AKTUELLES IM ÜBERBLICK:

 

 
18.12.2008: Das Bundeskabinett hat gestern den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Ratifikation des Haager Kinderschutzübereinkommens und den Entwurf eines Gesetzes, das die dafür erforderlichen Ausführungsbestimmungen enthält, beschlossen. Dieses Übereinkommen,
CONVENTION ON JURISDICTION, APPLICABLE LAW, RECOGNITION, ENFORCEMENT AND CO-OPERATION IN RESPECT OF PARENTAL RESPONSIBILITY AND MEASURES FOR THE PROTECTION OF CHILDREN (Concluded 19 October 1996), ist bei internationalen Sorgerechtfällen mit Staaten außerhalb der Europäischen Union von Bedeutung, weil es ähnliche Bedingungen für die Anerkennung von Sorgerechtsentscheidungen des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte schafft wie das Brüssel IIa Abkommen innerhalb der EU, und das möglicherweise auch mit Staaten die das Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung von 1980 (HKÜ, auszugsweise, deutsch) bisher nicht unterzeichnet / ratzifiziert haben. Dazu gehört bereits Marokko, das das Übereinkommen von 1996 schon in 2002 ratifizierte. Die EU strebt eine gemeinsame Ratifiziering bis zum Juni 2010 an, vgl.  Presserklärung des BMJ.

15.12.2008: Unsere wieder aktualisierte Liste internationaler Literatur zum Parental Alienation Syndrome (PAS) umfasst derzeit 140 Einträge. Abgesehen von Büchern, betrifft der weitaus größte Anteil Arbeiten deren Veröffentlichung in renommierten Fachzeitschriften einer strengen wissenschaftlichen Qualitätskontrolle durch sogenannte "peer reviews" unterworfen war. Dazu kommen derzeit  20 Dissertationen, (Unsere Liste deutschsprachiger PAS Literatur umfasst derzeit 44 Einträge, einschließlich Dissertationen und Diplomarbeiten.)
Der aktuellste Eintrag betrifft die Arbeit eines namhaften Psychiaters, William Bernet  (Department of Psychiatry, Vanderbilt University School of Medicine, Nashville, Tenn. USA), Parental Alienation Disorder and DSM-V, in der Argumente vorgetragen werden, warum PAS in das derzeit in Vorbereitung befindliche nächste Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, DSM-V, als Diagnose aufgenommen werden oder zumindest als Prototyp einer Beziehungsstörung Erwähnung finden sollte, in Hinblick auch auf Differentialdiagnosen. Damit würde die systematische Erforschung dieses Phänomens und die Behandlung betroffener Kinder nach strengen Kriterien gefördert und schließlich dem Missbrauch dieses Begriffes entgegen gewirkt werden.

Dass PAS nicht im amerikanischen DSM-IV oder dem analogen WHO ICD 10 Katolog enthalten ist (obwohl die Literatur dazu zum Zeitpunkt der Entstehung dieser medizinischen Kataloge erst am Anfang stand) ist noch eines der relativ sachlichsten Argumente, die in der kontroversen Debatte um PAS vorgebracht und dann vielfach wiederholt wurden, einer Kontroverse in der auch nie vor persönlichen Angriffen auf den Psychiater Richard Gardner, der den Begriff auf Grund langer klinischer Erfahrung prägte, zurück geschreckt wurde.  Dass man sich, abgesehen von vielfach durch Interessensgruppen verursachten Kontroversen,  in der Psychiatrie mit dem PAS  Begriff etwas schwer tut,  ist uns gut verständlich, weil das Phänomen anders als etwa eine auch durch Medikamente mit behandelbare Depression nicht allein eine Einzelperson sondern ein Familiensystem betrifft und auch in den rechtlichen Bereich wesentlichj hinein spielt. Weit wichtiger als eine offizielle PAS Diagnose oder auch nur der PAS Begriff erscheint uns, dass Ärzte als vielfach erste Anlaufstelle mit den möglichen psychiatrischen Folgeerscheinungen von PAS vertraut gemacht werden, die schon bekannnten Langzeitfolgen einer Trennung / Scheidung auch speziell in Fällen mit massiven Elternkonflikten und Eltern-Kind-Entfremdung systematisch in Längsschnittstudien untersucht werden und so der Umgang mit diesem an sich unbestreitbaren Phänomen verbessert würde, auch bei Familiengerichten, wo leider vielfach die Weichen für spätere Langzeitfolgen mit gestellt werden.     

4.12.2008: Wir wurden gebeten auf  eine Online Petition an den Deutschen Bundestag aufmerksam zu machen. Sie betrifft  das Einkommenssteuerrecht bei der Anrechnung des hälftigen Kindergeldes auf den Barunterhalt.
 Die Petition kann über den Link https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1142  eingesehen und bis 15. Januar 2009 auch online unterzeichnet werden.
25.11.2008: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir gerne hier weitergeben. Wir hoffen, dass mit damit auf die besonders schwierigen Fälle internationaler Kindesentführung wirksam aufmerksam gemacht wird, bei denen
das Haager Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung zur Rückführung der Kinder nicht greift. Vgl. dazu auch den Bericht vom 20.11.
Sehr geehrte Damen und Herren,ich recherchiere im Moment für das ARD-Magazin Report München zum Thema Kindesentführung in binationalen Ehen. Problem sind ja die Länder, die das Haager Abkommen nicht unterzeichnen. Wenn dort ein Kind verschwindet hat der deutsche Elternteil  so gut wie keine Chance  es zurückzubekommen. In diesem Zusammenhang suche ich Fälle, sowohl von einem Elternteil, dem ein Kind wieder zugeführt werden konnte, als auch Fälle, bei denen man noch verzweifelt um die Rückführung kämpft.Sollten Sie mir in irgendeiner Form mit Fällen oder Kontakten weiterhelfen können, bitte ich Sie, mich so schnell wie möglich anzurufen. Sie erreichen mich unter 0160 / 8015765.Vielen Dank.Mit freundlichen Grüßen,Andrea Mocellin                            e-mail:  Andrea.Mocellin@brnet.de     

22.11.2008  Die Süddeutsche Zeitung berichtet in der heutigen Wochendausgabe,  Nr. 272, Seite 2, unter Thema des Tages, über eine Kindesentführung aus Deutschland und ihre Folgen. auf das deutsch-polnische Verhältnis. Dieses ist davon berührt, weil der Fall zu einer Reihe von Fällen gehört, in denen sich polnische Eltern über herablassende Behandlung und Sprachverbote durch deutsche Behörden, vor allem durch das Jugendamt (z. B. Die Zeit: Deutsch nach Vorschrift. Ein Hamburger Jugendamt sorgt in Polen für Empörung: Ein Einwanderer soll mit seinen Töchtern unter Aufsicht deutsch sprechen. Von Frank Drieschner .........Aus »fachlich-pädagogischer Sicht« wird Polnisch nicht befürwortet. ..., vgl. unseren Bericht) beklagten, mit diesen Klagen auch vor dem Petitionsauschuss des Europäischen Parlaments auftraten und diese Vorgänge in Polen stark an Vorgänge im "Dritten Reich" erinnern.  
Was uns jedoch besonders wichtig an dieser Berichterstattung erscheint, ist  der Aufsatz der auf die Folgen einer Kindesentführung auf das Kind selbst hinweist: Wenn das Vertrauen stirbt. Kinder erleben eine Entführung als grausam und verstörend – nur in wenigen Ländern wird versucht, das Thema wissenschaftlich zu ergründen. Von Felix Berth.
Erwähnt werden darin verschiedene Studien zu diesem Thema  und die von betroffenen Kindern, jetzt  Erwachsenen, gebildete Organisation, Take Root, die ein Forum für die Aufarbeitung der weit ins Erwachsenenalter reichenden psychologischen Folgen einer Kindesentführung, als der wohl massivsten Form einer Eltern-Kind-Entfremdung, sein will.  Details zu diesem Thema, mit entsprechenden Weblinks und Literaturhinweisen sind auf unseren Webseiten über Internationale Kindesentführung zu finden.

21.11.2008: Zeitschrift für  Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) 11, 2008, Seiten 452-454 :  Karlheinz Muscheler (Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht , Ruhr-Universität Bochum): Die elterliche Sorge des nichtehelichen Vaters.  
Übt deutliche Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.1.2003, das das absolute Vetorecht nichtehellicher Mütter gegen eine gemeinsame Sorge mit dem Vater, d.h. ohne Angabe von Gründenr oder der Möglichkeit einer gerichtlichen Ersetzung ihrer Zustimmung  zur gemeinsamen Sorge, für verfassungskonform erklärte. Das Urteil sei auf einer regelrechten Vermutungskaskade aufgebaut, von der 7 Elemente aufgelistet und diskutiert werden Nach der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Möglichkeiten einer rechtlichen  Korrektur des §1626a  II BGB wird schließlich als eigener Vorschlag für das französische Modell von 2002 einer automatischen gemeinsamen Sorge mit Geburt (und festgestellter/anerkannter Vaterschaft) ohne weitere materielle oder formale Voraussetzungen plädiert.  [Die Möglichkeit in wirklich gut begründeten Fällen das Sorgrecht einem Elternteil allein zuzuordnen oder sogar den Eltern ganz zu entziehen sollte und bliebe ja bestehen.] 
Genau über diese Sorgeregelung aus Frankreich haben wir bereits 2002 berichtet und ebenso über eine ähnliche Reform in Großbritannien, nachdem ein dem deutschen Modell von1998 ähnliches Modell einer gemeinsamen Sorgeerklärung, aber mit der zusätzlichen Möglichkeit der gerichtlichen Ersetzung der mütterlichen Zustimmung zur gemeinsamen Sorge, sich dort als völlig unzulänglich erwiesen hatte. Auf beide Lösungen aus diesen europäischen Staaten mit einer sehr langen, ununterbrochenen demokratischen Tradition haben wir selbstverständlich auch in unserer vom Bundesverfassungsgericht angeforderten schriftlichen und mündlichen Stellungnahme vor dem Urteil deutlich hingewiesen.  Der Gesetzgeber und das Gericht  hätten sicher darüber hinaus jede Möglichkeit gehabt sich über diese Gesetzesreformen  und die Erwägungen die dazu führten zu informieren. Aber nun sollen wieder einmal in sehr deutscher Manier diese Fragen erst lange erforscht und dann vermutlich lange, hoffentlich nicht schier endlos lange, diskutiert werden, als ob es die exakt einschlägigen Erfahrungen und Lösungen anderswo, und das inzwischen auch in weiteren europäischen und außereuropäischen Staaten, nicht schon längst gäbe. (Vgl dazu z. B. die Jahrzehnte lange Ladenschlussdebatte,  Geschwindigkeitsbeschränkung, Rauchverbot  etc.)


20.11.2008 Fernseh und Literaturhinweis: ARTE präsentiert heute von 22h35 -23h25 ein Portrat der großen französichen Kinderpsychiaterin  Françoise Dolto, die in diesem Jahr 100 Jahre alt geworden wäre. Unter anderem schrieb sie das Buch  ,,Scheidung. Wie ein Kind sie erlebt (Kinder fordern uns heraus)" ,  Deutsche Übersetzung,  Verlag: J. G. Cotta'sche Buchhandlung Nachfolger GmbH; 3. Auflage. (März 2008), Klett-Cotta Verlag 2008, 139 Seiten. Vgl. auch die Literaturliste bei Arte.TV

20.11.2008: Süddeutsche Zeitung Nr. 270, Seite 6:  Verschleppte Kinder – machtlose Mütter. Wenn ausländische Väter ihre Söhne und Töchter in ihr Heimatland entführen, sind dem deutschen Staat meist rechtlich die Hände gebunden. Bericht von Birgit Schreiber über die großen Schwierigkeiten einer Rückführung entführter Kinder aus Staaten die nicht dem Haager Abkommen über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung  (HKÜ) oder dem neuerem  EU Abkommen  Brüssel IIa angehören, insbesondere aus den arabischen Staaten, einschließlich eines Einzelfalls bei dem dies durch den persönlichen Einsatz der früheren Ausländerbeauftragten Marieluise Beck unter Nutzung iher Kontakte dennoch gelang., . 

