverfassungsgerichts vom 1.4.2008 zur Umgangspflicht
erschienen. Wir hatten eine Stellungnahme im Vorfeld auf Aufforderung
des BVerfG abgegeben. (vgl. Passage im Urteil) und möchten deshalb hier
nur Folgendes anmerken:
Wir haben in all den Jahren bisher keine einzige Anfrage erhalten von
Eltern(teilen), die die Umgangspflicht nach § 1684 Abs. (1) BGB umgehen
wollten, erhielten aber von Zeit zu Zeit Anfragen zur Durchsetzung der
Umgangspflicht (des anderen Elternteils).
Die überwiegende Zahl der Anfragen zu Umgang stammt jedoch von
verzweifelten Eltern, die sich sehnlichst einen Umgang mit ihrem Kind
wünschen, betreffen also die Durchsetzung
des Umgangsrechtes, um die es in Deutschland, im Vergleich zum Ausland, denkbar schlecht
bestellt ist. In Deutschland können auch Gerichtsbeschlüsse,
die noch so deutlich Umgangsvereitelung und negative Beeinflussung des
Kindes durch den betreuenden Elternteil feststellen und aus
Gründen des Kindeswohls wiederholt Umgang anordnen, praktisch risikolos
sogar über viele Jahre einfach ignoriert werden (und das erst recht,
wenn es sich um nichteheliche Mütter mit alleinigem Sorgerecht handelt,
die ja, wiederum einmalig, selbst theoretisch keinen Wechsel des
Sorgerechts zum anderen Elternteil befürchten müssen.) Damit wird im
Normalfall auch das Umgangsrecht des Kindes verletzt (vgl.
Urteile zum Sorge-/Umgangsrecht).
Dass es auch Fälle von Misshandlung etc. gibt, in denen ein Umgang aus
Gründen des Kindeswohls nicht angezeigt ist und zu Recht vom Kind oder
betreuendem Elternteil als unzumutbar abgelehnt wird, ist
unbestritten. Aber diese Tatsache ist im Einzelfall von Gericht
und Sachverständigen sorgfältig zu prüfen und sollte nicht generell als
Argument gegen eine bessere Durchsetzung des Umgangsrechts und selbst
gegen die bescheidenen, zaghaften Massnahmen (z. B. Ordnungsmaßnahmen,
statt der von vornherein wirkungslosen, bisherigen Zwangsmaßnahmen nach
§ 33 FGG ), die der Entwurf zum FGG-Reformgesetz dafür endlich
vorsieht, verwendet werden. Vernünftigerweise fordert niemand
Umgang um jeden Preis. Das Kind hat selbstverständlich ein Recht dazu
auch gehört zu werden, wenn es dafür reif genug ist und sicher gestellt
werden kann, dass es seine Meinung möglichst unbeeinflusst, auch frei
von Loyalitätskonflikten, darlegen kann. (Vgl. Anmerkungen zu PAS
und Frankfurter Tagung 1/2008).
Auch wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sich direkt mit der
Durchsetzung der Umgangspflicht befasst, sollte es niemanden
überraschen, dass auf dieses Urteil auch hinsichtlich der Durchsetzung
des Umgangsrechts Bezug genommen wird. Das Spektrum der
Meinungsäußerungen zum Urteil ist breit, einschließlich allgemeiner
Äußerungen über eine Stärkung der Kinderrechte (wozu
allerdings auch das Umgangsrecht des Kindes oder
zumindest Kenntnis seiner beiden Eltern gehört!) und der
Bemühungen Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern (vgl. z. B. http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/),
bis zu Stellungnahmen, die daraus direkt Folgerungen für die
Durchsetzung des Umgangsrechts ziehen (z. B.
VAMV, PFAD
und Interview mit Prof. Ludwig Salgo im SPIEGEL 15/2008, S. 15.
). Die Leser mögen dies aber selbst beurteilen.
3.4.2008: Sabine Rückert berichtet in der ZEIT
15/2008 über falsche Zeugen vor Gericht: Nichts als die Unwahrheit.
Sie
behaupten, von Neonazis oder Sexualverbrechern überfallen worden zu
sein. Geschichten, von denen oft kein Wort wahr ist. Falsche Zeugen
werden für die Justiz zunehmend zum Problem. Leidtragende sind die
echten Opfer. Dazu auch ihr Interview: Böse Eloquenz. Die gefährlichsten
Falschbeschuldiger sind Menschen mit unauffälligen psychischen
Störungen, sagt der Gutachter Günter Köhnken.
