13.10.2012: ARD Mo, 15.10.12 | 23:40 Uhr:
"Das Kind kriegst du nicht!" Eltern im
Scheidungskampf. (45 min). Film von Gesa Berg
und Uta König
Auch als Livestream und mit der Möglichkeit während der Sendung via
Twitter, Facebook oder direkt per Livestream-Tool Fragen zu stellen und
das TV-Geschehen zu kommentieren!
http://www.n-joy.de/leben/scheidungskinder103.html
....Einfühlsam erzählen
Grimme-Preisträgerin Uta König und Gesa Berg die dramatischen und
bewegenden Geschichten mehrerer Väter und einer Mutter, die nach
Trennung und Scheidung von ihren Kindern ferngehalten werden. Im Film
wird deutlich, wie groß die Angst der Betroffenen ist, die geliebten
Kinder ganz zu verlieren und wie verzweifelt ihre Bemühungen sind,
ihnen auch nach der Scheidung Vater oder Mutter sein zu dürfen. Anhand
der persönlichen Schicksale zeigt sich auch, welche psychologischen
Mechanismen im Machtkampf der Eltern wirken und warum viele Richter vor
der zerstörerischen Kraft des "mächtigeren" Elternteils kapitulieren.
Damit sich Eltern bei der Trennung nicht im eigenen Gefühlschaos
verlieren und das Wohl ihrer Kinder im Auge behalten, plädieren
Experten dafür, den Scheidungspaaren professionelle Hilfe anzubieten.
Anstatt juristischer Beschlüsse setzen mittlerweile viele
Familiengerichte auf Mediation – mit gutem Erfolg, wie der Film zeigt......
Dieser ausgezeichnete Film kann noch in der ARD Mediathek gesehen
werden:
http://mediathek.daserste.de/sendung-verpasst/12123926_-das-kind-kriegst-du-nicht-?datum=20121015
.
08.10.2012: Am
18.12.2011 haben wir auf
www.mein-papa-kommt.de / www.meine-mama-kommt.de hingewiesen,
eine Initiative, die wir sehr begrüßen und voll unterstützen. Sie ist
jetzt unter den 10 Finalisten für den Deutschen Engagementpreis 2012
und bittet um Ihre Unterstützung
der Nominierung.
Was in anderen Staaten längst als ein ernsthaftes Problem erkannt
wurde,
gegen das es gilt wirksame Maßnahmen zu ergreifen, nämlich die
Erschwerung des Umgangs durch den Wegzug des Wohnelternteils mit den
Kindern, oft über sehr große Entfernungen, findet in Deutschland noch
immer kaum Beachtung durch den Gesetzgeber oder die Gerichte. Dagegen
widmet z. B. das kanadische Buch "Challenging Issues in Child Custody
Disputes"
von Fidler, Bala, Birnbaum, & Kavassalis (2008) den damit
verbundene Problemen ("Relocation Issues") und der Rechtsprechung in
Nordamerika 2 Kapitel von ingesamt 71 Seiten, fast einem Viertel des
gesamten Textes. In Nordamerika muss ein
Umzug gegen den Willen des umgangsberechtigten Elternteils über
typischerweise mehr als 50 Meilen (80 km) begründet und vom
Gericht genehmigt werden und kann mit einer Beteiligung an den dadurch
erhöhten Kosten für den Umgang verbunden sein. In Deutschland dagegen
wird sogar noch immer eine "eigenmächtige Mitnahme" der Kinder, auch
unter Verletzung des Mitsorgerechts des anderen Elternteils, weitgehend
geduldet, also Kindesentführung:
ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?, wie von WERNER GUTDEUTSCH,
Richter am OLG München, und Rechtsanwalt JÜRGEN RIECK, München in FamRZ
1998 (23), 1488-1491 beschrieben.
Erst die am 1.9.2009 in Kraft getretene FGG Reform schränkt
wenigstens den dadurch meist gewonnenen "Standortvorteil" etwas ein,
allerdings nur als bloße Kann-Bestimmung :
§
154 FGG-RG
Verweisung bei einseitiger Änderung des Aufenthalts des Kindes
Das nach § 152 Abs.
2 zuständige Gericht kann ein Verfahren an das Gericht des früheren
gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Kindes verweisen, wenn ein Elternteil
den Aufenthalt des Kindes ohne vorherige Zustimmung des anderen
geändert hat. Dies gilt nicht, wenn dem anderen Elternteil das Recht
der Aufenthaltsbestimmung nicht zusteht oder die Änderung des
Aufenthaltsorts zum Schutz des Kindes oder des betreuenden Elternteils
erforderlich war.
In jedem Fall aber ist
in Deutschland der durch einem Umzug mit den Kindern über große
Entfernungen bedingte erhöhte logistische und finanzielle Mehrauwand
allein vom umgangsberechtigten Elternteil zu tragen, was häufig eine
wesentliche Einschränkung, wenn nicht die praktische Verhinderung des
Umgangs bedeutet. Hier sind nun Initiativen zur Begleitung
alleinreisender Kinder und die Bereitstellung kostenloser
Unterkünfte, wie durch www.mein-papa-kommt.de / www.meine-mama-kommt.de,
eine ganz große Hilfe.
24.08.2012:
Medienanfrage:
Die
medicine medienproduktion mit Sitz in Mainz produziert unter Anderem
für ein
Magazin im ZDF. Wir sind gerade bei der Recherche mehrerer kurzer
dokumentarischer Beiträge im Rahmen des Internationalen Männertages im
November. . In diesem Zusammenhang sind wir auf der Suche nach einem
allein
erziehenden Vater, der bei einem solchen Film gerne mitmachen würde.
Der Vater
müsste von einigen Hürden und seinem Leben als Alleinerziehender
erzählen
können und auch das Kind müsste bereit sein, vor die Kamera zu treten.
Der Dreh
würde in etwa 9 Stunden umfassen, je nach Geschichte.
Ich freue
mich auf Rückmeldungen!
Herzliche
Grüße,
Nina Kuhn
medi cine medienproduktions gmbh | Lise-Meitner-Str. 9 | 55129 Mainz
Fon: +49 - (0) 6131 - 952 96-52 | Fax: +49 - (0) 6131 - 952 96-10
E-Mail: kuhn.n@medi-cine.de
Internet: www.medi-cine.de
17.07.2012: Das Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und
Sozialordnung, Familie und Frauen hat einen 163 seitigen
Leitfaden für Ärztinnen und
Ärzte
: Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Erkennen und Handeln herausgebracht. Auf Seite
111 wird auf Sonderformen seelischer Kindesmisshandlung hingewiesen:
3.4.2.4. Sonderformen seelischer Misshandlung
Eine seelische Misshandlung kann auch in einem von den Bezugspersonen
so gar nicht erkannten, aber dennoch zu verantwortenden situativen
Zusammenhang vorliegen:
• Einbeziehung des Kindes bzw. des
Jugendlichen in bestehende Partnerkonflikte
mit Anheizen eines Loyalitätskonfliktes für das Kind und damit einem
Angriff auf die Bindung zum anderen Elternteil – mit Übergängen in ein
Parental Alienation Syndrom nach elterlicher Trennung.