18.11.2008: Gerne geben wir folgende Mitteilung an uns weiter:
Hallo an alle interessierten Väter,
der November-Väter-Chat will beworben werden:
am Donnerstag, den 20. November von 20 bis 22 Uhr treffen sich Väter auf der Seite
www.bke-elternberatung.de bzw. www.bke-beratung.de
zum Austausch über die Beziehung Vater - Kind, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf  und den "Umgang" mit Müttern.
Aufgrund der sehr positiven Rückmeldungen aus dem letzten Chat wird auch dieser wieder gemeinsam von unserem Moderatorenteam bke-Dana-Waskiw und bke-Thomas-Freytag moderiert.
Wir bitten Sie herzlich, den Chattermin an prominenter Stelle auf  Ihrer Webseite bekannt zu geben.
Für Ihre Unterstützung bei der Bewerbung unserer moderierten Väterchats bedanken wir uns wieder ausdrücklich!
Freundliche Grüße
Christine Sutara
Mehr zur bke-Elternberatung unter www.bke-elternberatung.de  Mehr zur Bundeskonferenz für Erziehungsberatung unter www.bke.de

2.11.2008: Unsere kommentierte Liste zu internationaler Literatur über das Parental Alienation Syndrome (PAS) wurde wieder erweitert. Sie umfasst derzeit 138 Einträge aus Fachzeitschriften und Büchern, sowie 20 Dissertationen. Der Großteil der Aufsätze in Fachzeitschriften ist von speziell auf dem engeren Fachgebiete erfahrenen, anerkannten Fachleuten ("peers") auf ihre Eignung für eine Veröffentlichung geprüft worden. Dieser "peer review" Prozess ist ein ganz wichtiges Instrument der Qualitätssicherung, das in Deutschland unter Psychologen und Juristen, anders als unter Naturwissenschaftlern, leider weitgehend unbekannt ist. Deshalb wohl findet sich in der wohl wichtigsten und enorm umfangreichen professionellen psychologischen Datenbank, PsycInfo, der American Psychological Association, nur ein einziger deutscher Beitrag zu PAS, weil eben "peer reviewed", und ein weiterer, weil "peer reviewed" in einer spanischen Fassung aus Argentinien. Unsere Literaturliste enthält den Hinweis [peer reviewed], soweit uns das bekannt ist. Unsere kommentierte  Liste deutschsprachiger PAS Literatur umfasst derzeit 44 Einträge, einschließlich Diplomarbeiten und Dissertationen.
Wir glauben mit diesen Literaturlisten auch Behauptungen hiesiger selbsternannter Experten klar widerlegen zu können, dass das Parental Alienation Syndrome keine wissenschaftliche Beachtung fände. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass kontrovers diskutiert wird. Obwohl praktisch alle von uns zitierte Literatur den exakten Begriff "parental alienation syndrome" explizit verwendet, kommt es auf diese Bezeichnung des bei konfliktreicher Trennung / Scheidung häufig beobachteten Phänomens gar nicht an, schon gar nicht auf die fruchtlose Debatte, ob es sich dabei um ein Syndrom im medizinischen Sinne handelt.oder nicht. Allein wichtig sind der richtige Umgang mit diesem Phänomen und Maßnahmen zur Prävention. Dazu wären strenge empirische Untersuchungen, inbesondere der Langzeitfolgen von PAS (mittels Längsschnittstudien) von besonderer Wichtigkeit. 

28.10.2008: Info von ZDF Heute: Wann Männer "Bock  auf Familie" haben.  

Das Drehbuch der Vaterschaft: Erst wenn der Beruf und das Einkommen stimmen, liebäugeln Männer mit einem Kind. So steht es in einer neuen Studie. Neu von zehn kinderlosen Männern könnten sich vorstellen, Papa zu sein. Frauen ticken da schneller. [mehr]


28.10.2008: Wir haben schon gelegentlich auf die Webseiten http://www.abgeordnetenwatch.de hingewiesen, auf denen Bürger Fragen an einzelne Abgeordnete stellen können. Hieraus ( Abg. Willi Brase, 17.10.2008) wahrlich Erstaunliches zum deutschen Nichtehelichenrecht,  §1626a BGB:
Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz hat das Bundesamt für Justiz ein Forschungsvorhaben zum Thema "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" ausgeschrieben. Das Forschungsvorhaben sollte Anfang 2009 begonnen werden und spätestens am 15. November 2010 mit der Abgabe des Abschlussberichtes abgeschlossen sein.Es soll also 6 Jahre(!!) nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts   BVerfG, 1 BvL 20/99 vom 29.1.2003, Absatz-Nr. (1 - 96), http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20030129_1bvl002099.html
und dem darin enthaltenen Auftrag (Abs. C I 4 b):
 ,,Da der Gesetzgeber Regelungen getroffen hat, die nur bei Richtigkeit seiner prognostischen Annahmen das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG wahren, ist er verpflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Prämissen auch vor der Wirklichkeit Bestand haben. Stellt sich dabei heraus, dass dies nicht der Fall ist, wird der Gesetzgeber mit einer Korrektur der Regelung dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt.",
erst einmal mit deutscher Gründlichkeit über 2 Jahre erforscht werden, was man selbst zum damaligen Zeitpunkt (2003) eigentlich schon längst hätte wissen können,  z. B. aus entsprechenden, umfangreichen und zweifellos sehr sorgfältigen Untersuchungen im Zusammenhang mit entsprechenden Reformen des Nichtehelichenrechts in Frankreich und Großbritannien, vgl unseren damaligen Bericht und Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht..
In Großbritannien bestand schon mit dem Children Act von 1989 die Möglichkeit einer übereinstimmenden Sorgeerklärung nicht miteinander verheirateter Eltern, wie bei uns erst seit der Reform von 1998, aber anders als bei uns zusätzlich auch die Möglichkeit, die Zuerkennung des Sorgerechts an den nichtehelichen Vater (eine so genannte Parental Responsibility Order ) gerichtlich zu erwirken. Die Erfahrung zeigte aber, dass selbst letzteres nicht ausreichend war. Deshalb wurde nach sehr umfangreichen Erörterungen 2002 die Regelung dahingehend erweitert, dass der Eintrag im Geburtenregister, ohne weitere Formalitäten, nun genügt um das gemeinsame Sorgerecht zu begründen.  Einse solche Regelung gab es in Frankreich schon im Code Civile in der Fassung von 1993. Ein nichtehelicher Vater bekommt durch bloßen Eintrag in das Geburtenregister das gemeinsame Sorgerecht, wenn der Eintrag innerhalb eines Jahres nach der Geburt erfolgt. Die am 21.2.2002 verabschiedete Reform brachte, neben zahlreichen anderen wichtigen Ergänzungen des Kindschaftsrechts, eine Ausweitung dahingehend, dass ein Zusammenleben der Eltern zum Zeitpunkt der Eintragung nicht mehr erforderlich ist.
Sehr interessant dürfte auch sein, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im europäischen Kontext zur deutschen Regelung zu sagen hat. Eine entsprechende Beschwerde Zaunegger against Germany (Application no. 22028/04 ) wurde am1.4.2008 mit einstimmigen Beschluss zur Entscheidung angenommen.
Abschließend noch eine Bemerkung: Wir müssen bei Zuschriften von nichtehelichen Vätern an uns zu Problemen bei der Ausübung des Umgangs etc. immer wieder feststellen, dass von der seit der Reform von 1998 bestehenden Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgerklärung in guten Zeiten nicht Gebrauch gemacht wurde (oder konnte?), aus Unwissenheit oder welchen Gründen immer. Dadurch wird es praktisch aussichtslos ein Umgangsrecht durchzusetzen, wenn nicht doch Einsicht im Sinne des Kindeswohls (auch ohne dieser Einsicht durch Drohung mit dem Entzug des Sorgerechts etc. "nachhelfen" zu können) schließlich obsiegt.       

27.10.2008: Heute: 3sat  20.15 Uhr,  Dokumentation über Mediation: Die Entscheidung: Trennung oder Neubeginn

14.10.2008: ZDF, 22h15- 22h45, 37 Grad: Mein geraubtes Kind. 13 Jahre spurlos verschwunden.Um das Studium rasch zu beenden, entschließen sich Brita und Gernot ihre kleine Tochter Karen bis zum Examen bei der Großmutter zu lassen. Als sie das Mädchen wieder nach Hause holen möchten, ist die Tür verschlossen. Kurz danach sind die Großeltern und das Kind spurlos verschwunden. [ mehr]  Wdh. am 21.10.2008 03:20 Uhr Nachtprogramm VPS 22.10.2008 03:20.
Der Film ist auch über die ZDF Mediathek abrufbar.
Auf der Webseite des ZDF: Weitere Informationen zu Kindesentführung und daraus resultierender Eltern-Kind-Entfremdung, sowie ein  Forum zu diesen Thema. Vgl. dazu auch unseren aktuellen Bericht vom  23.9.2008  (unten) über eigenmächtige "Kindesmitnahme" im Inland.

14.10.2008: Wir haben folgenden Aufruf erhalten:
Hallo an alle interessierten Väter,
der neue Väter-Chat will beworben werden: am Donnerstag, den 16.Oktober um 20 Uhr treffen sich Väter auf der Seite www.bke-elternberatung.de bzw. www.bke-beratung.de
zum Austausch über  die Beziehung Vater - Kind, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf  und den "Umgang" mit Müttern.
Neu an diesem Chat ist, dass als Moderator auch ein bke-Berater dabei sein wird. Wir bitten Sie herzlich, den Chattermin an prominenter Stelle auf Ihrer Webseite bekannt zu geben.
Mehr zur bke-Elternberatung unter www.bke-elternberatung.de   Mehr zur Bundeskonferenz für Erziehungsberatung unter www.bke.de

8.10.2008: Hinweis: Der U. S. Schauspieler Alec Baldwin  (u. a. Emmy Award 2008) hat soeben ein Buch über seinen seit der Trennung von Kim Basinger (Oscar 1997) in 2000 (Scheidung 2002) andauernden Kampf um die Aufrechterhaltung der Beziehung zu seiner jetzt 13 jährigen Tochter veröffentlicht, das er unter das Motto Parental Alienation (PAS) stellte:  A Promise to Ourselves. A Journey Through Fatherhood and Divorce. St  Martin's Press, New York, September 2008, 224 Seiten. Durch die Prominenz des Paares hat ihr "Rosenkrieg" und jetzt das Thema PAS (das in einem eigenem  längeren Kapitel mit zahlreichen Literaturangaben dargestellt ist) große nationale und internationale Aufmerksamkeit erhalten, leider aber auch durch einen  Zwischenfall bei dem Baldwin über den andauernden Schwierigkeiten seine Tochter zu den gerichtlich vereinbarten Zeiten telefonisch auch tatsächlichlich zu erreichen schließlich die Nerven verloren hatte und seine Tochter auf dem Anrufbeantworter wüst beschimpfte. Im Gefolge kam es bei ihm zu einem psychischen Zusammenbruch mit ernsthaften Suizidgedanken.  
Das Buch ist eine sehr herbe Kritik der amerikanischen Familienrechtspraxis, vor allem der kostenträchtigen Eskalation durch Anwälte und der Richter, die dem nicht Einhalt gebieten.(Kosten der bisherigen Verfahren in diesem Fall etwa 3 Millionen Dollar) Auch deutsche Betroffene von Umgangsvereitelung und Eltern-Kind Entfremdung werden sich in diesem Bericht rasch wieder finden, obwohl sich das amerikanische (kalifornische) Familienrecht deutlich vom deutschen Familienrecht unterscheidet, nicht aber menschliches Verhalten. Im amerikanischen Familenrecht gibt es u.a. verpflichtende Beratung über Scheidungsfolgen für Kinder, Mediation, gerichtlich angeordnete Therapie und, was Baldwin in seinem Fall sehr positiv hervorhebt, sogenannte Special Masters, die vom Gericht mit Befugnissen ausgestattet sind um über Streitigkeiten bei der Umsetzung der Gerichtsbeschlüsse sehr rasch entscheiden zu können, Dinge die in Deutschland z. T. nur sehr zaghaft, wenn überhaupt, erst angedacht werden oder jedenfalls noch auf zahreiche "Bedenkenträger" und sogar heftige Opposition stoßen. [ Im Internet sind zahlreiche Berichte und  Filmclips von Interviews etc zu Baldwin, seinem Umgangsstreit und seinen Ausführungen über PAS zu finden. ]

23.9.2008: Es ist in Deutschland gängige Praxis, dass ein Elternteil  bei einer Trennung die gemeinsamen Kinder unter Verletzung des Mitsorgerechts des anderen Elternteils einfach (meist heimlich) mitnimmt und dafür am neuen Wohnort gleich mit  der (vorläufigen ) Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts "belohnt" wird, ganz anders als etwa in Frankreich, wo es gegen einen derartigen Kindesentzug, aber auch schon gegen die "bloße" Verletzung des Umgangsrechts durch einen nicht mitgeteilten Umzug des Wohnelternteil eine Reihe von Strafvorschriften gibt (Art 227-5 - Art 227-11 des Code penal.). Wir haben diesen Umstand wiederholt beklagt, unter Hinweis auch auf den Aufsatz (1998) Kindesentführung: ins Ausland verboten - im Inland erlaubt? von WERNER GUTDEUTSCH, Richter am OLG München, und Rechtsanwalt JÜRGEN RIECK, München. 
Meist wird durch einen solchen Umzug der Umgang des zurückgelassenen Elternteils mit dem Kind schon durch eine oft große Entfernung erheblich erschwert (Kosten und Folgen, die nach deutscher Praxis allein der Umgangsberechtigte zu tragen hat, nicht der verursachende Elternteil), wenn er nicht bewußt verhindert wird. Dessen ungeachtet wird im Allgemeinen dem eigenmächtig "mitnehmenden" (um nicht zu sagen "entführenden") Elternteil dann, unter Hinweis auf das sog. Kontinuitätsprinzip, selbst wenn Kontinuität allein durch eine lange Verfahrensdauer bedingt ist, dann endgültig zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen und damit der Vorgang unter weitgehendem Ausschluß des anderen Elternteils verfestigt.