Vgl. dazu unsere Informationen über die in dieser Kategorie
besonders häufigen sexuellen
Missbrauchsanschuldigungen.
1.4.2008: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 44/2008 vom 1. April 2008
Urteil vom 1. April 2008 –
1 BvR 1620/04 –
Regelmäßig keine zwangweise
Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen
Elternteils.
Ein Kind hat einen
verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass seine Eltern Sorge für es
tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf
Pflege und Erziehung ihres Kindes nachkommen. Allerdings dient ein Umgang mit dem Kind,
der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil
durchgesetzt werden kann, in der Regel nicht dem Kindeswohl. Daher ist
in solchen Fällen die Zwangsmittelvorschrift
des § 33 FGG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine
zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht zu unterbleiben hat. Anders
liegt es, wenn es im Einzelfall hinreichende Anhaltpunkte gibt, die darauf schließen
lassen, dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird. Dann
kann der Umgang auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Dies
entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.
....
1.3.2008: Morgen, Urteilsverkündung
in Sachen "Zwang zum Umgang mit nichtehelichem Kind". Der
Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der
mündlichen Verhandlung vom 21. November 2007 (siehe Pressemitteilung
Nr. 89 vom 7. September 2007) am Dienstag, 1. April
2008, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des
Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein
Urteil verkünden.
Es geht dabei um die Verpflichtung zum Umgang nach§ 1684 BGB, (1) Das Kind hat das Recht
auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit
dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Vermutlich wird die Urteilsverkündung von einigen (Nachrichten-)
Sendern live übertragen.
31.3.2008: Morgen, 1. April,Phoenix,
21h-21h45,
Scheiden tut weh! Wenn ein Paar sich trennt.Mehr als 200.000 Ehepaare lassen sich
hierzulande jedes Jahr scheiden. 50 Prozent von ihnen haben Kinder
unter 18 Jahren. Bei vielen Paaren geht der Kampf ums Geld und die
Kinder erst richtig los, wenn Mann und Frau von Tisch und Bett getrennt
sind. ......
31.3.2008: Dauerthema Jugendamt:
Süddeutsche Zeitung vom 31.3.2008, S. 10.
Lea-Sophies Tod war vermeidbar. Der Abschlussbericht zum Fall der
verhungerten Fünfjährigen rügt "eklatante Mängel" des Schweriner
Jugendamts. Von Arne Boecker
27.03.2008: Dauerthema Jugendamt: Westdeutsche
Zeitung: WUPPERTAL AKTUELL: Familie der
toten Talea stellt Strafanzeige gegen die Stadt. Totes
Kind: Jugendamt unter Verdacht
25.03.2008: Die sehr anspruchsvolle Zeitschrift mit hohem Prestige, Mut . Forum für
Kultur, Politik und Geschichte, bringt in seiner März Ausgabe, 43,
Nr.487, Seiten 50 -57, einen Aufsatz der Familientherapeutin und
Publizistin Astrid von Friesen
(jüngst ,,Schuld sind immer die
anderen!. Die Nachwehen des
Feminismus:Frustrierte Frauen und schweigende Männer", Ellert
& Richter Verlag, 160 Seiten) und des Facharztes für
Psychiatrie und Psychotherapie, Dr.
med. Dieter Katterle;.,,Kampf
der Ideologien. Stoppt die
Auflösung der Familienstrukturen". Enthalten sind 23
Forderungen zum Umgang mit Sorgerecht-Umgangskonflikten. (Ein
Interview mit Dr. Katterle zu diesem Thema, insbesondere zu
Eltern-Kind-Entfremdung, das Frau von Friesen führte, ist bereits im
Heft Nr. 482, Oktober 2007, dieser Zeitschrift erschienen: Bürger-Krieg. Verlorene Kinder, Entsorgte
Eltern.)
Im selben Heft, Nr. 487, auch ein sehr kritischer Aufsatz der
Autorin Karin Jäckel zum Dauerthema Jugendamt:
,,Das Jugendamt. Erzwungenes
Kindeswohl im rechtsleeren Raum".
(Seiten 34-49.)