Beispiel
Ein 11-jähriger Junge wird seinem
inzwischen von der Mutter geschiedenen Vater, zu dem emotional eine
große Hingezogenheit besteht, durch die Mutter entfremdet, indem diese
entgegen
tatsächlichen Gegebenheiten von der vermeintlich durch den Vater
verschuldeten schwierigen finanziellen Situation, von körperlichen
Übergrifflichkeiten des Vaters in der Vorgeschichte, terrorisierenden
Anrufen und dem Hass auf den Freund der Mutter berichtet.
Wir freuen uns über diesen Hinweis und, dass damit, nach der sehr
beachtlichen
Veranstaltung der Kinderkommission des Bayerischen Landtages
vom
24.03.2011
- Eltern-Kind-Entfremdung: Fachgespräch und Fotoausstellung im Landtag,
dem Thema wenigstens in Bayern (anders als leider immer noch bei vielen
anderen Stellen in Deutschland und auf Bundesebene) weitere fachliche
Beachtung geschenkt wird, sogar unter der Bezeichnung, die sich längst
weltweit eingebürgert hat und damit eine sehr umfangreiche
internationale Fachliteratur
eröffnet. Dass dies am Beispiel einer entfremdenden Mutter erläutert
wurde, entspricht der statistischen Tatsache, dass überwiegend Väter
von Ausgrenzung betroffen sind. Das hat aber nichts mit besonderen
Persönlichkeitssstrukturen von Müttern zu tun und anderseits handelt es
sich auch nicht lediglich um Schutzbehauptungen von Vätern, sondern
beruht schlicht auf der ebenfalls deutlichen statistischen Tatsache,
dass Kinder nach einer Trennung und Scheidung weit überwiegend bei der
Mutter wohnen und damit diese über ungleich mehr Möglichkeiten verfügt
das Kind vom anderen Elternteil zu entfremden. Das hätte von den
Pionieren der PAS Forschung, angefangen mit Richard Gardner (1985)
deutlicher betont werden müssen, um unnötige Kontroversen zu vermeiden.
Es wird aber jetzt (auch in Deutschland) dadurch noch deutlicher,
dass immer mehr Väter als Wohnelternteil fungieren, und damit immer
mehr Mütter von Ausgrenzung betroffen sind, und das sogar in besonderer
Weise, weil unsere Gesellschaft immer noch erwartet, dass Kinder nach
einer Trennung / Scheidung "normalerweise" bei der Mutter wohnen. Vgl.
dazu z. B. die kanadische Studie von
Kruk
(2010).
Dass sich der Hinweis des Bayerischen Staatsministeriums zu Parental
Alienation an Ärzte / Ärztinnen richtet ist ebenfalls wichtig,weil
diese oft erste Anlaufstellen bei Verhaltensauffälligkeiten der Kinder
sind, aber in Entfremdungsfällen auch nicht selten versucht wird, sie
für Atteste zu gewinnen, die bestätigen sollen, dass der Umgang mit dem
anderen Elternteil dem Kind schadet. (Vgl. Walter Andritzky,
Zur Problematik kinderärztlicher
Atteste bei Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten. Mit
Ergebnissen einer Befragung. Kinder- und Jugendarzt 2002;
33: 885–889; A. Camps,
Psychiatrische
und psychosomatische Konsequenzen für PAS-Kinder,
in Das Parental Alienation Syndrome, 2002, S.143-155. Andritzky in
Gardner, Sauber, Lorandos, The International Handbook of Parental
Alienation Syndrome, 2006, Seiten 195-208). Hier ist ein solches
Attest eines Kinderarztes,
das sogar ohne jemals Kontakt zum ausgegrenzten Vater gehabt zu haben
erstellt wurde, aber zu dem dennoch von der Ärztekammer damals (1998)
eine Beanstandung zurückgewiesen wurde.
16.7.2012: Neues Buch zu Eltern-Kind-Entfremdung:
Wilfrid
von Boch-Galhau: Parental Alienation und Parental Alienation Syndrome /
Disorder. Eine ernst zu nehmende Form von psychischer
Kindesmisshandlung - mit Fallbeispielen-. VWB
-Verlag für Wissenschaft und Bildung (2012), ISBN:
978-3-86135-178-8. 156 Seiten, 16 Euro.
Im Gegensatz zu anderen Staaten gibt es in Deutschland kaum
Fachliteratur zu induzierter Eltern-Kind-Entfremdung, und das nicht
einmal in Übersetzung (vgl. z. B. unseren
Kommentar
vom 16.1.2012).
Aber nicht nur aus diesem Grund füllt dieses neue Buch eine besondere
Lücke. Es ist nämlich gelungen auch betroffene Kinder selbst zu einem
möglichst frühen Zeitpunkt zu befragen und so zu erfahren, wie sie die
intensive Phase der Entfremdung erlebt haben und welche Hilfe sie sich
dabei von den Trennung / Scheidung begleitenden Stellen, einschließlich
des Jugendamtes und der Familliengerichte gewünscht hätten. Die meisten
bisherigen Befragungen, wie etwa in dem Buch von
Amy J.
L. Baker: Adult
Children of Parental Alienation Syndrome. Breaking the Ties that Bind, stellen
dagegen lediglich eine Retrospektive dar, weil eine Zustimmung und auch
nur minimale Kooperation des entfremdenden, und fast immer auch
betreuenden (Wohn-) Elternteils praktisch nie zu erreichen ist, und
daher die Befragungen aus ethischen und rechtlichen Günden erst im
Erwachsenenalter erfolgen konnten, dann aber auchAuskunft über
Langzeitfolgen der Entfremdung geben. Zu der besonders wichtigen
aktiven
Phase, in der ja die Weichen noch anders gestellt werden könnten, gibt
es daher meist nur die Berichte aus der Sicht des betroffenen,
ausgegrenzten Elternteiles. Interviews mit betroffenen Kindern selbst
waren jedoch in Einzelfällen möglich, wenn sie entweder freiwillig oder
auf gerichtliche Anordnung (Wechsel des Sorgerechts oder des
Teilbereichs Aufenthaltsbestimmungsrecht) zum anderen Elternteil
wechselten, oder in einem Fall, als das Kind nach einem langem Prozeß
aus institutioneller Entfremdung (wegen eines unbegründeten
Missbrauchsvorwürfs) befreit wurde. Was den Wert dieser Interviews noch
wesentlich erhöht, ist dass dazu Folgeinterviews durchgeführt wurden,
die erkennen lassen, wie der Aufenthaltswechsel vom Kind erlebt wurde,
und wie sich die neue Situation weiter entwickelte. Positive
Erfahrungen dabei sollten auch in anderen Fällen massiver Entfremdung
dazu ermutigen, sicher erst nach sehr sorgfältiger Abwägung weniger
massiver, alternativer Möglichkeiten, aber viel früher, wie das meist
geschieht, wenn überhaupt, einen Wechsel des Aufenthaltes (mit
begleitenden Maßnahmen) in Betracht zu ziehen.