Exakt dieses Verhaltensmuster, in einem Fall bei dem der zurückgelassene Vater des Kinder sogar unbestritten die Hauptbetreuungsperson gewesen war, war kürzlich Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde - 1 BvR 1265/08, Beschluss vom 27.Juni, 2008, veröffentlicht in  Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) 9, 2008, S. 378-380. Obwohl die Beschwerde (aus formalrechtlichen Gründen) leider nicht zur Entscheidung angenommen wurde, findet das Bundesverfassungsgericht dennoch sehr deutliche Worte zu dieser "gängigen  Praxis" und den negativen Folgen für das Kindeswohl.

Rechtlich wird sich an dieser Praxis auch durch die 2009 in Kraft tretende FGG Reform nur insofern etwas ändern, dass im Falle einer eigenmächtigen Kindesmitnahme, nicht wie bisher der neue Wohnort des Kindes automatisch Gerichtsort wird, sondern die Zuständigkeit beim Gericht des früheren Wohnorts belassen werden kann, aber nicht muss.(anders als die nach dem Haager Übereinkommen bei internationaler Kindesentführung verbindliche Rückführung an den Ort/Land des "gewöhnlichen Aufenthaltes" und der alleinigen Zuständigkeit der dortigen Gerichte zum Sorgerecht.) Die FGG Reform sieht außerdem Maßnahmen zur Verkürzung der Verfahrensdauer vor, die das Bundesverfassunggericht in seiner Stellungnahme auch gegen das Argument der "Kontinuität" und angesichts des besonderen kindlichen Zeitempfindens als besonders wichtig hervorhebt. (Zur örtlichen gerichtlichen Zuständigkeit bei eigenmächtiger Kindesmitnahme vgl. auch die Entscheidung des OLG Zweibrücken v. 15.2.2008, ZKJ 7/8, 2008. S. 335-336, sowie den Kommentar dazu von RiAG Martin Menne, ZKJ 7/8 2008, S. 308-309).
Anmerkung: Die Bestimmungen des deutschen Strafrechts zur "Entziehung Minderjähriger", § 235 StGB, scheinen hier auch nicht zu greifen, weil 1. ein Strafantrag des Geschädigten erforderlich wäre, also gegen den anderen Elternteil des Kindes, was einer späteren gedeihlichen Ausübung der gemeinsamen Elternverantwortung sicher nicht dient, und 2. der einzige hier in Frage kommende Tatbestand, nach Abs. 1, Satz 1,  "List" ist, damit Gegenstand einer Interpretation, die, unserer Erfahrung nach (bei Einstellung des Verfahrens) wenigstens von  den Betroffenen kaum nachvollzogen werden kann.            
(Wir bemühen uns um eine baldige, ausführlichere Berichterstattung zu diesem in Anfragen an uns oft angesprochenen Thema.)

9.9.2008:  Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir hier gerne weitergeben:

Betreff : Stern TV sucht Väter höheren  Alters

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Film- und Fernsehproduktionsfirma MaraMedia sucht für eine Stern TV Reportage dringend Männer, die sich mit über 60 Jahren noch einmal entschließen/entschlossen haben Vater zu werden.

Haben oder erwarten Sie vielleicht gerade ein Kind? Vielleicht kennen Sie jemanden, der zur Zeit die Vor- aber auch Nachteile des Vaterseins im hohen Alter erlebt?
Dann melden Sie sich doch für ein erstes unverbindliches Gespräch bei uns.
Wir würden uns sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Marianne Bohl
(Redaktion MaraMedia)
MaraMedia Film- und Fernsehproduktion
Redaktion
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20144 Hamburg
040/ 226 2296-14 Direktdurchwahl,  040/ 226 2296-0 Zentrale,  040/ 226 2296-10 Fax     redaktion@maramedia-online.de
 www.maramedia-online.de



3.8.2008: RTL  23h40  Im Namen des Kindes: Wenn Eltern bei der Scheidung scheitern. Reportage  30 min.
 Peter Witkowski aus der Nähe von Lüneburg ist Vater. Doch der 41-jährige Betriebswirt hat seine achtjährige Tochter seit fast zwei Jahren nicht mehr gesehen. Der Grund: eine vom Gericht auferlegte Kontaktsperre. Nach dem Scheitern der Beziehung, will Peter Witkowski endlich klare Verhältnisse: Vater sein ja, aber kein Zusammenleben mit der Kindsmutter. Nach der Trennung klappt es gut mit dem vereinbarten Besuchsrecht - bis die Mutter einen neuen Partner kennen lernt und heiratet: seither unterbindet sie alle weiteren Besuche des Vaters. Das Problem: die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und manipuliert die Tochter und - so der Gutachter - misshandelt sie psychisch. Entscheidung des Richters: Ruhe für das Kind und somit Kontaktsperre für den Vater: keine Anrufe, keine Briefe, keine SMS, nur zwei mal im Jahr einen Brief und ein kleines Geschenk zum Geburtstag und zu Weihnachten.   ...........

6.7. 2008: Phoenix TV 21h45: Entsorgte Väter. Wenn Mütter mit Kindern Druck machen.  (Auch am  Sa. 12.7 12h45)

2.7.2008: 10 Jahre Kindschaftsrechtsreform. Pressemitteilung des BMJ.  
Diese längst fällig gewesene Reform hat zweifellos bedeutende Fortschrtitte gebracht, insbesondere beim gemeinsamen Sorgerecht, soweit es eheliche Eltern betrifft, obwohl es auch da zahlreiche "Bedenkenträger" und ganz erheblichen Widerstand gab.
,,..Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass es für die betroffenen Kinder das Beste ist, wenn sich die Eltern auch nach der Scheidung einvernehmlich um deren Angelegenheiten kümmern. „Inzwischen führen 90% aller Eltern, die sich trennen, die gemeinsame Sorge fort. Dies ist ein großer Erfolg der Reform“, sagte Zypries. „Aus einer rechtstatsächlichen Untersuchung zur Kindschaftsrechtsreform wissen wir, dass die gemeinsame Sorge sich positiv auswirkt. Eltern, die nach der Trennung das Sorgerecht behalten, engagieren sich häufig mehr für ihre Kinder. Sie zahlen regelmäßiger Unterhalt und pflegen den persönlichen Kontakt.“

Recht seltsam dagegen die Aussage zu  nichteheliche Kindern: ,,...Hierzu hat die Kindschaftsrechtsreform einen wichtigen Beitrag geleistet. Gleichwohl müssen wir hier – wie auch in anderen Bereichen – immer wieder prüfen, ob weiterer Verbesserungsbedarf besteht“, so Zypries..."  Das heißt, im Klartext, man ist auch mehr als 5 1/2 Jahre nach der Entscheidung des  Bundesverfassungsgericht zum Sorgerecht für nichteheliche Kinder dem damals erfolgten Auftrag (Leitsatz 4) nicht nachgekommen, die bestehende Gesetzeslage (gemeinsames Sorgerecht zwar auf Antrag möglich, aber absolutes Vetorecht der Mutter) zu prüfen und ggfs. ,,..dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt....", obwohl eigentlich schon damals aus den Erfahrungen anderer Staaten längst bekannt war, dass sogar eine ähnliche aber erweiterte Regelung, wie mögliche gerichtliche Ersetzung der Zustimmung zur gemeinsamen Sorge in Großbritannien, oder die gemeinsame Sorgeregelung Frankreichs sich in der Praxis nicht bewährt hatten und diese Staaten deshalb schon damals, selbstverständlich nach umfangreicher Prüfung und Erörterung, eine modernere Regelung (gemeinsames Sorgerecht nach Anerkennung der Vaterschaft) eingeführt hatten, wie sie inzwischen die allermeisten Staaten haben. Vgl. dazu unsere Informationen  aus 2002, einschließlich unserer Stellungnahme bei der öffentlichen Anhörung durch das Bundesverfassungsgericht.
 
1.7.2008: Das offizielle Kolleg spanischer Psychologen akzeptiert das Parental Alienation Syndrome in einem Communique vom 18.6.2008: Comunicado de la Coordinadora de Psicología Jurídica del Consejo General de Colegios Oficiales de Psicólogos de España. RohübersetzungVfK: Im Rahmen des Koordinierungsrats Forensischer Psychologen des Generalrates des offiziellen Kollegs der Psychologen Spaniens wollen wir die Zweckmäßigkeit der Analyse des als elterliches Entfremdungssyndrom bekannten Problems bei der psychologischen Begutachtung sowohl innerhalb des forensischen Bereichs des Familienrechts und damit zusammenhängenden Bereichen unterstützen. Forscher und Psychologen betrachten in einem breiten Konsens es als kognitive-, emotionelle- und Verhaltens -Störung, wenn ein Kind einen Elternteil verachtet und kritisiert.Ein solches Verhalten und die Haltung der Ablehnung und Abwertung ist ungerechtfertigt oder eine klare Übertreibung der angeblichen Defekte des abgelehnten Elternteils. Um von diesen Syndrom zu sprechen, muss die Existenz jeder Form von Missbrauch und Vernachlässigung in der Betreuung des Kindes vollständig ausgeschlossen sein, um sicher zu stellen, dass sich die Kritik nicht auf verwerfliches Verhalten oder Einstellungen des abgelehnten Elternteils bezieht. Wie bei jedem wissenschaftlichen und professionellen (beruflichen)  Fortschritt, unterliegt dieses Konzept kontinuierlicher Veränderung, aber es kann nicht a priori geleugnet werden, dass wissenschaftliche Literatur und professionelle Erfahrung existiert die seine Nützlichkeit anerkennen.
 
30.6.2008:  MDR-Magazin Umschau, Di., 01.07., 20:15 Uhr (29:30 min) u.a.: Streitfall Kind.  Wenn Väter ihr Umgangsrecht einklagen müssen.  Es sollen weitere Sendungen zu diesem Thema folgen.

13.6.2008: Wir wollen uns hier strikt aus jeder parteipoltischen Diskussion heraushalten, bedauern aber, dass ein erneuter Anlauf die Vorbehalte Deutschlands bei der Ratifizierung (6.3.1992) des UN Übereinkommens über die Rechte des Kindes aufzuheben, heute erneut im Bundesrat gescheitert ist. Diese Vorbehalte betreffen ja nicht nur die illegale Einreise von Ausländern, Einschränkungen des Rechtsschutzes bei geringen Straftaten und die immer wieder hervorgehobene, sicher löbliche Erklärung zu Kindersoldaten, die was aber direkt Deutschland (seit Kriegsende 1945) selbst betrifft, allerdings unsere geringste Sorge ist. Die Vorbehalte betreffen auch sehr direkt das Kindschaftsrecht:
II. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist der Auffassung, dass aus Artikel 18 Abs. 1 des Übereinkommens nicht abgeleitet werden kann, mit dem Inkrafttreten dieser Bestimmung stehe das elterliche Sorgerecht auch bei Kindern, deren Eltern keine Ehe eingegangen sind, die als verheiratete Eltern dauernd getrennt leben oder geschieden sind, automatisch und ohne Berücksichtigung des Kindeswohls im Einzelfall beiden Eltern zu. Eine derartige Auslegung wäre unvereinbar mit Artikel Abs. 1 des Übereinkommens. Besonders im Hinblick auf die Fälle, in denen die Eltern über die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts nicht einig sind, sind Einzelfallprüfungen notwendig. Die Bundesrepublik Deutschland erklärt darum, dass die Bestimmungen des Übereinkommens auch die Vorschriften des innerstaatlichen Rechts a) über die gesetzliche Vertretung Minderjähriger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, b) über das Sorge- und Umgangsrecht bei ehelichen Kindern und c) über die familien- und erbrechtlichen Verhältnisse nichtehelicher Kinder nicht berühren; dies gilt ungeachtet der geplanten Neuordnung des Rechts der elterlichen Sorge, deren Ausgestaltung in das Ermessen des innerstaatlichen Gesetzgebers gestellt bleibt.