24.03.2008: Für Leser/innen mit Spanisch
Kenntnissen: Unsere Literaturliste und Link Liste zum Parental Alienation Syndrom
(PAS) wurde um Spanisch sprachige Literatur erweitert, darunter 5
Bücher über PAS (Cantón Duarte et al;
José Manuel Aguilar; Manonellas, Graciela N.; TEJEDOR, Huerta; ARANTXA COCA Y DOMÈNEC LUENGO) und eine
offizielle Publikation des Defensor del Menor
de la Comunidad de Madrid (etwa: Beauftragter für die Rechte
Minderjähriger der Stadt Madrid)
ruptura de pareja e hijos. EL SÍNDROME DE ALIENACIÓN PARENTAL (pdf,
16 Seiten).
Das im Buch von Manonellas, Graciela N.,
Responsabilidad penal del padre obstaculizador, La Ley 24270. Sindrome
de alienación parental (SAP) behandelte argentinische Gesetz
Ley 24270 IMPEDIMENTO DEL
CONTACTO DE LOS HIJOS MENORES CON SUS PADRES, LEY 24.270
Sanción: 3/XI/1993 Promulgación: 25/XI/1993 Publicación: B.O.
26/XI/1993, stellt, anders als in Deutschland,
Umgangsvereitelung unter Strafe, ähnlich wie z. B. in Frankreich auch (Article
227-5), vgl. auch unseren früheren Bericht.
20.03.2008: Bis jetzt haben Bermuda und die Gouverneure von 10 U.S.
Staaten den 25. April als ,,Parental
Alienation Awareness Day" anerkannt und/oder entsprechende
offizielle Proklamationen erlassen:
Die Proklamationen unterscheiden sich in Einzelheiten der
Formulierung, hier z. B. unsere rasche deutsche
Übersetzung der Proklamation von Alabama, mit Anmerkungen.
Es wäre interessant zu sehen, wie das
offizielle Deutschland auf den Vorschlag zu einer solchen Proklamation
oder auch nur Anerkennung reagieren würde. Zumindest beim Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend hat
es aber den Anschein, dass man sich da lieber an den VAMV hält (entsprechend auch der
Förderung der Frankfurter Tagung von VAMV,
Frauenhäusern etc.):
Publikationsliste des BMFSFJ:Alleinerziehend
- Tipps und Informationen 27.12.2007 Der "Bundesverband der alleinerziehenden
Mütter und Väter e.V." hat Tipps und Informationen zu Schwangerschaft
und Geburt, Trennung und Scheidung, Vereinbarkeit von Kind und Beruf,
Sozialhilfe, Kosten einer juristischen Beratung und manches andere mehr
zusammengestellt. 17. Ausgabe 2007.
herunterladen (pdf, 208 Seiten).
Daraus zum Stichwort PAS auf Seite 36 zu finden (Obwohl mit
Wissenschaftlichkeit argumentiert wird, ohne Literaturstellen
dazu, also wohl kraft eigener Erkenntnis der VAMV Autorinnen. Vgl.
dagegen unsere umfangreiche, internationale
Literaturliste begutachteter Aufsätze zu PAS in anerkannten
Fachzeitschriften):
Verweigert ein Kind nachhaltig den Umgang mit dem anderen
Elternteil, wird betreuenden Elternteilen oft unterstellt, sie
würden das Kind derart beeinflussen, dass es nicht zum anderen
Elternteil will. Hierzu wird der Begriff „parental alientation syndrom“
kurz „PAS“, verwendet, was übersetzt soviel wie „elterliches
Entfremdungssyndrom“ bedeutet. Es wird behauptet, dass der betreuende
Elternteil seine ablehnende Haltung zum anderen Elternteil auf das Kind
projiziert. Diese Argumentation entbehrt jeder wissenschaftlichen
Grundlage und wird rein strategisch eingesetzt. Wenn Sie mit diesem
Vorwurf konfrontiert werden, sollten Sie sich unbedingt anwaltliche
Hilfe suchen.
Wir hielten dagegen den Versuch einer einvernehmlichen Lösung, etwa mit
Hilfe einer Beratungsstelle, weit eher im Sinne des Kindeswohls, statt
einer weiteren Eskalation und Verlängerung des Konflikts, zu
der leider auch immer wieder einzelne Anwälte beitragen,
vgl.: Verhalten von Rechtsanwälten bei
strittiger elterlicher Sorge.
18.03.2008: Dauerthema Jugendamt: Bericht der Frankfurter
Allgemeine (FAZ.NET), F.A.Z., 15.03.2008, Nr. 64 / Seite 3,
über arrogante Familienhilfen, fragwürdige "Inobhutnahmen" oder
deren Androhung und die Flut von Petitionen beim Europaparlament: Jugendämter in der Kritik.
Wegnehmen ist das Einfachste.
Von Katrin Hummel. Bildmaterial: Franz Bischof, privat.
17.03.2008 Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 34/2008 vom 17. März 2008, 1 BvR 1620/04.