14.06.2012: Wer den Film
"Der
entsorgte Vater"
(2008) von Douglas Wolfsperger noch nicht gesehen hat, kann das
heute von 22:50-23:42 auf Arte TV nachholen, sowie am 4.7. 2012 ab
03:55..
30.05.2012: Heute 3sat 2105- 22:00:
Die Wut
der Scheidungskinder. Wenn die Liebe zu Eltern erlischt.
Film
von Emmanuelle Bressan Blondeau und Nicolas Pallay
Immer
häufiger gehen Familien in die Brüche. Für die betroffenen Kinder ist
es meistens eine Katastrophe. Sie stehen im Zentrum von
Sorgerechtsstreitereien und müssen zwischen mehreren Wohnungen hin und
her pendeln. Oft machen sich die zerstrittenen Expartner vor
den ...
19.05.2012: Wir haben unsere Zusammenstellung wichtiger Urteile zum
Sorge-und
Umgangsrecht
wieder aktualisiert. Auffallend dabei ist, dass sich leider auch durch
die Reform der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, FamFG vom
1.9.2009 trotz Beschleunigungsgebot § 155 FamFG und Versuch einer
einvernehmliche Lösung nach § 156 FamFG zumindest an der Problematik
und Handhabung von Hochkonfliktfällen wenig verändert hat. Diese Fälle
werden immer noch recht uneinheitlich, ja sogar widersprüchlich
behandelt und ziehen sich oft immer noch über Jahre hin, so dass es
unausweichlich zu schweren psychischen Schädigungen der davon
betroffenen und darin instrumentalisierten Kinder kommt. In einigen
solcher Fälle wurde deshalb wegen Kindeswohlgefährdung, §§ 1666, 1666a
BGB, einem Elternteil oder auch beiden das Sorgerecht bzw. der
Teilbereich Aufenthaltsbestimungsrecht entzogen. In einem anderen Fall
wurde das vom BGH (Beschluss v. 26. 10.2011 -XII ZB 247/11) aber für
unzulässig erklärt und mit der Forderung nach einem weiteren
psychologischen Gutachten und Einsetzung einer Umgangspflegschaft
verbunden. In einem anderen Fall erhielt der seit Jahren den Umgang
boykottierende Elternteil nach dem Kontinuitätsprinzip sogar das
alleinige Sorgerecht und wurde das Umgangsrecht des anderen nach
ebenfalls lang geübter Praxis ausgeschlossen, trotz empirischer
Untersuchungen, die zeigen, dass dies keine Lösung, sondern nur eine
Verfestigung der Problematik bringt.
Auffallend ist auch, dass die oft sehr ausführliche
Darstellung der Verhaltensmuster der Eltern und der psychischen
Auffälligkeiten der Kinder in diesen Urteilen (lesenswert!)recht exakt
denen aus der
Literatur zu
Eltern-Kind-Entfremdung (Parental
Alienation) längst
gut bekannten Charakteristiken entspricht, aber dieser Begriff in den
Urteilsbegründungen niemals erwähnt wird. Das spiegelt eine seit Jahren
in Deutschland geübte Haltung wieder, wie sie der der Problematik sehr
aufgeschlossene
Richter
a.D. ( OLG Frankfurt), D. W. Weychardt (Vortragsmanuskript zur
elterlichen Verantwortung, 2007) sehr treffend beschrieb:
,,Der
RA sollte sich allerdings überlegen, ob es sinnvoll ist, sofort (im
Vorfeld und/oder bei Gericht) mit dem Stichwort ‚PAS’ zu operieren.
Dadurch könnten auf der Richterbank auch gewisse Aversionen geweckt
werden, wie weiland, als man/frau mit dem Vorwurf des sexuellen
Mißbrauchs punkten wollte. Es geht doch darum, Eskalationen bei allen
Beteiligten zu vermeiden!" Dem ist voll zuzustimmen, insofern
der konkrete Sachverhalt im Einzelfall immer möglichst genau
dargestellt und
nicht mit allgemeinen Schlagwörtern oder gar Vorwürfen operiert werden
sollte. Auf die Bezeichnung Eltern-Kind-Entfremdung oder Parental
Alienation (PA) kommt es dabei zwar nicht an, aber ohne Verwendung
dieses Stichworts ist das Auffinden von entsprechenden Urteilen
und psychologischer Literatur wesentlich erschwert. Allein in 23
Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wird dieser
Begriff verwendet (plus in 17 weiteren Anträgen, die für nicht zulässig
erklärt wurden). Darunter sind zumindest 8 Urteile, in denen sich der
Gerichtshof selbst PA Argumente maßgebend bei der Urteilsbegründung zu
eigen gemacht hat, die also eine grundsätzliche Anerkennung des
Phänomens durch dieses hohe internationale Gericht bedeuten. Solche
Urteile sind vor allem dann zu erwarten, wenn bereits die nationalen
Gerichte und Sachverständigen PA Argumente benützten. Dass dabei
Tschechien besonders häufig vertreten ist, hat sicher damit zu tun,
dass dort schon sehr früh (1994) begonnen wurde über PA zu informieren
und dies im Gegensatz zu Deutschland auch weiterhin geschieht. Aber
auch in anderen europäischen und außereuropäischen Staaten wird
umfangreich über PA informiert und besteht nicht diese Scheu (auch
nicht in
Urteilen)
das Phänomen bei
seinem inzwischen längst eingebürgerten Namen zu nennen. Dass Fachleute
zu PA zu einzelnen Aspekten unterschiedliche Meinungen haben können und
das den
wissenschaftlichen Fortschritt fördert, ist davon nicht berührt. Mit
dem
Stichwort "Parental Alienation" findet man in der weltweit größten
psychologischen Datenbank, PsycInfo, derzeit über 190 Einträge.
Da aber vorwiegend nur Arbeiten aufgenommen werden, die vor einer
Veröffentlichung eine strenge Begutachtung durch renommierte
Fachkollegen (
peer review)
durchlaufen haben, in Deutschland aber diese sehr wirksame und faire
Methode
einer Qualitätskontrolle weitgehend unbekannt ist, findet sich darunter
leider nur eine einzige Arbeit aus Deutschland.
15.05.2012: Das Buch
Divorce Poison:
Protecting the parent-child bond
from a vindicative ex
von Richard A. Warshak, das sich in erster Linie an von
Eltern-Kind-Entfremdung betroffene Eltern richtet ist heute auch
in einer japanischen Übersetzung erschienen. Zu einer deutschen
Übersetzung konnte bisher kein Verlag bewegt werden, genau so wenig
(auch nicht in Übersetzung) wie es eine umfassende deutsche Darstellung
des Themas für Fachleute gibt.
08.05.2012: In einem ausgezeichneten
Video
Interview
(20 min) mit 14 praktischen Fragen behandelt die langjährige
Familientherapeutin und Expertin zu Parental Alienation (PA), Dr. Jayne
Major (Los Angeles) wesentliche Aspekte zu Eltern-Kind-Entfremdung. Sie
sind dann auch noch als Text zusammengefasst. Viel Beachtung fand
ihr Aufsatz
"Parents
Who Have Successfully Fought Parental Alienation Syndrome",
der von Ausgrenzung betroffene Eltern ermutigen soll nicht aufzugeben.