10.6.2008: Morgen, Mittwoch, ARD  21:45- 23:00 Uhr, Hart aber fair: 50 Jahre Gleichberechtigung - wann kommt der Männerbeauftragte?
Auf der Schule holen Frauen die besseren Noten, an der Uni die meisten Abschlüsse – ein halbes Jahrhundert Gleichberechtigung per Gesetz und die Frauen gehen in Führung. Doch haben sie wirklich schon überall gleiche Chancen? Und sind am Ende vielleicht die Männer die Verlierer: Überlastet, verunsichert und total von der Rolle? ....
Anmerkung: In Österreich z. B. gibt es jedenfalls schon seit Jahren eine ,,Männerpolitische Grundsatzabteilung" im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz, die sehr aktiv ist, mit zahlreichen Veranstaltungen, umfangreichen Publikationen etc. und sehr rege zu männerspezifischen Fragen in Anspruch genommen wird. Wo bleibt da Deutschland, mit einem Ministerium in dessen Namen zwar Frauen, aber nicht Männer vorkommen?

10.6.2008: Weitere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte betreffend Deutschland.
Wir haben schon bei unserer Aktualisierung vom 30.5.2008 auf einen Fall [AFFAIRE LÜCK c. ALLEMAGNE (Requête no 58364/00) vom 15.5.2008.] hingewiesen, bei dem nach Anerkennung einer Verletzung der Menschenrechtskonvention und dem Angebot eines Schadenersatzes durch die Bundesregierung das Verfahren aus der Liste der Verfahren vor dem Gerichtshof gestrichen wurde. Dieses Muster hat jetzt offenbar System, wobei anders als in diesem Falle einer einseitigen Erklärung und Streichung nach Artikel 37 §1 der Menschenrechtskonvention, selbstverständlich auch eine gütliche Einigung nach Artikel 39 die Grundlage für diese Streichung  bieten kann. Eine solche Streichung reduziert die hohe Überlastung dieses Gerichtshofes etwas, hat jedoch auch den unübersehbaren Effekt, dass die Klage dann im Vergleich zu einer Verurteilung praktisch keinerlei Beachtung findet, ja sogar um einiges schwerer selbst mit einer gezielten Suche aufzufinden ist. Die Öffentlichkeit erfährt dann leider auch nicht, worin und mit welcher Begründung das erlesene internationale Richtergremium des EGMR eine Verletzung der Menschenrechte gesehen hätte, oder auch nicht, was natürlich ganz besonders für zukünftige Beschwerdeführer für Präzedenzfälle von größtem Interesse wäre. Rein menschlich gesehen haben wir selbstverständlich uneingeschränktes Verständnis für Kläger, die nicht selten nach einem sogar einen Jahrzehnt langen, sehr ermüdenden und kostspieligen Kampf endlich ein Ende sehen wollen, besonders dann, wenn davon der Umgang mit einem Kind betroffen war, bei dem die verlorene gemeinsame Zeit ohnehin nie mehr nachgeholt werden kann, und deshalb ein solches Angebot annehmen, selbst dann, wenn es mit keinerlei Eingeständnis einer Menschenrechtsverletzung verbunden ist.

   Ein solcher besonders extremer und tragischer Fall (aber keineswegs der einzige dieser Art, vgl. unsere Urteilssammlung) einer beharrlichen Umgangsvereitelung über mehr als ein Jahrzehnt und dem kompletten Versagen der deutschen Institutionen das Umgangsrecht des stets ausdrücklich als uneingeschränkt erziehungsfähig erklärten (amerikanischen)Vaters und der beiden Kinder (Zwillinge) durchzusetzen, ist der Fall Glenn GEBHARD against Germany (Application no. 13415/06 ), den viele unserer Leser sicher bereits aus den zahlreichen Entscheidungen deutscher Gerichte (1995-2007!!, größtenteils auch auf unseren Webseiten, obwohl z. T. noch anonymisiert), die diese Umgangsvereitelung zwar teilweise sogar in klassisch deutlicher Weise beschreiben, aber leider nicht zu unterbinden vermögen, kennen, manche sicher auch aus persönlichen Kontakten. Die Bundesregierung erklärte sich am 1.4. 2008 ex gratia (freiwillig) zu einer steuerfreien Zahlung von 25,000€ im Sinne einer gütlichen Einigung bereit, ohne jedes explizites Eingeständnis einer Menschenrechtsverletzung. Dieses Angebot wurde angenommen und damit der Fall aus der Liste des EGMR gestrichen. Eine sehr kurze Darstellung des Sachverhaltes (ohne jede sonst übliche Bewertung durch den EGMR) mit einer Liste der einzelnen nationalen Verfahren findet sich in der Entscheidung vom 13.5.2008 zur Streichung von der Liste.
Nicht mehr aufgeführt in dieser langen Liste ist die Entscheidung des AG Frankfurt / Main (Abt. Höchst) vom 4. 4.2007- 402 F 22260/06 SO mit der die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater durch das OLG Frankfurt (Beschluss vom 11.5.2005) aufgehoben wird und die alleinige elterliche Sorge für die nun fast 15 Jahre alten Zwillinge wieder der Mutter übertragen wird, nicht etwa, weil sich an der Einschätzung bzgl.  Erziehungsfähigkeit etwas geändert hätte, sondern ,,damit zunächst einmal Ruhe einkehrt, und der Ast. sich an seine Ankündigung hält, seinen Kindern nur zu schreiben". Außerdem könne der Wille der Jugendlichen nicht mehr länger unbeachtet bleiben, hieß es da, obwohl ebenso unbestritten blieb, dass sie bereits über mehr als ein Jahrzehnt von der Mutter massivst gegen den Vater beeinflusst worden waren. Die sehr lange Urteilsbegründung des AG liest sich zumindest für uns eher wie eine komplette Bankrotterklärung. Vgl. ,,Abänderungen gerichtlicher Anordnungen (Fall ,,Gebhard"). §§ 1686, 1696 Abs.1 und 2 BGB."  Mit Anmerkungen ,,Zurück zum Anfang" von PD Dr. Jörg Reichert, Berlin Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, ZKJ 12, Seite  498, 2007.
 
  Gleichermaßen wurde im Falle Małgorzata KWIATKOWSKA  against  Germany  (Application no. 16937/05) verfahren: Beschwerde wegen überlanger Verfahrendauer zu Unterhaltszahlung, Angebot von  8000 € ex gratia angenommen (EGMR Beschluss vom 13.5.2008).
Ebenso Werner POKORNY against Germany (Application no. 74664/01) ex gratia 8,000 € in einer Versicherungsangelegenheit, angenommen. Streichung von der Liste mit Entscheidung vom 1.4.2008
Ebenso Gotthard KLOSE and others against Germany (Applications nos. 12923/03, 19283/03, 24647/03, 29022/03, 29032/03, 39081/03, 24918/04, 26164/04, 7839/05, 19341/05, 33316/05 and 16219/06 ) Beschewerde wegen zu langer Verfahrendauer in einer  Rentensache.  Angebot  ex gratia von 6,000€ angenommen. Streichung von der Liste des EGMR mit Entscheidung vom 18.3.2008

Im Falle Peer GENTH against Germany (Application no. 34909/04) wurde eine überlange Dauer eines Verfahrens bzgl. Immobilien eingeräumt und ein Schadensersatz von 3,100€ gegen Streichung von der Liste des EGMR angeboten. Der Streichung wurde am 13.5. nach Artikel 37 §1 entsprochen, obwohl der Kläger einen ungleich höheren Schaden geltend machte und daher das einseitige Angebot der Bundesregierung abgelehnt hatte.

Gleichermaßen im Fall Uwe ORLOWSKI against Germany ( Application no. 35000/05), bei dem die überlange Dauer eines Verfahrens wegen Waisenrente eingeräumt, das Angebot von 10,000€ aber nicht angenommen wurde. Streichung von der Liste des EGMR am 1.4.2008. 
    
8.6.2008: Kanadisches Gericht (Ontario Superior Court) überträgt das Sorgerecht auf die entfremdete Mutter und ordnet die Teilnahme des 13 jährigen Kindes am Programm einer speziellen U.S. Einrichtung für vom Parental Alienation Syndrome betroffene Kinder, "Family Workshop for Alienated Children" (Mitbegründer Prof. Warshak, Dallas, Texas), an, berichtete ausführlich die große Tageszeitung Toronto Globe and Mail:
und am 19.5.2008 ebenfalls über PAS Fälle: Turning child against parent 'very common' in nasty separations  by CARLY WEEKS. Print Edition 19/05/08 Page L1 : The last time Jane Smith spoke to her eldest son, he told her he wished she was dead. She hasn't had a conversation with her youngest son in seven years......

zu diesen Berichten vgl. auch:  http://parentalalienationcanada.blogspot.com/2008/05/chapter-113-precedent-setting-case-in.html
Dr. Warshak wurde auch vom führenden kanadischen Nachrichtenmagazin Maclean's magazine ausführlich zum "Family Workshop for Alienated Children" interviewed: Rescuing children from a toxic divorce. When Parents go bad.  Richard Warshak talks to Ken MacQueen about kids who've been brainwashed by one parent into hating the other.(erscheint am 16.6.2008, S. 12-13, Zeitschrift ist aber bereits als Download erhältich, $4,.99 ). Er ist Autor zahreicher Arbeiten zu PAS, darunter in deutscher Übersetzung: Eltern-Kind-Entfremdung und Sozialwissenschaften. Sachlichkeit statt Polemik, Zentralblatt für Jugendrecht 5, 2005, Seiten 186-200.
Im Interview verwahrt sich Dr. Warshak gegen die Darstellung in den Medien, dass es sich bei dem Workshop um eine Deprogrammierung handelt, vielmehr soll das Kind dabei lernen sich aus dem Konflikt herauszuhalten, kritisch zu denken und eine mitfühlende Haltung für beide Eltern zu entwickeln. Das Kind beginnt dann die Beziehung zum ausgegrenzten Elternteil wieder aufzunehmen, ohne sich für die Entfremdungsphase entschuldigen zu müssen. Diese intensive Kursphase dauert 4 Tage, dies sei ausreichend für eine "Resistenz" gegen weitere Entfremdungsversuche oder gar die nunmehrige Ablehnung durch den entfremdenden Elternteil (,,wenn du nicht auf meiner Seite bist, bist du gegen mich"). Konventionelle Therapie mit vielleicht wöchentlichen Sitzungen über lange Zeit brächten dagegen nicht diesen Erfolg bei PAS (würden versagen).
Bei entfremdenden Elternteilen gäbe es manchmal auch Erfolge, vielfach seien sie aber überhaupt nicht kooperativ (oder auf Grund von Personlichkeitsstörungen nicht einmal einsichtsfähig, wie  das  R.A. Gardner bereits in seinem Buch Therapeutic Interventions for Children with Parental Alienation Syndrome, 2002, ausführlich beschrieb).

Eine vielleicht etwas weniger dramatische, aber im Prinzip ähnliche Gerichtentscheidung (weitgehend aber auch den frühen Vorschlägen von R. A. Gardner für besonders schwere PAS Fälle entsprechend) , " Sentencia pionera sobre el síndrome de alienación parental" (Pioneerurteil mit Bezug auf das Parental Alienation Syndrome) erging in Manresa, Spanien, am 14.6.2007 gegen eine Mutter, die aus Rachsucht und Hass die Tochter gegen den Vater programmierte (das ist immer primär eine Frage der Macht dazu, nicht des Geschlechts!). Ihr wurde das Sorgerecht entzogen und auf den Vater übertragen. Außerdem wurde ihr und ihrer Herkunftsfamilie der Kontakt zur Tochter für die nächsten 6 Monate untersagt. Für eine Übergangsphase, bis zum Wechsel zum Vater, sollte das Kind bei den vaterseitigen Großeltern leben. Details und Kommentare dazu aus nationalen Fernsehsendungen, Zeitungen etc. sind für Zuschauer / Leser mit guten Spanisch Kenntnissen noch reichlich im Internet zu finden, u.a. auch das Urteil (pdf,  24 Seiten), ein Bericht (auch mit Video) der großen Madrider Tageszeitung EL PAÍS, nationaler Fernsehstationen, z. B. TVE (13:25 min) oder von Telecinco (1:43 min) etc. (Die bekannten Angriffe ad hominem auf R. A. Gardner fehlen erwartungsgemäß leider auch nicht ganz.)  Dieses Urteil ist aber nur eines unter zahlreichen mit Bezug auf PAS, wie einer Grafik der zivilen und strafrechtlichen Anhörungen in Spanien, 2002- 30.6. 2007 zu entnehmen ist (weitere Urteile ebenfalls im Internet). Überhaupt scheint die Beachtung, auch durch offizielle Stellen Spaniens, dieser Art von seelischer Kindesmisshandlung, eine ganz andere zu sein als in Deutschland, wo die alten schon längst bekannten Kontroversen wiederholt werden (und sogar die persönlichen Angriffe auf den inzwischen verstorbenen Dr.Gardner) obwohl es weder auf den Namen, noch ob PAS ein Syndrom ist etc. ankommt,  aber wenigstens die Tatsache unbestritten sein sollte, dass es Eltern-Kindentfremdung nach Trennung / Scheidung gibt, ernsthafte Langzeitfolgen haben kann und deshalb unsere besondere Aufmerksamkeit erfordert.  Darauf haben wir schon im Zusammenhang mit Neueinträgen in unsere Literaturliste hinwiesen. Da ist  z. B. ein dreitägiger Kursus zu PAS, veranstaltet vom Ministerium für Arbeit und Soziale Angelegenheiten in Zaragoza, Nov. 2007 (vgl. dagegen etwa die öffentliche Förderung einer Tagung in Frankfurt und weiterer einseitiger Darstellungen von Interessengruppen in Deutschland, auch gegen PAS). Zahlreiche weitere Informationen aus Spanien finden sich z. B. auf dieser Webseite und besonders auch auf der des Psychologen und Sachverständigen José Manuel Aguilar (Cuenca, Spanien) u.a. Autor des Buches, S.A.P. Síndrome de alienación parental. Hijos manipulados por un cónyuge para odiar al otro. (4ª edicion, 2004) und Con mamá y con papá (2006), sowie weiterer Publikationen. Zahlreiche Medienberichte zu PAS und Informationen aus anderen Spanisch sprechenden Staaten sind ebenfalls dort zu finden.