Urteilsverkündung in Sachen "Zwang
zum Umgang mit nichtehelichem Kind"
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage
der mündlichen Verhandlung vom 21. November 2007 (siehe Pressemitteilung
Nr. 89 vom 7. September 2007) am
Dienstag, 1. April 2008, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des
Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein
Urteil verkünden. Alle Medienvertreter haben sich schriftlich bis zum
Donnerstag,
27. März 2007, 12:00 Uhr zu akkreditieren (Fax Nr. 0721 9101-461).
10.03.2008: Morgen 11.3. 22:15 - 23:00 Uhr. ZDF
37 Grad:
Was geschah mit Karolina ? Auf
den Spuren einer Kindesmisshandlung. Anfang 2004 wird auf der Toilette eines
Krankenhauses ein schwer verletztes Kind gefunden. Notfallmaßnahmen
werden eingeleitet. Schnell erkennen die Ärzte: Das kleine Mädchen,
dessen Alter sie auf etwa drei Jahre schätzen, wurde schwer
misshandelt. Die Polizei fahndet intensiv um herauszufinden: Wer ist
dieses verletzte Kind? Wer sind die Eltern und vielleicht die Täter?
...
Anschließend, 23h00 -23h30, Diskussion dazu. Nachtrag: Die Diskussion ist
jetzt als Video aus der ZDF Mediathek
abrufbar (empfehlenswert!).
10.03.2008:
Lernprogramm
gegen häusliche Gewalt für Frauen - ein weiteres Pionierprojekt des
Kantons Baselland. Den
interessanten Hinweis auf dieses nachahmenswerte neue Programm und
einen entsprechenden Artikel von Denise Battaglia in der
Basler Zeitung vom 8.3. 2008 erhielten wir von einem Mann, der
trotz der noch herrschenden Tabus über häusliche Gewalt durch
Frauen seine eigene Betroffenheit nicht verschweigt, aber darüber
hinaus eine Fülle von interessanten Informationen zu diesem Thema
zusammen getragen hat:http://www.mann-als-opfer.com/.
Wie auch wir aus Anlass des Kongress Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge
-und Umgangsrecht, Frankfurt/Main 18-19.1.2008, betonten,
geht es allein darum, von der vorherrschenden einseitig
ideologisierten Haltung zum Thema Häusliche Gewalt, die leider auch von
öffentlichen Stellen gefördert wird, wegzukommen, zu
Gunsten geschlechtsneutraler Prävention und einem
ausgewogenen, ergebnisoffenen Vorgehen gegen jede Art von Gewalt. Vgl.
dazu auch unsere Hinweise vom 19.2. 2008 auf
eineTagung (in den USA) mit dem selben Anliegen.
06.03.2008: Pressemitteilung und Urteil (liegt noch nicht vor) des
Bundesgerichtshofes:
05.03.2008: Heute, Mittwoch,
3sat, 20h15: Recht brisant -
Gerichtsreporter berichten. U.a.: Entfremdung: Ich will mein Kind sehen!
Scheidung - dabei wird oft mit unfairen Mitteln
gekämpft. Die stärkste Waffe: Die Kinder. Wer sie hat, kann sie gegen
den Partner einsetzen. Das geht so weit, dass sie dem anderen
Elternteil komplett entzogen und damit entfremdet werden. Die Justiz
scheint da oft genug völlig machtlos zu sein. Mehr zum
Thema.
20.02.2008: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir gerne weiter
geben:
Mein Name ist Florian Kaindl, ich arbeite für das Magazin der Süddeutschen Zeitung und suche für eine Geschichte zum Thema "40 Jahre ´68" folgende Konstellation: Wir wollen einen 60-jährigen Vater mit seinem 8-jährigen Kind
auf den Schultern fotografieren, so dass sich in der Bildsprache "Achtundsechzig" ergibt. Zudem wäre es schön, wenn der Vater noch etwas Spannendes zu seinen persönlichen Erfahrungen rund um ´68 erzählen könnte.
Ich würde mich freuen, wenn sich jemand findet und bereit wäre, sich mit seinem Kind fotografieren zu lassen. Ein enger zeitlicher Rahmen besteht bei dieser Anfrage nicht. Bei Interesse, oder Anhaltspunkten, Tipps und
Hinweisen in jeglicher Hinsicht bitte einfach melden: per e-mail (florian.kaindl@sz-magazin.de) oder per Telefon: 089/2183 9561.
20.02.2008: Heute Mi, 20.02.08, 20.15
Uhr und Fr, 22.02.08, 14.00
Uhr Phoenix: Für mich
bist Du gestorben. Wenn Menschen den Kontakt abbrechen.