Mit den Folgen von PA und den Kontroversen beschäftigt sich
"Parental
Alienation Syndrome (PAS): Its Causes, Cures, Costs and Controversies".
Sie ist auch Autor des Buches
Breakthrough
Parenting
(2000). Sie verstarb am 14.März 2012 nach langer Krankheit. Weiteres zu
Eltern-Kind-Entfremdung, Klassen für Eltern und die Fortsetzung
ihres Werkes ist auf den Webseiten
http://www.majorfamilyservices.com/about.html
zu finden
22.04.2012:
Die Verursachung von Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation) ist
seelische Kindesmisshandlung erläutert die bekannte französische
Psychiaterin / Psychoanalytikerin und Erfolgsautorin
Marie-France Hirigoyen in einem mit
L'aliénation parentale
überschriebenen Kapitel im zweiten Teil ihres neuen Buches
Abus de Faiblesse et Autres Manipulations
[Missbrauch von Schwäche und andere Manipulationen] der sich mit ABUS
DE FAIBLESSE SUR MINEURS [Missbrauch der Schwäche Minderjähriger]
befasst. Sie beschreibt darin an Hand von Fallbeispielen, die an der
Existenz und Ernsthaftigkeit des PA Problems, im Gegensatz zu den bei
uns immer
noch verbreiteten Behauptungen, keinerlei Zweifel lassen, die
psychologische Situation aller drei Beteiligten an diesem
Beziehungsproblem: den entfremdenden Elternteil mit oft ausgeprägten
narzistischen Persönlichkeitsstörungen, die meist auf die eigene
problematische Kindheit zurückzuführen sind (Transgenerationseffekt),
die extrem schwierige Situation des Kindes in der Mitte des
Elternkonfliktes und seine Bewältigungsversuche, und schließlich das
Ohnmachtsgefühl des entfremdeten Elternteils. Diesem wird aber dringend
geraten zu versuchen im Leben des Kindes doch irgendwie präsent zu
bleiben, ohne es aber zu bedrängen und dem man auf keinem Fall "DIE
WAHRHEIT" aufzudrängen versuchen, aber doch auf unberechtigte Vorwürfe
direkt und klar antworten
sollte.
Marie-France Hirigoyen, die an einer Pariser Universität lehrt und bei
der Gesetzgebung gegen psychische Belästigung in Frankreich, Belgien
und
Kanada beratend mitwirkte, ist vor allem durch ihr Buch
Le harcèlement moral, la violence perverse
au quotidien
(1998) weltweit bekannt geworden, das in 24 Sprachen übersetzt wurde,
in Deutsch mit dem wenig aussagekräftigen Titel "Die Masken der
Niedertracht" (In Englisch weit besser als "Stalking the Soul.
Emotional Abuse and the Erosion of Identity") mit insgesamt etwa einer
halben Million Exemplaren. Wir erwarten, dass auch ihr neues Buch,
erschienen im Verlag JC Lattès, Paris (14 März 2012),
ISBN-10: 2709636719, ISBN-13: 978-2709636711, ähnlich erfolgreich sein
wird.
Übrigens, am Mi. 25.4 ist
,,Parental
Alienation Awareness Day" mit Veranstaltungen in
zahlreichen Staaten, sowie amtlichen Erklärungen zur Realität von
Parental Alienation.
22.04.2012: Am
Mi. 25. 4.2012,
22h15-22h45 befaßt sich das
Politik-Magazin KLARTEXT des
RBB Fernsehens
mit der elterlichen Sorge von Kindern, deren Eltern nicht miteinander
verheiratet sind. Es geht um die Frage große Lösung, d.h. gemeinsame
Sorge ab Vaterschaftsfeststellung (dafür plädiert der ehemalilige
Familienrichter Hans-Christian Prestien), wie in unseren Nachbarstaaten
etc., oder der kleinen (kleinsten) Lösung, wie im jetzt endlich
vorliegenden Referentenentwurf vorgesehen, bei der bei
fehlendem Einverständnis der Mutter zu einer gemeinsamen Sorgerklärung
immer noch der Weg des Vaters zum Familiengericht erforderlich ist.
Mediathek:
http://www.rbb-online.de/klartext/index.html#
02.04.2012:
Pressemitteilung:
Durch neues Sorgerecht unverheirateter Eltern einfache und
unbürokratische Verfahren fördern.
Zur heutigen Versendung des
Referentenentwurfs zur Neuregelung des Sorgerechts von nicht
miteinander verheirateten Eltern an die Länder und Verbände erklärt
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die Neuregelung ermöglicht das
gemeinsame Sorgerecht für Unverheiratete, wenn nicht ausnahmsweise das
Kindeswohl entgegensteht. Die Bundesregierung hat sich damit nach
intensiven Gesprächen auf eine Lösung verständigt, die auf einer Linie
liegt mit dem Ziel, für das ich von Anfang an geworben habe: Ein
einfaches und unbürokratisches Verfahren für unproblematische Fälle zu
finden. ....
Referentenentwurf
22.03.2012: Heute hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in
zwei Beschwerden nichtehelicher Väter aus Deutschland entschieden, die
die rechtliche Anerkennung ihrer Vaterschaft, bzw. vermuteten
Vaterschaft begehrten, nachdem die Ehemänner der Mütter diese bereits
anerkannt hatten und somit rechtliche (und soziale) Väter waren. Es
liege kein Verstoß gegen Artikel 8 (Recht auf ein Familienleben)
und Artikel 14 (Diskriminierung) vor. Die Fälle
lägen anders als der Fall
Anayo v. Germany
20578/07 vom 21 December 2010, in dem lediglich ein Umgangsrecht
begehrt worden war.
Ahrens
v. Germany and Kautzor v. Germany (German
version)
17.03.2012: Interessante Entscheidung zu Fremdunterbringung und
Alleinsorgerecht:
Brandenburgisches
Oberlandesgericht 2. Senat für Familiensachen, 10 UF 360/11
Beschluss vom 24.02.2012.
5. 3.2012: Morgen 6. 3. 21h15-21h45:
NDR Panorama - die Reporter: Kampf ums
Pflegekind. (Wiederholung der Sendung: Samstag, 10.03.2012
um 02:00 Uhr )
Sandra ist erst
fünf Jahre alt und musste schon einiges durchmachen. In ihrer Familie
bekam sie keine Zuwendung und keine Förderung, ihre Verwahrlosung
begann. Dann kamen die Behörden und nahmen das Mädchen in Obhut. Sandra
wurde an eine Pflegefamilie vermittelt und lebt seitdem zum ersten Mal
in liebevollen und stabilen Verhältnissen. Trotzdem muss sie ihre neuen
Eltern womöglich wieder verlassen. Das Jugendamt betreut den Fall vor
allem nach Aktenlage. Die zuständigen Mitarbeiter haben das Kind
praktisch nie gesehen, obwohl ein monatlicher Besuch gesetzlich
vorgesehen ist. .........