30.5.2008: Dauerthema Jugendamt: NDR Montag 2.6. 23h-23h45: Wenn Jugendämter versagen. Warum Lea Sophie sterben musste. Der Film "Wenn Jugendämter versagen" der NDR Autoren Cathérine Menschner und Michael Richter untersucht anhand mehrerer Fälle die Defizite in deutschen Jugendämtern, nicht nur, wenn es um den Schutz vernachlässigter Kinder geht, sondern auch, wenn Jugendämter in intakte Familien eingreifen - mit katastrophalen Folgen.

30.5. 2008: Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Bezug auf Deutschland.
In den letzten Monaten sind  einige Entscheidungen zu Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens), Artikel 6 §1 (angemessene Verfahrensdauer), teilweise verbunden mit  Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) gefallen, auf die wir hier kurz aufmerksam machen möchten:
  1. Zaunegger against Germany (Application no. 22028/04 ) zum Nichtehelichenrecht: Mit einstimmigen Beschluss vom 1. April 2008 wurde die Beschwerde nach Artikel 8 und Artikel 14 (Diskriminierung auf Grund des Geschlechts) gegen die Sorgerechtsregelung §1626a Abs. 2, die nichtehelichen Müttern ein absolutes Vetorecht gegen ein gemeinsames Sorgerecht gewährt, zur Entscheidung angenommen. Die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung BVerfG, 1 BvL 20/99 vom 29.1.2003, Absatz-Nr. (1 - 96) zu §1626a eingeräumte Übergangsbestimmung war in diesem Fall nicht anwendar, da die Trennung etwa einen Monat nach Inkrafttreten der Reform von 1998 erfolgte, die eine gemeinsame Sorgerklärung erstmals ermöglichte. Das 1995 geborene Kind lebte bis 2001, also sogar auch nach der Trennung, mit dem Vater. 
  2. AFFAIRE LÜCK c. ALLEMAGNE (Requête no 58364/00) vom 15.5.2008. Presseerklärung auch in Englisch.  Der Beschwerdeführer ist der leibliche Vater eines 1989 in eine bestehende Ehe geborenen  Kindes. Von 1993 an wurde ihm der Umgang von der Mutter des Kindes sowie deren Ehemann und rechtlichen Vater des Kindes untersagt.  In seiner Entscheidung 1 BvR 1493/96 vom 9.4.2003, Absatz-Nr. (1 - 126)  erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass es gegen Art. 6 Abs. 1 GG vertoße den so mit seinem Kind durch eine sozial-familiäre Beziehung verbundenen biologischen, aber nicht rechtlichen Vater auch dann vom Umgang mit dem Kind auszuschließen, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient und hob frühere Entscheidungen auf. Die geforderte Abänderung des §1685 BGB trat am 30.4.2004 in Kraft. Das Kind war jedoch zu  diesem Zeitpunkt über 14 und lehnte einen Umgang ab, worauf der Vater auf die Fortsetzung des Verfahrens verzichtete. Er hielt jedoch an seiner Beschwerde beim EGMR nach Art. 8, 6, 14  aus 2000 fest. Eine vorgeschlagene und von der Bundesregierung akzeptierte gütliche Einigung lehnte er am 26.7.2007 ab. Am 7.11.2007 erklärte die Bundesregierung unilateral, dass Artikel 6 §1 durch zu lange Verfahrensdauer verletzt worden sei und verwies bezüglich Art. 8 auf die Erklärungen des Bundesverfassungsgerichts. Sie erklärte sich zu einer Schadenersatzzahlung von 10.800€ bereit, wenn im Gegenzug das Verfahren beim EGMR eingestellt würde. Dem wurde vom EGMR entsprochen, mit der Erklärung, dass durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Beschwerde abgeholfen wurde, bis auf eine insgesamt zu lange Verfahrensdauer (die den Beschwerdeführer effektiv an der Fortsetzung des Umgangsverfahrens hinderte). Insbesondere sei die Verletzung des Artikels 8 zwar durch das BVerfG nicht explizit festgestellt worden, gehe aber klar aus der Formulierung des Urteils hervor. [ VfK Anmerkung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist in Deutschland nur einfaches Bundesgesetz, im Gegensatz etwa zu Österreich, wo sie unmittelbar Verfassungsrang besitzt.]
    Entsprechend diesem Sachverhalt, Streichung des Verfahrens beim EGMR nach einseitiger Erklärung der Bundesregierung zur Schadensersatzleistung, sind Berichte in den Medien und im Internet, die von einer Verurteilung Deutschlands durch den EGMR zu Schadensersatzzahlung sprechen so nicht korrekt, obwohl man natürlich darüber spekulieren könnte, wie wahrscheinlich eine Verurteilung ohne das einseitige Angebot der Bundesregierung gewesen wäre.
  3. Es gab eine Reihe weiterer Beschwerden aus Deutschland, die aber nicht zugelassen wurden, allerdings anders als meist bei Beschwerden am Bundesverfassungsgericht, jeweils mit einer ausführlichen Begründung. Darunter ist der Fall Cornelia HAASE and Others against Germany, Application no. 34499/04 (12.2.2008), vgl dazu auch HAASE v. GERMANY, Application no. 11057/02, Urteil vom 8.4.2004. Ferrner Friedrich SCHUMACHER against Germany, Application no. 14029/05 wegen fehlendem Umgang (einschließlich Aussetzung des Umgangs) seit 1994 (26.2.2008).  Im Fall Ingo Hub against Germany, Application no. 1182/05, in dem es seit 1998 ebenfalls um die Durchsetzung eines Umgangsrechts ging (das Kind wird im Juli 2008 volljährig) wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde wegen zu langer Verfahrensdauer vertagt, der Rest nicht zugelassen (22.4.2008). Auch im Fall Wildgruber against Germany,  Applications no. 42402/05 and no. 42423/05 wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde wegen zu langer Verfahrensdauer vertagt, der Rest abgewiesen. (29.1.2008). Im Fall GLESMANN v. GERMANY Application no. 25706/03, bei dem es um Umgang, Rückführung eines Kindes aus einer Pflegefamilie und zu lange Verfahrensdauer geht, soll ein Antrag auf  Entscheidung durch die Große Kammer gestellt werden.  
  4. Details dieser Fälle können der Datenbank des EGMR entnommen werden.
20.5.2008: Filmklassiker zum Thema Trennung / Scheidung: Kramer gegen Kramer, Spielfilm, USA 1979,  im Bayerischen Fernsehen,  Do. 22.5. 2008,  21h30 (mit Dustin Hoffman, Meryl Streep).

17.5.2008: Unsere Webseite zu Langzeitfolgen von Trennung/Scheidung wurde um Hinweise auf neue Forschungsergebnisse erweitert und gründlich umgestaltet.

15.5.2008: YouTube - The Gregory Mantell Show -- Parental Alienation Syndrome.  When divorce turns nasty and one parent tries to turn the kids against the other. Dr. Jayne Major, police officer Catherine MacWillie, and film director Shelli Ryan discuss parental alienation syndrome (25 min.) Ausführliche Diskussion über PAS in einer populären wöchentlichen U. S. TV Show.  Jayne A. Major, Ph.D. ist Gründerin von Breakthrough Parenting Services, einer Organisation die seit 21 Jahren Kurse für Eltern anbietet. Sie ist Autorin von u.a.Parents Who Have Successfully Fought Parent Alienation (für betroffene Eltern) und Helping Clients Deal with Parental Alienation Syndrome (für Fachleute), Kap. 20, The International Handbook of Parental Alienation Syndrome (2006), S. 276-285.
Eine Suche mit "parental alienation" bei http://www.youtube.com liefert etwa 95 video clips (mit "parental alienation syndrome": 41), viele von betroffenen Eltern, einige von betroffenen Kindern, manche von Interessengruppen sehr unterschiedlicher Prägung, etc. Sie sind allerdings naturgemäß bei einem für jedermann zugänglichen Forum von sehr unterschiedlicher inhaltlicher und technischer Qualität und wie strikt das Copyright eingehalten wurde ist für uns auch nicht immer ohne weiteres ersichtlich. Deutschsprachige Beiträge sind bisher nur sehr wenige vorhanden.

11.5.2008: TV Hinweise:
   Mi. 14.5. RBB, 22:05 Kuckuskinder. Wenn Väter zweifeln.  (Wiederholung Do.  9:30)
   MI. 14.5. NDR, Fernsehen, 22:30, Die Reportage: (Schluss mit Liebe - Noch acht Wochen bis zur Scheidung.) Programmänderung: Günter Wallraff
   Do. 15.5. 3 sat, 18h 37 Grad: Bankrott durch Scheidung (Erstsendung 6.5.2008)
   Do. 15.5. RBB, 23:20 Söhne ohne Väter. Dokumentarfilm. (Erstaustrahlung Mai 2007, vgl. unsere Webseite ,,Väter und Väterabwesenheit". )

7.5.2008: HEUTE:  Das Erste | Mittwoch, 07.05.2008 | 21:45 Uhr  ARD-exclusiv  NDR (Stern.)  Jagd auf Rabenväter. Film von Rita Knobel-Ulrich | Länge: 30 Minuten.
Rund eine halbe Million geschiedene oder getrennt lebende Väter geben an, für ihre Kinder keinen Unterhalt bezahlen zu können. Die Mütter bekommen das Geld dann vom Jugendamt. Das kostet den Steuerzahler rund 900 Millionen Euro im Jahr.  Doch viele Väter könnten zahlen, wollen aber nicht. Für manche Frauen ist ein Detektiv die letzte Hoffnung. Mit seiner Hilfe versuchen sie, dem Rabenvater auf die Spur zu kommen. Der Detektiv kennt die Tricks: Manche Männer geben vor, arbeitslos zu sein, arbeiten aber heimlich schwarz. Andere fahren mit teuren Wagen durch die Gegend und wohnen in großen Häusern, behaupten aber, Auto, Haus und Geld gehörten der neuen Lebenspartnerin, den Eltern oder einem Freund. ... Mehr
Auch wenn solche Fälle, von denen ja das eigene Kind betroffen ist, klar zu verurteilen sind (Unterhaltsverletzung ist ja auch ein Straftatbestand, § 170 StGB), so sollte ( jetzt wenigstens in Zuschauerbriefen) zur Ausgewogenheit doch auch auf die vielen ganz anders gelagerten Fälle hingewiesen werden in denen nach einer (konfliktbeladenen) Trennung / Scheidung gravierende wirtschaftliche Not beim Unterhaltsverpflichteten herrscht, der ja, so der Umgang überhaupt ermöglicht wird, auch allein die Umgangskosten zu tragen hat, selbst wenn der andere Elternteil mit den Kindern auch noch so weit und ohne zwingenden Grund weg gezogen ist. Und obwohl wir vermeiden wollen, Mütter gegen Väter auszuspielen, wäre zur Ausgewogenheit auch ein prozentueller Vergleich der Erfüllung der Unterhaltspflicht von Vätern und (der geringen Zahl) von unterhaltspflichtigen Müttern heranzuziehen.  Fakt ist auch, obwohl Kindesunterhalt unabhängig vom Umgang zu zahlen ist, dieser Unterhaltspflicht besser nachgekommen wird, wenn  eine befriedigende Umgangsregelung praktiziert werden kann. 
vgl. dazu:  " Bankrott durch Scheidung." Der Krieg beginnt erst.  (siehe oben, 11.5 Wiederholung der Sendung 15.5 )