Aus unterschiedlichen Perspektiven
erzählt der Film von drei Fällen eines plötzlichen und radikalen
Kontaktabbruchs, von einer verstörenden Funkstille zwischen Menschen,
von den Versuchen, den Abbruch zu verstehen und schließlich davon, die
Beziehung wieder aufzunehmen. Mara
hat den Kontakt zu ihrer Mutter abgebrochen, Ute versucht verzweifelt,
ihre Schwester zu erreichen, und Eva-Maria weiß nicht, warum ihr Sohn
nichts mehr von ihr wissen will. Jeder Kontaktversuch wird mit eisigem
Schweigen beantwortet. Die Schwester und der Sohn sind ohne ein Wort
der Erklärung gegangen. Ute und Eva-Maria suchen den verlorenen
Menschen, begegnen ihm, werden zurückgewiesen. Das geht soweit, dass
Utes Schwester sogar ihre Identität verleugnet. Aber auch für die Abbrecher ist der
vermeintlich plötzliche Kontaktabbruch oft erst das Ende eines
quälenden Prozesses. Es geht um Verletzungen, Angst und die Suche nach
Schutz, um die Unmöglichkeit der Kommunikation - und darum, sich
vielleicht doch wieder begegnen zu können. "Ich musste mich aus der zu
engen Beziehung zu meiner Mutter für eine Weile herausziehen, musste
mir selber klar werden, warum es ihr immer wieder gelang, meine Grenzen
zu überschreiten. Ich war mir über meine eigenen Bedürfnisse nicht
klar, wie sollte ich ihr das erklären?", so Mara in diesem Film.
Dokumentation von Tina Soliman (2007)
19.02.2008: Vom 15-16. Februar wurde in
Sacramento, Kalifornien, eine bemerkenswerte Konferenz mit führenden
Experten/Expertinnen zu häuslicher Gewalt abgehalten: ,,From Ideology to Inclusion:
Evidence-Based Policy and Intervention in Domestic Violence"(Programm,
pdf Datei), mit dem Anliegen Fakten statt einseitiger
Ideologie zu präsentieren und in entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Wie notwendig das ist (und ganz besonders auch in Deutschland wäre)
macht allein schon ein kurzes Radio Interview mit der Gründerin des
ersten Hauses für Opfer häuslicher Gewalt (Frauenhauses) in der Welt, Erin Pizzey
(England), aus Anlass der
Konferenz sehr deutlich: Streaming
audio (schneller), oder file
download (mp3). Vgl. dazu auch den offenen
Brief von Prof. Gerhard
Amendt, aus Anlass des Frankfurter
Kongresses, 18-19.1.08, und mit wesentlich gleichem Tenor: Die Zeit ist reif, daß wir schlagende
Frauen so verabscheuungswürdig finden wie schlagende Männer!
Veröffentlichungen von Erin Pizzey u.a.: Prone to Violence (252 Seiten,1982)
ist jetzt auch online
(teilw.) verfügbar.Scream Quietly or
the Neighbours Will Hear, 1974, ist in Deutsch als Schrei leise. Mißhandlungen in der Familie, Fischer TB. 1989 erschienen.
DOMESTIC VIOLENCE IS NOT A GENDER ISSUE (2005), vgl. dazu auch die
Untersuchung der Psychologen Donald
G. Dutton, Tonia L. Nicholls,
The gender paradigm in domestic violence research and theory: Part
1—The conflict of theory and data, in der Fachzeitschrift
Aggression and Violent Behavior 10 (2005), Seiten 680–714.
Auch:
La vérité sur les violences conjugales par Elisabeth Badinter (Franz.
Feministin der ersten Stunde, Prof. für Philosophie). L'Express du
20/06/2005. Deutsche Übersetzung:
,,Die Wahrheit über Partnergewalt" von Reinhart Stölzel.
Häusliche Gewalt - ein Problemaufriss aus kriminologischer Sicht.
Selektive Wahrnehmung führt zum Mythos männlicher Gewalt von Michael Bock.( Prof.,
Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug
und Strafrecht, Universität Mainz) in: Der Bürger im Staat 2003,
S. 25-31.
Selbstverständlich wird männliche Gewalt durch die Tatsache, dass
Gewalt auch von Frauen ausgeht um keine Spur erträglicher. Aber diese
Tatsache sollte dazu führen, gegen häusliche Gewalt unabhängig
vom Geschlecht vorzugehen, insbesondere von Kindern fern zu
halten, und Gewaltvorwürfe ergebnisoffen zu untersuchen, auch um
zu verhindern, dass damit zu Unrecht ein Elternteil (meist der Vater)
ausgegrenzt wird.