5.3.2012: Koalitionsgespräch vom Sonntag 4.3.2012 :
Einigung über die Grundzüge des Sorgerechts
nichtehelicher Väter. Nach verschiedenen Pressemeldungen, z. B.
ZEIT,
soll, wenn sich die Mutter mit der gemeinsamen Sorge nicht
einverstanden erklärt, der Vater künftig die Wahl haben, entweder
direkt das Gericht anzurufen oder zunächst mit der Hilfe des
Jugendamtes zu versuchen eine Einigung mit der
Mutter herbeizuführen. Das Gericht
entscheidet, wenn die Mutter nicht zustimmt. Siehe aber auch
Kampf
ums Sorgerecht wird fairer (beschleunigtes gerichtliches Verfahren
ohne Anhörung
der Eltern und des Jugendamtes?). Dazu auch
VAMV Pressemitteilung vom 7.3:
Sorgerecht:
Einzelfall würdigen statt Beschlüsse im Schnellverfahren.
Vgl. dazu auch unseren Bericht vom 20.2. zum SPD Antrag und den
Antrag der
Grünen vom vom 6.10.2010, sowie die Stellungnahme (im
wesentlichen keine) des
Rechtsauschusses
vom 6.02.2012 dazu.
Ein Gesetzentwurf liegt jedoch immer noch nicht vor und weitere
Kommentare über das von uns bisher dazu gesagte hinaus erübrigen sich
wohl bis dahin, vor allem in Hinblick auf die in den meisten anderen
Staaten längst praktizierte Lösung.
5.3.2012: Von Herrn RA Tobias Blüming, Berlin, erhielten wir
dankenswerterweise ein
Urteil
zum Sorgerecht eines nichtehelichen Vaters,
entsprechend der derzeit nach dem zweiten Urteil des BVerfG noch
gültigen Rechtslage, und das schon mit seiner Zusammenfassung der
wesentlichen Punkte:
Während
die einstweilige Anordnung des BVerfG vom 21.07.2010 nun bald 2 Jahre
alt wird, konnte sich der Gesetzgeber noch zu keiner gültigen
Gesetzesfassung durchringen. Bis dahin ist weiterhin wegen teilweiser
Verfassungswidrigkeit der § 1626 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass
das Familiengericht den Antrag eines Elternteils die Elternteils die
elterliche Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge gemeinsam
überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
Nachdem zahlreiche Alleinerziehende im Hinblick auf diese Entscheidung
zum Teil in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und Verfahrenspflegern
sich (außergerichtlich) zu Gunsten des gemeinsamen Sorgerechtes
entscheiden konnten, war die gerichtliche Entscheidung weiterhin
unsicher und der Antrag des Kindsvaters wurde zumeist wegen mangelnder
Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit (der Kindsmutter) abgelehnt
(AG Freiburg in FamRZ 2011, 1658ff; OLG Rostock FamRZ 2011, 1660 ff. KG
FamRZ 2011, 1661 ff. 1663 ff.).
Im Juli 2011 entzog das AG Karlsruhe
der Mutter die alleinige Sorge und übertrug einen Großteil der Sorge
auf die nicht verheiraten Eltern (4 F 415/10 rk. = FF 2011,466 ff.).
Nunmehr entschied auch das Familiengericht
Pankow/Weißensee umfassend
zu Gunsten des Kindsvaters. In dem zugrundeliegenden Sachverhalt lebten
die Eltern einige Jahre in nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft zusammen,
die Trennung lag erst ein paar Jahre zurück. Der Kindsvater hat seit
der Geburt eine gute Beziehung zum Kind mit häufigen und längeren
Umgangskontakten. In Abweichung von der Entscheidung des AG Karlsruhe
stand dem Kindsvater dazumal jedoch das gemeinsame Sorgerecht aufgrund
anzuwendenden ausländischen Rechts zu, welches er mit dem Umzug der
Familie nach Deutschland allerdings verlor. Nach der Trennung möchte
die Kindsmutter die Alleinsorge behalten, da die Kommunikation mit dem
Kindsvater gestört sei und im Übrigen diverser Unterschiede in der
Kultur und Mentalität der Beteiligten bestehen, die in Bezug auf die
Erziehung des gemeinsamen Kindes unüberbrückbare Hürden darstellen. Der
Kindsvater beantragt die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge
unter Auslassung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, dem das Gericht
vollumfänglich nachkommt. Das Gericht führte in seiner Entscheidung
aus, dass der Prüfungsmaßstab des BVErfG einerseits sicherstellen soll,
dass Belange des Kindes maßgebliche Berücksichtigung finden,
andererseits aber auch die Zugangsvoraussetzungen für die gemeinsame
elterliche Sorge nicht zu hoch angesetzt werden. Denn es sei
ausreichend, wenn die gemeinsame elterliche Sorge im Einklang mit dem
Kindeswohl steht. Die Feststellung einer gegenüber der Alleinsorge der
Mutter besseren Kindeswohldienlichkeit ist nicht erforderlich. Wie die
Mutter muss sich der Vater die elterliche Sorge nicht verdienen oder
von dem anderen Elternteil zugebilligt bekommen, sondern sie liegt
originär im Elternrecht und eine gemeinsame Sorge ist lediglich dann
nicht zu begründen, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge
voraussichtlich mit Nachteilen für das Kind verbunden wäre, welche die
Vorteile einer gemeinsamen elterlichen Sorge überwiegen. (…)
Das Gericht führt weiter aus: Positiv für das Kind wirkt sich aus, dass
durch die gemeinsame elterliche Sorge statt der Alleinsorge der Mutter
vielfach bei den Vätern die Bereitschaft Verantwortung für das Kind zu
übernehmen gestärkt und das Gefühl einer ungerechten Benachteiligung
vermieden wird. Eine Entscheidung für mehr Verantwortung, für mehr
Beteiligung, für die Väter und für die Kinder.
Vgl. dazu auch
KG,
Beschluss vom 7.2.2011 - 16 UF 86/10 und unseren
Kommentar.
20.02.2012: Zum Sorgerecht nicht
verheirateter Eltern:
SPD
verlangt Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten
Eltern
Berlin: (hib/BOB)
Die Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern
ist das Ziel eines SPD-Antrags (17/8601). Die Bundesregierung soll einen
Gesetzentwurf vorlegen. Bei der standesamtlichen Registrierung des
Kindes solle der Standesbeamte nicht miteinander verheiratete Eltern
über die Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgeerklärung aufklären.
Könnten die Eltern kein Einvernehmen erzielen, würden die Eltern vom
Jugendamt aufgefordert, sich innerhalb einer bestimmten Frist zu der
gewünschten Ausgestaltung der Sorge zu äußern. Werde die gemeinsame
Sorge von beiden Elternteilen gewünscht, sei die gemeinsame
Sorgeerklärung vor dem Jugendamt abzugeben. Sei das Votum der Eltern
nicht einvernehmlich, soll das Jugendamt im Gespräch mit den Eltern auf
eine einvernehmliche Lösung hinwirken. Notfalls soll das
Familiengericht entscheiden. ......