7.5.2008: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
Journalistin sucht für einen Artikel zum Thema "Kuckuckskinder" betroffene Männer, die ihre Situation schildern möchten. Anlass ist das aktuelle BGH-Urteil, nach dem Männer nun Unterhalt zurückfordern können, wenn sie für ein "Kuckuckskind" gezahlt haben. Willkommen sind Geschichten von Männern, die zu Recht an der Vaterschaft zweifelten und einen Test machen ließen, aber auch Männer, bei denen sich herausstellte, dass sie zu Unrecht zweifelten oder solche, die sich gegen den Test entschieden. Auf Wunsch anonym. Kontakt: rennehenne@arcor.de

5.5.2008:  Dauerthema Jugendamt: Wenn die Jugendämter zu mächtig werden.  Häufig wird über die Untätigkeit der Behörden geklagt – aber Hunderte Eltern fordern vom Europaparlament Hilfe gegen Willkürentscheidungen. Von Cornelia Bolesch.  Süddeutsche Zeitung Nr. 104 (5.5.2008), Seite 6.
Brüssel – Die Briefe stammen von Eltern, die über „Nacht-und-Nebel-Aktionen“und über „Nazi-Methoden“ klagen. Man habe ihnen ihre Kinder entrissen und in Pflegefamilien gesteckt, wo sie zum Teil misshandelt würden. Gutachter hätten den Eltern hochmütig die geistige Gesundheit und das Sorgerecht abgesprochen. Französische und polnische Väter beschweren sich, sie dürften mit ihren Kindern in Deutschland nur Deutsch sprechen – seit zwei Jahren schon treffen solche Briefe im Europaparlament ein. Und fast immer stehen darin deutsche Jugendämter am Pranger............

28.4.2008: Dauerthema Jugendamt: Der Schweriner Oberbürgermeister  Norbert Claussen  wurde mit  82,7 Prozent der gültigen Stimmen durch einen Bürgerentscheid abgewählt. Der abgewählte Bürgermeister geht nun in den einstweiligen Ruhestand - bei weiterlaufenden Bezügen.  Claussen hatte eine Mitverantwortung des Jugendamts zunächst abgestritten. Schwerin habe mit dem Fall Lea-Sophie einfach "Pech gehabt".  Nach Ansicht eines Untersuchungsausschusses des Stadtparlaments hätte Lea-Sophies Tod verhindert werden können, wenn das Jugendamt richtig reagiert hätte. ( NDR Online und zahlreiche weitere Medienberichte).

24.4.2008: Diesmal einmal kein Hinweis zum leidigen Thema Trennung / Scheidung, aber dennoch für Eltern interessant:
Wenn auch Bildungschancen nicht so stark vom Bildungsstand der Eltern und deren Förderungsmöglichkeiten und Einsatz abhängen sollten, wie das in Deutschland derzeit wohl der Fall ist, so gehört Förderung der Interessen / Begabungen seiner Kinder doch ganz wesentlich zu den Elternfreuden. Hier also ein Hinweis auf die  Hauptergebnisse des Bildungsbarometers zum Jahr der Mathematik, der uns gerade zuging. 

12.4.2008:  Morgen, 13.04.2008  17.30 - 18.00  ARD:  Mein Enkel fehlt mir so - Großeltern nach der Scheidung.

5.4.2008: Inzwischen sind eine Reihe von Stellungnahmen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1.4.2008 zur Umgangspflicht erschienen. Wir hatten eine Stellungnahme im Vorfeld auf Aufforderung des BVerfG abgegeben. (vgl. Passage im Urteil) und möchten deshalb hier nur Folgendes anmerken: 
Wir haben in all den Jahren bisher keine einzige Anfrage erhalten von Eltern(teilen), die die Umgangspflicht nach § 1684 Abs. (1) BGB umgehen wollten, erhielten aber von Zeit zu Zeit Anfragen zur Durchsetzung der Umgangspflicht (des anderen Elternteils).
Die überwiegende Zahl der Anfragen zu Umgang stammt jedoch von verzweifelten Eltern, die sich sehnlichst einen Umgang mit ihrem Kind wünschen, betreffen also die Durchsetzung des Umgangsrechtes, um die es in Deutschland, im Vergleich zum Ausland, denkbar schlecht bestellt ist. In Deutschland können auch Gerichtsbeschlüsse, die noch so deutlich Umgangsvereitelung und negative Beeinflussung des Kindes durch den betreuenden Elternteil feststellen und aus Gründen des Kindeswohls wiederholt Umgang anordnen, praktisch risikolos sogar über viele Jahre einfach ignoriert werden (und das erst recht, wenn es sich um nichteheliche Mütter mit alleinigem Sorgerecht handelt, die ja, wiederum einmalig, selbst theoretisch keinen Wechsel des Sorgerechts zum anderen Elternteil befürchten müssen.) Damit wird im Normalfall auch das Umgangsrecht des Kindes verletzt  (vgl. Urteile zum Sorge-/Umgangsrecht).
Dass es auch Fälle von Misshandlung etc. gibt, in denen ein Umgang aus Gründen des Kindeswohls nicht angezeigt ist und zu Recht vom Kind oder betreuendem Elternteil als unzumutbar abgelehnt wird, ist unbestritten. Aber diese Tatsache ist im Einzelfall von Gericht und Sachverständigen sorgfältig zu prüfen und sollte nicht generell als Argument gegen eine bessere Durchsetzung des Umgangsrechts und selbst gegen die bescheidenen, zaghaften Massnahmen (z. B. Ordnungsmaßnahmen, statt der von vornherein wirkungslosen, bisherigen Zwangsmaßnahmen nach § 33 FGG ), die der Entwurf zum FGG-Reformgesetz dafür endlich vorsieht, verwendet werden. Vernünftigerweise fordert niemand Umgang um jeden Preis. Das Kind hat selbstverständlich ein Recht dazu auch gehört zu werden, wenn es dafür reif genug ist und sicher gestellt werden kann, dass es seine Meinung möglichst unbeeinflusst, auch frei von Loyalitätskonflikten, darlegen kann.  (Vgl. Anmerkungen zu  PAS und Frankfurter Tagung 1/2008).
Auch wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sich direkt mit der Durchsetzung der Umgangspflicht befasst, sollte es niemanden überraschen, dass auf dieses Urteil auch hinsichtlich der Durchsetzung des Umgangsrechts Bezug genommen wird. Das Spektrum der Meinungsäußerungen zum Urteil ist breit, einschließlich allgemeiner Äußerungen über eine Stärkung der Kinderrechte (wozu allerdings auch das Umgangsrecht des Kindes oder zumindest Kenntnis seiner beiden Eltern gehört!) und der Bemühungen Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern (vgl. z. B.  http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/), bis zu Stellungnahmen, die daraus direkt  Folgerungen für die Durchsetzung des Umgangsrechts ziehen (z. B. VAMV, PFAD und Interview mit Prof. Ludwig Salgo im SPIEGEL 15/2008, S. 15. ). Die Leser mögen dies aber selbst beurteilen.   

3.4.2008:  Sabine Rückert berichtet in der ZEIT 15/2008 über falsche Zeugen vor Gericht: Nichts als die Unwahrheit.  Sie behaupten, von Neonazis oder Sexualverbrechern überfallen worden zu sein. Geschichten, von denen oft kein Wort wahr ist. Falsche Zeugen werden für die Justiz zunehmend zum Problem. Leidtragende sind die echten Opfer.  Dazu auch ihr Interview: Böse EloquenzDie gefährlichsten Falschbeschuldiger sind Menschen mit unauffälligen psychischen Störungen, sagt der Gutachter Günter Köhnken.
Vgl. dazu unsere Informationen über die in dieser Kategorie besonders häufigen sexuellen Missbrauchsanschuldigungen.

1.4.2008: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 44/2008 vom 1. April 2008
Urteil vom 1. April 2008 – 1 BvR 1620/04 –
Regelmäßig keine zwangweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils.
Ein Kind hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass seine Eltern Sorge für es tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nachkommen. Allerdings dient ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, in der Regel nicht dem Kindeswohl. Daher ist in solchen Fällen die Zwangsmittelvorschrift des § 33 FGG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht zu unterbleiben hat. Anders liegt es, wenn es im Einzelfall hinreichende Anhaltpunkte gibt, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird. Dann kann der Umgang auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.  ....

1.3.2008: Morgen,  Urteilsverkündung in Sachen "Zwang zum Umgang mit nichtehelichem Kind".  Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 21. November 2007 (siehe Pressemitteilung Nr. 89 vom 7. September 2007) am  Dienstag, 1. April 2008, 10:00 Uhr,  im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,  Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden.
 Es geht dabei um die Verpflichtung zum Umgang nach§ 1684 BGB,  (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Vermutlich wird die Urteilsverkündung von einigen (Nachrichten-) Sendern live übertragen.

31.3.2008: Morgen, 1. April,Phoenix, 21h-21h45,   Scheiden tut weh! Wenn ein Paar sich trennt.Mehr als 200.000 Ehepaare lassen sich hierzulande jedes Jahr scheiden. 50 Prozent von ihnen haben Kinder unter 18 Jahren. Bei vielen Paaren geht der Kampf ums Geld und die Kinder erst richtig los, wenn Mann und Frau von Tisch und Bett getrennt sind.  ......

31.3.2008: Dauerthema Jugendamt:  Süddeutsche Zeitung vom 31.3.2008, S. 10.  Lea-Sophies Tod war vermeidbar. Der Abschlussbericht zum Fall der verhungerten Fünfjährigen rügt "eklatante Mängel" des Schweriner Jugendamts.  Von Arne Boecker

27.03.2008: Dauerthema Jugendamt: Westdeutsche Zeitung: WUPPERTAL AKTUELL: Familie der toten Talea stellt Strafanzeige gegen die Stadt.  Totes Kind: Jugendamt unter Verdacht

25.03.2008: Die sehr anspruchsvolle Zeitschrift mit hohem Prestige, Mut . Forum für Kultur, Politik und Geschichte, bringt in seiner März Ausgabe, 43, Nr.487, Seiten 50 -57, einen Aufsatz der Familientherapeutin und Publizistin Astrid von Friesen (jüngst ,,Schuld sind immer die anderen!. Die Nachwehen des Feminismus:Frustrierte Frauen und schweigende Männer", Ellert & Richter Verlag, 160 Seiten)  und des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie, Dr. med. Dieter Katterle;.,,Kampf der Ideologien. Stoppt die Auflösung der Familienstrukturen". Enthalten sind  23 Forderungen zum Umgang mit Sorgerecht-Umgangskonflikten.  (Ein Interview mit Dr. Katterle zu diesem Thema, insbesondere zu Eltern-Kind-Entfremdung, das Frau von Friesen führte, ist bereits im Heft Nr. 482, Oktober 2007, dieser Zeitschrift erschienen: Bürger-Krieg. Verlorene Kinder, Entsorgte Eltern.)
Im selben Heft, Nr. 487, auch ein sehr kritischer Aufsatz der Autorin Karin Jäckel zum Dauerthema Jugendamt: ,,Das Jugendamt. Erzwungenes Kindeswohl im rechtsleeren Raum".   (Seiten 34-49.) 

24.03.2008: Für Leser/innen mit Spanisch Kenntnissen: Unsere Literaturliste und Link Liste zum Parental Alienation Syndrom (PAS) wurde um Spanisch sprachige Literatur erweitert, darunter 5 Bücher über PAS (Cantón Duarte  et al; José Manuel AguilarManonellas, Graciela N.; TEJEDOR, HuertaARANTXA COCA Y DOMÈNEC LUENGO) und eine offizielle Publikation des Defensor del Menor de la Comunidad de Madrid (etwa: Beauftragter für die Rechte Minderjähriger der Stadt Madrid)  ruptura de pareja e hijos. EL SÍNDROME DE ALIENACIÓN PARENTAL (pdf, 16 Seiten).  
Das im Buch von Manonellas, Graciela N., Responsabilidad penal del padre obstaculizador, La Ley 24270. Sindrome de alienación parental (SAP) behandelte argentinische Gesetz  Ley 24270  IMPEDIMENTO DEL CONTACTO DE LOS HIJOS MENORES CON SUS PADRES,  LEY 24.270 Sanción: 3/XI/1993 Promulgación: 25/XI/1993 Publicación: B.O. 26/XI/1993,  stellt, anders als in Deutschland,  Umgangsvereitelung unter Strafe, ähnlich wie z. B. in Frankreich auch (Article 227-5), vgl. auch unseren früheren Bericht.
 