14.2.2008: Dauerthema Jugendamt: Heute 21h45 ARD Panorama u.a.:
Verdacht auf sexuellen Missbrauch:
Schwere Vorwürfe gegen Jugendämter. Über das Wormser
"Spatzennest" und seinem Heimleiter.
Nachtrag: Der Bericht ist jetzt von obiger Webseite als Video
abrufbar, auch ist ein Forum zugänglich.
13.2.2008: Reform des Verfahrens in Familiensachen findet
Zustimmung der Experten
Rechtsausschuss (Anhörung)/Berlin: (hib/BOB)
Fast alle Sachverständigen haben am Mittwochnachmittag bei einer
zweiten öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform des
Verfahrens in Familiensachen den Entwurf der Bundesregierung (16/6308)
als gelungen bezeichnet. Vor allem die vorgesehene Einrichtung eines so
genannten Großen Familiengerichtes macht ihrer Meinung nach Sinn.
Teilweise warnten die Experten aber auch, dass die Anforderungen an die
Familiengerichte steigen würden. Mehr Personal und mehr Fortbildung
müssten bereitgestellt werden. Sonst würde die Reform scheitern. Der
Sachverständige Frank Klinkhammer, Richter am Oberlandesgericht
Düsseldorf, machte deutlich, die vorgesehene Erweiterung der
Kompetenzen der Familiengerichte ermögliche eine umfassendere
Behandlung sachlich zusammenhängender Probleme und Streitfragen. Das
könne zu mehr Bürgerfreundlichkeit der Justiz führen. Ludwig
Bergschneider, Rechtsanwalt aus München, begrüßte unter anderem, die
geplante Vorschrift zur Beschleunigung in Kindschaftssachen (einen
Monat nach Eingang der Antragsschrift) führe zu eine äußerst positiven
Bewertung dieser Reform. Dem konnte sich Susanne Nothhafft vom
Deutschen Jugendinstitut aus München nicht anschließen:
Verfahrensbeschleunigung sei kein Selbstzweck. Das Beschleunigungsgebot
solle dem Kindeswohl dienen und werde durch dieses zugleich begrenzt.
Es müsse daher überprüft werden, ob dieser "beschleunigte"
Verfahrensweg und die Stärkung des Elements der Einvernehmlichkeit in
jedem Stadium des Verfahrens tatsächlich im Einzelfall "eine optimale
Umsetzung des Kindeswohls" ermöglichen. Röse Häußermann, Präsidentin
des Landgerichts Tübingen, bescheinigte dem Entwurf, er bündle die
Verfahrensvorschriften in den Bereichen der freiwilligen
Gerichtsbarkeit und des Familienrechts "sachgerecht und transparent".
Mit dem vorgesehenen nahezu kompletten Rückzug des Staates auf die
unmittelbare Wahrnehmung seines Wächteramts mit Blick auf Pflege und
Erziehung der Kinder war die Sachverständige jedoch nicht zufrieden.
Sie nannte die vorgesehene Regelung "besorgniserregend,
rechtssystematisch eher widersprüchlich und verfassungsrechtlich nicht
unbedenklich". Der vorliegende Entwurf führe zu einer verstärkten
Gefährdung von Frauen, die sich aus einer Gewaltbeziehung befreit
hätten. Insbesondere Kinder seien davon mit betroffen, kritisierte
Professor Sibylla Flügge von der Fachhochschule Frankfurt am Main. Er
stehe damit im Gegensatz zu den Aktionsplänen gegen Gewalt gegen Frauen
der Bundesregierung und verstoße gegen das einvernehmliche Ziel, Kinder
besser vor Gewalt in der Familie zu schützen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_041/02
13.2.2008: Heute im Bundestag,
14h, Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines
Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz -
FGG-RG), Teil II Familiengerichtliches Verfahren.
Liste der Berichterstatter und Sachverständigen,
Stellungnahmen der Sachverständigen.
Zur Liste der Sachverständigen und deren Stellungnahmen vgl.
auch die Beiträge zum Kongress Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge
-und Umgangsrecht, Frankfurt/Main 18-19.1.2008.
10.2.2008: Deutschlandfunk (Radio) 18h40 Hintergrund: Zum Wohle der Kinder
- Neue Verfahren sollen Scheidungsfamilien helfen (20 min) . Abrufbar
als
MP3,
Flash
Vgl. zum Thema PAS und "Cochemer Praxis" auch das Video Planetopia:
Endstation Scheidung. Wenn fehlender Kontakt Eltern und Kinder
krank macht .