Kann keine einvernehmliche Lösung
erzielt werden, erstellt das Jugendamt
eine Stellungnahme und stellt beim Familiengericht einen Antrag
auf Entscheidung zur elterlichen Sorge (nach
Pkt 3. des Antrags der SPD Fraktion vom 8.02.2012,
17/8601)
.
Dazu Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes (DJB) vom
16.02.2012:
Deutscher
Juristinnenbund (djb) sieht SPD-Vorschlag zur Neuregelung der
elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern äußerst kritisch
Die SPD will
den Jugendämtern die Möglichkeit eröffnen, zur Klärung der Sorge bei
nichtehelichen Kindern die Familiengerichte ohne Antrag eines
Elternteils einzuschalten. Nach Auffassung des djb ist der Versuch, ein
gemeinsames Sorgerecht auch gegen den Willen der Eltern zu erreichen,
von vornherein zum Scheitern verurteilt. Dagegen begrüßt er die
Übernahme des vom djb vorgeschlagenen Begriffs "elterliche
Verantwortung" für den überkommenen Begriff "elterliche Sorge"......
13.02.2012: Auch wenn wir nicht davon
ausgehen, dass die in der nachfolgenden Meldung erwähnten Stellen von
ihren Behauptungen über Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation)
und dessen angebliche Bedeutungslosigkeit ablassen werden, so ist
für andere sicher interessant, dass im
Deutschen
Ärzteblatt eine
ausführliche Rezension von
Walter
Andritzky des unten erwähnten Buches (
Bernet,
2010) unter dem Titel:
Parental
Alienation: Keine geringfügige Störung gerade
erschienen ist, PP 11, Ausgabe Februar 2012, Seite 84. Anders als in
der nachfolgenden Meldung auch behauptet, sind in den USA unseres
Wissens nach gerade jetzt zwei weitere Fachbücher zu Parental
Alienation zur baldigen Veröffentlichung in einem Fachverlag für
Psychiatrie in Vorbereitung. Von einer betroffenen Mutter,
Autorin eines Romans über PA,
und Vorsitzenden der
Parental
Alienation Awareness Organization,
Jill
Egizii, und einer langjährigen Familienrichterin,
Michele Lowrance (Autorin von
The Good Karma Divorce,
2010), ist auch gerade ein digitales Arbeitsbuch
Parental Alienation 911
erschienen, dass sich in erster Linie an von Eltern-Kind-Entfremdung
Betroffene richtet (911 ist die Notrufnummer in den USA seit 1968 und
Canada seit 1972, hat also nichts mit September 11, 2001 zu tun.)
Nur schade, dass es bisher nichts dergleichen in Deutschland gibt,
nicht einmal als Übersetzung.
Nachtrag 14.02.2012: Von wegen behaupteter Bedeutungslosigkeit
von Parental Alienation (PA), insbesondere in den USA: Wir haben
gerade von weiteren 3 Buch Neuerscheinungen in den USA zu PA erfahren.
16.1.2012: Wir haben gerade
erfahren, dass ein
sehr gutes Buch über
Eltern-Kind-Entfremdung,
das sich in erster Linie an von Ausgrenzung betroffene Eltern richtet,
nach Übersetzungen ins Tschechische, Kroatische, Koreanische, jetzt
auch auf Finnish erschienen ist:
Warshak, R. A (2001), Divorce
Poison: Protecting
the parent-child bond
from a vindicative ex. New York: Harper Collins. 2nd Ed.:
2010. [Scheidungsgift: Schützen der Eltern-Kind-Beziehung vor
einem/einer raschesüchtigen Ex-Partner/Partnerin]. Vgl.
unsere Rezension der
ersten Auflage (weitere
VfK Buchrezensionen,
auch zu PA
).
Übersetzungen:
Warshak, R. A. (2003). Rozvodové jedy. Praha: Triton.
Warshak, R. A. (2005). 이혼 부모 아이들. Seoul: 아침이슬[Morning Dew].
Warshak, R. A. (2008). Otrov razvoda: Zaštita veze između roditelja
i djeteta od osvetoljubivog bivšeg partnera. Zagreb:
Algoritam.
Warshak, R. A. (2012). Eromyrkky - kuinka suojella lasta
avioerotilanteessa. Helsinki: Gummerus Kustannus.
Warshak, R. (2012). 離婚毒―片親疎外という児童虐待 [Divorce Poison -Child Abuse Parent
Alienation] [Japanese]. Translated by Satoshi Aoki. Tokyo: Seishin
Shobo K.K.
Versuche bei einer ganzen Reihe von deutschen Verlagen, sie zu einer
Ausgabe in Deutsch dieses ausgezeichneteten Buches eines sehr
angesehenen Experten zu bewegen sind bisher sämtlich fehlgeschlagen,
obwohl sie
im Vergleich zu Tschechisch, Kroatisch, Koreanisch, und Finnisch
einen ungleich größeren Spachraum bedienen würden.
Aber wenn ein Sprecher einer maßgebenden Organisation zu
Fragen des Familiengerichts behauptet, dass Parental Alienation
keinerlei wissenschaftliche Bedeutung habe und eine Sprecherin aus dem
Referat 206, Familienbildung und -beratung, Erziehungskompetenz des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (i. A. L.
H, 9. März, 2011), statt einer eigenen Stellungnahme zu einer
Beschwerde über die Verbreitung einer
VAMV
Broschüre durch das Ministerium, nur wieder aus einer weiteren VAMV
Broschüre,
VAMV
April-Juni 2011, S. 8: Chimäre PAS, zitiert, in
der gar behauptet wird:
Die
Diskussion um die Existenz und wissenschaftliche Fundamentierung des
PAS wird mittlerweile auch fast nur noch in Deutschland geführt,
während sie zum Beispiel in den USA, wo das PAS durch den
Psychoanalytiker Richard Gardner Mitte der 1980’er Jahr eingeführt
wurde, längst abgeflaut ist und das PAS kaum noch Fürsprecher findet.
sollte das vielleicht nicht verwundern. Schade, vielen von Ausgrenzung
betroffenen Eltern (darunter auch immer mehr Mütter) und
Großeltern, würde es zunächst schon helfen, wenn sie wenigstens
erführen, dass das was sie erleben gar nicht so einmalig ist und einen
Namen hat!.
Verwunderlich ist in dieser Atmosphere dann vielleicht auch nicht
[selbst angesichts von etwa 600
Publikationen
zu Parental Alienation aufgeführt in (
Bernet,
2010),
darunter zahlreiche Fachbücher, nicht nur aus den USA , sondern z. B.
auch aus Italien, Portugal,
Spanien und Südamerika], dass es auch kein einziges umfassendes
Fachbuch zum Thema
in Deutsch gibt
und nur einige einzige Publikation in einer deutschen Zeitschrift, die
auch in
der wichtigsten psychologischen Datenbank der Welt, PsycInfo, unter
derzeit über 190 begutachteten Fachaufsätzen aus aller Welt zu
"Parental Alienation" aufgeführt ist.