20.03.2008: Bis jetzt haben Bermuda und die Gouverneure von 10 U.S. Staaten den 25. April als ,,Parental Alienation Awareness Day" anerkannt und/oder entsprechende offizielle Proklamationen erlassen:  Die  Proklamationen unterscheiden sich in Einzelheiten der Formulierung, hier z. B. unsere rasche deutsche Übersetzung der Proklamation von Alabama, mit Anmerkungen. 

Es wäre interessant zu sehen, wie das offizielle Deutschland auf den Vorschlag zu einer solchen Proklamation oder auch nur Anerkennung reagieren würde. Zumindest beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat es aber den Anschein, dass man sich da lieber an den VAMV hält (entsprechend auch der Förderung der Frankfurter Tagung von VAMV, Frauenhäusern etc.):
Publikationsliste des BMFSFJ:Alleinerziehend - Tipps und Informationen 27.12.2007  Der "Bundesverband der alleinerziehenden Mütter und Väter e.V." hat Tipps und Informationen zu Schwangerschaft und Geburt, Trennung und Scheidung, Vereinbarkeit von Kind und Beruf, Sozialhilfe, Kosten einer juristischen Beratung und manches andere mehr zusammengestellt. 17. Ausgabe 2007. herunterladen (pdf, 208 Seiten).
Daraus zum Stichwort PAS auf Seite 36 zu finden (Obwohl mit Wissenschaftlichkeit argumentiert  wird, ohne Literaturstellen dazu, also wohl kraft eigener Erkenntnis der VAMV Autorinnen. Vgl. dagegen unsere umfangreiche, internationale Literaturliste begutachteter Aufsätze zu PAS in anerkannten Fachzeitschriften): 

Verweigert ein Kind nachhaltig den Umgang mit dem anderen Elternteil,  wird betreuenden Elternteilen oft unterstellt, sie würden das Kind derart beeinflussen, dass es nicht zum anderen Elternteil will. Hierzu wird der Begriff „parental alientation syndrom“ kurz „PAS“, verwendet, was übersetzt soviel wie „elterliches Entfremdungssyndrom“ bedeutet. Es wird behauptet, dass der betreuende Elternteil seine ablehnende Haltung zum anderen Elternteil auf das Kind projiziert. Diese Argumentation entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und wird rein strategisch eingesetzt. Wenn Sie mit diesem Vorwurf konfrontiert werden, sollten Sie sich unbedingt anwaltliche Hilfe suchen.

Wir hielten dagegen den Versuch einer einvernehmlichen Lösung, etwa mit Hilfe einer Beratungsstelle, weit eher im Sinne des Kindeswohls, statt einer weiteren Eskalation und Verlängerung des Konflikts,  zu der leider auch immer wieder einzelne Anwälte beitragen, vgl.: Verhalten von Rechtsanwälten bei strittiger elterlicher Sorge.

18.03.2008: Dauerthema Jugendamt: Bericht der  Frankfurter Allgemeine (FAZ.NET), F.A.Z., 15.03.2008, Nr. 64 / Seite 3,  über arrogante Familienhilfen,  fragwürdige "Inobhutnahmen" oder deren Androhung und die Flut von Petitionen beim Europaparlament: Jugendämter in der Kritik. Wegnehmen ist das Einfachste.  Von Katrin Hummel. Bildmaterial: Franz Bischof, privat.

17.03.2008 Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 34/2008 vom 17. März 2008, 1 BvR 1620/04.
Urteilsverkündung in Sachen "Zwang zum Umgang mit nichtehelichem Kind" 
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 21. November 2007 (siehe Pressemitteilung Nr. 89 vom 7. September 2007) am  
 Dienstag, 1. April 2008, 10:00 Uhr,  im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,  Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden. Alle Medienvertreter haben sich schriftlich bis zum Donnerstag,
27. März 2007, 12:00 Uhr zu akkreditieren (Fax Nr. 0721 9101-461).

10.03.2008:  Morgen  11.3.   22:15 - 23:00 Uhr. ZDF 37 Grad:   Was geschah mit Karolina ?  Auf den Spuren einer Kindesmisshandlung.   Anfang 2004 wird auf der Toilette eines Krankenhauses ein schwer verletztes Kind gefunden. Notfallmaßnahmen werden eingeleitet. Schnell erkennen die Ärzte: Das kleine Mädchen, dessen Alter sie auf etwa drei Jahre schätzen, wurde schwer misshandelt. Die Polizei fahndet intensiv um herauszufinden: Wer ist dieses verletzte Kind? Wer sind die Eltern und vielleicht die Täter? ...
Anschließend, 23h00 -23h30, Diskussion dazu.  Nachtrag: Die Diskussion ist jetzt als Video aus der ZDF Mediathek abrufbar (empfehlenswert!).

10.03.2008: Lernprogramm gegen häusliche Gewalt für Frauen - ein weiteres Pionierprojekt des Kantons Baselland.  Den interessanten Hinweis auf dieses nachahmenswerte neue Programm und einen entsprechenden Artikel von Denise Battaglia in der Basler Zeitung vom 8.3. 2008 erhielten wir von einem Mann, der trotz der noch herrschenden Tabus über häusliche Gewalt durch Frauen seine eigene Betroffenheit nicht verschweigt, aber darüber hinaus eine Fülle von interessanten Informationen zu diesem Thema zusammen getragen hat:http://www.mann-als-opfer.com/.  Wie auch wir aus Anlass des Kongress Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge -und Umgangsrecht, Frankfurt/Main 18-19.1.2008, betonten, geht es allein darum, von der vorherrschenden einseitig ideologisierten Haltung zum Thema Häusliche Gewalt, die leider auch von öffentlichen Stellen gefördert wird, wegzukommen, zu Gunsten geschlechtsneutraler Prävention und einem ausgewogenen, ergebnisoffenen Vorgehen gegen jede Art von Gewalt. Vgl. dazu auch unsere Hinweise vom 19.2. 2008 auf eineTagung (in den USA) mit dem selben Anliegen. 

06.03.2008: Pressemitteilung und Urteil (liegt noch nicht vor) des Bundesgerichtshofes:
6.3.2008 48/08 neues Fenster Zu der Frage, ob die für den ganztägigen Besuch des Kindergartens anfallenden Kosten einen Mehrbedarf des Kindes begründen
siehe auch: Urteil des XII. Zivilsenats vom 5.3.2008 - XII ZR 150/05 -





05.03.2008: Heute,  Mittwoch, 3sat, 20h15: Recht brisant - Gerichtsreporter berichten. U.a.:  Entfremdung: Ich will mein Kind sehen!
Scheidung - dabei wird oft mit unfairen Mitteln gekämpft. Die stärkste Waffe: Die Kinder. Wer sie hat, kann sie gegen den Partner einsetzen. Das geht so weit, dass sie dem anderen Elternteil komplett entzogen und damit entfremdet werden. Die Justiz scheint da oft genug völlig machtlos zu sein. Mehr  zum Thema.

20.02.2008: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir gerne weiter geben:
Mein Name ist Florian Kaindl, ich arbeite für das Magazin der Süddeutschen Zeitung und suche für eine Geschichte zum Thema "40 Jahre ´68" folgende Konstellation: Wir wollen einen 60-jährigen Vater mit seinem 8-jährigen Kind
auf den Schultern fotografieren, so dass sich in der Bildsprache "Achtundsechzig" ergibt. Zudem wäre es schön, wenn der Vater noch etwas Spannendes zu seinen persönlichen Erfahrungen rund um ´68 erzählen könnte.
Ich würde mich freuen, wenn sich jemand findet und bereit wäre, sich mit seinem Kind fotografieren zu lassen. Ein enger zeitlicher Rahmen besteht bei dieser Anfrage nicht. Bei Interesse, oder Anhaltspunkten, Tipps und
Hinweisen in jeglicher Hinsicht bitte einfach melden: per e-mail (florian.kaindl@sz-magazin.de) oder per Telefon: 089/2183 9561.
20.02.2008: Heute Mi, 20.02.08, 20.15 Uhr und Fr, 22.02.08, 14.00 Uhr Phoenix: Für mich bist Du gestorben. Wenn Menschen den Kontakt abbrechen.
Aus unterschiedlichen Perspektiven erzählt der Film von drei Fällen eines plötzlichen und radikalen Kontaktabbruchs, von einer verstörenden Funkstille zwischen Menschen, von den Versuchen, den Abbruch zu verstehen und schließlich davon, die Beziehung wieder aufzunehmen. Mara hat den Kontakt zu ihrer Mutter abgebrochen, Ute versucht verzweifelt, ihre Schwester zu erreichen, und Eva-Maria weiß nicht, warum ihr Sohn nichts mehr von ihr wissen will. Jeder Kontaktversuch wird mit eisigem Schweigen beantwortet. Die Schwester und der Sohn sind ohne ein Wort der Erklärung gegangen. Ute und Eva-Maria suchen den verlorenen Menschen, begegnen ihm, werden zurückgewiesen. Das geht soweit, dass Utes Schwester sogar ihre Identität verleugnet. Aber auch für die Abbrecher ist der vermeintlich plötzliche Kontaktabbruch oft erst das Ende eines quälenden Prozesses. Es geht um Verletzungen, Angst und die Suche nach Schutz, um die Unmöglichkeit der Kommunikation - und darum, sich vielleicht doch wieder begegnen zu können. "Ich musste mich aus der zu engen Beziehung zu meiner Mutter für eine Weile herausziehen, musste mir selber klar werden, warum es ihr immer wieder gelang, meine Grenzen zu überschreiten. Ich war mir über meine eigenen Bedürfnisse nicht klar, wie sollte ich ihr das erklären?", so Mara in diesem Film. Dokumentation von Tina Soliman (2007)

19.02.2008: Vom 15-16. Februar wurde in Sacramento, Kalifornien, eine bemerkenswerte Konferenz mit führenden Experten/Expertinnen zu häuslicher Gewalt abgehalten: ,,From Ideology to Inclusion: Evidence-Based Policy and Intervention in Domestic Violence"(Programm, pdf Datei), mit dem Anliegen Fakten statt einseitiger Ideologie zu präsentieren und in entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Wie notwendig das ist (und ganz besonders auch in Deutschland wäre) macht allein schon ein kurzes Radio Interview mit der Gründerin des ersten Hauses für Opfer häuslicher Gewalt (Frauenhauses) in der Welt, Erin Pizzey (England), aus Anlass der Konferenz sehr deutlich: Streaming audio (schneller), oder file download (mp3). Vgl. dazu auch den offenen Brief von Prof. Gerhard Amendt, aus Anlass des Frankfurter Kongresses, 18-19.1.08, und mit wesentlich gleichem Tenor:  Die Zeit ist reif, daß wir schlagende Frauen so verabscheuungswürdig finden wie schlagende Männer!
Veröffentlichungen von Erin Pizzey u.a.: Prone to Violence (252 Seiten,1982) ist jetzt auch online (teilw.) verfügbar.Scream Quietly or the Neighbours Will Hear, 1974, ist in Deutsch als Schrei leise. Mißhandlungen in der Familie, Fischer TB. 1989 erschienen. DOMESTIC VIOLENCE IS NOT A GENDER ISSUE (2005), vgl. dazu auch die Untersuchung der Psychologen Donald G. Dutton, Tonia L. Nicholls, The gender paradigm in domestic violence research and theory: Part 1—The conflict of theory and data, in der Fachzeitschrift Aggression and Violent Behavior 10 (2005), Seiten 680–714.  
Auch: La vérité sur les violences conjugales par Elisabeth Badinter  (Franz. Feministin der ersten Stunde, Prof. für Philosophie). L'Express du 20/06/2005. Deutsche Übersetzung: ,,Die Wahrheit über Partnergewalt" von  Reinhart Stölzel.
  Häusliche Gewalt - ein Problemaufriss aus kriminologischer Sicht.  Selektive Wahrnehmung führt zum Mythos männlicher Gewalt von Michael Bock.( Prof., Lehrstuhl für  Kriminologie, Jugendstrafrecht,  Strafvollzug und Strafrecht, Universität Mainz) in: Der Bürger im Staat 2003, S. 25-31.
Selbstverständlich wird männliche Gewalt durch die Tatsache, dass Gewalt auch von Frauen ausgeht um keine Spur erträglicher. Aber diese Tatsache sollte dazu führen, gegen häusliche Gewalt  unabhängig vom Geschlecht  vorzugehen, insbesondere von Kindern fern zu halten, und Gewaltvorwürfe ergebnisoffen zu untersuchen, auch um zu verhindern, dass damit zu Unrecht ein Elternteil (meist der Vater) ausgegrenzt wird.   