10.2.2008: Aus der (Frauen-) Zeitschrift Für Sie:Väter und
Töchter: Der erste Mann im Leben prägt auch ihren Erfolg im Beruf.
Auch:
Zusammenbleiben – der Kinder wegen? Ein emotionales und kontrovers
diskutiertes Thema. Wir fragten Therapeuten, was Eltern tun können,
wenn es in ihrer Ehe kriselt: Weitermachen trotz allem oder
Konsequenzen ziehen? Diskutieren Sie mit im FÜR SIE Forum.
Der
verlassene Mann. Er betrinkt sich, und dann ist die Sache
vergessen? Das ist ein Klischee: Meistens leiden Männer unter einer
Trennung mehr als Frauen. (Vgl. dazu auch u.a. die Studie von Gerhard Amendt, Scheidungsväter. Wie Männer
die Trennung von ihren Kindern erleben, Campus Verlag, 2006, 308
Seiten.).
7.2.2008: Im Rahmen eines Themenabends "Unter
Verdacht", Beginn Sonntag,
10.2 um 20h40, zeigt ARTE
um 22h45 (VPS : 22.40)
den Film
über die Wormser "Kinderschänderprozesse" 1994-1997.
Mitte der 90er Jahre wurden in
Worms 25 Menschen wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. Doch die Vorwürfe
konnten im Verlauf des Prozesses nicht erhärtet werden. Die
Ermittlungen erwiesen sich als schlampig durchgeführt, die Gutachten
als voreingenommen verfasst. Die Angeklagten wurden zwar
freigesprochen, doch ihr Leben und das ihrer Kinder war zerstört.
....
Wiederholung: Freitag, 22. Februar 2008 um 01.50 Uhr VPS :
01.55
Vgl. dazu auch unsere früheren Hinweise
und Berichte. Nachtrag 11.2.2008:
Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute auf S. 10 unter dem Titel
,,Ein Zeuge wird zum
Beschuldigten. Wegen
Missbrauchs-Verdachts sitzt ein Pädagoge in Haft, der einst die Eltern
seiner Schützlinge belastete" über den ehemaligen Leiter
des Heims "Spatzennest" in dem das Jugendamt Worms noch
viele Jahre nach den Freisprüchen betroffene Kinder untergebracht
hatte, obwohl schon früh Vorwürfe gegen den Heimleiter bekannt geworden
waren. Schon 2003 erstattete eine Mutter Strafanzeige wegen
Kindesmissbrauch, die aber nicht weiter verfolgt wurde.
Vgl. auch ARD Panorama vom 6.12.2007: Bericht als pdf Datei
und Video abrufbar aus dem Archiv:
Verdacht auf Missbrauch - Jugendamt zerstört Familien. Auch
wenn es seither keine irrationalen Massenprozesse dieser Art in
Deutschland mehr gab, so
weist der auch aus den Wormser Prozessen bekannte
Glaubhaftigkeitssachverständige, Prof . Steller, in einem Int
erview darauf hin, dass aber in Beratungstellen etc. vielfach das
alte Gedankengut noch weiter lebt, mit dem Unterschied nur, dass jetzt
"Aufdeckungsarbeit" eher im Verborgenen, verdeckter, geleistet wird. ,,Man tut so, als habe das Kind von sich
aus geredet". Das ausführliche Interview ist in dem
Buch von Sabine Rückert ,,Unrecht im Namen des
Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen" (2007) über
den Fall einer Falschbeschuldigung durch eine junge Frau, die
damit das Leben ihres Vaters und ihres Onkels zerstörte, enthalten (S.
87 -103). Die Autorin hat auch über einen weiteren Fall berichtet
(2003), bei dem aber glücklicherweise die "Uberlebende", wie (angeblich)
missbrauchte Kinder und Frauen in der Aufdeckerideologie heißen (vgl.
z. B. "Trotz allem" und ähnliche
Schriften, die nicht zuletzt mittels öffentlicher Gelder in Deutschland
große Verbreitung fanden), nach 2 Jahren "Inobhutnahme" durch Jugendamt und Gericht, ganz anders als
leider in den Wormser Fällen, dennoch wieder voll und glücklich in ihre
Familie integriert werden konnte und dem grundlos beschuldigten Vater
ein Strafverfahren erspart blieb, weil wenigstens die
Staatsanwaltschaft, nicht zuletzt auf Grund der Erfahrungen aus den
Wormser Prozessen, die ganz erheblichen Mängel des
"Sachverständigengutachtens" sofort erkannte.