18.12.2011: Wir wünschen unseren Mitgliedern und allen Besuchern
unserer Webseiten ein
Frohes
Weihnachtsfest und Alles Gute für 2012.
Selbstverständlich denken wir dabei besonders auch an die Eltern und
Kinder denen selbst bei diesem Familienfest der Kontakt zueinander
versagt bleibt. Wir hoffen, dass ausgegrenzte Eltern nicht aufgeben und
weiterhin versuchen im Leben des Kindes präsent zu bleiben, ohne es
aber zu bedrängen, auch dann wenn selbst die neutralste Grußkarte oder
das kleinste Geschenk zurückgewiesen werden sollte. Versuchen Sie es
weiterhin!. Irgendwann wird es Ihnen Ihr Kind (unausgesprochen) danken.
Für viele Eltern ist zwar ein Kontakt zu ihren Kindern möglich, er ist
aber durch eine große Entfernung erheblich erschwert, und wofür sie als
Umgangsberechtigte nach deutscher Rechtspraxis selbst bei einem rein
willkürlichen, ja bei noch bestehenden gemeinsamen Sorgerecht
(Aufenthaltsbestimmungsrecht) sogar eigenmächtigen Umzug des anderen
Elternteils mit den Kindern, auch noch allein die Kosten zu tragen
haben. Für sie möchten wir auf ein schönes Angebot hinweisen, das wir
voll unterstützen und dem wir deshalb weite Verbreitung wünschen:
www.mein-papa-kommt.de / www.meine-mama-kommt.de.
Da können sich Väter und Mütter eintragen deren Kinder in einer anderen
Stadt leben und Gastgeber die bereit sind ein kostenfreies
Übernachtungszimmer für sie anzubieten. In diesem Zusammenhang möchten
wir auch auf Angebote für die Betreuung alleinreisender Kinder
hinweisen.
"Kids on Tour"
ist ein Angebot der Deutschen Bahn in Zusammenarbeit mit der
Bahnhofsmission. Ähnliche Angebote gibt es auch bei den Fluglinien, und
zusätzlich noch verschiedene regionale Angebote.
10.12. 2011:
Österreichische Parlamentarische Initiative
zu Eltern-Kind Entremdung (PA - Parental Alienation).
Im österreichischen Nationalrat wurde am Mittwoch 7.12.2011 von Dr.
Peter Fichtenbauer (Rechtsanwalt und stellvertrender Vorsitzender des
freiheitlichen Parlamentsklubs, einer Oppositionspartei), Kolleginnen
und Kollegen ein Entschließungsantrag eingebracht mit dem die
österreichische Bundesregierung aufgefordert wird eine
Regierungsvorlage zu entwickeln, welche "Elterliche Entfremdung (PA
- Parental Alienation)" definiert und als eine Form von
Kindesmisshandlung unter Strafe stellt. Als Vorbild wird das
Brasilianische PA Gesetz
vollständig in Übersetzung in dem 11 seitigen Dokument dargestellt,
sowie auf die relevanten Artikel der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK), der Version der UN
Kinderrechtskonvention, die auch, wie die EMRK seit 1958, seit
Februar 2011 Teil der
österreichischen
Verfassung ist, und weitere
Gesetze aus Österreich hingewiesen. Außerdem werden u.a. aus (
Bernet 2010) auf etwa 500 Studien zu PA
aus 30 Staaten (Vgl. dazu im Gegensatz die
Behauptungen
des VAMV und sogar deren Wiederholung aus dem BMFSFJ), sowie auf sehr
interessante internationale und österreichische Studien zu den Folgen
seelischer Kindesmisshandlung hingewiesen. Welche Aussichten dieser
Antrag (jetzt
im Rechtsausschuss) hat soll hier nicht beurteilt werden, außer mit dem
Hinweis, dass auch das österreichische Reformgesetz 2012 zum
Kindschaftsrecht (erwähnt im nachfolgenden Beitrag vom 3.12) noch auf
einigen Widerstand stößt, sogar aus Teilen zumindest der Anhänger einer
Regierungspartei.
3.12.2011: Heute ist der zweite Jahrestag des EGMR Urteils
Zaunegger gegen Deutschland zum Sorgerecht
nichtehelicher Väter. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der
einmal (24.7.2010) für den
Herbst
2010 versprochen wurde, liegt aber bis heute nicht vor, selbst
nachdem schließlich am 3.8.2010 auch das
Bundesverfassungsgericht
von seiner damals die Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Regelung mit
dem
absoluten Vetorecht der nichtehelichen Mutter bestätigenden
Entscheidung vom 30.1. 2003
abrücken
musste und vielleicht auch von Begründungen wie (Absatz 70 der
damaligen
Entscheidung)
:
(b)
Dass es dennoch Fälle geben kann, in denen die Mutter trotz
Zusammenlebens mit dem Vater und dem Kind keine Sorgeerklärung abgeben
will, hat der Gesetzgeber gesehen (vgl. BTDrucks 13/8511, S. 66).
Seine Einschätzung, in solchen Fällen sei die Weigerung der Mutter
Ausdruck eines Konfliktes zwischen den Eltern, der sich bei einem
Streit auch über die gemeinsame Sorge nachteilig für das Kind auswirkt,
ist vertretbar. Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine
Mutter, gerade wenn sie mit dem Vater und dem Kind zusammenlebt, sich
nur ausnahmsweise und nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer
gemeinsamen Sorge verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat,
die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden, dass sie also die
Möglichkeit der Verweigerung einer Sorgeerklärung nicht etwa als
Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht. Unter dieser Annahme ist
es mit Art. 6 Abs. 2 GG vereinbar, dass der Gesetzgeber davon
abgesehen hat, bei einem Nicht-zustande-Kommen übereinstimmender
Sorgeerklärungen eine gerichtliche Einzelfallprüfung zuzulassen. Denn
sind die Gründe des Scheiterns übereinstimmender Sorgeerklärungen so
schwerwiegend und der Konflikt der Eltern trotz Zusammenlebens so groß,
ist nicht zu erwarten, dass die Gerichte eine gemeinsame Sorge der
Eltern für dem Kindeswohl dienlich erachten. Allein die gerichtliche
Auseinandersetzung könnte sich zusätzlich zu den sonstigen Konflikten
wiederum zum Nachteil des Kindes auswirken.