14.2.2008: Dauerthema Jugendamt: Heute 21h45 ARD Panorama u.a.: Verdacht auf sexuellen Missbrauch: Schwere Vorwürfe gegen Jugendämter. Über das Wormser "Spatzennest" und seinem Heimleiter.  
 Nachtrag: Der Bericht ist jetzt von obiger Webseite als Video abrufbar, auch ist ein Forum zugänglich.

13.2.2008: Reform des Verfahrens in Familiensachen findet Zustimmung der Experten
Rechtsausschuss (Anhörung)/
Berlin: (hib/BOB) Fast alle Sachverständigen haben am Mittwochnachmittag bei einer zweiten öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform des Verfahrens in Familiensachen den Entwurf der Bundesregierung (16/6308) als gelungen bezeichnet. Vor allem die vorgesehene Einrichtung eines so genannten Großen Familiengerichtes macht ihrer Meinung nach Sinn. Teilweise warnten die Experten aber auch, dass die Anforderungen an die Familiengerichte steigen würden. Mehr Personal und mehr Fortbildung müssten bereitgestellt werden. Sonst würde die Reform scheitern. Der Sachverständige Frank Klinkhammer, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, machte deutlich, die vorgesehene Erweiterung der Kompetenzen der Familiengerichte ermögliche eine umfassendere Behandlung sachlich zusammenhängender Probleme und Streitfragen. Das könne zu mehr Bürgerfreundlichkeit der Justiz führen. Ludwig Bergschneider, Rechtsanwalt aus München, begrüßte unter anderem, die geplante Vorschrift zur Beschleunigung in Kindschaftssachen (einen Monat nach Eingang der Antragsschrift) führe zu eine äußerst positiven Bewertung dieser Reform. Dem konnte sich Susanne Nothhafft vom Deutschen Jugendinstitut aus München nicht anschließen: Verfahrensbeschleunigung sei kein Selbstzweck. Das Beschleunigungsgebot solle dem Kindeswohl dienen und werde durch dieses zugleich begrenzt. Es müsse daher überprüft werden, ob dieser "beschleunigte" Verfahrensweg und die Stärkung des Elements der Einvernehmlichkeit in jedem Stadium des Verfahrens tatsächlich im Einzelfall "eine optimale Umsetzung des Kindeswohls" ermöglichen. Röse Häußermann, Präsidentin des Landgerichts Tübingen, bescheinigte dem Entwurf, er bündle die Verfahrensvorschriften in den Bereichen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Familienrechts "sachgerecht und transparent". Mit dem vorgesehenen nahezu kompletten Rückzug des Staates auf die unmittelbare Wahrnehmung seines Wächteramts mit Blick auf Pflege und Erziehung der Kinder war die Sachverständige jedoch nicht zufrieden. Sie nannte die vorgesehene Regelung "besorgniserregend, rechtssystematisch eher widersprüchlich und verfassungsrechtlich nicht unbedenklich". Der vorliegende Entwurf führe zu einer verstärkten Gefährdung von Frauen, die sich aus einer Gewaltbeziehung befreit hätten. Insbesondere Kinder seien davon mit betroffen, kritisierte Professor Sibylla Flügge von der Fachhochschule Frankfurt am Main. Er stehe damit im Gegensatz zu den Aktionsplänen gegen Gewalt gegen Frauen der Bundesregierung und verstoße gegen das einvernehmliche Ziel, Kinder besser vor Gewalt in der Familie zu schützen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_041/02

13.2.2008: Heute im Bundestag, 14h, Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG), Teil II Familiengerichtliches Verfahren. Liste der Berichterstatter und Sachverständigen, Stellungnahmen der Sachverständigen.
Zur Liste der Sachverständigen und deren Stellungnahmen vgl. auch die Beiträge zum Kongress Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge -und Umgangsrecht, Frankfurt/Main 18-19.1.2008.

10.2.2008: Deutschlandfunk (Radio)  18h40 HintergrundZum Wohle der Kinder - Neue Verfahren sollen Scheidungsfamilien helfen (20 min) .  Abrufbar als MP3, Flash
                    Vgl. zum Thema PAS und "Cochemer Praxis" auch das Video Planetopia: Endstation Scheidung.  Wenn fehlender Kontakt Eltern und Kinder krank macht .

10.2.2008: Aus der (Frauen-) Zeitschrift  Für Sie:Väter und Töchter: Der erste Mann im Leben prägt auch ihren Erfolg im Beruf.  
Auch:    Zusammenbleiben – der Kinder wegen? Ein emotionales und kontrovers diskutiertes Thema. Wir fragten Therapeuten, was Eltern tun können, wenn es in ihrer Ehe kriselt: Weitermachen trotz allem oder Konsequenzen ziehen? Diskutieren Sie mit im FÜR SIE Forum.
Der verlassene Mann. Er betrinkt sich, und dann ist die Sache vergessen? Das ist ein Klischee: Meistens leiden Männer unter einer Trennung mehr als Frauen. (Vgl. dazu auch u.a. die Studie von Gerhard Amendt, Scheidungsväter. Wie Männer die Trennung von ihren Kindern erleben, Campus Verlag, 2006, 308 Seiten.).   
7.2.2008: Im Rahmen eines Themenabends "Unter Verdacht", Beginn Sonntag, 10.2 um 20h40, zeigt ARTE um 22h45 (VPS : 22.40) den Film 

Verdacht Kindesmissbrauch

 über die Wormser "Kinderschänderprozesse" 1994-1997.
Mitte der 90er Jahre wurden in Worms 25 Menschen wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. Doch die Vorwürfe konnten im Verlauf des Prozesses nicht erhärtet werden. Die Ermittlungen erwiesen sich als schlampig durchgeführt, die Gutachten als voreingenommen verfasst. Die Angeklagten wurden zwar freigesprochen, doch ihr Leben und das ihrer Kinder war zerstört. ....
Wiederholung:
Freitag, 22. Februar 2008 um 01.50 Uhr VPS : 01.55
Vgl. dazu auch unsere früheren Hinweise und Berichte. Nachtrag 11.2.2008: Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute auf S. 10 unter dem Titel  ,,Ein Zeuge wird zum Beschuldigten. Wegen Missbrauchs-Verdachts sitzt ein Pädagoge in Haft, der einst die Eltern seiner Schützlinge belastete"  über den ehemaligen Leiter des Heims "Spatzennest" in dem das  Jugendamt  Worms noch viele Jahre nach den Freisprüchen betroffene Kinder untergebracht hatte, obwohl schon früh Vorwürfe gegen den Heimleiter bekannt geworden waren. Schon 2003 erstattete eine Mutter Strafanzeige wegen Kindesmissbrauch, die aber nicht weiter verfolgt wurde.
 Vgl. auch ARD Panorama vom 6.12.2007: Bericht als pdf Datei und Video abrufbar aus dem Archiv: Verdacht auf Missbrauch - Jugendamt zerstört Familien.
Auch wenn es seither keine irrationalen Massenprozesse dieser Art in Deutschland mehr gab, so weist der auch aus den Wormser Prozessen bekannte Glaubhaftigkeitssachverständige, Prof . Steller,  in einem Int erview darauf hin, dass aber in Beratungstellen etc. vielfach das alte Gedankengut noch weiter lebt, mit dem Unterschied nur, dass jetzt "Aufdeckungsarbeit" eher im Verborgenen, verdeckter, geleistet wird. ,,Man tut so, als habe das Kind von sich aus geredet". Das ausführliche Interview ist in dem Buch von Sabine Rückert  ,,Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen" (2007) über den Fall  einer Falschbeschuldigung durch eine junge Frau, die damit das Leben ihres Vaters und ihres Onkels zerstörte, enthalten (S. 87 -103). Die Autorin hat auch über einen weiteren Fall berichtet (2003), bei dem aber glücklicherweise die "Uberlebende", wie (angeblich) missbrauchte Kinder und Frauen in der Aufdeckerideologie heißen (vgl. z. B. "Trotz allem" und ähnliche Schriften, die nicht zuletzt mittels öffentlicher Gelder in Deutschland große Verbreitung fanden), nach 2 Jahren "Inobhutnahme" durch Jugendamt und Gericht, ganz anders als leider in den Wormser Fällen, dennoch wieder voll und glücklich in ihre Familie integriert werden konnte und dem grundlos beschuldigten Vater ein Strafverfahren erspart blieb, weil wenigstens die Staatsanwaltschaft, nicht zuletzt auf Grund der Erfahrungen aus den Wormser Prozessen, die ganz erheblichen Mängel des "Sachverständigengutachtens" sofort erkannte.

Für uns immer noch völlig unverständlich ist, dass es in Deutschland bei Anschuldigungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Rahmen von  familiengerichtlichen Auseinandersetzungen nur äüßerst selten zu strafrechtlichen Ermittlungen kommt, obwohl jeder solcher Hinweis zum Schutze von Kindern sehr ernst genommen werden müsste und sexueller Kindesmissbrauch, als eines der abscheulichsten Verbrechen, sehr zu Recht ein Offizialdelikt ist, bei dem von Staats wegen zu ermitteln ist, sobald die Justiz von einem Verdacht Kenntnis erhält. Sogar noch seltener sind strafrechtliche oder auch nur sorgerechtliche  Konsequenzen für diejenigen, die solche Beschuldigungen zu Unrecht erheben. Solche Beschuldigungen können daher praktisch risikolos, aber als äußerst wirksame "ultimative Waffe" in Hochkonfliktfällen eingesetzt werden, mit verheerenden Folgen jedoch für das Kind und den falsch beschuldigten Elternteil (praktisch immer der Vater). In anderen Staaten, z. B. in den USA, gibt es sogar eigene familienrechtliche und strafrechtliche Statuten, um diesem schon lange als "Sexual Allegation in Divorce Syndrome" (SAIDS) bekannten Phänomen wirksamer zu begegnen. Allein schon, wenn wenigstens solche schwerwiegende Anschuldigungen von Anwälten nur auf Grund einer eidesstattlichen Erklärung vertreten würden, statt, wie leider so oft, damit den Fall leichtfertig noch weiter zu eskalieren, hätte dies eine abschreckende Wirkung bei bewussten Falschbeschuldigungen.

31.1.2008: Familie zu Unrecht beschuldigt.  Falscher Verdacht mit schlimmen Folgen. Es gibt nicht nur nachlässige Jugendämter, sondern auch übereifrige: Ein dramatischer Fall hat sich in München ereignet: Behörden haben einer unbescholtenen Familie die kleine Tochter zu Unrecht entzogen.Von Ekkehard Müller-Jentsch- Süddeutsche Zeitung vom 31.1.2008.

27. 1. 2008: Heute um 15h45 NDR Fernsehen: Wenn Mütter gehen ... und die Kinder  bei den Vätern bleiben.  Ein Film von Susanne Brand. (Wiederholung am 29.01.2008, 6 Uhr im NDR Fernsehen.)

26.1.2008: Gefahr eines Entmündigungsverfahrens, wenn Verfahren beim Familiengericht anhängig sind?  report MÜNCHEN, ARD  am Montag 28.01. um 21.45 Uhr u. a.  Drohen statt vermitteln – Die unsensible Vorgehensweise deutscher Familiengerichte.

12.1.2008: Unsere Hinweise auf "PAS Urteile" wurden wieder aktualisiert.

6.1.2008: Wir haben bereits am 1.12. über den bevorstehenden Kongress ,,Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge -und Umgangsrecht", Frankfurt/Main 18-19.1.2008 berichtet und unsere Leser aufgefordert, sich über die ReferentInnen und die von Ihnen vertretenen Positionen, soweit noch nicht längst einschlägig bekannt, z. B. über das Internet zu informieren, insbesondere auch in Hinsicht auf die öffentliche Förderung, aus unseren Steuergeldern, dieser Tagung. Wir meinen, dass gerade öffentliche Träger die Möglichkeit und auch die besondere Pflicht haben vor der Zusage einer solchen Förderung qualifizierten, unabhängigen wissenschaftlichen Rat einzuholen und auf Ausgewogenheit besonders zu achten. Vornehm britisch unser "Erstaunen" darüber auszudrücken, dass dies offenbar hier nicht geschehen ist, ist leider nicht möglich, weil die unkritische öffentliche Förderung einseitig orientierter Gruppen in Deutschland offenbar Tradition hat. Wesentlich deutlicher als wir das schon andeuteten hat dies Prof. Dr. Gerhard Amendt (Universität Bremen) in einem offenen Brief (10.12.2007) an die hessische Sozialministerin, Frau Lautenschläger, zum Ausdruck  gebracht und geht darin insbesondere auch sehr berufen, auf Grund eigener Forschungsarbeiten, auf das Thema Gewalt und Gewaltvorwürfe ein. Er hat uns freundlicherweise erlaubt, seinen Brief hier zu veröffentlichen. Mehr

 

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