Für uns immer noch völlig unverständlich ist, dass es in
Deutschland bei Anschuldigungen von sexuellem Kindesmissbrauch im
Rahmen von familiengerichtlichen Auseinandersetzungen nur äüßerst
selten zu strafrechtlichen Ermittlungen kommt, obwohl jeder solcher
Hinweis zum Schutze von Kindern sehr ernst genommen werden müsste und
sexueller Kindesmissbrauch, als eines der abscheulichsten Verbrechen,
sehr zu Recht ein Offizialdelikt ist, bei dem von Staats wegen zu
ermitteln ist, sobald die Justiz von einem Verdacht Kenntnis erhält.
Sogar noch seltener sind strafrechtliche oder auch nur
sorgerechtliche Konsequenzen für diejenigen, die solche
Beschuldigungen zu Unrecht erheben. Solche Beschuldigungen
können daher praktisch risikolos, aber als äußerst wirksame "ultimative
Waffe" in Hochkonfliktfällen eingesetzt werden, mit verheerenden Folgen
jedoch für das Kind und den falsch beschuldigten Elternteil (praktisch
immer der Vater). In anderen Staaten, z. B. in den USA, gibt es sogar
eigene familienrechtliche und strafrechtliche Statuten, um diesem schon lange als
"Sexual Allegation in Divorce Syndrome" (SAIDS) bekannten Phänomen
wirksamer zu begegnen. Allein schon, wenn wenigstens solche
schwerwiegende Anschuldigungen von Anwälten nur auf Grund einer
eidesstattlichen Erklärung vertreten würden, statt, wie leider so oft,
damit den Fall leichtfertig noch weiter zu eskalieren,
hätte dies eine abschreckende Wirkung bei bewussten
Falschbeschuldigungen.
31.1.2008:
Familie zu Unrecht beschuldigt. Falscher Verdacht mit schlimmen
Folgen. Es
gibt nicht nur nachlässige Jugendämter, sondern auch übereifrige: Ein
dramatischer Fall hat sich in München ereignet: Behörden haben einer
unbescholtenen Familie die kleine Tochter zu Unrecht
entzogen.Von Ekkehard Müller-Jentsch- Süddeutsche Zeitung
vom 31.1.2008.
27. 1. 2008: Heute um
15h45 NDR Fernsehen: Wenn
Mütter gehen ... und die Kinder bei den Vätern bleiben. Ein
Film von Susanne Brand. (Wiederholung am 29.01.2008, 6 Uhr im NDR
Fernsehen.)
26.1.2008: Gefahr eines Entmündigungsverfahrens, wenn Verfahren beim
Familiengericht anhängig sind? report MÜNCHEN, ARD am
Montag 28.01. um 21.45 Uhr u. a. Drohen statt vermitteln – Die unsensible Vorgehensweise deutscher
Familiengerichte.
12.1.2008: Unsere Hinweise auf "PAS Urteile"
wurden wieder aktualisiert.
6.1.2008: Wir haben bereits am 1.12. über den bevorstehenden Kongress ,,Kinderschutz und Kindeswohl im
Sorge -und Umgangsrecht", Frankfurt/Main 18-19.1.2008 berichtet
und unsere Leser aufgefordert, sich über die ReferentInnen und die von
Ihnen vertretenen Positionen, soweit noch nicht längst einschlägig
bekannt, z. B. über das Internet zu informieren, insbesondere auch in
Hinsicht auf die öffentliche Förderung, aus unseren Steuergeldern,
dieser Tagung. Wir meinen, dass gerade öffentliche Träger die
Möglichkeit und auch die besondere Pflicht haben vor der Zusage einer
solchen Förderung qualifizierten, unabhängigen wissenschaftlichen Rat
einzuholen und auf Ausgewogenheit besonders zu achten.
Vornehm britisch unser "Erstaunen" darüber auszudrücken, dass dies
offenbar hier nicht geschehen ist, ist leider nicht möglich, weil die
unkritische öffentliche Förderung einseitig orientierter Gruppen in
Deutschland offenbar Tradition hat. Wesentlich deutlicher als wir das
schon andeuteten hat dies Prof. Dr.
Gerhard Amendt (Universität Bremen) in einem offenen Brief
(10.12.2007) an die hessische
Sozialministerin, Frau Lautenschläger, zum Ausdruck
gebracht und geht darin insbesondere auch sehr berufen, auf Grund
eigener Forschungsarbeiten, auf das Thema Gewalt und Gewaltvorwürfe
ein. Er hat uns freundlicherweise erlaubt, seinen Brief hier zu
veröffentlichen. Mehr