Wir hatten dagegen schon immer vermutet, dass sich selbst die "deutsche
Mutter"
diesbezüglich nicht anders verhalten würde als Mütter und Väter im Rest
der Welt und deshalb in der von uns angeforderten
Stellungnahme
vor dieser Entscheidung auf die im Laufe der schon erfolgten
Reformen in Frankreich und Großbritannien sehr ausführlichen
dokumentierten Erfahrungen hingewiesen. Wir meinen deshalb auch, dass
bei deren
Beachtung der Auftrag (Leitsatz 4)
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die tatsächliche
Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme auch vor der
Wirklichkeit Bestand hat. Stellt sich heraus, dass dies regelmäßig
nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen müssen, dass Vätern
nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie
zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der
ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung
des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt.
der ja schließlich als gescheitert zu betrachten war (
23.6.2010),
von vornherein überflüssig gewesen wäre. Man könnte aber aus den
Erfahrungen von Frankreich und Großbritannien, die vor diesem Urteil
ihre vorher
schon weitreichenderen Regelungen zu weitgehend uneingeschränkten
"großen Lösungen" erweiterten, d.h. gemeinsames Sorgerecht von Anfang
an (das aber wie bei ehelichen Eltern ja auch aus gravierenden Gründen
selbstverständlich jederzeit aufgehoben werden kann) auch heute noch
sehr wohl noch lernen, weil sich immer mehr abzeichnet, dass es statt
der einmal angekündigten "großen Lösung" eher zu einer Minimallösung
kommen wird. Dass eine Lösung mit gerichtlichem Antragsrecht
nichtehelicher Väter, die ja de facto nach dem neuen Urteil des BVerfG
schon
besteht, sich nicht bewähren wird, ist
nämlich auch schon in den
damaligen parlamentarischen Akten Großbritanniens etc.
ausführlich
dokumentiert, weil es ein solches Antragsrecht mit dem
Children
Act von 1989 bereits gab, zusätzlich zu der bei uns erst 1998
eingeführten gemeinsamen Sorgeerklärung.
Eine solche kleine Lösung würde sicher die "Scheidungsindustrie"
fördern, aber wohl eher nicht eine dem Kindeswohl dienende Kooperation
der Eltern. Sie würde aber wenigstens einen weiteren "Makel" (nicht
nur)
nichtehelicher Väter beseitigen, der ebenfalls soweit wir sehen
nur in
Deutschland besteht, nämlich, dass ohne (Mit)Sorgerecht nur ein
indirekter (über den sorgeberechtigten Elternteil) Auskunftsanspruch
über das eigene Kind besteht, der genau dann, wenn es auf dieses Recht
(in strittigen Fällen) ankommt, mit größter Sicherheit nicht
funktionieren wird, also sehr einfach erlaubt den anderen Elternteil
völlig auszugrenzen und vom Kind zu entfremden.
In der benachbarten
Schweiz
dagegen besteht schon längst ein eigenständiger Auskunftsanspruch über
das eigene Kind bei Schulen, Ärzten, Lehrstellen etc, auch ohne ein
gemeinsames Sorgerecht, deren
Einführung
als Regelfall (selbstverständlich auch bei nichtehelichen Eltern)
jetzt nach einigen Verzögerungen wieder gut voranschreitet, ebenso in
Österreich.
Auch der österreichische Gesetzentwurf der 2012 in Kraft treten soll,
sieht nicht nur ebenfalls ein eigenständiges Auskunftsrecht unabhängig
von der Obsorge (Sorgerecht), sondern eine ganze Reihe weiterer
Maßnahmen vor, die zwar in Deutschland auch schon oft gefordert wurden
aber
von deren Umsetzung man bis jetzt nur träumen kann, wie die Möglichkeit
den Besuch einer Eltern- oder Erziehungsberatung und die Teilnahme an
einer Erstberatung über Mediation (in Zusammenhang mit einer schon
lange bestehenden sehr fortschrittlichen sogenannten
juristisch-psychologischen
Co-Mediation)
tatsächlich verpfichtend anzuordnen, die Verpflichtung einen
gemeinsamen Sorgeplan, eventuell auch zu einem Wechselmodell,
vorzulegen, sowie die Einrichtung einer eigenen am
Familiengericht angesiedelten "Familiengerichtshilfe", unabhängig von
einem "Jugendwohlfahrtträger" (Jugendamt) mit Befugnissen zur
Ermöglichung effektiver Verfahren (ähnlich vielleicht zu Maßnahmen wie
sie z. B. in den
USA schon seit Jahrzehnten
bestehen). Diese beiden Staaten werden also vermutlich Deutschland eine
Schlußlichtposition im Kindschaftsrecht im
internationalen Vergleich nicht mehr streitig machen
können.
Dazu gab es am 26.07.2011 eine parlamentarische
kleine
Anfrage und am 1.8.2011 eine
Antwort
der Bundesregierung, die sich vor allem zu dem oben erwähnten, erst
nach über 6 Jahren nach dem BVerfG Urteil begonnenen
Forschungsauftrag äußert.
24.11.2011: Frankfurter Allgemeine:
Sorgerecht.
EU-Parlament
irritiert über deutsche Jugendämter. Deutschland muss sich in Sachen
Sorgerecht auf die Finger schauen lassen. Der
Petitionsausschuss des Europaparlaments ist nach Berlin gereist, um
dies zu tun. Von KATRIN HUMMEL.
Vgl. dazu auch
unseren Bericht vom 22.1.2009.
Vgl. auch:
Mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2010 (36 300 Kinder
und Jugendliche, 8 % mehr als in 2009 und 42% höher als vor 5 Jahren).
11.11.2011: Der Bundesgerichtshof hat am
9.11.2011 über einen Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines
Unterhaltsregresses nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung
entschieden:
Urteil
vom 9. November 2011 - XII ZR 136/09 (liegt noch nicht
vor).
Pressemitteilung
Nr. 178/11 vom 9.11.2011
Der
u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass dem Scheinvater nach
erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines
Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die
Person zusteht, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt
hat. ...........
25.10.2011:
Morgen 26.10 ZDF
22h55:
Kampf ums Kind. Wenn Gutachten Familien
zerstören.
Dokumentationsreihe Deutschland 2011.30 min.
..
DFzoom geht der
Frage nach, warum deutsche Familiengerichte das eigentliche Ziel - das
Wohl des Kindes - so häufig aus den Augen verlieren. Warum gießen
Gutachter im Sorgerechtsstreit Öl ins Feuer statt eine einvernehmliche
Lösung im Sinne des Kindes zu finden? .....
online: ZDF
Mediathek
13.10.2011:
TV Redaktion sucht:
Für eine neue Sendung, die sich gezielt an getrennt
lebende Väter richtet, denen der Umgang mit ihren Kindern versagt
bleibt, suchen wir betroffene Männer, die bereit sind, über ihre
Situation und den Kampf um ihre Kinder offen vor der Kamera zu
sprechen.
Hintergrund ist die Tatsache, dass in Deutschland – trotz neuer
Rechtsprechung - Vätern häufig mit den verschiedensten Begründungen der
Umgang mit ihren ehelichen oder unehelichen Kindern versagt bleibt.
Wir wollen dazu beitragen, Lösungen zu finden, um Kindern zu ihrem
Anspruch auf Kontakt mit beiden Elternteilen zu verhelfen.
Wir versichern Ihnen, dass wir alle Informationen zunächst streng
vertraulich behandeln.
Falls Sie sich angesprochen fühlen, bitten wir Sie, mit uns Kontakt
aufzunehmen und in einem persönlichen Gespräch Einzelheiten zu klären.
Sie erreichen uns (korrigiert 15.10.2011):
werner.semper@cnc-nrw.de
Tel. 0221 456 76354
milagros.bolz@cnc-nrw.de
Tel. 0221 456 76355